heim · Installation · Beschreibung der Canvas-Fäustlinge GOST 12.4 010 75

Beschreibung der Canvas-Fäustlinge GOST 12.4 010 75

GOST 12.4.010-75

Gruppe T58

ZWISCHENSTAATLICHER STANDARD

Arbeitssicherheitsnormensystem

Einrichtungen persönlicher Schutz

SPEZIELLE FÄUSTLINGE

Technische Bedingungen

Arbeitssicherheitsnormensystem. Persönliche Sicherheit bedeutet. Spezielle Fäustlinge. Spezifikationen

MKS 13.340.40
OKP 85 5700

Datum der Einführung: 01.01.1976


Mit Beschluss des Staatlichen Normenausschusses des Ministerrates der UdSSR vom 21. Februar 1975 N 491 wurde der Einführungstermin auf den 01.01.76 festgelegt.

Die Gültigkeitsdauer wurde durch das Gosstandart-Dekret vom 22. Juni 1992 N 564 aufgehoben

STATT GOST 5514-64

AUSGABE (Januar 2006) mit Änderungen Nr. 1, 2, 3, genehmigt im April 1977, März 1981, Dezember 1984 (IUS 5-77, 5-81, 3-85)


Diese Norm gilt für Herren-, Damen- und Jugendhandschuhe, um die Hände der Arbeiter vor gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren zu schützen.


1. TYPEN UND HAUPTABMESSUNGEN

1. TYPEN UND HAUPTABMESSUNGEN

1.1. Je nach Design sollten Fäustlinge aus fünf Arten bestehen:

B - mit eingelassener Befestigung (Abb. 2);

B - mit einem Stock, nahtlos geschnitten mit unten Fäustlinge (Abb. 3);

G – mit einem seitlich an der Biegung des Fäustlings angebrachten Stock, der sowohl für die rechte als auch für die linke Hand bestimmt ist (Abb. 4);

D – mit zwei Stöcken – für Daumen und Zeigefinger (Abb. 5);

E - verlängert mit Stulpen, am Handgelenk mit einem elastischen Stützband festgezogen, mit einem Handgriff, mit einer Spitze vernäht (Abb. 6).

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 2).

1.2. Die Fäustlinge werden mit oder ohne Verstärkungs- und Schutzfutter hergestellt.

Form, Abmessungen und Lage der Auskleidungen werden vom Verbraucher festgelegt.

1.3. Die Fäustlinge werden in vier Größen hergestellt: 0, 1, 2, 3.

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 1).

1.4. Die Maße der fertigen Fäustlinge müssen den Angaben in den Abbildungen 2-6 und in Tabelle 1 entsprechen.

Zeichnungen 2-6

Typ B

Typ D

____________________
* Zeichnung 1 (gelöscht, Änderung Nr. 2)

Tabelle 1

Maßzahlen auf Zeichnungen

Namen von Messungen

Abmessungen, cm

Zulässige Abweichungen, cm

Arten von Fäustlingen in der Mitte:

B, C, D, D

Breite des Fäustlings auf Höhe des Wendepunktes Daumen

Breite um Unterkante Fäustlinge Typ B, V, D, D

Breite der Gamasche unten bei Fäustlingen vom Typ E

Abstand von der Oberkante des Fäustlings bis zur Daumenspitze

Die Länge der Daumenspitze von der Biegelinie bis zur Oberkante (entlang der Fingerspitze messen)

Länge des Zeigefingers bei Fäustlingen vom Typ D (entlang der Nahtlinie messen)

Anmerkungen:

1. Auf Wunsch des Verbrauchers können die Maße der Fäustlinge (Maße 1, 3) geändert werden.

2. Im Einvernehmen mit dem Zentralkomitee der jeweiligen Gewerkschaft ist es zulässig, den Wert der Messung 2 zu ändern.



2. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN

2.1. Material

2.1.1. Fäustlinge müssen aus den in Tabelle 2 angegebenen Materialien hergestellt sein.

Tabelle 2

Zweck von Fäustlingen schützende Eigenschaften

Name des Materials

Normative Dokumente

Zweck des Materials

Von mechanischen Einflüssen:

Abrieb

Von regulatorische Dokumentation

Für die Basis der Fäustlinge

Zweifädiges Leinen hart N 1

Zweifädiges Halbleinen

Doppelfaden-Flachs-Nylon

Doppelfaden-Flachs-Lavsan-Kunst. 12202

Laut behördlicher Dokumentation

Halbleinen-Leinwand

Laut behördlicher Dokumentation

Vinyl-Kunstleder-T intermittierend

Für Fäustlingspolster

Elastoiskozha-T „Textin“

Baumwoll-Lavsan-Melange-Stoff „Horizon“ mit kombinierter Imprägnierungskunst. 3512

Bei erhöhten Temperaturen:

Wärmestrahlung

Mantelstoff

Für die Basis und das Futter von Fäustlingen

Leinenstoff mit feuerhemmender Imprägnierung

Laut behördlicher Dokumentation

Elastoiskozha-T wärmereflektierend

Zum Unterfüttern der Rückseite der Fäustlinge

Für die Basis und das Futter von Fäustlingen

Kontakt mit erhitzten Oberflächen

Mantelstoff

Asbeststoffe ALT-36, ALT-5, AST-2

Halbleinen-Leinen, imprägniert mit N 2, 3, 5, 6

Halbleinen-Leinwand Nr. 3

Für die Basis und das Futter von Fäustlingen

Funken, Spritzer, geschmolzenes Metall, Zunder

Mantelstoff

Für die Basis der Fäustlinge

Geteilte Klappe

Laut behördlicher Dokumentation

Für die Basis und das Futter von Fäustlingen

Asbeststoffe ALT-36, ALT-5, AST-2

Halbleinen-Leinenstoff mit feuerhemmender Imprägnierung

Für die Basis der Fäustlinge

Halbleinen-Leinenstoff, gefärbt mit feuerhemmender Imprägnierungskunst. 11254

Laut behördlicher Dokumentation

Aus Wasser und Salzlösungen

Zeltstoff, unifarben mit Imprägnierung

Diagonale mit Lavsan-Faser, schwere Kunst. 6853

Laut behördlicher Dokumentation

Für die Basis und das Futter von Fäustlingen

Gummiertes Gewebe LGN-566-1

Laut behördlicher Dokumentation

Für Fäustlingspolster

Gummiertes Gewebe IRP-11-29

Aus Säuren:

konzentrierte Säuren

Säurebeständiger Halbwollstoff mit Polypropylen Art.-Nr. 6929

Für die Basis und das Futter von Fäustlingen

Stoff für säurebeständige Arbeitskleidung Art.-Nr. 49321 „C“; 49322 „C“

Polyestergewebe mit säureabweisender Imprägnierung Art.-Nr. 86039

Säurelösungen mittlerer Konzentration

Säurebeständiges Tuch ShHV-30

Stoff für Arbeitskleidung mit Lavsan-Kunst. 49702

Laut behördlicher Dokumentation

Stoff für Arbeitskleidung mit Polypropylen

Harter Stoff

Zur Herstellung von säurebeständigen Fäustlingen „KR“ mit Weiterverarbeitung mit Latices

Von Alkalien:

aus alkalischen Lösungen geringer Konzentration

Halbleinen-Leinenstoff mit wasserfester Imprägnierung

Für die Basis und das Futter von Fäustlingen

Zweifädiges hartes Finish

Laut behördlicher Dokumentation

Harter Stoff

Zur Herstellung von Fäustlingen „KR“ mit Weiterverarbeitung mit Latex

Zweifädiges Halbleinen

Für die Basis der Fäustlinge

Zweifädiges Leinen hart N 1

Aus Erdöl und Erdölprodukten:

Rohöl, Öle und feste Erdölprodukte

Halbleinen-Leinenstoff mit wasserfester Imprägnierung

Einfarbiger Stoff mit Lavsan-Faser Art.-Nr. 3164, 3146

Laut behördlicher Dokumentation

Einfarbiger Regenmantelstoff mit Imprägnierung

Viskose-Polyester-Gewebe mit Öl-Wasser-Schutzeigenschaften Art.-Nr. 86037

Laut behördlicher Dokumentation

Für die Basis und das Futter von Fäustlingen

Mylar-Viskosestoff mit öl-, öl- und wasserbeständiger Imprägnierung Art.-Nr. 86020

Wasserdichte Vinyl-Kunstleder-T-Bekleidung „Storm“

Für Fäustlingspolster

Elastisches Kunstleder-T öl- und benzinbeständig (OF)

Zubehör

Elastisches Halteband

Laut behördlicher Dokumentation

Zum Festziehen von Fäustlingen Typ E

Baumwollfäden, auch mit Fäulnisschutzimprägnierung

Zur Herstellung von Handschuhen (außer Säureschutzhandschuhen)

16,5 tex x 3 x 2,

27 tex x 3 x 3,

15,4 tex x 3 x 3,

10 tex x 3 x 3,

13 tex x 3 x 2,

21 tex x 3 x 2

Dacron-Fäden 29,4 tex x 2

Laut behördlicher Dokumentation

Zur Herstellung von Fäustlingen (ausgenommen Fäustlinge zum Schutz vor erhöhten Temperaturen)

Nylonfäden 15,6 tex x 3

Baumwollfäden 16,5 tex x 3, 21 tex x 3, 13 tex x 3

Spezielle Phenylon-Nähfäden

Laut behördlicher Dokumentation

Zur Herstellung von Handschuhen zum Schutz vor erhöhten Temperaturen

60 fn, 29,4 tex x 2 (34/2),

60 fc 29,4 tex x 2 (34/2)

Verstärkte Nähfäden 45,0-69,5 tex (45LH, 65LH)

Laut behördlicher Dokumentation

Zur Herstellung von Fäustlingen (ausgenommen Fäustlinge zum Schutz gegen Säuren, Laugen und erhöhte Temperaturen)

Notiz. Nach Absprache mit dem Verbraucher dürfen andere Materialien mit einer Qualität verwendet werden, die nicht schlechter als die in Tabelle 2 angegebenen ist.


