heim · In einer Anmerkung · Ein Leitfaden zur schnittweisen Bestimmung der Feuerwiderstandsgrenzen von Bauwerken. Methoden zur Ermittlung der Leistungshöhe. Beton- und Stahlbetonkonstruktionen

Ein Leitfaden zur schnittweisen Bestimmung der Feuerwiderstandsgrenzen von Bauwerken. Methoden zur Ermittlung der Leistungshöhe. Beton- und Stahlbetonkonstruktionen

ZUSCHUSS

UM DIE GRENZEN DER FEUERWIDERSTANDSFÄHIGKEIT VON BAUWERKEN ZU BESTIMMEN,

GRENZEN DER BRANDAUSBREITUNG DURCH BAUWERKE

UND GRUPPEN DER ENTZÜNDBARKEIT VON MATERIALIEN

(genehmigt durch Beschluss des TsNIISK vom 19. Dezember 1984 N 351/l mit Änderungen im Jahr 2016)

2.21. Feuerwiderstandsgrenze Stahlbetonkonstruktionen hängt von ihrem statischen Betriebsschema ab. Statische Feuerwiderstandsgrenze undefinierbare Konstruktionen größer als die Feuerwiderstandsgrenze von statisch bestimmten, wenn die erforderliche Bewehrung an Stellen vorhanden ist, an denen negative Momente wirken. Die Erhöhung der Feuerwiderstandsgrenze von statisch unbestimmten biegsamen Stahlbetonbauteilen hängt vom Verhältnis der Querschnittsflächen der Bewehrung oberhalb der Stütze und in der Spannweite gemäß Tabelle 1 ab.

Tabelle 1

#G0Verhältnis der Bewehrungsfläche oberhalb der Stütze zur Bewehrungsfläche im Feld

Erhöhung der Feuerwiderstandsgrenze eines biegsamen, statisch unbestimmten Elements, % im Vergleich zur Feuerwiderstandsgrenze eines statisch unbestimmten Elements

Notiz. Bei mittleren Flächenverhältnissen wird die Erhöhung der Feuerwiderstandsgrenze durch Interpolation ermittelt.

Der Einfluss der statischen Unbestimmtheit von Bauwerken auf die Feuerwiderstandsgrenze wird berücksichtigt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

A) Mindestens 20 % der auf der Stütze erforderlichen oberen Bewehrung müssen über die Mitte der Spannweite hinausgehen.

B) Die obere Bewehrung über den Außenstützen eines durchgehenden Systems muss in einem Abstand von mindestens 0,4 in Spannweitenrichtung von der Stütze eingefügt werden und dann allmählich abbrechen (- Spannweitenlänge);

C) Die gesamte obere Bewehrung über den Zwischenstützen muss mindestens 0,15 mm bis zur Spannweite reichen und dann allmählich abbrechen.

Auf Stützen eingebettete flexible Elemente können als durchgehende Systeme betrachtet werden.

2.22. Tabelle 2 zeigt die Anforderungen an Stahlbetonstützen aus Schwer- und Leichtbeton. Sie enthalten Anforderungen an die Größe von Säulen, die von allen Seiten dem Feuer ausgesetzt sind, sowie von Säulen, die sich in Wänden befinden und einseitig beheizt werden. In diesem Fall gilt die Größe nur für Stützen, deren beheizte Oberfläche bündig mit der Wand abschließt, oder für einen Teil der Stütze, der aus der Wand herausragt und die Last trägt. Es wird davon ausgegangen, dass in der Wandnähe der Stütze in Richtung der Mindestgröße keine Löcher vorhanden sind.

Für Massivsäulen runder Abschnitt Als Maß ist ihr Durchmesser zu nehmen.

Stützen mit den in Tabelle 2 angegebenen Parametern weisen eine exzentrisch aufgebrachte Last oder eine Last mit zufälliger Exzentrizität auf, wenn sie mit Stützen von nicht mehr als 3 % des Betonquerschnitts verstärkt werden, mit Ausnahme von Verbindungen.

Die Feuerwiderstandsgrenze von Stahlbetonstützen mit zusätzlicher Bewehrung in Form von geschweißten Quermatten, die in Schritten von nicht mehr als 250 mm eingebaut werden, ist gemäß Tabelle 2 zu ermitteln und mit dem Faktor 1,5 zu multiplizieren.

Tabelle 2

Partys

Partys

2.23. Die Feuerwiderstandsgrenze von nicht tragenden Trennwänden aus Beton und Stahlbeton ist in Tabelle 3 angegeben. Die Mindestdicke der Trennwände stellt sicher, dass die Temperatur an der unbeheizten Oberfläche des Betonelements im Durchschnitt um nicht mehr als 160 °C ansteigt und bei einer Standard-Feuerwiderstandsprüfung 220 °C nicht überschreitet. Bei der Festlegung sollten weitere Überlegungen berücksichtigt werden Schutzbeschichtungen und Gips gemäß den Anweisungen in den Abschnitten 2.15 und 2.16.

Tisch 3

#G0Betonart Mindestwanddicke, mm, mit Feuerwiderstandsgrenzen, h

0,25 0,5 0,75 1 1,5 2 2,5 3

Leicht (=1,2 t/m)

Mobilfunk (=0,8 t/m) -

2.24. Für tragende Massivwände sind die Feuerwiderstandsgrenze und die Wandstärke in Tabelle 4 angegeben. Diese Angaben gelten für mittig und außermittig verdichtete Stahlbetonwände, sofern die Gesamtkraft im mittleren Drittel der Breite des Wandquerschnitts liegt. In diesem Fall sollte das Verhältnis der Höhe der Wand zu ihrer Dicke 20 nicht überschreiten. Für Wandpaneele mit Plattformauflage und Dicken von mindestens 14 cm sind die Feuerwiderstandsgrenzen gemäß Tabelle 4 zu ermitteln und mit a zu multiplizieren Faktor 1,5.

Tabelle 4

#G0Betontyp Dicke

Und Distanz

Zur Achse der Bewehrung Mindestmaße Stahlbetonwände, mm, mit Feuerwiderstandsgrenzen, h

0,5 1 1,5 2 2,5 3

(=1,2 t/m) 100

10 15 20 30 30 30

Der Feuerwiderstand von Rippenwandplatten sollte durch die Dicke der Platten bestimmt werden. Die Rippen müssen mit Klammern mit der Decke verbunden werden. Die Mindestabmessungen der Rippen und der Abstand zu den Achsen der Bewehrung in den Rippen müssen den Anforderungen für Träger entsprechen und in den Tabellen 6 und 7 angegeben sein.

Außenwände aus zweischichtigen Platten, bestehend aus einer umschließenden Schicht von mindestens 24 cm Dicke aus grobporigem Blähtonbeton der Klasse B2-B2,5 (=0,6-0,9 t/m) und einer mindestens tragenden Schicht 10 cm dick, mit Druckspannungen von nicht mehr als 5 MPa, haben eine Feuerwiderstandsgrenze von 3,6 Stunden.

Bei Verwendung in Wandpaneele oder Böden aus brennbarer Isolierung, sollte bei der Herstellung, Installation oder Montage für einen umlaufenden Schutz dieser Isolierung mit nicht brennbarem Material gesorgt werden.

Wände aus dreischichtigen Platten bestehend aus zwei Rippeneisen Betonplatten und Isolierung, aus feuerfester oder feuerbeständiger Mineralwolle oder Faserplattenplatten Bei einer Gesamtquerschnittsdicke von 25 cm weisen sie eine Feuerwiderstandsdauer von mindestens 3 Stunden auf.

Äußere nichttragende und selbsttragende Wände aus dreischichtigen Massivplatten (GOST 17078-71 in der jeweils gültigen Fassung), bestehend aus Außenbeton (mindestens 50 mm dick) und Innenbeton verstärkte Schichten und mittelbrennbare Isolierung (PSB-Schaumstoff gemäß #M12293 0 901700529 3271140448 1791701854 4294961312 4293091740 1523971229 247265662 4292033675 55731323 9GOST 1 5588-70#S mit Änderungen usw.) haben eine Feuerwiderstandsgrenze mit einer Gesamtquerschnittsdicke von 15- 22 cm von mindestens 1 Std. Für ähnliches Tragende wände mit Schichtverbindung Metallbindungen mit einer Gesamtdicke von 25 cm, mit Innen tragende Schicht aus verstärkter Beton M 200 mit Druckspannungen von nicht mehr als 2,5 MPa und einer Dicke von 10 cm oder M 300 mit Druckspannungen von nicht mehr als 10 MPa und einer Dicke von 14 cm beträgt die Feuerwiderstandsgrenze 2,5 Stunden.

Die Brandausbreitungsgrenze für diese Bauwerke liegt bei Null.

2,25. Für Zugelemente sind die Feuerwiderstandsgrenzen, die Querschnittsbreite und der Abstand zur Achse der Bewehrung in Tabelle 5 angegeben. Diese Angaben gelten für allseitig beheizte Zugelemente von Fachwerken und Bögen mit ungespannter und vorgespannter Bewehrung. Die Gesamtquerschnittsfläche des Betonelements darf nicht kleiner sein als die in Tabelle 5 angegebene entsprechende Größe.

Tabelle 5

#G0Betonart

Mindestquerschnittsbreite und Abstand zur Bewehrungsachse. Mindestabmessungen der Zugelemente aus Stahlbeton, mm, mit Feuerwiderstandsgrenzen, h

0,5 1 1,5 2 2,5 3

25 40 55 65 80 90

25 35 45 55 65 70

2.26. Für statisch ermittelte einfach gelagerte, dreiseitig beheizte Träger sind die Feuerwiderstandsgrenzen für Schwerbeton in Tabelle 6 und für Leichtbeton in Tabelle 7 angegeben.

Tabelle 6

#G0Feuerwiderstandsgrenzen, h

Minimum

Rippenbreite, mm

40 35 30 25 1,5

65 55 50 45 2,5

90 80 75 70 Tabelle 7

#G0Feuerwiderstandsgrenzen, h

Balkenbreite und Abstand zur Bewehrungsachse Mindestabmessungen der Stahlbetonbalken, mm

Mindestrippenbreite, mm

40 30 25 20 1,5

55 40 35 30 2,0

65 50 40 35 2,5

90 75 65 55 2,27. Für einfach unterstützte Platten ist die Feuerwiderstandsgrenze in Tabelle 8 angegeben.

Tabelle 8

#G0Betonart und Platteneigenschaften

Mindestplattendicke und Abstand zur Bewehrungsachse, mm Feuerwiderstandsgrenzen, h

0,2 0,5 1 1,5 2 2,5 3

Plattenstärke 30 50 80 100 120 140 155

Unterstützung beidseitig oder entlang der Kontur bei 1,5

Unterstützung entlang der Kontur 1,5 10

(1,2 t/m) Plattendicke 30 40 60 75 90 105 120

Beidseitig oder entlang der Kontur im Verhältnis 1,5 10 abstützen

Unterstützung entlang der Kontur 1,5 10

Die Feuerwiderstandsgrenzen von Multi-Hohlpaneelen, einschließlich solcher mit Hohlräumen über die Spannweite, sowie von Rippenpaneelen und Decks mit nach oben gerichteten Rippen sind gemäß Tabelle 8 zu ermitteln und mit dem Faktor 0,9 zu multiplizieren.

Die Feuerwiderstandsgrenzen für die Beheizung von zweischichtigen Leicht- und Schwerbetonplatten sowie die erforderliche Schichtdicke sind in Tabelle 9 angegeben.

Tabelle 9

#G0Lage des Betons auf der Feuerseite

Mindestschichtdicken

Aus der Lunge und

Hergestellt aus schwerem Beton, mm Feuerwiderstandsgrenzen, h

0,5 1 1,5 2 2,5 3

25 35 45 55 55 55

20 20 30 30 30 30

Wenn sich die gesamte Bewehrung auf einer Ebene befindet, darf der Abstand zur Achse der Bewehrung von der Seitenfläche der Platten nicht geringer sein als die in den Tabellen 6 und 7 angegebene Schichtdicke.

STEINSTRUKTUREN

2.30. Feuerwiderstandsgrenzen Steinstrukturen sind in Tabelle 10 angegeben.

Tabelle 10

#G0N p.p. eine kurze Beschreibung von Strukturdiagramm (Schnitt) der Struktur Abmessungen, cm Feuerwiderstandsgrenze, h Grenzzustand für Feuerwiderstand (siehe Abschnitt 2.4)

1 Wände und Trennwände aus massiver und hohler Keramik und Kalksandsteine und Steine ​​gemäß #M12293 0 871001065 3271140448 181493679 247265662 4292033671 3918392535 2960271974 827738759 4294967268GOST 379-79#S, #M12 2 93 1 901700265 3271140448 1662572518 247265662 4292033671 557313239 2960271974 3594606034 42930879867484-78#S, #M12293 2 871 00 1064 3271140448 1419878215 247265662 4292033671 3918392535 2960271974 827738759 4294967268530 -80#S 6,5 0,75 II

2 Wände aus natürlichem Leichtbeton u Gipssteine, Leicht Mauerwerk mit Leichtbeton gefüllt, feuerfest oder feuerbeständig Wärmedämmstoffe 6 0,5 II

3 Wände aus mit Vibrationssteinen verstärkten Paneelen aus Silikat und Gewöhnlichem Ziegel bei durchgehender Auflage auf dem Mörtel und bei mittleren Beanspruchungen mit der Hauptkombination nur vertikaler Regellasten:

A) 30 kgf/cm

B) 31–40 kgf/cm

B) >40 kgf/cm

(basierend auf Testergebnissen)

Fachwerkwände und Trennwände aus Ziegeln, Beton und Natursteinen mit Stahlrahmen:

A) ungeschützt

Siehe Tabelle 11

B) in der Dicke der Wand bei ungeschützten Wänden oder Regalen aus Rahmenelementen platziert

B) geschützt durch Putz auf einer Stahlwand

D) mit Ziegeln in der Dicke der Verkleidung ausgekleidet

Hohle Trennwände Keramiksteine mit einer ermittelten Dicke abzüglich Hohlräumen 3,5 0,5

Ziegelsäulen und Pfeiler mit Querschnitt = 25x25

UNTERSTÜTZENDE METALLSTRUKTUREN

2.32. Die Feuerwiderstandsgrenzen tragender Metallkonstruktionen sind in Tabelle 11 angegeben.

Tabelle 11

#G0N p.p. Kurze Merkmale von Bauwerken Konstruktionsdiagramm (Abschnitt) Abmessungen, cm Feuerwiderstandsgrenze, h Grenzzustand für Feuerwiderstand (siehe Abschnitt 2.4)

Stahlträger, Pfetten, Querriegel und statisch bestimmte Fachwerke, bei der Auflage von Decken und Belägen entlang des Obergurtes sowie Stützen und Gestelle ohne Brandschutz mit der in Spalte 4 angegebenen reduzierten Metalldicke = 0,3 0,12

Stahlträger, Pfetten, Querriegel und statisch bestimmte Fachwerke beim Tragen von Platten und Belägen auf den Untergurten und Flanschen des Bauwerks mit der in Spalte 4 angegebenen Dicke des Untergurtmetalls 0,5

Stahlträger für Decken- und Treppenkonstruktionen mit Brandschutz über einer Maschenschicht aus Beton oder Putz 1

4 Stahlgerüst mit Brandschutz aus Wärmedämmputz mit einem Füllstoff aus Perlitsand, Vermiculit und Granulatwolle in der in Spalte 4 angegebenen Putzdicke und bei minimale Dicke Abschnittselement, mm

4,5-6,5 2,5 0,75

10,1-15 1,5 0,75

20,1-30 0,8 0,75

5 Stahlpfosten und -säulen mit Brandschutz

A) aus Putz auf einem Gitter oder aus Betonplatten 2,5 0,75 IV

2.5 b) aus massiven Keramik- und Silikatziegeln und -steinen 6.5

B) aus hohlen Keramik- und Silikatziegeln und -steinen

D) aus Gipskartonplatten

D) aus Blähtonplatten

Stahlkonstruktionen mit Brandschutz:

A) Intumeszenzbeschichtung VPM-2 (#M12291 1200000327GOST 25131-82#S) mit einem Verbrauch von 6 kg/m und einer Beschichtungsdicke nach dem Trocknen von mindestens 4 mm

B) feuerhemmende Phosphatbeschichtung auf Stahl (gemäß #M12291 1200000084GOST 23791-79#S) 1

Membranbeschichtung:

A) aus Stahl der Güteklasse St3kp mit einer Blechdicke von 1,2 mm

B) von Aluminiumlegierung AMG-2P mit einer Membrandicke von 1 mm;

Dasselbe, mit feuerhemmender intumeszierender Beschichtung* VPM-2 mit einem Verbrauch von 6 kg/m. 0,6

2,35. Die Feuerwiderstandsgrenze von ungeschützten Stahlbefestigungen, die aus statischen Gründen ohne Berechnung eingebaut werden, sollte mit 0,5 Stunden angesetzt werden.

