heim · Haushaltsgeräte · Technische Bedingungen. Auf Regalen montiertes Anbaugerüst für Bau- und Installationsarbeiten. Technische Bedingungen GOST 27321 87 technische Bedingungen

Technische Bedingungen. Auf Regalen montiertes Anbaugerüst für Bau- und Installationsarbeiten. Technische Bedingungen GOST 27321 87 technische Bedingungen

GOST 27321-87

ZWISCHENSTAATLICHER STANDARD

ANGEBAUTE RACKGERÜSTE FÜR
BAU- UND MONTAGEARBEITEN

TECHNISCHE BEDINGUNGEN

IPC PUBLISHING HOUSE OF STANDARDS
Moskau

ZWISCHENSTAATLICHER STANDARD

Datum der Einführung 01.01.89

Diese Norm gilt für Rackmontage Gerüst aus Stahl Röhren, verwendet beim Bau, Wiederaufbau und der Reparatur von Gebäuden und Bauwerken, um Arbeiter und Materialien direkt im Bereich der Bau- und Installationsarbeiten unterzubringen.

1. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN

1.2.2. Für die symbolische Kennzeichnung von Waldmarken wird folgende Struktur etabliert.

Tabelle 1

Abmessungen in Metern

Modellname

Maximale Gerüsthöhe

Mindestlichte Breite der Etage (Gang)

Minimale lichte Höhe einer Etage (Durchgang)

Etagenplatz

Regalmontiertes, befestigtes Klemmgerüst

Auf einem Gestell montiertes Bolzengerüst

Beispiel für ein SymbolRegalmontiertes Klemmgerüst mit einem Richtwert der Flächenlast von 2000 Pa und einer maximalen Höhe von 60 m:

LSPH 2000-60 GOST 27321-87

Dasselbe, auf einem Gestell montierte Bolzengerüst mit einer Standardflächenlast von 2500 Pa und einer maximalen Höhe von 40 m:

LSPSH 2500-40 GOST 27321-87

1.3. Eigenschaften

Tabelle 2

Stahlsorte

Tragende Elemente (Pfosten, Zugbalken)

Klammern, Stifte, Zäune usw.

2. Stähle, die für die Herstellung von Gerüsten verwendet werden, müssen Folgendes aufweisen Schlagfestigkeit bei einer Temperatur von minus 40 °C nicht weniger als 3 · 10 5 J/m 2. Schlagfestigkeitsprüfungen sollten gemäß GOST 9454 durchgeführt werden.

Holzgerüstbretter müssen aus Nadelholzbrettern der Klasse 2 gemäß GOST 8486 hergestellt und einem antiseptischen Schutz unterzogen werden.

Holzdeckbretter und Seitenzäune von Gerüsten müssen gründlich mit einer feuerhemmenden Masse imprägniert werden.

1.3.6. Die Nutzungsdauer der Wälder muss mindestens fünf Jahre betragen.

1.3.7. Gerüste müssen mit Zäunen ausgestattet sein, um das Herunterfallen von Personen und verschiedenen Gegenständen zu verhindern.

1.3.8. Die Höhe des Zaungeländers muss mindestens 1,1 m betragen.

1.3.9. Das Geländer des Zauns muss einer konzentrierten statischen Belastung von 700 N (70 kgf) standhalten, die in der Mitte des Elements in Richtung senkrecht zu seiner Achse abwechselnd in horizontaler und vertikaler Ebene ausgeübt wird.

1.3.10. Der Zaun muss mindestens ein horizontales Zwischenelement oder Netz haben.

1.3.11. Die Höhe der seitlichen Umzäunung des Gerüstes muss mindestens 0,15 m betragen.

1.3.12. Alle tragenden horizontalen Gerüstelemente müssen einer konzentrierten statischen Belastung von 1300 N (130 kgf) in der Mitte des Elements standhalten.

1.3.13. Masse der Gerüstbaugruppen bei manuelle Montage sollte nicht mehr als 30 kg betragen.

1.4. Vollständigkeit

1.4.1. Das Gerüst muss komplett geliefert werden. Lieferinhalt:

Ein Satz Gerüste (Gestelle, Querträger usw. sowie Befestigungen dazu). Gebäudestrukturen);

Reisepass mit Bedienungsanleitung.

1.4.2. Nach Absprache mit dem Kunden umfasst das Lieferset Container für den Transport und die Lagerung von Gerüsten.

1.4.3. Nach Absprache mit dem Kunden kann das Gerüst auch ohne Bodenplatten geliefert werden.

1.4.4. Das Volumen des zu liefernden Gerüstsatzes muss 500, 1000, 1500 und 2000 m betragen (die Fläche des Gerüstvorsprungs an der Gebäudewand).

1.5. Markierung

1.5.1. Die wichtigsten tragenden Elemente von Gerüsten müssen gekennzeichnet sein. Die Markierung wird so angebracht, dass sie über die gesamte Lebensdauer des Gerüsts erhalten bleibt.

1.5.2. Die Kennzeichnung muss folgende Angaben enthalten:

Warenzeichen (falls vorhanden) und Name des Herstellers;

Produktbezeichnung (Marke);

Gerüstsatznummer;

Herstellungsdatum (Monat, Jahr).

Die Norm gilt für Regalgerüste aus Stahlrohren, die beim Bau, Wiederaufbau und der Reparatur von Gebäuden und Bauwerken zur Unterbringung von Arbeitern und Materialien direkt im Bereich der Bau- und Installationsarbeiten verwendet werden.

Bezeichnung: GOST 27321-87
Russischer Name: Auf Regalen montiertes Anbaugerüst für Bau- und Installationsarbeiten. Technische Bedingungen
Status: gültig
Datum der Textaktualisierung: 05.05.2017
Datum der Aufnahme in die Datenbank: 01.09.2013
Datum des Inkrafttretens: 01.01.1989
Genehmigt: 03.06.1987 Gosstroy UdSSR ( Staatskomitee Ministerrat der UdSSR für Bauangelegenheiten) (UdSSR Gosstroy 107)
Veröffentlicht: Standards Publishing House (1987)
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ANGEBAUTE RACKGERÜSTE FÜR
BAU- UND MONTAGEARBEITEN

TECHNISCHE BEDINGUNGEN

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Moskau

ZWISCHENSTAATLICHER STANDARD

Datum der Einführung 01.01.89

Diese Norm gilt für gestellmontierte Anbaugerüste aus Stahlrohren, die beim Bau, Wiederaufbau und der Reparatur von Gebäuden und Bauwerken zur Unterbringung von Arbeitern und Materialien direkt im Bereich der Bau- und Installationsarbeiten verwendet werden.

1. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN

1.2.2. Für die symbolische Kennzeichnung von Waldmarken wird folgende Struktur etabliert.

Tabelle 1

Abmessungen in Metern

Modellname

Maximale Gerüsthöhe

Mindestlichte Breite der Etage (Gang)

Minimale lichte Höhe einer Etage (Durchgang)

Etagenplatz

Regalmontiertes, befestigtes Klemmgerüst

Auf einem Gestell montiertes Bolzengerüst

Beispiel für ein SymbolRegalmontiertes Klemmgerüst mit einem Richtwert der Flächenlast von 2000 Pa und einer maximalen Höhe von 60 m:

LSPH 2000-60 GOST 27321-87

Dasselbe, auf einem Gestell montierte Bolzengerüst mit einer Standardflächenlast von 2500 Pa und einer maximalen Höhe von 40 m:

LSPSH 2500-40 GOST 27321-87

1.3. Eigenschaften

Tabelle 2

Stahlsorte

Tragende Elemente (Pfosten, Zugbalken)

Klammern, Stifte, Zäune usw.

Rohre nach GOST 10704

20 gemäß GOST 1050; St3ps6, St3sp5 gemäß GOST 380

St3ps6, St3sp5 gemäß GOST 380

20 gemäß GOST 1050; VSt3ps6, VSt6sp5 gemäß GOST 380

VSt3ps6, VSt3sp5 gemäß GOST 380

Anmerkungen:

1. In Absprache mit dem Entwickler technische Dokumentation Es ist erlaubt, Stähle anderer Güten, mechanischer und Chemische Eigenschaften Diese dürfen nicht niedriger sein als die in der Tabelle angegebenen Werte. .

2. Für den Gerüstbau verwendete Stähle müssen bei einer Temperatur von minus 40 °C eine Schlagzähigkeit von mindestens 3 · 10 5 J/m 2 aufweisen. Schlagfestigkeitsprüfungen sollten gemäß GOST 9454 durchgeführt werden.

Holzgerüstbretter müssen aus Nadelholzbrettern der Klasse 2 gemäß GOST 8486 hergestellt und einem antiseptischen Schutz unterzogen werden.

Holzdeckbretter und Seitenzäune von Gerüsten müssen gründlich mit einer feuerhemmenden Masse imprägniert werden.

1.3.6. Die Nutzungsdauer der Wälder muss mindestens fünf Jahre betragen.

1.3.7. Gerüste müssen mit Zäunen ausgestattet sein, um das Herunterfallen von Personen und verschiedenen Gegenständen zu verhindern.

1.3.8. Die Höhe des Zaungeländers muss mindestens 1,1 m betragen.

1.3.9. Das Geländer des Zauns muss einer konzentrierten statischen Belastung von 700 N (70 kgf) standhalten, die in der Mitte des Elements in Richtung senkrecht zu seiner Achse abwechselnd in horizontaler und vertikaler Ebene ausgeübt wird.

1.3.10. Der Zaun muss mindestens ein horizontales Zwischenelement oder Netz haben.

1.3.11. Die Höhe der seitlichen Umzäunung des Gerüstes muss mindestens 0,15 m betragen.

1.3.12. Alle tragenden horizontalen Gerüstelemente müssen einer konzentrierten statischen Belastung von 1300 N (130 kgf) in der Mitte des Elements standhalten.

1.3.13. Die Masse der Gerüstmontageeinheiten sollte bei der manuellen Montage 30 kg nicht überschreiten.

1.3.16. Signalfärbung von Wäldern - von GOST 12.4.026*.

____________

* IN Russische Föderation GOST R 12.4.026-2001 ist gültig.

1.4. Vollständigkeit

1.4.1. Das Gerüst muss komplett geliefert werden. Lieferinhalt:

Eine Reihe von Gerüsten (Pfosten, Querträger usw. sowie Befestigungen an Gebäudestrukturen);

Reisepass mit Bedienungsanleitung.

1.4.2. Nach Absprache mit dem Kunden umfasst das Lieferset Container für den Transport und die Lagerung von Gerüsten.

1.4.3. Nach Absprache mit dem Kunden kann das Gerüst auch ohne Bodenplatten geliefert werden.

1.4.4. Das Volumen des zu liefernden Gerüstsatzes muss 500, 1000, 1500 und 2000 m betragen (die Fläche des Gerüstvorsprungs an der Gebäudewand).

1.5. Markierung

1.5.1. Die wichtigsten tragenden Elemente von Gerüsten müssen gekennzeichnet sein. Die Markierung wird so angebracht, dass sie über die gesamte Lebensdauer des Gerüsts erhalten bleibt.

1.5.2. Die Kennzeichnung muss folgende Angaben enthalten:

Gerüstsatznummer;

Herstellungsdatum (Monat, Jahr).

GOST 14192.

1.5.4. Die Tag-Kennzeichnung muss folgende Informationen enthalten:

Warenzeichen (falls vorhanden) und Name des Herstellers;

Produktbezeichnung (Marke);

Gerüstsatznummer;

Herstellungsdatum (Monat, Jahr);

Masse.

1.6. Paket

1.6.1. Gerüstelemente werden sortenrein (Querlatten, Gestelle, Streben etc.) zu Paketen mit Draht mit einem Durchmesser von mindestens 4 mm zusammengebunden GOST 3282mit Verdrehen (mindestens zwei Umdrehungen).

1.6.2. Kleinteile (Klemmen, Anker etc.) müssen gem. in Holzkisten verpackt werden GOST 18617oder Mehrwegverpackung.

1.6.3. Gerüste, die nach Absprache mit dem Kunden in Containern angeliefert werden, werden für den Transport und die Lagerung nicht zusätzlich verpackt.

