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Verkehrsregeln für Notbremsungen. Rettungszeichen – Anforderungen an einen neuen Schildertyp. Notfallschild - Installationsregeln auf der Straße

SDA (Verkehrsregeln) Russische Föderation 2015.
7. Verwendung von Warnblinkanlage und Warndreieck

7.1. Die Warnblinkanlage muss eingeschaltet sein:

  • wenn Sie gezwungen werden, an Orten anzuhalten, an denen das Anhalten verboten ist;
  • wenn der Fahrer durch Scheinwerfer geblendet wird;
  • beim Abschleppen (an einem abgeschleppten Kraftfahrzeug);
  • beim Einsteigen und Aussteigen von Kindern in ein Fahrzeug mit der Kennzeichnung „Kinderbeförderung“.

Der Fahrer muss einschalten Alarm und in anderen Fällen, um Verkehrsteilnehmer vor der Gefahr zu warnen, die von dem Fahrzeug ausgehen kann.

7.2. Beim Anhalten Fahrzeug und der Aktivierung des Alarms sowie bei dessen Fehlfunktion oder Fehlen muss das Warndreieck sofort angezeigt werden:

  • im Falle eines Verkehrsunfalls;
  • wenn das Fahrzeug zum Anhalten an Orten gezwungen wird, an denen es verboten ist, und wenn das Fahrzeug unter Berücksichtigung der Sichtverhältnisse von anderen Fahrern nicht rechtzeitig bemerkt werden kann.

Dieses Schild wird in einem Abstand angebracht, der andere Autofahrer rechtzeitig vor der Gefahr in einer bestimmten Situation warnt. Allerdings muss dieser Abstand zum Fahrzeug in besiedelten Gebieten mindestens 15 m und außerhalb besiedelter Gebiete 30 m betragen.

Der Abstand, in dem ein Warndreieck angebracht wird, muss ausreichend sein, um die Sicherheit anderer Fahrer zu gewährleisten. In einem besiedelten Gebiet – mindestens 15 m vom angehaltenen Fahrzeug entfernt. Der Fahrer handelt im Rahmen der Regeln

Der Abstand, in dem ein Warndreieck angebracht wird, muss ausreichend sein, um die Sicherheit anderer Fahrer zu gewährleisten. Außerhalb des besiedelten Gebiets - mindestens 30 m. Der Fahrer handelt im Rahmen der Regeln

An einer verbotenen Stelle wurde ein Zwangsstopp durchgeführt (das Schild „Halten verboten“ ist angebracht), es gibt jedoch keine Warnblinkanlage und kein Warndreieck. Daher verstößt der Fahrer gegen die Regeln

Ein Warndreieck gehört zu den wesentlichen Attributen eines jeden Autofahrers. Das Vorhandensein dieses Gegenstands sowie eines Erste-Hilfe-Kastens und eines Feuerlöschers wird vom Inspektor während überprüft technische Überprüfung Auto. Darüber hinaus muss es im Falle eines Unfalls installiert werden. Welche Maßnahmen sollte ein Fahrer ergreifen, wenn eine Notbremsung erfolgt? Das Schild ist das erste, was Sie installieren müssen.

Neue Warnschilder

Neue Warndreiecke werden gemäß den Anforderungen der staatlichen Norm GOST R 41.27-2001 hergestellt, die auf der Grundlage der Regel Nr. 27 der UN-Wirtschaftskommission für Europa entwickelt wurde. Trotz des Alters der Annahme dieser Norm sind ihre Bestimmungen bzgl Die Herstellung von Warnschildern bleibt unverändert.

Gestaltung und Vollständigkeit des neuen Warnschildes

Das Voralarmzeichen hat die Form eines gleichseitigen Dreiecks, dessen Seitenlänge 50 (± 5) cm beträgt. Das Material für seine Herstellung ist Kunststoff oder roter Kunststoff.

Jede Seite des Signaldreiecks enthält einen reflektierenden Streifen auf der Außenseite und einen inneren fluoreszierenden Streifen, wobei die Breite des äußeren Streifens mindestens 5 cm betragen muss. Der erste Streifen ist unverzichtbar, wenn Tageslicht, und der zweite wird nachts helfen.

Das Schild wird mit einem Metallständer auf dem Boden montiert.

Im Lieferumfang ist eine Abdeckung mit dem Firmenlogo enthalten, die zusätzlich zum Warndreieck vom Hersteller angefertigt werden muss. Ein ähnliches Symbol ist auf dem Schild selbst abgebildet.