(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 2, 3).

2.2. Grundlegende Fertigungsanforderungen

2.2.1. Fäustlinge müssen gemäß den Anforderungen dieser Norm, Muster und hergestellt werden Technische Beschreibung pro Modul, genehmigt nach dem festgelegten Verfahren.


2.2.2. Abhängig von den Produktionsbedingungen und in Absprache mit dem Verbraucher können Fäustlinge entsprechend hergestellt werden technische Dokumentation für ein Modell, das unter Berücksichtigung der Anforderungen dieser Norm erstellt wurde:

mit einer isolierenden Einlage aus vliesartigen Stoffen oder Vlies mit Fleece, unten vernäht oder abnehmbar;

mit Leggings, einteilig oder genäht, einfach oder doppelt;

mit Auflagen aus Stoffen wie Stoff oder anderen Materialien in einer oder mehreren Lagen auf der Handfläche:

mit Strickbündchen;

mit elastischem Stützband, Riemen und Schnallen, die die Fäustlinge am Handgelenk oder am unteren Rand festziehen;

mit einer Auskleidung aus stoßabsorbierendem Material in der Handfläche und auf der Rückseite der Fäustlinge oder nur in der Handfläche;

isoliert;

mit drei Anfällen;

mit abnehmbarem Handheld;

Hergestellt aus Moleskin-Stoff für die Basis der Fäustlinge.

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 1, 2).

2.2.3. Klassifizierung und Arten von Stichen, Linien und Nähten, die zur Herstellung von Fäustlingen verwendet werden – gemäß GOST 12807-2003.

Anforderungen an Stiche, Linien und Nähte – gemäß GOST 29122-91.

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 3).

2.2.4. Bestimmung der Qualität fertiger Fäustlinge - gemäß GOST 12.4.031-84.

2.2.5. Die Details der Fäustlinge sind in Längs- oder Querrichtung ausgeschnitten; Polster, Futter und Leggings – in jeder Richtung des Kettfadens des Stoffes.

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 1).

2.2.6. In fertigen Fäustlingen sind erlaubt:

die Rückseite der Fäustlinge ist mit einer Naht entlang des Fäustlings genäht, jedoch nicht näher als 3 cm von den Seitenkanten oder der Seitennaht entfernt (außer bei den Fäustlingen „KR“);

zweiteiliges Backcover;

genähte Leggings aus nicht mehr als drei Teilen.

Bei Fäustlingen aus harten Stoffen (z. B. Plane Art. 11119, 11124) ist eine Naht entlang der Biegelinie auf der Seite des Zeigefingers nicht zulässig.

2.2.7. Erweiterungen für Rückseite Fäustlinge und Overlays werden je nach Ausfransung des Stoffes mit einer Verstellnaht, einem Overlay mit offenem oder geschlossenem Schnitt oder einem genähten Overlay genäht.

2.2.8. Die Overlays werden bei ausfransenden Stoffen ein- oder zweireihig mit nach innen gefalteten Kanten angenäht, bei nicht ausfransenden Stoffen ohne Saum, oder beim Nähen der Fäustlingsbasis werden sie entlang der Ober- und Seitenkanten genäht.

2.2.9. Die Polster werden geschliffen und durch eine Overlay-Naht mit offenem oder geschlossenem Schnitt (je nach Ausfransung des Stoffes), einer Stepp- oder Steppnaht und anschließender beidseitiger Steppnaht mit der Basis der Fäustlinge verbunden.

2.2.10. Der Streifen für den Zeigefinger (Zwickel) wird bei Fäustlingen vom Typ D mit einer Pass- oder Steppnaht genäht.

Bei Fäustlingen vom Typ E sind die Stulpen mit einer Verstellnaht vernäht. Im Handgelenkbereich ist ein elastisches Stützband eingenäht.

2.2.11. Die Fäustlinge werden mit zwei Linien oder einer mit Einfassung der Schnitte genäht.

2.2.12. Der untere Teil der Fäustlinge wird versäubert oder mit einer Saumnaht mit offenem oder geschlossenem Schnitt (je nach Ausfransung des Stoffes) verarbeitet oder eingefasst.

Bei Kanten und nicht ausfransenden Stoffen dürfen die Fäustlingsteile nicht versäubert werden.

2.2.13. Nähte bei Fäustlingen aus folienbeschichteten Materialien können durch Kleben oder Schweißen abgedichtet werden.
GOST 10581-91.

4.3. Die Kennzeichnung von Transportbehältern erfolgt gemäß GOST 14192-96.

4.4. Fäustlinge sollten in belüfteten Räumen mit einem Abstand von mindestens 1 m gelagert werden Heizgeräte und muss vor Sonnenlicht geschützt werden.



Elektronischer Dokumenttext
erstellt von Kodeks JSC und überprüft gegen:
offizielle Veröffentlichung
M.: Standartinform, 2006

GOST 12.4.010-75

Gruppe T58

ZWISCHENSTAATLICHER STANDARD

Arbeitssicherheitsnormensystem

Individuelle Schutzmittel

SPEZIELLE FÄUSTLINGE

Technische Bedingungen

Arbeitssicherheitsnormensystem. Persönliche Sicherheit bedeutet. Spezielle Fäustlinge. Spezifikationen

MKS 13.340.40
OKP 85 5700

Datum der Einführung: 01.01.1976

Mit Beschluss des Staatlichen Normenausschusses des Ministerrates der UdSSR vom 21. Februar 1975 N 491 wurde der Einführungstermin auf den 01.01.76 festgelegt.

Die Gültigkeitsdauer wurde durch das Gosstandart-Dekret vom 22. Juni 1992 N 564 aufgehoben

STATT GOST 5514-64

AUSGABE (Januar 2006) mit Änderungen Nr. 1, 2, 3, genehmigt im April 1977, März 1981, Dezember 1984 (IUS 5-77, 5-81, 3-85)

Diese Norm gilt für Herren-, Damen- und Jugendhandschuhe, um die Hände der Arbeiter vor gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren zu schützen.

1. TYPEN UND HAUPTABMESSUNGEN

1.1. Je nach Design sollten Fäustlinge aus fünf Arten bestehen:

B - mit eingelassener Befestigung (Abb. 2);

B - mit einem Stock nahtlos mit dem unteren Teil des Fäustlings abschneiden (Abb. 3);

G – mit einem seitlich an der Biegung des Fäustlings angebrachten Stock, der sowohl für die rechte als auch für die linke Hand bestimmt ist (Abb. 4);

D – mit zwei Stöcken – für Daumen und Zeigefinger (Abb. 5);

E - verlängert mit Stulpen, am Handgelenk mit einem elastischen Stützband festgezogen, mit einem Handgriff, mit einer Spitze vernäht (Abb. 6).

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 2).

1.2. Die Fäustlinge werden mit oder ohne Verstärkungs- und Schutzfutter hergestellt.

Form, Abmessungen und Lage der Auskleidungen werden vom Verbraucher festgelegt.

1.3. Die Fäustlinge werden in vier Größen hergestellt: 0, 1, 2, 3.

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 1).

1.4. Die Maße der fertigen Fäustlinge müssen den Angaben in den Abbildungen 2-6 und in Tabelle 1 entsprechen.

Zeichnungen 2-6

____________________
* Zeichnung 1 (gelöscht, Änderung Nr. 2)

Tabelle 1

Maßzahlen auf Zeichnungen

Namen von Messungen

Abmessungen, cm

Zulässige Abweichungen, cm

Arten von Fäustlingen in der Mitte:

Breite des Fäustlings auf Höhe der Daumenbeuge

Breite am unteren Rand der Fäustlinge Typ B, C, D, D

Breite der Gamasche unten bei Fäustlingen vom Typ E

Abstand von der Oberkante des Fäustlings bis zur Daumenspitze

Die Länge der Daumenspitze von der Biegelinie bis zur Oberkante (entlang der Fingerspitze messen)

Länge des Zeigefingers bei Fäustlingen vom Typ D (entlang der Nahtlinie messen)

Anmerkungen:

1. Auf Wunsch des Verbrauchers können die Maße der Fäustlinge (Maße 1, 3) geändert werden.

2. Im Einvernehmen mit dem Zentralkomitee der jeweiligen Gewerkschaft ist es zulässig, den Wert der Messung 2 zu ändern.

2. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN

2.1. Material

2.1.1. Fäustlinge müssen aus den in Tabelle 2 angegebenen Materialien hergestellt sein.

Tabelle 2

Zweck von Fäustlingen für schützende Eigenschaften

Name des Materials

Normative Dokumente

Zweck des Materials

Von mechanischen Einflüssen:

Abrieb

Laut behördlicher Dokumentation

Für die Basis der Fäustlinge

Zweifädiges Leinen hart N 1

Zweifädiges Halbleinen

Doppelfaden-Flachs-Nylon

Doppelfaden-Flachs-Lavsan-Kunst. 12202

Laut behördlicher Dokumentation

Halbleinen-Leinwand

Laut behördlicher Dokumentation

Vinyl-Kunstleder-T intermittierend

Für Fäustlingspolster

Elastoiskozha-T „Textin“

Baumwoll-Lavsan-Melange-Stoff „Horizon“ mit kombinierter Imprägnierungskunst. 3512

Bei erhöhten Temperaturen:

Wärmestrahlung

Mantelstoff

GOST 27542-87

Für die Basis und das Futter von Fäustlingen

Leinenstoff mit feuerhemmender Imprägnierung

Laut behördlicher Dokumentation

Elastoiskozha-T wärmereflektierend

Zum Unterfüttern der Rückseite der Fäustlinge

GOST 6102-94

Für die Basis und das Futter von Fäustlingen

Kontakt mit erhitzten Oberflächen

Mantelstoff

GOST 27542-87

Asbeststoffe ALT-36, ALT-5, AST-2

GOST 6102-94

Halbleinen-Leinen, imprägniert mit N 2, 3, 5, 6

Halbleinen-Leinwand Nr. 3

Für die Basis und das Futter von Fäustlingen

Funken, Spritzer, geschmolzenes Metall, Zunder

Mantelstoff

GOST 27542-87

Für die Basis der Fäustlinge

Geteilte Klappe

Laut behördlicher Dokumentation

Für die Basis und das Futter von Fäustlingen

Asbeststoffe ALT-36, ALT-5, AST-2

GOST 6102-94

Halbleinen-Leinenstoff mit feuerhemmender Imprägnierung

Für die Basis der Fäustlinge

Halbleinen-Leinenstoff, gefärbt mit feuerhemmender Imprägnierungskunst. 11254

Laut behördlicher Dokumentation

Aus Wasser und Salzlösungen

Zeltstoff, unifarben mit Imprägnierung

Diagonale mit Lavsan-Faser, schwere Kunst. 6853

Laut behördlicher Dokumentation

Für die Basis und das Futter von Fäustlingen

Gummiertes Gewebe LGN-566-1

Laut behördlicher Dokumentation

Für Fäustlingspolster

Gummiertes Gewebe IRP-11-29

Aus Säuren:

konzentrierte Säuren

Säurebeständiger Halbwollstoff mit Polypropylen Art.-Nr. 6929

Für die Basis und das Futter von Fäustlingen

Stoff für säurebeständige Arbeitskleidung Art.-Nr. 49321 „C“; 49322 „C“

Polyestergewebe mit säureabweisender Imprägnierung Art.-Nr. 86039

Säurelösungen mittlerer Konzentration

Säurebeständiges Tuch ShHV-30

GOST 16166-80

Stoff für Arbeitskleidung mit Lavsan-Kunst. 49702

Laut behördlicher Dokumentation

Stoff für Arbeitskleidung mit Polypropylen

Harter Stoff

Zur Herstellung von säurebeständigen Fäustlingen „KR“ mit Weiterverarbeitung mit Latices

Von Alkalien:

aus alkalischen Lösungen geringer Konzentration

Halbleinen-Leinenstoff mit wasserfester Imprägnierung

Für die Basis und das Futter von Fäustlingen

Zweifädiges hartes Finish

Laut behördlicher Dokumentation

Harter Stoff

Zur Herstellung von Fäustlingen „KR“ mit Weiterverarbeitung mit Latex

Zweifädiges Halbleinen

Für die Basis der Fäustlinge

Zweifädiges Leinen hart N 1

Aus Erdöl und Erdölprodukten:

Halbleinen-Leinenstoff mit wasserfester Imprägnierung

Einfarbiger Stoff mit Lavsan-Faser Art.-Nr. 3164, 3146

Laut behördlicher Dokumentation

Einfarbiger Regenmantelstoff mit Imprägnierung

Viskose-Polyester-Gewebe mit Öl-Wasser-Schutzeigenschaften Art.-Nr. 86037

Laut behördlicher Dokumentation

Für die Basis und das Futter von Fäustlingen

Mylar-Viskosestoff mit öl-, öl- und wasserbeständiger Imprägnierung Art.-Nr. 86020

Wasserdichte Vinyl-Kunstleder-T-Bekleidung „Storm“

Für Fäustlingspolster

Elastisches Kunstleder-T öl- und benzinbeständig (OF)

Zubehör

Elastisches Halteband

Laut behördlicher Dokumentation

Zum Festziehen von Fäustlingen Typ E

Baumwollfäden, auch mit Fäulnisschutzimprägnierung

GOST 6309-93

Zur Herstellung von Handschuhen (außer Säureschutzhandschuhen)

16,5 tex x 3 x 2,

27 tex x 3 x 3,

15,4 tex x 3 x 3,

10 tex x 3 x 3,

13 tex x 3 x 2,

21 tex x 3 x 2

Dacron-Fäden 29,4 tex x 2

Laut behördlicher Dokumentation

Zur Herstellung von Fäustlingen (ausgenommen Fäustlinge zum Schutz vor erhöhten Temperaturen)

Nylonfäden 15,6 tex x 3

Baumwollfäden 16,5 tex x 3, 21 tex x 3, 13 tex x 3

GOST 6309-93

Zum Nähen von Schnitten

Aus Erdöl und Erdölprodukten:

Rohöl, Öle und feste Erdölprodukte

Spezielle Phenylon-Nähfäden

Laut behördlicher Dokumentation

Zur Herstellung von Handschuhen zum Schutz vor erhöhten Temperaturen

60 fn, 29,4 tex x 2 (34/2),

60 fc 29,4 tex x 2 (34/2)

Verstärkte Nähfäden 45,0-69,5 tex (45LH, 65LH)

Laut behördlicher Dokumentation

Zur Herstellung von Fäustlingen (ausgenommen Fäustlinge zum Schutz gegen Säuren, Laugen und erhöhte Temperaturen)

Notiz. Nach Absprache mit dem Verbraucher dürfen andere Materialien mit einer Qualität verwendet werden, die nicht schlechter als die in Tabelle 2 angegebenen ist.

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 2, 3).

2.2. Grundlegende Fertigungsanforderungen

2.2.1. Fäustlinge müssen gemäß den Anforderungen dieser Norm, dem Muster und der technischen Beschreibung für das Modul hergestellt und in der vorgeschriebenen Weise genehmigt werden.

2.2.2. Abhängig von den Produktionsbedingungen und in Absprache mit dem Verbraucher können Fäustlinge gemäß der technischen Dokumentation des Modells hergestellt werden, die unter Berücksichtigung der Anforderungen dieser Norm erstellt wurde:

Mit isolierender Einlage aus flanellartigem Stoff oder Vliesstoff mit Fleece, unten vernäht oder herausnehmbar;

Mit Leggings, einteilig oder genäht, einfach oder doppelt;

Bei Auflagen aus Stoffen wie Stoff oder anderen Materialien in einer oder mehreren Lagen auf der Handfläche:

Mit Strickbündchen;

Mit elastischem Stützband, Riemen und Schnallen, die die Fäustlinge am Handgelenk oder am unteren Rand festziehen;

Mit einer Auskleidung aus stoßabsorbierendem Material in der Handfläche und auf der Rückseite der Fäustlinge oder nur in der Handfläche;

Isoliert;

Mit drei Angriffen;

Mit abnehmbarem Handheld;

Hergestellt aus Stoff im Moleskin-Stil für die Basis der Fäustlinge.

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 1, 2).

2.2.3. Klassifizierung und Arten von Stichen, Linien und Nähten, die zur Herstellung von Fäustlingen verwendet werden – gemäß GOST 12807-2003.

Anforderungen an Stiche, Linien und Nähte – gem.

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 3).

2.2.4. Bestimmung der Qualität fertiger Fäustlinge – gemäß GOST 12.4.031-84.

2.2.5. Die Details der Fäustlinge sind in Längs- oder Querrichtung ausgeschnitten; Polster, Futter und Leggings – in jeder Richtung des Kettfadens des Stoffes.

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 1).

2.2.6. In fertigen Fäustlingen sind erlaubt:

Die Rückseite der Fäustlinge wird mit einer Naht entlang des Fäustlings genäht, jedoch nicht näher als 3 cm von den Seitenkanten oder der Seitennaht entfernt (außer bei den Fäustlingen „KR“);

Zweiteilige Rückseite;

genähte Leggings aus nicht mehr als drei Teilen.

Bei Fäustlingen aus harten Stoffen (z. B. Plane Art. 11119, 11124) ist eine Naht entlang der Biegelinie auf der Seite des Zeigefingers nicht zulässig.

2.2.7. Verlängerungen an der Rückseite der Fäustlinge und an den Overlays werden je nach Ausfransung des Stoffes mit einer Verstellnaht, einem Overlay mit offenem oder geschlossenem Schnitt oder einer genähten Naht angenäht.

2.2.8. Die Overlays werden bei ausfransenden Stoffen ein- oder zweireihig mit nach innen gefalteten Kanten angenäht, bei nicht ausfransenden Stoffen ohne Saum, oder beim Nähen der Fäustlingsbasis werden sie entlang der Ober- und Seitenkanten genäht.

2.2.9. Die Polster werden geschliffen und durch eine Overlay-Naht mit offenem oder geschlossenem Schnitt (je nach Ausfransung des Stoffes), einer Stepp- oder Steppnaht und anschließender beidseitiger Steppnaht mit der Basis der Fäustlinge verbunden.

2.2.10. Der Streifen für den Zeigefinger (Zwickel) wird bei Fäustlingen vom Typ D mit einer Pass- oder Steppnaht genäht.

Bei Fäustlingen vom Typ E sind die Stulpen mit einer Verstellnaht vernäht. Im Handgelenkbereich ist ein elastisches Stützband eingenäht.

2.2.11. Die Fäustlinge werden mit zwei Linien oder einer mit Einfassung der Schnitte genäht.

2.2.12. Der untere Teil der Fäustlinge wird versäubert oder mit einer Saumnaht mit offenem oder geschlossenem Schnitt (je nach Ausfransung des Stoffes) verarbeitet oder eingefasst.

