heim · Beleuchtung · 2011 Dächer. SP17.13330.2011 Designstandards für Dächer, Glasdächer in öffentlichen Gebäuden

2011 Dächer. SP17.13330.2011 Designstandards für Dächer, Glasdächer in öffentlichen Gebäuden

REGELWERK

DÄCHER

AKTUALISIERTE AUSGABE SNiP II-26-76

Die Dächer

SP 17.13330.2011

VORWORT

Ziele und Prinzipien der Standardisierung in Russische Föderation Eingerichtet Bundesgesetz vom 27. Dezember 2002 N 184-FZ „Über technische Vorschriften“ und die Entwicklungsregeln – Beschluss der Regierung der Russischen Föderation „Über das Verfahren zur Entwicklung und Genehmigung von Regelwerken“ vom 19. November 2008 N 858.

Details zum Regelwerk

1. Ausführende – Zentrales Forschungs- und Designexperimentalinstitut Industriegebäude und Strukturen (JSC "TsNIIPromzdanii").
2. Eingeführt Technischer Ausschuss zur Normung TC 465 „Bauwesen“.
3. Vorbereitet zur Genehmigung durch die Abteilung für Architektur, Bau- und Stadtentwicklungspolitik.
4. Genehmigt durch Beschluss des Ministeriums für regionale Entwicklung der Russischen Föderation (Ministerium für regionale Entwicklung Russlands) vom 27. Dezember 2010 N 784 und in Kraft gesetzt am 20. Mai 2010.
5. Registriert Bundesbehörde Von technische Regelung und Messtechnik (Rosstandart). Überarbeitung von SP 17.13330.2010.

Informationen über Änderungen dieses Regelwerks werden im jährlich erscheinenden Informationsindex veröffentlicht. Nationale Standards", und der Text von Änderungen und Ergänzungen - im monatlich veröffentlichten Informationsindex „Nationale Standards“. Im Falle einer Überarbeitung (Ersetzung) oder Aufhebung dieses Regelwerks wird die entsprechende Mitteilung im monatlich veröffentlichten Informationsindex „National“ veröffentlicht Normen". Die relevanten Informationen, Mitteilungen und Texte sind auch in veröffentlicht Informationssystem zur allgemeinen Verwendung - auf der offiziellen Website des Entwicklers (Ministerium für regionale Entwicklung Russlands) im Internet.

Einführung

Das Regelwerk enthält Anforderungen, die den Zielen von Teil 6 von Artikel 3 des Bundesgesetzes vom 30. Dezember 2009 N 384-FZ „Technische Vorschriften zur Sicherheit von Gebäuden und Bauwerken“ entsprechen.
Die Arbeiten wurden von OJSC „TsNIIPromzdaniy“ durchgeführt: Prof., Doktor der technischen Wissenschaften. Wissenschaften V.V. Granev, Prof., Candid. Technik. Naturwissenschaften S.M. Glikin, Ph.D. Naturwissenschaften A.M. Voronin, A.V. Peshkova, N.N. Schtscherbak.

1 Einsatzbereich

Dieses Regelwerk gilt für die Bemessung von Dächern aus Bitumen, Bitumen-Polymer, Elastomer und Thermoplast Rollenmaterialien, aus Mastix mit Verstärkungsdichtungen, Chrysotil-Zement-, Zementfaser- und Bitumen-Wellblechen, Zement-Sand-, Keramik-, Polymer-Zement- und Bitumen-Fliesen, Flach-, Chrysotil-Zement-, Verbund-, Zementfaser- und Schieferfliesen, verzinkten Stahlblechen , Kupfer, Zink-Titan, Aluminium, Metallwellbleche, Metallfliesen sowie Stahlbetonwannenplatten, die in Gebäuden verwendet werden für verschiedene Zwecke und überhaupt Klimazonen Russische Föderation.
Die Möglichkeit der Verwendung anderer gleichartiger Materialien muss verfahrensgemäß bestätigt werden gesetzlich festgelegt Russische Föderation im Bereich der technischen Regulierung.
Diese Regeln und Vorschriften gelten für den Wiederaufbau und große Renovierung Abdeckungen (Dächer) mit Bedachungen aus den oben genannten Materialien.

Dieses Regelwerk verwendet Verweise auf Regulierungsdokumente, deren Liste in Anhang A aufgeführt ist.
Notiz. Bei der Verwendung dieses Regelwerks empfiehlt es sich, die Gültigkeit der Referenzstandards und Klassifikatoren im öffentlichen Informationssystem zu überprüfen – auf der offiziellen Website der nationalen Normungsgremien der Russischen Föderation im Internet oder anhand des jährlich veröffentlichten Informationsindex „National Standards“, das ab dem 1. Januar des laufenden Jahres veröffentlicht wurde, und gemäß den entsprechenden monatlichen Informationsindizes, die in veröffentlicht wurden dieses Jahr. Wenn Referenzdokument Wenn ein Dokument ersetzt (geändert) wurde, sollten Sie sich bei der Verwendung dieses Regelwerks am ersetzten (geänderten) Dokument orientieren. Wird das Referenzdokument ersatzlos gelöscht, so gilt für den Teil, der diese Referenz nicht berührt, die Bestimmung, in der darauf verwiesen wird.