UNTERSTÜTZENDE HOLZKONSTRUKTIONEN.

2.36. Feuerwiderstandsgrenzen tragender Konstruktionen Holzkonstruktionen sind in Tabelle 12 aufgeführt.

Tabelle 12

#G0N p.p. Kurzbeschreibung Strukturdiagramm (Schnitt) der Struktur Abmessungen, cm Feuerwiderstandsgrenze, h Grenzzustand für Feuerwiderstand (siehe Abschnitt 2.4)

1 Holzwände und Trennwände, beidseitig verputzt, mit einer Putzschichtdicke von 2 cm 10 0,6 I, II

2 Holz Rahmenwände und Trennwände, beidseitig verputzt oder ummantelt mit Platten aus feuerfesten oder nicht brennbaren Materialien mit einer Dicke von mindestens 8 mm, mit ausgefüllten Hohlräumen:

A) brennbare Stoffe 0,5 I, II

B) feuerfeste Materialien

0,75 3 Holzböden mit Fase oder Verkleidung und Putz über Schindeln oder Gitter mit einer Putzstärke von 2 cm

Böden gem Holzbalken wenn es aus feuerfesten Materialien gerollt und mit einer Schicht Gips oder Putzdicke geschützt wird

Holzlaminatbalken mit rechteckigem Querschnitt für Verkleidungen Industriegebäude. Serie 1.462-2, Heft 1, 2

Leimholzbalken, Giebel und einseitiger Ausleger. Serie 1.462-6

Leimholzbalken mit Wellsperrholzwänden

Unabhängig von der Größe

Geklebt Holzrahmen aus geraden Elementen und gebogenen, verleimten Rahmen

Brettschichtholzsäulen mit rechteckigem Querschnitt, exzentrisch belastet, mit einer Last von 28 Tonnen

Säulen und Gestelle aus geklebtem und Massivholz geschützt durch Gips 20

ABDECKUNGEN UND FARBEN MIT ABGEHÄNGTEN DECKEN.

2.41. (2.2 Tabelle 1, Anmerkung 1). Die Feuerwiderstandsgrenzen von Beschichtungen und Böden mit abgehängten Decken werden wie für eine einzelne Struktur festgelegt.

2.42. Feuerwiderstandsgrenzen von Beschichtungen und Böden mit tragenden Konstruktionen aus Stahl und Stahlbeton und mit abgehängte Decken sowie die Grenzen der Brandausbreitung entlang dieser sind in Tabelle 13 angegeben.

Tabelle 13

Designdiagramm

Abmessungen, cm

Feuerwiderstandsgrenze, h

Grenze der Brandausbreitung, cm Grenzzustand für den Feuerwiderstand (siehe Abschnitt 2.4.)

Stahl oder Stahlbeton aus Schwerbeton tragende Strukturen Beläge und Böden (Balken, Pfetten, Riegel und statisch bestimmte Fachwerke) bei der Unterstützung von Platten und Bodenbelägen aus feuerfesten Baustoffen entlang des Obergurtes, bei abgehängten Decken mit einer in Spalte 4 angegebenen Mindestdicke der Deckenfüllung B, mit einem Rahmen aus dünnwandige Metallprofile:

A) Füllung – Gips dekorative Platten glasfaserverstärkt; Rahmen - Stahl, versteckt

B) Füllung – Gips-Dekorplatten, verstärkt mit Glasfaser, Rahmen – Stahl, verdeckt

C) Füllung – Gipsdekorplatten, glasfaserverstärkt, perforiert, Perforationsfläche 4,6 %; Rahmen - Stahl, versteckt

D) Füllung – mit Glasfasergewebe verstärkte Gipsperlit-Dekorplatten; Rahmen - Stahl, offen, innen mit Gipsstäben gefüllt

E) Füllung – dekorative Schwellenplatten aus Gips, nicht armiert, perforiert, Perforationsfläche 2,4 %; Rahmen - Stahl, offen

E) Füllung – perforierte Gips-Dekorplatten, verstärkt mit Asbestabfällen; Rahmen - Stahl, offen, innen gefüllt Mineralwolle

G) Füllung – schallabsorbierende Platten aus Gussgips, gefüllt mit Mineralwolle; Rahmen - Stahl, offen

I) Füllung – schallabsorbierende Gipsplatten, gefüllt mit Schwellengips; Rahmen - Stahl, offen

K) Füllung – schallabsorbierende Platten aus Gussgips, gefüllt mit Schwellengips; Rahmen - Stahl, offen, innen mit Mineralwolle gefüllt

0,8+2,2 1,5 0 IV

K) Füllung – starre Mineralwollplatten vom Typ Acmigran mit Stahldübeln zum Abdichten der Nähte; Rahmen - Stahl, versteckt

M) Füllung – starre Mineralwollplatten vom Typ Acmigran mit Stahldübeln zum Abdichten der Nähte; Rahmen - Stahl, offen

H) Füllung – starre Mineralwollplatten vom Typ Acmigran mit Stahldübeln zum Abdichten der Nähte; Rahmen - Aluminium, versteckt

P) Füllung – starre Mineralwollplatten vom Typ Acmigran ohne Dübel zum Abdichten der Nähte; Rahmen - Aluminium, versteckt

P) Füllung – starre Vermiculitplatten; Rahmen - Stahl, offen, innen mit Mineralwolle gefüllt

C) Füllung – geprägte Stahlplatten, gefüllt mit halbstarren Mineralwollplatten mit synthetischem Bindemittel; Rahmen - Stahl, versteckt

T) Füllung – halbstarre Mineralwolleplatten mit einem synthetischen Bindemittel, entlang verlegt Stahlgeflecht mit Zellen bis 100 mm

U) zweischichtige Füllung, obere Schicht- halbstarre Mineralwollplatten mit synthetischem Bindemittel, auf einem Stahlgitter mit Zellen bis zu 100 mm verlegt, unten - Glasfaserplatten auf einem dekorativen Aluminiumblech

F) Füllung – Asbestzement-Perlitplatten; Rahmen - Stahl, offen

X) Füllung - Gipskartonplatten gemäß #M12293 0 1200003005 3271140448 2609519369 247265662 4292033676 3918392535 2960271974 915120455 970032995GOST 626 6-8 1#S mit Wechselgeld; Rahmen - Stahl, offen

C) Füllung – mit VPM-2 beschichtete Aluminiumbleche; Rahmen - Stahl, versteckt

h) Füllung – Stahlbleche ohne feuerhemmende Beschichtung; Rahmen - Stahl, offen

Vorgespannter schwerer Beton mit Rippen Stahlbetonplatten Böden oder Beläge mit abgehängten Decken mit einer in Spalte 4 angegebenen Mindestdicke der Deckenfüllung, mit offenem Rahmen aus dünnwandigen Stahlprofilen:

A) Füllung – Asbestzement-Perlitplatten

B) Füllung – starre Vermiculitplatten

EINSCHLIEßENDE KONSTRUKTIONEN AUS METALL, HOLZ,

ASBESTZEMENT, KUNSTSTOFFE UND ANDERE WIRKSAME MATERIALIEN.

2.43. Grenzen des Feuerwiderstands und der Feuerausbreitung durch umschließende Strukturen aus Metall, Holz, Asbestzement, Kunststoffen und anderen wirksame Materialien sind in Tabelle 14 angegeben, sollten Sie auch für Wände und Trennwände aus Holz die in Tabelle 12 angegebenen Daten berücksichtigen.

2.44. Bei der Festlegung von Feuerwiderstandsgrenzen für Außenwände aus hängende Paneele Es ist zu berücksichtigen, dass ihr Grenzzustand der Feuerwiderstandsdauer nicht nur durch das Eintreten des Grenzzustands der Feuerwiderstandsdauer der Paneele selbst, sondern auch durch den Verlust eintreten kann Tragfähigkeit Konstruktionen, an denen Paneele befestigt werden – Querriegel, Fachwerkelemente, Decken. Daher ist die Feuerwiderstandsgrenze von Außenwänden aus Vorhangpaneelen mit Metallummantelung, die üblicherweise in Kombination mit verwendet werden, höher Metallrahmen ohne Brandschutz, gleich 0,25 Stunden, außer in den Fällen, in denen der Zusammenbruch der Paneele früher eintritt (siehe Absätze 1-5, Tabelle 14).

Wenn Vorhangfassadenpaneele an anderen Strukturen befestigt werden, einschließlich Metallkonstruktionen B. mit Brandschutz ausgestattet sind und die Befestigungspunkte vor Feuer geschützt sind, sollte die Feuerwiderstandsgrenze solcher Wände experimentell ermittelt werden. Bei der Festlegung der Feuerwiderstandsgrenze von Wänden aus Vorhangpaneelen kann davon ausgegangen werden, dass die Zerstörung ungeschützter Stahlbefestigungselemente, deren Abmessungen auf der Grundlage der Ergebnisse von Festigkeitsberechnungen ermittelt werden, nach 0,25 Stunden eintritt. und die Zerstörung von Befestigungselementen, deren Abmessungen bautechnisch bedingt (ohne Berechnung) sind, erfolgt nach 0,5 Stunden.

Tabelle 14

Kurze Beschreibung des Designs

Designdiagramm (Abschnitt)

Abmessungen, cm

Feuerwiderstandsgrenze, h

Brandausbreitungsgrenze, cm

Grenzzustand für den Feuerwiderstand (siehe Abschnitt 2.4.)

Außenwände

1 Außenwände aus Vorhangpaneelen mit Metallbeplankung:

A) aus dreischichtigem Bes Rahmenplatten mit Stahlprofilhäuten in Kombination mit brennbarer Schaumisolierung (siehe Abschnitt 2.44)

B) das gleiche, in Kombination mit einer feuerfesten Schaumisolierung

B) das gleiche, aus dreischichtigen rahmenlosen Paneelen mit Aluminiumprofilhäuten in Kombination mit einer brennbaren Schaumisolierung

D) das gleiche, in Kombination mit einer feuerfesten Schaumisolierung

2 Außenwände aus klappbaren Dreischichtplatten mit Außenverkleidung aus profilierten Stahlblechen, Innenwände aus Holzfaserplatten mit Isolierung aus Phenol-Formaldehyd-Schaum FRP-1, unabhängig von deren Volumenmasse

3 Außenwände aus dreischichtigen Vorhangpaneelen mit Außenverkleidung aus profilierten Stahlblechen mit Innenfutter aus Asbestzementplatten und Isolierung aus Polyurethanschaum der Formulierung PPU-317

4 Extern Metallwände Gebäude aus schichtweisem Aufbau mit Isolierung aus Glas und Mineralwollplatten, einschließlich erhöhter Steifigkeit, und Innenfutter aus feuerfesten Materialien

Außenwände aus Metall aus aufklappbaren Zweischichtplatten mit Innenverkleidung aus feuerfesten und feuerbeständigen Materialien und Isolierung aus feuerbeständigen Schaumstoffen

Außenwände aus vorgehängten asbestzementextrudierten Hohlkammerplatten und Hohlraumfüllung mit Mineralwollplatten

Außenwände aus klappbaren dreischichtigen Rahmenplatten mit Verkleidung aus 10 mm dicken Asbestzementplatten*:

A) mit einem Rahmen aus Asbestzementprofilen und einer Isolierung aus feuerfesten oder feuerbeständigen Mineralwolleplatten, wenn die Häute mit Stahlschrauben am Rahmen befestigt werden

B) das gleiche, mit Polystyrolschaumisolierung PSVS

B) mit Holzrahmen und mit Isolierung aus feuerfesten oder schwer brennbaren Materialien

D) mit Metallrahmen ohne Isolierung

D) gemäß #M12291 1200000366GOST 18128-82#S

Außenwände aus Vorhangpaneelen mit Außenverkleidung aus Polyesterfaserglas PN-1C oder PN-67, mit Innenverkleidung aus zwei Gipskartonplatten gemäß #M12293 0 1200003005 3271140448 2609519369 247265662 4292033676 3918392 535 29602719 74 915120455 970032995GOST 6266-81#S mit Veränderung. und mit Isolierung aus Phenol-Formaldehyd-Schaumstoff der Güteklasse FRP-1 (wenn sich die Paneele in Stahlbeton- und Ziegelloggien befinden)

Außenwände aus klappbaren Dreischichtplatten mit Beplankung aus Asbestzementplatten und Dämmung aus gepressten Reisstrohplatten (Riplit)

Externe und Innenwände aus Holzbeton der Güteklasse M-25, Raumgewicht 650 kg/m, verputzt mit Zementsand, beidseitig verputzt mit Zementsandseiten*

_______________

* Der Text entspricht dem Original. - Beachten Sie „CODE“.

