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Anordnung zur Bestellung von Verantwortlichen für Brandmeldeanlagen. Inbetriebnahme technischer Signalanlagen. Anordnung zur Einsetzung einer Arbeitskommission zur Abnahme

16.1. Zur Inbetriebnahme der installierten technische Mittel Alarmanlage wird auf Anordnung des Leiters der Kundenorganisation (Unternehmen) eine Arbeitskommission eingesetzt.

Ablauf und Dauer der Arbeit Arbeitskommission vom Kunden gemäß SNiP 3.01.04-87 und RD78.145-93 bestimmt.

16.2. Der Arbeitskommission gehören Vertreter an:

Organisation (Unternehmen) - Kunde (Vorsitzender der Kommission);

Installations- und Inbetriebnahmeorganisation; Auftraggeberorganisation: Sicherheitsabteilungen;

Landesbrandaufsichtsbehörden.

Bei Bedarf können weitere Spezialisten hinzugezogen werden.

16.3. Die Kommission muss spätestens drei Tage später mit der Abnahme beginnen (allgemeine Wochenenden nicht mitgerechnet). Feiertage) ab dem Datum der Meldung der Lieferbereitschaft der technischen Ausrüstung durch den Montage- und Inbetriebnahmebetrieb.

16.4. Bei der Inbetriebnahme technischer Anlagen Installations- und Inbetriebnahmeorganisation muss der Arbeitskommission Folgendes vorlegen: Ausführungsdokumentation (eine Reihe von Arbeitszeichnungen mit daran vorgenommenen Änderungen); technische Dokumentation produzierender Unternehmen; Zertifikate, technische Pässe oder andere Dokumente, die die Qualität der in der Produktion verwendeten Materialien, Produkte und Geräte bescheinigen Installationsarbeit; Inspektionsbericht (Anhang 1);

Akt der Übergabe von Ausrüstung, Produkten und Materialien zur Installation (gemäß dem Formular des Staatlichen Statistikausschusses der Russischen Föderation);

Akt der Bereitschaft von Gebäuden und Bauwerken für Installationsarbeiten (Anhang 2);

Akt der Durchführung Eingabesteuerung(Anhang 3);

Bescheinigung über den Abschluss der Installationsarbeiten (Anhang 5);

Bescheinigung über die Prüfung von Schutzrohrleitungen mit Trenndichtungen auf Dichtheit (Anlage 8);

Akt der Messung des Isolationswiderstands elektrischer Leitungen (Anhang 9);

Inspektionsbericht versteckte Arbeit zum Verlegen elektrischer Leitungen an Wänden, Decken und Böden (Anhang 10);

Bescheinigung über die Inspektion versteckter Arbeiten (Abwasser) (Anhang 11);

Bescheinigung über die Inspektion verdeckter Arbeiten (Verlegung). Kabelleitungen im Boden) (Anhang 12);

Protokoll zum Aufwärmen von Kabeln auf Trommeln (Anhang 13);

Abschlusszertifikat Inbetriebnahmearbeiten(Anhang 14);

Liste der installierten Geräte und Melder (Anhang 16).

ANMERKUNGEN

1. Bei Lieferung und Abnahme zur Inbetriebnahme von technischen Signalanlagen an Standorten, an denen gemäß Inspektionsberichten Installationsarbeiten durchgeführt wurden, wird diese vorgelegt technische Dokumentation produzierende Unternehmen sowie Dokumente gemäß den Anhängen 1,3,9,10 14,16 und ein Akt der Übergabe von Ausrüstung, Produkten und Materialien zur Installation in Form des Staatlichen Statistikausschusses der Russischen Föderation.

2. Ein Akt der Übergabe von Ausrüstungsprodukten und -materialien zur Installation (Formular des Staatlichen Statistikausschusses der Russischen Föderation) wird vorgelegt, wenn die Installations- und Inbetriebnahmeorganisation vom Kunden Signalgeräte zur Installation akzeptiert.



3. Eine Bescheinigung über den Abschluss der Installationsarbeiten wird vorgelegt, wenn der Installationsbetrieb nur die Installation technischer Signalanlagen durchgeführt hat.