3. Begriffe und Definitionen

IN dieses Dokument Es werden Begriffe verwendet, deren Definitionen in Anhang B angegeben sind, sowie andere Begriffe, deren Definitionen gemäß den in Anhang A aufgeführten Regulierungsdokumenten übernommen wurden.

4. Allgemeine Bestimmungen

4.1. Diese Normen müssen bei der Planung von Dächern von Gebäuden und Bauwerken für verschiedene Zwecke beachtet werden, um den Anforderungen des Bundesgesetzes vom 30. Dezember 2009 N 384-FZ „Technische Vorschriften für die Sicherheit von Gebäuden und Bauwerken“, Bundesgesetz vom Juli, zu entsprechen 22, 2008 N 123-FZ „Technische Vorschriften zu Anforderungen Brandschutz" und Bundesgesetz vom 23. November 2009 N 261-FZ „Über Energieeinsparung und Steigerung der Energieeffizienz sowie über die Einführung von Änderungen bestimmter Rechtsakte der Russischen Föderation.“
Bei der Gestaltung von Dächern sind zusätzlich zu diesen Normen die Anforderungen der aktuellen Normen für die Gestaltung von Gebäuden und Bauwerken, Sicherheitsvorkehrungen und Arbeitsschutzvorschriften zu beachten.
4.2. Die für Dächer und Fundamente unter dem Dach verwendeten Materialien müssen den Anforderungen aktueller Dokumente im Bereich der Normung entsprechen.
4.3. Bevorzugte Dachneigungen in Abhängigkeit von den verwendeten Materialien sind in Tabelle 1 aufgeführt; in Tälern wird die Dachneigung in Abhängigkeit vom Abstand zwischen den Trichtern angenommen, jedoch nicht weniger als 0,5 %.

Tabelle 1

┌──────────────────────────────────────────────────┬──────────────────────┐
│ Dächer │ Neigung, % (Grad)<*> │

│1. Gerollt und Mastix │

│1.1. Ungenutzt │ │
│1.1.1. Aus Bitumen und Bitumen-Polymer-Rollen │ │
│Materialien mit feinkörniger Streuung: │ │

│Streusel │ │
│ mit oberste Schicht aus Rollenmaterial mit │1,5 - 25<**> (1 - 14)│
│grobe Streusel oder Metallfolie│ │

│1.1.2. Aus Mastix: │ │
│ mit einer Schutzschicht aus Kies oder Grobkorn │1,5 - 10 (1 - 6) │
│Streusel │ │
│ mit einer schützenden Lackschicht │>= 1,5 (>= 1) │
├──────────────────────────────────────────────────┼──────────────────────┤
│1.1.3. Aus Polymerrollenmaterialien │>= 1,5 (>= 1) │
├──────────────────────────────────────────────────┼──────────────────────┤
│1.2. Betrieben mit einer Schutzschicht aus Beton │1,5 - 3,0 (1 - 2) │
│oder bewehrte Platten, Zementsand │ │
│Mörtel, Sandasphaltbeton oder mit │ │
│Bodenschicht (mit Landschaftsbausystem) │ │
├──────────────────────────────────────────────────┼──────────────────────┤
│1.3. Inversion │1,5 - 3,0 (1 - 2) │
├──────────────────────────────────────────────────┴──────────────────────┤
│2. Aus Stückmaterialien und Wellbleche │
├──────────────────────────────────────────────────┬──────────────────────┤
│2.1. Aus Stückmaterialien │ │
│2.1.1. Aus Kacheln: │ │
│Zement-Sand, Keramik, Polymerzement│>= 40 (>= 22) │
│ Bitumen │>= 20 (>= 12) │
├──────────────────────────────────────────────────┼──────────────────────┤
│2.1.2. Aus Kacheln │ │
│ Chrysotilzement, Schiefer, Komposit, │>= 40 (>= 22) │
│ Zementfaser │ │
├──────────────────────────────────────────────────┼──────────────────────┤
│2.2. Von wellig, auch profiliert │ │
│Blätter │ │
│ Chrysotilzement, Metall profiliert │>= 20 (>= 12) │
│ (einschließlich Metallfliesen), Bitumen │ │
│ Zementfaser │>= 36 (>= 20) │
├──────────────────────────────────────────────────┴──────────────────────┤
│3. Aus Bleche
├──────────────────────────────────────────────────┬──────────────────────┤
│ verzinkter Stahl, mit Polymerbeschichtung, │>= 12 (>= 7) │
│aus Edelstahl, Kupfer, Zink-Titan, │ │
│Aluminium │ │
├──────────────────────────────────────────────────┼──────────────────────┤
│4. Aus Stahlbetonplatten mit einem Wannenabschnitt │5 - 10 (3 - 6) │
│mit einer wasserdichten Mastixschicht │ │
├──────────────────────────────────────────────────┴──────────────────────┤
│ <*>Eine Dimension (%) der Dachneigung wird gemäß│ in eine andere (Grad) umgerechnet
│Formel: tg alpha = 0,01x, wobei alpha der Neigungswinkel des Daches ist; x -│
│Dimension in %. │
│ <**>Für Dächer aus Bitumen und Bitumen-Polymer-Rollenmaterialien│
│Es müssen Maßnahmen gegen ein Verrutschen entlang der Unterlage vorgesehen werden.│
│Dächer mit einer Neigung von mehr als 25 % können unter Einhaltung der Vorschriften ausgeführt werden│
│Anforderungen der Tabelle 3. │

