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Tickets für Kläranlagenbetreiber. Arbeitsbeschreibung. Allgemeine Sicherheitsanforderungen

Merkmale der Arbeit. Durchführung industrieller Reinigungsprozesse Abwasser oder radioaktives Wasser von Verunreinigungen und Einfangen wertvoller Substanzen zur Verwendung im technologischen Prozess durch Methoden der Sedimentation, Filtration, Neutralisation usw. Vorbereitung von Reagenzien, Dosierung und Beladung in Geräte oder Becken, je nach Menge und Zusammensetzung des ankommenden Abwassers unter Anleitung eines höher qualifizierten Bedieners. Pumpen und Fördern von gereinigtem Wasser, radioaktivem Schlamm und Sediment. Reinigungsgeräte und Kommunikation von Schlamm. Führung von Aufzeichnungen im Produktionsjournal.

Muss wissen: Funktionsprinzip von Filtern, Heizgeräten, Spendern und Pumpen; grundlegende Informationen über technologische Systeme zur Behandlung von Industrieabwässern und radioaktivem Wasser; Zweck und Nutzungsbedingungen von einfachen und mittlerer Schwierigkeitsgrad Kontroll- und Messgeräte; Hygienevorschriften mit radioaktiven Stoffen arbeiten.

§ 12. Abwasserbehandlungsbetreiber (3. Kategorie)

Merkmale der Arbeit. Durchführung von Prozessen zur Reinigung von Industrieabwässern oder radioaktivem Wasser von Verunreinigungen und zur Gewinnung wertvoller Substanzen zur Verwendung im technologischen Prozess mithilfe von Sedimentations-, Filtrations-, Neutralisationsmethoden usw. Vorbereitung der Reagenzien: Soda, Kalkmilch, Natronlauge, Dosierung und Beladung in Geräte oder Becken, je nach Menge und Zusammensetzung des ankommenden Abwassers. Regeneration von Ionenaustauschfiltern. Durchführung von Kontrollanalysen zur Vollständigkeit der Abwasseraufbereitung, Überwachung und Regelung des Aufbereitungsprozesses anhand der Messwerte der Instrumentierung und der Analyseergebnisse. Identifizierung und Beseitigung von Störungen im Betrieb von Geräten und Kommunikation. Vorbereitung der Ausrüstung zur Reparatur, Abnahme aus der Reparatur. Durchführung des Prozesses der Ionenaustauschreinigung oder biochemischen Oxidation von Abwasser unter Anleitung eines höher qualifizierten Bedieners.

Muss wissen: Installation von Filtern, Heizgeräten, Spendern und Pumpen; technologische Arten von Reinigungsprozessen – Sedimentation, Filtration und Neutralisation von Industrieabwässern und radioaktivem Wasser; Chemische Reagenzien zur Verwendung in Kläranlagen; Installation einfacher und mittelkomplexer Instrumentierung; Analysemethoden; Bestimmung des Sorptionszyklus durch Änderungen des pH-Werts der Umgebung; Grundlagen der Physik und Chemie.

§ 13. Abwasserbehandlungsbetreiber (4. Klasse)

Merkmale der Arbeit. Durchführung des Prozesses zur Reinigung von Industrieabwässern von Verunreinigungen mithilfe der Methode der Ionenaustauschreinigung oder der biochemischen Oxidation. Verdunstung radioaktiven Wassers in Eindampfanlagen. Vorbereitung der Reagenzien: Harz, Magnesit, Ammoniak, Säure usw., Dosierung und Beladung in Geräte je nach Menge und Zusammensetzung des ankommenden Abwassers. Durchführung der Prozesse der Abtrennung von Ammoniak aus Teerwasser in einer Ammoniakkolonne, Strippen von flüchtigem Ammoniak und Zersetzung von gebundenem Ammoniak im Reaktor. Aufnahme von Abwasser in Ionenaustauscherfilter oder Belebungsbecken. Überwachung der Belüftungsintensität und des Filterprozesses. Verordnung technologischer Prozess Sorption (Reinigung) radioaktiver Wässer. Regeneration von Harzen und Ölen. Regulierung der Dosierung und Durchflussrate von Chemikalien während des Harzregenerationsprozesses. Waschen der Harze mit der Regenerationslösung und Vorbereiten für den nächsten Zyklus. Steuerung und Regulierung der Sauerstoffversorgung durch Belebungsbecken, der Abwassermenge, des Gehalts an Giftstoffen, des Abwasserreinigungsgrads, der Schaummenge auf der Wasseroberfläche in Belebungsbecken, der Konzentration von Alkali- und Säurelösungen mittels Instrumentierung und basierend auf den Ergebnissen von Analysen. Wartung von Ionenaustauschfiltern von Belebungsbecken, Kontrollstollen mit lokalisierter Kommunikation und Armaturen sowie Fehlerbehebung bei der Bedienung der Geräte.

Muss wissen: technologische Modi der Ionenaustauschreinigungsprozesse, biochemische Oxidation und Belüftung des Abwassers, Harzregenerationsdiagramm des versorgten Bereichs; Installation von Ionenaustausch-, biochemischen, mechanischen Filtern, Verdampfungseinheiten, Armaturen und Kommunikationsmitteln; Zweck und Einsatzbedingungen komplexer Instrumentierung; Optionen technologischer Modus Reinigungs- und Prozessregulierungsregeln; Grundlagen der Heizungstechnik.


Ich habe zugestimmt


(Name des Unternehmens, der Organisation, der Institution)

(Leiter eines Unternehmens, einer Organisation, einer Institution)


ARBEITSBESCHREIBUNG

00.00.0000

№ 00

(Unterschrift)

(VOLLSTÄNDIGER NAME.)