1.6.4. Die im Lieferumfang enthaltene Dokumentation ist gem. in einen Folienbeutel einzupacken GOST 10354und so an der Gerüstgarnitur befestigt werden, dass ihre Sicherheit gewährleistet ist, oder sie werden dem Verbraucher direkt bei Erhalt der Gerüstgarnitur übergeben.

2. ANNAHME

2.1. Um die Übereinstimmung des Gerüsts mit den Anforderungen dieser Norm zu überprüfen, muss der Hersteller Abnahmeprüfungen und regelmäßige Prüfungen durchführen.

2.2. Jedes Gerüstelement muss einzeln einer Abnahmeprüfung unterzogen werden.

2.3. Abnahmetests sollten Folgendes umfassen:

Überprüfung der Qualität der hergestellten Gerüstelemente und Feststellung ihrer Übereinstimmung mit den Anforderungen der Konstruktionsdokumentation;

Überprüfung der Qualität von Schweißnähten;

Überprüfung der Qualität von Farb- und Lackbeschichtungen;

Überprüfung von Gerüstmarkierungen.

2.4. Ein Gerüstsatz, der die Abnahmeprüfung bestanden hat, wird von 100 hergestellten Gerüsten einer regelmäßigen Prüfung unterzogen, mindestens jedoch alle drei Jahre.

2.5. Regelmäßige Tests sollte beinhalten:

Überprüfung der Masse von Gerüsten;

Kontrollmontage von Gerüsten;

Gerüste auf Festigkeit und Stabilität prüfen.

2.6. Festigkeits- und Stabilitätsprüfungen müssen in der Arbeitsstellung des Gerüstes durchgeführt werden. Es ist zulässig, Kontrollmontagen und Festigkeits- und Stabilitätsprüfungen an einem Fragment durchzuführen, das aus einem Mindestgerüstsatz (500 m2) mit einer Höhe von mindestens 20 m besteht und dessen Belastungen die bei der Gerüstmontage auftretenden Belastungen vollständig simulieren auf maximaler Höhe.

3. KONTROLLMETHODEN

3.1. Die geometrischen Abmessungen von Gerüsten und deren Elementen werden mit einem Maßband nach überprüft GOST 7502, MetalllinealGOST 427, Bremssattel gemGOST 166oder andere Instrumente, die eine Messgenauigkeit von bis zu 1 mm bieten und von messtechnischen Organisationen der nationalen Baubehörden der GUS-Staaten gemäß den Anforderungen überprüft werdenGOST 8.002*.

___________

* PR 50.2.002-94 ist in der Russischen Föderation in Kraft.

3.2. Die Qualität der Schweißnähte wird visuell gemäß überprüft GOST 3242.

3.3. Die Farbqualität wird visuell bestimmt.

4. TRANSPORT UND LAGERUNG

4.1. Der Transport von Gerüsten erfolgt mit jeder Transportart, die die Sicherheit der Gerüstelemente vor Beschädigung gewährleistet.

4.2. Es ist nicht gestattet, Produkte während des Entladens, Ziehens oder anderer Aktionen abzuwerfen, die zu Schäden an Strukturelementen führen könnten.

4.3. Beim Transport und bei der Lagerung dürfen Pakete und Kartons maximal in drei Lagen übereinander gestapelt werden.

4.4. Gerüstelemente müssen eingelagert werden drinnen oder unter einem Vordach auf Unterlagen, die den Kontakt mit dem Boden verhindern.

4.5. Wälder werden gem. transportiert und gelagert GOST 15150entsprechend der Gruppe der Kühlmittellagerungsbedingungen 4 (in Bezug auf die Einwirkung klimatischer Umweltfaktoren).

5. BEDIENUNGSANLEITUNG

Gerüste müssen gemäß SNiP III-4 und Anweisungen für den Betrieb bestimmter Gerüsttypen betrieben werden.

6. HERSTELLERGARANTIE

6.1. Der Hersteller garantiert die Übereinstimmung des Gerüsts mit den Anforderungen dieser Norm unter der Voraussetzung, dass der Verbraucher die Transport-, Lager- und Betriebsbedingungen einhält. Garantiezeit - 12 Monate. ab Inbetriebnahme des Gerüstes, spätestens jedoch 6 Monate. ab dem Datum ihres Eingangs beim Verbraucher.

6.2. Während der Garantiezeit repariert oder ersetzt der Hersteller kostenlos alle Gerüstelemente, die durch sein Verschulden unbrauchbar geworden sind; Der Austausch muss innerhalb eines Monats erfolgen. ab dem Datum des Erhalts der Mitteilung.

INFORMATIONEN

1. ENTWICKELT UND EINGEFÜHRT vom Staatlichen Baukomitee der UdSSR

GOST 27321-87

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ZWISCHENSTAATLICHER STANDARD

Datum der Einführung 01.01.89

Diese Norm gilt für gestellmontierte Anbaugerüste aus Stahlrohren, die beim Bau, Wiederaufbau und der Reparatur von Gebäuden und Bauwerken zur Unterbringung von Arbeitern und Materialien direkt im Bereich der Bau- und Installationsarbeiten verwendet werden.

1. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN

1.2.2. Für die symbolische Kennzeichnung von Waldmarken wird folgende Struktur etabliert.

Tabelle 1

Abmessungen in Metern

Modellname

Maximale Gerüsthöhe

Mindestlichte Breite der Etage (Gang)

Minimale lichte Höhe einer Etage (Durchgang)

Etagenplatz

Regalmontiertes, befestigtes Klemmgerüst

Auf einem Gestell montiertes Bolzengerüst

Ein Beispiel für ein Symbol für ein Regalklemmengerüst mit einem Richtwert der Flächenlast von 2000 Pa und einer maximalen Höhe von 60 m:

LSPH 2000-60 GOST 27321-87

Dasselbe, auf einem Gestell montierte Bolzengerüst mit einer Standardflächenlast von 2500 Pa und einer maximalen Höhe von 40 m:

LSPSH 2500-40 GOST 27321-87

1.3.3. Rohre zur Herstellung von Gerüstelementen müssen gewindefrei, gerade, ohne Dellen, Risse und andere Mängel sein, die die Festigkeit der Elemente beeinträchtigen.