4.4. Dächer aus Wellblechen, einschließlich Profilblechen, Metallblechen, Stückmaterialien (Ziegel, Dachziegel) auf isolierten Verbundbelägen sollten unter Bildung eines Spalts (Lüftungskanal) zwischen der Wärmedämmschicht und dem Dach belüftet werden, der mit dem Dach kommuniziert Außenluft an Trauf-, First- und Firstbereichen sowie zur Wärmedämmung Fasermaterialien- Wind- und Wasserschutzmembran.
Um die Bildung von Kondenswasser aus dem kalten Dachboden auf den Oberflächen der oben genannten Dächer zu vermeiden, muss dafür gesorgt werden natürliche Belüftung Dachboden durch Löcher im Dach (Firste, Grate, Traufe, Dachfenster, Auspuffrohre usw.), deren Gesamtfläche mindestens 1/300 der Fläche der horizontalen Dachprojektion beträgt.
4.5. Die Höhe der belüfteten Kanäle und die Abmessungen der Zu- und Abluftöffnungen des Kanals hängen von der Neigung, der Dachfläche und der Luftfeuchtigkeit der inneren Dachschichten ab (Tabelle 2).

Tabelle 2

┌──────────────┬────────────┬─────────────────┬─────────────┬─────────────┐
│Dachneigung, │ Höhe │Höhe des Lüftungskanals│ Größe │ Größe │
│ Grad (%) │ Lüftungskanal │ für Ausgang │ Eingang │ Ausgang │
│ │ zur Entfernung von │ Dampf und │Entlüftungslöchern│Entlüftungslöchern│
│ │dampfförmige│ Konstruktion │ Kanal │ Kanal │
│ │ Feuchtigkeit, mm │ Feuchtigkeit, mm │ │ │

│ < 5 (9) │ 100 │ 250 │ 1/100 │ 1/200 │
├──────────────┼────────────┼─────────────────┼─────────────┼─────────────┤
│ 5 - weniger als 25 │ 60 │ 150 │ 1/200 │ 1/400 │
│(9 - weniger als 47)│ │ │ │ │
├──────────────┼────────────┼─────────────────┼─────────────┼─────────────┤
│ 25 - 45 │ 40 │ 100 │ 1/300 │ 1/600 │
│ (47 - 100) │ │ │ │ │
├──────────────┼────────────┼─────────────────┼─────────────┼─────────────┤
│ > 45 (100) │ 40 │ 50 │ 1/400 │ 1/800 │
├──────────────┴────────────┴─────────────────┴─────────────┴─────────────┤

ConsultantPlus: Hinweis.
Das Maß der Kanalhöhenerhöhung wird entsprechend der amtlichen Angaben vorgegeben
Text des Dokuments.

│ Notizen. 1. Als Länge des Gefälles wird die Höhe des Lüftungskanals genommen│
│nicht mehr als 10 m; Bei längerem Gefälle erhöht sich die Höhe des Kanals um 10 % m│
│oder zusätzlich für den Einbau sorgen Abgasanlagen
│(Belüftungsrohre). │
│ 2. Mindestgröße Kanaleinläufe (im Traufbereich)│
│- 200 cm2/m. │
│ 3. Mindestgröße der Kanalaustrittsöffnungen (am First) -│
│100 cm2/m. │
└─────────────────────────────────────────────────────────────────────────┘

