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GOST-Treppen, Podeste und Stahlzäune. Flugtreppen, Plattformen und Stahlzäune. Begriffe und Definitionen

GOST 23120-78

ZWISCHENSTAATLICHER STANDARD

Marschtreppen, Bepflanzungen
UND STAHLZÄUNE

IPC Standards Publishing House
M
Moskau

ZWISCHENSTAATLICHER STANDARD

Datum der Einführung 01.01.79

Diese Norm gilt für Stahl Marschtreppe, Plattformen und Zäune für sie, verwendet in Industriegebäude und Bauwerke, die in Bereichen mit einer Auslegungstemperatur von minus 65 °C und mehr errichtet und betrieben werden.

Die Standardsätze technische Anforderungen für Flugtreppen mit einem Neigungswinkel von 45 und 60°, rechteckige Übergangsplattformen und Zäune dafür, hergestellt aus kaltgeformten und warmgewalzten Profilen und ausgelegt für standardmäßige temporäre Belastungen von 200, 300 und 400 kgf/m 2.

Flugtreppen, Plattformen und Zäune dafür müssen alle Anforderungen von GOST 23118 und die in den entsprechenden Abschnitten dieser Norm festgelegten Anforderungen erfüllen.

1. Hauptparameter und Abmessungen

Tabelle 2

mm

900; 1200; 1500; 1800; 2100; 2400; 3000; 3600; 4200; 4800; 5400; 6000

Tisch 3

Maße in mm

A

Tabelle 4

mm

900; 1200; 1500; 1800; 2100; 2400; 3000; 3600; 4200; 4800; 5400; 6000

Von 600 bis 1300

Beispiel für ein SymbolTreppenlaufmarke (ML) aus kaltgeformtem Profil (X) mit eingeprägten Stufen (W), im Winkel von 45° und Abmessungen N= 6 dm und IN= 8 dm:

MLKhSh45-6.8 GOST 23120-78

Ebenso Plattformen (PM) aus kaltgeformtem Profil mit gewelltem Bodenbelag (F) und AbmessungenL P = 9 dm und IN= 6 dm:

PMHF-9.6 GOST 23120-78

Das gleiche, das linke Geländer (OGl) einer Treppe aus einem kaltgeformten Profil ohne Seitenelement, im Winkel von 45° und AbmessungenH og = 10 dm und H= 24 dm:

OGlMLH45-10.24 GOST 23120-78

Dasselbe, rechtes Geländer (OGp) mit Seitenelement (EB):

OGpMLHEb45-10.24 GOST 23120-78

Dasselbe, Plattformzaun aus kaltgeformtem Profil mit Seitenelement und AbmessungenH og = 10 dm und L og = 9 dm:

OGPMHEb-10.9 GOST 23120-78

1.2. Abhängig von den Betriebsbedingungen sollten die Stufen von Flugtreppen und Beläge rechteckiger Plattformen aus zwei Arten bestehen:

1 – massiv aus Wellstahl (F);

2 - Gitter, Versionen:

Ш - aus geprägten Elementen;

R - aus Streifen am Rand und Rundstahl;

C – von Streifen an einer Kante in eine Richtung;

B – aus Streckstahl.

1.3. Die Arten von Treppenstufen und Bodenbelägen in rechteckigen Plattformen sind in Abb. dargestellt. .

Arten von Treppenstufen und Terrassenplattformen

Mist. 5

1.4. Im Anhang finden Sie Anordnungsdiagramme von Flugtreppen, Plattformen und Zäunen.

2. Technische Anforderungen

2.1. Die Strukturen von Treppenläufen, Podesten und Zäunen dazu (im Folgenden als Strukturen bezeichnet) müssen gemäß den Anforderungen dieser Norm, SNiP III-18, gemäß den in der vorgeschriebenen Weise genehmigten Arbeitszeichnungen von KMD hergestellt werden.

2.2. Die Konstruktionen sollten aus Kohlenstoffstahl der Klasse C38/23 der folgenden Qualitäten gemäß GOST 380 bestehen:

St3kp – für Baugebiete mit einer geschätzten Außenlufttemperatur von minus 40 °C und mehr;

St3Gps – das Gleiche, mit einer geschätzten Außenlufttemperatur unter minus 40 °C° Von bis zu minus 65 °C inkl.

2.3. Abweichungen begrenzen Die linearen Abmessungen der Bauwerke vom Nennwert sowie die Abweichungen der Form und Lage der Oberflächen von den Entwurfsabmessungen sind in der Tabelle angegeben. .

Tabelle 5

mm

Vorher. aus Treppenlauf, Treppenabsatz, Umzäunung von Treppenlauf und Treppenabsatz

1. Länge L Zu; L P; L og bis 1000 inkl.

2. Breite IN 1. 1000 bis 1600 inkl.

3. Höhe N P; N l

St. 1600 bis 2500 inkl.

St. 2500 bis 4000 inkl.

St. 4000 bis 8000 inkl.

4. Abstand zwischen Rippen in Stringern und Plattformträgern l 0

5. Abstand zwischen Zaunpfosten l 0

6. Ungleichheit der Diagonalen (Nichtrechtwinkligkeit), nicht mehr

7. Abstand zwischen den Lochmitten innerhalb einer Gruppe A

8. Abstand zwischen Lochgruppen A

9 Abweichung von der Geradheit (d) entlang der Länge L:

bis 1000 inkl.

St. 1000 bis 1600 inkl.

» 1000 » 2500 »

» 2500 » 4000 »

» 4000 » 8000 »

2.4. Schweißverbindungen von Elementen müssen mechanisiert ausgeführt werden. Zulässig, wenn keine Ausrüstung zum Schweißen vorhanden ist mit mechanisierten Mitteln, die Verwendung von Handschweißen.

2.5. Materialien zum Schweißen müssen gemäß SNiP II-B.3 akzeptiert werden.

2.6. Für Schraubverbindungen Es müssen Schrauben mit normaler Genauigkeit gemäß GOST 7798 und gemäß SNiP II-B.3 verwendet werden.

2.7. Strukturen müssen grundiert und gestrichen werden. Grundierung und Lackierung müssen der fünften Beschichtungsklasse nach GOST 9.032 entsprechen.

2.8. Werks- und Installationsverbindungen von Zaunelementen sollten keine scharfen Vorsprünge oder Kanten aufweisen.

3. Vollständigkeit

3.1. Die Aufbauten müssen vom Hersteller als kompletter Satz geliefert werden.

Das Kit sollte Folgendes enthalten:

Treppen, Treppenabsätze und Zäune zu ihnen;

Zusatzteile zum Verbinden von Bauwerken;

Schrauben, Muttern und Unterlegscheiben (Lieferung in 10 % größeren Mengen als in den Konstruktionszeichnungen angegeben);

technische Dokumentation gemäß den Anforderungen von GOST 23118.

4. Annahmeregeln

4.1. Entwürfe zur Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen dieser Norm müssen von der technischen Kontrolle des Herstellers akzeptiert werden.

4.2. Überwachung von Abweichungen der Längenmaße von Bauwerken (einschließlich Querschnittsmaßen von Walzprofilen) vom Nennwert, Abweichungen der Form und Lage der Oberflächen von Teilen vom Design, der Qualität der Schweißverbindungen und der Oberflächenvorbereitung für Schutzbeschichtungen muss vor dem Grundieren der Strukturen durchgeführt werden.

4.3. Die Abnahme von Bauwerken muss in Chargen erfolgen. Die Charge umfasst ähnliche Strukturen, die mit derselben Technologie und aus Materialien derselben Qualität hergestellt wurden.

Die Chargengröße wird im Einvernehmen zwischen Hersteller und Verbraucher festgelegt.

4.4. Bei der stichprobenartigen Abnahmeprüfung werden 3 Designs aus der Charge ausgewählt. müssen einer Stück-für-Stück-Prüfung auf Einhaltung der in dieser Norm festgelegten Anforderungen unterzogen werden.

4.5. Stellt sich bei der Prüfung der ausgewählten Bauwerke heraus, dass mindestens ein Bauwerk die Anforderungen dieser Norm nicht erfüllt, ist die doppelte Anzahl an Bauwerken aus derselben Charge auszuwählen und zu prüfen noch einmal prüfen. Wenn bei einer erneuten Prüfung mindestens ein Design vorliegt, das die Anforderungen dieser Norm für einen der Indikatoren nicht erfüllt, wird diese Charge abgelehnt und zur Überarbeitung geschickt.

4.6. Der Verbraucher hat das Recht, Strukturen zu akzeptieren und dabei die in dieser Norm festgelegten Akzeptanzregeln und Kontrollmethoden anzuwenden.

5. Kontrollmethoden

5.1. Die Überwachung von Abweichungen der linearen Abmessungen von Bauwerken von den Nennmaßen sowie von Abweichungen der Form und Lage von Oberflächen von den Entwurfsmaßen sollte mit universellen Methoden und Mitteln erfolgen.

5.2. Die Qualitätskontrolle der Nähte von Schweißverbindungen und der Abmessungen ihrer Abschnitte muss gemäß SNiP III-18 durchgeführt werden.

6. Etikettierung, Verpackung, Transport und Lagerung

6.1. Hergestellte Konstruktionen müssen gekennzeichnet sein.

6.2. Die Konstruktionen von Treppen und Podesten müssen Element für Element oder in Paketen bestehend aus mehreren Elementen transportiert werden. Zaunkonstruktionen sollten nur in Paketen transportiert werden.

6.3. Die Art und Weise, Strukturelemente zu Paketen zu verbinden, muss ihre gegenseitige Verschiebung und Beschädigung während des Transports und der Lagerung verhindern.

6.4. An jedem Paket oder jeder Struktur ist ein Etikett angebracht, auf dem folgende Kennzeichnungen angebracht werden müssen:

Bestellnummer;

Nummer der KMD-Zeichnung, nach der die Struktur erstellt wurde.

6.5. Jedes Strukturelement muss mit einem Symbol der Marke des Elements gekennzeichnet sein (ohne die Standardbezeichnung, siehe Absatz).

6.6. Auf der Wandung der Treppenwange sind Markierungen mit unauslöschlicher Farbe anzubringen rechte Seite entlang des Aufstiegs, an der Wand des Bahnsteigbalkens und an der Oberkante des Zaungeländers.