Tabelle 2

Stahlsorte

Tragende Elemente (Pfosten, Zugbalken)

Klammern, Stifte, Zäune usw.

2. Für den Gerüstbau verwendete Stähle müssen bei einer Temperatur von minus 40 °C eine Schlagzähigkeit von mindestens 3 × 105 J/m2 aufweisen. Schlagfestigkeitsprüfungen sollten gemäß GOST 9454 durchgeführt werden.

Holzgerüstbretter müssen aus Nadelholzbrettern der Klasse 2 gemäß GOST 8486 hergestellt und einem antiseptischen Schutz unterzogen werden.

Holzdeckbretter und Seitenzäune von Gerüsten müssen gründlich mit einer feuerhemmenden Masse imprägniert werden.

1.3.6. Die Nutzungsdauer der Wälder muss mindestens fünf Jahre betragen.

1.3.7. Gerüste müssen mit Zäunen ausgestattet sein, um das Herunterfallen von Personen und verschiedenen Gegenständen zu verhindern.

1.3.8. Die Höhe des Zaungeländers muss mindestens 1,1 m betragen.

1.3.9. Das Geländer des Zauns muss einer konzentrierten statischen Belastung von 700 N (70 kgf) standhalten, die in der Mitte des Elements in Richtung senkrecht zu seiner Achse abwechselnd in horizontaler und vertikaler Ebene ausgeübt wird.

1.3.10. Der Zaun muss mindestens ein horizontales Zwischenelement oder Netz haben.

1.3.11. Die Höhe der seitlichen Umzäunung des Gerüstes muss mindestens 0,15 m betragen.

1.3.12. Alle tragenden horizontalen Gerüstelemente müssen einer konzentrierten statischen Belastung von 1300 N (130 kgf) in der Mitte des Elements standhalten.

1.3.13. Die Masse der Gerüstmontageeinheiten sollte bei der manuellen Montage 30 kg nicht überschreiten.

GOST R 12.4.026-2001.

1.4. Vollständigkeit

1.4.1. Das Gerüst muss komplett geliefert werden. Lieferinhalt:

Eine Reihe von Gerüsten (Pfosten, Querträger usw. sowie Befestigungen an Gebäudestrukturen);

Reisepass mit Bedienungsanleitung.

1.4.2. Nach Absprache mit dem Kunden umfasst das Lieferset Container für den Transport und die Lagerung von Gerüsten.

1.4.3. Nach Absprache mit dem Kunden kann das Gerüst auch ohne Bodenplatten geliefert werden.

1.4.4. Das Volumen des zu liefernden Gerüstsatzes muss 500, 1000, 1500 und 2000 m betragen (die Fläche des Gerüstvorsprungs an der Gebäudewand).

1.5. Markierung

1.5.1. Die wichtigsten tragenden Elemente von Gerüsten müssen gekennzeichnet sein. Die Markierung wird so angebracht, dass sie über die gesamte Lebensdauer des Gerüsts erhalten bleibt.

1.5.2. Die Kennzeichnung muss folgende Angaben enthalten:

Gerüstsatznummer;

Herstellungsdatum (Monat, Jahr).

1.5.4. Die Tag-Kennzeichnung muss folgende Informationen enthalten:

Warenzeichen (falls vorhanden) und Name des Herstellers;

Produktbezeichnung (Marke);

Gerüstsatznummer;

Herstellungsdatum (Monat, Jahr);

* PR 50.2.002-94 ist in der Russischen Föderation in Kraft.

3.3. Die Farbqualität wird visuell bestimmt.

4. TRANSPORT UND LAGERUNG

4.1. Der Transport von Gerüsten erfolgt mit jeder Transportart, die die Sicherheit der Gerüstelemente vor Beschädigung gewährleistet.

4.2. Es ist nicht gestattet, Produkte während des Entladens, Ziehens oder anderer Aktionen abzuwerfen, die zu Schäden an Strukturelementen führen könnten.

4.3. Beim Transport und bei der Lagerung dürfen Pakete und Kartons maximal in drei Lagen übereinander gestapelt werden.

4.4. Gerüstelemente sollten im Innenbereich oder unter einem Vordach auf Unterlagen gelagert werden, die den Kontakt mit dem Boden verhindern.


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Moskau

ZWISCHENSTAATLICHER STANDARD

Datum der Einführung 01.01.89

Diese Norm gilt für gestellmontierte Anbaugerüste aus Stahlrohren, die beim Bau, Wiederaufbau und der Reparatur von Gebäuden und Bauwerken zur Unterbringung von Arbeitern und Materialien direkt im Bereich der Bau- und Installationsarbeiten verwendet werden.

1. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN

1.1. Gerüste müssen alle Anforderungen von GOST 24258 und die in den entsprechenden Abschnitten dieser Norm festgelegten Anforderungen erfüllen.

Gerüste müssen gemäß den Anforderungen dieser Norm gemäß der in der vorgeschriebenen Weise genehmigten Konstruktionsdokumentation hergestellt werden.

1.2. Hauptparameter und Abmessungen

1.2.1. Die Typen, Hauptparameter und Größen der Gerüste müssen den Angaben in der Tabelle entsprechen. 1.

1.2.2. Für die symbolische Kennzeichnung von Waldmarken wird folgende Struktur etabliert.

Tabelle 1

Abmessungen in Metern

Gerüsttyp

Modellname

Maximale Gerüsthöhe

Mindestlichte Breite der Etage (Gang)

Minimale lichte Höhe einer Etage (Durchgang)

Etagenplatz

Regalmontiertes, befestigtes Klemmgerüst

Auf einem Gestell montiertes Bolzengerüst

Ein Beispiel für ein Symbol für ein Regalklemmengerüst mit einem Richtwert der Flächenlast von 2000 Pa und einer maximalen Höhe von 60 m:

Dasselbe, auf einem Gestell montierte Bolzengerüst mit einer Standardflächenlast von 2500 Pa und einer maximalen Höhe von 40 m:

1.3. Eigenschaften

1.3.1. Gerüste müssen hergestellt werden Klimaversion U gemäß GOST 15150 bei Begrenzung der unteren Temperaturgrenze auf minus 40 °C.

