heim · Andere · Gipsgewebe GOST 5336 80. Technische Spezifikationen: Einfach gewebtes Stahldrahtgewebe. Spezifikationen. Verweisen Sie auf regulatorische und technische Dokumente

Gipsgewebe GOST 5336 80. Technische Spezifikationen: Einfach gewebtes Stahldrahtgewebe. Spezifikationen. Verweisen Sie auf regulatorische und technische Dokumente

GEFLOCHTENES STAHLGEWEBE
EINZEL

TECHNISCHE BEDINGUNGEN

GOST 5336-80

VERLAG DER STANDARDS

Moskau

STAATLICHER STANDARD DER UDSSR-UNION

Datum der Einführung 01.01.82

Diese Norm gilt für stahlgewebte Einzelmaschen mit Rauten- und Quadratmaschen , Hergestellt durch das Weben flacher Spiralen zu einem Dreher Stahldraht und zur Umzäunung verwendet , Wärmedämmung funktioniert, Befestigung von Grubenbauen in Bergwerken und Bergwerken , Materialien sieben.

(Geänderte Version , Ändern Nr. 1 , 2).

1. HAUPTPARAMETER UND ABMESSUNGEN

1.1. Das Raster ist entsprechend der Form der Zellen unterteilt:

rhombisch - P ( scharfe Ecke Diamant sollte 60 sein ° ) - ;

nach Oberflächentyp:

ohne Abdeckung ,

aus verzinktem Draht - 0.

Basierend auf der Genauigkeit der Zellengröße werden die Gitter in die Gruppen 1 und 2 unterteilt.

(Geänderte Version , Ändern Nr. 1 , 2).

1.2. Die Größe der lichten Seite der Zelle und der Durchmesser des Drahtes müssen den Angaben in der Tabelle entsprechen. 1.

Tabelle 1

Die Telefonnummer

Normale Größe Seiten der Zelle im Licht , mm

Nenndrahtdurchmesser , mm

Mit rhombischer Zelle

1,2
1,4

Mit Rauten- oder Quadratmaschen

1,2
1,4

1,4
1,6

1,8
2,0

Mit quadratischer Zelle

2,0
2,5

2,0
2,5

2,5
3,0

Nach Vereinbarung zwischen Verbraucher und Hersteller ist die Herstellung von Leichtgeweben (LW) Nr. 20 gestattet , 25, 35 aus kohlenstoffarmem, thermisch unbehandeltem, unbeschichtetem Draht mit einem Nenndurchmesser von 1 , 8 mm statt 2 , 0 mm; Maschen Nr. 45 aus Draht mit einem Durchmesser von 2 , 0 mm statt 2 , 5 mm; Nr. 50 aus Draht mit einem Durchmesser von 2 , 5 mm; Nr. 80 aus Draht mit einem Durchmesser von 3 , 0 mm Nr. 100 aus Draht mit einem Durchmesser von 4 , 0 mm.

(Geänderte Version , Ändern Nr. 1 , 3).

Beispiele für Symbole

Netz mit rhombischer Zelle Nr. 12 , aus thermisch unbehandeltem Draht , Durchmesser 1 , 6 mm , Gruppe 1:

Netz 1-Р-12-1 , 6 GOST 5336-80

Netz mit quadratischer Zelle Nr. 20 , aus verzinktem Draht , Durchmesser 2 , 0 mm , Gruppe 2:

Maschenweite 2-20-2 , 0-0 GOST 5336-80

Netz mit einer quadratischen Zelle Nr. 20 aus Draht mit einem Durchmesser von 1 , 8mm:

Netz 20-OB GOST 5336-80

(Geänderte Version , Ändern Nr. 2).

1.3. Die maximale Abweichung für die arithmetische mittlere Größe der Zellseite sollte + 6 % für Maschen der 1. Gruppe und + 10 % für Maschen der 2. Gruppe nicht überschreiten.

(Geänderte Version , Ändern Nr. 1).

1.4. Die maximale Abweichung des Zellwinkels vom Nennwert sollte nicht überschritten werden ± 10° .

1.5. Die Maschenweite und die maximalen Abweichungen müssen den Angaben in der Tabelle entsprechen. 2.

Netz Nr. 15 aus Draht mit einem Durchmesser von 2 , 0 mm können in Breiten bis 2000 mm hergestellt werden.

Tabelle 2

Gitternummer

Breite , mm

Abweichungen begrenzen , mm

1. Gruppe

2. Gruppe

1000

10-15

1000, 1500

20-35

1000, 1500, 2000

1,12 Zellen

45-60

1500, 2000

1,6 Zellen

80-100

2000, 2500, 3000

(Geänderte Version , Ändern Nr. 1).

2. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN

2.1. Netze müssen gemäß den Anforderungen dieser Norm hergestellt werden technische Vorschriften, genehmigt in in der vorgeschriebenen Weise, aus kohlenstoffarmem, thermisch unbehandeltem, unbeschichtetem oder verzinktem Draht mit normaler Fertigungsgenauigkeit gemäß TU 14-4-1563-89.

Gitter der 1. Gruppe müssen aus Draht mit Minus bestehen maximale Abweichungen, gleich der Summe der Absolutwerte der maximalen Abweichungen.

(Geänderte Version , Ändern Nr. 1 , 3).

2.2. Jede Spirale muss aus einem Draht bestehen.

2.3. Benachbarte Spiralen müssen mit allen Windungen lückenlos ineinander verwoben sein.

2.4. Das Gitter sollte keine umgekehrten Spiralen enthalten.

(Geänderte Version , Ändern Nr. 2).

2.5. Die Enden der Spiralen auf beiden Seiten des Netzes müssen abgeschnitten und jedes Ende an der Verbindungsstelle zu einer eigenen Spirale gebogen werden.

2.6. Nach der Produktion werden die Netze zu Rollen gerollt. Die Rolle muss aus einem Stück Netz mit einer Länge von mindestens 5 m bei den Gittern Nr. 5-60 und mindestens 3 m bei den Gittern Nr. 80 bestehen , 100.

Es ist erlaubt, Rollen aus zwei spiralförmig zusammengenähten Teilen zu rollen.