4.6. Bei Dächern aus Metallblechen (außer Aluminium), die über einer durchgehenden Deckschicht verlegt sind, sollte zwischen den Blechen und der Deckschicht eine volumetrische Diffusionsmembran (ODM) vorgesehen werden, um das Kondensat abzuleiten.
4.7. Tragende Dachkonstruktionen (Traversen, Sparren, Schalung etc.) bestehen aus Holz, Stahl oder Stahlbeton, die den Anforderungen von SP 16.13330, SP 64.13330 und SNiP 2.03.02 entsprechen müssen. Bei isolierten Dächern mit dünnwandigen Leichtstahlkonstruktionen (LSTC) sollten die Sparren aus Thermoprofilen hergestellt werden, um die thermischen Eigenschaften der Konstruktion zu verbessern.
4.8. Die Höhe der Dachreling richtet sich nach den Anforderungen von GOST 25772, SP 54.13330, SP 56.13330 und SNiP 31-06. Bei der Gestaltung von Dächern müssen auch andere spezielle Sicherheitselemente vorgesehen werden, darunter Haken für Hängeleitern, Elemente zur Befestigung von Sicherheitsseilen, Trittstufen, Trittbretter, stationäre Leitern und Laufstege, Evakuierungsplattformen usw. sowie Elemente für Blitze Schutz von Gebäuden.
4.9. Auf Dächern (Dächern) von Hochhäusern (mehr als 75 m) ist es aufgrund der erhöhten Einwirkung der Windlast vorzuziehen, den Dachteppich durchgehend auf einen Untergrund aus dichten, wenig porösen Materialien (Zement-) zu kleben. Sand- oder Asphaltestrich, Schaumglas usw.), Wärmedämmplatten sollten auf die Dampfsperre und die Dampfsperrschicht auf die Tragkonstruktion geklebt werden. Zulässig ist die freie Verlegung des Dachteppichs mit einer Belastung aus Betonziegeln auf Mörtel oder einer Betonschicht, deren Gewicht durch Berechnung der Windlast ermittelt wird.
4.10. Bei der Bemessung von Dächern im Nutzungsbereich ist die Beschichtung durch Berechnung der Auswirkung zusätzlicher Belastungen durch Geräte, Fahrzeuge, Personen usw. zu überprüfen. gemäß SP 20.13330.
4.11. Bei Dächern mit einer tragenden Metallprofildecke und einer wärmedämmenden Schicht aus Materialien der Brennbarkeitsgruppe G2 – G4 muss vorgesehen werden, dass die Hohlräume der Wellplatte auf einer Länge von 250 mm mit Materialien der Brennbarkeitsgruppe ausgefüllt werden NG an Stellen, an denen die Terrassendiele an Wände, Dehnungsfugen, Laternenwände sowie an jeder Seite von First- und Kehldächern angrenzt. Wenn zur Dämmung des Daches zwei oder mehr Dämmschichten mit unterschiedlichen Brennbarkeitsklassen verwendet werden, richtet sich die Notwendigkeit, die Wellen der Terrassendielen auszufüllen, nach der Brennbarkeitsgruppe der unteren Schicht des Dämmstoffs.
Das Füllen von Wellhohlräumen mit Massendämmung ist nicht zulässig.
4.12. Übertragen dynamische Belastungen auf dem Dach von Geräten und Anlagen, die auf der Abdeckung (Dach) installiert sind, ist nicht zulässig.
4.13. Wenn es bei der Sanierung einer kombinierten Eindeckung (Dach) nicht möglich ist, die vorhandene Wärmedämmung hinsichtlich Festigkeit und Feuchtigkeit aufrechtzuerhalten, muss diese ersetzt werden; Wenn die zulässige Luftfeuchtigkeit der Wärmedämmung überschritten wird, die Festigkeit jedoch zufriedenstellend ist, werden Maßnahmen ergriffen, um deren natürliche Trocknung während des Betriebs des Daches sicherzustellen. Zu diesem Zweck sollten in der Dicke der Dämmung und/oder des Estrichs oder in der zusätzlichen Wärmedämmung (bestimmt nach SP 50.13330) in zwei zueinander senkrechten Richtungen Kanäle vorgesehen werden, die durch Lüftungslöcher in der Traufe und Entlüftungsöffnungen mit der Außenluft kommunizieren an Brüstungen, Stirnwänden, die über das Dach von Gebäudeteilen hinausragen, sowie durch Belüftungsrohre, die über der Kreuzung der Kanäle installiert sind. Die Anzahl der Rohre und die Trocknungszeit sollten rechnerisch ermittelt werden (Anhang B).
4.14. Um Blasen im Dachteppich zu vermeiden, ist eine Streifen- oder Punktverklebung der unteren Teppichschicht aus Rollenmaterialien zulässig.
4.15. In Ausführungszeichnungen der Abdeckung (Dach) von Gebäuden ist Folgendes anzugeben:
Dachdesign, Name und Marke von Materialien und Produkten mit Links zu Dokumenten im Bereich Normung;
die Größe der Pisten, Installationsorte Entwässerungstrichter und Standort Dehnungsfugen;
Dachdetails an Orten, an denen Entwässerungstrichter, Entwässerungsrinnen und Verbindungen mit Wänden, Brüstungen, Lüftungs- und Aufzugsschächten, Gesimsen, Rohren, Dachfenstern und anderen Strukturelementen installiert werden.
Aus den Ausführungszeichnungen des Bauteils des Vorhabens muss die Notwendigkeit der Maßnahmenentwicklung hervorgehen Brandschutz, Überwachung der Einhaltung von Brandschutzvorschriften und Sicherheitsvorschriften bei Bau- und Installationsarbeiten.

