heim · Beleuchtung · Große Sanierung eines Mehrfamilienhauses: Was gehört dazu? Welche Arbeiten sind in der Sanierung eines Mehrfamilienhauses enthalten? Arten von Renovierungsarbeiten für Mehrfamilienhäuser

Große Sanierung eines Mehrfamilienhauses: Was gehört dazu? Welche Arbeiten sind in der Sanierung eines Mehrfamilienhauses enthalten? Arten von Renovierungsarbeiten für Mehrfamilienhäuser

DIE REGIERUNG VON MOSKAU

AUFLÖSUNG

ÜBER DIE FESTLEGUNG DER MINDESTBEITRÄGE FÜR KAPITALREPARATUREN VON GEMEINSCHAFTSEIGENTUM IN WOHNGEBÄUDEN IM GEBIET MOSKAU

Gemäß Artikel 167 Wohnungsordnung der Russischen Föderation und Teil 2 von Artikel 7 des Moskauer Stadtgesetzes vom 27. Januar 2010 Nr. 2 „Grundlagen der Wohnungspolitik der Stadt Moskau“ Die Moskauer Regierung beschließt:

  1. Stellen Sie das fest Mindestgröße Beitrag für größere Reparaturen Allgemeingut in Mehrfamilienhäusern in der Stadt Moskau (im Folgenden als Mindestbeitrag für Kapitalreparaturen bezeichnet) wird in Rubel pro Quadratmeter der Gesamtfläche der Räumlichkeiten berechnet Wohngebäude basierend auf einer Einschätzung des Bedarfs an Mitteln zur Finanzierung von Dienstleistungen und (oder) Arbeiten an größeren Reparaturen von Gemeinschaftseigentum in Mehrfamilienhäusern in der Stadt Moskau, enthalten in der Liste der Dienstleistungen und (oder) Arbeiten an größeren Reparaturen von Gemeinschaftseigentum in ein Mehrfamilienhaus in der Stadt Moskau.
  2. Legen Sie den Mindestbeitrag für größere Reparaturen ab dem 1. Juli 2017 auf 17 Rubel pro Quadratmeter der Gesamtfläche der Wohnräume (Nichtwohnräume) in einem Mehrfamilienhaus pro Monat fest. Der Mindestbeitrag für Kapitalreparaturen unterliegt einer jährlichen Anpassung unter Berücksichtigung von Änderungen des Verbraucherpreisindex.
  1. Genehmigen Sie eine Liste von Arbeiten und (oder) Dienstleistungen für größere Reparaturen von Gemeinschaftseigentum in Mehrfamilienhäusern in der Stadt Moskau, deren Bereitstellung und (oder) Durchführung aus Mitteln finanziert wird Überholung, gebildet auf der Grundlage des Mindestbeitrags für größere Reparaturen (Anhang).
  2. Stellen Sie Folgendes fest:

4.1. Die Entscheidung über die Festlegung der Methode zur Bildung eines Kapitalreparaturfonds muss von den Eigentümern von Räumlichkeiten in einem Mehrfamilienhaus innerhalb von 5 Monaten nach der offiziellen Veröffentlichung des Regionalprogramms für Kapitalreparaturen von Gemeinschaftseigentum in Mehrfamilienhäusern in Moskau (im Folgenden) getroffen und umgesetzt werden (als Regionalprogramm bezeichnet), in das das Mehrfamilienhaus einbezogen ist, in dessen Zusammenhang über die Wahl einer Methode zur Bildung seines Kapitalsanierungsfonds entschieden wird.

4.1(1). Die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen für größere Reparaturen durch die Eigentümer von Räumlichkeiten in einem Mehrfamilienhaus, die nach Genehmigung des Regionalprogramms in Betrieb genommen und bei der Aktualisierung in das Regionalprogramm einbezogen werden, entsteht nach 8 Kalendermonaten, beginnend mit dem ersten Tag der Monat, der auf den Monat der offiziellen Veröffentlichung des Rechtsakts der Moskauer Regierung folgt, für den ein solches Mehrfamilienhaus in das Regionalprogramm aufgenommen wird.