Bei Maschen der 1. Gruppe muss die Rolle aus einem Stück mit einer Länge von mindestens 10 m für Maschen Nr. 5-60 und mindestens 5 m für Maschen Nr. 80 bestehen , 100.

(Geänderte Version , Ändern Nr. 1 , 2).

2.7. Das Gewicht der Rolle sollte 80 kg nicht überschreiten. Bei den Maschen Nr. 80 und 100 darf das Gewicht der Maschenrolle auf 250 kg erhöht werden.

(Geänderte Version , Ändern Nr. 1).

3. ANNAHMEREGELN

3.1. Netze werden stapelweise angenommen. Die Gruppe muss aus gleichzahligen Gittern bestehen , gleiche Breite , einem Material und mit einem Qualitätsdokument ausgestellt. Das Qualitätsdokument muss enthalten:

Warenzeichen bzw. Name und Warenzeichen des Herstellers;

Gittersymbol;

, Gesamtmaschenweite in Quadratmetern;

Anzahl der Rollen in einer Charge.

(Geänderte Version , Ändern Nr. 1).

3.2. Um die Qualität des Gewebes zu überprüfen , Biegen der Enden der Spirale , arithmetischer Mittelwert der Zellseitengröße im Licht , Länge , Maschenweite und Zellwinkel, 5 % der Rollen werden aus der Charge ausgewählt , aber nicht weniger als zwei.

(Geänderte Version , Ändern Nr. 2).

3.3. Ergeben sich bei mindestens einem der Indikatoren ungenügende Prüfergebnisse, erfolgt eine erneute Prüfung mit doppelter Rollenzahl.

Ergebnisse noch einmal prüfen an die gesamte Partei verteilt.

(Geänderte Version , Ändern Nr. 1).

4. TESTMETHODEN

4.1. Die Qualität des Gewebes und die Biegung der Spiralenden werden beim Aufwickeln der Geweberollen visuell festgestellt.

4.2. An drei Stellen des Rasters wird der arithmetische Mittelwert der Zellseitengröße im Licht ermittelt , mindestens 100 mm vom Rand entfernt , Zählen Sie in zwei Richtungen parallel zu den Seiten der Zelle, 10 Zellen für die Gitter Nr. 5-15 und 5 Zellen für die Gitter Nr. 20-100, und messen Sie die Länge des Abschnitts , inklusive einem Enddraht , auf dem sich die gezählten Zellen befinden. Die Länge des Abschnitts zur Bestimmung des arithmetischen Mittelwerts der Zellseitengröße im Licht wird mit einem Meter oder einem Lineal mit einer Teilung von 1 mm gemessen.

Der arithmetische Mittelwert der Zellseitengröße im Licht ( A), mm , nach der Formel berechnet

Wo l- Länge des Abschnitts , auf dem sich nacheinander gezählt in den entsprechenden Richtungen 5 oder 10 Zellen befinden , mm;

N- Anzahl der gezählten Zellen;

D- Nenndrahtdurchmesser , mm.

Der Endwert der arithmetischen Mittelgröße der Zellseite im Licht wird als arithmetisches Mittel aus sechs Messungen ermittelt.

4.3. Der Drahtdurchmesser wird vor der Herstellung des Netzes mit einem Mikrometer gemäß GOST 6507-90 gemessen.

(Geänderte Version , Ändern Nr. 2).

4.4. Die Breite des Netzes wird anhand der überstehenden gebogenen Enden der Drähte mit einem Meter oder Maßband mit einem Teilungswert von 1 mm gemessen. Die Länge des Netzes wird im gedehnten Zustand gemessen , ohne Änderungen der Zellform , Meter- oder Maßband mit 1-mm-Teilung oder Zähler.

4.5. Der Zellwinkel wird mit einem Winkelmesser nach GOST 5378-88 oder mit einer Schablone an drei Stellen im Raster überprüft , aber nicht näher als 2 Zellen vom Rand des Rasters entfernt.

5. VERPACKUNG , MARKIERUNG , TRANSPORT UND LAGERUNG

Mesh-Verpackung , in den hohen Norden und in schwer zugängliche Gebiete transportiert , muss GOST 15846-79 entsprechen.

(Geänderte Version , Ändern Nr. 1 , 2).

5.3. Auf Wunsch des Verbrauchers wird das Netz gemäß der Zulassung mit ZhKB-Konservierungsschmiermittel beschichtet technische Dokumentation oder eine Mischung aus flüssigem Beton und Industrieöl gemäß GOST 20799-88 im Verhältnis 1:1.

5.4. Am Ende der Rolle oder des Beutels muss ein Etikett angebracht werden , die darauf hinweisen:

Warenzeichen bzw. Name und Warenzeichen des Herstellers;

Name und Warenzeichen des Herstellers;

Gittersymbol;

Breite in Millimetern und Maschenlänge in Metern , Gesamtmaschenweite in Quadratmetern.

5.3 - 5.4. (Geänderte Version , Ändern Nr. 1).

5.4a. Transportkennzeichnung - gemäß GOST 14192-77.

(Zusätzlich eingeführt , Ändern Nr. 1).

5.5. Der Transport des Netzes erfolgt in Säcken nach GOST 26663-76 oder in Rollen. Es ist möglich, Pakete ohne Verwendung von Paletten zu bilden.

Rollendurchmesser - von 200 bis 600 mm , Länge - von 1000 bis 3000 mm. Das Paket wird aus Rollen geformt. Maße Paket: Länge von 1000 bis 3000 mm , Breite ab 1870 mm , Höhe bis 1400 mm. Ein vergrößertes Frachtpaket entsteht, wenn zwei oder mehr Rollen zum Verbraucher transportiert werden.

Verpackungsmittel sind:

Walzdrahtdurchmesser 6 , 5 mm gemäß GOST 14085-79;

Draht und Band gemäß anderen behördlichen und technischen Unterlagen.

Das Gewicht des Pakets beträgt nicht mehr als 1 Tonne.

Der Transport von Netzen erfolgt mit allen Transportmitteln gemäß den Vorschriften für die Güterbeförderung. , gelten für Transporte dieser Art und Technische Bedingungen für das Laden und Sichern der Ladung , genehmigt vom Eisenbahnministerium der UdSSR. Der Transport per Bahn erfolgt per Wagenladung oder Kleinsendungen. Auf offenen Schienenfahrzeugen wird das Netz nur in Paketen transportiert.

