Beschreibung der Canvas-Fäustlinge GOST 12.4 010 75
GOST 12.4.010-75
Gruppe T58
ZWISCHENSTAATLICHER STANDARD
Arbeitssicherheitsnormensystem
Einrichtungen persönlicher Schutz
SPEZIELLE FÄUSTLINGE
Arbeitssicherheitsnormensystem. Persönliche Sicherheit bedeutet. Spezielle Fäustlinge. Spezifikationen
MKS 13.340.40
OKP 85 5700
Datum der Einführung: 01.01.1976
Mit Beschluss des Staatlichen Normenausschusses des Ministerrates der UdSSR vom 21. Februar 1975 N 491 wurde der Einführungstermin auf den 01.01.76 festgelegt.
Die Gültigkeitsdauer wurde durch das Gosstandart-Dekret vom 22. Juni 1992 N 564 aufgehoben
STATT GOST 5514-64
AUSGABE (Januar 2006) mit Änderungen Nr. 1, 2, 3, genehmigt im April 1977, März 1981, Dezember 1984 (IUS 5-77, 5-81, 3-85)
Diese Norm gilt für Herren-, Damen- und Jugendhandschuhe, um die Hände der Arbeiter vor gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren zu schützen.
1. TYPEN UND HAUPTABMESSUNGEN
1. TYPEN UND HAUPTABMESSUNGEN
1.1. Je nach Design sollten Fäustlinge aus fünf Arten bestehen:
B - mit eingelassener Befestigung (Abb. 2);
B - mit einem Stock, nahtlos geschnitten mit unten Fäustlinge (Abb. 3);
G – mit einem seitlich an der Biegung des Fäustlings angebrachten Stock, der sowohl für die rechte als auch für die linke Hand bestimmt ist (Abb. 4);
D – mit zwei Stöcken – für Daumen und Zeigefinger (Abb. 5);
E - verlängert mit Stulpen, am Handgelenk mit einem elastischen Stützband festgezogen, mit einem Handgriff, mit einer Spitze vernäht (Abb. 6).
(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 2).
1.2. Die Fäustlinge werden mit oder ohne Verstärkungs- und Schutzfutter hergestellt.
Form, Abmessungen und Lage der Auskleidungen werden vom Verbraucher festgelegt.
1.3. Die Fäustlinge werden in vier Größen hergestellt: 0, 1, 2, 3.
(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 1).
1.4. Die Maße der fertigen Fäustlinge müssen den Angaben in den Abbildungen 2-6 und in Tabelle 1 entsprechen.
Zeichnungen 2-6
Typ B | |||
Typ D | |||
____________________
* Zeichnung 1 (gelöscht, Änderung Nr. 2)
Tabelle 1
Maßzahlen auf Zeichnungen | Namen von Messungen | Abmessungen, cm | Zulässige Abweichungen, cm |
|||
Arten von Fäustlingen in der Mitte: | ||||||
B, C, D, D | ||||||
Breite des Fäustlings auf Höhe des Wendepunktes Daumen | ||||||
Breite um Unterkante Fäustlinge Typ B, V, D, D | ||||||
Breite der Gamasche unten bei Fäustlingen vom Typ E | ||||||
Abstand von der Oberkante des Fäustlings bis zur Daumenspitze | ||||||
Die Länge der Daumenspitze von der Biegelinie bis zur Oberkante (entlang der Fingerspitze messen) | ||||||
Länge des Zeigefingers bei Fäustlingen vom Typ D (entlang der Nahtlinie messen) |
Anmerkungen:
1. Auf Wunsch des Verbrauchers können die Maße der Fäustlinge (Maße 1, 3) geändert werden.
2. Im Einvernehmen mit dem Zentralkomitee der jeweiligen Gewerkschaft ist es zulässig, den Wert der Messung 2 zu ändern.
2. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN
2.1. Material
2.1.1. Fäustlinge müssen aus den in Tabelle 2 angegebenen Materialien hergestellt sein.
Tabelle 2
Zweck von Fäustlingen schützende Eigenschaften | Name des Materials | Normative Dokumente | Zweck des Materials |
||
Von mechanischen Einflüssen: | |||||
Abrieb | Für die Basis der Fäustlinge |
||||
Zweifädiges Leinen hart N 1 | |||||
Zweifädiges Halbleinen | |||||
Doppelfaden-Flachs-Nylon | |||||
Doppelfaden-Flachs-Lavsan-Kunst. 12202 | Laut behördlicher Dokumentation | ||||
Halbleinen-Leinwand | |||||
Laut behördlicher Dokumentation | |||||
Vinyl-Kunstleder-T intermittierend | Für Fäustlingspolster |
||||
Elastoiskozha-T „Textin“ | |||||
Baumwoll-Lavsan-Melange-Stoff „Horizon“ mit kombinierter Imprägnierungskunst. 3512 | |||||
Bei erhöhten Temperaturen: | |||||
Wärmestrahlung | Mantelstoff | Für die Basis und das Futter von Fäustlingen |
|||
Leinenstoff mit feuerhemmender Imprägnierung | |||||
Laut behördlicher Dokumentation | |||||
Elastoiskozha-T wärmereflektierend | Zum Unterfüttern der Rückseite der Fäustlinge |
||||
Für die Basis und das Futter von Fäustlingen |
|||||
Kontakt mit erhitzten Oberflächen | Mantelstoff | ||||
Asbeststoffe ALT-36, ALT-5, AST-2 | |||||
Halbleinen-Leinen, imprägniert mit N 2, 3, 5, 6 | |||||
Halbleinen-Leinwand Nr. 3 | Für die Basis und das Futter von Fäustlingen |
||||
Funken, Spritzer, geschmolzenes Metall, Zunder | Mantelstoff | Für die Basis der Fäustlinge |
|||
Geteilte Klappe | Laut behördlicher Dokumentation | Für die Basis und das Futter von Fäustlingen |
|||
Asbeststoffe ALT-36, ALT-5, AST-2 | |||||
Halbleinen-Leinenstoff mit feuerhemmender Imprägnierung | Für die Basis der Fäustlinge |
||||
Halbleinen-Leinenstoff, gefärbt mit feuerhemmender Imprägnierungskunst. 11254 | Laut behördlicher Dokumentation | ||||
Aus Wasser und Salzlösungen | |||||
Zeltstoff, unifarben mit Imprägnierung | |||||
Diagonale mit Lavsan-Faser, schwere Kunst. 6853 | Laut behördlicher Dokumentation | ||||
Für die Basis und das Futter von Fäustlingen |
|||||
Gummiertes Gewebe LGN-566-1 | Laut behördlicher Dokumentation | Für Fäustlingspolster |
|||
Gummiertes Gewebe IRP-11-29 | |||||
Aus Säuren: | |||||
konzentrierte Säuren | Säurebeständiger Halbwollstoff mit Polypropylen Art.-Nr. 6929 | Für die Basis und das Futter von Fäustlingen |
|||
Stoff für säurebeständige Arbeitskleidung Art.-Nr. 49321 „C“; 49322 „C“ | |||||
Polyestergewebe mit säureabweisender Imprägnierung Art.-Nr. 86039 | |||||
Säurelösungen mittlerer Konzentration | Säurebeständiges Tuch ShHV-30 | ||||
Stoff für Arbeitskleidung mit Lavsan-Kunst. 49702 | Laut behördlicher Dokumentation | ||||
Stoff für Arbeitskleidung mit Polypropylen | |||||
Harter Stoff | Zur Herstellung von säurebeständigen Fäustlingen „KR“ mit Weiterverarbeitung mit Latices |
||||
Von Alkalien: | |||||
aus alkalischen Lösungen geringer Konzentration | Halbleinen-Leinenstoff mit wasserfester Imprägnierung | Für die Basis und das Futter von Fäustlingen |
|||
Zweifädiges hartes Finish | Laut behördlicher Dokumentation | ||||
Harter Stoff | Zur Herstellung von Fäustlingen „KR“ mit Weiterverarbeitung mit Latex |
||||
Zweifädiges Halbleinen | Für die Basis der Fäustlinge |
||||
Zweifädiges Leinen hart N 1 | |||||
Aus Erdöl und Erdölprodukten: | |||||
Rohöl, Öle und feste Erdölprodukte | Halbleinen-Leinenstoff mit wasserfester Imprägnierung | ||||
Einfarbiger Stoff mit Lavsan-Faser Art.-Nr. 3164, 3146 | Laut behördlicher Dokumentation | ||||
Einfarbiger Regenmantelstoff mit Imprägnierung | |||||
Viskose-Polyester-Gewebe mit Öl-Wasser-Schutzeigenschaften Art.-Nr. 86037 | Laut behördlicher Dokumentation | Für die Basis und das Futter von Fäustlingen |
|||
Mylar-Viskosestoff mit öl-, öl- und wasserbeständiger Imprägnierung Art.-Nr. 86020 | |||||
Wasserdichte Vinyl-Kunstleder-T-Bekleidung „Storm“ | Für Fäustlingspolster |
||||
Elastisches Kunstleder-T öl- und benzinbeständig (OF) | |||||
Zubehör |
|||||
Elastisches Halteband | Laut behördlicher Dokumentation | Zum Festziehen von Fäustlingen Typ E |
|||
Baumwollfäden, auch mit Fäulnisschutzimprägnierung | Zur Herstellung von Handschuhen (außer Säureschutzhandschuhen) |
||||
16,5 tex x 3 x 2, | |||||
27 tex x 3 x 3, | |||||
15,4 tex x 3 x 3, | |||||
10 tex x 3 x 3, | |||||
13 tex x 3 x 2, | |||||
21 tex x 3 x 2 | |||||
Dacron-Fäden 29,4 tex x 2 | Laut behördlicher Dokumentation | Zur Herstellung von Fäustlingen (ausgenommen Fäustlinge zum Schutz vor erhöhten Temperaturen) |
|||
Nylonfäden 15,6 tex x 3 | |||||
Baumwollfäden 16,5 tex x 3, 21 tex x 3, 13 tex x 3 | Spezielle Phenylon-Nähfäden | Laut behördlicher Dokumentation | Zur Herstellung von Handschuhen zum Schutz vor erhöhten Temperaturen |
||
60 fn, 29,4 tex x 2 (34/2), | |||||
60 fc 29,4 tex x 2 (34/2) | |||||
Verstärkte Nähfäden 45,0-69,5 tex (45LH, 65LH) | Laut behördlicher Dokumentation | Zur Herstellung von Fäustlingen (ausgenommen Fäustlinge zum Schutz gegen Säuren, Laugen und erhöhte Temperaturen) |
Notiz. Nach Absprache mit dem Verbraucher dürfen andere Materialien mit einer Qualität verwendet werden, die nicht schlechter als die in Tabelle 2 angegebenen ist.