4.2. Soziale Unterstützungsmaßnahmen für bestimmte Kategorien von Bürgern zur Finanzierung von Wohnraum gelten für die Zahlung von Beiträgen für größere Reparaturen von Gemeinschaftseigentum in Mehrfamilienhäusern.

4.2(1). Ein Rabatt von 50 Prozent auf die Zahlung eines Beitrags für die Sanierung des Gemeinschaftseigentums in Mehrfamilienhäusern auf der Grundlage der belegten Gesamtfläche der Wohnräume im Eigentum der Bürger, im Rahmen der sozialen Norm für die Wohnfläche Räumlichkeiten, erfolgt auf Kosten des Budgets der Stadt Moskau und wird bereitgestellt:

– Behinderte und Familien mit behinderten Kindern;

– Personen, denen die Medaille „Für die Verteidigung Moskaus“ ​​verliehen wurde;

– Personen, die in Moskau leben und kontinuierlich in Unternehmen, Organisationen und Institutionen Moskaus arbeiten und sich einer Ausbildung unterziehen Militärdienst in der Stadt vom 22. Juli 1941 bis 25. Januar 1942;

– Bürgern wurde das Abzeichen „Ehrenspender Russlands“ oder „Ehrenspender der UdSSR“ verliehen;

– Den Bürgern wurde das Abzeichen „Ehrenspender von Moskau“ verliehen;

große Familien, in dem drei oder mehr Kinder geboren und (oder) großgezogen wurden (einschließlich adoptierter Kinder sowie Stief- und Stiefkinder), bis das jüngste von ihnen das Alter von 16 Jahren erreicht, und Schüler in Bildungseinrichtungen, die grundlegende Bildungsprogramme der Grundschule durchführen Bildung, allgemeine Grundbildung, allgemeinbildende Sekundarstufe - bis zum Alter von 18 Jahren;

– Familien mit 10 oder mehr Kindern unter 16 Jahren sowie über 16 Jahren, wenn sie Studenten sind Bildungsorganisationen Umsetzung grundlegender Bildungsprogramme der allgemeinen Grundschulbildung, der allgemeinen Grundbildung und der allgemeinen Sekundarbildung.

4.2(2). Soziale Unterstützungsmaßnahmen für bestimmte Kategorien von Bürgern zur Zahlung von Beiträgen für größere Reparaturen von Gemeinschaftseigentum in Mehrfamilienhäusern werden Bürgern für höchstens eine Wohnung (Wohngebäude) auf der Grundlage der in diesem Beschluss festgelegten Mindesthöhe der Beiträge für größere Reparaturen gewährt.

4.2(3). Hat der Wohnungseigentümer aus zwei oder mehreren Gründen Anspruch auf soziale Unterstützungsleistungen für die Zahlung eines Beitrags für größere Reparaturen an Gemeinschaftseigentum in einem Mehrfamilienhaus, werden ihm diese sozialen Unterstützungsmaßnahmen aus einem der Gründe nach seiner Wahl gewährt des Bürgers.

  1. Die Kontrolle über die Umsetzung dieser Resolution wird dem stellvertretenden Bürgermeister von Moskau in der Moskauer Regierung für Wohnungswesen, kommunale Dienstleistungen und Landschaftsbau, P. P. Biryukov, übertragen.

Bürgermeister von Moskau

S.S. Sobjanin

Anhang zum Beschluss der Moskauer Regierung

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ARBEITEN UND (ODER) DIENSTLEISTUNGEN FÜR DIE KAPITALREPARATUR VON GEMEINSCHAFTSEIGENTUM IN MEHREREN WOHNGEBÄUDEN AUF DEM GEBIET DER STADT MOSKAU, DEREN BEREITSTELLUNG UND (ODER) DURCHFÜHRUNG WERDEN AUS DEN KAPITALREPARATURFONDS FINANZIERT, DIE DURCH DEN AUSTRITT AUS DEM MINIMUM GEBILDET WERDEN HÖHE DES BEITRAGS FÜR KAPITALREPARATUREN

  1. Reparaturen im eigenen Haus Ingenieursysteme Elektrizitätsversorgung
  2. Reparatur von haustechnischen Wärmeversorgungssystemen.
  3. Reparatur hausinterner Gasversorgungsanlagen.
  4. Reparatur von haustechnischen Wasserversorgungsanlagen (Warm- und Kaltwasserversorgung).
  5. Reparatur von haustechnischen Entwässerungssystemen.
  6. Reparatur oder Austausch von Aufzugsausrüstung, die für den Betrieb als ungeeignet erachtet wird, Reparatur von Aufzugsschächten.
  7. Dachreparatur.
  8. Reparatur Keller im Zusammenhang mit Gemeinschaftseigentum in einem Mehrfamilienhaus.
  9. Fassadenreparatur.