Die Bedingungen für den Transport des Netzes hinsichtlich der Einwirkung klimatischer Faktoren müssen den Lagerbedingungen 5 und 8 gemäß GOST 15150-69 entsprechen.

(Geänderte Version , Ändern Nr. 1 , 2, 3).

5.6. Die Lagerung von Netzen muss den Bedingungen 5 gemäß GOST 15150-69 entsprechen.

(Geänderte Version , Ändern Nr. 1).

ANWENDUNG

Information

Tabelle des aktiven Abschnitts und der theoretischen Masse von 1 m 2 Maschen

Gitternummer

Der Durchmesser des Drahtes ,
mm

Live-Mesh-Bereich ,
%

Gewicht 1 m 2 Maschenweite ,
kg

Netz mit rhombischer Zelle

55,9

4,52

61,0

3,73

1,2
1,4

69,8
65,5

2,78
3,80

Netz mit Rauten- oder Quadratmaschen

1,2
1,4

75,3 (78,9)
71,5 (76,2)

2,20 (1,96)
3,00 (2,68)

1,4
1,6

76,3 (79,0)
73,3 (77,0)

2,48 (2,24)
3,24 (2,92)

1,6
1,8

77,5 (80,9)
76,0 (78,9)

2,57 (2,27)
3,25 (2,88)

81,4

3,00 (2,66)

Quadratisches Netz

73,0

3,60

2,0
2,5

84,7
81,8

2,15
3,36

2,0
2,5

91,0
87,0

1,56
2,44

2,5
3,0

84,4
87,0

1,87
2,70

88,8

2,42

90,5

2,00

90,3

2,76

90,5

3,40

Notiz. Werte , in Klammern angegeben , Auf Gitter mit einer quadratischen Zelle anwenden.

(Geänderte Version , Ändern Nr. 2 , 3).

INFORMATIONEN

1. ENTWICKELT UND EINGEFÜHRT vom Ministerium für Metallurgie der UdSSR

ENTWICKLER

KG. Zalyalutdinov , AUF DER. Galkina , V.D. Jegorow , L.A. Parschina , G.L. Cedun

2. Durch den Beschluss genehmigt und in Kraft getreten Staatskomitee UdSSR gemäß den Normen vom 31.03.80 Nr. 1466

3. STATT GOST 5336-67

4. REFERENZ REGULATIVE UND TECHNISCHE DOKUMENTE

, 6-89, 7-91)

GEFLOCHTENES STAHLGEWEBE
EINZEL

TECHNISCHE BEDINGUNGEN

GOST 5336-80

VERLAG DER STANDARDS

Moskau

STAATLICHER STANDARD DER UDSSR-UNION

Datum der Einführung 01.01.82

Diese Norm gilt für stahlgewebte Einzelmaschen mit Rauten- und Quadratmaschen , Hergestellt durch das Weben flacher Spiralen aus Stahldraht zu einer Schleife und wird für Zäune verwendet , Wärmedämmung funktioniert , Befestigung von Grubenbauen in Bergwerken und Bergwerken , Materialien sieben.

(Geänderte Version , Ändern Nr. 1 , 2).

1. HAUPTPARAMETER UND ABMESSUNGEN

1.1. Das Raster ist entsprechend der Form der Zellen unterteilt:

rhombisch - P (der spitze Winkel der Raute sollte 60 betragen ° ) - ;

nach Oberflächentyp:

ohne Abdeckung ,

aus verzinktem Draht - 0.

Basierend auf der Genauigkeit der Zellengröße werden die Gitter in die Gruppen 1 und 2 unterteilt.

(Geänderte Version , Ändern Nr. 1 , 2).

1.2. Die Größe der lichten Seite der Zelle und der Durchmesser des Drahtes müssen den Angaben in der Tabelle entsprechen. 1.

Tabelle 1

Die Telefonnummer

Nominale Größe der freien Zellenseite , mm

Nenndrahtdurchmesser , mm

Mit rhombischer Zelle

1,2
1,4

Mit Rauten- oder Quadratmaschen

1,2
1,4

1,4
1,6

1,8
2,0

Mit quadratischer Zelle

2,0
2,5

2,0
2,5

2,5
3,0

Nach Vereinbarung zwischen Verbraucher und Hersteller ist die Herstellung von Leichtgeweben (LW) Nr. 20 gestattet , 25, 35 aus kohlenstoffarmem, thermisch unbehandeltem, unbeschichtetem Draht mit einem Nenndurchmesser von 1 , 8 mm statt 2 , 0 mm; Maschen Nr. 45 aus Draht mit einem Durchmesser von 2 , 0 mm statt 2 , 5 mm; Nr. 50 aus Draht mit einem Durchmesser von 2 , 5 mm; Nr. 80 aus Draht mit einem Durchmesser von 3 , 0 mm Nr. 100 aus Draht mit einem Durchmesser von 4 , 0 mm.

(Geänderte Version , Ändern Nr. 1 , 3).

Beispiele für Symbole

Netz mit rhombischer Zelle Nr. 12 , aus thermisch unbehandeltem Draht , Durchmesser 1 , 6 mm , Gruppe 1:

Netz 1-Р-12-1 , 6 GOST 5336-80

Netz mit quadratischer Zelle Nr. 20 , aus verzinktem Draht , Durchmesser 2 , 0 mm , Gruppe 2:

Maschenweite 2-20-2 , 0-0 GOST 5336-80

Netz mit einer quadratischen Zelle Nr. 20 aus Draht mit einem Durchmesser von 1 , 8mm:

Netz 20-OB GOST 5336-80

(Geänderte Version , Ändern Nr. 2).

1.3. Die maximale Abweichung für die arithmetische mittlere Größe der Zellseite sollte + 6 % für Maschen der 1. Gruppe und + 10 % für Maschen der 2. Gruppe nicht überschreiten.

(Geänderte Version , Ändern Nr. 1).