1.3.2. Für die Herstellung von Gerüstelementen müssen Rohre gemäß GOST 3262 und GOST 10704 verwendet werden.

1.3.3. Rohre zur Herstellung von Gerüstelementen müssen gewindefrei, gerade, ohne Dellen, Risse und andere Mängel sein, die die Festigkeit der Elemente beeinträchtigen.

1.3.4. Grundelemente von Wäldern, wenn sie ihnen ausgesetzt sind niedrige Temperaturen bis minus 40 °C sollten aus den in der Tabelle angegebenen Stahlsorten hergestellt werden. 2.

1.3.5. Der Gerüstboden muss der der Gerüstmarke entsprechenden Belastung standhalten.

Tabelle 2

Anmerkungen:

1. Nach Absprache mit dem Ersteller der technischen Dokumentation ist die Verwendung von Stählen anderer Güten zulässig, deren mechanische und chemische Eigenschaften nicht geringer sein dürfen als die in der Tabelle angegebenen. 2.

2. Für den Gerüstbau verwendete Stähle müssen bei einer Temperatur von minus 40 °C eine Schlagzähigkeit von mindestens 3 · 10 5 J/m 2 aufweisen. Schlagfestigkeitsprüfungen sollten gemäß GOST 9454 durchgeführt werden.

Holzgerüstbretter müssen aus Nadelholzbrettern der Klasse 2 gemäß GOST 8486 hergestellt und einem antiseptischen Schutz unterzogen werden.

Holzdeckbretter und Seitenzäune von Gerüsten müssen gründlich mit einer feuerhemmenden Masse imprägniert werden.

1.3.6. Die Nutzungsdauer der Wälder muss mindestens fünf Jahre betragen.

1.3.7. Gerüste müssen mit Zäunen ausgestattet sein, um das Herunterfallen von Personen und verschiedenen Gegenständen zu verhindern.

1.3.8. Die Höhe des Zaungeländers muss mindestens 1,1 m betragen.

1.3.9. Das Geländer des Zauns muss einer konzentrierten statischen Belastung von 700 N (70 kgf) standhalten, die in der Mitte des Elements in Richtung senkrecht zu seiner Achse abwechselnd in horizontaler und vertikaler Ebene ausgeübt wird.

1.3.10. Der Zaun muss mindestens ein horizontales Zwischenelement oder Netz haben.

1.3.11. Die Höhe der seitlichen Umzäunung des Gerüstes muss mindestens 0,15 m betragen.

1.3.12. Alle tragenden horizontalen Gerüstelemente müssen einer konzentrierten statischen Belastung von 1300 N (130 kgf) in der Mitte des Elements standhalten.

1.3.13. Die Masse der Gerüstmontageeinheiten sollte bei der manuellen Montage 30 kg nicht überschreiten.

1.3.14. Für den Auf- und Abstieg von Personen müssen Gerüste mit Treppen gemäß GOST 26887 ausgestattet sein, die sich in einem Abstand von nicht mehr als 40 m voneinander befinden. Gerüste unter 40 m Länge müssen mit mindestens zwei Leitern ausgestattet sein. Der Neigungswinkel von Treppen zur horizontalen Fläche sollte nicht mehr als 60° betragen.

1.3.15. Gerüste müssen mit einem Blitzschutz nach CH 305 versehen sein.

1.3.16. Signalmalerei von Wäldern – gemäß GOST 12.4.026*.

GOST R 12.4.026-2001.

1.4. Vollständigkeit

1.4.1. Das Gerüst muss komplett geliefert werden. Lieferinhalt:

Eine Reihe von Gerüsten (Pfosten, Querträger usw. sowie Befestigungen an Gebäudestrukturen);

Reisepass mit Bedienungsanleitung.

1.4.2. Nach Absprache mit dem Kunden umfasst das Lieferset Container für den Transport und die Lagerung von Gerüsten.

1.4.3. Nach Absprache mit dem Kunden kann das Gerüst auch ohne Bodenplatten geliefert werden.

1.4.4. Das Volumen des zu liefernden Gerüstsatzes muss 500, 1000, 1500 und 2000 m betragen (die Fläche des Gerüstvorsprungs an der Gebäudewand).

1.5. Markierung

1.5.1. Die wichtigsten tragenden Elemente von Gerüsten müssen gekennzeichnet sein. Die Markierung wird so angebracht, dass sie über die gesamte Lebensdauer des Gerüsts erhalten bleibt.

1.5.2. Die Kennzeichnung muss folgende Angaben enthalten:

Gerüstsatznummer;

Herstellungsdatum (Monat, Jahr).

1.5.3. Jedes Paket und jede Kiste (Mehrwegverpackung) bzw. jeder Behälter mit Gerüstelementen muss mit einem Etikett versehen sein. Die Größe des Etiketts, die Position der Aufschriften sowie die Methode und das Material zum Anbringen der Markierungen müssen GOST 14192 entsprechen.

1.5.4. Die Tag-Kennzeichnung muss folgende Informationen enthalten:

Warenzeichen (falls vorhanden) und Name des Herstellers;

Produktbezeichnung (Marke);

Gerüstsatznummer;

Herstellungsdatum (Monat, Jahr);

1.6. Paket

1.6.1. Gerüstelemente werden nach Typ sortiert (Querlatten, Pfosten, Streben usw.) zu Paketen mit Draht mit einem Durchmesser von mindestens 4 mm gemäß GOST 3282 unter Verdrehung (mindestens zwei Windungen) zusammengebunden.

1.6.2. Kleinteile (Klemmen, Anker etc.) müssen eingepackt werden Holzkisten nach GOST 18617 oder Mehrwegverpackung.

1.6.3. Gerüste, die nach Absprache mit dem Kunden in Containern angeliefert werden, werden für den Transport und die Lagerung nicht zusätzlich verpackt.

