heim · Netzwerke · Anordnung zur Inbetriebnahme von Brandmeldeanlagen. Stilllegung der alten Brandmeldeanlage und Einführung einer neuen. Welche Regulierungsdokumente dienen als Leitfaden für den Einsatz von Alarmsystemen?

Anordnung zur Inbetriebnahme von Brandmeldeanlagen. Stilllegung der alten Brandmeldeanlage und Einführung einer neuen. Welche Regulierungsdokumente dienen als Leitfaden für den Einsatz von Alarmsystemen?

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  • Geplante Inspektionen des Ministeriums für Notsituationen (Brandaufsicht) für 2019 in Moskau und der Region Moskau.
PB-Neuigkeiten
25. Internationale Ausstellung Securika Moskau
27.03.2019

Am 22. März 2019 fand in Moskau die Ausstellung SECURIKA statt, die sich den technischen Mitteln zur Gewährleistung von Sicherheit, Brandschutz... widmete.

Basierend auf den Ergebnissen des Jahres 2018 wurde der Moskauer Staatliche Rettungsdienst zum besten Sicherheitssystem in Russland gekürt
25-02-2019

Die Jahrestagung fand unter der Leitung des stellvertretenden Vorsitzenden der Kommission für die Prävention und Reaktion von Notsituationen und Bränden statt.

Fragen zur Gewährleistung des sicheren Betriebs von Gasanlagen wurden auf einer außerordentlichen Sitzung des CoES der Region Moskau erörtert
18-01-2019

Eine außerordentliche Sitzung der Kommission zur Verhütung und Beseitigung von Notsituationen wurde vom Vizegouverneur der Region Moskau geleitet...

Regulierungsdokumentation -> HANDBUCH zum Betrieb technischer Sicherheitsausrüstung durch private Sicherheitseinheiten der Organe für innere Angelegenheiten ->

10. BESCHREIBUNG DER TECHNISCHEN SICHERHEITSGERÄTE

10.1. ÜNB in ​​der Bilanz privater Sicherheitseinheiten, die aufgrund von physischer Abnutzung, Erreichen der festgelegten Lebensdauer, Naturkatastrophen, Unfällen, Verstößen in Verfall geraten sind normale Bedingungen Betrieb sowie veraltete unterliegen der Abschreibung oder Freigabe und dem Verkauf in der durch die geltende Gesetzgebung festgelegten Weise.

10.2. Zur Durchführung des Verfahrens zur Stilllegung von Anlagen wird eine Kommission eingesetzt, bestehend aus: dem stellvertretenden Leiter der Abteilung (Abteilung) für Technik, dem Leiter der Machbarkeitsstudie der Abteilung (Abteilung), dem Leiter der Leitstelle und Ingenieuren.

10.3. Die Abschreibung und Bilanzierung von Anlagevermögen, einschließlich Computerausrüstung, erfolgt in Übereinstimmung mit Gesetzen und anderen Rechtsakten Russische Föderation, regulatorische Rechtsakte des Innenministeriums Russlands.

10.4. Die Abschreibung von Ersatzteilen und Materialien, die für die Reparatur des ÜNB verwendet werden, erfolgt in in der vorgeschriebenen Weise basierend auf Einträgen im Logbuch des Elektrikers, der die Reparaturen durchgeführt hat, bestätigt durch Ingenieure und technisches Personal.

Die Abschreibung von Ersatzteilen (Dioden, Sicherungen, Kondensatoren und andere) und Materialien, die bei Wartungsarbeiten verbraucht werden, erfolgt auf der Grundlage der vom Eigentümer bestätigten Einträge im Elektrikertagebuch in der vorgeschriebenen Weise.

10.5. Am Ende seiner Lebensdauer wird der ÜNB nach dem festgelegten Verfahren abgeschrieben.

10.6. Nach Genehmigung des Stilllegungsgesetzes gilt der ÜNB als abgeschrieben und unterliegt der Demontage. Bei Reparaturarbeiten können Einheiten, Teile, Ersatzteile und Materialien verwendet werden, die bei der Demontage stillgelegter Geräte für eine weitere Verwendung geeignet sind.