9(1). Austausch von Fenstereinheiten in Räumlichkeiten allgemeiner Gebrauch in einem Mehrfamilienhaus.

  1. Fundamentreparatur.
  2. Reparatur der hauseigenen Entrauchungsanlage und Feuerlöschautomatik, Reparatur der Löschwasserversorgung.
  3. Reparatur oder Austausch einer Müllrutsche in Gemeinschaftsräumen eines Mehrfamilienhauses.
  1. Reparatur oder Ersatz interner Abfluss.
  2. Entwicklung und Durchführung der Prüfung Projektdokumentation, einschließlich Überwachung der Arbeiten zur Erhaltung von Kulturerbestätten, identifizierten Kulturerbestätten, wissenschaftliche Überwachung der genannten Arbeiten im Falle größerer Reparaturen von Gemeinschaftseigentum in Mehrfamilienhäusern in der Stadt Moskau, die Kulturerbestätten sind, identifizierte Kulturdenkmäler Erbe , Durchführung der Baukontrolle, Beurteilung der Übereinstimmung von Aufzügen mit den Anforderungen Technische Vorschriften Zollunion„Sicherheit von Aufzügen“ (TR CU 011/2011), genehmigt durch Beschluss der Kommission der Zollunion vom 18. Oktober 2011 N 824 „Über die Annahme der technischen Vorschriften der Zollunion „Sicherheit von Aufzügen“.

Große Renovierungen waren schon immer Gegenstand von Kontroversen und Fragen. Deshalb beschlossen wir, ein wenig zu reden dieses Thema.

Über größere Reparaturen

Die Überholung selbst stellt eine komplexe Arbeit dar, die wesentliche Änderungen im Design der Anlage mit sich bringt. Dabei handelt es sich um ein recht komplexes und kostspieliges Unterfangen, das ausschließlich von qualifizierten Fachkräften durchgeführt wird, da die im Rahmen der Sanierung durchgeführten Arbeiten im Idealfall nicht nur die Ästhetik, sondern auch den sicheren Betrieb des Gebäudes gewährleisten.

Was ist in einer Generalüberholung enthalten? Es könnte völlig sein verschiedene Werke, deren Zusammensetzung und Reihenfolge nach Analyse des technischen Berichts über den Stand der technischen Systeme festgelegt wird und Gebäudestrukturen, Entwurfs- und Kostenvoranschlagsunterlagen sowie die Wünsche der Eigentümer.

Einer der Hauptbereiche großer Renovierungen ist die Reparatur von Wänden und Fassaden, einschließlich die folgenden Typen funktioniert:

· Isolierung von Sockeln, Fassaden;

· Austausch von Balkon- und Fensterfüllungen durch PVC-Fenster;

· Verglasung von Loggien und Balkonen;

· Reparatur von Sockeln, Fassaden;

· Reparatur von Loggien und Balkonen mit anschließender Restaurierung Fliesenbelag, Abdichtung, Reparatur von Bildschirmen, Zäunen;

· Reparatur von Feuerleitern;

· Installation von Vordächern über Loggien, Balkonen in Obergeschossen, Eingängen zu Eingängen und Kellern;

· Reparatur des blinden Bereichs;

· Reparatur von Außenwänden von Aufzugsschächten;

· Reparatur und Austausch der externen Entwässerung.

Ein weiterer Bereich ist die Reparatur von Kellern und Hausfundamenten, dazu gehören:

· Reparatur von Fundamenten;

· Reparatur von Kellereingängen;

· antiseptische Behandlung von Strukturelementen des Gebäudes;

· Abdichtung der Schnittstellen zwischen Ingenieursystemen und Fundamenten.