Grundvoraussetzungen für die Platzierung eines Signalzeichens

Die Anforderungen an die Anbringung von Warnschildern sind in der Verkehrsordnung der Russischen Föderation streng geregelt. Wenn der Fahrer eine Notbremsung durchführt, muss das Schild sofort angebracht werden, um andere Fahrer vor dem vorhandenen Hindernis zu warnen.

Also, Kap. 7 der Verkehrsordnung der Russischen Föderation legt Folgendes fest. In folgenden Fällen wird ein Warndreieck angezeigt:

  • das notwendige Anhalten des Fahrzeugs an Orten, die dafür nicht vorgesehen sind oder an denen das Fahrzeug bei schlechten Sichtverhältnissen von anderen Fahrern unbemerkt bleiben kann;
  • Abschleppen eines Autos mit defekter Lichtalarmanlage.

Wenn eine Notbremsung durchgeführt wurde, muss das Schild in einem Abstand von mindestens 30 m vom Fahrzeug außerhalb des besiedelten Gebiets und 15 m innerhalb seiner Grenzen angebracht werden. In jedem Fall muss die Warnbake so auf dem Boden angebracht werden, dass sie andere Autofahrer rechtzeitig und ausreichend vor einer möglichen Gefahr warnt.

Beim Abschleppen eines Fahrzeugs (bei defekter Warnleuchte) wird am Heck ein Warnschild angebracht.

Da die Situationen auf den Straßen unterschiedlich sind und ein Warnschild nicht nur bei einem Unfall notwendig ist, ist dieses in jedem Auto unbedingt erforderlich. Wie wählt man ein solches Zeichen aus und macht keinen Fehler? Darauf müssen Sie beim Kauf achten:

  • Das Produkt muss den Anforderungen entsprechen Landesstandard(Das Vorhandensein eines Schildes im alten Stil rettet den Eigentümer nicht, wenn er eine technische Inspektion besteht.)
  • Es wird empfohlen, Proben mit beschichteten Kunststoffelementen auszuwählen Schutzschicht(Dies verlängert die Lebensdauer des Schildes und schützt seine Oberfläche vor Kratzern und anderen Beschädigungen);
  • die Struktur muss stark und stabil sein;
  • Das Kit muss eine Abdeckung und Anweisungen zur Installation des Schilds enthalten.

Wenn Sie ein Warnsignal kaufen, ist es nicht ratsam, viel zu sparen. Ein teureres Exemplar hat im Gegensatz zu einem ehrlich gesagt günstigeren Exemplar eine längere Lebensdauer, ist langlebig und sicher.

Strafen für die Nichtbenutzung eines Warnschildes

Das betreffende Zeichen ist klassifiziert als zusätzliche Elemente, ohne die sich das Fahrzeug nicht bewegen darf (Ziffer 7.7 des Anhangs zur Verkehrsordnung der Russischen Föderation). In seiner Abwesenheit gilt die aktuelle Regelung Rechtsakte Verantwortung ist gegeben.

Wenn also der Verkehrspolizeiinspektor, der das Auto angehalten hat, das Fehlen eines Warnschilds feststellt, dann gemäß Teil 1 der Kunst. 12.5 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation hat er das Recht, folgende Sanktionen zu verhängen:

  • Warnung;
  • eine Geldstrafe von 500 Rubel.

Wenn infolge eines Unfalls eine Notbremsung erfolgt, das Schild nicht angebracht ist oder der Arbeitslichtalarm nicht eingeschaltet ist, beträgt die Geldstrafe 1.500 Rubel (Artikel 12.27 Teil 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation). Russische Föderation).

Nuance. Alle Autobesitzer, die in einen Notfall verwickelt sind, sind verpflichtet, ein Warnschild anzubringen.

Darüber hinaus führt das Fehlen eines Warnzeichens der vorgeschriebenen Art dazu, dass die technische Inspektion verweigert wird.

Jedes Fahrzeug muss mit einem Warnschild versehen sein. Dies entbindet jedoch nicht von der Notwendigkeit, im Straßenverkehr äußerst vorsichtig zu sein.

Die Vorschriften verbieten den Betrieb eines Autos, es sei denn, es ist mit drei obligatorischen Zubehörteilen ausgestattet: Erste-Hilfe-Kasten, Feuerlöscher und Warndreieck. All dies kann bei erworben werden Einzelhandelsnetzwerk und muss an einem leicht zugänglichen Ort im Fahrzeug aufbewahrt werden.