Strukturelle Unterteilung:

Kläranlage

Berufsbezeichnung:

Abwasserbehandlungsbetreiber

00.00.0000

  1. Allgemeine Bestimmungen
    1. Diese Stellenbeschreibung definiert die fachlichen Pflichten, Rechte und Pflichten eines Abwasseraufbereitungsbetreibers.
    2. Der Abwasseraufbereitungsbetreiber gehört zur Kategorie der Spezialisten.
    3. Der Abwasseraufbereitungsbetreiber wird in die Position berufen und von der Position entlassen in der vorgeschriebenen Weise aktuelle Arbeitsgesetzgebung im Auftrag des Unternehmensleiters.
    4. Beziehungen nach Position:

1.4.1

Direkte Unterordnung

An den Leiter der Einrichtung

1.4.2.

Zusätzliche Unterordnung

1.4.3

Gibt Befehle

1.4.4

Der Mitarbeiter wird ersetzt

Eine Person, die auf Anordnung des Direktors des Unternehmens ernannt wird

1.4.5

Der Mitarbeiter ersetzt

  1. Qualifikationsvoraussetzungen für den Abwasserbehandlungsbetreiber:

2.1.

Ausbildung*

Beruflich

2.2.

Berufserfahrung

Nicht weniger als 1 Jahr

2.3.

Wissen

technologische Verfahrensweisen: Ionenaustauschreinigung, biochemische Oxidation, Abwasserbelüftung, Harzregeneration;

Diagramm des versorgten Gebiets;

Aufbau von Ionenaustauschern, biochemischen, mechanischen Filtern, Verdampfungseinheiten, Armaturen und Kommunikation:

Zweck und Einsatzbedingungen komplexer Instrumentierung:

Parameter des technologischen Reinigungsmodus und Regeln zur Regulierung des Prozesses;

Grundlagen der Heizungstechnik.

2.4.

Fähigkeiten

2.5.

Zusätzliche Anforderungen

Für Abwasserbehandlungsbetreiber der 4. Kategorie

Anforderungen an den Abwasserbehandlungsbetreiber:

2. Kategorie: Berufliche und technische Ausbildung. Die Weiterbildung. Keine Anforderungen an Berufserfahrung.

3. Kategorie: Berufliche und technische Ausbildung. Die Weiterbildung. Berufserfahrung im Beruf des Abwasseraufbereitungsbetreibers, Kategorie 2 – mindestens 1 Jahr.

  1. Dokumente, die die Tätigkeiten des Abwasserbehandlungsbetreibers regeln

3.1 Externe Dokumente:

Gesetzgebung und Vorschriften im Zusammenhang mit der ausgeführten Arbeit stehen.

3.2 Interne Dokumente:

Satzung des Unternehmens, Anordnungen und Weisungen des Direktors des Unternehmens (Abteilungsleiter der Institution); Vorschriften über die Wasseraufbereitungsanlage, Arbeitsbeschreibung Abwasserbehandlungsbetreiber, Interne Regeln Arbeitsvorschriften.

  1. Aufgabenbereiche des Abwasseraufbereitungsbetreibers

4.1. Führt Prozesse zur Reinigung von Industrieabwässern von Verunreinigungen durch Ionenaustauschreinigung oder biochemische Oxidation durch.

4.2. Verdampft radioaktives Wasser in Eindampfanlagen.

4.4. Führt den Prozess der Trennung von Ammoniak aus Teerwasser in einer Ammoniaksäule durch, bläst verflüchtigtes Ammoniak ab und zersetzt gebundenes Ammoniak im Reaktor.

4.5. Leitet Abwasser in Ionenaustauschfilter oder Belüftungswände ein.

4.6. Überwacht die Intensität der Belüftung und des Filterprozesses.

4.7. Reguliert technologische Prozesse der Sorption (Reinigung) radioaktiven Wassers. Führt den Regenerationsprozess von Harz und Schmierölen durch.

4.8. Reguliert die Dosierung und Durchflussrate von Chemikalien während des Harzregenerationsprozesses.

4.9. Leitet den Prozess des Auswaschens des Harzes aus der Lösung, das regeneriert und für den nächsten Zyklus vorbereitet.

4.10. Überwacht und reguliert den Sauerstofffluss durch die Luftwände, die Abwassermenge, das Vorhandensein giftiger Substanzen, den Grad der Abwasserreinigung, die Zusammensetzung giftiger Substanzen und die Schaummenge auf der Wasseroberfläche in Konzentrationseinheiten von Wiesen- und Säurelösungen mithilfe von Instrumenten und basierend auf den Ergebnissen von Analysen.

4.11. Es dient den Ionenaustauschfiltern der Luftwände, dem Kontrollstollen mit angeordneten Kommunikations- und Armaturenanlagen sowie Kontroll- und Messgeräten.

4.12. Beseitigt Gerätestörungen.

  1. Rechte des Abwasserbehandlungsbetreibers

Der Abwasserbehandlungsbetreiber hat das Recht:

5.1. Machen Sie sich mit Entscheidungsentwürfen der Unternehmensleitung über ihre Aktivitäten vertraut.

5.2. Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit im Zusammenhang mit den in dieser Anleitung vorgesehenen Verantwortlichkeiten zur Prüfung durch das Management einreichen.

5.3. Informieren Sie im Rahmen Ihrer Zuständigkeit Ihren direkten Vorgesetzten über alle im Rahmen Ihrer Tätigkeit festgestellten Mängel und machen Sie Vorschläge zu deren Beseitigung.

5.4. Fordern Sie persönlich oder im Namen Ihres unmittelbaren Vorgesetzten bei den Abteilungsleitern des Unternehmens und den Fachkräften die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Informationen und Unterlagen an berufliche Verantwortung.

5.5. Fordern Sie von der Unternehmensleitung Unterstützung bei der Erfüllung ihrer Amtspflichten und Rechte.

  1. Verantwortung des Abwasserbehandlungsbetreibers

Der Kläranlagenbetreiber antwortet:

6.1. Für unsachgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung der in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Amtspflichten – innerhalb der durch die geltende Arbeitsgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen.

