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Inbetriebnahme von Brandmeldeanlagen. Richtlinien für die Abnahme von Brandmeldeanlagen. Wartungsbedingungen

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SICHERHEITSBRAND- UND SICHERHEITSBRANDALARMSYSTEME UND -KOMPLEXE – REGELN FÜR DIE PRODUKTION UND ABNAHME DER ARBEIT – RD 78-145-93... Stand 2018

11. Abnahme zum Betrieb technische Mittel Alarm

11.1. Die Inbetriebnahme technischer Signalanlagen muss gemäß den Anforderungen von SNiP 3.01.04-87 erfolgen.

11.2. Zur Inbetriebnahme technischer Signalanlagen wird auf Anordnung der Leitung der Organisation (Unternehmen) des Kunden eine Arbeitskommission eingesetzt.

Das Verfahren und die Dauer der Arbeit der Arbeitskommission werden vom Kunden gemäß SNiP 3.01.04-87 * bestimmt.

Der Arbeitskommission gehören Vertreter an:

Organisation (Unternehmen) des Kunden (Kommissionsvorsitzender);

Installations- und Inbetriebnahmeorganisation;

auftraggebende Organisation;

Sicherheitseinheiten;

Landesbrandaufsichtsbehörden.

Bei Bedarf können weitere Spezialisten hinzugezogen werden.

11.3. Die Kommission muss spätestens nach drei Tagen (allgemeine Wochenenden und Wochenenden nicht mitgerechnet) mit der Abnahme technischer Signalanlagen beginnen Feiertage) ab dem Datum der Meldung an den Montage- und Inbetriebnahmebetrieb über die Lieferbereitschaft der technischen Ausrüstung.

11.4. Bei der Inbetriebnahme technischer Signalanlagen erfolgt die Installation - auftraggebende Organisation muss der Arbeitskommission vorlegen:

Bestandsdokumentation (eine Reihe von Arbeitszeichnungen mit daran vorgenommenen Änderungen oder ein Inspektionsbericht);

technische Dokumentation produzierender Unternehmen;

Zertifikate, technische Pässe oder andere Dokumente, die die Qualität der bei Installationsarbeiten verwendeten Materialien, Produkte und Geräte bescheinigen;

Produktionsdokumentation (obligatorische Anlage 1).

11.5. Eine Inbetriebnahme von signaltechnischen Anlagen ohne umfassende Anpassung und Prüfung ist nicht zulässig.

11.6. Nach der Abnahme zur Inbetriebnahme der abgeschlossenen Installation und Einstellung der technischen Signalausrüstung führt die Arbeitskommission Folgendes durch:

Überprüfung der Qualität und Konformität der durchgeführten Montage- und Einstellarbeiten Projektdokumentation(Inspektionsbericht), technologische Karten und technische Dokumentation von produzierenden Unternehmen;

Messung des Isolationswiderstands der Alarmschleife, der mindestens 1 MOhm betragen muss;

Messen des Widerstands der Alarmschleife;

Testen der Leistung installierter Bedienfelder und Steuerungssysteme.

Die Kommission führt bei Bedarf weitere Kontrollen und Messungen der vereinbarten Parameter durch technische Spezifikationen zu den installierten Geräten.

11.7. Dabei wird jeweils die Prüfmethodik für den Einbau signaltechnischer Anlagen und deren Inbetriebnahme festgelegt konkreter Fall Arbeitsausschuss.

11.8. Werden einzelne Unstimmigkeiten der durchgeführten Arbeiten mit der Konstruktionsdokumentation oder dem Prüfbericht sowie den Anforderungen dieser Ordnung festgestellt, hat die Kommission einen Bericht über die festgestellten Abweichungen zu erstellen, auf dessen Grundlage der Montage- und Inbetriebnahmebetrieb dies tun muss diese innerhalb von zehn Tagen beseitigen und die technischen Signaleinrichtungen erneut zur Lieferung vorlegen.