Informationen zu Änderungen:

1 gerollt und mastixiert

1.1 Nicht betriebsbereit

1.1.1 Aus Bitumen und Bitumen-Polymer-Rollenmaterialien mit feinkörniger Belag:

mit einer Deckschicht aus Rollenware mit grobkörniger Deckschicht oder Metallfolie

1.1.2 Aus Mastix:

mit einer Schutzschicht aus Kies oder grobem Pulver

mit einer schützenden Lackschicht

1.1.3 Hergestellt aus Polymerrollenmaterialien.

1.2 Betrieb mit einer Schutzschicht aus Beton oder Stahlplatten, Zement-Sand-Mörtel, sandigem Asphaltbeton oder mit einer Erdschicht (mit einem Landschaftsbausystem)

1.3 Umkehrung

2 Aus Stückmaterialien und Wellblechen

2.1 Aus Stückmaterialien

2.1.1 Aus Kacheln:

Zementsand, Keramik, Polymerzement

Bitumen

2.1.2 Aus Kacheln

Chrysotilzement, Schiefer, Verbundwerkstoff, Faserzement

2.2 Aus Wellblech, auch Profilblech

Chrysotilzement, Metallprofile (einschließlich Metallfliesen), Bitumen

Zementfaser

3 Aus Blechen

verzinkter Stahl, polymerbeschichtet, Edelstahl, Kupfer, Zink-Titan, Aluminium

4 Hergestellt aus Stahlbetonplatten mit einem Wannenabschnitt mit einer wasserdichten Mastixschicht

* Eine Dimension (%) der Dachneigung wird mithilfe der Formel in eine andere (Grad) umgerechnet: , wobei der Dachneigungswinkel ist; x - Dimension in %;

** Bei Dächern aus Bitumen und Bitumen-Polymer-Rollenmaterialien müssen Maßnahmen gegen Verrutschen entlang der Unterlage getroffen werden. Es ist möglich, Dächer mit Neigungen von mehr als 25 % auszuführen, sofern die Anforderungen eingehalten werden Tisch 3.

4.5 Die Höhe der belüfteten Kanäle und die Abmessungen der Einlass- und Auslasslüftungsöffnungen des Kanals hängen von der Neigung, der Dachfläche und der Luftfeuchtigkeit der inneren Dachschichten ab (Tabelle 2).

Tabelle 2

Dachneigung, Grad (%)

Höhe des Lüftungskanals zum Abführen von Dampffeuchtigkeit, mm

Höhe des Lüftungskanals zur Ableitung von Dampf und Baufeuchtigkeit, mm

Größe des Kanaleinlasses

Größe der Kanalauslass-Belüftungsöffnung

5 – weniger als 25 (9 – weniger als 47)

Anmerkungen

1 Die Höhe des Lüftungskanals wird für eine Hanglänge von nicht mehr als 10 m akzeptiert; Bei längerem Gefälle erhöht sich die Kanalhöhe um 10 % m oder es ist ein zusätzlicher Einbau von Absaugvorrichtungen (Belüftungsrohren) vorgesehen.

2 Die Mindestgröße der Kanaleinlässe (im Traufbereich) beträgt 200.

3 Die Mindestgröße der Kanalaustrittsöffnungen (am First) beträgt 100.

4.6 Bei Dächern aus Metallblechen (außer Aluminium), die über einem durchgehenden Deck verlegt sind, sollte zwischen den Blechen und dem Deck eine volumetrische Diffusionsmembran (ODM) vorgesehen werden, um Kondensat abzuleiten.

4.8 Die Höhe der Dachgeländer wird entsprechend den Anforderungen bereitgestellt GOST 25772 , SP 54.13330 , SP 56.13330 Und SNiP 31-06. Bei der Gestaltung von Dächern müssen auch andere spezielle Sicherheitselemente vorgesehen werden, darunter Haken für Hängeleitern, Elemente zur Befestigung von Sicherheitsseilen, Trittstufen, Trittbretter, stationäre Leitern und Laufstege, Evakuierungsplattformen usw. sowie Elemente für Blitze Schutz von Gebäuden.

4.10 Bei der Gestaltung von Nutzdächern ist die Beschichtung durch Berechnung der Auswirkung zusätzlicher Belastungen durch Geräte, Fahrzeuge, Personen usw. zu überprüfen. gemäß SP 20.13330.

4.11 Bei Dächern mit einer tragenden Metallprofildecke und einer wärmedämmenden Schicht aus Materialien der Brennbarkeitsgruppen G2 – G4 ist vorzusehen, dass die Hohlräume der Wellen der Decke bis zu einer Länge von 250 mm mit Materialien von ausgefüllt werden Die Brennbarkeitsgruppe NG am Übergang der Terrassendiele zu den Wänden, Dehnungsfugen, Laternenwänden sowie zu beiden Seiten des First- und Kehldachs. Wenn zur Dämmung des Daches zwei oder mehr Dämmschichten mit unterschiedlichen Brennbarkeitsklassen verwendet werden, richtet sich die Notwendigkeit, die Wellen der Terrassendielen auszufüllen, nach der Brennbarkeitsgruppe der unteren Schicht des Dämmstoffs.

Das Füllen von Wellhohlräumen mit Massendämmung ist nicht zulässig.

4.12 Die Übertragung dynamischer Lasten auf das Dach von auf der Eindeckung (Dach) installierten Geräten und Anlagen ist nicht zulässig.