1.6.4. Die im Lieferset enthaltene Dokumentation muss in einem Plastikfolienbeutel gemäß GOST 10354 verpackt und sicher am Gerüstset befestigt oder bei direktem Erhalt des Gerüstsets an den Verbraucher übergeben werden.

2. ANNAHME

2.1. Um die Übereinstimmung des Gerüsts mit den Anforderungen dieser Norm zu überprüfen, muss der Hersteller Abnahmeprüfungen und regelmäßige Prüfungen durchführen.

2.2. Jedes Gerüstelement muss einzeln einer Abnahmeprüfung unterzogen werden.

2.3. Abnahmetests sollten Folgendes umfassen:

Überprüfung der Qualität der hergestellten Gerüstelemente und Feststellung ihrer Übereinstimmung mit den Anforderungen der Konstruktionsdokumentation;

Überprüfung der Qualität von Schweißnähten;

Überprüfung der Qualität von Farb- und Lackbeschichtungen;

Überprüfung von Gerüstmarkierungen.

2.4. Ein Gerüstsatz, der die Abnahmeprüfung bestanden hat, wird von 100 hergestellten Gerüsten einer regelmäßigen Prüfung unterzogen, mindestens jedoch alle drei Jahre.

2.5. Regelmäßige Tests sollten Folgendes umfassen:

Überprüfung der Masse von Gerüsten;

Kontrollmontage von Gerüsten;

Gerüste auf Festigkeit und Stabilität prüfen.

2.6. Festigkeits- und Stabilitätsprüfungen müssen in der Arbeitsstellung des Gerüstes durchgeführt werden. Es ist zulässig, Kontrollmontagen und Festigkeits- und Stabilitätsprüfungen an einem Fragment durchzuführen, das aus einem Mindestgerüstsatz (500 m2) mit einer Höhe von mindestens 20 m besteht und dessen Belastungen die bei der Gerüstmontage auftretenden Belastungen vollständig simulieren auf maximaler Höhe.

3. KONTROLLMETHODEN

3.1. Die geometrischen Abmessungen von Gerüsten und ihren Elementen werden mit einem Maßband nach GOST 7502, einem Metalllineal nach GOST 427, einem Messschieber nach GOST 166 oder anderen Werkzeugen, die eine Messgenauigkeit von bis zu 1 mm gewährleisten, überprüft und verifiziert von messtechnischen Organisationen der nationalen Baubehörden der GUS-Staaten gemäß den Anforderungen von GOST 8.002*.

* PR 50.2.002-94 ist in der Russischen Föderation in Kraft.

3.2. Die Qualität der Schweißnähte wird visuell gemäß GOST 3242 überprüft.

3.3. Die Farbqualität wird visuell bestimmt.

4. TRANSPORT UND LAGERUNG

4.1. Der Transport von Gerüsten erfolgt mit jeder Transportart, die die Sicherheit der Gerüstelemente vor Beschädigung gewährleistet.

4.2. Es ist nicht gestattet, Produkte während des Entladens, Ziehens oder anderer Aktionen abzuwerfen, die zu Schäden an Strukturelementen führen könnten.

4.3. Beim Transport und bei der Lagerung dürfen Pakete und Kartons maximal in drei Lagen übereinander gestapelt werden.

4.4. Gerüstelemente sollten im Innenbereich oder unter einem Vordach auf Unterlagen gelagert werden, die den Kontakt mit dem Boden verhindern.

4.5. Wälder werden gemäß GOST 15150 für die Gruppe der Lagerbedingungen OZh4 (im Hinblick auf die Exposition gegenüber klimatischen Umweltfaktoren) transportiert und gelagert.

5. BEDIENUNGSANLEITUNG

Gerüste müssen gemäß SNiP III-4 und Anweisungen für den Betrieb bestimmter Gerüsttypen betrieben werden.

6. HERSTELLERGARANTIE

6.1. Der Hersteller garantiert die Übereinstimmung des Gerüsts mit den Anforderungen dieser Norm unter der Voraussetzung, dass der Verbraucher die Transport-, Lager- und Betriebsbedingungen einhält. Garantiezeit - 12 Monate. ab Inbetriebnahme des Gerüstes, spätestens jedoch 6 Monate. ab dem Datum ihres Eingangs beim Verbraucher.

6.2. Während der Garantiezeit repariert oder ersetzt der Hersteller kostenlos alle Gerüstelemente, die durch sein Verschulden unbrauchbar geworden sind; Der Austausch muss innerhalb eines Monats erfolgen. ab dem Datum des Erhalts der Mitteilung.

STAATLICHER STANDARD DER UNION DER UDSSR

Termin verantwortlich 0 1.01.89

Diese Norm gilt für gestellmontierte Anbaugerüste aus Stahlrohren, die beim Bau, Wiederaufbau und der Reparatur von Gebäuden und Bauwerken zur Unterbringung von Arbeitern und Materialien direkt im Bereich der Bau- und Installationsarbeiten verwendet werden.

1. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN

1.1. Gerüste müssen alle Anforderungen von GOST 24258-80 und die in den entsprechenden Abschnitten dieser Norm festgelegten Anforderungen erfüllen. Gerüste müssen gemäß den Anforderungen dieser Norm gemäß der in der vorgeschriebenen Weise genehmigten Konstruktionsdokumentation hergestellt werden. 1.2. Hauptparameter und Abmessungen 1.2.1. Die Typen, Hauptparameter und Größen der Gerüste müssen den Angaben in der Tabelle entsprechen. 1.

Tabelle 1

Abmessungen, m

Über den Typwert

Modellname

Maximale Gerüsthöhe

Mindestlichte Breite der Etage (Gang)

Mindesthöhe der Etage (Durchgang) im Licht

Etagenplatz

Regalmontiertes, befestigtes Klemmgerüst
Wald- und Gestellmontagestift
1.2.2. Für die symbolische Kennzeichnung von Waldmarken wird folgende Struktur etabliert.