10.7. Alle unbrauchbaren Komponenten, Teile und Materialien, die bei der Demontage außer Betrieb genommen werden technische Mittel, müssen vorschriftsmäßig entsorgt werden.

Richtlinien die Kontrolle regulieren Umsetzung von Designentscheidungen bei der Akzeptanz automatischer Systeme Brandmeldeanlage (ASPS) in Betrieb genommen.

5.4.1. Allgemeine Bestimmungen

Die Inbetriebnahme von ASPS muss durch den Betrieb erfolgen Kommission, die auf Anordnung des Leiters des Unternehmens (Organisation) ernannt wirdtion-Kunde (22).

Der Arbeitskommission gehört ein Vertreter des Kunden an (Kommissionsvorsitzender), Generalunternehmer, Planung, Montage und beauftragende Organisation sowie die ausführende Organisation TO und R, Vertreter des Staatsgrenzdienstes. Beteiligung von Vertretern des Staatsgrenzdienstes an der Zusammensetzung Landes- und Fachbereichsabnahmekommissionen sind obligatorischinteressant. Neben dem offiziellen Vertreter der Organe des Staatsgrenzschutzes können auch Mitarbeiter des Staatsgrenzdienstes an der Arbeit der Kommissionen beteiligt sein und diese umsetzenControlling während des Baus und des weiteren BetriebsObjekt (Ziffern 2, 4 NPB 05) (23).

Die Arbeit der Kommission erfolgt nach dem Abnahmeprüfprogrammmit der Gebietskörperschaft des Staatsgrenzdienstes vereinbart und genehmigtdurch den Kunden. Das Abnahmetestprogramm sollte Folgendes umfassen (24):

Hauptmerkmale des Prüflings;

Zweck der Prüfung;

Zusammensetzung der Annahmekommission;

Umfang der Prüfungen und Inspektionen;

Logistikunterstützung für Tests;

Sicherheitsanforderung;

Testmethodik;

Kriterien zur Bewertung von Testergebnissen.

Die Arbeitskommission muss (26):

Überprüfen Sie die Qualität und Übereinstimmung der durchgeführten Installations- und Inbetriebnahmearbeiten mit der Konstruktionsdokumentation, SNiP, PUE, NPB, technisch Dokumentation von Herstellern;

Führen Sie umfassende Tests der automatischen Installation durch Feuerlöschanlagen gemäß Abnahmeprüfprogramm. Nach komplexe Tests ein Gesetz wird ausgearbeitet (Anlage). 28).

Wenn die Arbeitskommission eine Diskrepanz zwischen den abgeschlossenen feststellt Installation und Inbetriebnahme an dem Projekt arbeiten, regulatorischen Anforderungen Zur Dokumentation wird ein Protokoll erstellt, in dem die festgestellten Mängel aufgeführt sindStatistiken und Fristen für deren Beseitigung sowie die dafür zuständigen Behördentionen. Nach Beseitigung der im Protokoll genannten Installationsmängel,Der Auftraggeber muss die Anlage erneut zur Lieferung vorlegen (27).

Ein Vertreter der staatlichen Grenzschutzbehörde, der Mitglied der Kommission ist, ist verpflichtet (29):

Nehmen Sie an der Inspektion und Abnahme der installierten Geräte teilSystem Brandschutz, Zertifikate ansehen, technische Pässe und andere bescheinigende Dokumente Gerätequalitätsindikatoren, Systeme und Mundtestberichteneu Brandschutz;

Teilen Sie Ihre Meinung schriftlich dem Vorsitzenden der Arbeitskommission mit Organ des Staatsgrenzdienstes über die Durchführung der im Projekt vorgesehenen Aktivitäten und Bereitschaft der Anlage zur Inbetriebnahme und sofern vorhandenMängel – erstellen und präsentieren Sie eine Liste davon.

Wenn Verstöße gegen die Anforderungen behördlicher Dokumente festgestellt werden, Projektentscheidungen und -aktivitäten, ein Vertreter des staatlichen Grenzschutzorgans äußert schriftlich eine besondere Stellungnahme an den Vorsitzenden der Kommission und das Gesetzdie Annahmekommission unterschreibt nicht (30).