6.7. Verbindungsteile von Bauwerken müssen mit den Bauwerken mitgeliefert werden. Nach Absprache mit dem Kunden ist eine Lieferung möglich Verbindungsteile getrennt von den Aufbauten, in diesem Fall müssen sie eingepackt werden Holzkisten gemäß GOST 2991.

6.8. Das Gewicht des Pakets sollte 3 Tonnen nicht überschreiten.

6.9. Konstruktionen müssen in Stapeln in horizontaler Position transportiert und gelagert werden, gestützt auf Holzunterlagen und Dichtungen. Die Polster müssen mindestens 50 mm dick und mindestens 100 mm breit sein. Dichtungen müssen mindestens 20 mm dick und mindestens 100 mm breit sein.

Die Höhe des Stapels sollte nicht mehr als 1,5 m bei Zäunen und 2,0 m bei Märschen und Plattformen betragen.

N e - Bodenhöhe oder Abstand zwischen den Böden; H, L, B, L P, H og – Nennmaße von Treppenelementen;
A- Neigungswinkel der Treppe ; B- Schrittweite; H- Stufenhöhe

STAATLICHER STANDARD DER UDSSR-UNION

Marschierende Treppen,
STELLEN UND ZÄUNE
STAHL

TECHNISCHE BEDINGUNGEN

GOST 23120-78

STAATLICHES KOMITEE DER UDSSR
ÜBER BAUANGELEGENHEITEN

Moskau

ENTWICKELT UND IN DEN Orden des Roten Banners der Arbeit eingeführt vom Zentralen Forschungs- und Designinstitut für Metallbaukonstruktionen (TsNIIproektstalkonstruktsiya) des Staatlichen Baukomitees der UdSSR

Allunionswissenschaftliches Forschungs- und Design-Technologisches Institut (VNIKTIstalkonstruktsiya) Ministerium für Installation und Sonderbau der UdSSR

Allunionsstaatliches Designinstitut für die Industrialisierung von Installationsarbeiten (Gipromontazhindustriya) Ministerium für Montazhspetsstroy der UdSSR

DARSTELLER

V. M. Laptev(Themenleiter), L. A. Peskova, S. I. Bochkova, A. F. Gai, L. M. Dudilovsky, B. A. Shtepa

GENEHMIGT UND IN KRAFT getreten durch Beschluss Nr. 71 des Staatlichen Komitees des Ministerrates der UdSSR für Bauangelegenheiten vom 28. April 1978

STAATLICHER STANDARD DER UDSSR-UNION

Durch den Beschluss Nr. 71 des Staatskomitees des Ministerrats der UdSSR für Bauangelegenheiten vom 28. April 1978 wurde die Gültigkeitsdauer festgelegt

vom 01.01.1979

bis 01.01.1984

Diese Norm gilt für Treppen, Plattformen und deren Umzäunung aus Stahl, die in Industriegebäuden und Bauwerken verwendet werden, die in Bereichen mit einer Auslegungstemperatur von minus 65 °C und mehr errichtet und betrieben werden.

Die Norm legt technische Anforderungen für Flugtreppen mit einem Neigungswinkel von 45 und 60°, rechteckige Übergangsplattformen und Zäune dafür fest, die aus kaltgeformten und warmgewalzten Profilen hergestellt und für vorübergehende Standardlasten von 200, 300 und 400 kgf/ ausgelegt sind. m 2.

Flugtreppen, Plattformen und Zäune dafür müssen alle Anforderungen von GOST 23118-78 und die in den entsprechenden Abschnitten dieser Norm festgelegten Anforderungen erfüllen.

1. Hauptparameter und Abmessungen

1.1. Die Hauptparameter und Abmessungen von Treppenläufen, rechteckigen Plattformen und Zäunen dazu müssen den in der Zeichnung angegebenen entsprechen. 1 - 4 und in der Tabelle. 14 .

Treppe

____________

*Gemäß KMD-Zeichnungen.

1 - Kosour; 2 - Schritt; 3 - Stützstange; 4 - Stützwinkel; 5 - Rippe

Mist. 1

Tabelle 1

Maße in mm

A

H

L

H

B

B

B 1

B 1

45°

1200

1200

1800

1800

2400

2400

3000

3000

1000

3600

3600

4200

4200

60°

1200

1800

1039

2400

1386

3000

1732

3600

2078

4200

2425

4800

2771

5400

3118

6000

3464

Veranstaltungsorte

______________

*Gemäß KMD-Zeichnungen.

1 - Strahl; 2 - Kantenelement; 3 - Bodenbelag; 4 - Rippe

Mist. 2

Tabelle 2

mm

Ln

900; 1200; 1500; 1800; 2100; 2400; 3000; 3600; 4200; 4800; 5400; 6000

B

B 1

Treppengeländer

____________

*Gemäß KMD-Zeichnungen.

1 - Stand; 2 - Handlauf, 3 4 - Seitenelement

Mist. 3

Tisch 3

Maße in mm

A

H oder

L oder

h o

H

l o

Geländeumzäunung


____________

*Gemäß KMD-Zeichnungen.

1 - Stand; 2 - Handlauf, 3 - mittleres umschließendes Element; 4 - Seitenelement

Mist. 4

Tabelle 4

mm

H oder

1000; 1200

L oder

900; 1200; 1500; 1800; 2100; 2400; 3000; 3600; 4200; 4800; 5400; 6000

h o

140

H

l o

Von 600 bis 1300

Beispiel für ein SymbolTreppenlaufmarke (ML) aus kaltgeformtem Profil (X) mit eingeprägten Stufen (W), im Winkel von 45° und Abmessungen N= 6 dm und IN= 8 dm:

MLKhSh45-6.8 GOST 23120-78

Dasselbe, Plattformen (PM) aus kaltgeformtem Profil mit gewelltem Bodenbelag (F) und AbmessungenLn= 9 dm und IN= 6 dm:

PMHF-9.6 GOST 23120-78

Das gleiche, das linke Geländer (OGl) einer Treppe aus einem kaltgeformten Profil ohne Seitenelement, im Winkel von 45° und AbmessungenH oder= 10 dm und H= 24 dm:

OGlMLH45-10.24 GOST 23120-78

Dasselbe, rechtes Geländer (OGp) mit Seitenelement (EB):

OGpMLHEb45-10.24 GOST 23120-78

Dasselbe, Plattformzaun aus kaltgeformtem Profil mit Seitenelement und AbmessungenH oder= 10 dm und L oder= 9 dm:

OGPMHEb-10.9 GOST 23120-78

1.2. Abhängig von den Betriebsbedingungen sollten die Stufen von Flugtreppen und Beläge rechteckiger Plattformen aus zwei Arten bestehen:

1 – massiv aus Wellstahl (F);

2 - Gitter, Versionen:

Ш - aus geprägten Elementen;

R - aus Streifen am Rand und Rundstahl;

C – von Streifen an einer Kante in eine Richtung;

B – aus Streckstahl.

1.3. Die Arten von Treppenstufen und Bodenbelägen in rechteckigen Plattformen sind in Abb. dargestellt. 5 .

1.4. Im Anhang finden Sie Anordnungsdiagramme von Flugtreppen, Plattformen und Zäunen.

Arten von Treppenstufen und Terrassenplattformen

Typ 1. Festkörper (F)

Typ 2. Gitter

Ausführung Ø Ausführung R

Ausführung C Ausführung B

Mist. 5

2. Technische Anforderungen

2.1. Die Strukturen von Treppenläufen, Podesten und Zäunen dazu (im Folgenden als Strukturen bezeichnet) müssen gemäß den Anforderungen dieser Norm, SNiP III-18-75, gemäß den in der vorgeschriebenen Weise genehmigten Arbeitszeichnungen von KMD hergestellt werden Benehmen.

2.2. Die Konstruktionen sollten aus Kohlenstoffstahl der Klasse C38/23 der folgenden Qualitäten gemäß GOST 380-71 bestehen:

VSt3kp2 – für Baugebiete mit einer geschätzten Außenlufttemperatur von minus 40 °C und mehr;

VSt3Gps5 – das Gleiche, mit einer geschätzten Außenlufttemperatur unter minus 40 °C° Von bis zu minus 65 °C inkl.

2.3. Die maximalen Abweichungen der Längenmaße von Bauwerken von den Nennmaßen, Abweichungen der Form und Lage der Flächen von den Bemessungsmaßen sind in der Tabelle angegeben. 5 .

2.4. Schweißverbindungen von Elementen müssen mechanisiert ausgeführt werden. Wenn keine Ausrüstung zum Schweißen mit maschinellen Verfahren vorhanden ist, ist das manuelle Schweißen zulässig.

2.5. Materialien zum Schweißen müssen gemäß SNiP akzeptiert werden II -B.3-72.

2.6. Für Schraubverbindungen müssen Schrauben mit normaler Genauigkeit gemäß GOST 7798-70 und gemäß SNiP verwendet werden II -B.3-72.

2.7. Strukturen müssen grundiert und gestrichen werden. Grundierung und Lackierung müssen der fünften Beschichtungsklasse nach GOST 9.032-74 entsprechen.

2.8. Werks- und Installationsverbindungen von Zaunelementen sollten keine scharfen Vorsprünge oder Kanten aufweisen.

Tabelle 5

mm

Normale Größe und Name der Abweichung

Vorher. aus Treppenlauf, Treppenabsatz, Umzäunung von Treppenlauf und Treppenabsatz

Skizzieren

Länge L zu; L p; L oder

bis 1000 inkl.

± 1,6

Mist. 14

Breite IN 1

St. 1000 bis 1600 inkl.

± 2,0

Höhe N p; N l

St. 1600 bis 2500 inkl.

± 2,5

St. 2500 bis 4000 inkl.

± 3,0

St. 4000 bis 8000 inkl.

± 4,0

Abstand zwischen Rippen in Stringern und Plattformträgernl o

± 2,0

Mist. 1 und 2

Abstand zwischen Zaunpfostenl o

± 2,0

Mist. 3 und 4

Ungleichheit der Diagonalen (Nichtrechtwinkligkeit), mehr nicht

Abstand zwischen Lochmitten innerhalb einer Gruppe A

± 1,3

Abstand zwischen Lochgruppen A

± 2,5

Nichtgeradheit (D ) nach LängeL:

bis 1000 inkl.