6.2. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Ukraine.

6.3. Für die Verursachung von Sachschäden – innerhalb der durch die geltende Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen.

  1. Arbeitsbedingungen für Abwasserbehandlungsbetreiber

Der Arbeitsplan des Abwasseraufbereitungsbetreibers richtet sich nach den im Unternehmen festgelegten internen Arbeitsvorschriften.

  1. Zahlungsbedingungen

Die Vergütungsbedingungen für Abwasserbehandlungsbetreiber richten sich nach der Personalvergütungsordnung.

  1. Schlussbestimmungen
    1. Diese Stellenbeschreibung wird in zwei Exemplaren erstellt, von denen das eine beim Unternehmen verbleibt, das andere- vom Mitarbeiter.
    2. Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Rechte und Verantwortlichkeiten können entsprechend Änderungen in der Struktur, den Aufgaben und Funktionen der Struktureinheit und des Arbeitsplatzes geklärt werden.
    3. Änderungen und Ergänzungen dieser Stellenbeschreibung erfolgen im Auftrag Generaldirektor Unternehmen.

Leiter der Strukturabteilung


(Unterschrift)

(Nachname, Initialen)

VEREINBART:

Leiter der Rechtsabteilung



(Unterschrift)

(Nachname, Initialen)





00.00.0000





Ich habe die Anleitung gelesen:

(Unterschrift)

(Nachname, Initialen)

Verantwortlichkeiten

Durchführung von Prozessen zur Reinigung von Industrieabwässern oder radioaktivem Wasser von Verunreinigungen und zur Gewinnung wertvoller Substanzen zur Verwendung im technologischen Prozess mithilfe von Sedimentations-, Filtrations-, Neutralisationsmethoden usw. Vorbereitung von Reagenzien, Dosierung und Beladung in Geräte oder Becken, je nach Menge und Zusammensetzung des ankommenden Abwassers unter Anleitung eines höher qualifizierten Bedieners. Pumpen und Fördern von gereinigtem Wasser, radioaktivem Schlamm und Sediment. Reinigungsgeräte und Kommunikation von Schlamm. Führen von Aufzeichnungen im Produktionsprotokoll.

Sie müssen Folgendes wissen und können:

Funktionsprinzip von Filtern, Heizgeräten, Spendern und Pumpen; grundlegende Informationen über die technologischen Systeme industrieller Abwasser- und radioaktiver Wasseraufbereitungsprozesse; Zweck und Nutzungsbedingungen einfacher und mittelkomplexer Instrumente; Hygienevorschriften für den Umgang mit radioaktiven Stoffen.

Verantwortlichkeiten

Durchführung von Prozessen zur Reinigung von Industrieabwässern oder radioaktivem Wasser von Verunreinigungen und zur Gewinnung wertvoller Substanzen zur Verwendung im technologischen Prozess mithilfe von Sedimentations-, Filtrations-, Neutralisationsmethoden usw. Vorbereitung der Reagenzien: Soda, Limettenmilch, Natronlauge, dosiert und in Geräte oder Becken einfüllt, je nach Menge und Zusammensetzung des ankommenden Abwassers. Regeneration von Ionenaustauschfiltern. Durchführung von Kontrollanalysen zur Vollständigkeit der Abwasseraufbereitung, Überwachung und Regelung des Aufbereitungsprozesses anhand der Messwerte der Instrumentierung und der Analyseergebnisse. Identifizierung und Beseitigung von Störungen im Betrieb von Geräten und Kommunikation. Vorbereiten der Ausrüstung für die Reparatur und Erhalt der Ausrüstung nach der Reparatur. Durchführung des Prozesses der Ionenaustauschreinigung oder biochemischen Oxidation von Abwasser unter Anleitung eines höher qualifizierten Bedieners.

Sie müssen Folgendes wissen und können:

Installation von Filtern, Heizgeräten, Spendern und Pumpen; technologische Arten von Reinigungsprozessen – Sedimentation, Filtration und Neutralisation von Industrieabwässern und radioaktivem Wasser; Chemische Reagenzien zur Verwendung in Reinigungsanlagen; Installation von Instrumenten einfacher und mittlerer Komplexität; Analysemethodik; Bestimmung des Sorptionszyklus durch Änderungen des pH-Werts der Umgebung; Grundlagen der Physik und Chemie.

Verantwortlichkeiten

Durchführung des Prozesses zur Reinigung von Industrieabwässern von Verunreinigungen mithilfe der Methode der Ionenaustauschreinigung oder der biochemischen Oxidation. Verdunstung radioaktiven Wassers in Eindampfanlagen. Vorbereitung der Reagenzien: Harz, Magnesit, Ammoniak, Säure usw., Dosierung und Beladung in Geräte je nach Menge und Zusammensetzung des ankommenden Abwassers. Durchführung der Prozesse der Abtrennung von Ammoniak aus Teerwasser in einer Ammoniakkolonne, des Strippens von flüchtigem Ammoniak und der Zersetzung von gebundenem Ammoniak in einem Reaktor. Aufnahme von Abwasser in Ionenaustauschfilter oder Belebungsbecken. Überwachung der Belüftungsintensität und des Filterprozesses. Regulierung des technologischen Prozesses der Sorption (Reinigung) radioaktiver Wässer. Regeneration von Harzen und Ölen. Regulierung der Dosierung und Zufuhrrate von Chemikalien während des Harzregenerationsprozesses. Waschen der Harze aus der Regenerationslösung und Vorbereiten für den nächsten Zyklus. Überwachung und Regulierung der Sauerstoffversorgung durch Belebungsbecken, der Abwassermenge, des Gehalts an Giftstoffen, des Abwasserreinigungsgrads, der Schaummenge auf der Wasseroberfläche in Belebungsbecken, der Konzentration von Alkali- und Säurelösungen mittels Instrumentierung und Analyseergebnisse. Wartung von Ionenaustauschfiltern von Belebungsbecken, Kontrollstollen mit lokalisierter Kommunikation und Armaturen sowie Instrumentierung. Geräte zur Fehlerbehebung.