1.4. Die maximale Abweichung des Zellwinkels vom Nennwert sollte nicht überschritten werden ± 10° .

1.5. Die Maschenweite und die maximalen Abweichungen müssen den Angaben in der Tabelle entsprechen. 2.

Netz Nr. 15 aus Draht mit einem Durchmesser von 2 , 0 mm können in Breiten bis 2000 mm hergestellt werden.

Tabelle 2

Gitternummer

Breite , mm

Abweichungen begrenzen , mm

1. Gruppe

2. Gruppe

1000

10-15

1000, 1500

20-35

1000, 1500, 2000

1,12 Zellen

45-60

1500, 2000

1,6 Zellen

80-100

2000, 2500, 3000

(Geänderte Version , Ändern Nr. 1).

2. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN

2.1. Netze müssen gemäß den Anforderungen dieser Norm gemäß den technischen Regeln hergestellt werden , nach dem festgelegten Verfahren genehmigt , aus kohlenstoffarmem, thermisch unbehandeltem, unbeschichtetem oder verzinktem Draht mit normaler Fertigungsgenauigkeit gemäß TU 14-4-1563-89.

Gitter der 1. Gruppe müssen aus Draht mit minus maximalen Abweichungen bestehen , gleich der Summe der Absolutwerte der maximalen Abweichungen.

(Geänderte Version , Ändern Nr. 1 , 3).

2.2. Jede Spirale muss aus einem Draht bestehen.

2.3. Benachbarte Spiralen müssen mit allen Windungen lückenlos ineinander verwoben sein.

2.4. Das Gitter sollte keine umgekehrten Spiralen enthalten.

(Geänderte Version , Ändern Nr. 2).

2.5. Die Enden der Spiralen auf beiden Seiten des Netzes müssen abgeschnitten und jedes Ende an der Verbindungsstelle zu einer eigenen Spirale gebogen werden.

2.6. Nach der Produktion werden die Netze zu Rollen gerollt. Die Rolle muss aus einem Stück Netz mit einer Länge von mindestens 5 m bei den Gittern Nr. 5-60 und mindestens 3 m bei den Gittern Nr. 80 bestehen , 100.

Es ist erlaubt, Rollen aus zwei spiralförmig zusammengenähten Teilen zu rollen.

Bei Maschen der 1. Gruppe muss die Rolle aus einem Stück mit einer Länge von mindestens 10 m für Maschen Nr. 5-60 und mindestens 5 m für Maschen Nr. 80 bestehen , 100.

(Geänderte Version , Ändern Nr. 1 , 2).

2.7. Das Gewicht der Rolle sollte 80 kg nicht überschreiten. Bei den Maschen Nr. 80 und 100 darf das Gewicht der Maschenrolle auf 250 kg erhöht werden.

(Geänderte Version , Ändern Nr. 1).

3. ANNAHMEREGELN

3.1. Netze werden stapelweise angenommen. Die Gruppe muss aus gleichzahligen Gittern bestehen , gleiche Breite , einem Material und mit einem Qualitätsdokument ausgestellt. Das Qualitätsdokument muss enthalten:

Warenzeichen bzw. Name und Warenzeichen des Herstellers;

Gittersymbol;

, Gesamtmaschenweite in Quadratmetern;

Anzahl der Rollen in einer Charge.

(Geänderte Version , Ändern Nr. 1).

3.2. Um die Qualität des Gewebes zu überprüfen , Biegen der Enden der Spirale , arithmetischer Mittelwert der Zellseitengröße im Licht , Länge , Maschenweite und Zellwinkel, 5 % der Rollen werden aus der Charge ausgewählt , aber nicht weniger als zwei.

(Geänderte Version , Ändern Nr. 2).

3.3. Ergeben sich bei mindestens einem der Indikatoren ungenügende Prüfergebnisse, erfolgt eine erneute Prüfung mit doppelter Rollenzahl.

Die Ergebnisse der Nachprüfung werden auf die gesamte Charge angewendet.

(Geänderte Version , Ändern Nr. 1).

4. TESTMETHODEN

4.1. Die Qualität des Gewebes und die Biegung der Spiralenden werden beim Aufwickeln der Geweberollen visuell festgestellt.

4.2. An drei Stellen des Rasters wird der arithmetische Mittelwert der Zellseitengröße im Licht ermittelt , mindestens 100 mm vom Rand entfernt , Zählen Sie in zwei Richtungen parallel zu den Seiten der Zelle, 10 Zellen für die Gitter Nr. 5-15 und 5 Zellen für die Gitter Nr. 20-100, und messen Sie die Länge des Abschnitts , inklusive einem Enddraht , auf dem sich die gezählten Zellen befinden. Die Länge des Abschnitts zur Bestimmung des arithmetischen Mittelwerts der Zellseitengröße im Licht wird mit einem Meter oder einem Lineal mit einer Teilung von 1 mm gemessen.

Der arithmetische Mittelwert der Zellseitengröße im Licht ( A), mm , nach der Formel berechnet

Wo l- Länge des Abschnitts , auf dem sich nacheinander gezählt in den entsprechenden Richtungen 5 oder 10 Zellen befinden , mm;

N- Anzahl der gezählten Zellen;

D- Nenndrahtdurchmesser , mm.

Der Endwert der arithmetischen Mittelgröße der Zellseite im Licht wird als arithmetisches Mittel aus sechs Messungen ermittelt.

4.3. Der Drahtdurchmesser wird vor der Herstellung des Netzes mit einem Mikrometer gemäß GOST 6507-90 gemessen.

(Geänderte Version , Ändern Nr. 2).

4.4. Die Breite des Netzes wird anhand der überstehenden gebogenen Enden der Drähte mit einem Meter oder Maßband mit einem Teilungswert von 1 mm gemessen. Die Länge des Netzes wird im gedehnten Zustand gemessen , ohne Änderungen der Zellform , Meter- oder Maßband mit 1-mm-Teilung oder Zähler.

4.5. Der Zellwinkel wird mit einem Winkelmesser nach GOST 5378-88 oder mit einer Schablone an drei Stellen im Raster überprüft , aber nicht näher als 2 Zellen vom Rand des Rasters entfernt.

5. VERPACKUNG , MARKIERUNG , TRANSPORT UND LAGERUNG

Mesh-Verpackung , in den hohen Norden und in schwer zugängliche Gebiete transportiert , muss GOST 15846-79 entsprechen.