St. 1000 bis 1600 inkl.

» 1000 » 2500 »

» 2500 » 4000 »

» 4000 » 8000 »

3. Vollständigkeit

3.1. Die Aufbauten müssen vom Hersteller als kompletter Satz geliefert werden.

Das Kit sollte Folgendes enthalten:

Treppen, Treppenabsätze und Zäune zu ihnen;

Zusatzteile zum Verbinden von Bauwerken;

Schrauben, Muttern und Unterlegscheiben (Lieferung in 10 % größeren Mengen als in den Konstruktionszeichnungen angegeben);

technische Dokumentation gemäß den Anforderungen von GOST 23118-78.

4. Annahmeregeln

4.1. Entwürfe zur Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen dieser Norm müssen von der technischen Kontrolle des Herstellers akzeptiert werden.

4.2. Überwachung von Abweichungen der linearen Abmessungen von Bauwerken (einschließlich Querschnittsabmessungen von Walzprofilen) vom Nennwert, Abweichungen der Form und Lage der Oberflächen von Teilen von der Konstruktion, der Qualität von Schweißverbindungen und der Vorbereitung der Oberfläche zum Schutz Beschichtungen sollten vor dem Grundieren der Strukturen durchgeführt werden.

4.3. Die Abnahme von Bauwerken muss in Chargen erfolgen. Die Charge umfasst ähnliche Strukturen, die mit derselben Technologie und aus Materialien derselben Qualität hergestellt wurden.

Die Chargengröße wird im Einvernehmen zwischen Hersteller und Verbraucher festgelegt.

4.4. Bei der stichprobenartigen Abnahmeprüfung werden 3 Designs aus der Charge ausgewählt. müssen einer Stück-für-Stück-Prüfung auf Einhaltung der in dieser Norm festgelegten Anforderungen unterzogen werden.

4.5. Wenn bei der Überprüfung der ausgewählten Strukturen mindestens eine Struktur auftritt, die die Anforderungen dieser Norm nicht erfüllt, sollte eine doppelte Anzahl von Strukturen aus derselben Charge ausgewählt und erneut getestet werden. Wenn bei der erneuten Prüfung mindestens ein Design vorliegt, das die Anforderungen dieser Norm für einen der Indikatoren nicht erfüllt, wird diese Charge abgelehnt und zur Überarbeitung geschickt.

4.6. Der Verbraucher hat das Recht, Strukturen zu akzeptieren und dabei die in dieser Norm festgelegten Akzeptanzregeln und Kontrollmethoden anzuwenden.

5. Kontrollmethoden

5.1. Die Überwachung von Abweichungen der linearen Abmessungen von Bauwerken von den Nennmaßen sowie von Abweichungen der Form und Lage von Oberflächen von den Entwurfsmaßen sollte mit universellen Methoden und Mitteln erfolgen.

5.2. Die Qualitätskontrolle der Nähte von Schweißverbindungen und der Abmessungen ihrer Abschnitte muss gemäß SNiP III-18-75 durchgeführt werden.

6. Etikettierung, Verpackung, Transport und Lagerung

6.1. Hergestellte Konstruktionen müssen gekennzeichnet sein.

6.2. Die Konstruktionen von Treppen und Podesten müssen Element für Element oder in Paketen bestehend aus mehreren Elementen transportiert werden. Zaunkonstruktionen sollten nur in Paketen transportiert werden.

6.3. Die Art und Weise, Strukturelemente zu Paketen zu verbinden, muss ihre gegenseitige Verschiebung und Beschädigung während des Transports und der Lagerung verhindern.

6.4. An jedem Paket oder jeder Struktur ist ein Etikett angebracht, auf dem folgende Kennzeichnungen angebracht werden müssen:

Bestellnummer;

Nummer der KMD-Zeichnung, nach der die Struktur erstellt wurde.

6.5. Jedes Bauelement muss mit einem Symbol der Elementmarke gekennzeichnet sein (ohne die Standardbezeichnung, siehe Abschnitt 1.1).

6.6. An der Wand der Wange des Treppenlaufs auf der rechten Seite entlang des Aufstiegs, an der Wand des Podestbalkens und an der Oberkante des Handlaufs des Zauns müssen Markierungen mit unauslöschlicher Farbe angebracht werden.

6.7. Verbindungsteile von Bauwerken müssen mit den Bauwerken mitgeliefert werden. Nach Absprache mit dem Kunden ist es möglich, Verbindungsteile getrennt von Konstruktionen zu liefern; in diesem Fall müssen sie in Holzkisten gemäß GOST 2991-76 verpackt werden.

6.8. Das Gewicht des Pakets sollte 3 Tonnen nicht überschreiten.

6.9. Konstruktionen müssen in Stapeln in horizontaler Position transportiert und gelagert werden, gestützt auf Holzunterlagen und Dichtungen. Die Polster müssen mindestens 50 mm dick und mindestens 100 mm breit sein. Dichtungen müssen mindestens 20 mm dick und mindestens 100 mm breit sein.

Die Höhe des Stapels sollte nicht mehr als 1,5 m bei Zäunen und 2,0 m bei Märschen und Plattformen betragen.

7. Installationsanweisungen

7.1. Die Installation von Bauwerken muss gemäß den Anforderungen von GOST 23118-78 und SNiP III-18-75 erfolgen.

7.2. Beim Einbau von Bauwerken muss deren gestalterische Lage gewährleistet sein, die die Bildung einer Rückneigung der Stufen von mehr als 1° ausschließt.

8. Herstellergarantie

8.1. Der Hersteller muss sicherstellen, dass die Bauwerke den Anforderungen dieser Norm entsprechen, vorbehaltlich der in dieser Norm festgelegten Transport-, Lager- und Installationsbedingungen.

Anwendung
Information

Grundrissdiagramme von Flugtreppen

N e- Bodenhöhe oder Abstand zwischen den Stockwerken; H, L, B, L p, H oder- Nennmaße der Treppenelemente; A - Neigungswinkel der Treppe ; B- Schrittweite; H- Stufenhöhe

In den Diagrammen 2 - 5 werden die eingekreisten Knoten durch Schweißen mit Hilfe zusätzlicher Elemente versteift.

1. Hauptparameter und Abmessungen .. 2

2. Technische Anforderungen . 6

3. Vollständigkeit . 8

4. Annahmeregeln . 8

5. Kontrollmethoden . 8

6. Etikettierung, Verpackung, Transport und Lagerung . 8

7. Installationsanweisungen . 9

8. Herstellergarantie . 9

Anhang Layoutdiagramme von Flugtreppen . 10

ZWISCHENSTAATLICHER RAT FÜR STANDARDISIERUNG, METROLOGIE UND ZERTIFIZIERUNG

ZWISCHENSTAATLICHER RAT FÜR STANDARDISIERUNG, METROLOGIE UND ZERTIFIZIERUNG

ZWISCHENSTAATLICH

STANDARD

Technische Bedingungen

Offizielle Veröffentlichung

SSH1LCHNM!fP[M

GOST 23120-2016

Vorwort

Die Ziele, Grundprinzipien und das grundlegende Verfahren zur Durchführung der Arbeiten zur zwischenstaatlichen Normung sind in GOST 1.0-2015 „Zwischenstaatliches Normungssystem“ festgelegt. Grundbestimmungen“ und GOST 1.2-2015 „Zwischenstaatliches Standardisierungssystem“. Zwischenstaatliche Standards. Regeln und Empfehlungen für die zwischenstaatliche Normung. Regeln für Entwicklung, Annahme, Aktualisierung und Löschung“

Standardinformationen

1 ENTWICKELT von der geschlossenen Aktiengesellschaft „Zentraler Orden des Roten Banners der Arbeit“, benannt nach dem Forschungs- und Designinstitut für Metallbaukonstruktionen. N.P. Melnikov“ (CJSC „TsNIIPSK benannt nach N.P. Melnikov“)

2 EINGEFÜHRT Technischer Ausschuss zur Normung TC 465 „Konstruktion“

3 ANGENOMMEN vom Interstate Council for Standardization, Metrology and Certification (Protokoll vom 28. Juni 2016 N9 49)

4 Auf Bestellung Bundesbehörde Von technische Regelung und Messtechnik vom 26. September 2016 Nr. 1213-st zwischenstaatlicher Standard GOST 23120-2016 ist als nationaler Standard in Kraft getreten Russische Föderation ab 1. März 2017

5 STATT GOST 23120-78

Informationen zu Änderungen dieser Norm werden im jährlichen Informationsindex veröffentlicht. Nationale Standards)*, und der Text der Änderungen und Ergänzungen befindet sich im monatlichen Informationsindex „National Standards“. Im Falle einer Überarbeitung (Ersetzung) oder Aufhebung dieser Norm wird die entsprechende Mitteilung im monatlichen Informationsindex „Nationale Normen“ veröffentlicht. Relevante Informationen, Hinweise und Texte werden ebenfalls veröffentlicht Informationssystem allgemeiner Gebrauch- auf der offiziellen Website des Bundesamtes für Technische Regulierung und Metrologie im Internet ()

© Standardinform. 2016

In der Russischen Föderation kann dieser Standard weder ganz noch teilweise reproduziert werden. repliziert und verteilt als offizielle Veröffentlichung ohne Genehmigung des Bundesamtes für technische Regulierung und Metrologie

GOST 23120-2016

1 Einsatzbereich................................................ ... ...................1

3 Begriffe und Definitionen................................................ ..... ................2

4 Symbole und Abkürzungen................................................ .......................2

5 Hauptparameter und Abmessungen................................................ ...... ..........2

6 Technische Anforderungen................................................ .... ................5

7 Annahmeregeln................................................ .......... ......................7

8 Kontrollmethoden................................................ .................... ......................7

9 Transport und Lagerung................................................ ...... ...........8

10 Installationshinweise................................................ ..... ...................8

11 Herstellergarantien................................................ ....................8

Anhang A (als Referenz) Anordnungsdiagramme von Flugtreppen.................................9

GOST 23120-2016

ZWISCHENSTAATLICHER STANDARD

MARKIERUNG VON TREPPEN, PLATTFORMEN UND STAHLZÄUNEN

Technische Bedingungen

Treppenläufe, Treppenpodeste und Geländer aus Stahl. Spezifikationen

Datum der Einführung: 01.03.2017

1 Einsatzbereich

Diese Norm gilt für Flugtreppen, Plattformen und Geländer aus Stahl. zur Verwendung in Industriegebäuden und Bauwerken, die bei Temperaturen von nicht mehr als plus 100 * C und nicht weniger als minus 60 * C errichtet und betrieben werden.