(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 2, 3).
2.2. Grundlegende Fertigungsanforderungen
2.2.1. Fäustlinge müssen gemäß den Anforderungen dieser Norm, Muster und hergestellt werden Technische Beschreibung pro Modul, genehmigt nach dem festgelegten Verfahren.
2.2.2. Abhängig von den Produktionsbedingungen und in Absprache mit dem Verbraucher können Fäustlinge entsprechend hergestellt werden technische Dokumentation für ein Modell, das unter Berücksichtigung der Anforderungen dieser Norm erstellt wurde:
mit einer isolierenden Einlage aus vliesartigen Stoffen oder Vlies mit Fleece, unten vernäht oder abnehmbar;
mit Leggings, einteilig oder genäht, einfach oder doppelt;
mit Auflagen aus Stoffen wie Stoff oder anderen Materialien in einer oder mehreren Lagen auf der Handfläche:
mit Strickbündchen;
mit elastischem Stützband, Riemen und Schnallen, die die Fäustlinge am Handgelenk oder am unteren Rand festziehen;
mit einer Auskleidung aus stoßabsorbierendem Material in der Handfläche und auf der Rückseite der Fäustlinge oder nur in der Handfläche;
isoliert;
mit drei Anfällen;
mit abnehmbarem Handheld;
Hergestellt aus Moleskin-Stoff für die Basis der Fäustlinge.
(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 1, 2).
2.2.3. Klassifizierung und Arten von Stichen, Linien und Nähten, die zur Herstellung von Fäustlingen verwendet werden – gemäß GOST 12807-2003.
Anforderungen an Stiche, Linien und Nähte – gemäß GOST 29122-91.
(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 3).
2.2.4. Bestimmung der Qualität fertiger Fäustlinge - gemäß GOST 12.4.031-84.
2.2.5. Die Details der Fäustlinge sind in Längs- oder Querrichtung ausgeschnitten; Polster, Futter und Leggings – in jeder Richtung des Kettfadens des Stoffes.
(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 1).
2.2.6. In fertigen Fäustlingen sind erlaubt:
die Rückseite der Fäustlinge ist mit einer Naht entlang des Fäustlings genäht, jedoch nicht näher als 3 cm von den Seitenkanten oder der Seitennaht entfernt (außer bei den Fäustlingen „KR“);
zweiteiliges Backcover;
genähte Leggings aus nicht mehr als drei Teilen.
Bei Fäustlingen aus harten Stoffen (z. B. Plane Art. 11119, 11124) ist eine Naht entlang der Biegelinie auf der Seite des Zeigefingers nicht zulässig.
2.2.7. Erweiterungen für Rückseite Fäustlinge und Overlays werden je nach Ausfransung des Stoffes mit einer Verstellnaht, einem Overlay mit offenem oder geschlossenem Schnitt oder einem genähten Overlay genäht.
2.2.8. Die Overlays werden bei ausfransenden Stoffen ein- oder zweireihig mit nach innen gefalteten Kanten angenäht, bei nicht ausfransenden Stoffen ohne Saum, oder beim Nähen der Fäustlingsbasis werden sie entlang der Ober- und Seitenkanten genäht.
2.2.9. Die Polster werden geschliffen und durch eine Overlay-Naht mit offenem oder geschlossenem Schnitt (je nach Ausfransung des Stoffes), einer Stepp- oder Steppnaht und anschließender beidseitiger Steppnaht mit der Basis der Fäustlinge verbunden.
2.2.10. Der Streifen für den Zeigefinger (Zwickel) wird bei Fäustlingen vom Typ D mit einer Pass- oder Steppnaht genäht.
Bei Fäustlingen vom Typ E sind die Stulpen mit einer Verstellnaht vernäht. Im Handgelenkbereich ist ein elastisches Stützband eingenäht.
2.2.11. Die Fäustlinge werden mit zwei Linien oder einer mit Einfassung der Schnitte genäht.
2.2.12. Der untere Teil der Fäustlinge wird versäubert oder mit einer Saumnaht mit offenem oder geschlossenem Schnitt (je nach Ausfransung des Stoffes) verarbeitet oder eingefasst.
Bei Kanten und nicht ausfransenden Stoffen dürfen die Fäustlingsteile nicht versäubert werden.
2.2.13. Nähte bei Fäustlingen aus folienbeschichteten Materialien können durch Kleben oder Schweißen abgedichtet werden.
GOST 10581-91.
4.3. Die Kennzeichnung von Transportbehältern erfolgt gemäß GOST 14192-96.
4.4. Fäustlinge sollten in belüfteten Räumen mit einem Abstand von mindestens 1 m gelagert werden Heizgeräte und muss vor Sonnenlicht geschützt werden.
Elektronischer Dokumenttext
erstellt von Kodeks JSC und überprüft gegen:
offizielle Veröffentlichung
M.: Standartinform, 2006
GOST 12.4.010-75
Gruppe T58
ZWISCHENSTAATLICHER STANDARD
Arbeitssicherheitsnormensystem
Individuelle Schutzmittel
SPEZIELLE FÄUSTLINGE
Technische Bedingungen
Arbeitssicherheitsnormensystem. Persönliche Sicherheit bedeutet. Spezielle Fäustlinge. Spezifikationen
MKS 13.340.40
OKP 85 5700
Datum der Einführung: 01.01.1976
Mit Beschluss des Staatlichen Normenausschusses des Ministerrates der UdSSR vom 21. Februar 1975 N 491 wurde der Einführungstermin auf den 01.01.76 festgelegt.
Die Gültigkeitsdauer wurde durch das Gosstandart-Dekret vom 22. Juni 1992 N 564 aufgehoben
STATT GOST 5514-64
AUSGABE (Januar 2006) mit Änderungen Nr. 1, 2, 3, genehmigt im April 1977, März 1981, Dezember 1984 (IUS 5-77, 5-81, 3-85)
Diese Norm gilt für Herren-, Damen- und Jugendhandschuhe, um die Hände der Arbeiter vor gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren zu schützen.
1. TYPEN UND HAUPTABMESSUNGEN
1.1. Je nach Design sollten Fäustlinge aus fünf Arten bestehen:
B - mit eingelassener Befestigung (Abb. 2);
B - mit einem Stock nahtlos mit dem unteren Teil des Fäustlings abschneiden (Abb. 3);
G – mit einem seitlich an der Biegung des Fäustlings angebrachten Stock, der sowohl für die rechte als auch für die linke Hand bestimmt ist (Abb. 4);
D – mit zwei Stöcken – für Daumen und Zeigefinger (Abb. 5);
E - verlängert mit Stulpen, am Handgelenk mit einem elastischen Stützband festgezogen, mit einem Handgriff, mit einer Spitze vernäht (Abb. 6).
(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 2).
1.2. Die Fäustlinge werden mit oder ohne Verstärkungs- und Schutzfutter hergestellt.
Form, Abmessungen und Lage der Auskleidungen werden vom Verbraucher festgelegt.
1.3. Die Fäustlinge werden in vier Größen hergestellt: 0, 1, 2, 3.
(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 1).