4. Handlungen gemäß den Anlagen 11 und 12 dieses Handbuchs werden eingereicht, wenn der Installations- und Inbetriebnahmebetrieb Arbeiten zur Verlegung von Leitungen im Abwasserkanal und im Erdreich durchgeführt hat

Das Protokoll zum Aufwärmen von Kabeln auf Trommeln wird für den Fall vorgestellt, dass das Kabel währenddessen abgewickelt wird negative Temperaturen es war aufgewärmt.

16.5. Inbetriebnahme installierter technischer Alarmanlagen ohne aufwändige Anpassung ( umfassende Prüfung) nicht erlaubt.

16.6. Mit der Annahme der Inbetriebnahme der abgeschlossenen Installationsarbeiten und der Einstellung der technischen Signalausrüstung führt die Arbeitskommission Folgendes durch:

Qualitätskontrolle und Einhaltung der durchgeführten Installations- und Einstellarbeiten Projektdokumentation(Inspektionsbericht), technologische Karten und technische Dokumentation produzierender Unternehmen;

Überprüfung des Zustands der technischen und technischen Ausrüstung zur Ausstattung des Anlagenumfangs und der Mittel zur Erhöhung der Sicherheit;

Messung des Isolationswiderstands der Alarmschleife, der mindestens 1 MOhm betragen muss;

Messen des Widerstands der Alarmschleife;

Testen der Leistung installierter Bedienfelder, Bedienfelder und Detektoren.

Die Kommission führt bei Bedarf weitere Kontrollen und Messungen der vereinbarten Parameter durch technische Spezifikationen zu den installierten Geräten.



16.7. Die Prüfmethodik für die Inbetriebnahme installierter technischer Signalanlagen wird von der Abnahmekommission entsprechend der technischen Dokumentation der Hersteller festgelegt.

16.8. Wenn bei den durchgeführten Arbeiten einzelne Unstimmigkeiten mit der Konstruktionsdokumentation oder dem Inspektionsbericht sowie den Anforderungen der RD 78.145-93 „Sicherheit, Brandschutz und Sicherheitssysteme und -komplexe“ festgestellt werden Feueralarm. „Regeln für die Herstellung und Abnahme von Arbeiten“ Die Kommission muss über die festgestellten Abweichungen einen Bericht unter Angabe der für deren Beseitigung verantwortlichen Organisationen erstellen. Diese Organisationen müssen die Unstimmigkeiten innerhalb von 10 Tagen beseitigen, und der Installationsbetrieb muss die technischen Signaleinrichtungen erneut vorlegen Lieferung.

16.9. Installierte technische Alarmanlagen gelten als zum Betrieb abgenommen, wenn bei der Inspektion Folgendes festgestellt wird:

Installations- und Inbetriebnahmearbeiten wurden gemäß den Anforderungen dieser Regeln, technologischen Karten und technischen Dokumentationen der Hersteller durchgeführt;

alle Elemente Gebäudestrukturen und geschützte Bereiche der Anlage werden gemäß Projekt- oder Inspektionsbericht gesperrt; alle Zonen rund um die Anlage sind laut Projekt- oder Inspektionsbericht gesperrt;

Messergebnisse liegen im Normbereich;

Prüfung der Leistungsfähigkeit technischer Geräte ergab positive Resultate, während technische Brandmeldeanlagen in den konstruktionsbedingt vorgesehenen Fällen die Abschaltung von Lüftungsanlagen, die Einbeziehung von Rauchabzugsanlagen und den Luftdruck sicherstellen müssen Treppen und Vorräume im Brandfall.

16.10. Installierte PTUs gelten als für den Betrieb akzeptiert, wenn folgenden Bedingungen:

während gleichzeitig hochwertige Fernsehbilder auf dem Bildschirm eines Videoüberwachungsgeräts (VCU) sichergestellt werden;

Die gesamten nichtlinearen Bildverzerrungen sollten ±10 % nicht überschreiten.