Partitionen

Trennwände aus Faserplatten oder Gipsschlacke mit Holzrahmen, beidseitig verputzt Zement-Sand-Mörtel mit einer Schichtdicke von mindestens 1,5 cm

Gips- und Gipsfasertrennwände mit gleichmäßig über das Volumen verteilten Strukturen organische Substanz bis zu 8 Gew.-% 5

Trennwände aus Hohlglasbausteinen, Glasprofilen, auch beim Füllen von Hohlräumen mit Mineralwolleplatten

Trennwände aus Asbestzement-Strangpressplatten, deren Fugen mit Zement-Sand-Mörtel verfugt sind

A) leer

B) beim Füllen von Hohlräumen mit Isolierung aus feuerfesten oder nicht brennbaren Materialien<12

Trennwände aus dreischichtigen Platten auf einem Holzrahmen, beidseitig mit Asbestzementplatten und einer Mittelschicht aus Mineralwollplatten 8 ummantelt

Dreischichtige Trennwände aus Gipskartonplatten gemäß #M12293 0 1200003005 3271140448 2609519369 247265662 4292033676 3918392535 2960271974 915120455 970032995GOST 6266 -81#S mit Änderung. 10 mm dick

A) auf einem Holzrahmen mit Dämmung aus Mineralwollplatten

B) das gleiche, leer

B) auf einem Metallrahmen mit Isolierung aus Mineralwolleplatten

D) das gleiche, leer

Trennwände aus Gipskartonplatten gemäß #M12293 0 1200003005 3271140448 2609519369 247265662 4292033676 3918392535 2960271974 915120455 970032995GOST 6266 -81 #S mit Veränderung. 14 mm dick, hohl:

A) auf einem Metallrahmen

B) auf einem Holzrahmen

Dasselbe, mit einer Mittelschicht aus Mineralwolleplatten:

A) auf einem Metallrahmen

B) auf einem Asbestzementrahmen

B) auf einem Holzrahmen

Beidseitig mit Gipskartonplatten ummantelte Hohlkammerwände nach #M12293 0 1200003005 3271140448 2609519369 247265662 4292033676 3918392535 2960271974 915120455 9700329 95G OST 6266-81#S mit Wechsel, 14 mm dick in zwei Schichten:

A) auf einem Metallrahmen

B) auf einem Asbestzementrahmen

B) auf einem Holzrahmen

Trennwände aus dreischichtigen Platten mit beidseitiger Gipszementummantelung von 15 mm Dicke und einer Mittelschicht aus Mineralwolleplatten mit Querfasern

Trennwände aus dreischichtigen Platten mit einer Verkleidung aus Aluminiumblechen und einer Mittelschicht aus Perlit-Kunststoffbeton mit einer Raummasse von 150 kg/m

Trennwände aus Dreischichtplatten mit beidseitiger Beplankung aus zementgebundenen Spanplatten (CSP) 10 mm dick

A) hohl mit einem Rahmen aus Metall- oder Asbestzementprofilen

B) hohl auf einem Holzrahmen

B) mit Isolierung aus Mineralwolleplatten mit einem Rahmen aus Metall- oder Asbestzementprofilen

D) mit Dämmung aus Mineralwolleplatten auf einem Holzrahmen

Trennwände aus dreischichtigen Platten mit einer Verkleidung aus 1 mm dicken Stahlblechen und einer Mittelschicht aus Sotosilipore-Platten

Trennwände aus Gipsbetonplatten auf einem Holzrahmen mit mit Zementsandmörtel verfugten Fugen

Beläge und Böden

Verkleidungen aus Dreischichtplatten mit Verkleidungen aus verzinkten Stahlprofilblechen mit einer Dicke von 0,8–1 mm:

Verkleidungen aus Zweischichtplatten mit Außenverkleidung aus profiliertem Stahlblech:

A) mit Schaumisolierung der Marke PSF-VNIIST und einer Bodenverkleidung aus Glasfaser, lackiert mit 0,5 mm dicker Farbe auf Wasserbasis VA-27

B) mit Isolierung aus FRP-1-Schaumkunststoff, gefüllt mit Glasfaser und Auskleidung des Bodens aus Glasfaser

Beläge aus zweischichtigen Platten mit einem innenliegenden tragenden Stahlprofilblech, mit einer 20 mm dicken Kieshinterfüllung über einem Abdichtungsteppich:

A) mit Isolierung aus brennbarem Schaumstoff

B) mit Isolierung aus feuerbeständigem Schaumstoff

Eindeckungen auf Basis von Stahlprofilblechen mit Rolldach und Kieshinterfüllung 20 mm dick und mit

Wärmedämmung:

A) aus brennbarem Plattenschaum

B) aus Mineralwolleplatten mit erhöhter Steifigkeit und Perlit-Kunststoffbetonplatten

B) aus Perlit-Phosphogel und kalibrierten Porenbetonplatten

Abdeckungen aus Rahmenplatten, auch in Fachwerkbauweise, mit Verkleidung aus flachen und gewellten Asbestzementplatten:

A) Isolierung aus Mineralwolleplatten und einem Rahmen aus Asbestzementkanälen oder Metall

0,25

0

ICH

b) mit Isolierung aus Phenol-Formaldehyd-Schaum Typ FRP-1 und einem Rahmen aus Holz, Asbestzementkanälen oder Metall

14

0,25

<25

ICH

30

Abdeckungen aus extrudierten Asbestzementplatten mit einer Dicke von 120 mm und Hohlraumfüllung mit Mineralwollplatten 12

0,25

0

ICH

18

0,5

0

ICH

31

Eindeckungen aus dreischichtigen Rahmenplatten mit massivem Holzrahmen, einem feuerfesten Dach, mit einer Unterverkleidung aus Asbestzement-Perlitplatten und einer Isolierung aus Glaswolle- oder Mineralwollplatten

23

0,75

<25

ICH

32

Eindeckungen aus Schichtholzrahmenplatten mit einer Spannweite von bis zu 6 m mit einer Sperrholzummantelung von 12 und 8 mm Dicke, einem Rahmen aus Schichtholz und einer Isolierung aus Mineralwollplatten

22

0,25

>25

ICH

33

Beläge aus rahmenlosen Platten mit Ummantelung aus Sperrholz oder Spanplatten mit Schaumisolierung

12

<0,25

>25

ICH

34

Beläge aus AKD-Platten ohne Dämmung mit Holzrahmen und unterer Beplankung aus Asbestzement

14

0,5

<25

ICH

35

Verkleidungen und Decken aus Platten mit einer Spannweite von 6 m mit Rippen aus Schichtholz mit einem Querschnitt von 140 x 360 mm und Terrassendielen aus 50 mm dicken Brettern

11

0,75

>25

ICH

36

Böden aus Arbolite-Platten mit Betonrücken in der Zugzone mit einer Schutzschicht aus Arbeitsbewehrung von 10 mm

18

1

0

ICH

Türen

37

Feuerfeste Stahltüren, gefüllt mit feuerfesten Mineralwollplatten der Stärke 5

1

II, III

8

1,3

II, III

9,5

1,5

II, III

38

Türen mit hohlen Stahlpaneelen (mit Luftspalten)

-

0,5

III

39

Türen mit dicken Holzpaneelen, abgedeckt mit Asbestkarton mit einer Dicke von mindestens 5 mm, überlappende Dacheindeckung aus Stahl 3

1

II, III

4

1,3

II, III

5

1,5

II, III

40

Dicke Türen mit Paneelen aus Holzpaneelen, tief imprägniert mit feuerhemmenden Verbindungen 4

0,6

II, III

6

1

II, III

Fenster

41

Füllen von Öffnungen mit Hohlglasbausteinen bei der Verlegung auf Zementmörtel und Verstärkung von Horizontalfugen mit einer Steindicke von 6

1,5

-

III

10

2

-

III

42

Füllen von Öffnungen bei einzelnen Stahl- oder Stahlbetonrahmen mit verstärktem Glas bei Befestigung des Glases mit Stahlsplinten, Klammern oder Keilklemmen

0,75 -

III

43

Dasselbe gilt auch für Doppelbindungen

1,2

-

III

44

Füllen von Öffnungen mit einzelnen Stahl- oder Stahlbetonrahmen mit verstärktem Glas bei der Befestigung des Glases mit Stahlecken

0,9

-

III

45

Füllen von Öffnungen bei einzelnen Stahl- oder Stahlbetonrahmen mit gehärtetem Glas bei Sicherung des Glases mit Stahlsplinten oder -klammern 0,25

-

III

3. BAUMATERIALIEN. ENTZÜNDLICHE GRUPPEN.

3.2. Tabelle 15 zeigt die Brennbarkeitsgruppen verschiedener Arten von Baustoffen.

3.3. Zu den feuerfesten Materialien zählen in der Regel alle natürlichen und künstlichen anorganischen Materialien sowie im Bauwesen verwendete Metalle.

Tabelle 15

#G0N p.p. Name des Materials

Code der technischen Dokumentation für die Materialbrennbarkeitsgruppe

1

Sperrholz

GOST 3916-69

Brennbar

gebacken

#M12291 1200008199GOST 11539-83#S

"

Birke

GOST 5.1494-72 in der geänderten Fassung

"

dekorativ

#M12291 1200008198GOST 14614-79#S

"

2

Spanplatten

#M12293 0 1200005273 3271140448 1968395137 247265662 4292428371 557313239 2960271974 3594606034 4293087986GOST 10632-77#S mit Änderung.

Brennbar

3

Holzfaserplatten

#M12293 0 9054234 3271140448 3442250158 4294961312 4293091740 3111988763 247265662 4292033675 557313239GOST 4598-74#S mit Wechselgeld.

"

4

Holz-Mineralplatten

TU 66-16-26-83

Feuerresistent

5

Dekorativer laminierter Papierkunststoff

#M12291 901710663GOST 9590-76#S mit Änderung.

Brennbar

6

Gipskartonplatten

#M12293 0 1200003005 3271140448 2609519369 247265662 4292033676 3918392535 2960271974 915120455 970032995GOST 6266-81#S mit Änderung.

Feuerresistent

7

Gipsfaserplatten

TU 21-34-8-82

"

8

Zementspanplatten

TU 66-164-83

"

9

Organisches Strukturglas

GOST 15809-70E in der geänderten Fassung

Brennbar

technisch

#M12293 0 1200020683 0 0 0 0 0 0 0 0GOST 17622-72E#S mit Änderung.

"

10

Strukturelles Glasfaserlaminat

#M12291 1200020655GOST 10292-74#S mit Änderung.

Feuerdämmend

11

Glasfaser-Polyesterplatte

MRTU 6-11-134-79

Brennbar

12

Gerolltes Fiberglas mit Perchlorvinyllack

TU 6-11-416-76

Feuerdämmend

13

Polyethylenfolie

#M12291 1200006604GOST 10354-82#S

Brennbar

14

Polystyrolfolie

#M12291 1200020667GOST 12998-73#S mit Änderung.

"

15

Dachpergamin

#M12291 9056512GOST 2697-75#S

Brennbar

16

Ruberoid

#M12291 871001083GOST 10923-82#S

"

17

Gummidichtung

#M12291 901710453GOST 19177-81#S

"

18

Folgoizol

#M12291 901710670GOST 20429-75#S mit Änderung.

"

19

HP-799-Email auf chlorsulfoniertem Polyethylen

TU 84-618-75

Feuerresistent

20

Bitumen-Polymer-Mastix BPM-1

TU 6-10-882-78

"

21

Divinylstyrol-Dichtstoff

TU 38405-139-76

Brennbar

22

Epoxid-Kohlenteer-Mastix

Di 21-27-42-77

Brennbar

23

Glaspore

TU 21-RSFSR-2.22-74

Unbrennbar

24

Wärmedämmplatten aus Perlit-Phosphogel

GOST 21500-76

Feuerfest

25

Wärmedämmende Platten und Matten aus Mineralwolle auf synthetischem Bindemittel, Güteklasse 50-125

#M12291 1200000313GOST 9573-82#S

Feuerresistent

26

Genähte Mineralwollmatten

#M12291 1200000732GOST 21880-76#S

"

27

Wärmedämmplatten aus Polystyrolschaum

#M12293 0 901700529 3271140448 1791701854 4294961312 4293091740 1523971229 247265662 4292033675 557313239GOST 15588-70#S mit Änderung.

Brennbar

28

Wärmedämmplatten aus Polystyrolschaum auf Basis von Resol-Phenol-Formaldehyd-Harzen. Dichte des Schaumkunststoffs FRP-1, kg/m:

#M12291 901705030GOST 20916-75#S

80 oder mehr

Feuerdämmend

weniger als 80

Brennbar

29

Polyurethanschäume:

PPU-316

TU 6-05-221-359-75

"

PPU-317

TU 6-05-221-368-75

"

30

Qualität von Polyvinylchloridschaum

PV-1

TU 6-06-1158-77

Brennbar

PVC-1

TU 6-05-1179-75

"

31

Dichtungen zur Abdichtung von Polyurethanschaum GOST 10174-72

Brennbar

Klassifizierung und Leistungsarten

Einteilung der staatlichen Leistungen:

Nach Verwendungszweck:

  • · Leistungen als Ausgleich für Verdienstausfälle aus wichtigem Grund (Schwangerschaft und Geburt, vorübergehende Erwerbsunfähigkeit);
  • · Leistungen an a. als zusätzliche finanzielle Unterstützung zur Deckung einmaliger Mehraufwendungen (anlässlich der Geburt eines Kindes, für die Bestattung); c) Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts während der Zeit des Verdienstausfalls (Arbeitslosengeld);

Nach dem Kreis der Anspruchsberechtigten:

  • Leistungen für Bürger mit Kindern
  • Leistungen für Arbeitslose
  • · Leistungen für vorübergehend behinderte Bürger
  • · Leistungen für Zwangsmigranten
  • Leistungen für Waisenkinder
  • · Leistungen für Personen mit offiziellem Flüchtlingsstatus
  • · Leistungen für Ehegatten von Militärangehörigen, die unter Vertrag dienen
  • · Vorteile für Bürger, die sich im Kampf gegen den Terrorismus engagieren
  • · andere Vorteile

Nach Zahlungsziel:

  • · einmalig (anlässlich der Geburt eines Kindes, zur Beerdigung etc.)
  • · monatlich (bei Kinderbetreuung bis eineinhalb Jahren, für ein Kind bis 16 Jahre, bei Arbeitslosigkeit)
  • · periodisch (bei Schwangerschaft und Geburt, bei vorübergehender Behinderung)

Nach Zahlungsquelle:

  • Leistungen aus dem Bundeshaushalt
  • · Leistungen, die zu Lasten des staatlichen außerbudgetären Sozialversicherungsfonds der Russischen Föderation gezahlt werden
  • · Leistungen, die zu Lasten des außerbudgetären Pensionsfonds der Russischen Föderation gezahlt werden

Methoden zur Ermittlung der Leistungsbeträge

Der Leistungsbetrag ist ein fester (Grund-)Betrag. Bisher wurde der Mindestlohn zur Bestimmung der Grundhöhe der Sozialleistungen herangezogen; Derzeit ist er als Festbetrag festgelegt, da der Mindestlohn sehr niedrig ist.

Die Höhe der Leistung richtet sich nach den Lebenshaltungskosten. Der Zweck solcher Leistungen besteht darin, eine Existenzgrundlage auf der Grundlage des Existenzminimums zu schaffen.

Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Einkommen des Empfängers. Der Zweck dieser Leistungen besteht darin, den Verdienstausfall des Leistungsempfängers teilweise oder vollständig zu ersetzen (Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit – 60–100 % des Durchschnittsverdienstes; Leistungen bei Mutterschaft – 100 % des Durchschnittsverdienstes; Leistungen bei Arbeitslosigkeit – 45–75 % des Durchschnittsverdienstes). des Leistungsempfängers).

Allgemeine Merkmale der wichtigsten Leistungsarten im russischen Sozialversicherungssystem.

Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit

Bei der vorübergehenden Erwerbsunfähigkeitsrente handelt es sich um einen Geldbetrag, der als Ausgleich für den Verdienstausfall an Personen gezahlt wird, die als vorübergehend arbeitsunfähig gelten, d. h. für einen relativ kurzen Zeitraum nicht in der Lage sind, ihre Aufgaben wahrzunehmen.1

Gründe für die Zahlung von Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit: Krankheit (Verletzung), die mit dem Verlust der Arbeitsfähigkeit einhergeht; Spa-Behandlung; sich um ein Familienmitglied kümmern müssen; Quarantäne; vorübergehende Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz aufgrund von Tuberkulose oder einer Berufskrankheit; Prothetik mit Unterbringung im Krankenhaus eines prothetischen und orthopädischen Unternehmens.

Grundlage für die Ernennung und Auszahlung von Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit ist das Vorliegen einer Bescheinigung über die vorübergehende Erwerbsunfähigkeit – Krankenstand (in manchen Fällen eine Bescheinigung in der festgelegten Form).

Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit werden gezahlt, wenn während der Arbeitszeit (einschließlich des Entlassungstages) eine vorübergehende Erwerbsunfähigkeit eintritt.

Im Falle eines häuslichen Unfalls werden Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit ab dem sechsten Tag des Verlusts der Arbeitsunfähigkeit gewährt.

Bei Verletzungen infolge einer Naturkatastrophe (Erdbeben, Überschwemmung etc.) werden Leistungen für die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit gewährt.

Bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit während des bezahlten Jahresurlaubs (Haupt- oder Zusatzurlaub) wird die Leistung für den gesamten Zeitraum der Arbeitsfreistellung gewährt.

Für erwerbstätige Behinderte werden die Leistungen für vier aufeinanderfolgende Monate oder fünf Monate im Kalenderjahr gezahlt.

Im Falle einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit während der Fahrt zum Arbeitsplatz und wenn der Arbeitnehmer während dieser Zeit Anspruch auf Lohn, Tagegeld oder Zahlung von Umzugskosten hatte, wird die Leistung für den gesamten Zeitraum der Freistellung von der Arbeit gewährt .

Vorübergehende Invaliditätsleistungen für Sanatoriumskuren werden gewährt, wenn der Jahresurlaub (Haupt- und Zusatzurlaub) des Arbeitnehmers für die Behandlung und die Fahrt zum Sanatorium und zurück nicht ausreicht und der Gutschein zu Lasten der Sozialversicherung ausgestellt wird (für erwerbstätige Behinderte). des Großen Vaterländischen Krieges 1. und 2. Grades und andere Behinderte 1. und 2. Grades, die ihnen hinsichtlich der Leistungen gleichgestellt sind, wobei es keine Rolle spielt, auf wessen Kosten der Gutschein ausgestellt wurde).

Die Leistung wird für die gesamte Dauer der Sanatorium-Kur-Behandlung (ambulant-Kur-Behandlung) gewährt, unter Berücksichtigung der Zeit für die Hin- und Rückfahrt zum Sanatorium, jedoch abzüglich des Jahresurlaubs des Arbeitnehmers.

Vorübergehende Erwerbsunfähigkeitsrente für die Pflegebedürftigkeit eines Familienangehörigen wird gezahlt, wenn die fehlende Pflege das Leben und die Gesundheit eines Familienangehörigen gefährdet und eine Einweisung in ein Krankenhaus bei Vorliegen objektiver Anhaltspunkte nicht möglich ist keine andere Person in der Familie, die sich um den Patienten kümmern kann. An die Mutter eines kranken Kindes unter zwei Jahren wird diese Leistung unabhängig von der Anwesenheit eines anderen Familienmitglieds gezahlt, das für die Pflege des kranken Kindes zuständig ist.

Die Leistung wird für höchstens drei Kalendertage gewährt, eine Ausnahme gilt nur bei hoher Schwere der Erkrankung, insgesamt jedoch für höchstens sieben Kalendertage.

Leistung bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit, für die Betreuung eines Kindes bis zum Alter von sieben Jahren während einer ambulanten Behandlung. Wird für die gesamte Krankheitsdauer ausgestellt; für ein Kind im Alter von sieben bis 15 Jahren – für 15 Tage, es sei denn, aus medizinischen Gründen ist ein längerer Zeitraum erforderlich (in diesem Fall wird die Leistung auf der Grundlage der Schlussfolgerung einer klinischen Expertenkommission gezahlt, dass das Kind während dieser Zeit nicht für sich selbst sorgen kann). die Krankheit alleine bewältigen).

Ein Arbeitnehmer, der sich im Haupt- oder Zusatzurlaub, im Mutterschaftsurlaub oder im unbezahlten Urlaub befindet, erhält keine Leistungen wegen vorübergehender Erwerbsunfähigkeit, um ein krankes Familienmitglied zu pflegen.

Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit während der Quarantäne werden gewährt, wenn der Arbeitnehmer aufgrund einer ansteckenden Krankheit seiner Umgebung von der Ausübung seiner Pflichten gemäß der Schlussfolgerung der Gesundheits- und Epidemiologiebehörde ausgeschlossen wurde.

Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit aufgrund von Tuberkulose oder einer Berufskrankheit werden gezahlt, wenn ein Arbeitnehmer aus medizinischen Gründen auf einen schlechter bezahlten Arbeitsplatz versetzt wird. Diese Versetzung erfolgt, wenn der Arbeitnehmer aufgrund der Schlussfolgerung des behandelnden Arztes oder einer klinischen Expertenkommission als vorübergehend arbeitsunfähig anerkannt wird, aber körperlich nicht in der Lage ist, eine andere Arbeit zu verrichten. Die Leistung bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit wird in diesem Fall nach den allgemeinen Regeln berechnet, darf jedoch in Kombination mit dem voraussichtlichen Verdienst am neuen Arbeitsplatz die Höhe des vollen Verdienstes vor dem Wechsel nicht überschreiten. Wurde der Arbeitnehmer aufgrund eines Verschuldens des Arbeitgebers nicht fristgerecht an einen neuen Arbeitsplatz versetzt, ist dieser verpflichtet, die versäumten Tage zu bezahlen. Die Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz erfolgt mit Zustimmung des Arbeitnehmers.

Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit für die Prothetik mit Unterbringung im Krankenhaus eines prothetischen und orthopädischen Betriebes werden für die gesamte Zeit des Krankenhausaufenthalts sowie für die Zeit der Hin- und Rückreise ins Krankenhaus gewährt. Um die Höhe der Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit zu bestimmen, wird der Mindestlohn angewendet - 1100 Rubel. pro Monat (seit 1. Mai 2006).

Die Höhe der Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit wird wie folgt berechnet:

  • 1. Bei zeitabhängigen Löhnen (Monatslohn, Tages- oder Stundentarif) wird zur Berechnung der Leistungshöhe der Monatslohn (amtlicher oder persönlicher), Tages- oder Stundentarif unter Berücksichtigung herangezogen konstante Zuzahlungen und Zulagen, die am Tag des Eintritts der Arbeitsunfähigkeit erhalten wurden, und die durchschnittlichen monatlichen Prämienbeträge (durchschnittlicher Tag, durchschnittlicher Stundensatz).
  • 2. Bei Akkordlohn errechnet sich die Leistung aus dem durchschnittlichen Verdienst der letzten beiden Kalendermonate vor dem 1. Tag des Monats, in dem die Arbeitsunfähigkeit eingetreten ist, zuzüglich des durchschnittlichen monatlichen Zuschlagsbetrags für jeden Monat.

Die Höhe der Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit hängt von einer Reihe der folgenden Faktoren ab:

  • Gründe für eine vorübergehende Behinderung
  • · Dauer der ununterbrochenen Berufserfahrung des Arbeitnehmers
  • · soziale Kategorie des Arbeitnehmers

Für bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern gelten besondere Regeln für die Berechnung der Leistungen. Die Leistung wird am Hauptarbeitsplatz des Arbeitnehmers zugewiesen und ausgezahlt, d. h. wo sich das Arbeitsbuch befindet. Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit werden gezahlt, wenn die anspruchsberechtigte Person sie spätestens sechs Monate nach der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit beantragt.

Die Leistung wird von der Sozialversicherungskasse der Russischen Föderation zugewiesen und gezahlt (außer in Fällen, in denen die Leistung aus Mitteln des Arbeitgebers gezahlt wird); Die Verantwortung für diese Verfahren liegt bei der Unternehmensleitung in Person des Hauptbuchhalters und Geschäftsführers.

Das Konzept des Arbeitslosengeldes, Zahlungsverfahren

Arbeitslosengeld ist eine monatliche Barzahlung zur materiellen Unterstützung anerkannter Arbeitsloser. Gemäß Art. Gemäß Artikel 3 des Gesetzes der Russischen Föderation vom 19. April 1991 Nr. 1032-1 „Über die Beschäftigung in der Russischen Föderation“ sind Arbeitslose arbeitsfähige Bürger, die weder Arbeit noch Einkommen haben und ordnungsgemäß beim Arbeitsamt gemeldet sind einen passenden Job finden, auf Jobsuche sind und bereit sind, damit anzufangen.

Die Leistungen für arbeitslose Bürger, die aus irgendeinem Grund entlassen wurden, werden als Prozentsatz des in den letzten drei Monaten berechneten Durchschnittsverdienstes an ihrem letzten Arbeitsplatz ermittelt, wenn die Bürger in den 12 Monaten vor Beginn der Arbeitslosigkeit mindestens 26 Tage lang bezahlte Arbeit geleistet haben Wochen zu den Bedingungen voller Arbeitstag (Woche), umgerechnet in 26 Kalenderwochen mit vollem Arbeitstag (Woche).

Arbeitslosengeld in allen anderen Fällen, auch für erstmals arbeitssuchende Bürger (die zuvor noch nicht gearbeitet haben); diejenigen, die nach einer längeren Pause (mehr als einem Jahr) ihre Arbeit wieder aufnehmen möchten; auf eigenen Wunsch aus Organisationen entlassen (mit Ausnahme der Entlassung aufgrund eines Umzugs an einen neuen Wohnort in einem anderen Gebiet, aufgrund der Notwendigkeit, sich um behinderte Menschen der Gruppe I oder kranke Familienangehörige zu kümmern usw.); wegen Verstoßes gegen die Arbeitsdisziplin oder anderer gesetzlich vorgesehener schuldiger Handlungen entlassen; festgestellt, die in den 12 Monaten vor Beginn der Arbeitslosigkeit aus irgendeinem Grund entlassen wurden und in diesem Zeitraum weniger als 26 Kalenderwochen lang einer Arbeit nachgegangen sind, sowie Bürger, die von der Arbeitsverwaltung zur Ausbildung geschickt und wegen schuldhafter Taten ausgewiesen wurden im Verhältnis zum Mindestbetrag der Arbeitslosenunterstützung.

Für Bürger, die in den Regionen des Hohen Nordens und entsprechenden Gebieten sowie in Gebieten und Orten leben, in denen regionale Koeffizienten auf Löhne angewendet werden, wird das Arbeitslosengeld in Höhe des Mindestbetrags des Arbeitslosengeldes um den Betrag erhöht der Regionalkoeffizient.

Bürger, die infolge von Strahlenunfällen und -katastrophen strahlenexponiert waren und nach dem festgelegten Verfahren als arbeitslos anerkannt wurden, erhalten zusätzlich zum Arbeitslosengeld eine zusätzliche Leistung (für Bürger, die infolge der Kernkraftwerkskatastrophe von Tschernobyl strahlenexponiert waren, die Unfall 1957.

Die Mindest- und Höchstbeträge des Arbeitslosengeldes werden jährlich von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt. Für Bürger, die auf eigenen Wunsch aus Organisationen entlassen und als arbeitslos anerkannt werden, wird Arbeitslosengeld gezahlt:

Im ersten sechsmonatigen Zahlungszeitraum - in Höhe des Eineinhalbfachen des Mindestbetrags des Arbeitslosengeldes, erhöht um die Größe des Regionalkoeffizienten, im zweiten sechsmonatigen Zahlungszeitraum - in Höhe des Mindestbetrags des Arbeitslosengeldes, erhöht um die Größe des Regionalkoeffizienten.

Diese Leistung wird ab dem ersten Tag der Feststellung dieser rechtlichen Tatsache an Bürger gezahlt, die als arbeitslos anerkannt sind. Die Entscheidung über die Gewährung von Arbeitslosengeld wird gleichzeitig mit der Entscheidung über die Anerkennung eines Bürgers als arbeitslos getroffen.

Jeder Zahlungszeitraum für Arbeitslosengeld darf insgesamt 12 Monate innerhalb von 18 Kalendermonaten nicht überschreiten, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Bürger, die aus Organisationen aufgrund ihrer Auflösung oder Reduzierung der Zahl oder des Personals der Arbeitnehmer entlassen und als arbeitslos anerkannt, aber während des Zeitraums, in dem ihr Lohn am letzten Arbeitsplatz aufrechterhalten wird (einschließlich Abfindung), nicht beschäftigt sind, erhalten Arbeitslosengeld ab dem ersten Tag des angegebenen Zeitraums.

Für Bürger, die zum ersten Mal Arbeit suchen (die zuvor noch nicht gearbeitet haben); diejenigen, die nach einer längeren Pause (mehr als einem Jahr) ihre Arbeit wieder aufnehmen möchten; auf eigenen Wunsch aus Organisationen entlassen werden (mit Ausnahme von Personen, die aus triftigen Gründen auf eigenen Wunsch entlassen werden); wegen Verstoßes gegen die Arbeitsdisziplin oder anderer rechtswidriger Handlungen, die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehen sind, entlassen; die in den 12 Monaten vor Beginn der Arbeitslosigkeit aus einem beliebigen Grund aus Organisationen entlassen wurden und in diesem Zeitraum weniger als 26 Kalenderwochen einer bezahlten Arbeit nachgegangen sind, sowie für Bürger, die von der Arbeitsverwaltung zur Ausbildung entsandt und wegen schuldhafter Taten ausgeschlossen wurden Die Auszahlungsdauer des Arbeitslosengeldes darf insgesamt sechs Monate innerhalb von 12 Kalendermonaten nicht überschreiten. Der Gesamtzeitraum für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes darf insgesamt 24 Kalendermonate bei 36 Kalendermonaten nicht überschreiten.

Das Arbeitslosengeld wird monatlich gezahlt, sofern die Arbeitslosenmeldung innerhalb der von der Arbeitsverwaltung festgelegten Fristen erfolgt, höchstens jedoch zweimal im Monat. Die staatlichen Behörden der Mitgliedsstaaten der Russischen Föderation und die lokalen Selbstverwaltungsorgane können im Rahmen genehmigter Zielprogramme zu Lasten der jeweiligen Haushalte längere Zahlungsfristen für Arbeitslosengeld festlegen oder Bedingungen für die Verlängerung ihrer Zahlung festlegen.

Für die Verlängerung des Arbeitslosengeldes gelten folgende Voraussetzungen:

Der Gesamtzeitraum für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes darf insgesamt 24 Kalendermonate bei 36 Kalendermonaten nicht überschreiten. Bürger, die das für eine allgemeine Altersrente erforderliche Alter (60 Jahre für Männer und 55 Jahre für Frauen) noch nicht erreicht haben und eine Versicherungszeit von mindestens 25 (Männer) bzw. 20 Jahren (Frauen) haben, as sowie die erforderliche Dienstzeit in den entsprechenden Beschäftigungsarten, die ihnen das Recht auf vorzeitige Gewährung einer Altersrente gibt; die Dauer der Bezugsfrist für Arbeitslosengeld verlängert sich über die festgesetzten 12 Monate hinaus um jeweils zwei Kalenderwochen Arbeitsjahr, das den Versicherungszeitraum der angegebenen Dauer überschreitet.

Spätestens zwei Jahre vor Erreichen des Alters, das den Anspruch auf eine Altersrente begründet, kann Bürgern, die aufgrund der Auflösung eines Vereins oder einer Verringerung der Zahl oder des Personalbestands entlassen wurden, mit ihrer Zustimmung für diesen Zeitraum eine Rente zugeteilt werden auf Vorschlag der Arbeitsverwaltung im Falle der Unmöglichkeit einer Beschäftigung. Eine Kürzung des Arbeitslosengeldes um 25 % für die Dauer von bis zu einem Monat ist in folgenden Fällen möglich: Nichterscheinen ohne triftigen Grund zu einem Gespräch mit dem Arbeitgeber innerhalb von drei Tagen nach der Überweisung durch den Arbeitgeber Dienst, Weigerung ohne triftigen Grund, zur Arbeitsverwaltung zu erscheinen, um eine Überweisung zur Arbeit (Studium) zu erhalten.