5.4.2. Merkmale der Inbetriebnahme von Systemen Feueralarm

Dokumentation, die bei der Inbetriebnahme der Systeme vorgelegt wird Feueralarm, muss Anhang 30 (35.1) entsprechen.

Inbetriebnahme von ASPS ohne Durchführung einer umfassenden Justieren und Testen ist nicht erlaubt (35.2).

Mit der Inbetriebnahme der abgeschlossenen Installationsarbeiten und Einrichten von ASPS Arbeitskommission führt (35.3):

Überprüfung der Qualität und Konformität der durchgeführten Installationsarbeitendetaillierte Bearbeitung der eingereichten Dokumentation, Betriebsanleitungen, technologischen Karten und technischen Dokumentation von produzierenden Unternehmen;

Messen des Isolationswiderstands der Alarmschleife und Elektroverkabelung;

Messen des Widerstands der Alarmschleife;

Technische Prüfung Systeme Feuerautomatik wird alle 5 Jahre durchgeführt.

Nachfolgend finden Sie eine Liste von Dokumenten, die zwingende Anforderungen regeln Brandschutz:

Bundesgesetz 123-FZ. Technische Vorschriften zu Brandschutzanforderungen

Artikel 4. Technische Vorschriften im Bereich Brandschutz

Technische Vorschriften im Bereich Brandschutz sind:

1) Festlegung von Brandschutzanforderungen für Produkte, Entwurfs-, Produktions-, Betriebs-, Lager-, Transport-, Verkaufs- und Entsorgungsprozesse in regulatorischen Rechtsakten der Russischen Föderation und regulatorischen Dokumenten zum Brandschutz;

2) gesetzliche Regelung Beziehungen im Bereich der Anwendung und Nutzung von Brandschutzanforderungen;

3) gesetzliche Regelung der Beziehungen im Bereich der Konformitätsbewertung.

Hin zum Normativen Rechtsakte Die Russische Föderation zum Brandschutz umfasst BundesgesetzeÖ Technische Vorschriften, Bundesgesetze und andere Rechtsakte der Russischen Föderation, die verbindliche Brandschutzanforderungen festlegen.

Zu den regulatorischen Dokumenten zum Brandschutz gehören: nationale Standards, Verhaltenskodizes mit Brandschutzanforderungen (Normen und Vorschriften).

RD 25.964-90. System Wartung und reparieren automatische Installationen Feuerlöschen, Rauchbeseitigung, Sicherheit, Feuer und Sicherheits- und Brandmeldeanlage. Organisation und Ablauf der Arbeit

Abschnitt 1.1.9. Die technische Prüfung erfolgt 5 Jahre nach Inbetriebnahme (und darüber hinaus in festgelegten Zeitabständen) für technische Machbarkeit und die wirtschaftliche Machbarkeit ihrer beabsichtigten Verwendung.

3.4. Die technische Inspektion der Anlagen wird im Auftrag von Vertretern des Auftragnehmers, des Auftraggebers, der örtlichen Behörden der Landesfeuerwehr und gegebenenfalls unter Einbeziehung von Vertretern anderer Organisationen durchgeführt. Die angegebenen Arbeiten müssen vom Auftragnehmer mit wiederkehrenden Arbeiten kombiniert werden.

3.4.1. Das Ergebnis der Prüfung ist im „Technischen Prüfzeugnis für automatische Feuerlösch-, Entrauchungs-, Sicherheits-, Feuer- und Sicherheitsbrandmeldeanlagen“ zu dokumentieren.

Abhängig vom technischen Zustand des Fahrzeugs und der Anlagen im Allgemeinen sollte die Kommission folgende Empfehlungen aussprechen:

Schreiben Sie die Installation ab;

Einzelne Fahrzeuge reparieren oder ersetzen;

Verlängern Sie den Betrieb und legen Sie gleichzeitig einen Termin für die nächste Inspektion fest.