Die gesamten geometrischen Verzerrungen des Bildes sollten ±4 % nicht überschreiten.

normale Größe Bilder auf dem VKU-Bildschirm sollten (394< 308) ±2 мм;

Es muss ein bedienerfreier Betrieb gewährleistet sein, d.h. Speichern des Bildes des beobachteten Objekts mit Interlaced-Bildzerlegung in 625 Zeilen bei 25 Bildern pro Sekunde unter dem Einfluss aller destabilisierenden Faktoren, die in den technischen Bedingungen der Installation festgelegt sind;

Die horizontale Auflösung der Installation, gemessen am vertikalen Keil des Bildes des IT-72-Testtisches auf dem VKU-Bildschirm bei einer Tischbeleuchtung von 200 Lux und einer relativen Objektivöffnung von 1:4, gewährleistet die Sichtbarkeit von mindestens 500 Fernsehern Linien und mindestens 450 Linien in den Ecken;

Installationen müssen die Möglichkeit bieten, Fernsehkameras mit Objektiven zu betreiben;

Nach dem Einschalten des Geräts sollte das Bild spätestens 2 Minuten später auf dem VKU-Bildschirm erscheinen.

16.11. Die Leistung der Sicherheitsbeleuchtung wird durch die Ergebnisse der Überprüfung des Beleuchtungsnetzes auf korrekte Zündung und Verbrennung der Lampen bestimmt.

16.12. Leistung von Lautsprecher und Telefonkommunikation Dies wird ermittelt, indem das Fehlen einer akustischen Kommunikation mit nahegelegenen Nachbarposten überprüft und sichergestellt wird, dass Lautsprecher und Mikrofone eine normale Sprachverständlichkeit gewährleisten.

16.13. Die Beurteilung der Qualität der durchgeführten Montage- und Inbetriebnahmearbeiten erfolgt nach SNiP 3.01 04-87 „Inbetriebnahme fertiggestellter Bauanlagen. Grundlegende Bestimmungen.“

16.14. Die Inbetriebnahme installierter technischer Alarmanlagen muss in einem Gesetz gemäß der empfohlenen Anlage 17 dokumentiert werden.

Richtlinien die Kontrolle regulieren Umsetzung von Designentscheidungen bei Abnahme automatische Systeme Brandmeldeanlage (ASPS) in Betrieb genommen.

5.4.1. Allgemeine Bestimmungen

Die Inbetriebnahme von ASPS muss durch den Betrieb erfolgen Kommission, die auf Anordnung des Leiters des Unternehmens (Organisation) ernannt wirdtion-Kunde (22).

Der Arbeitskommission gehört ein Vertreter des Kunden an (Kommissionsvorsitzender), Generalunternehmer, Planung, Montage und beauftragende Organisation sowie die ausführende Organisation TO und R, Vertreter des Staatsgrenzdienstes. Beteiligung von Vertretern des Staatsgrenzdienstes an der Zusammensetzung Landes- und Fachbereichsabnahmekommissionen sind obligatorischinteressant. Neben dem offiziellen Vertreter der Organe des Staatsgrenzschutzes können auch Mitarbeiter des Staatsgrenzdienstes an der Arbeit der Kommissionen beteiligt sein und diese umsetzenControlling während des Baus und des weiteren BetriebsObjekt (Ziffern 2, 4 NPB 05) (23).

Die Arbeit der Kommission erfolgt nach dem Abnahmeprüfprogrammmit der Gebietskörperschaft des Staatsgrenzdienstes vereinbart und genehmigtdurch den Kunden. Das Abnahmetestprogramm sollte Folgendes umfassen (24):

Hauptmerkmale des Prüflings;

Zweck der Prüfung;

Zusammensetzung der Annahmekommission;

Umfang der Prüfungen und Inspektionen;

Logistikunterstützung für Tests;

Sicherheitsanforderung;

Testmethodik;

Kriterien zur Bewertung von Testergebnissen.

Die Arbeitskommission muss (26):

Überprüfen Sie die Qualität und Übereinstimmung der durchgeführten Installations- und Inbetriebnahmearbeiten mit der Konstruktionsdokumentation, SNiP, PUE, NPB, technisch Dokumentation von Herstellern;

führen umfassende Tests durch automatische Installation Feuerlöschanlagen gemäß Abnahmeprüfprogramm. Nach komplexe Tests ein Gesetz wird ausgearbeitet (Anlage). 28).

Wenn die Arbeitskommission eine Diskrepanz zwischen den abgeschlossenen feststellt Installation und Inbetriebnahme an dem Projekt arbeiten, regulatorischen Anforderungen Zur Dokumentation wird ein Protokoll erstellt, in dem die festgestellten Mängel aufgeführt sindStatistiken und Fristen für deren Beseitigung sowie die dafür zuständigen Behördentionen. Nach Beseitigung der im Protokoll genannten Installationsmängel,Der Auftraggeber muss die Anlage erneut zur Lieferung vorlegen (27).