Bei Kanten und nicht ausfransenden Stoffen dürfen die Fäustlingsteile nicht versäubert werden.

2.2.13. Nähte bei Fäustlingen aus folienbeschichteten Materialien können durch Kleben oder Schweißen abgedichtet werden.

2.2.14. Die fertigen Fäustlinge werden paarweise befestigt.

3. ANNAHMEREGELN

3.1. Annahmeregeln und Methoden zur Qualitätskontrolle von Fäustlingen – gemäß GOST 4103-82.

4. KENNZEICHNUNG, VERPACKUNG, TRANSPORT UND LAGERUNG

4.1. Kennzeichnung von Fäustlingen - nach GOST 10581-91 und nach.

4.2. Verpackung und Transport von Fäustlingen – gemäß GOST 10581-91.

4.3. Kennzeichnung von Transportbehältern – gemäß GOST 14192-96.

4.4. Fäustlinge müssen in belüfteten Räumen in einem Abstand von mindestens 1 m von Heizgeräten gelagert und vor Sonneneinstrahlung geschützt werden.

GOST 12.4.010-75*

UDC 687.175:006.354 Gruppe T58

STAATLICHER STANDARD DER UDSSR-UNION

Arbeitssicherheitsnormensystem

Individuelle Schutzmittel

SPEZIELLE FÄUSTLINGE

Technische Bedingungen

Arbeitssicherheitsnormensystem. Persönliche Sicherheit bedeutet.

Spezielle Fäustlinge. Spezifikationen

OKP 85 5700

Datum der Einführung: 01.01.1976

GENEHMIGT durch Beschluss des Staatlichen Normenausschusses des Ministerrats der UdSSR vom 21. Februar 1975 Nr. 491

Durch das Dekret des Staatlichen Standards Russlands Nr. 564 vom 22. Juni 1992 wurde die Gültigkeitsdauer aufgehoben

STATT GOST 5514-64

Neuauflage (Juni 1996) mit Änderungen Nr. 1, 2, 3, genehmigt im April 1977, März 1981, Dezember 1984 (IUS 5-77, 5-81, 3-85)

Diese Norm gilt für Herren-, Damen- und Jugendhandschuhe, um die Hände der Arbeiter vor gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren zu schützen.

1. TYPEN UND HAUPTABMESSUNGEN

1.1. Je nach Design sollten Fäustlinge aus fünf Arten bestehen:

B - mit eingesetzter Spitze (Abb. 2);

B - mit einem Stock nahtlos mit dem unteren Teil des Fäustlings abschneiden (Abb. 3);

G – mit einem seitlich an der Biegung des Fäustlings angebrachten Stock, der sowohl für die rechte als auch für die linke Hand bestimmt ist (Abb. 4);

D – mit zwei Stöcken – für Daumen und Zeigefinger (Abb. 5);

E - verlängert mit Stulpen, am Handgelenk mit einem elastischen Stützband festgezogen, mit einem Handgriff, mit einer Spitze vernäht (Abb. 6).

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 2).

1.2. Die Fäustlinge werden mit oder ohne Verstärkungs- und Schutzfutter hergestellt.

Form, Abmessungen und Lage der Auskleidungen werden vom Verbraucher festgelegt.

1.3. Die Fäustlinge werden in vier Größen hergestellt: 0, 1, 2, 3.

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 1).

1.4. Die Maße der fertigen Fäustlinge müssen den in der Tabelle angegebenen Maßen entsprechen. 1 und zur Hölle. 2-6.

Tabelle 1

Maßzahlen auf Zeichnungen

Name der Messungen

Abmessungen, cm

Zulässige Abweichungen, cm

Arten von Fäustlingen in der Mitte:

B, C, D, D

26,0

26,0

28,0

30,0

±1,0

42,0

42,0

44,0

46,0

±1,0

Breite des Fäustlings auf Höhe der Daumenbeuge

13,0

14,0

15,0

16,0

±0,5

Breite am unteren Rand der Fäustlinge Typ B, C, D, D

13,5

14,5

15,5

16,5

±0,5

Breite der Gamasche unten bei Fäustlingen vom Typ E

22,0

23,0

24,0

25,0

±0,5

Abstand von der Oberkante des Fäustlings bis zur Daumenspitze

13,2

13,2

14,5

15,8

±0,5

Die Länge der Daumenspitze von der Biegelinie bis zur Oberkante (entlang der Fingerspitze messen)

±0,5

Länge des Zeigefingers bei Fäustlingen vom Typ D (entlang der Nahtlinie messen)

±0,5

Anmerkungen:

1. Auf Wunsch des Verbrauchers können die Maße der Fäustlinge (Maße 1, 3) geändert werden.

2. Im Einvernehmen mit dem Zentralkomitee der jeweiligen Gewerkschaft ist es zulässig, den Wert der Messung 2 zu ändern.

2. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN

2.1. Material

2.1.1. Fäustlinge müssen aus den in der Tabelle angegebenen Materialien hergestellt sein. 2.

Tabelle 2

Zweck von Fäustlingen für schützende Eigenschaften

Name des Materials

Normative Dokumente

Zweck des Materials

Von mechanischen Einflüssen:

Abrieb

Laut behördlicher Dokumentation

Für die Basis der Fäustlinge

Zweifädiges Leinen, hart Nr. 1

GOST 15530-93

Dasselbe

Zweifädiges Halbleinen

GOST 15530-93

Doppelfaden-Flachs-Nylon

GOST 15530-93

Doppelfaden-Flachs-Lavsan, Kunst. 12202

Laut behördlicher Dokumentation

Dasselbe

Halbleinen-Leinwand

GOST 15530-93

Laut behördlicher Dokumentation

Funken, Spritzer, geschmolzenes Metall, Zunder

Mantelstoff

GOST 27542-87

Für die Basis der Fäustlinge

Geteilte Klappe

Laut behördlicher Dokumentation

Für die Basis und das Futter von Fäustlingen

GOST 6102-94

Dasselbe

GOST 15530-93

Für die Basis der Fäustlinge

Laut behördlicher Dokumentation

Dasselbe

Aus Wasser und Salzlösungen

GOST 7297-90

Zeltstoff, unifarben mit Imprägnierung

GOST 7297-90

Diagonale mit Lavsan-Faser, schwere Kunst. 6853

Laut behördlicher Dokumentation

Aus Wasser und Salzlösungen

GOST 15530-93

Für die Basis und das Futter von Fäustlingen

Gummiertes Gewebe LGN-566-1

Laut behördlicher Dokumentation

Für Fäustlingspolster

Gummiertes Gewebe IRP-11-29

Dasselbe

Dasselbe

Vinyl-Kunstleder-T intermittierend

Elastoiskozha-T „Textin“

Baumwoll-Lavsan-Melange-Stoff „Horizon“ mit kombinierter Imprägnierungsart. 3512

Bei erhöhten Temperaturen:

Wärmestrahlung

Mantelstoff

GOST 27542-87

Für die Basis und das Futter von Fäustlingen

Leinenstoff mit feuerhemmender Imprägnierung

GOST 15530-93

Dasselbe

Halbleinen-Leinenstoff mit feuerhemmender Imprägnierung

GOST 15530-93

Halbleinen-Leinenstoff, gefärbt mit feuerhemmender Imprägnierungskunst. 11254

Laut behördlicher Dokumentation

Elastoiskozha-T wärmereflektierend

Dasselbe

Zum Unterfüttern der Rückseite der Fäustlinge

Asbeststoffe ALT-36, ALT-5, AST-2

GOST 6102-94

Für die Basis und das Futter von Fäustlingen

Mantelstoff

GOST 27542-87

Dasselbe

Asbeststoffe ALT-36, ALT-5, AST-2

GOST 6102-94

Imprägnierte Halbleinen-Leinwände Nr. 2, 3, 5, 6

GOST 15530-93

Kontakt mit erhitzten Oberflächen

Halbleinen-Leinwand Nr. 3

GOST15530-93

Für die Basis und das Futter von Fäustlingen

Aus Säuren:

konzentrierte Säuren

Säurebeständiger Halbwollstoff mit Polypropylen Art.-Nr. 6929

Laut behördlicher Dokumentation

Dasselbe

Stoff für säurebeständige Arbeitskleidung Art.-Nr. 49705 „C“; 49706 „C“

Dasselbe

Polyestergewebe mit säureabweisender Imprägnierung Art.-Nr. 86039

Säurelösungen mittlerer Konzentration

Säurebeständiges Tuch ShHV-30

GOST 16166-80

Stoff für Arbeitskleidung mit Lavsan-Kunst. 49702

Laut behördlicher Dokumentation

Stoff für Arbeitskleidung mit Polypropylen

Dasselbe

Harter Stoff

Zur Herstellung von säurebeständigen Fäustlingen „KR“ mit Weiterverarbeitung mit Latices

Von Alkalien:

aus alkalischen Lösungen geringer Konzentration

Halbleinen-Leinenstoff mit wasserfester Imprägnierung

GOST 15530-93

Für die Basis und das Futter von Fäustlingen

Zweifädiges hartes Finish

Laut behördlicher Dokumentation

Dasselbe

Harter Stoff

Dasselbe

Zur Herstellung von Fäustlingen „KR“ mit Weiterverarbeitung mit Latex

Zweifädiges Halbleinen

GOST 15530-93

Für die Basis der Fäustlinge

Zweifädiges Leinen, hart Nr. 1

GOST 15530-93

Dasselbe

Aus Erdöl und Erdölprodukten:

Rohöl, Öle und feste Erdölprodukte

Halbleinen-Leinenstoff mit wasserfester Imprägnierung

GOST 15530-93

Für die Basis der Fäustlinge

Einfarbiger Stoff mit Lavsan-Faser Art.-Nr. 3164, 3146

Laut behördlicher Dokumentation

Dasselbe

Einfarbiger Regenmantelstoff mit Imprägnierung

GOST 7297-90

Viskose-Polyester-Gewebe mit Öl-Wasser-Schutzeigenschaften Art.-Nr. 86037

Laut behördlicher Dokumentation

Für die Basis und das Futter von Fäustlingen

Mylar-Viskosestoff mit öl-, öl- und wasserbeständiger Imprägnierung Art.-Nr. 86020

Dasselbe

Dasselbe

Wasserdichte Vinyl-Kunstleder-T-Bekleidung „Storm“

Für Fäustlingspolster

Elastisches Kunstleder-T öl- und benzinbeständig (OF)

Dasselbe

Zubehör

Elastisches Halteband

Laut behördlicher Dokumentation

Zum Festziehen von Fäustlingen Typ E

Baumwollfäden, auch mit Fäulnisschutzimprägnierung

GOST 6309-93

Zur Herstellung von Handschuhen (außer Säureschutzhandschuhen)

16,5 texx3x2,

27 texx3x3,

15.4 texx3x3,

10 texx3x3,

13 texx3x2,

21 texx3x2

Dacron-Fäden 29,4 tex2

Laut behördlicher Dokumentation

Zur Herstellung von Fäustlingen (ausgenommen Fäustlinge zum Schutz vor erhöhten Temperaturen)

Nylonfäden 15,6 tex3

Laut behördlicher Dokumentation

Zur Herstellung von Fäustlingen (ausgenommen Fäustlinge zum Schutz gegen erhöhte Temperaturen und Säuren)

Baumwollfäden

GOST 6309-93

Zum Nähen von Schnitten

16,5 tex3,

21 texx3,

13 texx3

Spezielle Phenylon-Nähfäden

Laut behördlicher Dokumentation

Zur Herstellung von Handschuhen zum Schutz vor erhöhten Temperaturen

60 fn,

29.4 tex2

(34/2), 60 fc

29.4 tex2

(34/2)

Verstärkte Nähfäden T Rn 45,0-69,5 tex (45LH, 65LH)

Laut behördlicher Dokumentation

Zur Herstellung von Fäustlingen (ausgenommen Fäustlinge zum Schutz gegen Säuren, Laugen und erhöhte Temperaturen)

Notiz. Nach Absprache mit dem Verbraucher dürfen andere Materialien mit einer Qualität verwendet werden, die nicht schlechter als die in der Tabelle angegebenen ist. 2.

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 2, 3).

2.2. Grundlegende Fertigungsanforderungen

2.2.1. Fäustlinge müssen gemäß den Anforderungen dieser Norm, dem Muster und der technischen Beschreibung für das Modul hergestellt und in der vorgeschriebenen Weise genehmigt werden.

2.2.2. Abhängig von den Produktionsbedingungen und in Absprache mit dem Verbraucher können Fäustlinge gemäß der technischen Dokumentation des Modells hergestellt werden, die unter Berücksichtigung der Anforderungen dieser Norm erstellt wurde:

mit isolierender Einlage aus flanellartigem Stoff oder Vliesstoff mit Vlies, unten vernäht oder herausnehmbar;

mit Leggings, einteilig oder genäht, einfach oder doppelt;

mit Auflagen aus Stoffen wie Stoff oder anderen Materialien in einer oder mehreren Lagen auf der Handfläche:

mit Strickbündchen;

mit elastischem Stützband, Riemen und Schnallen, die die Fäustlinge am Handgelenk oder am unteren Rand festziehen;

mit einer Auskleidung aus stoßabsorbierendem Material in der Handfläche und auf der Rückseite der Fäustlinge oder nur in der Handfläche;

isoliert;

mit drei Anfällen;

mit abnehmbarem Handheld;

Hergestellt aus Moleskin-Stoff für die Basis der Fäustlinge.

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 1, 2).

2.2.3. Klassifizierung und Arten von Stichen, Linien und Nähten, die zur Herstellung von Fäustlingen verwendet werden – gemäß GOST 12807-88.

Anforderungen an Stiche, Linien und Nähte – gemäß GOST 29122-91.

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 3).

2.2.4. Bestimmung der Qualität fertiger Fäustlinge – gemäß GOST 12.4.031-84.

2.2.5. Die Details der Fäustlinge sind in Längs- oder Querrichtung ausgeschnitten; Polster, Futter und Leggings – in jeder Richtung des Kettfadens des Stoffes.

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 1).

2.2.6. In fertigen Fäustlingen sind erlaubt:

die Rückseite der Fäustlinge ist mit einer Naht entlang des Fäustlings genäht, jedoch nicht näher als 3 cm von den Seitenkanten oder der Seitennaht entfernt (außer bei den Fäustlingen „KR“);

zweiteiliges Backcover;

genähte Leggings aus nicht mehr als drei Teilen.

Bei Fäustlingen aus harten Stoffen (z. B. Plane Art. 11119, 11124) ist eine Naht entlang der Biegelinie auf der Seite des Zeigefingers nicht zulässig.

2.2.7. Verlängerungen an der Rückseite der Fäustlinge und an den Overlays werden je nach Ausfransung des Stoffes mit einer Verstellnaht, einem Overlay mit offenem oder geschlossenem Schnitt oder einer genähten Naht angenäht.

2.2.8. Die Overlays werden bei ausfransenden Stoffen ein- oder zweireihig mit nach innen gefalteten Kanten angenäht, bei nicht ausfransenden Stoffen ohne Saum, oder beim Nähen der Fäustlingsbasis werden sie entlang der Ober- und Seitenkanten genäht.

2.2.9. Die Polster werden geschliffen und durch eine Overlay-Naht mit offenem oder geschlossenem Schnitt (je nach Ausfransung des Stoffes), einer Stepp- oder Steppnaht und anschließender beidseitiger Steppnaht mit der Basis der Fäustlinge verbunden.

2.2.10. Der Streifen für den Zeigefinger (Zwickel) wird bei Fäustlingen vom Typ D mit einer Pass- oder Steppnaht genäht.

Bei Fäustlingen vom Typ E sind die Stulpen mit einer Verstellnaht vernäht. Im Handgelenkbereich ist ein elastisches Stützband eingenäht.

2.2.11. Die Fäustlinge werden mit zwei Linien oder einer mit Einfassung der Schnitte genäht.

2.2.12. Der untere Teil der Fäustlinge wird versäubert oder mit einer Saumnaht mit offenem oder geschlossenem Schnitt (je nach Ausfransung des Stoffes) verarbeitet oder eingefasst.

Bei Kanten und nicht ausfransenden Stoffen dürfen die Fäustlingsteile nicht versäubert werden.

2.2.13. Nähte bei Fäustlingen aus folienbeschichteten Materialien können durch Kleben oder Schweißen abgedichtet werden.

2.2.14. Die fertigen Fäustlinge werden paarweise befestigt.

3. ANNAHMEREGELN

3.1. Annahmeregeln und Methoden zur Qualitätskontrolle von Fäustlingen – gemäß GOST 4103-82.

4. KENNZEICHNUNG, VERPACKUNG, TRANSPORT UND LAGERUNG

4.1. Kennzeichnung von Fäustlingen – nach GOST 10581-91 und nach GOST 12.4.103-83.

4.2. Verpackung und Transport von Fäustlingen – gemäß GOST 10581-91.

4.3. Die Kennzeichnung von Transportbehältern erfolgt gemäß GOST 14192-77.

4.4. Fäustlinge müssen in belüfteten Räumen in einem Abstand von mindestens 1 m von Heizgeräten gelagert und vor Sonneneinstrahlung geschützt werden.

Typ B

Typ B

Typ G

Typ D

Typ E

Mist. 2

Mist. 3

Mist. 4

Mist. 5

Mist. 6

Mist. 1 (Gelöscht, Änderung Nr. 2)

Staatlicher Standard der UdSSR GOST 12.4.010-75
„System der Arbeitsschutznormen. Persönliche Schutzausrüstung. Spezielle Fäustlinge. Technische Bedingungen“
(genehmigt durch das Dekret des Staatsstandards der UdSSR vom 21. Februar 1975 N 491)

Arbeitssicherheitsnormensystem. Persönliche Sicherheit bedeutet. Spezielle Fäustlinge. Spezifikationen

Anstelle von GOST 5514-64

Diese Norm gilt für Herren-, Damen- und Jugendhandschuhe, um die Hände der Arbeiter vor gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren zu schützen.

1. Typen und Hauptgrößen

1.1. Je nach Design sollten Fäustlinge aus fünf Arten bestehen:

B - mit eingelassener Befestigung (Abb. 2);

B - mit einem Stock nahtlos mit dem unteren Teil des Fäustlings abschneiden (Abb. 3);

G – mit einem seitlich an der Biegung des Fäustlings angebrachten Stock, der sowohl für die rechte als auch für die linke Hand bestimmt ist (Abb. 4);

D – mit zwei Stöcken – für Daumen und Zeigefinger (Abb. 5);

E - verlängert mit Stulpen, am Handgelenk mit einem elastischen Stützband festgezogen, mit einem Handgriff, mit einer Spitze vernäht (Abb. 6).

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 2).

1.2. Die Fäustlinge werden mit oder ohne Verstärkungs- und Schutzfutter hergestellt.

Form, Größe und Lage der Auskleidungen werden vom Verbraucher festgelegt.

1.3. Die Fäustlinge werden in vier Größen hergestellt: 0, 1, 2, 3.

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 1).