Auflösung 880-PP. Brandschutzregeln in Moskau

7,70. Alle 5 Jahre sowie nach Ablauf der in der technischen Dokumentation angegebenen Nutzungsdauer erfolgt eine technische Prüfung der gesamten Anlage auf die Möglichkeit einer bestimmungsgemäßen Weiterverwendung gemäß RD 25.964-90.

7.71. Die technische Prüfung wird von einer Kommission unter Beteiligung von Vertretern des Kunden (der Organisation, die die Anlage betreibt, der Organisation, die die Anlage wartet), der Gebietskörperschaft der Landesfeuerwehr und gegebenenfalls anderer Organisationen durchgeführt.

7,72. Die Ergebnisse der Prüfung werden im entsprechenden Gesetz dokumentiert.

7.73. Abhängig vom Stand der automatischen Brandschutzsysteme verabschiedet die Kommission folgende Empfehlungen:

Führen Sie die Installation durch neue Installation(Einbau ersetzen);

Reparaturen einzelner Installationsgeräte durchführen;

Verlängern Sie den Betrieb der Anlage, indem Sie einen Termin für die nächste Umfrage festlegen.

16.1. Zur Inbetriebnahme der installierten technischen Signalanlagen wird auf Anordnung des Leiters der Kundenorganisation (Unternehmen) eine Arbeitskommission eingesetzt.

Das Verfahren und die Dauer der Arbeit der Arbeitskommission werden vom Kunden gemäß SNiP 3.01.04-87 und RD78.145-93 bestimmt.

16.2. Der Arbeitskommission gehören Vertreter an:

Organisation (Unternehmen) - Kunde (Vorsitzender der Kommission);

Installations- und Inbetriebnahmeorganisation; Auftraggeberorganisation: Sicherheitsabteilungen;

Landesbrandaufsichtsbehörden.

Bei Bedarf können weitere Spezialisten hinzugezogen werden.

16.3. Die Kommission muss spätestens drei Tage später mit der Abnahme beginnen (allgemeine Wochenenden nicht mitgerechnet). Feiertage) ab dem Datum der Meldung der Lieferbereitschaft der technischen Ausrüstung durch den Montage- und Inbetriebnahmebetrieb.

16.4. Bei der Inbetriebnahme technischer Anlagen Installations- und Inbetriebnahmeorganisation muss der Arbeitskommission Folgendes vorlegen: Ausführungsdokumentation (eine Reihe von Arbeitszeichnungen mit daran vorgenommenen Änderungen); technische Dokumentation produzierender Unternehmen; Zertifikate, technische Pässe oder andere Dokumente, die die Qualität der bei Installationsarbeiten verwendeten Materialien, Produkte und Geräte bescheinigen; Inspektionsbericht (Anhang 1);

Akt der Übergabe von Ausrüstung, Produkten und Materialien zur Installation (gemäß dem Formular des Staatlichen Statistikausschusses der Russischen Föderation);

Akt der Bereitschaft von Gebäuden und Bauwerken für Installationsarbeiten (Anhang 2);

Akt der Durchführung Eingabesteuerung(Anhang 3);

Bescheinigung über den Abschluss der Installationsarbeiten (Anhang 5);

Bescheinigung über die Prüfung von Schutzrohrleitungen mit Trenndichtungen auf Dichtheit (Anlage 8);

Akt der Messung des Isolationswiderstands elektrischer Leitungen (Anhang 9);

Inspektionsbericht versteckte Arbeit zum Verlegen elektrischer Leitungen an Wänden, Decken und Böden (Anhang 10);

Bescheinigung über die Inspektion versteckter Arbeiten (Abwasser) (Anhang 11);

Bescheinigung über die Inspektion verdeckter Arbeiten (Verlegung). Kabelleitungen im Boden) (Anhang 12);

Protokoll zum Aufwärmen von Kabeln auf Trommeln (Anhang 13);

Abschlusszertifikat Inbetriebnahmearbeiten(Anhang 14);

Liste der installierten Geräte und Melder (Anhang 16).