(Geänderte Version , Ändern Nr. 1 , 2).

5.3. Auf Wunsch des Verbrauchers wird das Netz mit ZhKB-Konservierungsfett gemäß genehmigter technischer Dokumentation oder mit einer Mischung aus ZhKB und Industrieöl gemäß GOST 20799-88 im Verhältnis 1:1 beschichtet.

5.4. Am Ende der Rolle oder des Beutels muss ein Etikett angebracht werden , die darauf hinweisen:

Warenzeichen bzw. Name und Warenzeichen des Herstellers;

Name und Warenzeichen des Herstellers;

Gittersymbol;

Breite in Millimetern und Maschenlänge in Metern , Gesamtmaschenweite in Quadratmetern.

5.3 - 5.4. (Geänderte Version , Ändern Nr. 1).

5.4a. Transportkennzeichnung - gemäß GOST 14192-77.

(Zusätzlich eingeführt , Ändern Nr. 1).

5.5. Der Transport des Netzes erfolgt in Säcken nach GOST 26663-76 oder in Rollen. Es ist möglich, Pakete ohne Verwendung von Paletten zu bilden.

Rollendurchmesser - von 200 bis 600 mm , Länge - von 1000 bis 3000 mm. Das Paket wird aus Rollen geformt. Gesamtabmessungen des Pakets: Länge von 1000 bis 3000 mm , Breite ab 1870 mm , Höhe bis 1400 mm. Ein vergrößertes Frachtpaket entsteht, wenn zwei oder mehr Rollen zum Verbraucher transportiert werden.

Verpackungsmittel sind:

Walzdrahtdurchmesser 6 , 5 mm gemäß GOST 14085-79;

Draht und Band gemäß anderen behördlichen und technischen Unterlagen.

Das Gewicht des Pakets beträgt nicht mehr als 1 Tonne.

Der Transport von Netzen erfolgt mit allen Transportmitteln gemäß den Vorschriften für die Güterbeförderung. , gelten für Transporte dieser Art und Technische Bedingungen für das Laden und Sichern der Ladung , genehmigt vom Eisenbahnministerium der UdSSR. Der Transport per Bahn erfolgt per Wagenladung oder Kleinsendungen. Auf offenen Schienenfahrzeugen wird das Netz nur in Paketen transportiert.

Die Bedingungen für den Transport des Netzes hinsichtlich der Einwirkung klimatischer Faktoren müssen den Lagerbedingungen 5 und 8 gemäß GOST 15150-69 entsprechen.

(Geänderte Version , Ändern Nr. 1 , 2, 3).

5.6. Die Lagerung von Netzen muss den Bedingungen 5 gemäß GOST 15150-69 entsprechen.

(Geänderte Version , Ändern Nr. 1).

ANWENDUNG

Information

Tabelle des aktiven Abschnitts und der theoretischen Masse von 1 m 2 Maschen

Gitternummer

Der Durchmesser des Drahtes ,
mm

Live-Mesh-Bereich ,
%

Gewicht 1 m 2 Maschenweite ,
kg

Netz mit rhombischer Zelle

55,9

4,52

61,0

3,73

1,2
1,4

69,8
65,5

2,78
3,80

Netz mit Rauten- oder Quadratmaschen

1,2
1,4

75,3 (78,9)
71,5 (76,2)

2,20 (1,96)
3,00 (2,68)

1,4
1,6

76,3 (79,0)
73,3 (77,0)

2,48 (2,24)
3,24 (2,92)

1,6
1,8

77,5 (80,9)
76,0 (78,9)

2,57 (2,27)
3,25 (2,88)

81,4

3,00 (2,66)

Quadratisches Netz

73,0

3,60

2,0
2,5

84,7
81,8

2,15
3,36

2,0
2,5

91,0
87,0

1,56
2,44

2,5
3,0

84,4
87,0

1,87
2,70

88,8

2,42

90,5

2,00

90,3

2,76

90,5

3,40

Notiz. Werte , in Klammern angegeben , Auf Gitter mit einer quadratischen Zelle anwenden.

(Geänderte Version , Ändern Nr. 2 , 3).

INFORMATIONEN

1. ENTWICKELT UND EINGEFÜHRT vom Ministerium für Metallurgie der UdSSR

ENTWICKLER

KG. Zalyalutdinov , AUF DER. Galkina , V.D. Jegorow , L.A. Parschina , G.L. Cedun

2. GENEHMIGT UND IN KRAFT getreten durch Beschluss des Staatlichen Normenausschusses der UdSSR vom 31. März 1980 Nr. 1466

3. STATT GOST 5336-67

4. REFERENZ REGULATIVE UND TECHNISCHE DOKUMENTE

, 6-89, 7-91)

GOST 5336-80

ZWISCHENSTAATLICHER STANDARD

GEFLOCHTENES STAHLGEWEBE
EINZEL

Technische Bedingungen

Datum der Einführung 01.01.82

Diese Norm gilt für stahlgewebte Einzelmaschen mit Rauten- und Quadratmaschen , Hergestellt durch das Weben flacher Spiralen aus Stahldraht zu einer Schleife und wird für Zäune verwendet , Wärmedämmung funktioniert , Befestigung von Grubenbauen in Bergwerken und Bergwerken , Materialien sieben.

(Geänderte Version , Ändern Nr. 1 , 2).

1. HAUPTPARAMETER UND ABMESSUNGEN

1.1. Das Raster ist entsprechend der Form der Zellen unterteilt:

rhombisch - P (der spitze Winkel der Raute sollte 60 betragen ° ) - ;

nach Oberflächentyp:

ohne Abdeckung ,

aus verzinktem Draht - 0.

Basierend auf der Genauigkeit der Zellengröße werden die Gitter in die Gruppen 1 und 2 unterteilt.

(Geänderte Version , Ändern Nr. 1 , 2).