Das Warndreieck ist ein rotes Dreieck, auf das der Fahrer bei Bedarf aufsetzen muss Fahrbahn Straße vor herannahendem Verkehr. Das Schild ist nicht nur tagsüber, sondern auch nachts gut sichtbar, da es die Fähigkeit besitzt, die darauf fallenden Scheinwerfer zu reflektieren. Selbst im Dunkeln werden andere Fahrer es sehen, im Voraus erkennen, dass Gefahr vor ihnen liegt, ihre Geschwindigkeit reduzieren und bereit sein, anzuhalten oder um Sie herumzufahren.

Ein paar Worte darüber, was Warnblinkanlage ist.

Absolut jedes Auto hat einen solchen Schlüssel (oder Knopf) – wenn man ihn drückt, beginnen alle Fahrtrichtungsanzeiger und zwei weitere Repeater an den Seitenflächen der vorderen Kotflügel gleichzeitig zu blinken. Das heißt, bis zu sechs Lichter blinken gleichzeitig orange Farbe von allen Seiten des Autos. Der Fahrer scheint beim Einschalten der Warnblinkanlage oder beim Benutzen eines Warndreiecks anderen Verkehrsteilnehmern zuzurufen:

"Ich habe Probleme! Seien Sie aufmerksam! Jetzt stelle ich, ohne es zu wollen, eine Gefahr für alle dar!“

Es ist so etwas wie besondere Sprache(nennen wir es „Notfallsprache“). Diese Sprache hat nur wenige Wörter und Sie müssen sie kennen. Darüber hinaus müssen sowohl derjenige, der „schreit“, als auch diejenigen, die diesen „Schrei“ hören, sie kennen. Dann können Sie nicht nur sehen, dass etwas passiert ist, sondern auch verstehen, was genau passiert ist. Entweder ist ein Unfall passiert, oder eine Person schleppt eine andere ab, oder Kinder werden in einen für sie bestimmten Bus verfrachtet organisierter Transport.

Die Warnblinkanlage muss eingeschaltet sein:

– beim Abschleppen (an einem abgeschleppten Kraftfahrzeug);

– wenn der Fahrer durch Scheinwerfer geblendet wird;

– beim Einsteigen und Aussteigen von Kindern in ein Fahrzeug mit der Kennzeichnung „Kinderbeförderung“:

– In anderen Fällen muss der Fahrer die Warnblinkanlage einschalten, um die Verkehrsteilnehmer vor der Gefahr zu warnen, die vom Fahrzeug ausgehen kann.

Es muss ein Warndreieck angebracht werden:

– im Falle eines Verkehrsunfalls;

– wenn Sie zum Anhalten an Orten gezwungen werden, an denen das Anhalten verboten ist;

– wenn Sie gezwungen sind, an einem Ort anzuhalten, an dem ein stehendes Fahrzeug von anderen Fahrern nicht rechtzeitig gesehen werden kann.

Im Falle eines Verkehrsunfalls.

Bei einem Unfall gilt es zunächst, sofort die Warnblinkanlage einzuschalten. Dann stellen Sie auch gleich ein Warndreieck auf. Und erst danach - alles andere.

Wenn Sie zum Anhalten an Orten gezwungen werden, an denen das Anhalten verboten ist.

Sie wissen bereits, wie Sie sich bei einer Zwangsbremsung verhalten müssen – schalten Sie zunächst die Notbeleuchtung ein und stellen Sie ein Notstopp-Schild auf.

Wenn Sie außerdem an einer Stelle eine Panne haben, an der das Anhalten nicht verboten ist, oder wenn Sie es schaffen, das Auto an eine Stelle zu rollen, an der das Anhalten nicht verboten ist (z. B. an den Straßenrand), dann gelten in diesem Fall die Regeln Zwingen Sie die Fahrer nicht dazu, alle über ihre Probleme zu „schreien“.

Wenn Sie es jedoch direkt unterwegs reparieren möchten, ist die Situation anders.

Jetzt stellen Sie sicher eine Gefahr für sich selbst und für die Bewegung anderer Fahrzeuge dar. Und deshalb müssen sie die Notbeleuchtung einschalten und ein Notstoppschild anbringen.