ANMERKUNGEN

1. Bei der Lieferung und Abnahme zur Inbetriebnahme technischer Signalanlagen an Standorten, an denen gemäß Inspektionsberichten Installationsarbeiten durchgeführt wurden, werden technische Unterlagen der produzierenden Unternehmen sowie Unterlagen gemäß den Anlagen 1,3,9,10 14 vorgelegt ,16 und die Bescheinigung über die Übertragung von Geräten, Produkten und Materialien für die Installation gemäß dem Formular des Staatlichen Statistikausschusses der Russischen Föderation.

2. Ein Akt der Übergabe von Ausrüstungsprodukten und -materialien zur Installation (Formular des Staatlichen Statistikausschusses der Russischen Föderation) wird vorgelegt, wenn die Installations- und Inbetriebnahmeorganisation vom Kunden Signalgeräte zur Installation akzeptiert.



3. Eine Bescheinigung über den Abschluss der Installationsarbeiten wird vorgelegt, wenn Installationsorganisation führte lediglich die Installation technischer Alarmanlagen durch.

4. Handlungen gemäß den Anlagen 11 und 12 dieses Handbuchs werden eingereicht, wenn der Installations- und Inbetriebnahmebetrieb Arbeiten zur Verlegung von Leitungen im Abwasserkanal und im Erdreich durchgeführt hat

Das Protokoll zum Aufwärmen von Kabeln auf Trommeln wird für den Fall vorgestellt, dass das Kabel währenddessen abgewickelt wird negative Temperaturen es war aufgewärmt.

16.5. Inbetriebnahme installierter technischer Alarmanlagen ohne aufwändige Anpassung ( umfassende Prüfung) nicht erlaubt.

16.6. Mit der Annahme der Inbetriebnahme der abgeschlossenen Installationsarbeiten und der Einstellung der technischen Signalausrüstung führt die Arbeitskommission Folgendes durch:

Qualitätskontrolle und Einhaltung der durchgeführten Installations- und Einstellarbeiten Projektdokumentation(Inspektionsbericht), technologische Karten und technische Dokumentation von produzierenden Unternehmen;

Überprüfung des Zustands der technischen und technischen Ausrüstung zur Ausstattung des Anlagenumfangs und der Mittel zur Erhöhung der Sicherheit;

Messung des Isolationswiderstands der Alarmschleife, der mindestens 1 MOhm betragen muss;

Messen des Widerstands der Alarmschleife;

Testen der Leistung installierter Bedienfelder, Bedienfelder und Detektoren.

Die Kommission führt bei Bedarf weitere Kontrollen und Messungen der vereinbarten Parameter durch technische Spezifikationen zu den installierten Geräten.



16.7. Die Prüfmethodik für die Inbetriebnahme installierter signaltechnischer Anlagen wird von der Abnahmekommission gem. festgelegt technische Dokumentation produzierende Unternehmen.

16.8. Wenn einzelne Unstimmigkeiten der abgeschlossenen Arbeiten mit der Konstruktionsdokumentation oder dem Inspektionsbericht sowie mit den Anforderungen von RD 78.145-93 „Systeme und Komplexe von Sicherheits-, Feuer- und Sicherheitsfeuermeldern festgestellt werden. Regeln für die Herstellung und Abnahme von Arbeit“ muss die Kommission einen Bericht über die festgestellten Abweichungen erstellen und die für deren Beseitigung verantwortlichen Organisationen angeben. Diese Organisationen müssen die Unstimmigkeiten innerhalb von 10 Tagen beseitigen und der Installationsbetrieb muss die technischen Signaleinrichtungen erneut zur Lieferung bereitstellen.