1.4. Die Maße der fertigen Fäustlinge müssen den Angaben in den Abbildungen 2-6 und in Tabelle 1 entsprechen.
Zeichnungen 2-6
|
|||
____________________
* Zeichnung 1 (gelöscht, Änderung Nr. 2)
Tabelle 1
Maßzahlen auf Zeichnungen |
Namen von Messungen |
Abmessungen, cm |
Zulässige Abweichungen, cm |
|||
Arten von Fäustlingen in der Mitte: |
||||||
Breite des Fäustlings auf Höhe der Daumenbeuge |
||||||
Breite am unteren Rand der Fäustlinge Typ B, C, D, D |
||||||
Breite der Gamasche unten bei Fäustlingen vom Typ E |
||||||
Abstand von der Oberkante des Fäustlings bis zur Daumenspitze |
||||||
Die Länge der Daumenspitze von der Biegelinie bis zur Oberkante (entlang der Fingerspitze messen) |
||||||
Länge des Zeigefingers bei Fäustlingen vom Typ D (entlang der Nahtlinie messen) |
Anmerkungen:
1. Auf Wunsch des Verbrauchers können die Maße der Fäustlinge (Maße 1, 3) geändert werden.
2. Im Einvernehmen mit dem Zentralkomitee der jeweiligen Gewerkschaft ist es zulässig, den Wert der Messung 2 zu ändern.
2. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN
2.1. Material
2.1.1. Fäustlinge müssen aus den in Tabelle 2 angegebenen Materialien hergestellt sein.
Tabelle 2
Zweck von Fäustlingen für schützende Eigenschaften |
Name des Materials |
Normative Dokumente |
Zweck des Materials |
Von mechanischen Einflüssen: |
|||
Abrieb |
Laut behördlicher Dokumentation |
Für die Basis der Fäustlinge |
|
Zweifädiges Leinen hart N 1 |
|||
Zweifädiges Halbleinen |
|||
Doppelfaden-Flachs-Nylon |
|||
Doppelfaden-Flachs-Lavsan-Kunst. 12202 |
Laut behördlicher Dokumentation |
||
Halbleinen-Leinwand |
|||
Laut behördlicher Dokumentation |
|||
Vinyl-Kunstleder-T intermittierend |
Für Fäustlingspolster |
||
Elastoiskozha-T „Textin“ |
|||
Baumwoll-Lavsan-Melange-Stoff „Horizon“ mit kombinierter Imprägnierungskunst. 3512 |
|||
Bei erhöhten Temperaturen: |
|||
Wärmestrahlung |
Mantelstoff |
GOST 27542-87 |
Für die Basis und das Futter von Fäustlingen |
Leinenstoff mit feuerhemmender Imprägnierung |
|||
Laut behördlicher Dokumentation |
|||
Elastoiskozha-T wärmereflektierend |
Zum Unterfüttern der Rückseite der Fäustlinge |
||
GOST 6102-94 |
Für die Basis und das Futter von Fäustlingen |
||
Kontakt mit erhitzten Oberflächen |
Mantelstoff |
GOST 27542-87 |
|
Asbeststoffe ALT-36, ALT-5, AST-2 |
GOST 6102-94 |
||
Halbleinen-Leinen, imprägniert mit N 2, 3, 5, 6 |
|||
Halbleinen-Leinwand Nr. 3 |
Für die Basis und das Futter von Fäustlingen |
||
Funken, Spritzer, geschmolzenes Metall, Zunder |
Mantelstoff |
GOST 27542-87 |
Für die Basis der Fäustlinge |
Geteilte Klappe |
Laut behördlicher Dokumentation |
Für die Basis und das Futter von Fäustlingen |
|
Asbeststoffe ALT-36, ALT-5, AST-2 |
GOST 6102-94 |
||
Halbleinen-Leinenstoff mit feuerhemmender Imprägnierung |
Für die Basis der Fäustlinge |
||
Halbleinen-Leinenstoff, gefärbt mit feuerhemmender Imprägnierungskunst. 11254 |
Laut behördlicher Dokumentation |
||
Aus Wasser und Salzlösungen |
|||
Zeltstoff, unifarben mit Imprägnierung |
|||
Diagonale mit Lavsan-Faser, schwere Kunst. 6853 |
Laut behördlicher Dokumentation |
||
Für die Basis und das Futter von Fäustlingen |
|||
Gummiertes Gewebe LGN-566-1 |
Laut behördlicher Dokumentation |
Für Fäustlingspolster |
|
Gummiertes Gewebe IRP-11-29 |
|||
Aus Säuren: |
|||
konzentrierte Säuren |
Säurebeständiger Halbwollstoff mit Polypropylen Art.-Nr. 6929 |
Für die Basis und das Futter von Fäustlingen |
|
Stoff für säurebeständige Arbeitskleidung Art.-Nr. 49321 „C“; 49322 „C“ |
|||
Polyestergewebe mit säureabweisender Imprägnierung Art.-Nr. 86039 |
|||
Säurelösungen mittlerer Konzentration |
Säurebeständiges Tuch ShHV-30 |
GOST 16166-80 |
|
Stoff für Arbeitskleidung mit Lavsan-Kunst. 49702 |
Laut behördlicher Dokumentation |
||
Stoff für Arbeitskleidung mit Polypropylen |
|||
Harter Stoff |
Zur Herstellung von säurebeständigen Fäustlingen „KR“ mit Weiterverarbeitung mit Latices |
||
Von Alkalien: |
|||
aus alkalischen Lösungen geringer Konzentration |
Halbleinen-Leinenstoff mit wasserfester Imprägnierung |
Für die Basis und das Futter von Fäustlingen |
|
Zweifädiges hartes Finish |
Laut behördlicher Dokumentation |
||
Harter Stoff |
Zur Herstellung von Fäustlingen „KR“ mit Weiterverarbeitung mit Latex |
||
Zweifädiges Halbleinen |
Für die Basis der Fäustlinge |
||
Zweifädiges Leinen hart N 1 |
|||
Aus Erdöl und Erdölprodukten: |
|||
Halbleinen-Leinenstoff mit wasserfester Imprägnierung |
|||
Einfarbiger Stoff mit Lavsan-Faser Art.-Nr. 3164, 3146 |
Laut behördlicher Dokumentation |
||
Einfarbiger Regenmantelstoff mit Imprägnierung |
|||
Viskose-Polyester-Gewebe mit Öl-Wasser-Schutzeigenschaften Art.-Nr. 86037 |
Laut behördlicher Dokumentation |
Für die Basis und das Futter von Fäustlingen |
|
Mylar-Viskosestoff mit öl-, öl- und wasserbeständiger Imprägnierung Art.-Nr. 86020 |
|||
Wasserdichte Vinyl-Kunstleder-T-Bekleidung „Storm“ |
Für Fäustlingspolster |
||
Elastisches Kunstleder-T öl- und benzinbeständig (OF) |
|||
Zubehör |
|||
Elastisches Halteband |
Laut behördlicher Dokumentation |
Zum Festziehen von Fäustlingen Typ E |
|
Baumwollfäden, auch mit Fäulnisschutzimprägnierung |
GOST 6309-93 |
Zur Herstellung von Handschuhen (außer Säureschutzhandschuhen) |
|
16,5 tex x 3 x 2, |
|||
27 tex x 3 x 3, |
|||
15,4 tex x 3 x 3, |
|||
10 tex x 3 x 3, |
|||
13 tex x 3 x 2, |
|||
21 tex x 3 x 2 |
|||
Dacron-Fäden 29,4 tex x 2 |
Laut behördlicher Dokumentation |
Zur Herstellung von Fäustlingen (ausgenommen Fäustlinge zum Schutz vor erhöhten Temperaturen) |
|
Nylonfäden 15,6 tex x 3 |
|||
Baumwollfäden 16,5 tex x 3, 21 tex x 3, 13 tex x 3 |
GOST 6309-93 |
Zum Nähen von Schnitten |
|
Aus Erdöl und Erdölprodukten: |
|||
Rohöl, Öle und feste Erdölprodukte |
Spezielle Phenylon-Nähfäden |
Laut behördlicher Dokumentation |
Zur Herstellung von Handschuhen zum Schutz vor erhöhten Temperaturen |
60 fn, 29,4 tex x 2 (34/2), |
|||
60 fc 29,4 tex x 2 (34/2) |
|||
Verstärkte Nähfäden 45,0-69,5 tex (45LH, 65LH) |
Laut behördlicher Dokumentation |
Zur Herstellung von Fäustlingen (ausgenommen Fäustlinge zum Schutz gegen Säuren, Laugen und erhöhte Temperaturen) |
Notiz. Nach Absprache mit dem Verbraucher dürfen andere Materialien mit einer Qualität verwendet werden, die nicht schlechter als die in Tabelle 2 angegebenen ist.
(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 2, 3).
2.2. Grundlegende Fertigungsanforderungen
2.2.1. Fäustlinge müssen gemäß den Anforderungen dieser Norm, dem Muster und der technischen Beschreibung für das Modul hergestellt und in der vorgeschriebenen Weise genehmigt werden.
2.2.2. Abhängig von den Produktionsbedingungen und in Absprache mit dem Verbraucher können Fäustlinge gemäß der technischen Dokumentation des Modells hergestellt werden, die unter Berücksichtigung der Anforderungen dieser Norm erstellt wurde:
Mit isolierender Einlage aus flanellartigem Stoff oder Vliesstoff mit Fleece, unten vernäht oder herausnehmbar;
Mit Leggings, einteilig oder genäht, einfach oder doppelt;
Bei Auflagen aus Stoffen wie Stoff oder anderen Materialien in einer oder mehreren Lagen auf der Handfläche:
Mit Strickbündchen;
Mit elastischem Stützband, Riemen und Schnallen, die die Fäustlinge am Handgelenk oder am unteren Rand festziehen;
Mit einer Auskleidung aus stoßabsorbierendem Material in der Handfläche und auf der Rückseite der Fäustlinge oder nur in der Handfläche;
Isoliert;
Mit drei Angriffen;
Mit abnehmbarem Handheld;
Hergestellt aus Stoff im Moleskin-Stil für die Basis der Fäustlinge.
(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 1, 2).
2.2.3. Klassifizierung und Arten von Stichen, Linien und Nähten, die zur Herstellung von Fäustlingen verwendet werden – gemäß GOST 12807-2003.
Anforderungen an Stiche, Linien und Nähte – gem.
(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 3).
2.2.4. Bestimmung der Qualität fertiger Fäustlinge – gemäß GOST 12.4.031-84.
2.2.5. Die Details der Fäustlinge sind in Längs- oder Querrichtung ausgeschnitten; Polster, Futter und Leggings – in jeder Richtung des Kettfadens des Stoffes.
(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 1).