Regeln. Abschnitt 7. Klausel 7.2. Absatz 3 . Dieses Schild wird in einem Abstand angebracht, der andere Autofahrer rechtzeitig vor der Gefahr in einer bestimmten Situation warnt. Dieser Abstand muss jedoch gegeben seinmindestens 15 Meter aus einem Fahrzeug in besiedelten Gebieten undmindestens 30 Meter – außerhalb besiedelter Gebiete.

Haben Sie bemerkt: Die Regeln legen nur die Untergrenze fest ( nicht weniger15 Meter in besiedelten Gebieten Und nicht weniger30 Meter auf der Straße außerhalb besiedelter Gebiete). Die Regeln sagen nichts über „nicht mehr“ aus. Die Obergrenze muss der Fahrer unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten in der jeweiligen Situation selbst bestimmen.

Aller Wahrscheinlichkeit nach ist hinter der Kurve etwas passiert. Und der Fahrer stellte ein Warndreieck auf und entfernte sich damit deutlich mehr als 30 Meter vom Unfallort.

Und er hat das Richtige getan!

In dieser Situation ist genau das, was Sie tun müssen!

Beim Abschleppen.

Jeder, der jemals abgeschleppt wurde oder abgeschleppt wurde, hat alle „Freuden“ einer solchen Bewegung in vollen Zügen gekostet.

Der Abstand zwischen den Autos beträgt 4 bis 6 Meter (das ist die Länge des Abschleppseils), beide sind beim Manövrieren sehr eingeschränkt, sie können nur langsam beschleunigen und nur sanft bremsen. Mit einem Wort, es ist auch „Vergnügen“.

In dieser Situation müssen Sie nur jedem kompetent „zurufen“, dass Sie abgeschleppt werden – beim Umzug muss die abgeschleppte Person das haben Notlichtsignalisierung.

Außerdem ist es am abgeschleppten und nur für den abgeschleppten!

Was tun, wenn die Alarmanlage nicht funktioniert?

Regeln. Abschnitt 7.Klausel 7.3. Bei fehlender oder defekter Warnblinkanlage am abgeschleppten Kraftfahrzeug ist an dessen Heckteil ein Warndreieck anzubringen.

Stellen Sie einfach sicher, dass das Warndreieck Ihre Sicht nicht einschränkt und das staatliche Kennzeichen Ihres Autos nicht verdeckt.

Wenn der Fahrer durch Scheinwerfer geblendet wird.

Nachtzeit. Die Straße ist aus Siedlung ohne künstliches Licht. Ein Auto fährt mit eingeschalteten Scheinwerfern auf Sie zu. Stellen Sie sich vor: Sie sehen die Straßenoberfläche nicht, Sie sehen die Markierungen nicht, Sie sehen den Straßenrand nicht, Sie sehen nicht, dass die Straße eine Kurve macht. Das ist tödlich!

Am richtigsten ist es jetzt, einen erzwungenen Stopp darzustellen. Das heißt, es ist natürlich nicht nötig, ein Schild anzubringen, sondern einfach die Warnblinkanlage einzuschalten und sanft anzuhalten, ohne die Spur zu wechseln. Ich versichere Ihnen, dies ist die richtigste und sicherste Entscheidung. Darüber hinaus verlangen die Regeln Folgendes:

Regeln. Abschnitt 19.Klausel 19.2. Absatz 5. Bei Blendung muss der Fahrer die Warnblinkanlage einschalten und ohne Spurwechsel die Geschwindigkeit reduzieren und anhalten.

Wenn dann das Auto, das Sie geblendet hat, vorbeifährt, fahren Sie los und schalten Sie die Notbeleuchtung aus, nachdem Sie auf die Durchschnittsgeschwindigkeit der Strömung beschleunigt haben.

Beim Ein- und Aussteigen von Kindern aus einem Fahrzeug mit der Aufschrift „Beförderung von Kindern“.

Für die organisierte Beförderung von Kindern werden eigens Busse angemietet, die vorne und hinten mit der Kennzeichnung „Kinderbeförderung“ gekennzeichnet sein müssen.

Kinder sind Kinder. Wenn sie sich mitreißen lassen, vergessen sie möglicherweise, dass sie unterwegs sind. Daher ist der Fahrer eines solchen Busses verpflichtet, jedes Mal, wenn Kinder ein- oder aussteigen, die Warnblinkanlage einzuschalten. Dies ist auch eines der Wörter in der „Notfallsprache“, und es ist sehr wichtig, dass Fahrer es richtig verstehen. Das heißt, wenn Sie in einem solchen Bus herumfahren, müssen Sie äußerst vorsichtig sein und alle Vorsichtsmaßnahmen treffen.