16.9. Installierte technische Alarmanlagen gelten als zum Betrieb abgenommen, wenn bei der Inspektion Folgendes festgestellt wird:

Installations- und Einstellarbeiten wurden gemäß den Anforderungen dieser Regeln durchgeführt, technologische Karten und technische Dokumentation produzierender Unternehmen;

alle Elemente Gebäudestrukturen und geschützte Bereiche der Anlage werden gemäß Projekt- oder Inspektionsbericht gesperrt; alle Zonen rund um die Anlage sind laut Projekt- oder Inspektionsbericht gesperrt;

Messergebnisse liegen im Normbereich;

Prüfung der Leistungsfähigkeit technischer Geräte ergab positive Resultate, während technische Brandmeldeanlagen in den konstruktionsbedingt vorgesehenen Fällen die Abschaltung von Lüftungsanlagen, die Einbeziehung von Rauchabzugsanlagen und den Luftdruck sicherstellen müssen Treppen und Vorräume im Brandfall.

16.10. Installierte PTUs gelten als für den Betrieb akzeptiert, wenn folgenden Bedingungen:

während gleichzeitig hochwertige Fernsehbilder auf dem Bildschirm eines Videoüberwachungsgeräts (VCU) sichergestellt werden;

Die gesamten nichtlinearen Bildverzerrungen sollten ±10 % nicht überschreiten.

Die gesamten geometrischen Verzerrungen des Bildes sollten ±4 % nicht überschreiten.

normale Größe Bilder auf dem VKU-Bildschirm sollten (394< 308) ±2 мм;

Es muss ein bedienerfreier Betrieb gewährleistet sein, d.h. Speichern des Bildes des beobachteten Objekts mit Interlaced-Bildzerlegung in 625 Zeilen bei 25 Bildern pro Sekunde unter dem Einfluss aller destabilisierenden Faktoren, die in den technischen Bedingungen der Installation festgelegt sind;

Die horizontale Auflösung der Installation, gemessen am vertikalen Keil des Bildes des IT-72-Testtisches auf dem VKU-Bildschirm bei einer Tischbeleuchtung von 200 Lux und einer relativen Objektivöffnung von 1:4, gewährleistet die Sichtbarkeit von mindestens 500 Fernsehern Linien und mindestens 450 Linien in den Ecken;

Installationen müssen die Möglichkeit bieten, Fernsehkameras mit Objektiven zu betreiben;

Nach dem Einschalten des Geräts sollte das Bild spätestens 2 Minuten später auf dem VKU-Bildschirm erscheinen.

16.11. Die Leistung der Sicherheitsbeleuchtung wird durch die Ergebnisse der Überprüfung des Beleuchtungsnetzes auf korrekte Zündung und Verbrennung der Lampen bestimmt.

16.12. Leistung von Lautsprecher und Telefonkommunikation Dies wird ermittelt, indem das Fehlen einer akustischen Kommunikation mit nahegelegenen Nachbarposten überprüft und sichergestellt wird, dass Lautsprecher und Mikrofone eine normale Sprachverständlichkeit gewährleisten.

16.13. Die Beurteilung der Qualität der durchgeführten Montage- und Inbetriebnahmearbeiten erfolgt nach SNiP 3.01 04-87 „Inbetriebnahme fertiggestellter Bauanlagen. Grundlegende Bestimmungen.“

16.14. Die Inbetriebnahme installierter technischer Alarmanlagen muss in einem Gesetz gemäß der empfohlenen Anlage 17 dokumentiert werden.

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SICHERHEITSBRAND- UND SICHERHEITSBRANDALARMSYSTEME UND -KOMPLEXE – REGELN FÜR DIE PRODUKTION UND ABNAHME DER ARBEIT – RD 78-145-93... Stand 2018

11. Inbetriebnahme technischer Signalanlagen

11.1. Die Inbetriebnahme technischer Signalanlagen muss gemäß den Anforderungen von SNiP 3.01.04-87 erfolgen.

11.2. Zur Inbetriebnahme technischer Signalanlagen wird auf Anordnung der Leitung der Organisation (Unternehmen) des Kunden eine Arbeitskommission eingesetzt.

Das Verfahren und die Dauer der Arbeit der Arbeitskommission werden vom Kunden gemäß SNiP 3.01.04-87 * bestimmt.

Der Arbeitskommission gehören Vertreter an:

Organisation (Unternehmen) des Kunden (Kommissionsvorsitzender);

Installations- und Inbetriebnahmeorganisation;

auftraggebende Organisation;

Sicherheitseinheiten;

Landesbrandaufsichtsbehörden.