2.2.6. In fertigen Fäustlingen sind erlaubt:
Die Rückseite der Fäustlinge wird mit einer Naht entlang des Fäustlings genäht, jedoch nicht näher als 3 cm von den Seitenkanten oder der Seitennaht entfernt (außer bei den Fäustlingen „KR“);
Zweiteilige Rückseite;
genähte Leggings aus nicht mehr als drei Teilen.
Bei Fäustlingen aus harten Stoffen (z. B. Plane Art. 11119, 11124) ist eine Naht entlang der Biegelinie auf der Seite des Zeigefingers nicht zulässig.
2.2.7. Verlängerungen an der Rückseite der Fäustlinge und an den Overlays werden je nach Ausfransung des Stoffes mit einer Verstellnaht, einem Overlay mit offenem oder geschlossenem Schnitt oder einer genähten Naht angenäht.
2.2.8. Die Overlays werden bei ausfransenden Stoffen ein- oder zweireihig mit nach innen gefalteten Kanten angenäht, bei nicht ausfransenden Stoffen ohne Saum, oder beim Nähen der Fäustlingsbasis werden sie entlang der Ober- und Seitenkanten genäht.
2.2.9. Die Polster werden geschliffen und durch eine Overlay-Naht mit offenem oder geschlossenem Schnitt (je nach Ausfransung des Stoffes), einer Stepp- oder Steppnaht und anschließender beidseitiger Steppnaht mit der Basis der Fäustlinge verbunden.
2.2.10. Der Streifen für den Zeigefinger (Zwickel) wird bei Fäustlingen vom Typ D mit einer Pass- oder Steppnaht genäht.
Bei Fäustlingen vom Typ E sind die Stulpen mit einer Verstellnaht vernäht. Im Handgelenkbereich ist ein elastisches Stützband eingenäht.
2.2.11. Die Fäustlinge werden mit zwei Linien oder einer mit Einfassung der Schnitte genäht.
2.2.12. Der untere Teil der Fäustlinge wird versäubert oder mit einer Saumnaht mit offenem oder geschlossenem Schnitt (je nach Ausfransung des Stoffes) verarbeitet oder eingefasst.
Bei Kanten und nicht ausfransenden Stoffen dürfen die Fäustlingsteile nicht versäubert werden.
2.2.13. Nähte bei Fäustlingen aus folienbeschichteten Materialien können durch Kleben oder Schweißen abgedichtet werden.
2.2.14. Die fertigen Fäustlinge werden paarweise befestigt.
3. ANNAHMEREGELN
3.1. Annahmeregeln und Methoden zur Qualitätskontrolle von Fäustlingen – gemäß GOST 4103-82.
4. KENNZEICHNUNG, VERPACKUNG, TRANSPORT UND LAGERUNG
4.1. Kennzeichnung von Fäustlingen - nach GOST 10581-91 und nach.
4.2. Verpackung und Transport von Fäustlingen – gemäß GOST 10581-91.
4.3. Kennzeichnung von Transportbehältern – gemäß GOST 14192-96.
4.4. Fäustlinge müssen in belüfteten Räumen in einem Abstand von mindestens 1 m von Heizgeräten gelagert und vor Sonneneinstrahlung geschützt werden.
GOST 12.4.010-75*
UDC 687.175:006.354 Gruppe T58
STAATLICHER STANDARD DER UDSSR-UNION
Arbeitssicherheitsnormensystem
Individuelle Schutzmittel
SPEZIELLE FÄUSTLINGE
Technische Bedingungen
Arbeitssicherheitsnormensystem. Persönliche Sicherheit bedeutet.
Spezielle Fäustlinge. Spezifikationen
OKP 85 5700
Datum der Einführung: 01.01.1976
GENEHMIGT durch Beschluss des Staatlichen Normenausschusses des Ministerrats der UdSSR vom 21. Februar 1975 Nr. 491
Durch das Dekret des Staatlichen Standards Russlands Nr. 564 vom 22. Juni 1992 wurde die Gültigkeitsdauer aufgehoben
STATT GOST 5514-64
Neuauflage (Juni 1996) mit Änderungen Nr. 1, 2, 3, genehmigt im April 1977, März 1981, Dezember 1984 (IUS 5-77, 5-81, 3-85)
Diese Norm gilt für Herren-, Damen- und Jugendhandschuhe, um die Hände der Arbeiter vor gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren zu schützen.
1. TYPEN UND HAUPTABMESSUNGEN
1.1. Je nach Design sollten Fäustlinge aus fünf Arten bestehen:
B - mit eingesetzter Spitze (Abb. 2);
B - mit einem Stock nahtlos mit dem unteren Teil des Fäustlings abschneiden (Abb. 3);
G – mit einem seitlich an der Biegung des Fäustlings angebrachten Stock, der sowohl für die rechte als auch für die linke Hand bestimmt ist (Abb. 4);
D – mit zwei Stöcken – für Daumen und Zeigefinger (Abb. 5);
E - verlängert mit Stulpen, am Handgelenk mit einem elastischen Stützband festgezogen, mit einem Handgriff, mit einer Spitze vernäht (Abb. 6).
(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 2).
1.2. Die Fäustlinge werden mit oder ohne Verstärkungs- und Schutzfutter hergestellt.
Form, Abmessungen und Lage der Auskleidungen werden vom Verbraucher festgelegt.
1.3. Die Fäustlinge werden in vier Größen hergestellt: 0, 1, 2, 3.
(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 1).
1.4. Die Maße der fertigen Fäustlinge müssen den in der Tabelle angegebenen Maßen entsprechen. 1 und zur Hölle. 2-6.
Tabelle 1
Maßzahlen auf Zeichnungen | Name der Messungen | Abmessungen, cm | Zulässige Abweichungen, cm |
|||
Arten von Fäustlingen in der Mitte: | ||||||
B, C, D, D | 26,0 | 26,0 | 28,0 | 30,0 | ±1,0 |
|
42,0 | 42,0 | 44,0 | 46,0 | ±1,0 |
||
Breite des Fäustlings auf Höhe der Daumenbeuge | 13,0 | 14,0 | 15,0 | 16,0 | ±0,5 |
|
Breite am unteren Rand der Fäustlinge Typ B, C, D, D | 13,5 | 14,5 | 15,5 | 16,5 | ±0,5 |
|
Breite der Gamasche unten bei Fäustlingen vom Typ E | 22,0 | 23,0 | 24,0 | 25,0 | ±0,5 |
|
Abstand von der Oberkante des Fäustlings bis zur Daumenspitze | 13,2 | 13,2 | 14,5 | 15,8 | ±0,5 |
|
Die Länge der Daumenspitze von der Biegelinie bis zur Oberkante (entlang der Fingerspitze messen) | ±0,5 |
|||||
Länge des Zeigefingers bei Fäustlingen vom Typ D (entlang der Nahtlinie messen) | ±0,5 |
Anmerkungen:
1. Auf Wunsch des Verbrauchers können die Maße der Fäustlinge (Maße 1, 3) geändert werden.
2. Im Einvernehmen mit dem Zentralkomitee der jeweiligen Gewerkschaft ist es zulässig, den Wert der Messung 2 zu ändern.
2. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN
2.1. Material
2.1.1. Fäustlinge müssen aus den in der Tabelle angegebenen Materialien hergestellt sein. 2.
Tabelle 2
Zweck von Fäustlingen für schützende Eigenschaften | Name des Materials | Normative Dokumente | Zweck des Materials |
Von mechanischen Einflüssen: | |||
Abrieb | Laut behördlicher Dokumentation | Für die Basis der Fäustlinge |
|
Zweifädiges Leinen, hart Nr. 1 | GOST 15530-93 | Dasselbe |
|
Zweifädiges Halbleinen | GOST 15530-93 | ||
Doppelfaden-Flachs-Nylon | GOST 15530-93 | ||
Doppelfaden-Flachs-Lavsan, Kunst. 12202 | Laut behördlicher Dokumentation | Dasselbe |
|
Halbleinen-Leinwand | GOST 15530-93 | ||
Laut behördlicher Dokumentation | |||
Funken, Spritzer, geschmolzenes Metall, Zunder | Mantelstoff | GOST 27542-87 | Für die Basis der Fäustlinge |
Geteilte Klappe | Laut behördlicher Dokumentation | Für die Basis und das Futter von Fäustlingen |
|
GOST 6102-94 | Dasselbe |
||
GOST 15530-93 | Für die Basis der Fäustlinge |
||
Laut behördlicher Dokumentation | Dasselbe |
||
Aus Wasser und Salzlösungen | GOST 7297-90 | ||
Zeltstoff, unifarben mit Imprägnierung | GOST 7297-90 | ||
Diagonale mit Lavsan-Faser, schwere Kunst. 6853 | Laut behördlicher Dokumentation | ||
Aus Wasser und Salzlösungen | GOST 15530-93 | Für die Basis und das Futter von Fäustlingen |
|
Gummiertes Gewebe LGN-566-1 | Laut behördlicher Dokumentation | Für Fäustlingspolster |
|
Gummiertes Gewebe IRP-11-29 | Dasselbe | Dasselbe |
|
Vinyl-Kunstleder-T intermittierend | |||
Elastoiskozha-T „Textin“ | |||
Baumwoll-Lavsan-Melange-Stoff „Horizon“ mit kombinierter Imprägnierungsart. 3512 | |||
Bei erhöhten Temperaturen: | |||
Wärmestrahlung | Mantelstoff | GOST 27542-87 | Für die Basis und das Futter von Fäustlingen |
Leinenstoff mit feuerhemmender Imprägnierung | GOST 15530-93 | Dasselbe |
|
Halbleinen-Leinenstoff mit feuerhemmender Imprägnierung | GOST 15530-93 | ||
Halbleinen-Leinenstoff, gefärbt mit feuerhemmender Imprägnierungskunst. 11254 | Laut behördlicher Dokumentation | ||
Elastoiskozha-T wärmereflektierend | Dasselbe | Zum Unterfüttern der Rückseite der Fäustlinge |
|
Asbeststoffe ALT-36, ALT-5, AST-2 | GOST 6102-94 | Für die Basis und das Futter von Fäustlingen |
|
Mantelstoff | GOST 27542-87 | Dasselbe |
|
Asbeststoffe ALT-36, ALT-5, AST-2 | GOST 6102-94 | ||
Imprägnierte Halbleinen-Leinwände Nr. 2, 3, 5, 6 | GOST 15530-93 | ||
Kontakt mit erhitzten Oberflächen | Halbleinen-Leinwand Nr. 3 | GOST15530-93 | Für die Basis und das Futter von Fäustlingen |
Aus Säuren: | |||
konzentrierte Säuren | Säurebeständiger Halbwollstoff mit Polypropylen Art.-Nr. 6929 | Laut behördlicher Dokumentation | Dasselbe |
Stoff für säurebeständige Arbeitskleidung Art.-Nr. 49705 „C“; 49706 „C“ | Dasselbe | ||
Polyestergewebe mit säureabweisender Imprägnierung Art.-Nr. 86039 | |||
Säurelösungen mittlerer Konzentration | Säurebeständiges Tuch ShHV-30 | GOST 16166-80 | |
Stoff für Arbeitskleidung mit Lavsan-Kunst. 49702 | Laut behördlicher Dokumentation | ||
Stoff für Arbeitskleidung mit Polypropylen | Dasselbe | ||
Harter Stoff | Zur Herstellung von säurebeständigen Fäustlingen „KR“ mit Weiterverarbeitung mit Latices |
||
Von Alkalien: | |||
aus alkalischen Lösungen geringer Konzentration | Halbleinen-Leinenstoff mit wasserfester Imprägnierung | GOST 15530-93 | Für die Basis und das Futter von Fäustlingen |
Zweifädiges hartes Finish | Laut behördlicher Dokumentation | Dasselbe |
|
Harter Stoff | Dasselbe | Zur Herstellung von Fäustlingen „KR“ mit Weiterverarbeitung mit Latex |
|
Zweifädiges Halbleinen | GOST 15530-93 | Für die Basis der Fäustlinge |
|
Zweifädiges Leinen, hart Nr. 1 | GOST 15530-93 | Dasselbe |
|
Aus Erdöl und Erdölprodukten: | |||
Rohöl, Öle und feste Erdölprodukte | Halbleinen-Leinenstoff mit wasserfester Imprägnierung | GOST 15530-93 | Für die Basis der Fäustlinge |
Einfarbiger Stoff mit Lavsan-Faser Art.-Nr. 3164, 3146 | Laut behördlicher Dokumentation | Dasselbe |
|
Einfarbiger Regenmantelstoff mit Imprägnierung | GOST 7297-90 | ||
Viskose-Polyester-Gewebe mit Öl-Wasser-Schutzeigenschaften Art.-Nr. 86037 | Laut behördlicher Dokumentation | Für die Basis und das Futter von Fäustlingen |
|
Mylar-Viskosestoff mit öl-, öl- und wasserbeständiger Imprägnierung Art.-Nr. 86020 | Dasselbe | Dasselbe |
|
Wasserdichte Vinyl-Kunstleder-T-Bekleidung „Storm“ | Für Fäustlingspolster |
||
Elastisches Kunstleder-T öl- und benzinbeständig (OF) | Dasselbe |
||
Zubehör |
|||
Elastisches Halteband | Laut behördlicher Dokumentation | Zum Festziehen von Fäustlingen Typ E |
|
Baumwollfäden, auch mit Fäulnisschutzimprägnierung | GOST 6309-93 | Zur Herstellung von Handschuhen (außer Säureschutzhandschuhen) |
|
16,5 texx3x2, | |||
27 texx3x3, | |||
15.4 texx3x3, | |||
10 texx3x3, | |||
13 texx3x2, | |||
21 texx3x2 | |||
Dacron-Fäden 29,4 tex2 | Laut behördlicher Dokumentation | Zur Herstellung von Fäustlingen (ausgenommen Fäustlinge zum Schutz vor erhöhten Temperaturen) |
|
Nylonfäden 15,6 tex3 | Laut behördlicher Dokumentation | Zur Herstellung von Fäustlingen (ausgenommen Fäustlinge zum Schutz gegen erhöhte Temperaturen und Säuren) |
|
Baumwollfäden | GOST 6309-93 | Zum Nähen von Schnitten |
|
16,5 tex3, | |||
21 texx3, | |||
13 texx3 | |||
Spezielle Phenylon-Nähfäden | Laut behördlicher Dokumentation | Zur Herstellung von Handschuhen zum Schutz vor erhöhten Temperaturen |
|
60 fn, | |||
29.4 tex2 | |||
(34/2), 60 fc | |||
29.4 tex2 | |||
(34/2) | |||
Verstärkte Nähfäden T Rn 45,0-69,5 tex (45LH, 65LH) | Laut behördlicher Dokumentation | Zur Herstellung von Fäustlingen (ausgenommen Fäustlinge zum Schutz gegen Säuren, Laugen und erhöhte Temperaturen) |
Notiz. Nach Absprache mit dem Verbraucher dürfen andere Materialien mit einer Qualität verwendet werden, die nicht schlechter als die in der Tabelle angegebenen ist. 2.
(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 2, 3).
2.2. Grundlegende Fertigungsanforderungen
2.2.1. Fäustlinge müssen gemäß den Anforderungen dieser Norm, dem Muster und der technischen Beschreibung für das Modul hergestellt und in der vorgeschriebenen Weise genehmigt werden.
2.2.2. Abhängig von den Produktionsbedingungen und in Absprache mit dem Verbraucher können Fäustlinge gemäß der technischen Dokumentation des Modells hergestellt werden, die unter Berücksichtigung der Anforderungen dieser Norm erstellt wurde:
mit isolierender Einlage aus flanellartigem Stoff oder Vliesstoff mit Vlies, unten vernäht oder herausnehmbar;
mit Leggings, einteilig oder genäht, einfach oder doppelt;
mit Auflagen aus Stoffen wie Stoff oder anderen Materialien in einer oder mehreren Lagen auf der Handfläche:
mit Strickbündchen;
mit elastischem Stützband, Riemen und Schnallen, die die Fäustlinge am Handgelenk oder am unteren Rand festziehen;
mit einer Auskleidung aus stoßabsorbierendem Material in der Handfläche und auf der Rückseite der Fäustlinge oder nur in der Handfläche;
isoliert;
mit drei Anfällen;
mit abnehmbarem Handheld;
Hergestellt aus Moleskin-Stoff für die Basis der Fäustlinge.
(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 1, 2).
2.2.3. Klassifizierung und Arten von Stichen, Linien und Nähten, die zur Herstellung von Fäustlingen verwendet werden – gemäß GOST 12807-88.
Anforderungen an Stiche, Linien und Nähte – gemäß GOST 29122-91.
(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 3).
2.2.4. Bestimmung der Qualität fertiger Fäustlinge – gemäß GOST 12.4.031-84.
2.2.5. Die Details der Fäustlinge sind in Längs- oder Querrichtung ausgeschnitten; Polster, Futter und Leggings – in jeder Richtung des Kettfadens des Stoffes.
(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 1).
2.2.6. In fertigen Fäustlingen sind erlaubt:
die Rückseite der Fäustlinge ist mit einer Naht entlang des Fäustlings genäht, jedoch nicht näher als 3 cm von den Seitenkanten oder der Seitennaht entfernt (außer bei den Fäustlingen „KR“);
zweiteiliges Backcover;
genähte Leggings aus nicht mehr als drei Teilen.
Bei Fäustlingen aus harten Stoffen (z. B. Plane Art. 11119, 11124) ist eine Naht entlang der Biegelinie auf der Seite des Zeigefingers nicht zulässig.
2.2.7. Verlängerungen an der Rückseite der Fäustlinge und an den Overlays werden je nach Ausfransung des Stoffes mit einer Verstellnaht, einem Overlay mit offenem oder geschlossenem Schnitt oder einer genähten Naht angenäht.
2.2.8. Die Overlays werden bei ausfransenden Stoffen ein- oder zweireihig mit nach innen gefalteten Kanten angenäht, bei nicht ausfransenden Stoffen ohne Saum, oder beim Nähen der Fäustlingsbasis werden sie entlang der Ober- und Seitenkanten genäht.
2.2.9. Die Polster werden geschliffen und durch eine Overlay-Naht mit offenem oder geschlossenem Schnitt (je nach Ausfransung des Stoffes), einer Stepp- oder Steppnaht und anschließender beidseitiger Steppnaht mit der Basis der Fäustlinge verbunden.
2.2.10. Der Streifen für den Zeigefinger (Zwickel) wird bei Fäustlingen vom Typ D mit einer Pass- oder Steppnaht genäht.
Bei Fäustlingen vom Typ E sind die Stulpen mit einer Verstellnaht vernäht. Im Handgelenkbereich ist ein elastisches Stützband eingenäht.
2.2.11. Die Fäustlinge werden mit zwei Linien oder einer mit Einfassung der Schnitte genäht.
2.2.12. Der untere Teil der Fäustlinge wird versäubert oder mit einer Saumnaht mit offenem oder geschlossenem Schnitt (je nach Ausfransung des Stoffes) verarbeitet oder eingefasst.