1.2. Die Größe der lichten Seite der Zelle und der Durchmesser des Drahtes müssen den Angaben in entsprechen.

Gitternummer

Nennseitengröße
Zellen im Licht , mm

Nenndrahtdurchmesser , mm

Mit rhombischer Zelle

Mit Rauten- oder Quadratmaschen

Mit quadratischer Zelle

Nach Vereinbarung zwischen Verbraucher und Hersteller ist die Herstellung von Leichtgeweben (LW) Nr. 20 gestattet , 25, 35 aus kohlenstoffarmem, thermisch unbehandeltem, unbeschichtetem Draht mit einem Nenndurchmesser von 1 , 8 mm statt 2 , 0 mm; Maschen Nr. 45 aus Draht mit einem Durchmesser von 2 , 0 mm statt 2 , 5 mm; Nr. 50 aus Draht mit einem Durchmesser von 2 , 5 mm; Nr. 80 aus Draht mit einem Durchmesser von 3 , 0 mm Nr. 100 aus Draht mit einem Durchmesser von 4 , 0 mm.

(Geänderte Version , Ändern Nr. 1 , 3).

Beispiele für Symbole

Netz mit rhombischer Zelle Nr. 12 , aus thermisch unbehandeltem Draht , Durchmesser 1 , 6 mm , Gruppe 1:

Netz 1-Р-12-1 , 6 GOST 5336-80

Netz mit quadratischer Zelle Nr. 20 , aus verzinktem Draht , Durchmesser 2 , 0 mm , Gruppe 2:

Maschenweite 2-20-2 , 0-0 GOST 5336-80

Netz mit einer quadratischen Zelle Nr. 20 aus Draht mit einem Durchmesser von 1 , 8mm:

Netz 20-OB GOST 5336-80

(Geänderte Version , Ändern Nr. 2).

1.3. Die maximale Abweichung für die arithmetische Mittelgröße der Zellseite sollte + 6 % für Maschen der 1. Gruppe und + 10 % für Maschen der 2. Gruppe nicht überschreiten.

(Geänderte Version , Ändern Nr. 1).

1.4. Die maximale Abweichung des Zellwinkels vom Nennwert sollte nicht überschritten werden ± 10° .

1.5. Die Maschenweite und die maximalen Abweichungen müssen den Angaben in entsprechen.

Netz Nr. 15 aus Draht mit einem Durchmesser von 2 , 0 mm können in Breiten bis 2000 mm hergestellt werden.

Gitternummer

Breite , mm

Abweichungen begrenzen , mm

Gruppe 1

Gruppe 2

1000

10-15

1000, 1500

1,12 Zellen

20-35

1000, 1500, 2000

45-60

1500, 2000

1,6 Zellen

80-100

2000, 2500, 3000

(Geänderte Version , Ändern Nr. 1).

2. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN

Mesh-Verpackung , in den hohen Norden und in schwer zugängliche Gebiete transportiert , muss GOST 15846 entsprechen.

(Geänderte Version , Ändern Nr. 1 , 2).

(Zusätzlich eingeführt , Ändern Nr. 1).

Draht und Band gemäß anderen behördlichen und technischen Unterlagen.

Das Gewicht des Pakets beträgt nicht mehr als 1 Tonne.

Netze werden mit allen Transportmitteln vorschriftsmäßig transportiert Güterverkehr, gelten für Transporte dieser Art und Technische Bedingungen für das Laden und Sichern der Ladung , genehmigt vom Eisenbahnministerium der UdSSR. Transport per Eisenbahn erfolgt per Wagenladung oder Kleintransporten. Auf offenen Schienenfahrzeugen wird das Netz nur in Paketen transportiert.

Die Bedingungen für den Transport des Netzes hinsichtlich der Einwirkung klimatischer Faktoren müssen den Lagerbedingungen 5 und 8 gemäß GOST 15150 entsprechen.

(Geänderte Version , Ändern Nr. 1 , 2, 3).

(Geänderte Version , Ändern Nr. 1).

ANWENDUNG
Information

Live-Abschnittstabelle und theoretische Masse 1 m 2 Maschenweite

Gitternummer

Der Durchmesser des Drahtes , mm

Live-Mesh-Bereich , %

Gewicht 1 m 2 Maschenweite , kg

Netz mit rhombischer Zelle

55,9

4,52

61,0

3,73

69,8

2,78

65,5

3,80

Netz mit Rauten- oder Quadratmaschen

75,3 (78,9)

2,20 (1,96)

71,5 (76,2)

3,00 (2,68)

76,3 (79,0)

2,48 (2,24)

73,3 (77,0)

3,24 (2,92)

77,5 (80,9)

2,57 (2,27)

76,0 (78,9)

3,25 (2,88)

81,4

3,00 (2,66)

Quadratisches Netz


OST 14.15.193-86

OST 14-4-210-87

TU 14-4-1563-89

5. Die Gültigkeitsdauer wurde durch das Dekret der Staatsnorm der UdSSR vom 04.08.91 N 457 aufgehoben

6. AUSGABE mit Änderungen Nr. 1, 2, 3, genehmigt im September 1986, März 1989, April 1991 (IUS 12-86, 6-89, 7-91)


Diese Norm gilt für einfach gewebte Stahlnetze mit rhombischen und quadratischen Maschen, die durch das Verweben flacher Spiralen aus Stahldraht zu einer Schleife hergestellt werden. runder Abschnitt und wird für Zäune, Wärmedämmarbeiten, zur Befestigung von Baugruben in Bergwerken und Bergwerken sowie zum Sieben von Materialien verwendet.


1. HAUPTPARAMETER UND ABMESSUNGEN

1.1. Gitter sind unterteilt in:

- je nach Form der Zellen:

rhombisch - P (der spitze Winkel der Raute sollte 60° betragen) - Zeichnung 1;

Quadrat - Zeichnung 2;

- nach Oberflächentyp:

ohne Abdeckung;

aus verzinktem Draht - 0.

Basierend auf der Genauigkeit der Zellengröße werden die Gitter in die Gruppen 1 und 2 unterteilt.


(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 1, 2).