4.13 Wenn es bei der Sanierung einer kombinierten Eindeckung (Dach) nicht möglich ist, die vorhandene Wärmedämmung hinsichtlich Festigkeit und Feuchtigkeit aufrechtzuerhalten, muss diese ersetzt werden; Wenn die zulässige Luftfeuchtigkeit der Wärmedämmung überschritten wird, die Festigkeit jedoch zufriedenstellend ist, werden Maßnahmen ergriffen, um deren natürliche Trocknung während des Betriebs des Daches sicherzustellen. Hierzu kann in der Dicke der Dämmung bzw. des Estrichs bzw. in einer zusätzlichen Wärmedämmung (bestimmt durch) vorgegangen werden SP 50.13330) in zwei zueinander senkrechten Richtungen sollten Kanäle vorgesehen werden, die durch Lüftungslöcher in der Traufe, Lüftungsöffnungen an Brüstungen, Stirnwänden, über das Dach ragenden Gebäudeteilen sowie durch oberhalb der Kreuzung installierte Belüftungsrohre mit der Außenluft kommunizieren die Kanäle. Die Anzahl der Rohre und die Trocknungszeit sollten rechnerisch ermittelt werden ( Anhang B).

4.15 In Ausführungszeichnungen der Abdeckung (Dach) von Gebäuden ist Folgendes anzugeben:

Dachdesign, Name und Marke von Materialien und Produkten mit Links zu Dokumenten im Bereich Normung;

die Größe der Böschungen, der Einbauort der Entwässerungstrichter und die Lage der Dehnungsfugen;

Dachdetails an Orten, an denen Entwässerungstrichter, Entwässerungsrinnen und Verbindungen mit Wänden, Brüstungen, Lüftungs- und Aufzugsschächten, Gesimsen, Rohren, Dachfenstern und anderen Strukturelementen installiert werden.

Aus den Arbeitszeichnungen des Bauteils des Projekts muss die Notwendigkeit hervorgehen, Maßnahmen zum Brandschutz zu entwickeln und die Einhaltung der Brandschutzvorschriften und Sicherheitsvorschriften während der Bau- und Installationsarbeiten zu überwachen.

5 Roll- und Mastixdächer

5.1 Rolldächer werden aus Bitumen und Bitumen-Polymer-Materialien mit Pappe, Glasfaser und kombinierten Untergründen und Untergründen aus Polymerfasern, Elastomermaterialien, TPO-Membranen, PVC-Membranen und ähnlichen Rolldachmaterialien hergestellt, die den Anforderungen entsprechen GOST 30547 und Mastixdächer – aus Bitumen-, Bitumen-Polymer-, Bitumen-Gummi-, Bitumenemulsions- oder Polymermastix, die den Anforderungen entsprechen GOST 30693, mit verstärkenden Glasfasermaterialien oder Abstandshaltern aus Polymerfasern.

5.2 Dächer aus Rollen- und Mastixmaterialien können in traditioneller (wenn sich der Abdichtungsteppich über der Wärmedämmung befindet) und umgekehrten (wenn sich der Abdichtungsteppich unter der Wärmedämmung befindet) hergestellt werden ( Anhang D).

5.3 Die konstruktive Lösung der Dacheindeckung in der Umkehrversion umfasst: vorgefertigten Stahlbeton oder monolithische Platten, ein Estrich aus Zementsandmörtel oder eine Gefälleschicht, beispielsweise aus Leichtbeton, eine Grundierung, ein Abdichtungsteppich, eine einschichtige Wärmedämmung, eine Sicherheits(filter)schicht, eine Ladung Kies oder Betonfliesen.

Bei Inversionsdächern sollten als Wärmedämmung nur Platten mit geringer Wasseraufnahme (maximal 0,7 Vol.-% in 28 Tagen), beispielsweise extrudierter Polystyrolschaum, verwendet werden.

5.4 Bei Nutz- und Umkehrdächern mit Erdschicht und Begrünungssystem muss der Abdichtungsteppich aus Materialien bestehen, die gegen Fäulnis und Beschädigung durch Pflanzenwurzeln beständig sind. Bei Dacheindeckungsmaterialien, die gegen das Keimen von Pflanzenwurzeln nicht resistent sind, ist eine Antiwurzelschicht vorgesehen.

5.5 Die Anzahl der Schichten des Abdichtungsteppichs hängt von der Dachneigung, der Flexibilität und der Hitzebeständigkeit des verwendeten Materials ab und sollte unter Berücksichtigung der Empfehlungen in den Tabellen E.1 – E.3 berücksichtigt werden Anhang D.

5.6 Als Unterlage für einen Imprägnierteppich können dienen:

Tragplatten aus Stahlbeton, deren Nähte mit Zementsandmörtel der Güteklasse mindestens 100 oder Beton der Güteklasse B 7,5 mindestens abgedichtet sind;

Wärmedämmplatten, das gegen organische Lösungsmittel (Benzin, Ethylaceton, Nefras usw.) kalter Mastixe und beständig gegen die Temperatureinwirkung heißer Mastixe sein muss; Bei Vorliegen der Voraussetzungen können Wärmedämmplatten aus Polystyrolschaum und anderen brennbaren Dämmstoffen eingesetzt werden 5.11. Wärmedämmplatten aus Schaumglas, expandiertem Polystyrol und Mineralwollplatten kann eine werkseitig hergestellte geneigte Oberfläche haben, die dem wasserdichten Teppich eine Neigung verleiht;

monolithische Wärmedämmung aus Leichtbeton sowie Materialien auf Basis von Zement- oder Bitumenbindemitteln mit wirksamen Füllstoffen - Perlit, Vermiculit, Schaumgranulat usw.;

Nivellierung von monolithischen Estrichen aus Zementsandmörtel und Asphaltbeton sowie vorgefertigten (trockenen) Estrichen aus zwei 10 mm dicken Chrysotilzement-Flachpressplatten GOST 18124 oder aus zwei zementgebundenen Spanplatten mit einer Stärke von 12 mm GOST 26816, mit Schrauben so befestigt, dass die Stöße der Platten in verschiedenen Schichten nicht zusammenfallen.