Bei Kanten und nicht ausfransenden Stoffen dürfen die Fäustlingsteile nicht versäubert werden.
2.2.13. Nähte bei Fäustlingen aus folienbeschichteten Materialien können durch Kleben oder Schweißen abgedichtet werden.
2.2.14. Die fertigen Fäustlinge werden paarweise befestigt.
3. ANNAHMEREGELN
3.1. Annahmeregeln und Methoden zur Qualitätskontrolle von Fäustlingen – gemäß GOST 4103-82.
4. KENNZEICHNUNG, VERPACKUNG, TRANSPORT UND LAGERUNG
4.1. Kennzeichnung von Fäustlingen – nach GOST 10581-91 und nach GOST 12.4.103-83.
4.2. Verpackung und Transport von Fäustlingen – gemäß GOST 10581-91.
4.3. Die Kennzeichnung von Transportbehältern erfolgt gemäß GOST 14192-77.
4.4. Fäustlinge müssen in belüfteten Räumen in einem Abstand von mindestens 1 m von Heizgeräten gelagert und vor Sonneneinstrahlung geschützt werden.
Typ B | Typ B | Typ G | Typ D | Typ E |
Mist. 2 | Mist. 3 | Mist. 4 | Mist. 5 | Mist. 6 |
Mist. 1 (Gelöscht, Änderung Nr. 2)
Staatlicher Standard der UdSSR GOST 12.4.010-75
„System der Arbeitsschutznormen. Persönliche Schutzausrüstung. Spezielle Fäustlinge. Technische Bedingungen“
(genehmigt durch das Dekret des Staatsstandards der UdSSR vom 21. Februar 1975 N 491)
Arbeitssicherheitsnormensystem. Persönliche Sicherheit bedeutet. Spezielle Fäustlinge. Spezifikationen
Anstelle von GOST 5514-64
Diese Norm gilt für Herren-, Damen- und Jugendhandschuhe, um die Hände der Arbeiter vor gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren zu schützen.
1. Typen und Hauptgrößen
1.1. Je nach Design sollten Fäustlinge aus fünf Arten bestehen:
B - mit eingelassener Befestigung (Abb. 2);
B - mit einem Stock nahtlos mit dem unteren Teil des Fäustlings abschneiden (Abb. 3);
G – mit einem seitlich an der Biegung des Fäustlings angebrachten Stock, der sowohl für die rechte als auch für die linke Hand bestimmt ist (Abb. 4);
D – mit zwei Stöcken – für Daumen und Zeigefinger (Abb. 5);
E - verlängert mit Stulpen, am Handgelenk mit einem elastischen Stützband festgezogen, mit einem Handgriff, mit einer Spitze vernäht (Abb. 6).
(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 2).
1.2. Die Fäustlinge werden mit oder ohne Verstärkungs- und Schutzfutter hergestellt.
Form, Größe und Lage der Auskleidungen werden vom Verbraucher festgelegt.
1.3. Die Fäustlinge werden in vier Größen hergestellt: 0, 1, 2, 3.
(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 1).
1.4. Die Maße der fertigen Fäustlinge müssen den Angaben in Tabelle 1 und den Abbildungen 2 – 6 entsprechen.
Tabelle 1
Zahlen ändern Rhenium An Eigenschaft- zhah |
Namen Messungen |
Abmessungen, cm | Akzeptabel gewaschen Abweichung nia, cm |
|||
0 | 1 | 2 | 3 | |||
1 | Länge in der Mitte Fäustlingstypen: Fäustlingsweite Breite unten Die Breite der Gamasche unten beträgt Entfernung von Spitzenlänge Spitzenlänge |
Anmerkungen:
1. Auf Wunsch des Verbrauchers können die Messwerte der Fäustlinge (Maße) geändert werden.
2. Im Einvernehmen mit dem Zentralkomitee der jeweiligen Gewerkschaft ist es zulässig, den Messwert 2 zu ändern.
2.1. Material
2.1.1. Fäustlinge müssen aus den in Tabelle 2 angegebenen Materialien hergestellt sein.
Tabelle 2
Zweck Fäustlinge schützend Eigenschaften |
Name des Materials | Regulatorisch Dokumentation |
Zweck Material |
Von mechanisch Auswirkungen: Abrieb Funken, Spritzer, Aus Wasser und Aus Wasser und Von erhöht Thermal- Kontakt mit Kontakt mit Aus Säuren: Konzentration- Lösungen Von Alkalien: aus Lösungen Aus Öl und Rohöl, |
Zweifädig schwerwiegend Zweifädiges Leinen Zweifädiges Halbleinen Doppelfaden-Flachs-Nylon Doppelfaden-Flachs-Lavsan Halbleinen-Leinwand Diagonal mit Lavsan Mantelstoff Geteilte Klappe Asbeststoffe Halbleinen-Leinwand mit Halbleinen-Leinwand Regenmantelstoff Zeltplane Diagonal mit Lavsan Halbleinen-Leinwand mit Gummierter Stoff Gummierter Stoff Vinyl-Leder-T Elastoiskozha-T Baumwoll-Lavsan-Stoff Mantelstoff Leinenleinwand mit Halbleinen-Leinwand mit Halbleinen-Leinwand Elastoiskozha-T Asbeststoffe Mantelstoff Asbeststoffe Halbleinen-Leinwand Halbleinen-Leinwand N Stoffstoff Stoff für Polyestergewebe mit Säurebeständiges Tuch Stoff für Arbeitskleidung mit Stoff für Arbeitskleidung mit Harter Stoff Halbleinen-Leinwand mit Zweifädig schwerwiegend Harter Stoff Zweifädiges Halbleinen Zweifädiges Leinen Halbleinen-Leinwand mit Einfarbiger Stoff mit Regenmantelstoff Textil Dacron-Viskosestoff Vinyl-Leder-T-Kleidung Elastoiskozha-T Möbel Elastisches Band Baumwollfäden, 27 tex x 3 x 3, 15,4 tex x 3 x 3, 10 tex x 3 x 3, 13 tex x 3 x 2, 21 tex x 3 x 2 Dacron-Fäden 29.4 Nylonfäden 15.6 Baumwollfäden 16,5 tex x 3, 21 tex x 3, 13 tex x 3 Phenylonfäden Verstärkte Fäden |
Von GOST GOST GOST Von GOST Von GOST Von GOST Von GOST 7297-90 GOST 7297-90 Von GOST Von GOST GOST GOST Von GOST GOST Von GOST Von GOST Von GOST GOST GOST Von GOST 7297-90 Von Von GOST 6309-93 Von Von GOST 6309-93 Von Von |
Für die Basis Für die Basis und Für die Basis Für die Basis und Für die Basis Für die Basis und Für Overlays Für die Basis und Für Overlays Für die Basis und Für die Basis und Zur Herstellung von Für die Basis und Zur Herstellung von Für die Basis Für die Basis Für Gelände und Für Overlays Zum Festziehen Zur Herstellung von Zur Herstellung von Zur Herstellung von Zum Bedecken Zur Herstellung von Zur Herstellung von |
Notiz. Nach Absprache mit dem Verbraucher dürfen andere Materialien mit einer Qualität verwendet werden, die nicht schlechter als die in Tabelle 2 angegebenen ist.
(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 2, 3).
2.2. Grundlegende Fertigungsanforderungen
2.2.1. Fäustlinge müssen gemäß den Anforderungen dieser Norm, dem Muster und der technischen Beschreibung für das Modul hergestellt und in der vorgeschriebenen Weise genehmigt werden.
2.2.2. Abhängig von den Produktionsbedingungen und in Absprache mit dem Verbraucher können Fäustlinge gemäß der technischen Dokumentation des Modells hergestellt werden, die unter Berücksichtigung der Anforderungen dieser Norm erstellt wurde:
mit isolierender Einlage aus flanellartigem Stoff oder Vliesstoff mit Vlies, unten vernäht oder herausnehmbar;
mit Leggings, einteilig oder genäht, einfach oder doppelt;
mit Auflagen aus Stoffen wie Stoff oder anderen Materialien in einer oder mehreren Lagen auf der Handfläche;
mit Strickbündchen;
mit elastischem Stützband, Riemen und Schnallen, die die Fäustlinge am Handgelenk oder am unteren Rand festziehen;
mit einer Auskleidung aus stoßabsorbierendem Material in der Handfläche und auf der Rückseite der Fäustlinge oder nur in der Handfläche;
isoliert;
mit drei Anfällen;
mit abnehmbarem Handheld;
Hergestellt aus Moleskin-Stoff für die Basis der Fäustlinge.
(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 1, 2).
2.2.3. Klassifizierung und Arten von Stichen, Linien und Nähten, die zur Herstellung von Fäustlingen verwendet werden – gemäß GOST 12807-88.
Anforderungen an Stiche, Linien und Nähte – gemäß GOST 29122-91.
(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 3).
2.2.5. Die Details der Fäustlinge sind in Längs- oder Querrichtung ausgeschnitten; Polster, Futter und Leggings – in jeder Richtung des Kettfadens des Stoffes.
(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 1).
2.2.6. In fertigen Fäustlingen sind erlaubt:
die Rückseite der Fäustlinge ist mit einer Naht entlang des Fäustlings genäht, jedoch nicht näher als 3 cm von den Seitenkanten oder der Seitennaht entfernt (außer bei den Fäustlingen „KR“);
zweiteiliges Backcover;
genähte Leggings aus nicht mehr als drei Teilen.
Bei Fäustlingen aus harten Stoffen (z. B. Canvas Art. 11119, 11124) ist eine Naht entlang der Biegelinie auf der Seite des Zeigefingers nicht zulässig.