Sie müssen Folgendes wissen und können:

technologische Modi der Ionenaustausch-Reinigungsprozesse, biochemische Oxidation und Belüftung von Abwasser, Harzregeneration; Diagramm des bedienten Bereichs; Installation von Ionenaustausch-, biochemischen, mechanischen Filtern, Verdampfungseinheiten, Armaturen und Kommunikationsmitteln; Zweck und Einsatzbedingungen komplexer Instrumentierung; Parameter des technologischen Reinigungsregimes und Regeln zur Regulierung des Prozesses; Grundlagen der Heizungstechnik.

Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Die Arbeitssicherheitsanweisung für einen Abwasseraufbereitungsbetreiber ist das wichtigste Dokument, das den Arbeitnehmern die Verhaltensregeln bei der Arbeit und die Anforderungen an die sichere Arbeitsausführung festlegt.

1.2. Die Kenntnis der Arbeitssicherheitsanweisungen ist für Arbeitnehmer aller Kategorien und Qualifikationsgruppen sowie deren unmittelbare Vorgesetzte obligatorisch.

1.3. Die Verwaltung des Unternehmens (Geschäfts) ist verpflichtet, am Arbeitsplatz Bedingungen zu schaffen, die den Arbeitssicherheitsvorschriften entsprechen, den Arbeitnehmern Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen und ihr Studium zu organisieren dieser Anleitung zum Thema Arbeitsschutz.

In jedem Unternehmen sollte es entwickelt und allen Mitarbeitern zur Kenntnis gebracht werden sichere Wege Routen durch das Unternehmensgebiet zum Arbeitsplatz und Evakuierungspläne für den Brand- und Notfallfall.

1.4. Jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet:

  • die Anforderungen dieser Anleitung einhalten;
  • Informieren Sie unverzüglich Ihren unmittelbaren Vorgesetzten und in dessen Abwesenheit Ihren Vorgesetzten über den eingetretenen Unfall und alle von ihm festgestellten Verstöße gegen die Anforderungen der Weisung sowie über Störungen an Bauwerken, Geräten und Anlagen Schutzvorrichtungen;
  • Denken Sie an die persönliche Verantwortung für die Nichteinhaltung von Sicherheitsanforderungen.
  • sauber und ordentlich halten Arbeitsplatz und Ausrüstung;
  • Sorgen Sie für Sicherheit an Ihrem Arbeitsplatz Schutzausrüstung, Werkzeuge, Geräte, Feuerlöschgeräte und Arbeitsschutzdokumentation.

Es ist verboten, Anordnungen auszuführen, die den Anforderungen dieser Anleitung und den „Sicherheitsregeln für den Betrieb elektrischer Anlagen“ (PTB) – M.: Energoatomizdat, 1987 – widersprechen.

2. Allgemeine Anforderungen Sicherheit

2.1. Daran arbeiten Arbeitsberuf Zugelassen sind Personen ab 18 Jahren, die eine ärztliche Voruntersuchung bestanden haben und keine Kontraindikationen für die Durchführung der oben genannten Arbeiten haben.

2.2. Bei der Einstellung muss ein Arbeitnehmer eine Einführungsschulung absolvieren. Vor der Aufnahme in unabhängige Arbeit Der Arbeitnehmer muss bestehen:

  • Erstausbildung am Arbeitsplatz;
  • Prüfung der Kenntnisse dieser Arbeitssicherheitsanweisung;
  • die aktuellen Anweisungen zur Ersten Hilfe für Opfer von Unfällen bei der Wartung von Energieanlagen; über die Verwendung der für die sichere Arbeitsausführung erforderlichen Schutzausrüstung;
  • Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften für Arbeitnehmer, die das Recht haben, den Arbeitsplatz vorzubereiten, Zulassungen durchzuführen, Arbeitsausführender, Beobachter und Mitglied des Teams zu sein, soweit dies ihren Aufgaben entspricht Verantwortliche Personen PTB;
  • Ausbildung in Berufsausbildungsprogrammen.

2.3. Die Zulassung zur selbständigen Tätigkeit erfolgt durch die entsprechende Verordnung vom Struktureinheit Unternehmen,

2.4. Dem neu eingestellten Arbeitnehmer wird ein Qualifikationsnachweis ausgehändigt, in dem ein entsprechender Eintrag über die Prüfung der Kenntnis der in Abschnitt 2.2 genannten Anweisungen und Regeln sowie der Berechtigung zur Ausführung besonderer Arbeiten zu vermerken ist.

Der Qualifikationsnachweis für diensthabendes Personal bei der Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben kann entsprechend den örtlichen Gegebenheiten beim Schichtleiter der Werkstatt oder bei sich selbst aufbewahrt werden.

2.5. Arbeitnehmer, die den Wissenstest nicht innerhalb der festgelegten Fristen bestehen, dürfen nicht selbstständig arbeiten.

2.6. Während des Arbeitsprozesses muss der Arbeitnehmer Folgendes durchlaufen:

  • wiederholte Briefings – mindestens einmal im Quartal;
  • Prüfung der Kenntnisse über Arbeitssicherheitsanweisungen und die aktuellen Anweisungen zur Bereitstellung erster Hilfe für Opfer von Unfällen bei der Wartung von Energieanlagen einmal im Jahr;
  • ärztliche Untersuchung – alle zwei Jahre;
  • Prüfung der Kenntnisse über Arbeitssicherheits- und Gesundheitsvorschriften für Arbeitnehmer, die das Recht haben, einen Arbeitsplatz vorzubereiten, Zulassungen durchzuführen, Arbeitsausführender, Beobachter oder Mitglied eines Teams zu sein – einmal im Jahr.