Ein Vertreter der staatlichen Grenzschutzbehörde, der Mitglied der Kommission ist, ist verpflichtet (29):

Nehmen Sie an der Inspektion und Abnahme der installierten Geräte teilSystem Brandschutz, Zertifikate ansehen, technische Pässe und andere bescheinigende Dokumente Gerätequalitätsindikatoren, Systeme und Mundtestberichteneu Brandschutz;

Teilen Sie Ihre Meinung schriftlich dem Vorsitzenden der Arbeitskommission mit Organ des Staatsgrenzdienstes über die Durchführung der im Projekt vorgesehenen Aktivitäten und Bereitschaft der Anlage zur Inbetriebnahme und sofern vorhandenMängel – erstellen und präsentieren Sie eine Liste davon.

Wenn Verstöße gegen Anforderungen festgestellt werden Regulierungsdokumente, Projektentscheidungen und -aktivitäten, ein Vertreter des staatlichen Grenzschutzorgans äußert schriftlich eine besondere Stellungnahme an den Vorsitzenden der Kommission und das Gesetzdie Annahmekommission unterschreibt nicht (30).

5.4.2. Merkmale der Inbetriebnahme von Systemen Feueralarm

Dokumentation, die bei der Inbetriebnahme der Systeme vorgelegt wird Feueralarm, muss Anhang 30 (35.1) entsprechen.

Inbetriebnahme von ASPS ohne Durchführung einer umfassenden Justieren und Testen ist nicht erlaubt (35.2).

Mit der Inbetriebnahme der abgeschlossenen Installationsarbeiten und Bei der Anpassung des ASPS führt die Arbeitskommission (35.3) durch:

Überprüfung der Qualität und Konformität der durchgeführten Installationsarbeitendetaillierte Bearbeitung der eingereichten Dokumentation, Betriebsanleitungen, technologischen Karten und technischen Dokumentation von produzierenden Unternehmen;

Messen des Isolationswiderstands der Alarmschleife und Elektroverkabelung;

Messen des Widerstands der Alarmschleife;

Frage an den Prüfer

Die Haushaltsinstitution hat mit der Gegenpartei einen Installations- und Montagevertrag abgeschlossen Sicherheits- und Brandmeldeanlage. Gemäß den Vertragsbedingungen erwirbt der Auftragnehmer alles selbstständig und auf eigene Kosten notwendige Ausrüstung. Nach Abschluss der Arbeiten legte der Auftragnehmer der Buchhaltung eine Rechnung (über den gesamten Vertragsbetrag) und eine Bescheinigung über die Abnahme der abgeschlossenen Arbeiten (Formular Nr. KS-2) vor.

Bei der Abnahme der Arbeiten wurden Sicherheits- und Brandmeldeobjekte identifiziert, die dem Anlagevermögen zuzuordnen sind (sie haben unterschiedliche Lebensdauern). wohltuender Nutzen) und Materialreserven. Sollten wir diese Gegenstände (Anlagevermögen und Vorräte) für die Buchhaltung akzeptieren? Wenn ja, welcher Eintrag? Werden die Daten im Gesetz (Formular Nr. KS-2) die Grundlage für die Ermittlung der Kosten von Objekten sein?

  • Die Nutzungsdauer des Objekts beträgt mehr als 12 Monate.
  • das Objekt ist zur wiederholten oder wiederholten Nutzung bestimmt ständiger Gebrauchüber das Recht der Betriebsführung im Rahmen der Tätigkeit der Anstalt;
  • Ein Objekt ist in der Lage, bestimmte unabhängige Funktionen auszuführen. In Bezug auf Sicherheit und Feuermelder bedeutet dies, dass ein Element (Teil) des Systems ohne Sachschaden davon getrennt und in einer anderen Einrichtung verwendet werden kann.

Für Vorräte, die Bestandteile von Sicherheits- und Brandmeldeanlagen sind, sieht das Gesetz keine Anforderungen an deren Bilanzierung vor. Kosten im Zusammenhang mit der Installation von Sicherheits- und Brandmeldeanlagen (Kosten für Installationsarbeiten sowie Kosten Lieferungen), werden als Aufwand für das laufende Geschäftsjahr abgeschrieben. Informationen über das Sicherheits- und Brandmeldesystem sind in der Inventarkarte zur Erfassung nichtfinanzieller Vermögenswerte (f. 0504031) für das Gebäude, in dem es installiert ist, enthalten.