2.2.7. Verlängerungen an der Rückseite der Fäustlinge und an den Overlays werden je nach Ausfransung des Stoffes mit einer Verstellnaht, einem Overlay mit offenem oder geschlossenem Schnitt oder einer genähten Naht angenäht.
2.2.8. Die Overlays werden bei ausfransenden Stoffen ein- oder zweireihig mit nach innen gefalteten Kanten angenäht, bei nicht ausfransenden Stoffen ohne Saum, oder beim Nähen der Fäustlingsbasis werden sie entlang der Ober- und Seitenkanten genäht.
2.2.9. Die Polster werden geschliffen und durch eine Overlay-Naht mit offenem oder geschlossenem Schnitt (je nach Ausfransung des Stoffes), einer Stepp- oder Steppnaht und anschließender beidseitiger Steppnaht mit der Basis der Fäustlinge verbunden.
2.2.10. Der Streifen für den Zeigefinger (Zwickel) wird bei Fäustlingen vom Typ D mit einer Pass- oder Steppnaht genäht.
Bei Fäustlingen vom Typ E sind die Stulpen mit einer Verstellnaht vernäht. Im Handgelenkbereich ist ein elastisches Stützband eingenäht.
2.2.11. Die Fäustlinge werden mit zwei Linien oder einer mit Einfassung der Schnitte genäht.
2.2.12. Der untere Teil der Fäustlinge wird versäubert oder mit einer Saumnaht mit offenem oder geschlossenem Schnitt (je nach Ausfransung des Stoffes) verarbeitet oder eingefasst.
Bei Kanten und nicht ausfransenden Stoffen dürfen die Fäustlingsteile nicht versäubert werden.
2.2.13. Nähte bei Fäustlingen aus folienbeschichteten Materialien können durch Kleben oder Schweißen abgedichtet werden.
Wenn Sie Nutzer der Internetversion des GARANT-Systems sind, können Sie dieses Dokument jetzt öffnen oder per anfordern Hotline im System.
Diese Norm gilt für Herren-, Damen- und Jugendhandschuhe, um die Hände der Arbeiter vor gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren zu schützen.
Bezeichnung: | GOST 12.4.010-75* |
Russischer Name: | SSBT. Individuelle Schutzmittel. Spezielle Fäustlinge. Technische Bedingungen |
Status: | aktiv |
Ersetzt: | GOST 5514-64 „Stofffäustlinge (Arbeitskleidung)“ |
Datum der Textaktualisierung: | 01.10.2008 |
Datum der Aufnahme in die Datenbank: | 01.02.2009 |
Datum des Inkrafttretens: | 01.01.1976 |
Genehmigt: | Staatsstandarte der UdSSR (21.02.1975) |
Veröffentlicht: | IPC Standards Publishing House Nr. 1996 |
STAATLICHER STANDARD DER UDSSR-UNION
Beschluss des Staatlichen Normenausschusses des Ministerrats der UdSSR vom 21. Februar 1975. Nr. 491, der Einführungstermin steht fest
vom 01.01.76
Durch das Dekret des Staatlichen Standards Russlands Nr. 564 vom 22. Juni 1992 wurde die Gültigkeitsdauer aufgehoben
Diese Norm gilt für Herren-, Damen- und Jugendhandschuhe, um die Hände der Arbeiter vor gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren zu schützen.
(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 1).
1. TYPEN UND HAUPTABMESSUNGEN
1.1. Fäustlinge sollten je nach Design aus fünf Arten bestehen:
B- mit einem eingesetzten Angriff ();
B - mit einem Stock nahtlos mit dem unteren Teil des Fäustlings abschneiden ();
G – mit einem Stock an der Seite entlang der Biegung des Fäustlings, der sowohl für die rechte als auch für die linke Hand bestimmt ist ();
D – mit zwei Fingern – für Daumen und Zeigefinger ();
E- verlängert mit Stulpen, am Handgelenk mit einem elastischen Stützband festgezogen, mit einer mit einer Spitze vernähten Handballenauflage ().
Teufel.2*
__________
* Mist. 1 (Gelöscht, Änderung Nr. 2)
Verdammt.3
Verdammt.4
Tabelle 1
Maßzahlen auf Zeichnungen | Name der Messungen | Abmessungen, cm | Zulässige Abweichungen, cm |
|||
Arten von Fäustlingen in der Mitte: | ||||||
B, C, D, D | 26,0 | 26,0 | 28,0 | 30,0 | ±1,0 |
|
42,0 | 42,0 | 44,0 | 46,0 | ±1,0 |
||
Breite des Fäustlings auf Höhe der Daumenbeuge | 13,0 | 14,0 | 15,0 | 16,0 | ±0,5 |
|
Breite am unteren Rand der Fäustlinge Typ B, C, D, D | 13,5 | 14,5 | 15,5 | 16,5 | ±0,5 |
|
Breite der Gamasche unten bei Fäustlingen vom Typ E | 22,0 | 23,0 | 24,0 | 25,0 | ±0,5 |
|
Abstand von der Oberkante des Fäustlings bis zur Daumenspitze | 13,2 | 13,2 | 14,5 | 15,8 | ±0,5 |
|
Die Länge der Daumenspitze von der Biegelinie bis zur Oberkante (entlang der Fingerspitze messen) | ±0,5 |
|||||
Länge des Zeigefingers bei Fäustlingen vom Typ D (entlang der Nahtlinie messen) | ±0,5 |
Anmerkungen:
1. Auf Wunsch des Verbrauchers können die Maße der Fäustlinge (Maße 1, 3) geändert werden.
2. Im Einvernehmen mit dem Zentralkomitee der entsprechenden Gewerkschaft ist es zulässig, den Wert der Messung 2 zu ändern.
2. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN
2.1.Materialien
2.1.1. Fäustlinge müssen aus den in der Tabelle angegebenen Materialien hergestellt sein. 2.
Tabelle 2
Zweck von Fäustlingen für schützende Eigenschaften | Name des Materials | Normative Dokumente | Zweck des Materials |
|
Von mechanischen Einflüssen: | ||||
Abrieb | Laut behördlicher Dokumentation | Für die Basis der Fäustlinge |
||
Zweifädiges Leinen, hart Nr. 1 | GOST 15530-93 | Dasselbe |
||
Zweifädiges Halbleinen | GOST 15530-93 | |||
Doppelfaden-Flachs-Nylon | GOST 15530-93 | |||
Doppelfaden-Flachs-Lavsan, Kunst. 12202 | Laut behördlicher Dokumentation | Dasselbe |
||
Halbleinen-Leinwand | GOST 15530-93 | |||
Laut behördlicher Dokumentation | ||||
Funken, Spritzer, geschmolzenes Metall, Zunder | Mantelstoff | GOST 27542-87 | Für die Basis der Fäustlinge |
|
Geteilte Klappe | Laut behördlicher Dokumentation | Für die Basis und das Futter von Fäustlingen |
||
GOST 6102-94 | Dasselbe |
|||
GOST 15530-93 | Für die Basis der Fäustlinge |
|||
Laut behördlicher Dokumentation | Dasselbe |
|||
Aus Wasser und Salzlösungen | GOST 7297-90 | |||
Zeltstoff, unifarben mit Imprägnierung | GOST 7297-90 | |||
Diagonale mit Lavsan-Faser, schwere Kunst. 6853 | Laut behördlicher Dokumentation | |||
GOST 15530-93 | Für die Basis und das Futter von Fäustlingen |
|||
Gummiertes Gewebe LGN-566-1 | Laut behördlicher Dokumentation | Für Fäustlingspolster |
||
Gummiertes Gewebe IRP-11-29 | Dasselbe | Dasselbe |
||
Vinyl-Kunstleder-T intermittierend | ||||
Elastoiskozha-T „Textin“ | ||||
Baumwoll-Lavsan-Melange-Stoff „Horizon“ mit kombinierter Imprägnierungsart. 3512 | ||||
Bei erhöhten Temperaturen: | ||||
Wärmestrahlung | Mantelstoff | GOST 27542-87 | Für die Basis und das Futter von Fäustlingen |
|
Leinenstoff mit feuerhemmender Imprägnierung | GOST 15530-93 | Dasselbe |
||
Halbleinen-Leinenstoff mit feuerhemmender Imprägnierung | GOST 15530-93 | |||
Halbleinen-Leinenstoff, gefärbt mit feuerhemmender Imprägnierungskunst. 11254 | Laut behördlicher Dokumentation | |||
Elastoiskozha-T wärmereflektierend | Dasselbe | Zum Unterfüttern der Rückseite der Fäustlinge |
||
Asbeststoffe ALT-36, ALT-5, AST-2 | GOST 6102-94 | Für die Basis und das Futter von Fäustlingen |
||
Kontakt mit erhitzten Oberflächen | Mantelstoff | GOST 27542-87 | Dasselbe |
|
Asbeststoffe ALT-36, ALT-5, AST-2 | GOST 6102-94 | |||
Imprägnierte Halbleinen-Leinwände Nr. 2, 3, 5, 6 | GOST 15530-93 | |||
Halbleinen-Leinwand Nr. 3 | GOST 15530-93 | Für die Basis und das Futter von Fäustlingen |
||
Aus Säuren: | ||||
konzentrierte Säuren | Säurebeständiger Halbwollstoff mit Polypropylen Art.-Nr. 6929 | Laut behördlicher Dokumentation | Dasselbe |
|
Stoff für säurebeständige Arbeitskleidung Art.-Nr. 49705 „C“; 49706 „C“ | Dasselbe | |||
Polyestergewebe mit säureabweisender Imprägnierung Art.-Nr. 86039 | ||||