Diese Norm legt technische Anforderungen für Lauftreppen mit einem Neigungswinkel von 45° und 60° fest. rechteckige Übergangsplattformen und Zäune dazu. Hergestellt aus kaltgeformten und warmgewalzten Profilen und für die Aufnahme standardmäßiger vorübergehender Belastungen von 200, 300 und 400 kgf/m² ausgelegt.

2 Normative Verweise

8 dieser Norm verwendet regulatorische Verweise auf die folgenden zwischenstaatlichen Normen:

GOST 2.321-84 ein System Entwurfsdokumentation. Buchstabenbezeichnungen GOST 9.032-74 Einheitliches System zum Schutz vor Korrosion und Alterung. Farb- und Lackbeschichtungen. Gruppen, technische Anforderungen und Bezeichnungen

GOST 21.001-2013-System Projektdokumentation für den Bau. Allgemeine Bestimmungen GOST 21.501-2011 System der Entwurfsdokumentation für den Bau. Regeln für die Ausführung der Arbeitsdokumentation architektonischer und baulicher Lösungen

GOST 535-2005 Langgewalzte und geformte Walzprodukte aus Kohlenstoffstahl normaler Qualität. Allgemeine technische Bedingungen

GOST 1759.0-87 Bolzen, Schrauben, Bolzen und Muttern. Technische Spezifikationen GOST 1759.5-87 (ISO 898-2-80)* Muttern. Mechanische Eigenschaften und Prüfmethoden GOST 2991-85 Nicht zerlegbare Plankenboxen für Ladung mit einem Gewicht von bis zu 500 Nr. Allgemeine technische Bedingungen

GOST 5915-70 Sechskantmuttern, Genauigkeitsklasse B. Design und Abmessungen

GOST 7798-70** Sechskantschrauben, Genauigkeitsklasse B. Design und Abmessungen

GOST 11371-78 Unterlegscheiben. Technische Bedingungen

GOST 14637-89 Gewalzte dicke Bleche aus Kohlenstoffstahl normaler Qualität. Technische Bedingungen

GOST 15150-69 Maschinen, Instrumente und andere technische Produkte. Versionen für verschiedene Klimaregionen. Kategorien, Betriebs-, Lager- und Transportbedingungen hinsichtlich der Auswirkungen klimatischer Faktoren Außenumgebung

* In der Russischen Föderation gilt GOST R ISO 898-2-2013 „Mechanische Eigenschaften von Verbindungselementen aus Kohlenstoff- und legierten Stählen“. Teil 2. Muttern durch Festlegung von Festigkeitsklassen mit großer und feiner Gewindesteigung.“

„In der Russischen Föderation gilt GOST R ISO 4014-2013 „Sechskantschrauben“. Genauigkeitsklassen A und B.“

Offizielle Veröffentlichung

GOST 23120-2016

GOST 16123-82* Unterlegscheiben. Allgemeine technische Bedingungen

GOST 23118-2012 Stahlbaukonstruktionen. Allgemeine technische Bedingungen

GOST 26047-2016 Stahlbaukonstruktionen. Legende(Marken)

GOST 26663-85 Transportpakete. Formung mit Verpackungswerkzeugen. Allgemeine technische Anforderungen

GOST 27772-88 Vermietung für Gebäudestrukturen. Allgemeine technische Bedingungen

Hinweis – Bei der Verwendung dieser Norm empfiehlt es sich, die Gültigkeit der Referenznormen im öffentlichen Informationssystem auf der offiziellen Website des Bundesamtes für technische Regulierung und Metrologie im Internet oder im jährlichen Informationsindex „Nationale Normen“ zu überprüfen wird ab dem 1. Januar des laufenden Jahres veröffentlicht und entspricht den Ausgaben des monatlichen Informationsindex „National Standards“ für dieses Jahr. Wenn der Referenzstandard ersetzt (geändert) wird, sollten Sie sich bei der Verwendung dieses Standards an dem ersetzenden (geänderten) Standard orientieren. Wird die Bezugsnorm ersatzlos gestrichen, so findet die Bestimmung, auf die verwiesen wird, in dem Teil Anwendung, der diese Verweisung nicht berührt.

3 Begriffe und Definitionen

In dieser Norm werden Begriffe gemäß GOST 21.001, GOST 21.501 und in Übereinstimmung mit den aktuellen Regulierungsdokumenten verwendet**.

4 Symbole und Abkürzungen

In dieser Norm werden die Begriffe und verwendet Buchstabenbezeichnungen gemäß GOST 2.321. GOST 26047, sowie die folgenden Abkürzungen:

KMD - Detailzeichnungen von Metallkonstruktionen:

POS - Bauorganisationsprojekt:

PPR - Projekt zur Herstellung von Werken (Installation).

5 Grundparameter und Abmessungen

5.1 Die Hauptparameter und Abmessungen von Treppenläufen, rechteckigen Podesten und Zäunen dazu müssen den in den Abbildungen 1-4 angegebenen und in den Tabellen 1-4 angegebenen entsprechen.


*Gemäß KMD-Zeichnungen. ' Laut KMD-Zeichnungen.

Bild 1 - Treppe(ML) Abbildung 2 – Veranstaltungsorte<ПМ)

„In der Russischen Föderation gilt auch GOST R ISO 4759-3-2009 „Befestigungsprodukte. Toleranzen. Teil 3. Flache runde Unterlegscheiben für Bolzen, Schrauben und Muttern. Genauigkeitsklassen A und C“ hinsichtlich der Unterlegscheibentoleranzen.

„* In der Russischen Föderation gilt außerdem GOST R 21.1101-2013 „System der Entwurfsdokumentation für den Bau. Grundlegende Anforderungen an die Entwurfs- und Arbeitsdokumentation“.

GOST 23120-2016


Ich stehe. 2 - Handlauf: 3 - mittleres Zaunelement, 4 - Seitenelement

Pfosten: 2 - Handlauf: 3 - mittleres Zaunelement: 4 - Seitenelement

*Gemäß KMD-Zeichnungen.

"Gk> KMD-Zeichnungen.

Abbildung 3 – Umzäunung einer Treppe (OGM)

Abbildung 4 – Geländeumzäunung (SFP)

Tabelle 1 – Parameter und Abmessungen von Treppenläufen

In Millimetern

Notiz -

Lauftreppen mit einem Neigungswinkel von 60*

Abstand h (siehe Abbildung 1) sollte

Beim Heben in die Laufkrankabine darf der Hub nicht mehr als 250 mm betragen.

GOST 23120-2016

Tabelle 2 – Abmessungen rechteckiger Plattformen

In Millimetern

Tabelle 4 – Abmessungen der Geländeumzäunung

In Millimetern

900. 1200.1500. 1800. 2100. 2400. 3000. 3600.4200. 4800. 5400. 6000

Von 600 bis 1300

Ein Beispiel für ein Symbol für eine Treppenlaufmarke (ML) aus einem kaltgeformten Profil (X) mit eingeprägten Stufen (W), im Winkel von 45* und den Maßen H = 6 dmB = 8 dm:

MLKhSh45-6.8 GOST 23120-2016

Dasselbe. Plattformen (PM) aus kaltgeformtem Profil mit gewelltem Bodenbelag (F) und den Abmessungen L n = 9 dm und B - 8 dm:

PMHF-9.8 GOST 23120-2016

Dasselbe. das linke Geländer (OGl) einer Treppe aus kaltgeformtem Profil ohne Seitenelement, im Winkel von 45 * und den Abmessungen H og - 10 dm und H - 24 dm;

OGpMLH45" 10.24 GOST 23120-2016

Dasselbe. Rechtes Geländer (OGl) mit Seitenelement (Eb):

OGPMLHE645-Yu.24 GOST 23120-2016

Dasselbe. Plattformzaun aus kaltgeformtem Profil (X) mit einem Seitenelement (Eb) und den Maßen H oder - 10 dm und L oder = 9 dm:

OGPMHE6- f 0,9 GOST 23120-2016

5.2 Abhängig von den Betriebsbedingungen sollten die Stufen von Flugtreppen und Belägen rechteckiger Plattformen aus zwei Arten bestehen:

1 – massiv aus Wellstahl (F);

2 - Gitter, Versionen:

Ш - aus gestanzten Elementen:

R - aus Streifen am Rand und Rundstahl;

C – von Streifen an einer Kante in eine Richtung:

B – aus Streckstahl.

5.3 Arten von Treppenstufen und Belägen in rechteckigen Plattformen sind in Abbildung 5 dargestellt.

GOST 23120-2016

Typ 1. Festkörper (F)

Typ 2. Gitter

Ausführung Ø Ausführung R

Ausführung C Ausführung B

Abbildung 5 – Arten von Treppenstufen und Bodenbelag rechteckiger Plattformen

5.4 Anordnungsdiagramme von Flugtreppen, Plattformen und Zäunen sind in Anhang A aufgeführt.

6 Technische Anforderungen

6.1 Die Strukturen von Treppenläufen, Podesten und Zäunen dafür (im Folgenden als Strukturen bezeichnet) sollten gemäß den Anforderungen von GOST 23118 und dieser Norm gemäß Arbeitsdetailzeichnungen (CDD) hergestellt werden. nach dem festgelegten Verfahren genehmigt.

6.2 Konstruktionen sollten aus Kohlenstoffstahl der folgenden in Tabelle 5 aufgeführten Güten bestehen.

Tabelle 5

6.3 Die maximalen Abweichungen der Längenmaße von Bauwerken von den Nennmaßen, Abweichungen der Form und Lage der Flächen von den Bemessungsmaßen sind in Tabelle 6 angegeben.