2.7. Personen, die bei der Eignungsprüfung eine ungenügende Beurteilung erhalten haben, dürfen keine selbstständige Tätigkeit ausüben und müssen sich spätestens nach einem Monat einer Wiederholungsprüfung unterziehen.

Bei Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften sollte je nach Art des Verstoßes eine außerplanmäßige Einweisung oder ein außerordentlicher Wissenstest durchgeführt werden.

2.8. Im Falle eines Unfalls ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Opfer vor dem Eintreffen Erste Hilfe zu leisten medizinisches Personal. Bei einem Unfall mit dem Arbeitnehmer selbst muss dieser je nach Schwere der Verletzung einen Antrag stellen medizinische Versorgung B. in ein Gesundheitszentrum oder um sich selbst Erste Hilfe zu leisten (Selbsthilfe).

2.9. Jeder Mitarbeiter muss den Standort des Erste-Hilfe-Kastens kennen und diesen nutzen können.

2.10. Werden fehlerhafte Geräte, Werkzeuge und Schutzausrüstungen festgestellt, informiert der Werker seinen unmittelbaren Vorgesetzten.

Es ist verboten, mit defekten Geräten, Werkzeugen und Schutzausrüstungen zu arbeiten.

2.11. Um eine Exposition gegenüber zu vermeiden elektrischer Strom Treten Sie nicht auf herabhängende Kabel und berühren Sie diese nicht.

2.12. Die Nichteinhaltung der Anforderungen der Arbeitssicherheitsanweisungen für den Arbeitnehmer gilt als Verstoß gegen die Produktionsdisziplin.

Bei Verstößen gegen Weisungen haftet der Arbeitnehmer nach den geltenden Rechtsvorschriften.

2.13. Im Wartungsbereich der Geräte des Betreibers können die folgenden gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren auftreten: Schadstoffe, die bei der Wasseraufbereitung verwendet werden und zu Vergiftungen und Verätzungen führen können; Luftverschmutzung Arbeitsbereich, das beim Chlorieren von Wasser, beim Pumpen von Ammoniak, Hydrazinhydrat und Säuren auftritt; erhöhter Staubgehalt in der Luft des Arbeitsbereichs beim Arbeiten mit Massenchemikalien.

2.14. Zum Schutz vor gefährlichen und schädlichen Faktoren ist die Verwendung geeigneter Schutzausrüstung erforderlich. Bei der Arbeit mit Schwefelsäure ist die Verwendung von: einem Anzug aus säurebeständigem Stoff, einer gummierten Schürze, säure- und alkalibeständigen Gummistiefeln und -handschuhen, säurebeständigen Fäustlingen, einer versiegelten Schutzbrille oder einem Plexiglasschild sowie Filtergas erforderlich Masken der Klasse B (Filterbox). gelbe Farbe), BKF (Filterkasten in Schutzfarbe mit weißem Längsstreifen), M (Filterkasten in roter Farbe) oder Schlauchgasmasken PSh-1, PSh-2.

Bei der Arbeit mit flüssigem Chlor ist die Verwendung von versiegelter Schutzbrille, Gummihandschuhen, einer gummierten Schürze und Gummischuhen erforderlich. zum Schutz vor Chlorgasdämpfen (im Falle eines Unfalls) eine Filtergasmaske der Klasse B (gelbe Filterbox) oder BKF (schützende Farbfilterbox mit weißem Längsstreifen).

Bei der Arbeit mit Natronlauge ist die Verwendung eines Baumwollanzugs, einer alkalibeständigen Schutzbrille, säure- und alkalibeständiger Gummihandschuhe, einer gummierten Schürze und säure- und alkalibeständiger Gummistiefel erforderlich.

Bei der Arbeit mit wässrigem Ammoniak ist die Verwendung von: einem alkalibeständigen Baumwollanzug, säure-alkalibeständigen Gummihandschuhen, einer versiegelten Schutzbrille, einer gummierten Schürze, säure-alkalibeständigen Gummistiefeln, KD-Filtergasmasken (Filterbox) erforderlich grau oder grau mit einem weißen Längsstreifen) oder M (rote Filterbox).

Bei der Arbeit mit Natriumhypochlorit individuelle Mittel Der Schutz ist der gleiche wie beim Arbeiten mit Chlor.

Bei der Arbeit mit Hydrazinhydrat und seinen Salzen ist die Verwendung von Gummistiefeln und -handschuhen sowie eines Anzugs erforderlich wasserabweisende Imprägnierung, versiegelte Schutzbrille, Filtergasmaske Marke A (Filterbox). Braun) oder CD (graue Filterbox).

In Räumen mit technologische Ausrüstung(außer bei Bedienfeldern) ist das Tragen eines Schutzhelms erforderlich, um den Kopf vor Stößen durch zufällige Gegenstände zu schützen.

2.15. Der Bediener muss spezielle Kleidung tragen und Schutzausrüstung verwenden, die den aktuellen Industriestandards entspricht.

2.16. Dem Bediener sollten gemäß Branchenstandard folgende Werkzeuge kostenlos zur Verfügung gestellt werden: persönlicher Schutz:

  • Baumwollanzug mit wasserabweisender Imprägnierung (für 12 Monate);
  • Gummistiefel (im Dienst);
  • Kombi-Fäustlinge (für 2 Monate);
  • Gummihandschuhe (Dienst);
  • Atemschutzmaske (bis zum Tragen);
  • Anzug aus grober Wolle oder säure-alkalibeständigem Anzug - (im Dienst);
  • Schutzbrille – (bis zum Tragen);
  • gummierte Schürze (für 6 Monate).

Bei der Ausgabe eines doppelten Ersatzsatzes Arbeitskleidung verdoppelt sich die Tragedauer.