Bei Bedarf können weitere Spezialisten hinzugezogen werden.

11.3. Die Kommission muss mit der Abnahme technischer Signalanlagen spätestens drei Tage (allgemeine Wochenenden und Feiertage nicht mitgerechnet) ab dem Datum der Mitteilung an den Montage- und Inbetriebnahmebetrieb über die Lieferbereitschaft der technischen Anlagen beginnen.

11.4. Bei der Inbetriebnahme technischer Signalanlagen muss der Montage- und Inbetriebnahmebetrieb der Arbeitskommission Folgendes vorlegen:

Bestandsdokumentation (eine Reihe von Arbeitszeichnungen mit daran vorgenommenen Änderungen oder ein Inspektionsbericht);

technische Dokumentation produzierender Unternehmen;

Zertifikate, technische Pässe oder andere Dokumente, die die Qualität der bei Installationsarbeiten verwendeten Materialien, Produkte und Geräte bescheinigen;

Produktionsdokumentation (obligatorische Anlage 1).

11.5. Eine Inbetriebnahme von signaltechnischen Anlagen ohne umfassende Anpassung und Prüfung ist nicht zulässig.

11.6. Nach der Abnahme zur Inbetriebnahme der abgeschlossenen Installation und Einstellung der technischen Signalausrüstung führt die Arbeitskommission Folgendes durch:

Überprüfung der Qualität und Übereinstimmung der durchgeführten Installations- und Inbetriebnahmearbeiten mit der Konstruktionsdokumentation (Inspektionsbericht), technologischen Karten und technischen Dokumentationen von produzierenden Unternehmen;

Messung des Isolationswiderstands der Alarmschleife, der mindestens 1 MOhm betragen muss;

Messen des Widerstands der Alarmschleife;

Testen der Leistung installierter Bedienfelder und Steuerungssysteme.

Die Kommission führt bei Bedarf weitere Kontrollen und Messungen der in den technischen Bedingungen für die installierten Geräte festgelegten Parameter durch.

11.7. Dabei wird jeweils die Prüfmethodik für den Einbau signaltechnischer Anlagen und deren Inbetriebnahme festgelegt konkreter Fall Arbeitsausschuss.

11.8. Werden einzelne Unstimmigkeiten der durchgeführten Arbeiten mit der Konstruktionsdokumentation oder dem Prüfbericht sowie den Anforderungen dieser Ordnung festgestellt, hat die Kommission einen Bericht über die festgestellten Abweichungen zu erstellen, auf dessen Grundlage der Montage- und Inbetriebnahmebetrieb dies tun muss diese innerhalb von zehn Tagen beseitigen und die technischen Signaleinrichtungen erneut zur Lieferung vorlegen.

11.9. Technische Signaleinrichtungen gelten als zum Betrieb zugelassen, wenn bei der Prüfung Folgendes festgestellt wird:

alle Elemente von Bauwerken und Flächen entlang des Anlagenumfangs sind laut Projekt- oder Inspektionsbericht gesperrt;

Installations- und Einstellarbeiten wurden gemäß den Anforderungen dieser Regeln, technologischen Karten und technischen Dokumentationen der produzierenden Unternehmen durchgeführt;

Messergebnisse liegen im Normbereich;

Tests zur Leistungsfähigkeit technischer Alarmanlagen ergaben positive Ergebnisse, während Brandmeldeanlagen in den im Projekt vorgesehenen Fällen die Abschaltung von Lüftungsanlagen, die Einbeziehung von Rauchabzugsanlagen und die Luftversorgung von Treppenhäusern und Vorräumen im Falle von ein Feuer.

11.10. Die Inbetriebnahme technischer Signalanlagen ist in einem Gesetz gemäß der verbindlichen Anlage 2 zu dokumentieren.

11.11. Die Notwendigkeit, Anlagenalarme an zentrale Überwachungskonsolen anzuschließen, wird von den Sicherheitsabteilungen unter Beteiligung von Vertretern des Kunden und der Feuerwehren ermittelt.