GOST 23120-2016

Tabelle 6

Abmessungen in Millimetern

Nenngröße und Bezeichnung der Abweichung

Begrenzen Sie Abweichungen von Treppenlauf, Treppenabsatz, Umzäunung von Treppenlauf und Treppenabsatz

1 Längen i„, i w bis 1000 inkl.

Abbildungen 1-4

2 Breite B, с. 1000 bis 1600 inkl.

3 Höhen N p. N p se. 1600 bis 2500 exkl. » 2500 » 4000 »

» 4000 » 8000 »

4 Abstand zwischen Rippen in Stringern und Plattformträgern

Abbildungen 1 und 2

5 Abstand zwischen Zaunpfosten

Abbildungen 3 und 4

6 Gleichheit der Diagonalen (Rechtwinkligkeit), nicht mehr

7 Abstand zwischen Lochmitten innerhalb einer Gruppe A

8 Abstand zwischen Lochgruppen A 6

4 G 4<§- -<

9 Abweichung von der Geradheit (b) entlang der Länge i:

bis zu 1000 Schlüssel

se. 1000 bis 1600 inkl.

» 1000 » 2500 »

» 2500 » 4000 >

» 4000 » 8000 »

6.4 Schweißverbindungen von Elementen sollten mechanisiert ausgeführt werden. Erlaubt* in Ermangelung von Geräten zum Schweißen mit mechanisierten Methoden ist die Verwendung von Handschweißen erforderlich.

6.5 Materialien zum Schweißen sollten in Übereinstimmung mit den aktuellen behördlichen Dokumenten* verwendet werden.

6.6 Für Schraubverbindungen sollten Schrauben normaler Genauigkeit gemäß GOST 7798 und GOST 1759.0 verwendet werden. Muttern nach GOST 5915 und GOST 1759.5. Unterlegscheiben gemäß GOST 11371 und GOST 18123 und gemäß den aktuellen behördlichen Dokumenten*.

6.7 Strukturen müssen gerahmt und bemalt sein. Grundierung und Lackierung müssen der Beschichtungsklasse V nach GOST 9.032 entsprechen.

6.8 Werks- und Montageverbindungen von Zaunelementen dürfen keine scharfen Vorsprünge oder Kanten aufweisen.

6.9 Vollständigkeit

Die Aufbauten müssen vom Hersteller als kompletter Satz geliefert werden.

Das Kit sollte Folgendes enthalten:

* Treppen, Plattformen und Zäune zu ihnen;

SP 16.13330.2011 „SNiP 11-23-81 Stahlkonstruktionen“ ist auf dem Territorium der Russischen Föderation in Kraft.

GOST 23120-2016

Zusatzteile zur Verbindung von Bauwerken;

Schrauben, Muttern und Unterlegscheiben (10 % mehr als in den Konstruktionszeichnungen angegeben im Lieferumfang enthalten):

Technische Dokumentation gemäß den Anforderungen von GOST 23118.

6.10 Markierung

6.10.1 Vorbereitete Bauwerke müssen gekennzeichnet werden.

6.10.2 An jedem Paket oder jeder Struktur ist ein Etikett angebracht, auf dem die folgenden Kennzeichnungen angebracht werden müssen:

Name oder Warenzeichen des Herstellers;

Bestellnummer;

Artikelmarke;

KMD-Zeichnungsnummer. nach dem die Struktur hergestellt wird;

Herstellungsdatum:

Stempel der Abnahme durch die technische Kontrolle.

6.10.3 Jedes Strukturelement muss mit einem Symbol der Marke des Elements gekennzeichnet sein (ohne die Standardbezeichnung, siehe 5.1).

6.10.4 An der Wand der Wange des Treppenlaufs auf der rechten Seite entlang des Aufstiegs, an der Wand des Podestbalkens und an der Oberkante des Handlaufs des Zauns sind Markierungen mit unauslöschlicher Farbe anzubringen.

6.11 Verpackung

6.11.1 Das Verpacken von Strukturelementen in Säcke erfolgt gemäß den Anforderungen von GOST 26663. Es muss deren gegenseitige Verschiebung und Beschädigung beim Be- und Entladen, Transport und Lagerung verhindern.

6.11.2 Das Gewicht des Pakets sollte 3 Tonnen nicht überschreiten.

6.11.3 Verbindungsteile von Bauwerken und Befestigungselemente sollten zusammen mit Bauwerken geliefert werden. Nach Absprache mit dem Kunden ist es möglich, Verbindungsteile getrennt von Konstruktionen zu liefern; in diesem Fall müssen sie in Holzkisten gemäß GOST 2991 verpackt werden.

7 Annahmeregeln

7.1 Entwürfe zur Überprüfung ihrer Übereinstimmung mit den Anforderungen dieser Norm müssen von der technischen Kontrolle des Herstellers akzeptiert werden.

7.2 Es sollten Abweichungen der linearen Abmessungen von Bauwerken (einschließlich Querschnittsabmessungen von Walzprofilen) vom Nennwert, Abweichungen der Form und Lage der Oberflächen von Teilen von den Designabmessungen, die Qualität der Schweißverbindungen und die Oberflächenvorbereitung für Schutzbeschichtungen überwacht werden vor dem Grundieren von Strukturen.

7.3 Die Abnahme von Bauwerken sollte in Chargen erfolgen. Die Charge enthält ähnliche Designs. hergestellt mit der gleichen Technologie, aus Materialien gleicher Qualität.

Die Chargengröße wird im Einvernehmen zwischen Hersteller und Verbraucher festgelegt.

7.4 Bei der stichprobenartigen Abnahmeprüfung werden aus der Charge drei Konstruktionen ausgewählt, die einer Stückprüfung auf Einhaltung der in dieser Norm festgelegten Anforderungen unterzogen werden müssen.

7.5 Wenn sich bei der Überprüfung der ausgewählten Bauwerke herausstellt, dass mindestens ein Bauwerk die Anforderungen dieser Norm nicht erfüllt, sollten doppelt so viele Bauwerke aus derselben Charge ausgewählt und erneut geprüft werden. Wenn bei der erneuten Prüfung mindestens ein Design vorliegt, das die Anforderungen dieser Norm für einen der Indikatoren nicht erfüllt, wird diese Charge abgelehnt und zur Überarbeitung geschickt.

7.6 Der Verbraucher hat das Recht, Bauwerke unter Anwendung der in dieser Norm festgelegten Akzeptanzregeln und Kontrollmethoden zu akzeptieren.

8 Kontrollmethoden

8.1 Die Überwachung von Abweichungen der Längenmaße von Bauwerken von den Nennmaßen, Abweichungen der Form und Lage von Flächen von den Entwurfsmaßen sollte mit universellen Methoden und Mitteln erfolgen.

GOST 23120-2016

8.2 Die Qualitätskontrolle der Nähte von Schweißverbindungen und der Abmessungen ihrer Abschnitte sollte gemäß den Anforderungen von GOST 23118 durchgeführt werden.

9 Transport und Lagerung

9.1 Treppen- und Podestkonstruktionen sollten Element für Element oder in Paketen bestehend aus mehreren Elementen transportiert werden. Zaunkonstruktionen sollten nur in Paketen transportiert werden.

9.2 Konstruktionen sollten in Stapeln in horizontaler Position transportiert und gelagert werden, gestützt auf Holzunterlagen und Dichtungen. Die Polster müssen mindestens 50 mm dick und mindestens 100 mm breit sein. Dichtungen müssen mindestens 20 mm dick und mindestens 100 mm breit sein.

Die Stapelhöhe sollte bei Zäunen maximal 1,5 m und bei Treppenläufen und Podesten maximal 2,0 m betragen.

9.3 Bedingungen für den Transport und die Lagerung von Bauwerken sollten in Abhängigkeit von den klimatischen Faktoren der äußeren Umgebung gemäß GOST 15150 festgelegt werden.

10 Installationsanweisungen

10.1 Die Installation von Bauwerken erfolgt gemäß den Anforderungen der Regulierungsdokumente für die Installation und den von PIC und PPR festgelegten Regeln.

10.2 Bei der Installation von Bauwerken muss ihre Konstruktionslage gewährleistet sein, unter Ausschluss der Bildung einer umgekehrten Neigung von Stufen von mehr als 1 e.

11 Herstellergarantie

Der Hersteller muss sicherstellen, dass die Bauwerke den Anforderungen dieser Norm entsprechen, vorbehaltlich der in dieser Norm festgelegten Transport-, Lager- und Installationsbedingungen.

GOST 23120-2016

Anhang A (Referenz)

Grundrissdiagramme von Flugtreppen



H a - Angriffshöhe oder Abstand zwischen Überlappungen. I. I. B. 1 p N m - Nennmaße der Treppenelemente: a - Neigungswinkel der Treppe: b - Stufenbreite: k - Stufenhöhe

Abbildung A.1

In den Diagrammen 2-5 der Abbildung A.1 werden die mit einem Kreis markierten Knoten durch Schweißen mit vorbrechenden Elementen versteift.

GOST 23120-2016

UDC 669.714.026.22:006.354 MKS 91.060.30

Schlüsselwörter: Stahltreppen, Plattformen, Zäune, Stufen, Abmessungen, technische Anforderungen, Abnahmeregeln, Kontrollmethoden, Transport, Lagerung, Installationsanweisungen. Herstellergarantie

Herausgeber S.I. Bochkova Technischer Redakteur V.N. Prusakova Korrektor M.V. Buche Computerlayout E.E. Krugova

Auslieferung und Einstellung am 27. September 2016. Unterzeichnet und gestartet am 11.10.2016. Format 60 „64*/$, Schriftart Arial. Uel. Ofen Abschnitt 1.80. Uch.-ed. l. 1,73. Auflage 33 em. Hinter". 2485.

Erstellt auf der Grundlage der vom Entwickler des Standards bereitgestellten elektronischen Version.

Herausgegeben und gedruckt von FSUE „STANDARTINFORM“. 12399S Moskau. Granatenspur.. 4.


GOST 23120-78

Gruppe Zh34

STAATLICHER STANDARD DER UDSSR-UNION

MARKIERUNG VON TREPPEN, PLATTFORMEN UND STAHLZÄUNEN

Technische Bedingungen

Treppenläufe, Treppenpodeste und Geländer aus Stahl.