5.7 Die Möglichkeit der Verwendung einer Dämmung als Unterlage für einen Abdichtungsteppich (ohne darauf einen Ausgleichsestrich zu verlegen) sollte anhand der auf das Dach einwirkenden Belastungen unter Berücksichtigung der elastischen Eigenschaften der Wärmedämmung (Zugfestigkeit, relative Dehnung, Elastizitätsmodul).

Die Dicke und Verstärkung des Zement-Sand-Estrichs, der als Plattform für Geräte, Parkplätze für Autos usw. verwendet wird. und verlegt auf leichten Wärmedämmplatten (Mineralwolle, Polystyrolschaum, Glasfaser) werden ebenfalls rechnerisch unter Berücksichtigung der elastischen Eigenschaften der Wärmedämmplatten verlegt.

5.8 Zwischen dem Zement-Sand-Estrich und der porösen (Faser-)Wärmedämmung muss eine Trennschicht aus Rollenmaterial vorgesehen werden, um zu verhindern, dass die Dämmung beim Einbau des Estrichs nass wird oder die Oberfläche der empfindlichen Dämmung (z. B. Schaumglas) beschädigt wird ).

5.9 Ausgleichsestriche müssen mit temperaturschrumpfbaren Fugen bis zu einer Breite von 10 mm versehen sein, wobei Estriche aus Zementsandmörtel in Abschnitte von höchstens 6 x 6 m und solche aus Sandasphaltbeton in Abschnitte von höchstens 4 x 4 m unterteilt werden Bei Kaltbelägen mit Tragplatten in der Länge 6 m sollten diese Flächen 3x3 m groß sein.

5.10 Entlang der Temperaturschrumpfnähte ist die Verlegung von 150-200 mm breiten Dehnungsfugenstreifen aus Rollenware mit beidseitiger Verklebung in einer Breite von ca. 50 mm vorzusehen.

5.11 Wärmedämmplatten aus Polystyrolschaum und anderen brennbaren Dämmstoffen dürfen als Unterlage für einen Abdichtungsteppich aus Rollenmaterial ohne Ausgleichsestrichvorrichtung nur bei freier Verlegung des Rollenmaterials oder bei Verwendung selbstklebender Materialien bzw. mit verwendet werden mechanische Befestigung Dies ist der Fall, da die Feuermethode des Klebens mit brennbarer Isolierung nicht akzeptabel ist.

Sollten die Wärmedämmplatten und das auf der Wärmedämmung verlegte Dacheindeckungsmaterial nicht kompatibel sein, muss zwischen ihnen eine Trennschicht aus Glasfaser oder Geotextil mit einer Dichte von mindestens 100 vorgesehen werden.

5.12 Eine Dampfsperre zum Schutz der Wärmedämmschicht und des Sockels unter dem Dach vor der Befeuchtung dampfförmiger Feuchtigkeit in den Räumlichkeiten ist entsprechend den Anforderungen vorzusehen SP 50.13330. Dampfsperrschicht muss durchgehend und wasserdicht sein.

An Stellen, an denen die Wärmedämmschicht an Wände, Laternenwände, Schächte und durch die Beschichtung verlaufende Geräte grenzt oder Dachgeschoss, muss die Dampfsperre auf eine Höhe angehoben werden, die der Dicke der Wärmedämmschicht entspricht, und an Stellen von Dehnungsfugen muss sie an den Kanten der Metalldehnungsfuge angebracht und hermetisch verklebt oder verschweißt werden.

5.13 Bei der Befestigung des Dachteppichs mit Befestigungsmitteln wird deren Neigung durch Berechnung der Windlast ermittelt ( Anhang E).

5.14 An Stellen mit Höhenunterschieden, wo das Dach auf die Brüstungen trifft, an den Wänden der Seiten der Laternen, an Stellen, an denen Rohre verlaufen, an Entwässerungstrichtern, Lüftungsschächten usw. Stellen Sie einen zusätzlichen wasserdichten Teppich bereit, dessen Anzahl der Schichten entsprechend zu wählen ist Anhang D.

5.15 Zusätzliche Lagen wasserdichter Teppiche aus Rollenmaterial und Mastix müssen auf senkrechten Flächen um mindestens 250 mm verlängert werden.