Die Zahlung des Arbeitslosengeldes wird in folgenden Fällen ausgesetzt:

  • · Verweigerung zweier Möglichkeiten einer geeigneten Arbeit während der Zeit der Arbeitslosigkeit;
  • · Weigerung, nach einer dreimonatigen Arbeitslosigkeit an bezahlten öffentlichen Arbeiten teilzunehmen oder Bürger, die zum ersten Mal Arbeit suchen (die zuvor nicht gearbeitet haben) und keinen Beruf ausüben, zu einer Ausbildung durch die Arbeitsverwaltung zu schicken ( Fachrichtung), die nach einer längeren Unterbrechung (mehr als einem Jahr) ihre Arbeitstätigkeit wieder aufnehmen möchten, diejenigen, die freiwillig und aus guten Gründen gekündigt haben;
  • · das Erscheinen einer arbeitslosen Person zur erneuten Registrierung in einem Zustand der Vergiftung, der durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Substanzen verursacht wurde, der in der von der Regierung der Russischen Föderation festgelegten Weise festgestellt wird;
  • · Entlassung vom letzten Arbeitsplatz (Dienststelle) wegen Verstoßes gegen die Arbeitsdisziplin und anderer in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehener schuldhafter Handlungen sowie Ausschluss eines von der Arbeitsverwaltung zur Ausbildung geschickten Bürgers vom Ausbildungsort schuldige Handlungen;
  • · Verstoß eines Arbeitslosen gegen die Bedingungen und Modalitäten seiner Rückmeldung als Arbeitsloser ohne triftigen Grund (die Aussetzung der Zahlung erfolgt ab dem Tag nach dem Tag des letzten Erscheinens des Arbeitslosen zur Rückmeldung);
  • · Unbefugte Beendigung der Ausbildung durch einen Bürger gegenüber der Arbeitsverwaltung.

In den Zeiträumen erfolgt keine Auszahlung des Arbeitslosengeldes:

  • · Mutterschaftsurlaub; Wegzug eines Arbeitslosen von seinem ständigen Wohnsitz
  • · im Zusammenhang mit der Ausbildung in Abend- und Fernberufsbildungseinrichtungen; Einberufung von Arbeitslosen zur militärischen Ausbildung, Einbeziehung in Aktivitäten im Zusammenhang mit der Vorbereitung auf den Militärdienst und der Wahrnehmung staatlicher Aufgaben.

Die Auszahlung des Arbeitslosengeldes erlischt in folgenden Fällen:

  • · Durchführung einer Berufsausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach Anweisung der Arbeitsverwaltung mit Zahlung eines Stipendiums.
  • · Längere (mehr als einen Monat) Abwesenheit einer arbeitslosen Person von der Arbeitsverwaltung ohne triftigen Grund.
  • · Umzug einer arbeitslosen Person in einen anderen Bereich.
  • · Sich auf betrügerische Weise Arbeitslosengeld beschaffen oder dies versuchen.
  • · Verurteilung einer Person, die Arbeitslosengeld bezieht, zu einer Freiheitsstrafe.
  • · Zuweisung einer Arbeitsaltersrente, Zuweisung einer vorgezogenen Arbeitslosenrente, Zuweisung einer Altersrente oder einer Dienstaltersrente im Rahmen der staatlichen Rentenversicherung.
  • · Ablehnung der Vermittlung durch Arbeitsämter, die auf der Grundlage eines schriftlichen Antrags eines Bürgers erfolgt.
  • · Tod eines Arbeitslosen.

Staatliche Leistungen für Bürger mit Kindern

Mutterschaftsgeld ist eine Leistung, die Frauen während des Mutterschaftsurlaubs gezahlt wird.

Mutterschaftsgeld wird innerhalb von 70 Kalendertagen vor der Entbindung und 70 Kalendertagen nach der Entbindung gezahlt; im Falle einer Mehrlingsschwangerschaft - innerhalb von 84 Tagen; bei komplizierter Geburt – innerhalb von 86 Kalendertagen; bei gleichzeitiger Geburt von zwei oder mehr Kindern – innerhalb von 110 Tagen (die genannten Zeiträume entsprechen der Dauer des Mutterschaftsurlaubs).

Der Mutterschaftsurlaub wird kumulativ berechnet und einer Frau unabhängig von der Anzahl der Tage gewährt, die sie vor der Entbindung tatsächlich in Anspruch genommen hat. Bei der Adoption eines Kindes (von Kindern) unter drei Monaten wird die Leistung für den Zeitraum vom Datum der Adoption bis zum Ablauf von 70 Kalendertagen (bei der Adoption von zwei oder mehr Kindern – bis zum Ablauf von 110) gezahlt Tage). Das Mutterschaftsgeld muss spätestens 10 Tage nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde gezahlt werden. Diese Leistung wird zu Beginn des Mutterschaftsurlaubs gezahlt, während sich eine Frau in teilweise bezahltem Elternurlaub oder zusätzlichem Urlaub ohne Bezahlung zur Betreuung eines Kindes befindet. Für berufstätige Frauen (Dienstleistung, außerberufliches Studium) wird diese Zulage am Arbeitsplatz (Dienstleistung, Studium) gezahlt. Das Gesetz sieht auch andere Fälle der Ausstellung einer vorläufigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Schwangerschaft und Geburt vor. Die Höhe des Mutterschaftsgeldes hängt davon ab, ob die Frau zum Zeitpunkt des Beginns des Mutterschaftsurlaubs Gegenstand eines Arbeitsverhältnisses war oder einen anderen Status hatte. Alle Kategorien von schwangeren Frauen haben Anspruch auf eine einmalige Leistung für Frauen, die im Frühstadium der Schwangerschaft bei medizinischen Einrichtungen registriert sind, wenn sie im Frühstadium der Schwangerschaft bei medizinischen Einrichtungen registriert sind (bestätigt durch von diesen Institutionen ausgestellte Bescheinigungen). d.h. bis zu 12 Wochen. Die Höhe dieser Leistung beträgt 300 Rubel. Die Zahlung einer einmaligen Leistung erfolgt am Bestimmungsort und die Auszahlung des Mutterschaftsgeldes, d.h. am Arbeitsplatz, Studium, Dienst.

Anspruch auf eine einmalige Leistung bei der Geburt (Adoption vor Vollendung des dritten Lebensmonats) eines Kindes hat ein Elternteil oder eine ihn vertretende Person (Adoptivelternteil, Vormund). Die Höhe der einmaligen Leistung bei der Geburt eines Kindes beträgt 6.000 Rubel, bei der Geburt von zwei oder mehr Kindern wird der angegebene Betrag für jedes Kind gezahlt.

Im Falle einer Totgeburt werden solche Leistungen nicht gezahlt. Die Zulage wird einem Elternteil am Arbeitsort (Studium, Dienst) zugeteilt und ausgezahlt, in Ermangelung eines solchen auch bei der Sozialversicherungsbehörde am Wohnort des Kindes. Die maximale Auszahlungsdauer des Kinderbetreuungsgeldes bis zur Vollendung des eineinhalbjährigen Lebensjahres des Kindes beträgt 500 Rubel. pro Monat, unabhängig von der Anzahl der betreuten Kinder. Die Auszahlung der Leistungen erfolgt vom Tag der Gewährung des Elternurlaubs bis zu dem Tag, an dem das Kind eineinhalb Jahre alt wird. Wird der Urlaub in Teilen gewährt, bemisst sich die Höhe der Leistung anteilig nach der Anzahl der Kalendertage eines Monats, die in einem bestimmten Monat auf Urlaub fallen. Wenn eine Frau während des Mutterschaftsurlaubs bis zur Vollendung des eineinhalbjährigen Lebensjahres des Kindes Anspruch auf eine andere Leistung (Arbeitslosigkeit, Mutterschaft usw.) hat, wird ihr eine der Leistungen ihrer Wahl zugewiesen. Der Anspruch auf ein monatliches Kindergeld steht einem von ihnen (Adoptiveltern, Vormund, Treuhänder) für jedes Kind zu, das geboren, adoptiert, unter Vormundschaft oder Vormundschaft genommen wird oder mit ihm/ihr zusammenlebt, bis das Kind das 16. Lebensjahr vollendet hat (für einen Studenten – bis er/sie eine allgemeinbildende Bildungseinrichtung abschließt, jedoch nicht älter als 18 Jahre) in Familien mit einem durchschnittlichen Pro-Kopf-Einkommen, dessen Größe das Existenzminimum in der Russischen Föderation nicht übersteigt oder seine konstituierende Einheit.

Für Kinder alleinerziehender Mütter ist die Zuweisung und Auszahlung einer monatlichen Leistung in erhöhter Höhe möglich. Eine monatliche Zulage in erhöhter Höhe wird nicht gewährt oder gezahlt, wenn die Person, von der das Kind geboren wurde, in der vorgeschriebenen Weise als Vater des Kindes anerkannt wird oder das Kind bei der Heirat der Mutter adoptiert wird (diese Tatsachen werden vom Zivilstand gemeldet). Standesamt und Sozialamt). Das Verfahren zur Gewährung und Zahlung des monatlichen Kindergeldes wird durch Gesetze und andere Rechtsakte der konstituierenden Körperschaft der Russischen Föderation festgelegt.

Versicherungsleistungen im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

Versicherungsleistungen an einen Arbeitnehmer oder seine Familie gemäß dem Bundesgesetz „Über die obligatorische Sozialversicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten“ werden im Zusammenhang mit dem Eintritt eines Versicherungsfalls, d. h. Unfall oder Berufskrankheit. Gegenstand dieses Rechtsverhältnisses sind: der Versicherte, der Versicherungsnehmer, der Versicherer. Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit werden im Zusammenhang mit einem Versicherungsfall gewährt und aus Mitteln der obligatorischen Sozialversicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten gezahlt. Diese Zahlung beträgt 100 % des durchschnittlichen Verdienstes der versicherten Person und wird für den gesamten Zeitraum der vorübergehenden Erwerbsunfähigkeit des Versicherten bis zur Feststellung seiner Genesung oder des endgültigen Verlusts der beruflichen Leistungsfähigkeit gezahlt.

Versicherungsleistungen: Sozialrente bei Arbeitslosigkeit

  • · Eine einmalige Versicherungsleistung an den Versicherten oder an anspruchsberechtigte Personen im Todesfall. Die Höhe dieser Zahlung richtet sich nach dem Grad des Verlustes der beruflichen Leistungsfähigkeit, der von der ärztlichen und sozialen Untersuchungsstelle festgestellt wird. Der Auszahlungsbetrag wird auf der Grundlage der Höhe von 60 Mindestlöhnen berechnet;
  • · Monatliche Versicherungsleistung an die versicherte Person oder die Anspruchsberechtigten im Todesfall. Die Höhe dieser Leistung bemisst sich als Anteil am durchschnittlichen Monatsverdienst der versicherten Person vor Eintritt des Versicherungsfalls, berechnet nach dem Grad des Verlustes ihrer beruflichen Arbeitsfähigkeit. Bei der Berechnung der Höhe des entgangenen Verdienstes werden alle Arten der Vergütung seiner Arbeit (Einkommen) berücksichtigt, sowohl am Ort seiner Haupttätigkeit als auch seiner Teilzeitbeschäftigung.

Übernahme zusätzlicher Kosten im Zusammenhang mit einer Gesundheitsschädigung der versicherten Person für ihre medizinische, soziale und berufliche Rehabilitation, einschließlich der Kosten:

  • · Für zusätzliche medizinische Versorgung, einschließlich zusätzlicher Lebensmittel und dem Kauf von Medikamenten.
  • · Externe Betreuung des Versicherten (medizinisch und im Haushalt), einschließlich der Betreuung durch seine Familienangehörigen.
  • · Sanatorium-Kur-Behandlung, inklusive Urlaubsvergütung für den gesamten Behandlungszeitraum und Fahrt zum Behandlungsort und zurück (ggf. Fahrt einer Begleitperson)
  • · Prothetik.
  • · Bereitstellung von Spezialfahrzeugen, deren laufende und größere Reparaturen sowie Bezahlung von Kraft- und Schmierstoffen.
  • · Berufsausbildung (Umschulung).

Die Entscheidung über die Abtretung oder Ablehnung der Abtretung der Versicherungsleistungen trifft der Versicherer innerhalb von 10 Tagen (im Todesfall der versicherten Person innerhalb von zwei Tagen) nach Eingang des Antrags und aller für den Erhalt des Versicherungsschutzes erforderlichen Unterlagen .

Andere Arten von Sozialleistungen

Bestattungsgeld. Die Bestattung ist eine rituelle Handlung zur Bestattung des Leichnams (der Überreste) einer verstorbenen Person im Einklang mit Bräuchen und Traditionen, die nicht im Widerspruch zu hygienischen und anderen Anforderungen stehen.

Personen, die die Bestattung durchführen, haben die Wahl:

  • · Um Leistungen für die Beerdigung zu erhalten.
  • · Erhalten Sie kostenlos eine garantierte Leistungsliste.

Die Auszahlung des Bestattungsgeldes erfolgt auf Grundlage einer Sterbeurkunde. Die Zahlung des Bestattungsgeldes erfolgt durch die Verwaltung des Unternehmens (sofern der Antrag spätestens 6 Monate nach dem Todestag der Person gestellt wurde), die Sozialversicherungsbehörde oder die Stelle, von der der Verstorbene eine Rente bezogen hat. Die Bestattung des Verstorbenen, dessen Identität zum Zeitpunkt der Bestattung noch nicht geklärt ist, erfolgt durch eine spezialisierte Bestattungsgesellschaft mit Zustimmung dieser Stellen durch Bestattung in dafür vorgesehenen Bereichen öffentlicher Friedhöfe. Für die Ausübung des Bestattungsrechts von Bürgern, die Militärangehörige waren, gibt es ein besonderes Verfahren.

Leistungen für Flüchtlinge. Ein Flüchtling ist eine Person, die kein Staatsbürger der Russischen Föderation ist und aus begründeter Furcht davor besteht, Opfer einer Verfolgung aus Gründen der Rasse zu werden. Religion, Staatsangehörigkeit, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politische Überzeugung außerhalb des Landes liegen, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, und diesen Schutz aufgrund seiner Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen kann oder will; oder weil er keine bestimmte Staatsangehörigkeit besitzt und sich infolge solcher Ereignisse außerhalb des Landes seines bisherigen gewöhnlichen Aufenthaltsortes befindet und aus solchen Befürchtungen nicht dorthin zurückkehren kann oder will (gemäß Artikel 1 des Bundesgesetzes vom Februar 2016). 19, 1993 Nr. 4528-1 „Über Flüchtlinge“).

Die Person, die die Bescheinigung erhalten hat, und ihre mitgereisten Familienangehörigen haben Anspruch auf eine einmalige Geldleistung für jedes Familienmitglied in folgender Höhe:

  • · 100 Rubel. - eine Person, die eine Bescheinigung über die Prüfung eines Antrags auf Anerkennung als Flüchtling auf dem Territorium der Russischen Föderation erhalten hat, und jedes mit ihr eingetroffene Familienmitglied, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat;
  • · 150 Rubel. -- eine Person mit geringem Einkommen (ein alleinstehender behinderter Rentner und behinderter Mensch, ein alleinerziehender Elternteil mit einem oder mehreren Kindern unter 18 Jahren, eine kinderreiche Familie mit drei oder mehr Kindern unter 18 Jahren) unter den Empfängern die Bescheinigung und jedes mitreisende Familienmitglied unter 18 Jahren.