In anderen Fällen muss der Fahrer die Warnblinkanlage einschalten, um die Verkehrsteilnehmer vor der Gefahr zu warnen, die von dem Fahrzeug ausgehen kann.

Nun, einen solchen Fall haben wir bereits betrachtet. Dies ist der Zeitpunkt, an dem Sie sich für eine Reparatur direkt auf der Straße entscheiden und sich an einer Stelle befinden, an der das Anhalten nicht verboten ist.

Angenommen, dies geschieht am Straßenrand außerhalb eines besiedelten Gebiets, also dort, wo das Anhalten nicht nur erlaubt, sondern sogar gesetzlich vorgeschrieben ist. Sie werden jetzt um das Auto herumgehen, Türen öffnen und schließen, unter der Motorhaube herumhängen und vielleicht sogar unter das Auto kriechen und Ihre Füße auf der Fahrbahn lassen. Und die ganze Zeit werden Autos vorbeifliegen. Nur weil Sie die Warnblinkanlage einschalten und ein Warndreieck aufstellen, werden sie natürlich nicht aufhören, vorbeizufliegen, aber die Autofahrer werden aufmerksamer und vergrößern für alle Fälle den seitlichen Abstand zu Ihnen.

Ein weiterer geeigneter Fall ist, wenn Ihr Fahrzeug eine Fehlfunktion aufweist, die seinen Betrieb verhindert. Zum Beispiel ein ausgeschlagener Stein Windschutzscheibe. Nun, was ist jetzt zu tun? In diesem Fall erlauben Ihnen die Regeln, nach Hause oder zur Reparaturstelle zu fahren (lassen Sie das Auto nicht auf der Straße stehen). Aber mit allen nötigen Vorsichtsmaßnahmen! Das heißt, Sie bewegen sich zunächst auf der äußersten rechten Spur. Zweitens müssen Sie sich mit niedriger Geschwindigkeit fortbewegen (und mit hoher Geschwindigkeit funktioniert das nicht – der Wind weht Ihnen ins Gesicht und trägt Straßenstaub und Sand mit sich). Und drittens müssen Sie während einer solchen (!) Bewegung die Warnblinkanlage einschalten.

Die Regeln decken nicht alle derartigen Fälle ab. Den Vorschriften zufolge müssen Fahrer die Notbeleuchtung immer dann einschalten, wenn sie absichtlich oder unabsichtlich eine Gefahr für den Verkehr darstellen.

Die Vorschriften verbieten den Betrieb eines Autos, es sei denn, es ist mit den folgenden drei obligatorischen Zubehörteilen ausgestattet: einem Erste-Hilfe-Kasten, einem Feuerlöscher und einem Warndreieck. All dies kann im Einzelhandel erworben werden und muss an einem leicht zugänglichen Ort im Auto aufbewahrt werden.

Ein Warndreieck ist ein rotes Dreieck, das Sie bei Bedarf aus der Richtung des entgegenkommenden Verkehrs auf die Fahrbahn aufstellen müssen. Es ist nicht nur tagsüber, sondern auch nachts gut sichtbar, da es die Fähigkeit besitzt, die auf es fallenden Scheinwerfer zu reflektieren. Selbst im Dunkeln auf einer Landstraße werden Autofahrer es sehen, im Voraus erkennen, dass Gefahr vor ihnen liegt, die Geschwindigkeit reduzieren und bereit sein, anzuhalten oder um Sie herumzufahren. Und das muss unbedingt und sofort geschehen!

Ein paar Worte darüber, was Warnblinkanlage ist.