Spezifikationen

Datum der Einführung: 01.01.1979

INFORMATIONEN

1. ENTWICKELT UND IN DEN Orden des Roten Banners der Arbeit eingeführt vom Zentralen Forschungs- und Designinstitut für Metallbaukonstruktionen (TsNIIproektstalkonstruktsiya) des Staatlichen Baukomitees der UdSSR

Allunionswissenschaftliches Forschungs- und Design-Technologisches Institut (VNIKTIstalkonstruktsiya) Ministerium für Installation und Sonderbau der UdSSR

Allunionsstaatliches Designinstitut für die Industrialisierung von Installationsarbeiten (Gipromontazhindustriya) Ministerium für Montazhspetsstroy der UdSSR

ENTWICKLER

V. M. Laptev (Themenleiter), L. A. Peskova, S. I. Bochkova, A. F. Gai, L. M. Dudilovsky, B. A. Shtepa

2. GENEHMIGT UND IN KRAFT getreten durch Beschluss Nr. 71 des Staatlichen Komitees des Ministerrates der UdSSR für Bauangelegenheiten vom 28. April 1978

3. ZUM ERSTEN MAL EINGEFÜHRT

4. REFERENZ REGULATIVE UND TECHNISCHE DOKUMENTE

Bezeichnung NTD,

Artikelnummer

GOST 9.032-74

2.7

GOST 380-88

2.2

GOST 2991-85

6.7

GOST 7798-70

2.6

GOST 23118-78

Einführender Teil, 3.1, 7.1

SNiP II-V.3-72

2.6

SNiP III-18-75

2.1, 5.2, 7.1

5. REPUBLIKATION. Mai 1992

6. Durch das Dekret des Staatlichen Komitees für Bauangelegenheiten der UdSSR Nr. 354 vom 29. Februar 1984 wurde die Gültigkeitsdauer aufgehoben

Diese Norm gilt für Treppen, Plattformen und deren Umzäunung aus Stahl, die in Industriegebäuden und Bauwerken verwendet werden, die in Bereichen mit einer Auslegungstemperatur von minus 65 °C und mehr errichtet und betrieben werden.

Die Norm legt technische Anforderungen für Flugtreppen mit einem Neigungswinkel von 45 und 60°, rechteckige Übergangsplattformen und Zäune dafür fest, die aus kaltgeformten und warmgewalzten Profilen hergestellt und für die Standardverkehrslasten von 200, 300 und 400 ausgelegt sind.

Flugtreppen, Plattformen und Zäune dafür müssen alle Anforderungen von GOST 23118 und die in den entsprechenden Abschnitten dieser Norm festgelegten Anforderungen erfüllen.

1. Hauptparameter und Abmessungen

1.1. Die Hauptparameter und Abmessungen von Treppenläufen, rechteckigen Plattformen und Zäunen dafür müssen den in den Abbildungen 1-4 und Tabellen 1-4 angegebenen entsprechen.

Ein Beispiel für ein Symbol für eine Treppenlaufmarke (ML) aus einem kaltgeformten Profil (X) mit eingeprägten Stufen (W), im Winkel von 45° und den Abmessungen 6 dm und 8 dm:

MLKhSh45-6.8 GOST 23120-78

Dasselbe, Plattformen (PM) aus kaltgeformtem Profil mit gewelltem Bodenbelag (F) und Abmessungen = 9 dm und 6 dm:

PMHF-9.6 GOST 23120-78

Dasselbe, das linke Geländer (OGl) einer Treppe aus kaltgeformtem Profil ohne Seitenelement, im Winkel von 45° und Abmessungen = 10 dm und 24 dm;

OGlMLH45-10.24 GOST 23120-78

Dasselbe, rechtes Geländer (OGp) mit Seitenelement (EB):

OGpMLHEb45-10.24 GOST 23120-78

Dasselbe, Plattformzaun aus kaltgeformtem Profil mit Seitenelement und Abmessungen = 10 dm und = 9 dm:

OGPMHEb-10.9 GOST 23120-78

Treppe

1 - Stringer; 2 - Stufe; 3 - Stützstange; 4 - Stützecke; 5 - Kante

Verdammt.1

Veranstaltungsorte

1 - Balken; 2 - Kantenelement; 3 - Bodenbelag; 4 - Kante

Verdammt.2

___________________

*Gemäß KMD-Zeichnungen.

1.2. Abhängig von den Betriebsbedingungen sollten die Stufen von Flugtreppen und Beläge rechteckiger Plattformen aus zwei Arten bestehen:

1 – massiv aus Wellstahl (F);

2 - Gitter, Versionen:

Ш - aus geprägten Elementen;

R - aus Streifen am Rand und Rundstahl;

C – von Streifen an einer Kante in eine Richtung;

B – aus Streckstahl.

1.3. Die Stufenarten von Flugtreppen und Belägen in rechteckigen Plattformen sind in Abbildung 5 dargestellt.

1.4. Im Anhang finden Sie Anordnungsdiagramme von Flugtreppen, Plattformen und Zäunen.

Tabelle 1

Maße in mm

600

600

1200

1200

45°

1800

1800

600

500

2400

2400

200

200

800

700

3000

3000

1000

900

3600

3600

4200

4200

600

345

1200

693

1800

1039

2400

1386

600

500

60°

3000

1732

300

200

3600

2078

800

700

4200

2425

4800

2771

5400

3118

6000

3464

Tabelle 2

mm

600; 800; 1000

500; 700; 900

2. Technische Anforderungen

2.1. Die Strukturen von Treppenläufen, Podesten und Zäunen dazu (im Folgenden als Strukturen bezeichnet) müssen gemäß den Anforderungen dieser Norm, SNiP III-18, gemäß den in der vorgeschriebenen Weise genehmigten Arbeitszeichnungen von KMD hergestellt werden.

2.2. Die Konstruktionen sollten aus Kohlenstoffstahl der Klasse C38/23 der folgenden Qualitäten gemäß GOST 380 bestehen:

St3kp – für Baugebiete mit einer geschätzten Außenlufttemperatur von minus 40 °C und mehr;

St3Gps – das Gleiche, mit einer geschätzten Außenlufttemperatur unter minus 40 bis einschließlich minus 65 °C.

2.3. Die maximalen Abweichungen der Längenmaße von Bauwerken von den Nennmaßen, Abweichungen der Form und Lage der Flächen von den Bemessungsmaßen sind in Tabelle 5 angegeben.

Treppengeländer

1 - stehen; 2 - Handlauf, 3 - mittleres Umfassungselement; 4 - Seitenelement

Verdammt.3

___________________

*Gemäß KMD-Zeichnungen.

Geländeumzäunung

Verdammt.4

___________________

*Gemäß KMD-Zeichnungen.

Tisch 3

Maße in mm

45°

1000

Ab 1697

Ab 479

1200

bis 5940

bis 790

140

60°

1000

Ab 1385

Ab 136

1200

bis 6930

bis zu 700

2.4. Schweißverbindungen von Elementen müssen mechanisiert ausgeführt werden. Wenn keine Ausrüstung zum Schweißen mit maschinellen Verfahren vorhanden ist, ist das manuelle Schweißen zulässig.

2.5. Materialien zum Schweißen müssen gemäß SNiP II-B.3 akzeptiert werden.

Tabelle 4

mm

1000; 1200

900; 1200; 1500; 1800; 2100; 2400; 3000; 3600; 4200; 4800; 5400; 6000

140

Von 600 bis 1300

Arten von Treppenstufen und Terrassenplattformen

Typ 1. Festkörper (F)

Typ 2. Gitter

Ausführung Ø Ausführung R

Ausführung C Ausführung B

Verdammt.5

2.6. Für Schraubverbindungen müssen Schrauben normaler Genauigkeit gemäß GOST 7798 und gemäß SNiP II-B.3 verwendet werden.

2.7. Strukturen müssen grundiert und gestrichen werden. Grundierung und Lackierung müssen der Beschichtungsklasse V nach GOST 9.032 entsprechen.

2.8. Werks- und Installationsverbindungen von Zaunelementen sollten keine scharfen Vorsprünge oder Kanten aufweisen.

Tabelle 5

mm

Nenngröße und Bezeichnung der Abweichung

Vorher. aus Treppenlauf, Treppenabsatz, Umzäunung von Treppenlauf und Treppenabsatz

Skizzieren

1. Länge; ; bis 1000 inkl.

± 1,6

2. Breite St. 1000 bis 1600 inkl.

± 2,0

Zeichnung 1-4

3. Höhe:

St. 1600 bis 2500 inkl.

± 2,5

" 2500 " 4000 "

± 3,0

" 4000 " 8000 "

± 4,0

4. Abstand zwischen Rippen in Stringern und Plattformträgern

± 2,0

Zeichnungen 1 und 2

5. Abstand zwischen Zaunpfosten

± 2,0

Zeichnungen 3 und 4

6. Ungleichheit der Diagonalen (Nichtrechtwinkligkeit), nicht mehr

4,0

7. Abstand zwischen den Mittelpunkten der Löcher innerhalb einer Gruppe A

± 1,3

8. Abstand zwischen Lochgruppen A

± 2,5

9. Abweichung von der Geradheit

nach Länge:

bis 1000 inkl.

0,8

St. 1000 bis 1600 inkl.

1.3

" 1000 " 2500 "

2,0

" 2500 " 4000 "

3,0

" 4000 " 8000 "

5,0

3. Vollständigkeit

3.1. Die Aufbauten müssen vom Hersteller als kompletter Satz geliefert werden.

Das Kit sollte Folgendes enthalten:

Treppen, Treppenabsätze und Zäune zu ihnen;

Zusatzteile zum Verbinden von Bauwerken;

Schrauben, Muttern und Unterlegscheiben (Lieferung in 10 % größeren Mengen als in den Konstruktionszeichnungen angegeben);

technische Dokumentation gemäß den Anforderungen von GOST 23118.

4. Annahmeregeln

4.1. Entwürfe zur Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen dieser Norm müssen von der technischen Kontrolle des Herstellers akzeptiert werden.

4.2. Überwachung von Abweichungen der linearen Abmessungen von Bauwerken (einschließlich Querschnittsabmessungen von Walzprofilen) vom Nennwert, Abweichungen der Form und Lage der Oberflächen von Teilen von der Konstruktion, der Qualität von Schweißverbindungen und der Vorbereitung der Oberfläche zum Schutz Beschichtungen sollten vor dem Grundieren der Strukturen durchgeführt werden.