Abhängig von der Art der Arbeit und den Bedingungen ihrer Herstellung sollte dem Bediener vorübergehend zusätzliche Spezialkleidung zur Verfügung gestellt werden Schutzausrüstung für diese Bedingungen.

3. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

3.1. Vor der Annahme einer Schicht muss der Bediener:

  • Bringen Sie Ordnung in Ihre Arbeitskleidung. Ärmel und Enden des Overalls sollten mit allen Knöpfen geschlossen sein und Haare sollten unter dem Helm verstaut werden. Die Kleidung muss so verstaut werden, dass keine baumelnden Enden oder flatternden Teile entstehen. Die Schuhe müssen geschlossen sein und einen niedrigen Absatz haben. Es ist verboten, die Ärmel der Arbeitskleidung hochzukrempeln;
  • um die gewartete Ausrüstung auf einer bestimmten Route herumgehen, den sicheren Zustand der Ausrüstung überprüfen;
  • Überprüfen Sie, ob es ordnungsgemäß funktioniert Zu- und Abluft, Abwesenheit von Dämpfen aggressiver Flüssigkeiten;
  • Überprüfen Sie am Arbeitsplatz die Verfügbarkeit und Gebrauchstauglichkeit von Dienstschutzkleidung und anderen Schutzausrüstungen, Neutralisierungslösungen, Werkzeugen, elektrischen Taschenlampen, Feuerlöschgeräten, Plakaten oder Sicherheitsschildern.
  • Überprüfen Sie die Verriegelung Lagerhäuser wenn giftige und aggressive Stoffe gelagert werden, das Vorhandensein entsprechender deutlicher Aufschriften auf Behältern und Flaschen mit chemischen Reagenzien sowie Nummerierung auf Rohrleitungsarmaturen;
  • Überprüfen Sie das Vorhandensein und die Unversehrtheit von Glaswaren, Büretten, Pipetten, die Funktionsfähigkeit von Elektrogeräten und deren Erdung. Instrumentierungsgeräte, Anschluss konduktometrischer Kontrollsensoren für Betriebsgeräte, Zustand der Titriertische, ausreichende Menge an Reagenzien und Reagenzien, Fehlen von Lecks aggressiver Substanzen durch Armaturen, Zustand von Durchgängen und Durchgängen, Zäunen, Drehmechanismen, Plattformen, Treppen, Verschluss von Kanälen, Zustand der Belüftung und Sauberkeit des Arbeitsplatzes;
  • Melden Sie dem diensthabenden leitenden Werkstattpersonal alle festgestellten Sicherheitsverstöße.
  • Testen Sie die Ausrüstung, bevor Sie eine Schicht annehmen.
  • betrunken zur Schicht kommen oder dabei Alkohol trinken Arbeitszeit;
  • Verlassen einer Schicht ohne Anmeldung und Abgabe der Schicht.

4. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs

4.1. Der Betreiber muss Begehungen und Inspektionen der Ausrüstung durchführen, Wartungspersonal arbeiten lassen und Routinearbeiten mit dem Wissen und der Erlaubnis des vorgesetzten Personals durchführen.

  • eventuelle Geräteschalter vornehmen;
  • über Rohrleitungen springen oder darüber klettern (um die Route zu verkürzen). Sie sollten Rohrleitungen nur dort überqueren, wo sie vorhanden sind Gehwege;
  • sich ohne Taschenlampe in einem unbeleuchteten Bereich bewegen;
  • Reinigen Sie die Lampen und ersetzen Sie durchgebrannte Lampen.
  • bei unzureichender Ausleuchtung des Arbeitsplatzes und der zu wartenden Geräte aufgrund durchgebrannter Lampen muss der Bediener den diensthabenden Elektriker rufen und bis zu dessen Eintreffen eine Taschenlampe verwenden;
  • sich auf Bahnsteigabsperrungen, Geländer, Kupplungs- und Lagerschutzabdeckungen zu stützen und darauf zu stehen, auf Rohrleitungen sowie auf Bauwerken und Decken zu gehen, die nicht zum Überqueren vorgesehen sind und über keine besonderen Handläufe und Zäune verfügen;
  • sich in der Nähe von Wasseranzeigegläsern sowie in der Nähe von Absperr- und Sicherheitsventilen und Flanschverbindungen von unter Druck stehenden Rohrleitungen aufhalten, es sei denn, dies ist produktionsbedingt erforderlich.

4.3. Es ist verboten, Mechanismen oder Geräte zu betreiben, wenn die Zaungeräte fehlen oder nicht richtig funktionieren.

4.4. Es ist verboten, in der Nähe von Maschinen ohne Schutzvorrichtungen oder mit losen Schutzvorrichtungen zu reinigen.

4.5. Reinigen, wischen oder schmieren Sie keine rotierenden oder beweglichen Teile von Mechanismen und greifen Sie zum Schmieren oder Reinigen nicht mit den Händen hinter die Schutzvorrichtung.

4.6. Es ist verboten, Geräte ohne Abnahme zu reparieren Vorsichtsmaßnahmen dagegen, ihn in die Arbeit einzubeziehen ( Motorstart, Wasserversorgung usw.).

4.7. Beim Wischen an laufenden Maschinen ist es verboten, Wischmaterial um die Hand oder Finger zu wickeln.

4.8. Wenn Sie rotierende Mechanismen starten, sollten Sie einen Sicherheitsabstand zu diesen einhalten.

4.9. Bei Überflutung der Bedientasten mit Wasser sollten diese mit dielektrischen Handschuhen bedient werden.

4.10. Während des Betriebs muss der Betreiber sicherstellen, dass Schutzgehäuse (Ummantelungen) sicher an Flanschverbindungen und Rohrleitungen befestigt sind, die an Geräten in Kreisläufen mit aggressiven und aggressiven Medien installiert sind giftige Substanzen, als größte Zahl Unfälle ereignen sich durch die Freisetzung von Säuren und Laugen durch Flanschverbindungen und mangelhafte Schweißnähte an Druckleitungen.