Absolut jedes Auto hat einen solchen Schlüssel (oder Knopf) – wenn man ihn drückt, beginnen alle Fahrtrichtungsanzeiger und zwei weitere Repeater an den Seitenflächen der vorderen Kotflügel gleichzeitig zu blinken. Das heißt, bis zu sechs orangefarbene Lichter blinken gleichzeitig auf allen Seiten des Autos. Der Fahrer scheint beim Einschalten der Warnblinkanlage oder beim Benutzen eines Warndreiecks anderen Verkehrsteilnehmern zuzurufen:

"Ich habe Probleme! Seien Sie aufmerksam! Jetzt stelle ich, ohne es zu wollen, eine Gefahr für alle dar!“

Dabei handelt es sich um so etwas wie eine Sondersprache (nennen wir sie „Notfallsprache“). Diese Sprache hat nur wenige Wörter und Sie müssen sie kennen. Darüber hinaus müssen sowohl derjenige, der „schreit“, als auch diejenigen, die diesen „Schrei“ hören, sie kennen. Dann können Sie nicht nur sehen, dass etwas passiert ist, sondern auch verstehen, was genau passiert ist. Entweder ist ein Unfall passiert, oder eine Person schleppt eine andere ab, oder Kinder werden in einen Bus verfrachtet, der für den organisierten Transport vorgesehen ist.

Die Warnblinkanlage muss eingeschaltet sein:

Beim Abschleppen (an einem abgeschleppten Kraftfahrzeug);

Wenn der Fahrer durch Scheinwerfer geblendet wird;

Beim Ein- und Aussteigen von Kindern aus einem Fahrzeug mit der Aufschrift „Beförderung von Kindern“:

In anderen Fällen muss der Fahrer die Warnblinkanlage einschalten, um die Verkehrsteilnehmer vor der Gefahr zu warnen, die von dem Fahrzeug ausgehen kann.

Es muss ein Warndreieck angebracht werden:

Im Falle eines Verkehrsunfalls;

Wenn Sie gezwungen werden, an Orten anzuhalten, an denen das Anhalten verboten ist;

Wenn Sie gezwungen sind, an einem Ort anzuhalten, an dem ein stehendes Fahrzeug von anderen Fahrern nicht rechtzeitig gesehen werden kann.

Im Falle eines Verkehrsunfalls.

Bei einem Unfall gilt es zunächst, sofort die Warnblinkanlage einzuschalten. Dann stellen Sie auch gleich ein Warndreieck auf. Und erst danach - alles andere.

Wenn Sie zum Anhalten an Orten gezwungen werden, an denen das Anhalten verboten ist.

Sie wissen bereits, wie Sie sich bei einer Zwangsbremsung verhalten müssen – außerdem müssen Sie als Erstes die Notbeleuchtung einschalten und ein Notstopp-Schild anbringen.

Wenn Sie außerdem an einer Stelle eine Panne haben, an der das Anhalten nicht verboten ist, oder wenn Sie es schaffen, das Auto an eine Stelle zu rollen, an der das Anhalten nicht verboten ist (z. B. an den Straßenrand), dann gelten in diesem Fall die Regeln Zwingen Sie Sie nicht, alle über Ihre Probleme zu „schreien“.

Wenn Sie jedoch eine Reparatur direkt unterwegs planen, ist die Situation anders. Jetzt stellen Sie sicher eine Gefahr für sich selbst und für die Bewegung anderer Fahrzeuge dar. Und deshalb müssen sie die Notbeleuchtung einschalten und ein Notstoppschild anbringen.

Regeln. Abschnitt 7. Klausel 7.2. Absatz 3.

Dieses Schild wird in einem Abstand angebracht, der andere Autofahrer rechtzeitig vor der Gefahr in einer bestimmten Situation warnt. Allerdings muss dieser Abstand zum Fahrzeug in besiedelten Gebieten mindestens 15 Meter und außerhalb besiedelter Gebiete mindestens 30 Meter betragen.

Wussten Sie schon: Die Regeln legen nur die Untergrenze fest (mindestens 15 Meter in besiedelten Gebieten und mindestens 30 Meter auf der Straße außerhalb besiedelter Gebiete). Die Regeln sagen nichts über „nicht mehr“ aus. Die Obergrenze muss der Fahrer unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten in der jeweiligen Situation selbst bestimmen.

Aller Wahrscheinlichkeit nach ist hinter der Kurve etwas passiert. Und der Fahrer stellte ein Warndreieck auf und entfernte sich damit deutlich mehr als 30 Meter vom Unfallort.

In dieser Situation ist genau das, was Sie tun müssen!

Beim Abschleppen.

Stellen Sie einfach sicher, dass das Warndreieck das staatliche Kennzeichen Ihres Autos nicht verdeckt.

Wenn der Fahrer durch Scheinwerfer geblendet wird.