Säurelösungen mittlerer Konzentration | Säurebeständiges Tuch ShHV-30 | GOST 16166-80 | ||
Stoff für Arbeitskleidung mit Lavsan-Kunst. 49702 | Laut behördlicher Dokumentation | |||
Stoff für Arbeitskleidung mit Polypropylen | Dasselbe | |||
Harter Stoff | Zur Herstellung von säurebeständigen Fäustlingen „KR“ mit Weiterverarbeitung mit Latices |
|||
Von Alkalien: | ||||
aus alkalischen Lösungen geringer Konzentration | Halbleinen-Leinenstoff mit wasserfester Imprägnierung | GOST 15530-93 | Für die Basis und das Futter von Fäustlingen |
|
Zweifädiges hartes Finish | Laut behördlicher Dokumentation | Dasselbe |
||
Harter Stoff | Dasselbe | Zur Herstellung von Fäustlingen „KR“ mit Weiterverarbeitung mit Latex |
||
Zweifädiges Halbleinen | GOST 15530-93 | Für die Basis der Fäustlinge |
||
Zweifädiges Leinen, hart Nr. 1 | GOST 15530-93 | Dasselbe |
||
Aus Erdöl und Erdölprodukten: | ||||
Rohöl, Öle und feste Erdölprodukte | Halbleinen-Leinenstoff mit wasserfester Imprägnierung | GOST 15530-93 | Für die Basis der Fäustlinge |
|
Einfarbiger Stoff mit Lavsan-Faser Art.-Nr. 3164, 3146 | Laut behördlicher Dokumentation | Dasselbe |
||
Einfarbiger Regenmantelstoff mit Imprägnierung | GOST 7297-90 | |||
Viskose-Polyester-Gewebe mit Öl-Wasser-Schutzeigenschaften Art.-Nr. 86037 | Laut behördlicher Dokumentation | Für die Basis und das Futter von Fäustlingen |
||
Mylar-Viskosestoff mit öl-, öl- und wasserbeständiger Imprägnierung Art.-Nr. 86020 | Dasselbe | Dasselbe |
||
Wasserdichte Vinyl-Kunstleder-T-Bekleidung „Storm“ | Für Fäustlingspolster |
|||
Elastisches Kunstleder-T öl- und benzinbeständig (OF) | Dasselbe |
|||
Zubehör |
||||
Elastisches Halteband | Laut behördlicher Dokumentation | Zum Festziehen von Fäustlingen Typ E |
||
Baumwollfäden, auch mit Fäulnisschutzimprägnierung | GOST 6309-93 | Zur Herstellung von Handschuhen (außer Säureschutzhandschuhen) |
||
16,5 tex ´ 3 ´ 2, | ||||
27 tex ´ 3 ´ 3, | ||||
15,4 tex ´ 3 ´ 3, | ||||
10 texx3 ´ 3, | ||||
13 Text ´ 3 ´ 2, | ||||
21 tex ´ 3 ´ 2 | ||||
Dacron-Fäden 29,4 tex´ 2 | Laut behördlicher Dokumentation | Zur Herstellung von Fäustlingen (ausgenommen Fäustlinge zum Schutz vor erhöhten Temperaturen) |
||
Nylonfäden 15,6 tex´ 3 | Laut behördlicher Dokumentation | Zur Herstellung von Fäustlingen (ausgenommen Fäustlinge zum Schutz gegen erhöhte Temperaturen und Säuren) |
||
Baumwollfäden | GOST 6309-93 | Zum Nähen von Schnitten |
||
16,5 tex ´ 3, | ||||
21 tex ´ 3, | ||||
13 Text ´ 3 | ||||
Spezielle Phenylon-Nähfäden | Laut behördlicher Dokumentation | Zur Herstellung von Handschuhen zum Schutz vor erhöhten Temperaturen |
||
60 fn, | ||||
29,4 tex ´ 2 | ||||
(34/2), 60 fc | ||||
29,4 tex ´ 2 | ||||
(34/2) | ||||
Verstärkte Nähfäden 45,0-69,5 tex (45LH, 65LH) | Laut behördlicher Dokumentation | Zur Herstellung von Fäustlingen (ausgenommen Fäustlinge zum Schutz gegen Säuren, Laugen und erhöhte Temperaturen) |
||
Notiz. Nach Absprache mit dem Verbraucher ist die Verwendung anderer, in der Tabelle nicht aufgeführter Qualitätsmaterialien zulässig. 2.
(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 2, 3).
2.2.Grundlegende Anforderungen an die Herstellung
2.2.1. Fäustlinge müssen gemäß den Anforderungen dieser Norm, dem Muster und der technischen Beschreibung für das Modul hergestellt und in der vorgeschriebenen Weise genehmigt werden.
2.2.2. Abhängig von den Produktionsbedingungen und in Absprache mit dem Verbraucher können Fäustlinge gemäß der technischen Dokumentation für das Modell hergestellt werden, die unter Berücksichtigung der Anforderungen dieser Norm erstellt wurde:
eine isolierende Einlage aus Vliesstoff oder Vliesstoff mit Vlies, unten vernäht oder abnehmbar;
Geflechte, einteilig oder genäht, einfach oder doppelt;
Polster aus Stoffen wie Stoff oder anderen Materialien in einer oder mehreren Lagen auf der Handfläche:
Strickbündchen;
elastisches Stützband, Riemen und Schnallen, die die Fäustlinge am Handgelenk oder am unteren Rand festziehen;
mit einer Auskleidung aus stoßabsorbierendem Material in der Handfläche und auf der Rückseite der Fäustlinge oder nur in der Handfläche;
isoliert;
Steigbügel;
abnehmbarer Handheld;
Stoff im Moleskin-Stil für die Basis der Fäustlinge.
(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 1, 2).
2.2.3. Klassifizierung und Arten von Stichen, Linien und Nähten, die zur Herstellung von Fäustlingen verwendet werden – gemäß GOST 12807-88.
Anforderungen an Stiche, Linien und Nähte – gemäß GOST 29122-91.
(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 3).
2.2.4. Bestimmung der Qualität fertiger Fäustlinge – gemäß GOST 12.4.031-84.
2.2.5. Die Details der Fäustlinge sind in Längs- oder Querrichtung ausgeschnitten; Polster, Futter und Leggings – in jeder Richtung des Kettfadens des Stoffes.
(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 1).
2.2.6. Folgendes ist in konfektionierten Fäustlingen erlaubt:
die Rückseite der Fäustlinge ist mit einer Naht entlang des Fäustlings genäht, jedoch nicht näher als 3 cm von den Seitenkanten oder der Seitennaht entfernt (außer bei den Fäustlingen „KR“);
die Rückseite ist zweiteilig verkleidet;
genähte Leggings aus nicht mehr als drei Teilen.
Bei Fäustlingen aus starren Stoffen (z. B. Plane Art. 11119, 11124) ist eine Naht entlang der Biegelinie auf der Seite des Zeigefingers nicht zulässig.
2.2.7. Verlängerungen an der Rückseite der Fäustlinge und an den Overlays werden je nach Stoffabwurf mit einer Anpassungsnaht, einem Overlay mit offenem oder geschlossenem Schnitt oder einem genähten Overlay genäht.
2.2.8. Die Überzüge werden in einer oder zwei Reihen mit nach innen gesäumten Abschnitten bei ausgefransten Stoffen und ohne Saum bei nicht ausgefransten Stoffen angenäht oder beim Nähen der Basis der Fäustlinge entlang der oberen und seitlichen Abschnitte genäht.
2.2.9. Die Polster werden geschliffen und durch eine Overlay-Naht mit offenem oder geschlossenem Schnitt (abhängig von der Ausfransung des Stoffes), einer Stepp- oder Schleifnaht und anschließendem beidseitigen Nähen mit der Basis der Fäustlinge verbunden.
2.2.10. Der Streifen für den Zeigefinger (Zwickel) bei Fäustlingen vom Typ D ist mit einer Einstell- oder Steppnaht genäht.
Bei Fäustlingen vom Typ E sind die Bündchen mit einer Verstellnaht vernäht. Im Handgelenkbereich ist ein elastisches Stützband eingenäht.
2.2.11. Fäustlinge werden mit zwei Linien oder einer mit Einfassung der Abschnitte festgenäht.
2.2.12. Der untere Teil der Fäustlinge ist mit einem offenen oder geschlossenen Schnitt (je nach Ausfransung des Stoffes) umsäumt oder gesäumt oder eingefasst.
Bei Kanten und nicht ausfransenden Stoffen dürfen die Fäustlingsteile nicht versäubert werden.
2.2.13. Nähte bei Fäustlingen aus folienbeschichteten Materialien dürfen durch Kleben oder Schweißen abgedichtet werden.
2.2.14. Fertige Fäustlinge werden paarweise befestigt.
3. ANNAHMEREGELN
3.1.Akzeptanzregeln und Methoden zur Qualitätskontrolle von Fäustlingen – gemäß GOST 4103-82.
4. KENNZEICHNUNG, VERPACKUNG, TRANSPORT UND LAGERUNG
4.1.Kennzeichnung von Fäustlingen – gemäß GOST 10581-91 und GOST 12.4.103-83.
4.2. Verpackung und Transport von Fäustlingen – gemäß GOST 10581-91.
4.3.Kennzeichnung von Transportbehältern – gemäß GOST 14192-77.
4.4. Fäustlinge sollten in belüfteten Räumen in einem Abstand von mindestens 1 m von Heizgeräten gelagert und vor Sonnenlicht geschützt werden.