1.4. Die Maße der fertigen Fäustlinge müssen den Angaben in Tabelle 1 und den Abbildungen 2 – 6 entsprechen.

Tabelle 1

Zahlen
ändern
Rhenium
An
Eigenschaft-
zhah
Namen
Messungen
Abmessungen, cm Akzeptabel
gewaschen
Abweichung
nia,
cm
0 1 2 3
1 Länge in der Mitte
Fäustlingstypen:

Fäustlingsweite
Flexionsniveau
großer Angriff
Finger

Breite unten
Kante der Fäustlinge Typ B,
B, D, D

Die Breite der Gamasche unten beträgt
Handschuhe vom Typ E

Entfernung von
Oberkante
Fäustlinge vor dem Angriff
Daumen

Spitzenlänge
Daumen ab
Flexionslinie bis zu
Oberkante
(messen nach
unter Beschuss)

Spitzenlänge
Zeigefinger
in Handschuhen vom Typ D
(Entlang der Linie messen
Naht)

Anmerkungen:

1. Auf Wunsch des Verbrauchers können die Messwerte der Fäustlinge (Maße) geändert werden.

2. Im Einvernehmen mit dem Zentralkomitee der jeweiligen Gewerkschaft ist es zulässig, den Messwert 2 zu ändern.

2. Technische Anforderungen

2.1. Material

2.1.1. Fäustlinge müssen aus den in Tabelle 2 angegebenen Materialien hergestellt sein.

Tabelle 2

Zweck
Fäustlinge
schützend
Eigenschaften
Name des Materials Regulatorisch
Dokumentation
Zweck
Material
Von mechanisch
Auswirkungen:

Abrieb

Funken, Spritzer,
geschmolzen
Metall,
Skala

Aus Wasser und
Salzlösungen

Aus Wasser und
Salzlösungen

Von erhöht
Temperaturen:

Thermal-
Strahlung

Kontakt mit
erhitzt
Oberflächen

Kontakt mit
erhitzt
Oberflächen

Aus Säuren:

Konzentration-
Säuren

Lösungen
mittlere Säuren
Konzentrationen

Von Alkalien:

aus Lösungen
Alkalien niedrig
Konzentrationen

Aus Öl und
Erdölprodukte:

Rohöl,
Öle und Feststoffe
Erdölprodukte

Zweifädig schwerwiegend
fertig

Zweifädiges Leinen
hart N 1

Zweifädiges Halbleinen

Doppelfaden-Flachs-Nylon

Doppelfaden-Flachs-Lavsan
Art. 12202

Halbleinen-Leinwand

Diagonal mit Lavsan
Faser hart
Art. 6853

Mantelstoff

Geteilte Klappe

Asbeststoffe
ALT-36, ALT-5, AST-2

Halbleinen-Leinwand mit
feuerhemmende Imprägnierung

Halbleinen-Leinwand
bemalt mit
feuerhemmende Imprägnierung
Art. 11254

Regenmantelstoff
schlicht bemalt mit
Imprägnierung

Zeltplane
schlicht bemalt mit
Imprägnierung

Diagonal mit Lavsan
Faser hart
Art. 6853

Halbleinen-Leinwand mit
wasserfeste Imprägnierung

Gummierter Stoff
LGN-566-1

Gummierter Stoff
IRP-11-29

Vinyl-Leder-T
wechselnd

Elastoiskozha-T
„Textin“

Baumwoll-Lavsan-Stoff
Melange „Horizon“ mit
kombiniert
Imprägnierung Art. 3512

Mantelstoff

Leinenleinwand mit
feuerhemmende Imprägnierung

Halbleinen-Leinwand mit
feuerhemmende Imprägnierung

Halbleinen-Leinwand
bemalt mit
feuerhemmende Imprägnierung
Art. 11254

Elastoiskozha-T
wärmereflektierend

Asbeststoffe
ALT-36, ALT-5, ACT-2

Mantelstoff

Asbeststoffe
ALT-36, ALT-5, AST-2

Halbleinen-Leinwand
imprägniert N 2, 3, 5,
6

Halbleinen-Leinwand N
3

Stoffstoff
Wollmischung
säureschützend mit
Polypropylen Art. 6929

Stoff für
säureschützend
Arbeitskleidung Art. 49705
"MIT"; 49706 „C“

Polyestergewebe mit
säureabweisend
Imprägnierung Art. 86039

Säurebeständiges Tuch
SHHV-30

Stoff für Arbeitskleidung mit
Lavsan Art. 49702

Stoff für Arbeitskleidung mit
Polypropylen

Harter Stoff

Halbleinen-Leinwand mit
wasserfeste Imprägnierung

Zweifädig schwerwiegend
fertig

Harter Stoff

Zweifädiges Halbleinen

Zweifädiges Leinen
hart N 1

Halbleinen-Leinwand mit
wasserfeste Imprägnierung

Einfarbiger Stoff mit
Lavsanfaser
Art. 3164, 3146

Regenmantelstoff
schlicht bemalt mit
Imprägnierung

Textil
Viskosepolyester mit
Öl-Wasser-schützend
Eigenschaften Art.86037

Dacron-Viskosestoff
Mit
Öl-Öl-Wasser-schützend
Imprägnierung Art. 86020

Vinyl-Leder-T-Kleidung
wasserdicht „Storm“

Elastoiskozha-T
öl- und benzinbeständig (OF)

Möbel

Elastisches Band
langfristig

Baumwollfäden,
einschließlich mit
fäulnishemmend
Imprägnierung
16,5 tex x 3 x 2,

27 tex x 3 x 3,

15,4 tex x 3 x 3,

10 tex x 3 x 3,

13 tex x 3 x 2,

21 tex x 3 x 2

Dacron-Fäden 29.4
Text x 2

Nylonfäden 15.6
Text x 3

Baumwollfäden

16,5 tex x 3,

21 tex x 3,

13 tex x 3

Phenylonfäden
Nähspezial
60 fn,
29,4 tex x 2
(34/2), 60 fc
29,4 tex x 2 (34/2)

Verstärkte Fäden
Nähen Т_Rн 45,0 -
69,5 tex (45LH, 65LH)

Von
normativ
Dokumentation

GOST
15530-93

GOST
15530-93

GOST
15530-93

Von
normativ
Dokumentation

GOST
15530-93

Von
normativ
Dokumentation

GOST
27542-87

Von
normativ
Dokumentation

GOST
15530-93

Von
normativ
Dokumentation

GOST 7297-90

GOST 7297-90

Von
normativ
Dokumentation

GOST
15530-93

Von
normativ
Dokumentation

GOST
27542-87

GOST
15530-93

GOST
15530-93

Von
normativ
Dokumentation

GOST
15530-93

GOST
15530-93

Von
normativ
Dokumentation

GOST
16166-80

Von
normativ
Dokumentation

GOST
15530-93

Von
normativ
Dokumentation

GOST
15530-93

GOST
15530-93

GOST
15530-93

Von
normativ
Dokumentation

GOST 7297-90

Von
normativ
Dokumentation

Von
normativ
Dokumentation

GOST 6309-93

Von
normativ
Dokumentation

Von
normativ
Dokumentation

GOST 6309-93

Von
normativ
Dokumentation

Von
normativ
Dokumentation

Für die Basis
Fäustlinge

Für die Basis und
Fäustling-Overlays

Für die Basis
Fäustlinge

Für die Basis und
Fäustling-Overlays

Für die Basis
Fäustlinge

Für die Basis und
Fäustling-Overlays

Für Overlays
Fäustlinge

Für die Basis und
Fäustling-Overlays

Für Overlays
Hinterteil
Fäustlinge

Für die Basis und
Fäustling-Overlays

Für die Basis und
Fäustling-Overlays

Zur Herstellung von
säureschützend
Fäustlinge „KR“ mit
weiter
wird bearbeitet
Latex

Für die Basis und
Fäustling-Overlays

Zur Herstellung von
Fäustlinge „KR“ mit
weiter
wird bearbeitet
Latex

Für die Basis
Fäustlinge

Für die Basis
Fäustlinge

Für Gelände und
Fäustling-Overlays

Für Overlays
Fäustlinge

Zum Festziehen
Fäustlinge vom Typ E

Zur Herstellung von
Handschuhe (außer
Handschuhe zum Schutz
aus Säuren)

Zur Herstellung von
Handschuhe (außer
Handschuhe zum Schutz
von erhöht
Temperaturen)

Zur Herstellung von
Handschuhe (außer
Handschuhe zum Schutz
von erhöht
Temperaturen und
Säuren)

Zum Bedecken
Scheiben

Zur Herstellung von
Handschuhe zum Schutz
von erhöht
Temperaturen

Zur Herstellung von
Handschuhe (außer
Handschuhe zum Schutz
aus Säuren, Laugen
und erhöht
Temperaturen)

Notiz. Nach Absprache mit dem Verbraucher dürfen andere Materialien mit einer Qualität verwendet werden, die nicht schlechter als die in Tabelle 2 angegebenen ist.

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 2, 3).

2.2. Grundlegende Fertigungsanforderungen

2.2.1. Fäustlinge müssen gemäß den Anforderungen dieser Norm, dem Muster und der technischen Beschreibung für das Modul hergestellt und in der vorgeschriebenen Weise genehmigt werden.

2.2.2. Abhängig von den Produktionsbedingungen und in Absprache mit dem Verbraucher können Fäustlinge gemäß der technischen Dokumentation des Modells hergestellt werden, die unter Berücksichtigung der Anforderungen dieser Norm erstellt wurde:

mit isolierender Einlage aus flanellartigem Stoff oder Vliesstoff mit Vlies, unten vernäht oder herausnehmbar;

mit Leggings, einteilig oder genäht, einfach oder doppelt;

mit Auflagen aus Stoffen wie Stoff oder anderen Materialien in einer oder mehreren Lagen auf der Handfläche;

mit Strickbündchen;

mit elastischem Stützband, Riemen und Schnallen, die die Fäustlinge am Handgelenk oder am unteren Rand festziehen;

mit einer Auskleidung aus stoßabsorbierendem Material in der Handfläche und auf der Rückseite der Fäustlinge oder nur in der Handfläche;

isoliert;

mit drei Anfällen;

mit abnehmbarem Handheld;

Hergestellt aus Moleskin-Stoff für die Basis der Fäustlinge.