Nachtzeit. Eine Straße außerhalb eines besiedelten Gebiets ohne künstliche Beleuchtung. Ein Auto fährt mit eingeschalteten Scheinwerfern auf Sie zu. Stellen Sie sich vor: Sie sehen die Straßenoberfläche nicht, Sie sehen die Markierungen nicht, Sie sehen den Straßenrand nicht, Sie sehen nicht, dass die Straße eine Kurve macht. Das ist tödlich!

Am richtigsten ist es jetzt, einen erzwungenen Stopp darzustellen. Das heißt, es ist nicht nötig, ein Schild anzubringen, sondern einfach die Warnblinkanlage einzuschalten und sanft anzuhalten, ohne die Spur zu wechseln. Ich versichere Ihnen, dies ist die richtigste und sicherste Entscheidung. Darüber hinaus verlangen die Regeln dasselbe.

Regeln. Abschnitt 19. Klausel 19.2. Absatz 5.

Bei Blendung muss der Fahrer die Warnblinkanlage einschalten und ohne Spurwechsel die Geschwindigkeit reduzieren und anhalten.

Wenn dann das Auto, das Sie geblendet hat, vorbeifährt, fahren Sie los und schalten Sie die Notbeleuchtung aus, nachdem Sie auf die Durchschnittsgeschwindigkeit der Strömung beschleunigt haben.

Beim Einsteigen von Kindern in ein Fahrzeug mit Erkennungszeichen

„Transport von Kindern“ und Ausschiffung daraus.

Für die organisierte Beförderung von Kindern werden eigens Busse angemietet, die vorne und hinten mit der Kennzeichnung „Kinderbeförderung“ gekennzeichnet sein müssen.

Kinder sind Kinder. Wenn sie sich mitreißen lassen, vergessen sie möglicherweise, dass sie unterwegs sind. Daher ist der Fahrer eines solchen Busses verpflichtet, jedes Mal, wenn Kinder ein- oder aussteigen, die Warnblinkanlage einzuschalten. Dies ist auch eines der Wörter in der „Notfallsprache“, und es ist sehr wichtig, dass Fahrer es richtig verstehen.

In anderen Fällen muss der Fahrer die Warnblinkanlage einschalten, um die Verkehrsteilnehmer vor der Gefahr zu warnen, die von dem Fahrzeug ausgehen kann.

Nun, einen solchen Fall haben wir bereits betrachtet. Dies ist der Zeitpunkt, an dem Sie sich für eine Reparatur direkt auf der Straße entscheiden und sich an einer Stelle befinden, an der das Anhalten nicht verboten ist.

Angenommen, dies geschieht am Straßenrand außerhalb eines besiedelten Gebiets, also dort, wo das Anhalten nicht nur erlaubt, sondern sogar gesetzlich vorgeschrieben ist. Sie werden jetzt um das Auto herumgehen, Türen öffnen und schließen, unter der Motorhaube herumhängen und vielleicht sogar unter das Auto kriechen und Ihre Füße auf der Fahrbahn lassen. Und die ganze Zeit werden Autos vorbeifliegen. Nur weil Sie die Warnblinkanlage einschalten und ein Warndreieck aufstellen, werden sie natürlich nicht aufhören, vorbeizufliegen, aber die Autofahrer werden aufmerksamer und erhöhen für alle Fälle den seitlichen Abstand zu Ihnen.

Ein weiterer geeigneter Fall ist, wenn Ihr Fahrzeug eine Fehlfunktion aufweist, die seinen Betrieb verhindert. Beispielsweise wurde die Windschutzscheibe durch einen Stein zerschmettert. Nun, was ist jetzt zu tun? In diesem Fall erlauben Ihnen die Regeln, nach Hause oder zur Reparaturstelle zu fahren (lassen Sie das Auto nicht auf der Straße stehen). Aber mit allen nötigen Vorsichtsmaßnahmen! Das heißt, Sie bewegen sich zunächst auf der äußersten rechten Spur. Zweitens müssen Sie sich mit niedriger Geschwindigkeit fortbewegen (und mit hoher Geschwindigkeit funktioniert das nicht – der Wind weht Ihnen ins Gesicht und trägt Straßenstaub und Sand mit sich). Und drittens müssen Sie während einer solchen (!) Bewegung die Warnblinkanlage einschalten.

Die Regeln decken nicht alle derartigen Fälle ab. Sie ermöglichen es Ihnen einfach, den Alarm zu verwenden, wann immer Sie das Bedürfnis dazu verspüren.