4.3. Die Abnahme von Bauwerken muss in Chargen erfolgen. Die Charge umfasst ähnliche Strukturen, die mit derselben Technologie und aus Materialien derselben Qualität hergestellt wurden.

Die Chargengröße wird im Einvernehmen zwischen Hersteller und Verbraucher festgelegt.

4.4. Bei der stichprobenartigen Abnahmeprüfung werden 3 Designs aus der Charge ausgewählt. müssen einer Stück-für-Stück-Prüfung auf Einhaltung der in dieser Norm festgelegten Anforderungen unterzogen werden.

4.5. Wenn bei der Überprüfung der ausgewählten Strukturen mindestens eine Struktur auftritt, die die Anforderungen dieser Norm nicht erfüllt, sollte eine doppelte Anzahl von Strukturen aus derselben Charge ausgewählt und erneut getestet werden. Wenn bei der erneuten Prüfung mindestens ein Design vorliegt, das die Anforderungen dieser Norm für einen der Indikatoren nicht erfüllt, wird diese Charge abgelehnt und zur Überarbeitung geschickt.

4.6. Der Verbraucher hat das Recht, Strukturen zu akzeptieren und dabei die in dieser Norm festgelegten Akzeptanzregeln und Kontrollmethoden anzuwenden.

5. Kontrollmethoden

5.1. Die Überwachung von Abweichungen der linearen Abmessungen von Bauwerken von den Nennmaßen sowie von Abweichungen der Form und Lage von Oberflächen von den Entwurfsmaßen sollte mit universellen Methoden und Mitteln erfolgen.

5.2. Die Qualitätskontrolle der Nähte von Schweißverbindungen und der Abmessungen ihrer Abschnitte muss gemäß SNiP III-18 durchgeführt werden.

6. Etikettierung, Verpackung, Transport und Lagerung

6.1. Hergestellte Konstruktionen müssen gekennzeichnet sein.

6.2. Die Konstruktionen von Treppen und Podesten müssen Element für Element oder in Paketen bestehend aus mehreren Elementen transportiert werden. Zaunkonstruktionen sollten nur in Paketen transportiert werden.

6.3. Die Art und Weise, Strukturelemente zu Paketen zu verbinden, muss ihre gegenseitige Verschiebung und Beschädigung während des Transports und der Lagerung verhindern.

6.4. An jedem Paket oder jeder Struktur ist ein Etikett angebracht, auf dem folgende Kennzeichnungen angebracht werden müssen:

Bestellnummer;

Nummer der KMD-Zeichnung, nach der die Struktur erstellt wurde.

6.5. Jedes Bauelement muss mit einem Symbol der Elementmarke gekennzeichnet sein (ohne die Standardbezeichnung, siehe Abschnitt 1.1).

6.6. An der Wand der Wange des Treppenlaufs auf der rechten Seite entlang des Aufstiegs, an der Wand des Podestbalkens und an der Oberkante des Handlaufs des Zauns müssen Markierungen mit unauslöschlicher Farbe angebracht werden.

6.7. Verbindungsteile von Bauwerken müssen mit den Bauwerken mitgeliefert werden. Nach Absprache mit dem Kunden ist es möglich, Verbindungsteile getrennt von Konstruktionen zu liefern; in diesem Fall müssen sie in Holzkisten gemäß GOST 2991 verpackt werden.

6.8. Das Gewicht des Pakets sollte 3 Tonnen nicht überschreiten.

6.9. Konstruktionen müssen in Stapeln in horizontaler Position transportiert und gelagert werden, gestützt auf Holzunterlagen und Dichtungen. Die Polster müssen mindestens 50 mm dick und mindestens 100 mm breit sein. Dichtungen müssen mindestens 20 mm dick und mindestens 100 mm breit sein.

Die Höhe des Stapels sollte nicht mehr als 1,5 m bei Zäunen und 2,0 m bei Märschen und Plattformen betragen.

7. Installationsanweisungen

7.1. Die Installation von Bauwerken muss gemäß den Anforderungen von GOST 23118 und SNiP III-18 erfolgen.

7.2. Beim Einbau von Bauwerken muss deren gestalterische Lage gewährleistet sein, die die Bildung einer Rückneigung der Stufen von mehr als 1° ausschließt.

8. Herstellergarantie

8.1. Der Hersteller muss sicherstellen, dass die Bauwerke den Anforderungen dieser Norm entsprechen, vorbehaltlich der in dieser Norm festgelegten Transport-, Lager- und Installationsbedingungen.

Anwendung

Information

Grundrissdiagramme von Flugtreppen

,

GOST 23120-78

UDC 691.714.026.22:006.354 Gruppe Zh34

STAATLICHER STANDARD DER UDSSR-UNION

Marschtreppen, Bepflanzungen

UND STAHLZÄUNE

Technische Bedingungen

Stahltreppen, Stai TLandungen und Geländer.

Spezifikationen

Datum der Einführung: 01.01.1979

INFORMATIONEN

1. ENTWICKELT UND IN DEN Orden des Roten Banners der Arbeit eingeführt vom Zentralen Forschungs- und Designinstitut für Metallbaukonstruktionen (TsNIIproektstalkonstruktsiya) des Staatlichen Baukomitees der UdSSR

Allunionswissenschaftliches Forschungs- und Design-Technologisches Institut (VNIKTIstalkonstruktsiya) Ministerium für Installation und Sonderbau der UdSSR

Allunionsstaatliches Designinstitut für die Industrialisierung von Installationsarbeiten (Gipromontazhindustriya) Ministerium für Montazhspetsstroy der UdSSR

ENTWICKLER

V. M. Laptev (Themenleiter), L. A. Peskova, S. I. Bochkova, A. F. Gai, L. M. Dudilovsky, B. A. Shtepa

2. GENEHMIGT UND IN KRAFT getreten durch Beschluss Nr. 71 des Staatlichen Komitees des Ministerrates der UdSSR für Bauangelegenheiten vom 28. April 1978

3. ZUM ERSTEN MAL EINGEFÜHRT

4. REFERENZ REGULATIVE UND TECHNISCHE DOKUMENTE

Bezeichnung NTD,

Artikelnummer

GOST 9.032-74

2.7

GOST 380-88

2.2

GOST 2991-85

6.7

GOST 7798-70

2.6

GOST 23118-78

Einführender Teil, 3.1, 7.1

SNiP II-V.3-72

2.6

SNiP III-18-75

2.1, 5.2, 7.1

5. REPUBLIKATION. Mai 1992

6. Durch das Dekret des Staatlichen Komitees für Bauangelegenheiten der UdSSR Nr. 354 vom 29. Februar 1984 wurde die Gültigkeitsdauer aufgehoben

Diese Norm gilt für Treppen, Plattformen und deren Umzäunung aus Stahl, die in Industriegebäuden und Bauwerken verwendet werden, die in Bereichen mit einer Auslegungstemperatur von minus 65 °C und mehr errichtet und betrieben werden.

Die Norm legt technische Anforderungen für Flugtreppen mit einem Neigungswinkel von 45° und 60°, rechteckige Übergangsplattformen und Zäune dafür fest, die aus kaltgeformten und warmgewalzten Profilen hergestellt und für Standard-Nutzlasten von 200, 300 und 400 kgf ausgelegt sind /m2. .

Flugtreppen, Plattformen und Zäune dafür müssen alle Anforderungen von GOST 23118 und die in den entsprechenden Abschnitten dieser Norm festgelegten Anforderungen erfüllen.

1. Hauptparameter und Abmessungen

1.1. Die Hauptparameter und Abmessungen von Treppenläufen, rechteckigen Plattformen und Zäunen dafür müssen den in den Abbildungen 1-4 und Tabellen 1-4 angegebenen entsprechen.

Ein Beispiel für ein Symbol für eine Treppenlaufmarke (ML) aus einem kaltgeformten Profil (X) mit eingeprägten Stufen (W), im Winkel von 45° und den Abmessungen 6 dm und 8 dm:

MLKhSh45-6.8 GOST 23120-78

Dasselbe, Plattformen (PM) aus kaltgeformtem Profil mit gewelltem Bodenbelag (F) und Abmessungen = 9 dm und 6 dm:

PMHF-9.6 GOST 23120-78

Dasselbe, das linke Geländer (OGl) einer Treppe aus kaltgeformtem Profil ohne Seitenelement, im Winkel von 45° und Abmessungen = 10 dm und 24 dm;

OGlMLH45-10.24 GOST 23120-78

Dasselbe, rechtes Geländer (OGp) mit Seitenelement (EB):

OGpMLHEb45-10.24 GOST 23120-78

Dasselbe, Plattformzaun aus kaltgeformtem Profil mit Seitenelement und Abmessungen = 10 dm und = 9 dm:

OGPMHEb-10.9 GOST 23120-78

Treppe


1 - Stringer; 2 - Stufe; 3 - Stützstange; 4 - Stützecke; 5 - Kante

Verdammt.1

Veranstaltungsorte


1 - Balken; 2 - Kantenelement; 3 - Bodenbelag; 4 - Kante

Verdammt.2

___________________

*Gemäß KMD-Zeichnungen.

1.2. Abhängig von den Betriebsbedingungen sollten die Stufen von Flugtreppen und Beläge rechteckiger Plattformen aus zwei Arten bestehen:

1 – massiv aus Wellstahl (F);

2 - Gitter, Versionen:

Ш - aus geprägten Elementen;

R - aus Streifen am Rand und Rundstahl;

C – von Streifen an einer Kante in eine Richtung;

B – aus Streckstahl.

1.3. Die Stufenarten von Flugtreppen und Belägen in rechteckigen Plattformen sind in Abbildung 5 dargestellt.

1.4. Im Anhang finden Sie Anordnungsdiagramme von Flugtreppen, Plattformen und Zäunen.

Tabelle 1

Maße in mm

600

600

1200

1200

45°

1800

1800

600

500

2400

2400

200

200

800

700

3000

3000

1000

900

3600

3600

4200

4200

600

345

1200

693

1800

1039

2400

1386

600

500

60°

3000

1732

300

200

800

700

3600

2078

4200

2425

4800

2771

5400

3118

6000

3464

Tabelle 2

mm

600; 800; 1000

500; 700; 900

2. Technische Anforderungen

2.1. Die Strukturen von Treppenläufen, Podesten und Zäunen dazu (im Folgenden als Strukturen bezeichnet) müssen gemäß den Anforderungen dieser Norm, SNiP III-18, gemäß den in der vorgeschriebenen Weise genehmigten Arbeitszeichnungen von KMD hergestellt werden.