4.11. Werden fehlerhafte Rohrleitungsarmaturen festgestellt, müssen Sie dies Ihrem Vorgesetzten mitteilen.

Dem Betreiber ist es untersagt, Wellendichtringe von Rohrleitungsarmaturen eigenmächtig auszutauschen.

4.12. Der Bediener darf es nur bei seiner Arbeit verwenden Hebemechanismen, zu dem er zugelassen ist und auf dem die Inventarnummer, die Tragfähigkeit und der Termin der nächsten technischen Prüfung angegeben sind. Bei der Arbeit verwendete Anschlagmittel müssen mit einem Etikett oder Stempel versehen sein, auf dem die Nummer des Anschlagmittels, seine Tragfähigkeit und das Prüfdatum angegeben sein müssen.

Es ist verboten, Hebevorrichtungen mit abgelaufenem Prüfdatum sowie Hebebänder ohne Etikett oder Stempel zu verwenden.

Anschlagmittel mit gerissenen Litzen, Verbrennungen, Beulen, Verdrehungen und anderen Beschädigungen sollten nicht zum Heben von Lasten verwendet werden.

Um beim Heben einer Last ein Herausfallen der Anschlagmittel aus dem Hakenmaul zu vermeiden, muss dieses mit einem Schloss verschlossen werden.

Seile oder Ketten müssen gleichmäßig an der zu hebenden Last angelegt werden, ohne Knoten oder Verdrehungen.

Vor dem Anheben muss die Last auf eine Höhe von maximal 300 mm angehoben werden, um die Richtigkeit der Schlinge und die gleichmäßige Spannung der Schlingen zu überprüfen; erst danach sollte die Last auf die erforderliche Höhe angehoben werden; Um eine falsche Linie zu korrigieren, muss die Last abgesenkt werden.

Es ist verboten, die Ladung hängen zu lassen. Im Falle einer Funktionsstörung des Mechanismus, wenn die Last nicht abgesenkt werden kann, muss der Bereich unter der schwebenden Last eingezäunt und Verbotsplakate oder Sicherheitsschilder angebracht werden.

Es ist verboten, Waren bei unzureichender Beleuchtung des Arbeitsplatzes zu bewegen.

4.13. Bei Arbeiten mit der Schaufel sollten Sie auf die Festigkeit des Stiels im Halter achten. Die Stecklinge sollten glatt sein.

Die bei der Arbeit verwendeten Brecheisen müssen gerade mit gezogenen und spitzen Enden sein.

4.14. Die Abmessungen der Backen (Griff) der verwendeten Schraubenschlüssel sollten die Abmessungen der Kanten der festgezogenen Elemente (Schraubenköpfe, Muttern) nicht um mehr als 0,3 mm überschreiten. Wenn zwischen den Ebenen der Backen und den Köpfen von Schrauben oder Muttern ein Spalt besteht, ist die Verwendung von Dichtungen nicht zulässig.

Das Verlängern von Schraubenschlüsseln mit Zusatzhebeln, Zweitschlüsseln oder Rohren ist verboten. Bei der Arbeit mit Schraubenschlüssel Schlüsselverlust sollte vermieden werden.

4.15. Beim Öffnen und Schließen des Ventils sollten Sie keine Hebel verwenden, die den Hebelarm oder das Schwungrad verlängern und nicht in der aktuellen Bedienungsanleitung des Ventils vorgesehen sind.

Beim Schließen und Öffnen des Ventils sollten Sie vorsichtig vorgehen und vermeiden, dass das verwendete Gerät vom Schwungrad des Ventils abreißt.

4.16. Glasbehälter (Flaschen, Kolben, Kolben), sowohl leer als auch mit Proben oder chemischen Reagenzien gefüllt, sollten in einer speziellen Box mit Zellen oder in einem Eimer transportiert werden.

Das Tragen von Fläschchen, Flakons und Flaschen in den Händen ist verboten.

4.17. Flaschen mit aggressiven Stoffen sollten über kurze Distanzen innerhalb des Arbeitsplatzes in Körben mit zwei Griffen von mindestens zwei Personen getragen werden, nachdem zuvor die Festigkeit der Griffe und des Korbbodens überprüft wurde.

4.18. Konzentrierte Säuren und Laugen sollten in Glasflaschen mit eingeschliffenen Stopfen aufbewahrt werden; die Stopfen werden am Flaschenhals festgebunden. Flaschen werden darin aufbewahrt getrennter Raum, sie werden in Körben oder auf dem Boden installiert Holzlatten. Auf den Flaschenhälsen müssen Etiketten mit der Aufschrift angebracht sein.

4.19. Verschüttete Säuren und Laugen sollten mit Sand abgedeckt, anschließend der Sand aus dem Raum entfernt und erst nach der Neutralisation mit der Reinigung begonnen werden. Die Neutralisation erfolgt mit einer Sodalösung.

4.20. Wenn Säure auf Ihre Haut oder Augen gelangt, waschen Sie sie sofort mit viel Wasser ab, spülen Sie sie anschließend mit einer einprozentigen Natronlösung aus und melden Sie den Vorfall anschließend Ihrem Schichtleiter.

4.21. Wenn Alkali auf Ihre Haut oder Augen gelangt, waschen Sie es mit reichlich Wasser ab und spülen Sie es mit einer dreiprozentigen Borsäurelösung aus.

4.22. Vor und während der Arbeiten in einem unterirdischen Bauwerk oder Tank muss für natürliche oder Zwangsbelüftung gesorgt werden.

Eine Beatmung mit Sauerstoff ist verboten.

Wenn natürlich oder Zwangsbelüftung bietet keine vollständige Entfernung Schadstoffe Der Abstieg in ein unterirdisches Bauwerk oder Reservoir ist nur mit einer Schlauchgasmaske gestattet.