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 1, 2).

2.2.3. Klassifizierung und Arten von Stichen, Linien und Nähten, die zur Herstellung von Fäustlingen verwendet werden – gemäß GOST 12807-88.

Anforderungen an Stiche, Linien und Nähte – gemäß GOST 29122-91.

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 3).

2.2.5. Die Details der Fäustlinge sind in Längs- oder Querrichtung ausgeschnitten; Polster, Futter und Leggings – in jeder Richtung des Kettfadens des Stoffes.

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 1).

2.2.6. In fertigen Fäustlingen sind erlaubt:

die Rückseite der Fäustlinge ist mit einer Naht entlang des Fäustlings genäht, jedoch nicht näher als 3 cm von den Seitenkanten oder der Seitennaht entfernt (außer bei den Fäustlingen „KR“);

zweiteiliges Backcover;

genähte Leggings aus nicht mehr als drei Teilen.

Bei Fäustlingen aus harten Stoffen (z. B. Canvas Art. 11119, 11124) ist eine Naht entlang der Biegelinie auf der Seite des Zeigefingers nicht zulässig.

2.2.7. Verlängerungen an der Rückseite der Fäustlinge und an den Overlays werden je nach Ausfransung des Stoffes mit einer Verstellnaht, einem Overlay mit offenem oder geschlossenem Schnitt oder einer genähten Naht angenäht.

2.2.8. Die Overlays werden bei ausfransenden Stoffen ein- oder zweireihig mit nach innen gefalteten Kanten angenäht, bei nicht ausfransenden Stoffen ohne Saum, oder beim Nähen der Fäustlingsbasis werden sie entlang der Ober- und Seitenkanten genäht.

2.2.9. Die Polster werden geschliffen und durch eine Overlay-Naht mit offenem oder geschlossenem Schnitt (je nach Ausfransung des Stoffes), einer Stepp- oder Steppnaht und anschließender beidseitiger Steppnaht mit der Basis der Fäustlinge verbunden.

2.2.10. Der Streifen für den Zeigefinger (Zwickel) wird bei Fäustlingen vom Typ D mit einer Pass- oder Steppnaht genäht.

Bei Fäustlingen vom Typ E sind die Stulpen mit einer Verstellnaht vernäht. Im Handgelenkbereich ist ein elastisches Stützband eingenäht.

2.2.11. Die Fäustlinge werden mit zwei Linien oder einer mit Einfassung der Schnitte genäht.

2.2.12. Der untere Teil der Fäustlinge wird versäubert oder mit einer Saumnaht mit offenem oder geschlossenem Schnitt (je nach Ausfransung des Stoffes) verarbeitet oder eingefasst.

Bei Kanten und nicht ausfransenden Stoffen dürfen die Fäustlingsteile nicht versäubert werden.

2.2.13. Nähte bei Fäustlingen aus folienbeschichteten Materialien können durch Kleben oder Schweißen abgedichtet werden.

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Diese Norm gilt für Herren-, Damen- und Jugendhandschuhe, um die Hände der Arbeiter vor gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren zu schützen.

Bezeichnung: GOST 12.4.010-75*
Russischer Name: SSBT. Individuelle Schutzmittel. Spezielle Fäustlinge. Technische Bedingungen
Status: aktiv
Ersetzt: GOST 5514-64 „Stofffäustlinge (Arbeitskleidung)“
Datum der Textaktualisierung: 01.10.2008
Datum der Aufnahme in die Datenbank: 01.02.2009
Datum des Inkrafttretens: 01.01.1976
Genehmigt: Staatsstandarte der UdSSR (21.02.1975)
Veröffentlicht: IPC Standards Publishing House Nr. 1996

STAATLICHER STANDARD DER UDSSR-UNION

Beschluss des Staatlichen Normenausschusses des Ministerrats der UdSSR vom 21. Februar 1975. Nr. 491, der Einführungstermin steht fest

vom 01.01.76

Durch das Dekret des Staatlichen Standards Russlands Nr. 564 vom 22. Juni 1992 wurde die Gültigkeitsdauer aufgehoben

Diese Norm gilt für Herren-, Damen- und Jugendhandschuhe, um die Hände der Arbeiter vor gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren zu schützen.

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 1).

1. TYPEN UND HAUPTABMESSUNGEN

1.1. Fäustlinge sollten je nach Design aus fünf Arten bestehen:

B- mit einem eingesetzten Angriff ();

B - mit einem Stock nahtlos mit dem unteren Teil des Fäustlings abschneiden ();

G – mit einem Stock an der Seite entlang der Biegung des Fäustlings, der sowohl für die rechte als auch für die linke Hand bestimmt ist ();

D – mit zwei Fingern – für Daumen und Zeigefinger ();

E- verlängert mit Stulpen, am Handgelenk mit einem elastischen Stützband festgezogen, mit einer mit einer Spitze vernähten Handballenauflage ().

Teufel.2*

__________

* Mist. 1 (Gelöscht, Änderung Nr. 2)

Verdammt.3

Verdammt.4

Tabelle 1

Maßzahlen auf Zeichnungen

Name der Messungen

Abmessungen, cm

Zulässige Abweichungen, cm

Arten von Fäustlingen in der Mitte:

B, C, D, D

26,0

26,0

28,0

30,0

±1,0

42,0

42,0

44,0

46,0

±1,0

Breite des Fäustlings auf Höhe der Daumenbeuge

13,0

14,0

15,0

16,0

±0,5

Breite am unteren Rand der Fäustlinge Typ B, C, D, D

13,5

14,5

15,5

16,5

±0,5

Breite der Gamasche unten bei Fäustlingen vom Typ E

22,0

23,0

24,0

25,0

±0,5

Abstand von der Oberkante des Fäustlings bis zur Daumenspitze

13,2

13,2

14,5

15,8

±0,5

Die Länge der Daumenspitze von der Biegelinie bis zur Oberkante (entlang der Fingerspitze messen)

±0,5

Länge des Zeigefingers bei Fäustlingen vom Typ D (entlang der Nahtlinie messen)

±0,5

Anmerkungen:

1. Auf Wunsch des Verbrauchers können die Maße der Fäustlinge (Maße 1, 3) geändert werden.

2. Im Einvernehmen mit dem Zentralkomitee der entsprechenden Gewerkschaft ist es zulässig, den Wert der Messung 2 zu ändern.

2. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN

2.1.Materialien

2.1.1. Fäustlinge müssen aus den in der Tabelle angegebenen Materialien hergestellt sein. 2.

Tabelle 2

Zweck von Fäustlingen für schützende Eigenschaften

Name des Materials

Normative Dokumente

Zweck des Materials

Von mechanischen Einflüssen:

Abrieb

Laut behördlicher Dokumentation

Für die Basis der Fäustlinge

Zweifädiges Leinen, hart Nr. 1

GOST 15530-93

Dasselbe

Zweifädiges Halbleinen

GOST 15530-93

Doppelfaden-Flachs-Nylon

GOST 15530-93

Doppelfaden-Flachs-Lavsan, Kunst. 12202

Laut behördlicher Dokumentation

Dasselbe

Halbleinen-Leinwand

GOST 15530-93

Laut behördlicher Dokumentation

Funken, Spritzer, geschmolzenes Metall, Zunder

Mantelstoff

GOST 27542-87

Für die Basis der Fäustlinge

Geteilte Klappe

Laut behördlicher Dokumentation

Für die Basis und das Futter von Fäustlingen

GOST 6102-94

Dasselbe

GOST 15530-93

Für die Basis der Fäustlinge

Laut behördlicher Dokumentation

Dasselbe

Aus Wasser und Salzlösungen

GOST 7297-90

Zeltstoff, unifarben mit Imprägnierung

GOST 7297-90

Diagonale mit Lavsan-Faser, schwere Kunst. 6853

Laut behördlicher Dokumentation

GOST 15530-93

Für die Basis und das Futter von Fäustlingen

Gummiertes Gewebe LGN-566-1

Laut behördlicher Dokumentation

Für Fäustlingspolster

Gummiertes Gewebe IRP-11-29

Dasselbe

Dasselbe

Vinyl-Kunstleder-T intermittierend

Elastoiskozha-T „Textin“

Baumwoll-Lavsan-Melange-Stoff „Horizon“ mit kombinierter Imprägnierungsart. 3512

Bei erhöhten Temperaturen:

Wärmestrahlung

Mantelstoff

GOST 27542-87

Für die Basis und das Futter von Fäustlingen

Leinenstoff mit feuerhemmender Imprägnierung

GOST 15530-93

Dasselbe

Halbleinen-Leinenstoff mit feuerhemmender Imprägnierung

GOST 15530-93

Halbleinen-Leinenstoff, gefärbt mit feuerhemmender Imprägnierungskunst. 11254

Laut behördlicher Dokumentation

Elastoiskozha-T wärmereflektierend

Dasselbe

Zum Unterfüttern der Rückseite der Fäustlinge

Asbeststoffe ALT-36, ALT-5, AST-2

GOST 6102-94

Für die Basis und das Futter von Fäustlingen

Kontakt mit erhitzten Oberflächen

Mantelstoff

GOST 27542-87

Dasselbe

Asbeststoffe ALT-36, ALT-5, AST-2

GOST 6102-94

Imprägnierte Halbleinen-Leinwände Nr. 2, 3, 5, 6

GOST 15530-93

Halbleinen-Leinwand Nr. 3

GOST 15530-93

Für die Basis und das Futter von Fäustlingen

Aus Säuren:

konzentrierte Säuren

Säurebeständiger Halbwollstoff mit Polypropylen Art.-Nr. 6929

Laut behördlicher Dokumentation

Dasselbe

Stoff für säurebeständige Arbeitskleidung Art.-Nr. 49705 „C“; 49706 „C“

Dasselbe

Polyestergewebe mit säureabweisender Imprägnierung Art.-Nr. 86039

Säurelösungen mittlerer Konzentration

Säurebeständiges Tuch ShHV-30

GOST 16166-80

Stoff für Arbeitskleidung mit Lavsan-Kunst. 49702

Laut behördlicher Dokumentation

Stoff für Arbeitskleidung mit Polypropylen

Dasselbe

Harter Stoff

Zur Herstellung von säurebeständigen Fäustlingen „KR“ mit Weiterverarbeitung mit Latices

Von Alkalien:

aus alkalischen Lösungen geringer Konzentration

Halbleinen-Leinenstoff mit wasserfester Imprägnierung

GOST 15530-93

Für die Basis und das Futter von Fäustlingen

Zweifädiges hartes Finish

Laut behördlicher Dokumentation

Dasselbe

Harter Stoff

Dasselbe

Zur Herstellung von Fäustlingen „KR“ mit Weiterverarbeitung mit Latex

Zweifädiges Halbleinen

GOST 15530-93

Für die Basis der Fäustlinge

Zweifädiges Leinen, hart Nr. 1

GOST 15530-93

Dasselbe

Aus Erdöl und Erdölprodukten:

Rohöl, Öle und feste Erdölprodukte

Halbleinen-Leinenstoff mit wasserfester Imprägnierung

GOST 15530-93

Für die Basis der Fäustlinge

Einfarbiger Stoff mit Lavsan-Faser Art.-Nr. 3164, 3146

Laut behördlicher Dokumentation

Dasselbe

Einfarbiger Regenmantelstoff mit Imprägnierung

GOST 7297-90

Viskose-Polyester-Gewebe mit Öl-Wasser-Schutzeigenschaften Art.-Nr. 86037

Laut behördlicher Dokumentation

Für die Basis und das Futter von Fäustlingen

Mylar-Viskosestoff mit öl-, öl- und wasserbeständiger Imprägnierung Art.-Nr. 86020

Dasselbe

Dasselbe

Wasserdichte Vinyl-Kunstleder-T-Bekleidung „Storm“

Für Fäustlingspolster

Elastisches Kunstleder-T öl- und benzinbeständig (OF)

Dasselbe

Zubehör

Elastisches Halteband

Laut behördlicher Dokumentation

Zum Festziehen von Fäustlingen Typ E

Baumwollfäden, auch mit Fäulnisschutzimprägnierung

GOST 6309-93

Zur Herstellung von Handschuhen (außer Säureschutzhandschuhen)

16,5 tex ´ 3 ´ 2,

27 tex ´ 3 ´ 3,

15,4 tex ´ 3 ´ 3,

10 texx3 ´ 3,

13 Text ´ 3 ´ 2,

21 tex ´ 3 ´ 2

Dacron-Fäden 29,4 tex´ 2

Laut behördlicher Dokumentation

Zur Herstellung von Fäustlingen (ausgenommen Fäustlinge zum Schutz vor erhöhten Temperaturen)

Nylonfäden 15,6 tex´ 3

Laut behördlicher Dokumentation

Zur Herstellung von Fäustlingen (ausgenommen Fäustlinge zum Schutz gegen erhöhte Temperaturen und Säuren)

Baumwollfäden

GOST 6309-93

Zum Nähen von Schnitten

16,5 tex ´ 3,

21 tex ´ 3,

13 Text ´ 3

Spezielle Phenylon-Nähfäden

Laut behördlicher Dokumentation

Zur Herstellung von Handschuhen zum Schutz vor erhöhten Temperaturen

60 fn,

29,4 tex ´ 2

(34/2), 60 fc

29,4 tex ´ 2

(34/2)

Verstärkte Nähfäden 45,0-69,5 tex (45LH, 65LH)

Laut behördlicher Dokumentation

Zur Herstellung von Fäustlingen (ausgenommen Fäustlinge zum Schutz gegen Säuren, Laugen und erhöhte Temperaturen)

Notiz. Nach Absprache mit dem Verbraucher ist die Verwendung anderer, in der Tabelle nicht aufgeführter Qualitätsmaterialien zulässig. 2.

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 2, 3).

2.2.Grundlegende Anforderungen an die Herstellung

2.2.1. Fäustlinge müssen gemäß den Anforderungen dieser Norm, dem Muster und der technischen Beschreibung für das Modul hergestellt und in der vorgeschriebenen Weise genehmigt werden.

2.2.2. Abhängig von den Produktionsbedingungen und in Absprache mit dem Verbraucher können Fäustlinge gemäß der technischen Dokumentation für das Modell hergestellt werden, die unter Berücksichtigung der Anforderungen dieser Norm erstellt wurde:

eine isolierende Einlage aus Vliesstoff oder Vliesstoff mit Vlies, unten vernäht oder abnehmbar;

Geflechte, einteilig oder genäht, einfach oder doppelt;

Polster aus Stoffen wie Stoff oder anderen Materialien in einer oder mehreren Lagen auf der Handfläche:

Strickbündchen;

elastisches Stützband, Riemen und Schnallen, die die Fäustlinge am Handgelenk oder am unteren Rand festziehen;

mit einer Auskleidung aus stoßabsorbierendem Material in der Handfläche und auf der Rückseite der Fäustlinge oder nur in der Handfläche;

isoliert;

Steigbügel;

abnehmbarer Handheld;

Stoff im Moleskin-Stil für die Basis der Fäustlinge.

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 1, 2).

2.2.3. Klassifizierung und Arten von Stichen, Linien und Nähten, die zur Herstellung von Fäustlingen verwendet werden – gemäß GOST 12807-88.

Anforderungen an Stiche, Linien und Nähte – gemäß GOST 29122-91.

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 3).

2.2.4. Bestimmung der Qualität fertiger Fäustlinge – gemäß GOST 12.4.031-84.

2.2.5. Die Details der Fäustlinge sind in Längs- oder Querrichtung ausgeschnitten; Polster, Futter und Leggings – in jeder Richtung des Kettfadens des Stoffes.

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 1).

2.2.6. Folgendes ist in konfektionierten Fäustlingen erlaubt:

die Rückseite der Fäustlinge ist mit einer Naht entlang des Fäustlings genäht, jedoch nicht näher als 3 cm von den Seitenkanten oder der Seitennaht entfernt (außer bei den Fäustlingen „KR“);

die Rückseite ist zweiteilig verkleidet;

genähte Leggings aus nicht mehr als drei Teilen.

Bei Fäustlingen aus starren Stoffen (z. B. Plane Art. 11119, 11124) ist eine Naht entlang der Biegelinie auf der Seite des Zeigefingers nicht zulässig.

2.2.7. Verlängerungen an der Rückseite der Fäustlinge und an den Overlays werden je nach Stoffabwurf mit einer Anpassungsnaht, einem Overlay mit offenem oder geschlossenem Schnitt oder einem genähten Overlay genäht.

2.2.8. Die Überzüge werden in einer oder zwei Reihen mit nach innen gesäumten Abschnitten bei ausgefransten Stoffen und ohne Saum bei nicht ausgefransten Stoffen angenäht oder beim Nähen der Basis der Fäustlinge entlang der oberen und seitlichen Abschnitte genäht.

2.2.9. Die Polster werden geschliffen und durch eine Overlay-Naht mit offenem oder geschlossenem Schnitt (abhängig von der Ausfransung des Stoffes), einer Stepp- oder Schleifnaht und anschließendem beidseitigen Nähen mit der Basis der Fäustlinge verbunden.

2.2.10. Der Streifen für den Zeigefinger (Zwickel) bei Fäustlingen vom Typ D ist mit einer Einstell- oder Steppnaht genäht.

Bei Fäustlingen vom Typ E sind die Bündchen mit einer Verstellnaht vernäht. Im Handgelenkbereich ist ein elastisches Stützband eingenäht.

2.2.11. Fäustlinge werden mit zwei Linien oder einer mit Einfassung der Abschnitte festgenäht.

2.2.12. Der untere Teil der Fäustlinge ist mit einem offenen oder geschlossenen Schnitt (je nach Ausfransung des Stoffes) umsäumt oder gesäumt oder eingefasst.

Bei Kanten und nicht ausfransenden Stoffen dürfen die Fäustlingsteile nicht versäubert werden.

2.2.13. Nähte bei Fäustlingen aus folienbeschichteten Materialien dürfen durch Kleben oder Schweißen abgedichtet werden.

2.2.14. Fertige Fäustlinge werden paarweise befestigt.

3. ANNAHMEREGELN

3.1.Akzeptanzregeln und Methoden zur Qualitätskontrolle von Fäustlingen – gemäß GOST 4103-82.

4. KENNZEICHNUNG, VERPACKUNG, TRANSPORT UND LAGERUNG

4.1.Kennzeichnung von Fäustlingen – gemäß GOST 10581-91 und GOST 12.4.103-83.

4.2. Verpackung und Transport von Fäustlingen – gemäß GOST 10581-91.

4.3.Kennzeichnung von Transportbehältern – gemäß GOST 14192-77.

4.4. Fäustlinge sollten in belüfteten Räumen in einem Abstand von mindestens 1 m von Heizgeräten gelagert und vor Sonnenlicht geschützt werden.