Darüber hinaus können Dachboden- und Dachreparaturen durchgeführt werden:

· Austausch, Reparatur, Brandbehandlung, antiseptische Behandlung Holzkonstruktionen;

· Reparatur oder Austausch von Paletten;

· Wiederherstellung der Temperatur- und Feuchtigkeitsbedingungen;

· Austausch und Reparatur von Paletten;

· Abdichtung, Reparatur von Luftkanälen, Schornsteinen und anderen ähnlichen Systemen;

· Reparatur, Austausch von Brüstungsgittern;

· Reparatur und Austausch interner Entwässerungselemente usw.

Im Rahmen einer Generalüberholung können Treppen auch durch den Austausch von Trittstufen, Podestgeländern usw. repariert werden. Darüber hinaus entfällt ein erheblicher Teil der Arbeiten im Bereich Großreparaturen auf Eingangspodeste und Türfüllungen. Diese Kategorie umfasst die folgenden Aktivitäten:

· Austausch und Reparatur von Beleuchtung;

Reparatur, Ersatz Eingangstüren Eingänge;

· Reparatur, Austausch von Türen zu Müllkammern;

· Reparatur, Verstärkung, teilweiser Austausch von Treppenstufen, Eingangsplattform usw.

Haustechnische Systeme eines Mehrfamilienhauses

Reparatur der Zentralheizung:

· Austausch und Reparatur von Steigleitungen, Rohrleitungen und Anschlüssen an Heizsysteme;

· Installation Heizgeräte mit angebauten und eingebauten automatischen Thermostaten;

· Austausch oder Reparatur von Thermovorhängen;

· Rekonstruktion des Panel-Steuerungssystems;

· Anpassung des Heizsystems;

Installation von Automatik Ausgleichsventile an Ästen, Steigleitungen, Ringen Heizsysteme usw.

Lüftungsinstallation (Gitter austauschen, Lüftungsanlage reinigen)

Organisation der Warm- und Kaltwasserversorgung:

· Austausch und Reparatur von Rohrleitungen und beheizten Handtuchhaltern, sofern diese zu haushaltsüblichen Systemen gehören;

· Installation Absperrventile;

· Austausch der Rohrverteilung;

· Installation von Zählern usw.

Natürlich endet die Arbeit im Bereich der Großreparaturen hier nicht, und es ist sehr wichtig zu verstehen, dass für die Durchführung nur Fachleute an der Arbeit beteiligt sein sollten.

Liste der Arbeiten im Zusammenhang mit Großreparaturen Industriegebäude und Bauwerke ist im Anhang Nr. 8 des Beschlusses des Staatlichen Bauausschusses der UdSSR vom 29. Dezember 1973 N 279 „Über die Genehmigung der Verordnungen über die Durchführung planmäßiger vorbeugender Reparaturen von Industriegebäuden und Bauwerken“ enthalten.

Liste der bei größeren Reparaturen durchgeführten Arbeiten Wohnbestand enthalten in Anhang Nr. 8 zum Beschluss des Staatlichen Bauausschusses der Russischen Föderation vom 27. September 2003 N 170 „Über die Genehmigung der Regeln und Standards für den technischen Betrieb des Wohnungsbestandes“.

Liste der Arbeiten im Zusammenhang mit Großreparaturen von Industriegebäuden und Bauwerken

Gemäß Ziffer 3.11. Beschluss des Staatlichen Bauausschusses der UdSSR vom 29. Dezember 1973 N 279 „Über die Genehmigung der Verordnungen zur Durchführung planmäßiger vorbeugender Reparaturen von Industriegebäuden und -strukturen“ umfasst die Überholung von Industriegebäuden und -strukturen solche Arbeiten, bei denen abgenutzte Strukturen und Teile davon Gebäude und Bauwerke werden ersetzt oder durch langlebigere und wirtschaftlichere ersetzt, wodurch die Betriebsfähigkeit der zu reparierenden Objekte verbessert wird, mit Ausnahme einer vollständigen Änderung oder eines vollständigen Austauschs der Hauptbauwerke, deren Lebensdauer in Gebäuden und Bauwerken am längsten ist (Stein- und Betonfundamente von Gebäuden und Bauwerken, alle Arten von Gebäudewänden, alle Arten von Wandrahmen, Rohre unterirdischer Netze, Brückenstützen usw.).
Eine Liste der größeren Reparaturarbeiten finden Sie in Anhang 8.