1.2. Die Größe der lichten Seite der Zelle und der Durchmesser des Drahtes müssen den Angaben in Tabelle 1 entsprechen.

Tabelle 1

Zellform

Gitternummer

Nenngröße der Zellseite im Klartext, mm

Nenndrahtdurchmesser, mm

Rhombisch

Diamant oder Quadrat

Quadrat


Nach Vereinbarung zwischen Verbraucher und Hersteller ist es zulässig, leichte Netze (LG) NN 20, 25, 35 aus kohlenstoffarmem, thermisch unbehandeltem, unbeschichtetem Draht mit einem Nenndurchmesser von 1,8 mm anstelle von 2,0 mm herzustellen; Maschenweite N 45 aus Draht mit einem Durchmesser von 2,0 mm statt 2,5 mm; N 50 aus Draht mit einem Durchmesser von 2,5 mm; N 80 aus Draht mit einem Durchmesser von 3,0 mm und N 100 aus Draht mit einem Durchmesser von 4,0 mm.



Beispiele für Symbole

Netz mit Rautenzelle N 12, aus thermisch unbehandeltem Draht mit einem Durchmesser von 1,6 mm, Gruppe 1:

Netz 1-R-12-1,6 GOST 5336-80

Gitter mit Quadratmaschen N 20, aus verzinktem Draht mit einem Durchmesser von 2,0 mm, Gruppe 2:

 Netz 2-20-2.0-0 GOST 5336-80

Netz mit Quadratmaschen N 20, leicht, aus Draht mit einem Durchmesser von 1,8 mm:

 Netz 20-OB GOST 5336-80

1.3. Die maximale Abweichung für die arithmetische mittlere Größe der Zellseite sollte +6 % für Maschen der Gruppe 1 und +10 % für Maschen der Gruppe 2 nicht überschreiten.


1.4. Die maximale Abweichung des Zellenwinkels vom Nennwinkel sollte ±10° nicht überschreiten.

1.5. Die Maschenweiten und maximalen Abweichungen müssen den Angaben in Tabelle 2 entsprechen.

Maschen N 15 aus Draht mit einem Durchmesser von 2,0 mm können bis zu einer Breite von 2000 mm hergestellt werden.

Tabelle 2

Gitternummer

Breite, mm

Maximale Abweichungen, mm

Gruppe 2

1,12 Zellen

1000, 1500, 2000

1,6 Zellen

2000, 2500, 3000


(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 1).

2. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN

2.1. Netze müssen gemäß den Anforderungen dieser Norm gemäß den in der vorgeschriebenen Weise genehmigten technischen Vorschriften aus kohlenstoffarmem, thermisch unbehandeltem, unbeschichtetem oder verzinktem Draht mit normaler Fertigungsgenauigkeit gemäß TU 14-4-1563 hergestellt werden.

Maschen der Gruppe 1 müssen aus Draht mit minus maximalen Abweichungen bestehen, die der Summe der Absolutwerte der maximalen Abweichungen entsprechen.

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 1, 3).

2.2. Jede Spirale muss aus einem Draht bestehen.

2.3. Benachbarte Spiralen müssen mit allen Windungen lückenlos ineinander verwoben sein.

2.4. Das Gitter sollte keine umgekehrten Spiralen enthalten.

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 2).

2.5. Die Enden der Spiralen auf beiden Seiten des Netzes müssen abgeschnitten und jedes Ende an der Verbindungsstelle zu einer eigenen Spirale gebogen werden.

2.6. Nach der Produktion werden die Netze zu Rollen gerollt. Die Rolle muss aus einem Stück Netz mit einer Länge von mindestens 5 m bei Maschen NN 5-60 und mindestens 3 m bei Maschen NN 80, 100 bestehen.

Es ist erlaubt, Rollen aus zwei spiralförmig zusammengenähten Teilen zu rollen.

Bei Maschen der Gruppe 1 muss die Rolle aus einem Stück mit einer Länge von mindestens 10 m für Maschen NN 5-60 und mindestens 5 m für Maschen NN 80, 100 bestehen.

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 1, 2).

2.7. Das Gewicht der Rolle sollte 80 kg nicht überschreiten. Bei den Maschen NN 80 und 100 kann das Gewicht der Mattenrolle auf 250 kg erhöht werden.

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 1).

3. ANNAHMEREGELN

3.1. Netze werden stapelweise angenommen. Die Charge muss aus Maschen gleicher Anzahl, gleicher Breite und gleichem Material bestehen und mit einem Qualitätsdokument versehen sein. Das Qualitätsdokument muss enthalten:



- Symbol Gitter;

- Breite in Millimetern und Maschenlänge in Metern, Gesamtmaschenweite in Quadratmetern;

- Anzahl der Rollen in der Charge.

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 1).

3.2. Um die Qualität des Gewebes zu überprüfen, werden die Biegung der Enden der Spirale, der arithmetische Durchschnitt der Größe der Seite der Zelle im Licht, die Länge, Breite der Masche und der Winkel der Zelle, 5 % von Die Rollen werden aus der Charge ausgewählt, jedoch nicht weniger als zwei.

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 2).

3.3. Wenn bei mindestens einem der Indikatoren ungenügende Prüfergebnisse erzielt werden, wird dieser mit der doppelten Anzahl von Würfen erneut geprüft.

Die Ergebnisse der Nachprüfung werden auf die gesamte Charge angewendet.

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 1).

4. TESTMETHODEN

4.1. Die Qualität des Gewebes und die Biegung der Spiralenden werden beim Aufwickeln der Geweberollen visuell festgestellt.

4.2. Der arithmetische Mittelwert der Zellenseitengröße im Licht wird an drei Stellen des Gitters bestimmt, die mindestens 100 mm vom Rand entfernt sind und in zwei Richtungen parallel zu den Seiten der Zelle gezählt werden. 10 Zellen für Gitter NN 5- 15 und fünf Zellen für Gitter NN 20-100 und messen Sie die Länge des Abschnitts, einschließlich eines extremen Drahtes, auf dem sich die gezählten Zellen befinden. Die Länge des Abschnitts zur Bestimmung des arithmetischen Mittelwerts der Zellseitengröße im Licht wird mit einem Meter oder einem Lineal mit einer Teilung von 1 mm gemessen.

Der arithmetische Mittelwert der Zellseitengröße in Licht (), mm, wird mit der Formel berechnet

wo ist die Länge des Abschnitts, auf dem sich fünf oder zehn Zellen befinden, die in den entsprechenden Richtungen nacheinander gezählt werden, mm;

- Anzahl der gezählten Zellen;

- Nenndrahtdurchmesser, mm.