11.9. Technische Signaleinrichtungen gelten als zum Betrieb zugelassen, wenn bei der Prüfung Folgendes festgestellt wird:

alle Elemente Gebäudestrukturen und Bereiche rund um die Anlage sind laut Projekt- oder Inspektionsbericht gesperrt;

Installation - Anpassungsarbeiten gemäß den Anforderungen dieser Regeln erfüllt, technologische Karten und technische Dokumentation produzierender Unternehmen;

Messergebnisse liegen im Normbereich;

Es wurden Tests zur Leistungsfähigkeit technischer Signalanlagen durchgeführt positive Resultate, während Brandmeldeanlagen in den konstruktionsbedingt vorgesehenen Fällen die Abschaltung von Lüftungsanlagen, die Einbeziehung von Rauchabzugs- und Luftversorgungsanlagen gewährleisten müssen Treppen und Vorräume im Brandfall.

11.10. Die Inbetriebnahme technischer Signalanlagen ist in einem Gesetz gemäß der verbindlichen Anlage 2 zu dokumentieren.

11.11. Die Notwendigkeit, Anlagenalarme an zentrale Überwachungskonsolen anzuschließen, wird von den Sicherheitsabteilungen unter Beteiligung von Vertretern des Kunden und der Feuerwehren ermittelt.

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  • Geplante Inspektionen des Ministeriums für Notsituationen (Brandaufsicht) für 2019 in Moskau und der Region Moskau.
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Regulierungsdokumentation -> HANDBUCH zum Betrieb technischer Sicherheitsausrüstung durch private Sicherheitseinheiten der Organe für innere Angelegenheiten ->

10. BESCHREIBUNG DER TECHNISCHEN SICHERHEITSGERÄTE

10.1. ÜNB in ​​der Bilanz privater Sicherheitseinheiten, die aufgrund von physischer Abnutzung, Erreichen der festgelegten Lebensdauer, Naturkatastrophen, Unfällen, Verstößen in Verfall geraten sind normale Bedingungen Betrieb sowie veraltete unterliegen der Abschreibung oder Freigabe und dem Verkauf in der durch die geltende Gesetzgebung festgelegten Weise.

10.2. Zur Durchführung des Verfahrens zur Stilllegung von Anlagen wird eine Kommission eingesetzt, bestehend aus: dem stellvertretenden Leiter der Abteilung (Abteilung) für Technik, dem Leiter der Machbarkeitsstudie der Abteilung (Abteilung), dem Leiter der Leitstelle und Ingenieuren.

10.3. Die Abschreibung und Bilanzierung des Anlagevermögens, einschließlich der Computerausrüstung, erfolgt in Übereinstimmung mit gesetzlichen und anderen Vorschriften Rechtsakte Russische Föderation, regulatorische Rechtsakte des Innenministeriums Russlands.

10.4. Die Abschreibung von Ersatzteilen und Materialien, die für die Reparatur des ÜNB verwendet werden, erfolgt in in der vorgeschriebenen Weise basierend auf Einträgen im Logbuch des Elektrikers, der die Reparaturen durchgeführt hat, bestätigt durch Ingenieure und technisches Personal.

Die Abschreibung von Ersatzteilen (Dioden, Sicherungen, Kondensatoren und andere) und Materialien, die bei Wartungsarbeiten verbraucht werden, erfolgt auf der Grundlage der vom Eigentümer bestätigten Einträge im Elektrikertagebuch in der vorgeschriebenen Weise.

10.5. Am Ende seiner Lebensdauer wird der ÜNB nach dem festgelegten Verfahren abgeschrieben.

10.6. Nach Genehmigung des Stilllegungsgesetzes gilt der ÜNB als abgeschrieben und unterliegt der Demontage. Bei Reparaturarbeiten können Einheiten, Teile, Ersatzteile und Materialien verwendet werden, die bei der Demontage stillgelegter Geräte für eine weitere Verwendung geeignet sind.

10.7. Alle bei der Demontage stillgelegter technischer Anlagen anfallenden unbrauchbaren Bauteile, Teile und Materialien sind fachgerecht zu entsorgen.