Anhang 8

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ÜBERHOLUNG REPARATUR VON GEBÄUDEN UND STRUKTUREN

A. NACH GEBÄUDEN

I. Stiftungen

1. Veränderung Holzstühle oder sie durch Stein- oder Betonpfeiler ersetzen.
2. Teilverlagerung (bis zu 10 %) sowie Verstärkung Steinfundamente und Kellerwände, die nicht mit dem Oberbau des Gebäudes oder zusätzlichen Belastungen durch neu installierte Geräte verbunden sind.
3. Wiederherstellung der vertikalen und horizontalen Isolierung von Fundamenten.
4. Sanierung des bestehenden Blindbereichs rund um das Gebäude (mehr als 20 % der Gesamtfläche des Blindbereichs).
5. Reparatur bestehender Abflüsse rund um das Gebäude.
6. Austausch einzelner einstürzender Stein- und Betonpfeiler.

II. Wände und Säulen

1. Risse in Ziegeln oder Ziegeln abdichten Steinmauern mit Räumfurchen, mit Verbandsnähten bei altem Mauerwerk.
2. Bau und Reparatur von Bauwerken, die Steinmauern verstärken.
3. Umsetzen von baufälligen Ziegelgesimsen, Stürzen von Grubenbrüstungen und hervorstehenden Mauerteilen.
4. Neugestaltung und Reparatur einzelner baufälliger Steinmauerabschnitte bis zu 20 % des gesamten Mauerwerksvolumens, die nicht mit dem Gebäudeüberbau oder zusätzlichen Belastungen durch neu installierte Geräte zusammenhängen.
5. Verstärkung von Stahlbeton- und Steinsäulen mit Klammern.
6. Reparatur und teilweiser Austausch (bis zu 20 % des Gesamtvolumens) von Säulen, ohne zusätzliche Belastungen durch neu installierte Geräte.
7. Austausch von Füllstoffen in Wänden mit Stein-, Stahlbeton- und Metallrahmen (bis zu 40 %).
8. Ersatz baufälliger Kronen von Block- oder Kopfsteinmauern (bis zu 20 % der Gesamtfläche der Mauern).
9. Kontinuierliches Verstemmen von Block- oder Kopfsteinmauern.
10. Teilweiser Austausch von Ummantelung, Hinterfüllung und Plattenheizungen Rahmenwände(bis zu 50 % der gesamten Wandfläche).
11. Austausch oder Reparatur der Verkleidung und Isolierung von Holzsockeln.
12. Reparatur von Steinsockeln von Holzwänden mit deren Versetzung bis zu 50 % des Gesamtvolumens.
13. Neuinstallation und Austausch abgenutzter Klammern von Block- und Kopfsteinmauern.

III. Partitionen

1. Reparatur, Austausch und Austausch abgenutzter Trennwände durch fortschrittlichere Konstruktionen aller Arten von Trennwänden.
2. Bei größeren Reparaturen an Trennwänden ist eine teilweise Sanierung mit einer Vergrößerung der Gesamtfläche der Trennwände um nicht mehr als 20 % zulässig.

IV. Dächer und Eindeckungen

1. Austausch heruntergekommener hölzerner Dachbinder oder deren Ersatz durch vorgefertigte Stahlbetonbinder.
2. Vollständiger oder teilweiser Ersatz von verfallenem Metall und Stahlbetonbinder sowie der Ersatz von Metallbindern durch vorgefertigte Stahlbetonbinder.
3. Verstärkung von Fachwerken beim Wechsel der Belagsart (Austausch von Holzplatten durch vorgefertigte Stahlbetonplatten, kalte Beläge durch warme usw.), beim Aufhängen von Hebevorrichtungen sowie bei Korrosion von Bauteilen und anderen Elementen aus Metall und vorgefertigten Bewehrungselementen Betonbinder.
4. Teilweiser oder vollständiger Austausch von Sparren, Mauerlats und Schalungen.
5. Reparieren tragende Strukturen leichte Laternen.
6. Reparatur von Vorrichtungen zum Öffnen der Abdeckungen von Oberlichtern.
7. Teilweiser oder vollständiger Austausch veralteter Beschichtungselemente sowie deren Ersatz durch fortschrittlichere und langlebigere.
8. Teilweiser (über 10 % der gesamten Dachfläche) oder vollständiger Austausch bzw. Ersatz von Dacheindeckungen aller Art.
9. Sanierung von Dächern aufgrund des Austauschs von Dachmaterial.
10. Teilweiser oder vollständiger Austausch von Wandrinnen, Böschungen und Belägen Schornsteine und andere hervorstehende Geräte über dem Dach.