Um Leistungen zu erhalten, stellt die Person, die die Bescheinigung erhalten hat, einen entsprechenden Antrag bei der örtlichen Migrationsdienststelle, bei der sie gemeldet ist, und gibt in diesem Antrag die mit ihr eingereisten Familienangehörigen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie die zuständigen Personen an Die Behörde stellt eine Bescheinigung über den Leistungsbezug aus.

Leistungen für Binnenvertriebene. Ein Zwangsmigrant ist ein Bürger der Russischen Föderation, der seinen Wohnort aufgrund von Gewalt oder anderen Formen der Verfolgung gegen ihn oder seine Familienangehörigen verlassen hat. Oder aufgrund einer realen Gefahr aufgrund der Rasse oder der nationalen Herkunft verfolgt werden.

Religion, Sprache sowie aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischen Überzeugung, die zum Anlass für feindselige Kampagnen gegen eine bestimmte Person oder Personengruppe wurden, Massenverstöße gegen die öffentliche Ordnung (gemäß Artikel 1 des Gesetzes). der Russischen Föderation vom 19. Februar 1993 4530-1 „Über Zwangsmigranten“).

Die Person, die diese Bescheinigung erhalten hat, sowie diejenigen, die mit Familienangehörigen unter 18 Jahren einreisen, haben Anspruch auf eine einmalige Geldleistung für jede Familie in folgender Höhe:

  • · 100 Rubel. - die Person, die die entsprechende Bescheinigung erhalten hat, und die mit ihr angereisten Familienangehörigen;
  • · 150 Rubel. - Personen mit geringem Einkommen, alleinstehende Rentner, alleinstehende Behinderte, Familien, die nur aus Rentnern und (oder) Behinderten bestehen. Alleinerziehender mit Kind(ern) unter 18 Jahren.

Vorteile bei einer Infektion mit dem Immundefizienzvirus. Gemäß Art. 21 des Bundesgesetzes vom 30. März 1995 Nr. 38-FZ „Zur Verhinderung der Ausbreitung der durch das Humane Immundefizienzvirus (HIV-Infektion) verursachten Krankheit in der Russischen Föderation.“ Anspruch auf diese Leistung haben Mitarbeiter von Institutionen und Organisationen des staatlichen und kommunalen Gesundheitswesens, die HIV-infizierte Menschen diagnostizieren und behandeln. Sowie Personen, deren Arbeit im Zusammenhang mit Materialien steht, die das Humane Immundefizienzvirus enthalten, im Falle einer Infektion mit dem Humanen Immundefizienzvirus in Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit. Um Leistungen zu erhalten, müssen Sie sich mit einem Antrag an die Gesundheitsbehörde der konstituierenden Körperschaft der Russischen Föderation an Ihrem Wohnort wenden.

Die Leistungen werden in folgender Höhe gezahlt:

Wenn festgestellt wird, dass Arbeitnehmer in den angegebenen Kategorien bei der Ausübung ihrer Dienstpflichten mit dem Humanen Immundefizienzvirus infiziert sind (ohne Nachweis einer Behinderung) - 10.000 Rubel;

Feststellung einer Infektion von Arbeitnehmern dieser Kategorien mit dem Humanen Immundefizienzvirus während der Ausübung ihrer Dienstpflichten, die zur Feststellung einer Behinderung führt:

  • · Behinderter ersten Grades – 25.000 Rubel.
  • · Behinderter zweiten Grades – 20.000 Rubel.
  • · Behinderter dritten Grades – 15.000 Rubel.

Jedes Familienmitglied von Arbeitnehmern der angegebenen Kategorien, die sich während der Ausübung ihrer Dienstpflichten mit dem Humanen Immundefizienzvirus infiziert haben und an Krankheiten gestorben sind, die mit der Entwicklung einer HIV-Infektion verbunden sind – 30.000 Rubel. Die Zahlung dieser Leistung erfolgt am Wohnort des Antragstellers zu Lasten des Bundeshaushalts innerhalb eines Monats ab dem Datum der Antragstellung.

Vorteile für Bürger, die sich am Kampf gegen den Terrorismus beteiligen und sich im Kampf gegen den Terrorismus engagieren. Personen, die sich an der Terrorismusbekämpfung beteiligen, unterliegen dem rechtlichen und sozialen Schutz des Staates.

Diese beinhalten:

  • · Militärpersonal, Angestellte und Spezialisten der föderalen Exekutivbehörden und der Exekutivbehörden der Mitgliedsstaaten der Russischen Föderation, die direkt an der Terrorismusbekämpfung beteiligt sind.
  • · Personen, die staatliche Stellen der Kriminalitätsbekämpfung dauerhaft oder vorübergehend dabei unterstützen, terroristische Aktivitäten zu verhindern, aufzudecken, zu unterdrücken und deren Folgen zu minimieren.
  • · Familienangehörige der oben genannten Personen, sofern Schutzbedürftigkeit besteht.

Eine einmalige Leistung an Personen, die sich an der Terrorismusbekämpfung beteiligen, und deren Familienangehörige wird in folgender Höhe gezahlt:

  • · 100.000 Rubel. – im Falle des Todes einer Person während einer Anti-Terror-Operation;
  • · 50.000 Rubel. - im Falle einer Verletzung einer Person, die zu einer Behinderung während eines Anti-Terror-Einsatzes führt;
  • · 10.000 Rubel. -- im Falle einer Verletzung einer Person bei einem Anti-Terror-Einsatz, die nicht zu einer Behinderung geführt hat.

Wenn vor Ablauf eines Jahres nach Beendigung ihrer Teilnahme an der Wahrnehmung besonderer Aufgaben zur Terrorismusbekämpfung eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Verletzung (Wunde, Verletzung, Prellung) oder Krankheit festgestellt wird, die während des Zeitraums und im Zusammenhang damit erlitten wurde Ausführung besonderer Aufgaben:

  • · Behinderter ersten Grades – 75 Mindestlohn.
  • · Behinderter des 11. Grades – 50 Mindestlohn.
  • · Behinderter dritten Grades – 25 Mindestlohn.
  • · Im Falle einer schweren Verletzung (Gehirnerschütterung, Trauma, Verstümmelung) – 10 Mindestlohn.
  • · Im Falle einer leichten Verletzung (Prellung, Trauma, Verstümmelung) – 5 Mindestlöhne.
  • · Im Falle des Todes von Personen, die an besonderen Aufgaben beteiligt sind, oder im Falle ihres Todes vor Ablauf eines Jahres ab dem Datum der Beendigung ihrer Teilnahme an Operationen zur Terrorismusbekämpfung. Aufgrund von Verletzungen oder Krankheiten, die während und im Zusammenhang mit der Ausführung dieser Aufgaben erlitten wurden. Ihre Familienangehörigen (Ehefrau (Ehemann), Kinder unter 18 Jahren (Studenten unter 23 Jahren) oder Kinder über diesem Alter, wenn sie vor Vollendung des 18. Lebensjahres erwerbsunfähig geworden sind, erhalten eine einmalige Geldleistung die Höhe von 25 Mindestlöhnen.

Gemäß Art. 5 des Bundesgesetzes „Über den Kampf gegen den Terrorismus“: Liegen mehrere Gründe für die genannten vorübergehenden Zahlungen gleichzeitig gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation vor, erfolgt die Zahlung entsprechend einer Rangfolge nach Wahl des Empfängers.

ZUSCHUSS

UM DIE GRENZEN DER FEUERWIDERSTANDSFÄHIGKEIT VON BAUWERKEN ZU BESTIMMEN,

GRENZEN DER BRANDAUSBREITUNG DURCH STRUKTUREN UND ENTZÜNDLICHE GRUPPEN VON MATERIALIEN

AUFMERKSAMKEIT!!!

Entwickelt für SNiP II-2-80 „Brandschutznormen für die Gestaltung von Gebäuden und Bauwerken“. Es werden Referenzdaten zu den Grenzen des Feuerwiderstands und der Feuerausbreitung für Baukonstruktionen aus Stahlbeton, Metall, Holz, Asbestzement, Kunststoffen und anderen Baustoffen sowie Daten zu den Brennbarkeitsgruppen von Baustoffen bereitgestellt.

Für Ingenieure und technische Mitarbeiter von Design-, Bauorganisationen und staatlichen Brandschutzbehörden. Tisch 15, Abb. 3.

VORWORT

Dieses Handbuch wurde für SNiP II-2-80 „Brandschutznormen für die Gestaltung von Gebäuden und Bauwerken“ entwickelt. Es enthält Daten zu den standardisierten Feuerwiderstands- und Brandgefahrenindikatoren von Gebäudestrukturen und -materialien.

Abschnitt 1 des Handbuchs wurde vom nach ihm benannten TsNIISK entwickelt. Kucherenko (Doktor der technischen Wissenschaften, Prof. I.G. Romanenkov, Kandidat der technischen Wissenschaften, V.N. Zigern-Korn). Abschnitt 2 wurde vom nach ihm benannten TsNIISK entwickelt. Kucherenko (Doktor der technischen Wissenschaften I.G. Romanenkov, Kandidaten der technischen Wissenschaften V.N. Zigern-Korn, L.N. Bruskova, G.M. Kirpichenkov, V.A. Orlov, V.V. Sorokin, Ingenieure A.V. Pestritsky, V.I. Yashin); NIIZHB (Doktor der technischen Wissenschaften V.V. Zhukov; Doktor der technischen Wissenschaften, Prof. A.F. Milovanov; Kandidat der physikalischen und mathematischen Wissenschaften A.E. Segalov, Kandidat der technischen Wissenschaften A.A. Gusev, V.V. Solomonov, V.M. Samoilenko; Ingenieure V.F. Gulyaeva, T.N. Malkina); TsNIIEP im. Mezentseva (Kandidatin der technischen Wissenschaften L.M. Schmidt, Ingenieur P.E. Zhavoronkov); TsNIIPromzdanii (Kandidat der technischen Wissenschaften V.V. Fedorov, Ingenieure E.S. Giller, V.V. Sipin) und VNIIPO (Doktor der technischen Wissenschaften, Professor A.I. Yakovlev; Kandidaten der technischen Wissenschaften V.P. Bushev, S.V. Davydov, V.G. Olimpiev, N.F. Gavrikov, Ingenieure V.Z. Volokhatykh , Yu.A. Grinchik, N.P. Savkin, A.N. Sorokin, V.S. Kharitonov, L.V. Sheinina, V.I. Shchelkunov). Abschnitt 3 wurde vom nach ihm benannten TsNIISK entwickelt. Kucherenko (Doktor der technischen Wissenschaften, Prof. I.G. Romanenkov, Kandidat der chemischen Wissenschaften N.V. Kovyrshina, Ingenieur V.G. Gonchar) und das Institut für Bergbaumechanik der Georgischen Akademie der Wissenschaften. SSR (Kandidat der technischen Wissenschaften G.S. Abashidze, Ingenieure L.I. Mirashvili, L.V. Gurchumelia).

Bei der Entwicklung des Handbuchs wurden Materialien aus dem TsNIIEP für Wohnraum und dem TsNIIEP für Bildungsgebäude des Staatlichen Komitees für Bauingenieurwesen, MIIT des Eisenbahnministeriums der UdSSR, VNIISTROM und NIPIsilikatbeton des Ministeriums für industrielle Baumaterialien der UdSSR verwendet.

Der im Leitfaden verwendete Text von SNiP II-2-80 ist fett gedruckt. Seine Punkte sind doppelt nummeriert, die Nummerierung nach SNiP ist in Klammern angegeben.

In Fällen, in denen die im Handbuch enthaltenen Informationen nicht ausreichen, um die entsprechenden Indikatoren für Strukturen und Materialien zu ermitteln, sollten Sie sich an das TsNIISK im wenden. Kucherenko oder NIIZhB des Staatlichen Baukomitees der UdSSR. Die Grundlage für die Festlegung dieser Indikatoren können auch die Ergebnisse von Tests sein, die gemäß den vom Staatlichen Bauausschuss der UdSSR genehmigten oder vereinbarten Standards und Methoden durchgeführt wurden.

Bitte senden Sie Kommentare und Vorschläge zum Handbuch an die folgende Adresse: Moskau, 109389, 2. Institutskaya St., 6, TsNIISK im. V.A. Kucherenko.

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Das Handbuch wurde zusammengestellt, um Planungs-, Bauorganisationen und Brandschutzbehörden dabei zu unterstützen, den Zeit-, Arbeits- und Materialaufwand für die Festlegung der Feuerwiderstandsgrenzen von Gebäudestrukturen, der Grenzen der Feuerausbreitung durch sie und der Brennbarkeitsgruppen von Materialien zu reduzieren standardisiert durch SNiP II-2-80.

1.2.(2.1). Gebäude und Bauwerke werden je nach Feuerwiderstand in fünf Stufen eingeteilt. Der Feuerwiderstandsgrad von Gebäuden und Bauwerken wird durch die Feuerwiderstandsgrenzen der Hauptbauwerke und die Grenzen der Feuerausbreitung durch diese Bauwerke bestimmt.

1.3.(2.4). Basierend auf der Brennbarkeit werden Baustoffe in drei Gruppen eingeteilt: nicht brennbar, nicht brennbar und brennbar.

1.4. Die Feuerwiderstandsgrenzen von Bauwerken, die Grenzen der Feuerausbreitung durch sie sowie die Brennbarkeitsgruppen von Materialien, die in diesem Handbuch angegeben sind, sollten in die Planung von Bauwerken einbezogen werden, sofern ihre Ausführung vollständig mit der Beschreibung im Handbuch übereinstimmt. Bei der Entwicklung neuer Designs sollten auch Materialien aus dem Handbuch verwendet werden.

2. GEBÄUDESTRUKTUREN. FEUERWIDERSTANDSGRENZEN UND BRANDAUSBREITUNGSGRENZEN

2.1(2.3). Die Feuerwiderstandsgrenzen von Gebäudestrukturen werden gemäß der CMEA-Norm 1000-78 „Brandschutznormen für die Gebäudeplanung. Methode zur Prüfung von Gebäudestrukturen auf Feuerwiderstand“ bestimmt.

Die Grenze der Brandausbreitung durch Gebäudestrukturen wird nach der in Anlage 2 angegebenen Methode bestimmt.

FEUERWIDERSTANDSGRENZE

2.2. Als Feuerwiderstandsgrenze von Bauwerken gilt die Zeit (in Stunden oder Minuten) vom Beginn ihrer Standard-Brandprüfung bis zum Eintreten eines der Feuerwiderstandsgrenzzustände.

2.3. Die Norm SEV 1000-78 unterscheidet die folgenden vier Arten von Grenzzuständen für den Feuerwiderstand: Verlust der Tragfähigkeit von Bauwerken und Bauteilen (Einsturz oder Durchbiegung je nach Bauwerksart); isolierend zu wärmen. Fähigkeiten – ein Temperaturanstieg auf einer unbeheizten Oberfläche um durchschnittlich mehr als 160 °C oder an einem beliebigen Punkt dieser Oberfläche um mehr als 190 °C im Vergleich zur Temperatur der Struktur vor der Prüfung oder unabhängig davon um mehr als 220 °C die Temperatur der Struktur vor dem Test; nach Dichte – die Bildung von Durchgangsrissen oder Durchgangslöchern in Strukturen, durch die Verbrennungsprodukte oder Flammen eindringen; Bei Bauwerken, die durch feuerhemmende Beschichtungen geschützt sind und ohne Belastung geprüft werden, ist der Grenzzustand das Erreichen einer kritischen Temperatur des Bauwerksmaterials.