Ein Beispiel für die Bezeichnung eines Regalklemmgerüsts mit einem Richtwert der Flächenlast von 2000 Pa und einer maximalen Höhe von 60 m:

LSPH 2000-60 GOST 27321-87

Dasselbe, auf einem Gestell montierte Bolzengerüst mit einer Standardflächenlast von 2500 Pa und einer maximalen Höhe von 40 m:

LSPSH 2500-40 GOST 27321-87

1.3. Merkmale 1.3.1. Gerüste müssen im Klimadesign U gemäß GOST 15150-69 und mit Begrenzung der unteren Temperaturgrenze auf minus 40 °C hergestellt werden. 1.3.2. Für die Herstellung von Gerüstelementen müssen Rohre gemäß GOST 3262-75 und GOST 10704-76 verwendet werden. 1.3.3. Rohre zur Herstellung von Waldelementen müssen gewindefrei, gerade und frei von Dellen, Rissen und anderen Mängeln sein, die die Festigkeit der Elemente beeinträchtigen. 1.3.4. Die Hauptelemente von Gerüsten, die niedrigen Temperaturen bis minus 40 °C ausgesetzt sind, sollten aus den in der Tabelle angegebenen Stahlsorten bestehen. 2.

Tabelle 2

Art des Gerüsts

Stahlsorte

Tragende Elemente(Racks, Kommunikationstraversen)

Klammern, Stifte, Zäune usw.

Rohre nach GOST 10704-76

20 gemäß GOST 1050-74; St3ps6, St3sp5 gemäß GOST 380 -71 St3ps6, St3sp5 gemäß GOST 380 -7 1
20 gemäß GOST 1050-74; VSt3ps6, VSt3sp5 gemäß GOST 380 -71 VSt3ps6, VSt3sp5 gemäß GOST 380 -71
Hinweise: 1. In Absprache mit dem Ersteller der technischen Dokumentation ist die Verwendung von Stählen anderer Güten zulässig, deren mechanische und chemische Eigenschaften nicht geringer sein dürfen als die in der Tabelle angegebenen. 2.2. Stähle, die für die Herstellung von Gerüsten verwendet werden, müssen bei einer Temperatur von minus 40 °C eine Schlagzähigkeit von mindestens 3 · 10 5 J/m 2 aufweisen. Schlagzähigkeitsprüfungen sollten gemäß GOST 9454-78 durchgeführt werden. 1.3.5. Der Gerüstboden muss der der Gerüstmarke entsprechenden Belastung standhalten. Holzgerüstbretter müssen aus Nadelholzbrettern der Klasse 2 gemäß GOST 8486-86 hergestellt und einem antiseptischen Schutz unterzogen werden. Holzdeckbretter und Seitenumzäunungen von Gerüsten müssen tief imprägniert werden feuerhemmende Zusammensetzung . 1.3.6. Die Lebensdauer von Gerüsten muss mindestens 5 Jahre betragen. 1.3.7. Gerüste müssen mit Zäunen ausgestattet sein, um das Herunterfallen von Personen und verschiedenen Gegenständen zu verhindern. 1.3.8. Die Höhe des Zaungeländers muss mindestens 1,1 m betragen. 1.3.9. Das Geländer des Zauns muss einer konzentrierten statischen Belastung von 700 N (70 kgf) standhalten, die in der Mitte des Elements in Richtung senkrecht zu seiner Achse abwechselnd in horizontaler und vertikaler Ebene ausgeübt wird. 1.3.10. Der Zaun muss mindestens ein horizontales Zwischenelement oder Netz haben. 1. 3.11. Die Höhe der seitlichen Umzäunung des Gerüsts sollte mindestens 0,15 m betragen. 1.3.12. Alle tragenden horizontalen Gerüstelemente müssen einer konzentrierten statischen Belastung von 1300 N (130 kgf) in der Mitte des Elements standhalten. 1.3.13. Die Masse der Gerüstmontageeinheiten sollte bei der manuellen Montage nicht mehr als 30 kg betragen. 1.3.14. Für den Auf- und Abstieg von Personen müssen Gerüste mit Treppen gemäß GOST 26887-86 ausgestattet sein, die sich in einem Abstand von nicht mehr als 40 m voneinander befinden. Gerüste mit einer Länge von weniger als 40 m müssen mit mindestens zwei Leitern ausgestattet sein. Der Neigungswinkel von Treppen zur horizontalen Fläche sollte nicht mehr als 60° betragen. 1.3.15. Gerüste müssen mit einem Blitzschutz gemäß SN 305-77 ausgestattet sein. 1.3.16. Signalmalerei von Wäldern - gemäß GOST 12.4.026-76. 1.4. Vollständigkeit 1.4.1. Das Gerüst muss komplett geliefert werden. Im Lieferumfang enthalten sind: ein Gerüstsatz (Pfosten, Querträger usw. sowie Befestigungen an Baukonstruktionen); Reisepass mit Bedienungsanleitung. 1.4.2. Zum Lieferumfang gehören nach Absprache mit dem Kunden Container für den Transport und die Lagerung von Gerüsten. 1.4.3. Nach Absprache mit dem Kunden kann das Gerüst auch ohne Belagplatten geliefert werden. 1.4.4. Das Volumen des zu liefernden Gerüstsatzes sollte betragen: 500; 1000; 1500 und 2000 m2 (Gerüstprojektionsfläche an der Gebäudewand). 1.5. Kennzeichnung 1.5.1. Die wichtigsten tragenden Elemente von Gerüsten müssen gekennzeichnet sein. Die Markierung wird so angebracht, dass sie über die gesamte Lebensdauer des Gerüsts erhalten bleibt. 1.5.2. Die Kennzeichnung muss folgende Daten enthalten: Warenzeichen (falls vorhanden) und den Namen des Herstellers; Produktbezeichnung (Marke); Gerüstsatznummer; Herstellungsdatum (Monat, Jahr). 1.5.3. Jedes Paket und jede Kiste (Mehrwegverpackung) bzw. jeder Container mit Gerüstelementen muss mit einem beschrifteten Anhänger versehen sein. Die Größe des Etiketts, die Position der Aufschriften sowie die Methode und das Material zum Anbringen der Markierungen müssen GOST 14192-77 entsprechen. 1.5.4. Die Beschriftung des Anhängers muss folgende Daten enthalten: Warenzeichen (falls vorhanden) und Name des Herstellers; Produktbezeichnung (Marke); Gerüstsatznummer; Herstellungsdatum (Monat, Jahr); Masse. 1.6. Verpackung 1.6.1. Gerüstelemente werden nach Typ (Querstangen, Pfosten, Streben etc.) sortiert zu Paketen mit Draht mit einem Durchmesser von mindestens 4 mm gemäß GOST 3282-74 unter Verdrehung (mindestens zwei Windungen) zusammengebunden. 1.6.2. Kleinteile (Klemmen, Anker etc.) müssen in Holzkisten gemäß GOST 18617-83 oder in Mehrwegbehältern verpackt werden. 1.6.3. Gerüste, die nach Absprache mit dem Kunden in Transport- und Lagerbehältern angeliefert werden, werden nicht zusätzlich verpackt. 1.6.4. Die im Lieferset enthaltene Dokumentation muss in einer Polyethylenfolienverpackung gemäß GOST 10354-82 verpackt und so am Gerüstset befestigt werden, dass deren Sicherheit gewährleistet ist, oder dem Verbraucher bei direktem Erhalt des Gerüstsets übergeben werden.