5.22 Auf ungenutzten Dächern aus Elastomer- und Thermoplast-Rollmaterialien im Freilegeverfahren ist eine Platten- oder Kieslastschicht vorzusehen, deren Gewicht rechnerisch für die Windlast ermittelt wird ( Anhang E).

5.23 Die maximal zulässige Dachfläche aus Walz- und Mastixmaterialien der Brennbarkeitsgruppen G-2, G-3 und G-4 mit einer Gesamtdicke des Abdichtungsteppichs bis 8 mm, ohne Schutz durch eine Kiesschicht oder grobkörniger Belag, sowie die Fläche der durch Brandgürtel (Wände) abgegrenzten Bereiche, sollten die in angegebene Werte nicht überschreiten Tabelle 4.

5.24 Brandgürtel müssen als Schutzschichten für genutzte Dächer hergestellt werden ( 5.18) Breite von mindestens 6 m. Brandschutzbänder müssen den Sockel unter dem Dach (einschließlich Wärmedämmung) aus Materialien der Brennbarkeitsgruppen G-3 und G-4 in voller Dicke durchqueren.

Tabelle 4

Brennbarkeitsgruppe (G) und Flammenausbreitung (RP) des wasserdichten Dachteppichs, nicht niedriger

Brennbarkeitsgruppe des Dachgrundmaterials

Die maximal zulässige Dachfläche ohne Kiesschicht oder grobkörnigen Belag sowie durch Brandgürtel getrennte Dachabschnitte,

Keine Grenzen

5.25 An Stellen, an denen interne Ablauftrichter durch das Dach verlaufen, ist eine Reduzierung von 15–20 mm im Umkreis von 0,5–1,0 m vom Niveau des Abdichtungsteppichs und der Wasserauffangschale vorgesehen.

Die Achse des Trichters muss einen Abstand von mindestens 600 mm von der Brüstung und anderen über das Dach hinausragenden Gebäudeteilen haben.

5.26 Bei einer Dehnungsfuge mit Metalldehnungsfugen muss die Dampfsperre die untere Dehnungsfuge abdecken und die Fuge muss eine komprimierbare Isolierung, beispielsweise Glasfaser, enthalten GOST 31309 oder von Mineralwolle Von GOST 21880.

5.27 Bei Dächern aus Bitumen- und Bitumen-Polymer-Rollen- und Mastixmaterialien können an Stellen neben vertikalen Flächen geneigte keilförmige Seiten mit Seitenlängen von ca. 100 mm vorgesehen werden.

5.28 An Stellen, an denen das Dach an Brüstungen mit einer Höhe von bis zu 450 mm angrenzt, können auf der Oberkante der Brüstung Schichten zusätzlicher wasserdichter Teppiche angebracht werden, wobei die Widerlager mit verzinktem Dachstahl ausgekleidet und mit Krücken gesichert werden.

Bei Dächern aus TPO-Membranen oder PVC-Membranen kann ein zusätzlicher Abdichtungsteppich aus diesen Materialien an eine Tropfleitung aus TPO-Metall oder PVC-Metall angeschweißt werden.

5.29 Bei Dächern mit einer hohen Brüstung (mehr als 450 mm) der obere Teil Schutzschürze kann mit einer Metallklemmleiste an selbstschneidenden Schrauben befestigt und mit Dichtmittel geschützt werden, und der obere Teil der Brüstung wird mit Dacheindeckungsstahl geschützt, mit Krücken gesichert oder mit Brüstungsplatten abgedeckt, wobei die Nähte dazwischen abgedichtet werden.

5.31 Im Traufbereich mit Außenentwässerung wird empfohlen, das Dach mit einer Lage zusätzlicher Abdichtungsmatte aus Rollenmaterial mit einer Breite von mindestens 250 mm zu verstärken, die auf den Untergrund unter dem Dach geklebt wird (in Rolldach aus Bitumen und Bitumen-Polymer-Materialien) oder eine Schicht Mastix mit einer Verstärkungsdichtung (bei Mastixdächern). Bei Dächern aus Elastomermaterialien (z. B. EPDM) wird der Abdichtungsteppich auf die Tropfkante geklebt, bei TPO-Membranen oder PVC-Membranen wird der Teppich auf die Tropfkante aus TPO-Metall oder PVC-Metall geschweißt.

5.32 Auf einem First wird empfohlen, ein Dach mit einer Neigung von 3,0 % oder mehr auf jeder Seite um eine Breite von 150–250 mm und das Tal um eine Breite von 500–750 mm (ab der Wendelinie) zu verstärken eine Schicht zusätzlicher wasserdichter Teppich aus Bitumen oder Bitumen-Polymer-Rollenmaterial (bei Rolldächern aus Bitumen und Bitumen-Polymer-Materialien) oder eine verstärkte Mastixschicht (bei Mastixdächern) gemäß Anhang D.

5.33 Auf Dächern mit Gras- und Umkehrdächern sollten Trichter mit Ablaufring zum Ableiten des Wassers und zusätzliche Elemente aus verrottungsfestem Material, beispielsweise Kunststoff, verwendet werden.

6 Dächer aus Stückmaterialien und Wellblechen

In Dächern aus Stückmaterialien und Wellblechen }