4.23. Es ist verboten, in unterirdischen Bauwerken oder Tanks zu arbeiten, wenn der Wasserstand darin mehr als 200 mm (über dem Boden) beträgt und die Wassertemperatur über 45 °C liegt.

Wenn Wasser (flüssiges Medium) vorhanden ist, müssen Sie Gummischuhe verwenden.

4.24. Funktioniert im Inneren unterirdische Bauwerke oder Tanks sowie deren regelmäßige Inspektionen sollten im Rahmen eines Teams von drei Personen durchgeführt werden, von denen sich zwei Personen an der Luke befinden und den Zustand der Arbeitsgasmaske und des Luftansaugrohrs überwachen sollten.

4.25. Flanschverbindungen Rohrleitungen zur Versorgung mit ätzenden Flüssigkeiten (Lösungen von Säuren und Laugen) müssen mit Metallgehäusen abgedeckt werden.

4.26. Rohrleitungen, Pumpen und andere unter Druck stehende Geräte müssen mit Arbeitsmanometern mit Maximaldruckmarkierung ausgestattet sein.

4.27. Werden in Rohrleitungen oder Tanks (Reservoirs) mit ätzenden Stoffen Fisteln festgestellt, muss der Bediener unverzüglich den Schichtleiter informieren, einen Gefahrenbereich kennzeichnen, alle Arbeiten darin einstellen, Personal aus dem Bereich entfernen, diesen Bereich absperren und Sicherheitsschilder „Nr „Hausfriedensbruch“, „Gefahr“ ! Gefährlicher Bereich“.

4.28. Rauchen auf dem Gelände Behandlungsanlagen nur in speziell dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.

4.29. Die Zulassung des Reparaturpersonals zur Arbeit muss durch den Betreiber am Arbeitsplatz der Brigade erfolgen. Gemeinsam mit dem Vorgesetzten und dem Arbeitsleiter muss er die Reparaturbereitschaft der Geräte unter Beachtung prüfen Besondere Aufmerksamkeit auf die Zuverlässigkeit seiner Entwässerung und Abschaltung.

5. Sicherheitsanforderungen nach Abschluss der Arbeiten

5.1. Am Ende der Schicht muss der Bediener:

  • alle Arbeiten zum Gerätewechsel abschließen, derzeitige Arbeit, Inspektionen und Rundgänge (außer in Notfällen) und Arbeiten zum Pumpen von Reagenzien, um die Schicht auf einen Ersatz zu übertragen;
  • Entfernen Sie den Arbeitsplatz und die angeschlossenen Geräte. Um einen Brand oder eine Explosion zu vermeiden, ist es verboten, beim Reinigen brennbare und brennbare Substanzen (Kerosin, Benzin, Aceton usw.) zu verwenden;
  • Informieren Sie den Schichtleiter über die Funktionsweise der Geräte und deren Zustand, über alle während der Schicht aufgetretenen Bemerkungen und Störungen, wo und in welcher Zusammensetzung die Besatzungen auftrags- und auftragsgemäß an den Geräten arbeiten;
  • Melden Sie den Abschluss der Schicht dem höheren Dienstpersonal und erstellen Sie eine Betriebsdokumentation.

Siehe andere Artikel Abschnitt.

Lesen und Schreiben nützlich

Abschnitt „Berufe von Arbeitnehmern, die allen Sektoren der Volkswirtschaft gemeinsam sind“((ETKS Nr. 1))

§ 13. Abwasserbehandlungsbetreiber (4. Kategorie)

4. Kategorie

Merkmale der Arbeit. Durchführung des Prozesses zur Reinigung von Industrieabwässern von Verunreinigungen mithilfe der Methode der Ionenaustauschreinigung oder der biochemischen Oxidation. Verdunstung radioaktiven Wassers in Eindampfanlagen. Vorbereitung der Reagenzien: Harz, Magnesit, Ammoniak, Säure usw., Dosierung und Beladung in Geräte je nach Menge und Zusammensetzung des ankommenden Abwassers. Durchführung der Prozesse der Abtrennung von Ammoniak aus Teerwasser in einer Ammoniakkolonne, des Strippens von flüchtigem Ammoniak und der Zersetzung von gebundenem Ammoniak in einem Reaktor. Aufnahme von Abwasser in Ionenaustauschfilter oder Belebungsbecken. Überwachung der Belüftungsintensität und des Filterprozesses. Regulierung des technologischen Prozesses der Sorption (Reinigung) radioaktiver Wässer. Regeneration von Harzen und Ölen. Regulierung der Dosierung und Zufuhrrate von Chemikalien während des Harzregenerationsprozesses. Waschen der Harze aus der Regenerationslösung und Vorbereiten für den nächsten Zyklus. Überwachung und Regulierung der Sauerstoffversorgung durch Belebungsbecken, der Abwassermenge, des Gehalts an Giftstoffen, des Abwasserreinigungsgrads, der Schaummenge auf der Wasseroberfläche in Belebungsbecken, der Konzentration von Alkali- und Säurelösungen mittels Instrumentierung und Analyseergebnisse. Wartung von Ionenaustauschfiltern von Belebungsbecken, Kontrollstollen mit lokalisierter Kommunikation und Armaturen sowie Instrumentierung. Geräte zur Fehlerbehebung.

Muss wissen: technologische Regime von Ionenaustausch-Reinigungsprozessen, biochemische Oxidation und Belüftung von Abwasser, Harzregeneration; Diagramm des bedienten Bereichs; Installation von Ionenaustausch-, biochemischen, mechanischen Filtern, Verdampfungseinheiten, Armaturen und Kommunikationsmitteln; Zweck und Einsatzbedingungen komplexer Instrumentierung; Parameter des technologischen Reinigungsregimes und Regeln zur Regulierung des Prozesses; Grundlagen der Heizungstechnik.