2. ANNAHME

2.1. Um die Übereinstimmung des Gerüsts mit den Anforderungen dieser Norm zu überprüfen, muss der Hersteller Abnahmeprüfungen und regelmäßige Prüfungen durchführen. 2.2. Jedes Gerüstelement muss einzeln einer Abnahmeprüfung unterzogen werden. 2.3. Abnahmeprüfungen sollten Folgendes umfassen: Überprüfung der Qualität der hergestellten Gerüstelemente und Feststellung ihrer Übereinstimmung mit den Anforderungen der Konstruktionsdokumentation; Überprüfung der Qualität von Schweißnähten; Überprüfung der Qualität von Farb- und Lackbeschichtungen; Überprüfung der Gerüstmarkierungen. 2.4. Ein Gerüstsatz, der die Abnahmeprüfung bestanden hat, wird von 100 hergestellten Gerüsten einer regelmäßigen Prüfung unterzogen, mindestens jedoch alle drei Jahre. 2. 5. Regelmäßige Tests sollten Folgendes umfassen: Überprüfung der Gerüstmasse; Kontrollmontage von Gerüsten; und Prüfung von Holz auf Festigkeit und Stabilität. 2.6. Festigkeits- und Stabilitätsprüfungen müssen in der Arbeitsstellung des Gerüstes durchgeführt werden. Es ist zulässig, Kontrollmontagen und Festigkeits- und Stabilitätsprüfungen an einem Fragment durchzuführen, das aus einem Mindestgerüstsatz (500 m2) mit einer Höhe von mindestens 20 m und mit Belastungen besteht, die die bei der Gerüstmontage auftretenden Belastungen vollständig simulieren auf maximale Höhe.

3. KONTROLLMETHODEN

3.1. Die geometrischen Abmessungen von Gerüsten und ihren Elementen werden mit einem Maßband nach GOST 7502-80, einem Metalllineal nach GOST 427-75, einem Stabkompass nach GOST 166-80 oder anderen Werkzeugen überprüft, die die Messgenauigkeit gewährleisten von bis zu 1 mm und von messtechnischen und staatlichen Standardorganisationen der UdSSR gemäß den Anforderungen von GOST 8.002-86 überprüft. 3.2. Die Qualität der Schweißnähte wird visuell auf Übereinstimmung mit GOST 3242-7 9 überprüft. 3.3. Die Farbqualität wird visuell bestimmt.

4. TRANSPORT UND LAGERUNG

4.1. Der Transport von Gerüsten erfolgt mit jeder Transportart, wodurch die Sicherheit der Gerüstelemente vor Beschädigung gewährleistet ist. 4.2. Es ist nicht gestattet, Produkte während des Entladens, Ziehens oder anderer Aktionen abzuwerfen, die zu Schäden an Strukturelementen führen könnten. 4.3. Sie werden in Säcken und Kartons transportiert und gelagert und können maximal in drei Etagen übereinander gestapelt werden. 4.4. Gerüstelemente sollten im Innenbereich oder unter einem Vordach auf Untergründen gelagert werden, die den Kontakt mit dem Boden verhindern. 4.5. Wälder werden gemäß GOST 15150-69 gemäß der Gruppe der Lagerbedingungen OZh4 (in Bezug auf die Exposition gegenüber klimatischen Umweltfaktoren) transportiert und gelagert.

5. BEDIENUNGSANLEITUNG

Gerüste müssen gemäß SNiP III-4-80 und den Betriebsanleitungen für bestimmte Gerüsttypen betrieben werden.

6. HERSTELLERGARANTIE

6.1. Der Hersteller garantiert die Übereinstimmung des Gerüsts mit den Anforderungen dieser Norm unter der Voraussetzung, dass der Verbraucher die Transport-, Lager- und Betriebsbedingungen einhält. Garantiezeit - 12 Monate. ab Inbetriebnahme des Gerüstes, spätestens jedoch 6 Monate. ab dem Datum ihres Eingangs beim Verbraucher. 6.2. Hersteller innerhalb Garantiezeit alle durch sein Verschulden unbrauchbar gewordenen Gerüstelemente unentgeltlich repariert oder ersetzt; Der Austausch muss innerhalb eines Monats erfolgen. ab dem Datum des Erhalts der Mitteilung.

INFORMATIONEN

1 . ENTWICKELT UND EINGEFÜHRT vom Staatlichen Bauausschuss der UdSSR. AUSFÜHRER V. P. Sukhachev (Themenleiter), A. A. Gershbein, V. V. Bakonin 2. GENEHMIGT UND IN KRAFT getreten durch Beschluss des Staatlichen Bauausschusses der UdSSR vom 03.06.87 Nr. 107 3 . ZUM ERSTEN 4. REFERENZ REGULATIVE UND TECHNISCHE DOKUMENTE (NTD) EINGEFÜHRT

Bezeichnung der technischen Dokumentation, auf die verwiesen wird