Der Endwert der arithmetischen Mittelgröße der Zellseite im Licht wird als arithmetisches Mittel aus sechs Messungen ermittelt.

4.3. Der Durchmesser des Drahtes wird mit einem Mikrometer gemessen GOST 6507 bevor das Netz hergestellt wird.

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 2).

4.4. Die Breite des Netzes wird anhand der überstehenden gebogenen Enden der Drähte mit einem Meter oder Maßband mit einem Teilungswert von 1 mm gemessen. Die Länge des Netzes wird im gespannten Zustand, unter Ausschluss von Formänderungen der Zellen, mit einem Messgerät oder Band mit einer Teilung von 1 mm oder einem Zählwerk gemessen.

4.5. Der Zellwinkel wird mit einem Winkelmesser überprüft GOST 5378 oder eine Vorlage an drei Stellen im Raster, jedoch nicht näher als zwei Zellen vom Rand des Rasters entfernt.

5. VERPACKUNG, KENNZEICHNUNG, TRANSPORT UND LAGERUNG

5.1. Jede Maschenrolle sollte mit kohlenstoffarmem Draht mit einem Durchmesser von 1,2 bis 2,5 mm zusammengebunden werden GOST 3282 oder TU 14-4-1563 oder Abfall dieses Drahtes in der Mitte und entlang der Kanten, oder das Ende des Netzes sollte mit demselben Draht in der Mitte und entlang der Kanten an der Rolle befestigt werden.

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 1, 3).

5.2. Die Enden der Rolle sollten in Papier eingewickelt werden GOST 8828 oder anderes Papier, das gemäß der normativen und technischen Dokumentation (NTD) hergestellt wurde, oder Verpackungsgewebe gemäß GOST 5530, oder in Containern verpackte, mit Leinwand genähte Stoffe, oder geklebte Stoffe, oder genähte Klappen aus Abfällen der Textilindustrie, sowie andere Materialien, die gemäß wissenschaftlicher und technischer Dokumentation hergestellt wurden, wobei die Verwendung von Baumwoll- und Leinenstoffen ausgeschlossen ist und die Qualität der Verpackung nicht beeinträchtigt wird.

Es ist zulässig, Maschen NN 5-50 inklusive nicht zu verpacken, sondern die Enden der Drahtrolle gemäß Abschnitt 5.1 über Kreuz oder auf andere Weise zu binden, sofern ein Zusammenkleben der gebogenen Drähte verhindert wird.

Verpackungsmaterialien an den Enden der Rollen werden gemäß Abschnitt 5.1 mit Draht zusammengebunden.

Die Verpackung von Netzen, die in den hohen Norden und in schwer zugängliche Gebiete transportiert werden, muss den Vorschriften entsprechen GOST 15846.

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 1, 2).

5.3. Auf Wunsch des Verbrauchers wird das Netz mit einem zugelassenen ZhKB-Konservierungsschmierstoff in der vorgeschriebenen Weise oder mit einer Mischung aus ZhKB und Industrieöl entsprechend beschichtet GOST 20799 im Verhältnis 1:1.

5.4. Am Ende der Rolle oder des Beutels muss ein Etikett mit folgendem Hinweis angebracht werden:

- Warenzeichen bzw. Name und Warenzeichen des Herstellers;

- Name und Warenzeichen des Herstellers;

- Symbol des Gitters;

- Breite in Millimetern und Maschenlänge in Metern, Gesamtmaschenmenge in Quadratmetern.

5.3-5.4. (Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 1).

5.4a. Transportmarkierung - von GOST 14192.

(Zusätzlich eingeführt, Änderung Nr. 1).

5.5. Die Netze werden in Paketen transportiert GOST 26663 oder Brötchen. Es ist möglich, Pakete ohne Verwendung von Paletten zu bilden.

Rollendurchmesser – von 200 bis 600 mm, Länge – von 1000 bis 3000 mm. Das Paket wird aus Rollen geformt. Gesamtabmessungen des Pakets: Länge von 1000 bis 3000 mm, Breite von 1870 mm, Höhe bis 1400 mm. Ein vergrößertes Frachtpaket entsteht, wenn zwei oder mehr Rollen zum Verbraucher transportiert werden.

Verpackungsmittel sind:

- Walzdraht mit einem Durchmesser von 6,5 mm gemäß OST 14.15.193;

- Kabelbäume GOST 3282 oder gemäß OST 14-4-210;

- Umreifungen aus Klebeband GOST 3560 ;

- Draht und Klebeband gemäß einer anderen technischen Dokumentation.

Paketgewicht - nicht mehr als 1 Tonne.

Der Transport von Netzen erfolgt mit allen Transportarten gemäß den für diese Transportart geltenden Vorschriften für die Güterbeförderung und den vom Eisenbahnministerium genehmigten Technischen Bedingungen für die Ladung und Sicherung der Ladung*. Der Transport per Bahn erfolgt per Wagenladung oder Kleinsendungen. Auf offenen Schienenfahrzeugen wird das Netz nur in Paketen transportiert.
________________
*Wahrscheinlich ein Fehler im Original. Sollte lesen: „Technische Bedingungen für die Ladung und Ladungssicherung“. - Hinweis des Datenbankherstellers.

Die Bedingungen für den Transport des Netzes hinsichtlich der Witterungseinflüsse müssen den Lagerbedingungen 5 und 8 entsprechen GOST 15150.

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 1, 2, 3).

5.6. Die Lagerung von Netzen muss den Bedingungen 5 von entsprechen GOST 15150.

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 1).

ANHANG (Referenz). Tabelle des lebenden Querschnitts und der theoretischen Masse von 1 m² Maschenweite

ANWENDUNG
Information

Tabelle des aktiven Abschnitts und der theoretischen Masse einer 1-m-Masche

Zellform

Gitternummer

Drahtdurchmesser, mm

Live-Mesh-Querschnitt, %

Gewicht von 1 m Maschenweite, kg

Rhombisch

Diamant oder Quadrat

Quadrat

Notiz. Die in Klammern angegebenen Werte gelten für Quadratmaschengitter.

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 2, 3).



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offizielle Veröffentlichung
Metallgewebe. Typen.
Spezifikationen: Sa. GOST. -
M.: IPK Standards Publishing House, 2003