Bei Außenwänden, Verkleidungen, Balken, Fachwerken, Stützen und Pfeilern ist der Grenzzustand lediglich der Verlust der Tragfähigkeit von Bauwerken und Bauteilen.

2.4. Die in Abschnitt 2.3 angegebenen Grenzzustände von Bauwerken für den Feuerwiderstand werden der Kürze halber im Folgenden als Grenzzustände von Bauwerken für den Feuerwiderstand I, II, III und IV bezeichnet.

Bei der Bestimmung der Feuerwiderstandsgrenze unter Belastungen, die auf der Grundlage einer detaillierten Analyse der bei einem Brand auftretenden Bedingungen ermittelt werden und von den Standardbedingungen abweichen, wird der Grenzzustand des Bauwerks mit 1A bezeichnet.

2.5. Die Feuerwiderstandsgrenzen von Bauwerken können auch rechnerisch ermittelt werden. In diesen Fällen dürfen keine Tests durchgeführt werden.

Die rechnerische Bestimmung der Feuerwiderstandsgrenzen sollte nach den von der Glavtechnormirovanie des Staatlichen Bauausschusses der UdSSR genehmigten Methoden erfolgen.

2.6. Für eine ungefähre Beurteilung der Feuerwiderstandsgrenze von Bauwerken während ihrer Entwicklung und Bemessung kann man sich an folgenden Bestimmungen orientieren:

a) Die Feuerwiderstandsgrenze von geschichteten Umfassungskonstruktionen ist hinsichtlich der Wärmedämmfähigkeit gleich und in der Regel höher als die Summe der Feuerwiderstandsgrenzen der einzelnen Schichten. Daraus folgt, dass eine Erhöhung der Anzahl der Schichten der umschließenden Struktur (Verputz, Verkleidung) nicht zu einer Verringerung der Feuerwiderstandsgrenze im Hinblick auf die Wärmedämmfähigkeit führt. In manchen Fällen hat das Einbringen einer zusätzlichen Schicht möglicherweise keine Wirkung, beispielsweise bei der Verkleidung mit Blech auf der unbeheizten Seite;

b) die Feuerwiderstandsgrenzen von umschließenden Bauwerken mit Luftspalt sind im Durchschnitt 10 % höher als die Feuerwiderstandsgrenzen derselben Bauwerke, jedoch ohne Luftspalt; der Wirkungsgrad des Luftspalts ist umso höher, je weiter er von der beheizten Ebene entfernt ist; bei geschlossenen Luftspalten hat ihre Dicke keinen Einfluss auf die Feuerwiderstandsgrenze;

c) Die Feuerwiderstandsgrenzen von umschließenden Bauwerken mit asymmetrischer Schichtanordnung hängen von der Richtung des Wärmeflusses ab. Auf der Seite, wo die Wahrscheinlichkeit eines Brandes höher ist, wird empfohlen, feuerfeste Materialien mit geringer Wärmeleitfähigkeit anzubringen;

d) Eine Erhöhung der Luftfeuchtigkeit von Bauwerken trägt dazu bei, die Aufheizgeschwindigkeit zu verringern und die Feuerbeständigkeit zu erhöhen, außer in Fällen, in denen eine Erhöhung der Luftfeuchtigkeit die Wahrscheinlichkeit einer plötzlichen spröden Zerstörung des Materials oder des Auftretens lokaler Abplatzungen erhöht; dieses Phänomen ist besonders ausgeprägt gefährlich für Beton- und Asbestzementkonstruktionen;

e) Die Feuerwiderstandsgrenze belasteter Bauwerke nimmt mit zunehmender Belastung ab. Der am stärksten beanspruchte Abschnitt von Bauwerken, die Feuer und hohen Temperaturen ausgesetzt sind, bestimmt in der Regel den Wert der Feuerwiderstandsgrenze;

f) die Feuerwiderstandsgrenze eines Bauwerks ist umso höher, je kleiner das Verhältnis des beheizten Umfangs des Querschnitts seiner Elemente zu ihrer Fläche ist;

g) die Feuerwiderstandsgrenze statisch unbestimmter Bauwerke ist in der Regel höher als die Feuerwiderstandsgrenze ähnlicher statisch unbestimmter Bauwerke aufgrund der Umverteilung der Kräfte auf weniger beanspruchte Elemente, die sich weniger stark erwärmen; in diesem Fall ist der Einfluss zusätzlicher Kräfte zu berücksichtigen, die durch Temperaturverformungen entstehen;

h) Die Entflammbarkeit der Materialien, aus denen das Bauwerk besteht, bestimmt nicht seine Feuerwiderstandsgrenze. Beispielsweise haben Konstruktionen aus dünnwandigen Metallprofilen eine Mindestfeuerwiderstandsgrenze, und Konstruktionen aus Holz haben eine höhere Feuerwiderstandsgrenze als Stahlkonstruktionen bei gleichem Verhältnis des beheizten Abschnittsumfangs zu seiner Fläche und Größe die Betriebsspannungen auf den temporären Widerstand bzw. die Streckgrenze. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass die Verwendung brennbarer Materialien anstelle von schwer brennbaren oder nicht brennbaren Materialien die Feuerwiderstandsgrenze des Bauwerks verringern kann, wenn die Abbrandgeschwindigkeit höher ist als die Abbrandgeschwindigkeit Heizung.

Um die Feuerwiderstandsgrenze von Bauwerken auf der Grundlage der oben genannten Bestimmungen beurteilen zu können, sind ausreichende Informationen über die Feuerwiderstandsgrenzen von Bauwerken erforderlich, die den in Betracht gezogenen Bauwerken in Form, verwendeten Materialien und Design ähnlich sind, sowie Informationen über die Grundmuster von Bauwerken ihr Verhalten bei Brand- oder Brandversuchen.

2.7. In den Fällen, in denen in Tabelle 2-15 die Feuerwiderstandsgrenzen für ähnliche Bauwerke unterschiedlicher Größe angegeben sind, kann die Feuerwiderstandsgrenze eines Bauwerks mit mittlerer Größe durch lineare Interpolation bestimmt werden. Bei Stahlbetonkonstruktionen sollte zusätzlich eine Interpolation anhand des Abstands zur Bewehrungsachse durchgeführt werden.

GRENZE DER BRANDAUSBREITUNG

2.8. (Anhang 2, Absatz 1). Die Prüfung von Gebäudestrukturen auf Brandausbreitung besteht darin, das Ausmaß der Schäden an der Struktur aufgrund ihrer Verbrennung außerhalb der Heizzone – in der Kontrollzone – zu bestimmen.

2.9. Unter Schäden versteht man optisch erkennbares Verkohlen oder Brennen von Materialien sowie Schmelzen von thermoplastischen Materialien.

Als Grenze der Brandausbreitung wird die maximale Schadensgröße (cm) angenommen, die gemäß dem in Anhang 2 zu SNiP II-2-80 festgelegten Prüfverfahren ermittelt wird.

2.10. Bauwerke aus brennbaren und nicht brennbaren Materialien, in der Regel ohne Endbearbeitung oder Verkleidung, werden auf Brandausbreitung geprüft.

Bei Konstruktionen, die nur aus feuerfesten Materialien bestehen, sollte davon ausgegangen werden, dass sie kein Feuer ausbreiten (die Grenze der Feuerausbreitung durch sie sollte mit Null angenommen werden).

Wenn bei der Prüfung der Brandausbreitung Schäden an Bauwerken in der Kontrollzone nicht größer als 5 cm sind, sollte auch an die Vermeidung einer Brandausbreitung gedacht werden.

2.11. Für eine vorläufige Beurteilung der Brandausbreitungsgrenze können folgende Bestimmungen herangezogen werden:

a) Konstruktionen aus brennbaren Materialien haben eine Brandausbreitungsgrenze horizontal (für horizontale Konstruktionen – Böden, Abdeckungen, Balken usw.) von mehr als 25 cm und vertikal (für vertikale Konstruktionen – Wände, Trennwände, Säulen usw.). S.) - mehr als 40 cm;

b) Bauwerke aus brennbaren oder schwer brennbaren Materialien, die durch nicht brennbare Materialien vor Feuer und hohen Temperaturen geschützt sind, dürfen eine horizontale Brandausbreitungsgrenze von weniger als 25 cm und eine vertikale Grenze von weniger als 40 cm haben, sofern die Schutzmaßnahmen erfüllt sind Wenn die Schicht während des gesamten Testzeitraums vorhanden ist (bis die Struktur vollständig abgekühlt ist), erwärmt sie sich in der Kontrollzone nicht auf die Zündtemperatur oder es beginnt eine intensive thermische Zersetzung des geschützten Materials. Die Konstruktion darf kein Feuer ausbreiten, vorausgesetzt, dass sich die äußere Schicht aus nicht brennbaren Materialien in der Heizzone nicht auf die Zündtemperatur erwärmt oder eine intensive thermische Zersetzung des geschützten Materials während der gesamten Testdauer (bis zum .) einsetzt Struktur ist vollständig abgekühlt);

c) In Fällen, in denen ein Bauwerk bei Erwärmung von verschiedenen Seiten eine unterschiedliche Grenze für die Brandausbreitung haben kann (z. B. bei asymmetrischer Lagenanordnung im umschließenden Bauwerk), wird diese Grenze entsprechend ihrem Höchstwert festgelegt.

BETON- UND STAHLBETONKONSTRUKTIONEN

2.12. Die wichtigsten Parameter, die die Feuerwiderstandsgrenze von Beton- und Stahlbetonkonstruktionen beeinflussen, sind: die Art des Betons, des Bindemittels und des Füllstoffs; Verstärkungsklasse; Bauart; Querschnittsform; Elementgrößen; Bedingungen für ihre Erwärmung; Lastgröße und Betonfeuchtigkeitsgehalt.

2.13. Die Temperaturerhöhung im Betonquerschnitt eines Bauteils im Brandfall hängt von der Art des Betons, des Bindemittels und der Füllstoffe sowie vom Verhältnis der von der Flamme betroffenen Oberfläche zur Querschnittsfläche ab. Schwerer Beton mit Silikatfüller erwärmt sich schneller als mit Karbonatfüller. Leicht- und Leichtbetone erwärmen sich umso langsamer, je geringer ihre Dichte ist. Das Polymerbindemittel reduziert ebenso wie der Carbonatfüllstoff die Erwärmungsrate des Betons aufgrund der darin ablaufenden Zersetzungsreaktionen, die Wärme verbrauchen.

Massive Bauteile sind feuerbeständiger; die Feuerwiderstandsgrenze von vierseitig beheizten Säulen ist geringer als die Feuerwiderstandsgrenze von einseitig beheizten Säulen; Die Feuerwiderstandsgrenze von Balken, wenn sie auf drei Seiten Feuer ausgesetzt sind, ist geringer als die Feuerwiderstandsgrenze von Balken, die auf einer Seite erhitzt werden.

2.14. Die Mindestabmessungen der Elemente und Abstände von der Achse der Bewehrung zu den Oberflächen des Elements werden gemäß den Tabellen dieses Abschnitts ermittelt, jedoch nicht kleiner als die in Kapitel SNiP II-21-75 „Beton- und Stahlbetonkonstruktionen“ geforderten Werte. .

2.15. Der Abstand zur Bewehrungsachse und die Mindestabmessungen der Elemente zur Gewährleistung der erforderlichen Feuerwiderstandsgrenze von Bauwerken hängen von der Betonart ab. Leichtbeton hat eine Wärmeleitfähigkeit von 10–20 % und Beton mit grobem Karbonatzuschlagstoff hat eine um 5–10 % geringere Wärmeleitfähigkeit als Schwerbeton mit Silikatzuschlagstoff. Dabei kann der Abstand zur Bewehrungsachse bei einem Bauwerk aus Leichtbeton oder Schwerbeton mit Karbonatfüllstoff geringer angesetzt werden als bei Bauwerken aus Schwerbeton mit Silikatfüller bei gleicher Feuerwiderstandsgrenze für Bauwerke aus diesen Betonen.

Die in den Tabellen 2-6, 8 angegebenen Feuerwiderstandsgrenzen gelten für Beton mit groben Silikatzuschlägen sowie für dichten Silikatbeton. Bei der Verwendung von Karbonatgesteinsfüllern können die Mindestabmessungen sowohl des Querschnitts als auch des Abstands der Bewehrungsachsen zur Oberfläche des Biegeelements um 10 % reduziert werden. Für Leichtbeton kann die Reduzierung 20 % bei einer Betondichte von 1,2 t/m 3 und 30 % für Biegeelemente (siehe Tabellen 3, 5, 6, 8) bei einer Betondichte von 0,8 t/m 3 und Blähton betragen Perlitbeton mit einer Dichte von 1,2 t/m 3.

2.16. Im Brandfall schützt eine Schutzschicht aus Beton die Bewehrung vor einer schnellen Erwärmung und dem Erreichen ihrer kritischen Temperatur, bei der die Feuerbeständigkeit des Bauwerks an seine Grenzen stößt.

Wenn der im Projekt angenommene Abstand zur Achse der Bewehrung geringer ist als der zur Gewährleistung der erforderlichen Feuerwiderstandsgrenze von Bauwerken erforderliche Abstand, sollte dieser erhöht oder zusätzliche wärmedämmende Beschichtungen auf die dem Feuer ausgesetzten Oberflächen des Elements aufgebracht werden *. Eine wärmedämmende Beschichtung aus Kalkzementputz (15 mm dick), Gipsputz (10 mm) und Vermiculitputz oder Mineralfaserdämmung (5 mm) entspricht einer Dickenzunahme der schweren Betonschicht um 10 mm. Beträgt die Dicke der Schutzschicht aus Beton mehr als 40 mm bei Schwerbeton und 60 mm bei Leichtbeton, muss die Schutzschicht aus Beton auf der Brandseite eine zusätzliche Bewehrung in Form eines Bewehrungsnetzes mit einem Durchmesser von 2,5 mm aufweisen. 3 mm (Zellen 150x150 mm). Auch schützende Wärmedämmschichten mit einer Dicke von mehr als 40 mm müssen zusätzlich armiert werden.

* Zusätzliche wärmedämmende Beschichtungen können gemäß den „Empfehlungen für den Einsatz feuerhemmender Beschichtungen für Metallkonstruktionen“ - M.; durchgeführt werden. Stroyizdat, 1984.

Tabelle 2, 4-8 zeigt die Abstände der beheizten Oberfläche zur Achse der Bewehrung (Abb. 1 und 2).

Abb.1. Abstände zur Bewehrungsachse

Abb.2. Durchschnittlicher Abstand zur Bewehrungsachse

In Fällen, in denen die Bewehrung auf verschiedenen Ebenen angeordnet ist, der durchschnittliche Abstand zur Achse der Bewehrung A muss unter Berücksichtigung der Bewehrungsflächen ermittelt werden ( A 1 , A 2 , …, Ein) und ihre entsprechenden Abstände zu den Achsen ( A 1 , A 2 , …, ein), gemessen von der nächstgelegenen beheizten Oberfläche (unten oder seitlich) des Elements, gemäß der Formel

.

2.17. Alle Stähle verringern bei Erwärmung ihre Zug- oder Druckfestigkeit. Der Grad der Widerstandsreduzierung ist bei gehärteten Verstärkungsdrähten aus hochfestem Stahl größer als bei Verstärkungsstäben aus kohlenstoffarmem Stahl.