2.2. Die Konstruktionen sollten aus Kohlenstoffstahl der Klasse C38/23 der folgenden Qualitäten gemäß GOST 380 bestehen:

VSt3kp2 – für Baugebiete mit einer geschätzten Außenlufttemperatur von minus 40 °C und mehr;

VSt3Gps5 – das Gleiche, mit einer Auslegungsaußentemperatur unter minus 40° bis einschließlich minus 65°C.

2.3. Die maximalen Abweichungen der Längenmaße von Bauwerken von den Nennmaßen, Abweichungen der Form und Lage der Flächen von den Bemessungsmaßen sind in Tabelle 5 angegeben.

Treppengeländer

1 - stehen; 2 - Handlauf, 3 - mittleres Umfassungselement; 4 - Seitenelement

Verdammt.3

___________________

*Gemäß KMD-Zeichnungen.

Geländeumzäunung

Verdammt.4

___________________

*Gemäß KMD-Zeichnungen.

Tisch 3

Maße in mm

45°

1000

Ab 1697

Ab 479

1200

bis 5940

140

bis 790

60°

1000

Ab 1385

Ab 136

1200

bis 6930

bis zu 700

2.4. Schweißverbindungen von Elementen müssen mechanisiert ausgeführt werden. Wenn keine Ausrüstung zum Schweißen mit maschinellen Verfahren vorhanden ist, ist das manuelle Schweißen zulässig.

2.5. Materialien zum Schweißen müssen gemäß SNiP II-B.3 akzeptiert werden.

Tabelle 4

mm

1000; 1200

900; 1200; 1500; 1800; 2100; 2400; 3000; 3600; 4200; 4800; 5400; 6000

140

Von 600 bis 1300

Arten von Treppenstufen und Terrassenplattformen

Typ 1. Festkörper (F)

Typ 2. Gitter

Ausführung Ø Ausführung R Ausführung S Ausführung B

Verdammt.5

2.6. Für Schraubverbindungen müssen Schrauben normaler Genauigkeit gemäß GOST 7798 und gemäß SNiP II-B.3 verwendet werden.

2.7. Strukturen müssen grundiert und gestrichen werden. Grundierung und Lackierung müssen der Beschichtungsklasse V nach GOST 9.032 entsprechen.

2.8. Werks- und Installationsverbindungen von Zaunelementen sollten keine scharfen Vorsprünge oder Kanten aufweisen.

Tabelle 5

mm

Nenngröße und Bezeichnung der Abweichung

Vorher. aus Treppenlauf, Treppenabsatz, Umzäunung von Treppenlauf und Treppenabsatz

Skizzieren

1. Länge; ; bis 1000 inkl.

± 1,6

2. Breite St. 1000 bis 1600 inkl.

± 2,0

Zeichnung 1-4

3. Höhe:

St. 1600 bis 2500 inkl.

± 2,5

" 2500 " 4000 "

± 3,0

" 4000 " 8000 "

± 4,0

4. Abstand zwischen Rippen in Stringern und Plattformträgern

± 2,0

Zeichnungen 1 und 2

5. Abstand zwischen Zaunpfosten

± 2,0

Zeichnungen 3 und 4

6. Ungleichheit der Diagonalen (Nichtrechtwinkligkeit), nicht mehr

4,0

7. Abstand zwischen den Mittelpunkten der Löcher innerhalb einer Gruppe A

± 1,3

8. Abstand zwischen Lochgruppen A

± 2,5

bis 1000 inkl.

0,8

St. 1000 bis 1600 inkl.

1.3

" 1000 " 2500 "

2,0

" 2500 " 4000 "

3,0

" 4000 " 8000 "

5,0

3. Vollständigkeit

3.1. Die Aufbauten müssen vom Hersteller als kompletter Satz geliefert werden.

Das Kit sollte Folgendes enthalten:

Treppen, Treppenabsätze und Zäune zu ihnen;

Zusatzteile zum Verbinden von Bauwerken;

Schrauben, Muttern und Unterlegscheiben (Lieferung in 10 % größeren Mengen als in den Konstruktionszeichnungen angegeben);

technische Dokumentation gemäß den Anforderungen von GOST 23118.

4. Akzeptanzregeln

4.1. Entwürfe zur Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen dieser Norm müssen von der technischen Kontrolle des Herstellers akzeptiert werden.

4.2. Überwachung von Abweichungen der linearen Abmessungen von Bauwerken (einschließlich Querschnittsabmessungen von Walzprofilen) vom Nennwert, Abweichungen der Form und Lage der Oberflächen von Teilen von der Konstruktion, der Qualität von Schweißverbindungen und der Vorbereitung der Oberfläche zum Schutz Beschichtungen sollten vor dem Grundieren der Strukturen durchgeführt werden.

4.3. Die Abnahme von Bauwerken muss in Chargen erfolgen. Die Charge umfasst ähnliche Strukturen, die mit derselben Technologie und aus Materialien derselben Qualität hergestellt wurden.

Die Chargengröße wird im Einvernehmen zwischen Hersteller und Verbraucher festgelegt.

4.4. Bei der stichprobenartigen Abnahmeprüfung werden 3 Designs aus der Charge ausgewählt. müssen einer Stück-für-Stück-Prüfung auf Einhaltung der in dieser Norm festgelegten Anforderungen unterzogen werden.

4.5. Wenn bei der Überprüfung der ausgewählten Strukturen mindestens eine Struktur auftritt, die die Anforderungen dieser Norm nicht erfüllt, sollte eine doppelte Anzahl von Strukturen aus derselben Charge ausgewählt und erneut getestet werden. Wenn bei der erneuten Prüfung mindestens ein Design vorliegt, das die Anforderungen dieser Norm für einen der Indikatoren nicht erfüllt, wird diese Charge abgelehnt und zur Überarbeitung geschickt.

4.6. Der Verbraucher hat das Recht, Strukturen zu akzeptieren und dabei die in dieser Norm festgelegten Akzeptanzregeln und Kontrollmethoden anzuwenden.

5. Kontrollmethoden

5.1. Die Überwachung von Abweichungen der linearen Abmessungen von Bauwerken von den Nennmaßen sowie von Abweichungen der Form und Lage von Oberflächen von den Entwurfsmaßen sollte mit universellen Methoden und Mitteln erfolgen.

5.2. Die Qualitätskontrolle der Nähte von Schweißverbindungen und der Abmessungen ihrer Abschnitte muss gemäß SNiP III-18 durchgeführt werden.

6. Etikettierung, Verpackung, Transport und Lagerung

6.1. Hergestellte Konstruktionen müssen gekennzeichnet sein.

6.2. Die Konstruktionen von Treppen und Podesten müssen Element für Element oder in Paketen bestehend aus mehreren Elementen transportiert werden. Zaunkonstruktionen sollten nur in Paketen transportiert werden.

6.3. Die Art und Weise, Strukturelemente zu Paketen zu verbinden, muss ihre gegenseitige Verschiebung und Beschädigung während des Transports und der Lagerung verhindern.

6.4. An jedem Paket oder jeder Struktur ist ein Etikett angebracht, auf dem folgende Kennzeichnungen angebracht werden müssen:

Bestellnummer;

Nummer der KMD-Zeichnung, nach der die Struktur erstellt wurde.

6.5. Jedes Bauelement muss mit einem Symbol der Elementmarke gekennzeichnet sein (ohne die Standardbezeichnung, siehe Abschnitt 1.1).

6.6. An der Wand der Wange des Treppenlaufs auf der rechten Seite entlang des Aufstiegs, an der Wand des Podestbalkens und an der Oberkante des Handlaufs des Zauns müssen Markierungen mit unauslöschlicher Farbe angebracht werden.

6.7. Verbindungsteile von Bauwerken müssen mit den Bauwerken mitgeliefert werden. Nach Absprache mit dem Kunden ist es möglich, Verbindungsteile getrennt von Konstruktionen zu liefern; in diesem Fall müssen sie in Holzkisten gemäß GOST 2991 verpackt werden.

6.8. Das Gewicht des Pakets sollte 3 Tonnen nicht überschreiten.

6.9. Konstruktionen müssen in Stapeln in horizontaler Position transportiert und gelagert werden, gestützt auf Holzunterlagen und Dichtungen. Die Polster müssen mindestens 50 mm dick und mindestens 100 mm breit sein. Dichtungen müssen mindestens 20 mm dick und mindestens 100 mm breit sein.

Die Höhe des Stapels sollte nicht mehr als 1,5 m bei Zäunen und 2,0 m bei Märschen und Plattformen betragen.

7. Installationsanweisungen

7.1. Die Installation von Bauwerken muss gemäß den Anforderungen von GOST 23118 und SNiP III-18 erfolgen.

7.2. Beim Einbau von Bauwerken muss deren gestalterische Lage gewährleistet sein, die die Bildung einer Rückneigung der Stufen von mehr als 1° ausschließt.

8. Herstellergarantie

8.1. Der Hersteller muss sicherstellen, dass die Bauwerke den Anforderungen dieser Norm entsprechen, vorbehaltlich der in dieser Norm festgelegten Transport-, Lager- und Installationsbedingungen.

Anwendung

Information

Grundrissdiagramme von Flugtreppen

2. Technische Anforderungen

3. Vollständigkeit

4. Annahmeregeln

5. Kontrollmethoden

6. Etikettierung, Verpackung, Transport und Lagerung

7. Installationsanweisungen

8. Herstellergarantie

Anhang (Referenz). Grundrissdiagramme von Flugtreppen

„GOST 23120-78 (1992) Flugtreppen, Plattformen und Stahlzäune. Technische Spezifikationen“ wird zur Überprüfung bereitgestellt. Sie können es nur für den persönlichen Gebrauch kostenlos herunterladen.