Inbetriebnahme der Brandmeldeanlage

Anordnung zur Einsetzung einer Arbeitskommission zur Abnahme

Inbetriebnahme der technischen Brandmeldeanlagen AUPS und SOUE

Zur Inbetriebnahme von Brandmeldeanlagen (technische Mittel). automatische Installationen Feuermeldesysteme (im Folgenden als AUPS bezeichnet) und Warn- und Evakuierungskontrollsysteme (im Folgenden als SOUE bezeichnet)) gemäß den Anforderungen von SP 5.13130.2009, SP 3.13130.2009, RD 78.145-93

ICH BESTELLE:

1. Zuweisen Arbeitskommission in folgender Zusammensetzung:

Vorsitzender der Kommission:

- Chefingenieur

Stellvertretender Vorsitzender:

- Chefenergieingenieur

Mitglieder der Kommission:

– Leiter des OT-Dienstes

– Leiter der Abteilung Elektroversorgung

– Vertreter der Landesbrandaufsichtsbehörden und anderer Fachkräfte (nach Vereinbarung)

2. Die Kommission akzeptiert Brandmeldeanlagen zum Betrieb (technische Mittel von AUPS und SOUE gemäß den Anforderungen von SP 5.13130.2009, SP 3.13130.2009, RD 78.145-93, SNiP 3.01.04-87).

3. Ich behalte mir die Kontrolle über die Umsetzung dieser Bestellung vor.

Unsere Einrichtung ist haushaltsgebunden und finanziert sich aus Zuschüssen zur Umsetzung kommunaler Aufgaben. In der Bilanz unserer Anstalt befindet sich ein Gebäude, dessen Buchwert eine Brandmeldeanlage (Ausstattung) beinhaltet. In diesem Jahr unterzeichnete der Gründer eine Gründungsvereinbarung neues System Feueralarm. IN nächstes Jahr Der Gründer wird es uns bilanziell überweisen. Frage: 1. Wie können wir abschreiben altes System Brandmeldeanlage, wird sich der Buchwert des Gebäudes verringern?2. Sollte die Übernahme einer neuen Brandmeldeanlage vom Gründer in den Buchwert des Gebäudes einbezogen oder als separater Inventarposten ausgewiesen werden?

Antwort

Ihre Frage vom 28.12.2015 „Unsere Einrichtung ist aus Haushaltsmitteln finanziert und finanziert sich durch Zuschüsse zur Umsetzung kommunaler Aufgaben. In der Bilanz unserer Anstalt befindet sich ein Gebäude, dessen Buchwert eine Brandmeldeanlage (Ausstattung) beinhaltet. In diesem Jahr unterzeichnete der Gründer eine Vereinbarung zur Schaffung einer neuen Brandmeldeanlage. Nächstes Jahr wird der Gründer es uns als Ausgleich überweisen.
Frage:
1. Wie können wir die alte Brandmeldeanlage abschreiben, sinkt der Buchwert des Gebäudes?
2. Sollte bei der Übernahme einer neuen Brandmeldeanlage vom Gründer diese in den Buchwert des Gebäudes einbezogen oder als separater Inventarposten bilanziert werden?“

Galina Nefedova antwortet: Experte

1. Arbeiten an der Installation und Installation einer Brandmeldeanlage in einem Gebäude als Ersatz für die bestehende Brandmeldeanlage sind qualifiziert große Renovierung Gebäude. Gegenstand der Abrechnung ist in diesem Fall das Gebäude und nicht die Sicherheits- und Brandmeldeanlage.

Daher sollten die Kosten für die Durchführung dieser Arbeiten in den laufenden Ausgaben der Einrichtung enthalten sein. In diesem Fall bedeutet ein Gegenstand des Anlagevermögens ein Gebäude, das Hauptgebäude Leistungsmerkmale Welches ist der Begriff wohltuender Nutzen. Ein Austausch der Brandmeldeanlage kann diesen Indikator nicht ändern, da die Lebensdauer von Gebäuden in der Regel durch die Lebensdauer der langlebigsten Elemente (tragende Konstruktionen) bestimmt wird. Daher erscheint es am legitimsten, die anfallenden Aufwendungen nach KOSGU 225 – wie bei routinemäßigen Reparaturen – abzuschreiben. Da es sich bei diesen Arbeiten nicht um Arbeiten handelt, durch die sich der Buchwert des Objekts ändert, stellte sich früher die Frage der Abschreibung installiertes System Feuermelder sowie die Reduzierung der ursprünglichen Kosten des Gebäudes lohnen sich nicht.