Die Feuerwiderstandsgrenze gebogener und exzentrisch gestauchter Elemente mit großer Exzentrizität zum Verlust der Tragfähigkeit hängt von der kritischen Erwärmungstemperatur der Bewehrung ab. Die kritische Erwärmungstemperatur der Bewehrung ist die Temperatur, bei der die Zug- oder Druckfestigkeit auf den Wert der in der Bewehrung aus der Normlast entstehenden Spannung absinkt.

2.18. Die Tabellen 5-8 werden für Stahlbetonelemente mit nicht vorgespannter und vorgespannter Bewehrung unter der Annahme erstellt, dass die kritische Erwärmungstemperatur der Bewehrung 500 °C beträgt. Dies entspricht Bewehrungsstählen der Klassen A-I, A-II, A-Iv, A-IIIv, A-IV, At-IV, A-V, At-V. Der Unterschied in den kritischen Temperaturen für andere Bewehrungsklassen sollte berücksichtigt werden, indem die in den Tabellen 5-8 angegebenen Feuerwiderstandsgrenzen mit dem Koeffizienten multipliziert werden J oder die in Tabelle 5-8 angegebenen Abstände zu den Bewehrungsachsen durch diesen Koeffizienten dividieren. Werte J sollte genommen werden:

1. Für Böden und Beläge aus vorgefertigten Stahlbeton-Flachplatten, Massiv- und Hohlkernplatten, bewehrt:

a) Stahlklasse A-III, gleich 1,2;

b) Stähle der Klassen A-VI, AT-VI, AT-VII, B-I, BP-I, gleich 0,9;

c) hochfester Verstärkungsdraht der Klassen B-II, BP-II oder Verstärkungsseile der Klasse K-7, gleich 0,8.

2. Für Böden und Beläge aus vorgefertigten Stahlbetonplatten mit Längstragrippen „unten“ und Kastenprofil sowie Balken, Riegeln und Pfetten entsprechend den festgelegten Bewehrungsklassen: a) J= 1,1; B) J= 0,95; V) J = 0,9.

2.19. Für Bauwerke aus Beton jeglicher Art müssen die Mindestanforderungen für Bauwerke aus Schwerbeton mit einer Feuerwiderstandsdauer von 0,25 bzw. 0,5 Stunden eingehalten werden.

2.20. Die Feuerwiderstandsgrenzen von tragenden Konstruktionen in den Tabellen 2, 4-8 und im Text sind für volle Standardlasten im Verhältnis des Langzeitanteils der Last angegeben G ser auf Volllast V ser, gleich 1. Wenn dieses Verhältnis 0,3 beträgt, erhöht sich die Feuerwiderstandsgrenze um das Zweifache. Für Zwischenwerte G ser / V ser Die Feuerwiderstandsgrenze wird durch lineare Interpolation ermittelt.

2.21. Die Feuerwiderstandsgrenze von Stahlbetonkonstruktionen hängt von ihrem statischen Betriebsmuster ab. Die Feuerwiderstandsgrenze statisch unbestimmter Bauwerke ist größer als die Feuerwiderstandsgrenze statisch bestimmbarer Bauwerke, wenn in den Bereichen negativer Momente die erforderliche Bewehrung vorhanden ist. Die Erhöhung der Feuerwiderstandsgrenze von statisch unbestimmten biegsamen Stahlbetonbauteilen hängt vom Verhältnis der Querschnittsflächen der Bewehrung oberhalb der Stütze und in der Spannweite gemäß Tabelle 1 ab.

Tabelle 1

Das Verhältnis der Bewehrungsfläche über der Stütze zur Bewehrungsfläche in der Spannweite

Erhöhung der Feuerwiderstandsgrenze eines biegsamen, statisch unbestimmten Elements, % im Vergleich zur Feuerwiderstandsgrenze eines statisch unbestimmten Elements

Notiz. Bei mittleren Flächenverhältnissen wird die Erhöhung der Feuerwiderstandsgrenze durch Interpolation ermittelt.

Der Einfluss der statischen Unbestimmtheit von Bauwerken auf die Feuerwiderstandsgrenze wird berücksichtigt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

a) Mindestens 20 % der erforderlichen oberen Bewehrung der Stütze müssen über die Mitte der Spannweite hinausgehen.

b) Die obere Bewehrung über den Außenstützen des Durchlaufsystems muss im Abstand von mindestens 0,4 mm eingefügt werden l von der Stütze zur Spannweite hin ab und brechen dann nach und nach ab ( l- Spannweite);

c) Die gesamte obere Bewehrung über den Zwischenstützen muss mindestens 0,15 bis zur Spannweite reichen l und dann nach und nach abbrechen.

Auf Stützen eingebettete flexible Elemente können als durchgehende Systeme betrachtet werden.

2.22. Tabelle 2 zeigt die Anforderungen an Stahlbetonstützen aus Schwer- und Leichtbeton. Sie enthalten Anforderungen an die Größe von Säulen, die von allen Seiten dem Feuer ausgesetzt sind, sowie von Säulen, die sich in Wänden befinden und einseitig beheizt werden. Gleichzeitig die Größe B Gilt nur für Stützen, deren beheizte Oberfläche bündig mit der Wand abschließt, bzw. für den Teil der Stütze, der aus der Wand herausragt und die Last trägt. Es wird davon ausgegangen, dass in der Wandnähe der Stütze in Richtung der Mindestgröße keine Löcher vorhanden sind B.

Für Säulen mit massivem Rundquerschnitt als Größe B ihr Durchmesser sollte genommen werden.

Stützen mit den in Tabelle 2 angegebenen Parametern weisen eine exzentrisch aufgebrachte Last oder eine Last mit zufälliger Exzentrizität auf, wenn sie mit Stützen von nicht mehr als 3 % des Betonquerschnitts verstärkt werden, mit Ausnahme von Verbindungen.

Die Feuerwiderstandsgrenze von Stahlbetonstützen mit zusätzlicher Bewehrung in Form von geschweißten Quermatten, die in Schritten von nicht mehr als 250 mm eingebaut werden, ist gemäß Tabelle 2 zu ermitteln und mit dem Faktor 1,5 zu multiplizieren.

Eines der Anzeichen ist auch, dass die finanzielle Quelle, aus der die Leistungen gezahlt werden, unterschiedlich ist: Galaganov V.P. Sozialversicherungsrecht. - M.: KNORUS, 2010. - S.520.

a) zentralisierte außerbudgetäre Fonds für die obligatorische Sozialversicherung (FSS Russlands, Pensionsfonds Russlands). Die Mittel werden aus Versicherungsbeiträgen generiert, die von Arbeitgebern, Einzelunternehmern, Rechtsanwälten usw. gezahlt werden. Die Höhe der Versicherungsprämien wird unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeit von Versicherungsrisiken differenziert. Sie sind im Wesentlichen Bestandteile der einheitlichen Sozialsteuer;

b) Haushaltszuweisungen (auf Bundes-, Regional- und Gemeindeebene);

c) Mittel des Arbeitgebers für den Fall, dass in Vereinbarungen, Tarifverträgen oder einem Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Zahlung von Leistungen als Maßnahme zur zusätzlichen Unterstützung des Arbeitnehmers vorgesehen ist.

Die gesetzliche Verankerung der Leistung weist auf die normative Festlegung dieser Leistung hin. Suleymanova G.V., Sozialversicherungsrecht: ein Lehrbuch für Junggesellen. - M., 2013. - S.245. Leistungen können nicht nur in Bundes-, Landes- und Kommunalgesetzen, sondern auch auf der Ebene von Organisationen und Unternehmen in lokalen Regelungen (Tarifverträgen) festgelegt werden. Allerdings wird die örtliche Form der Leistungsabsicherung von Arbeitgebern aus verschiedenen Gründen in den meisten Fällen nicht genutzt. Gemäß Artikel 12 der Verfassung der Russischen Föderation gehören lokale Regierungsbehörden nicht zum System der Regierungsbehörden. Folglich sollten Leistungen, die von kommunalen Behörden aus kommunalen Haushalten gezahlt werden, nicht in das System der Sozialleistungen einbezogen werden. Gleiches gilt für Leistungen, die auf der Grundlage einer Vereinbarung, eines Tarifvertrags oder eines Arbeitsvertrags zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber festgelegt und zu Lasten des Arbeitgebers gezahlt werden. Daher können Leistungen, die im Rahmen kommunaler und lokaler Sozialversicherungsformen gezahlt werden, nicht als soziale (staatliche) Leistungen eingestuft werden, sie sind jedoch im Leistungssystem des russischen Sozialversicherungsrechts enthalten und können als zusätzliche Leistungen betrachtet werden.

Die Abhängigkeit des Anspruchs auf Leistungen oder auf deren Erhalt in einer bestimmten Höhe von der Teilnahme an der Arbeit oder anderen gesellschaftlich nützlichen Aktivitäten. Um dieses Merkmal zu verstehen, ist es notwendig, die Gesetzgebung zu staatlichen Leistungen für Bürger mit Kindern zu berücksichtigen. Bundesgesetz vom 19. Mai 1995 „Über staatliche Leistungen für Bürger mit Kindern“ Über staatliche Leistungen für Bürger mit Kindern: Bundesgesetz der Russischen Föderation vom 19. Mai 1995 Nr. 81-FZ (in der Fassung vom 6. April 2015) / / Russische Zeitung. - 1995. - 24.05. - S.99. Ab dem 1. Januar 2007 haben ausländische Staatsbürger und Staatenlose, die sich vorübergehend in Russland aufhalten, Anspruch auf staatliche Leistungen für Kinder, die nur ihrer obligatorischen Sozialversicherung unterliegen. Mutterschaftsgeld wird derzeit nur an berufstätige (sozialversicherungspflichtige) Frauen, Vertragssoldaten und Vollzeitstudierende in Einrichtungen aller Berufsbildungsstufen gezahlt. Gleichzeitig haben Frauen, die aufgrund der Auflösung von Organisationen oder der Beendigung der Tätigkeit einzelner Unternehmer, der Beendigung ihrer Befugnisse durch private Notare usw. entlassen wurden, Anspruch auf diese Leistung – und zwar innerhalb von 12 Monaten vor dem Tag, an dem sie entlassen wurden in der vorgeschriebenen Weise als arbeitslos anerkannt. Mutterschaftsgeld wird auch Frauen gewährt, deren Mutterschaftsurlaub innerhalb eines Monats nach der Entlassung aus triftigen Gründen begonnen hat (Versetzung des Ehemanns zur Arbeit in eine andere Gegend, Umzug an den Wohnort des Ehemanns; eine Krankheit, die die Fortsetzung der Arbeit verhindert usw.). Leben in einem bestimmten Gebiet; die Notwendigkeit, sich um ein krankes Familienmitglied oder eine behinderte Person der Gruppe 1) zu kümmern.

Im Allgemeinen hängt die Höhe der Leistung nicht von der Dauer der Versicherungserfahrung einer Frau ab und richtet sich nach der Höhe ihres durchschnittlichen Monatseinkommens (Stipendium, Zulage), mit Ausnahme einer Kategorie von Frauen – Frauen, die dies tun nicht über sechs Monate Versicherungserfahrung verfügen.

Die geltende Gesetzgebung sieht kein einheitliches Verfahren zur Leistungszuweisung vor und sieht hierfür mehrere Methoden vor.

1) Ermittlung der Leistungshöhe auf Basis des festen (Grund-)Betrags. Dabei werden die Beträge derjenigen Leistungen festgelegt, die entsprechend ihrer Zweckbestimmung Mehraufwendungen ausgleichen sollen und zusammen mit anderen Einkommensquellen (Verdienst, Rente etc.) als Pauschalleistung anlässlich der Auszahlung gezahlt werden Geburt eines Kindes, eine Bestattungsbeihilfe und andere.

Lange Zeit wurde der Mindestlohn (Mindestlohn) als Bemessungsgrundlage für die Höhe der Sozialleistungen herangezogen. Beispielsweise wurde die Höhe der Leistungen für Bürger mit Kindern wie folgt festgelegt: eine einmalige Leistung anlässlich der Geburt eines Kindes – 15 Mindestlöhne, eine Leistung für die Dauer der Beurlaubung zur Betreuung eines Kindes bis zu einem Jahr anderthalb Jahre – 2 Mindestlöhne monatlich, eine Leistung für ein Kind bis zum Alter von sechzehn Jahren – 70 % des Mindestlohns monatlich usw. Da der Mindestlohn jedoch sehr niedrig war, sah das Bundesgesetz „Über das Verfahren zur Festsetzung der Höhe von Stipendien und Sozialleistungen in der Russischen Föderation“ vor, dass die Höhe von Stipendien, Leistungen und anderen obligatorischen Sozialleistungen in der Russischen Föderation in bestimmt wird Gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation werden die Löhne je nach Mindestbetrag in festen Beträgen (in Geldbeträgen) festgesetzt.

Gleichzeitig werden die Mindestbeträge für Stipendien, Leistungen und andere obligatorische Sozialleistungen jährlich durch Bundesgesetz festgelegt.

2) Festlegung der Leistungshöhe anhand des Existenzminimums. Für bestimmte Leistungsarten sieht das Gesetz unmittelbar vor, dass sich deren Höhe am Existenzminimum orientiert. Dabei handelt es sich um Leistungen, die dazu dienen, zumindest einen Teil des Lebensunterhalts zu sichern, wenn kein Verdienst oder sonstiges Einkommen vorhanden ist. So kann die Höhe des Arbeitslosengeldes in der vorgeschriebenen Weise 20, 30 oder 40 % des in einem Teilgebiet der Russischen Föderation angesammelten Existenzminimums betragen.

3) Festlegung der Leistungshöhe auf der Grundlage des Einkommens des Leistungsempfängers. Dabei werden die Beträge derjenigen Leistungen bestimmt, die nach ihrer Zweckbestimmung dazu bestimmt sind, den vorübergehend entgangenen Verdienst des Leistungsempfängers (ganz oder teilweise) zu ersetzen. Zu diesen Leistungen gehören: Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit, die auf 60 bis 100 % des durchschnittlichen Verdienstes des Leistungsempfängers festgesetzt werden; Mutterschaftsgeld, das in Höhe des durchschnittlichen Verdienstes (Bargeld, Stipendium) einer Frau während ihres Mutterschaftsurlaubs gewährt wird; Arbeitslosengeld für Bürger, die in den letzten 12 Monaten vor der Anerkennung als arbeitslos mindestens 26 Kalenderwochen vollzeitbeschäftigt waren, wird in Höhe von 75 bis 45 % des Arbeitsentgelts des Leistungsempfängers gewährt.

Das Verfahren und die Bedingungen für die Ernennung und Zahlung dieser staatlichen Leistungen werden von dem von der Regierung der Russischen Föderation ermächtigten föderalen Exekutivorgan festgelegt, soweit nicht im Bundesgesetz Nr. 81-FZ über staatliche Leistungen für Bürger mit Kindern festgelegt: Bundes Gesetz der Russischen Föderation vom 19. Mai 1995 Nr. 81-FZ (in der Fassung vom 04.06.2015) // Russisches Gas. - 1995. - 24.05. - S.99. Das Verfahren zur Bereitstellung der Informationen, die für die Ernennung und Zahlung einer einmaligen Leistung an die schwangere Ehefrau eines Wehrpflichtigen im Wehrdienst und einer monatlichen Leistung für das Kind eines Wehrpflichtigen im Wehrdienst erforderlich sind Dienst bei der Einberufung an Bürger, die Anspruch auf diese Leistungen haben, und auch die für die Ernennung und Auszahlung dieser Leistungen zuständigen Stellen werden von der Regierung der Russischen Föderation bestimmt.