Soll X 101 XX 310 Gutschrift X 106

Die Anschaffungskosten nichtfinanzieller Vermögenswerte werden als Betrag der tatsächlichen Investitionen in deren Erwerb, Bau oder Produktion erfasst (Ziffer 23 der Weisung Nr. 157n). Werden in den Primärdokumenten die Anschaffungskosten der zur Abrechnung übernommenen Endgeräte der Sicherheits- und Brandmeldeanlagen nicht gesondert ausgewiesen, so können diese Anlagegüter zum aktuellen Schätzwert im Rahmen der abgeschlossenen Vertragssumme zur Abrechnung übernommen werden.

Installations- und Inbetriebnahmeorganisation;

Inbetriebnahmeorganisation;

Sicherheitseinheiten;

Landesfeuerwehraufsichtsbehörden.

Bei Bedarf können weitere Spezialisten hinzugezogen werden.

16.3. Die Kommission muss mit der Abnahme spätestens drei Tage (Wochenenden und Feiertage nicht mitgerechnet) ab dem Datum der Meldung der Lieferbereitschaft der technischen Ausrüstung durch den Montage- und Inbetriebnahmebetrieb beginnen.

16.4. Bei der Inbetriebnahme technischer Anlagen muss der Montage- und Inbetriebnahmebetrieb der Arbeitskommission Folgendes vorlegen:

Bestandsdokumentation (eine Reihe von Arbeitszeichnungen mit daran vorgenommenen Änderungen);

Technische Dokumentation produzierender Unternehmen;

Zertifikate, technische Pässe oder andere Dokumente, die die Qualität der bei Installationsarbeiten verwendeten Materialien, Produkte und Geräte bescheinigen:

Bescheinigung über die Übergabe von Geräten, Produkten und Materialien zur Installation (gemäß dem Formular des Staatlichen Statistikausschusses der Russischen Föderation);

Bescheinigung über die Bereitschaft von Gebäuden und Bauwerken für Installationsarbeiten (Anlage 2) :

Eingangskontrollbericht (Anhang 3) ;

Bescheinigung über den Abschluss der Installationsarbeiten (Anhang 5) ;

Zertifikat über die Prüfung von Schutzrohrleitungen mit Trenndichtungen auf Dichtheit (Anhang 8) ;

Messung des Isolationswiderstands elektrischer Leitungen (Anhang 9) ;

Bescheinigung über die Inspektion versteckter Arbeiten zur Verlegung elektrischer Leitungen an Wänden, Decken und Böden (Anhang 10) ;

Bescheinigung über die Inspektion verdeckter Arbeiten (Kanalisation) (Anhang 11) ;

Bescheinigung über die Prüfung verdeckter Arbeiten (Verlegung von Kabelleitungen im Erdreich) (Anhang 12) ;

Protokoll zum Heizen von Kabeln auf Rollen (Anhang 13) ;

Bescheinigung über den Abschluss der Inbetriebnahmearbeiten (Anhang 14) ;

Liste der installierten Geräte, Detektoren (Anhang 16).

Anmerkungen.

1. Bei der Übergabe und Inbetriebnahme technischer Signalanlagen an Standorten, an denen Montagearbeiten gemäß Prüfberichten, technischen Unterlagen der Hersteller sowie Unterlagen gem. durchgeführt wurden Anwendungen 1, , , , , und der Akt der Übergabe von Ausrüstung, Produkten und Materialien zur Installation gemäß dem Formular des Staatlichen Statistikausschusses der Russischen Föderation.

2. Ein Akt der Übergabe von Ausrüstungsprodukten und -materialien zur Installation (Formular des Staatlichen Statistikausschusses der Russischen Föderation) wird vorgelegt, wenn die Installations- und Inbetriebnahmeorganisation vom Kunden Signalgeräte zur Installation akzeptiert.

3. Eine Bescheinigung über die Fertigstellung der Installationsarbeiten wird vorgelegt, wenn der Installationsbetrieb nur die Installation von signaltechnischen Anlagen durchgeführt hat.