2. Einheitliche funktionierende Systeme, einschließlich der Brandmeldeanlage, erfüllen ihre Funktionen erst nach der Installation (Installation) in einem Gebäude oder Bauwerk und nicht unabhängig. Diese Systeme sind keine isolierten Komplexe strukturell gegliederter Objekte und werden nicht als separate Inventarobjekte anerkannt. Jedoch einzelne Elemente Diese Systeme (Geräte, Ausrüstung) müssen zum Anlagevermögen gehören und daher als separate Inventargegenstände zu einem Preis einschließlich Mehrwertsteuer betrachtet werden, der in der Bescheinigung über die Kosten der durchgeführten Arbeiten und Ausgaben (Formular Nr. KS-3) angegeben ist.

Installations- und Inbetriebnahmeorganisation;

Inbetriebnahmeorganisation;

Sicherheitseinheiten;

Landesfeuerwehraufsichtsbehörden.

Bei Bedarf können weitere Spezialisten hinzugezogen werden.

16.3. Die Kommission muss mit der Abnahme spätestens drei Tage (Wochenenden und Feiertage nicht mitgerechnet) ab dem Datum der Meldung der Lieferbereitschaft der technischen Ausrüstung durch den Montage- und Inbetriebnahmebetrieb beginnen.

16.4. Bei der Inbetriebnahme technischer Anlagen Installations- und Inbetriebnahmeorganisation muss der Arbeitskommission vorlegen:

Bestandsdokumentation (eine Reihe von Arbeitszeichnungen mit daran vorgenommenen Änderungen);

Technische Dokumentation produzierender Unternehmen;

Zertifikate, technische Pässe oder andere Dokumente, die die Qualität der bei Installationsarbeiten verwendeten Materialien, Produkte und Geräte bescheinigen:

Bescheinigung über die Übergabe von Geräten, Produkten und Materialien zur Installation (gemäß dem Formular des Staatlichen Statistikausschusses der Russischen Föderation);

Bescheinigung über die Bereitschaft von Gebäuden und Bauwerken für Installationsarbeiten (Anlage 2):

Akt der Durchführung Eingabesteuerung(Anhang 3);

Bescheinigung über den Abschluss der Installationsarbeiten (Anhang 5);

Bescheinigung über die Prüfung von Schutzrohrleitungen mit Trenndichtungen auf Dichtheit (Anlage 8);

Gesetz zur Messung des Isolationswiderstands elektrischer Leitungen (Anhang 9);

Inspektionsbericht versteckte Arbeit zum Verlegen elektrischer Leitungen an Wänden, Decken und Böden (Anhang 10);

Bescheinigung über die Inspektion versteckter Arbeiten (Abwasser) (Anhang 11);

Bescheinigung über die Inspektion verdeckter Arbeiten (Verlegung). Kabelleitungen im Boden) (Anhang 12);

Protokoll zum Aufwärmen von Kabeln auf Trommeln (Anhang 13);

Abschlusszertifikat Inbetriebnahmearbeiten(Anhang 14);

Liste der installierten Geräte und Melder (Anhang 16).

Anmerkungen

1. Bei der Lieferung und Inbetriebnahme von technischen Signalanlagen an Standorten, an denen gemäß Inspektionsberichten Installationsarbeiten durchgeführt wurden, werden diese vorgelegt technische Dokumentation produzierende Unternehmen sowie Dokumente gemäß den Anhängen 1, , , , und der Akt der Übergabe von Ausrüstung, Produkten und Materialien zur Installation in Form des Staatlichen Statistikausschusses der Russischen Föderation.

2. Ein Akt der Übergabe von Ausrüstungsprodukten und -materialien zur Installation (Formular des Staatlichen Statistikausschusses der Russischen Föderation) wird vorgelegt, wenn die Installations- und Inbetriebnahmeorganisation vom Kunden Signalgeräte zur Installation akzeptiert.

3. Eine Bescheinigung über die Fertigstellung der Installationsarbeiten wird vorgelegt, wenn der Installationsbetrieb nur die Installation von signaltechnischen Anlagen durchgeführt hat.