V. Decken und Böden zwischen den Etagen

1. Reparatur oder Austausch von Zwischendecken.
2. Ersatz einzelner Strukturen oder Böden als Ganzes durch fortschrittlichere und langlebigere Strukturen.
3. Verstärkung aller Arten von Zwischen- und Dachböden.
4. Teilweiser (mehr als 10 % der gesamten Grundfläche des Gebäudes) oder vollständiger Austausch aller Arten von Fußböden und deren Sockeln.
5. Neuanordnung von Böden bei Reparaturen mit Ersatz durch haltbarere und langlebige Materialien. In diesem Fall muss die Art der Böden den Anforderungen der Normen und entsprechen technische Spezifikationen für den Neubau.

VI. Fenster, Türen und Tore

1. Kompletter Austausch maroder Fenster- und Türelemente sowie Tore von Produktionsgebäuden.

VII. Treppen und Veranden

1. Teilweiser oder vollständiger Austausch von Treppen, Rampen und Vordächern.
2. Veränderung und Verstärkung aller Treppenarten und deren einzelne Elemente.

VIII. Innenputz, Verkleidung
und Malerarbeiten

1. Erneuerung des Putzes aller Räumlichkeiten und Reparatur des Putzes in einer Menge von mehr als 10 % der gesamten Putzfläche.
2. Änderung der Wandverkleidung im Umfang von mehr als 10 % der Gesamtfläche der furnierten Flächen.
3. Kontinuierliche Korrosionsschutzlackierung von Metallkonstruktionen.

IX. Fassaden

1. Reparatur und Erneuerung von Verkleidungen mit einer Fläche von mehr als 10 % der Verkleidungsfläche.
2. Vollständige oder teilweise (mehr als 10 %) Wiederherstellung des Gipses.
3. Vollständige Restaurierung von Stangen, Gesimsen, Gürteln, Sandriks usw.
4. Erneuerung von Formteilen.
5. Kontinuierliches Lackieren mit stabilen Verbindungen.
6. Reinigung der Fassade mit Sandstrahlgeräten.
7. Austausch von Balkonplatten und Zäunen.
8. Änderung der Abdeckungen hervorstehender Gebäudeteile.

1. Vollständige Weiterleitung aller Art Heizöfen, Schornsteine ​​und ihre Sockel.
2. Umrüstung von Öfen zur Verbrennung von Kohle und Gas.
3. Komplettsanierung von Küchenherden.

XI. Zentralheizung

1. Austausch einzelner Abschnitte und Baugruppen von Heizkesseln, Kesseleinheiten oder vollständiger Austausch von Kesseleinheiten (sofern es sich bei der Kesseleinheit nicht um einen eigenständigen Inventargegenstand handelt).
2. Reparatur und Austausch von Expandern, Kondensatfallen und anderen Netzwerkgeräten.
3. Reparatur und Neuverlegung von Fundamenten für Kessel.
4. Automatisierung von Heizräumen.
5. Übertragen von Ofenheizung zum zentralen.
6. Heizregister wechseln.
7. Anschluss von Gebäuden an Wärmenetze (in einer Entfernung vom Gebäude zum Netz von nicht mehr als 100 m).

XII. Belüftung

1. Teilweiser oder vollständiger Austausch von Luftkanälen.
2. Fans wechseln.
3. Umspulen oder Austauschen von Elektromotoren.
4. Austausch von Dämpfern, Deflektoren, Drosselklappen, Jalousien.
5. Teilweiser oder vollständiger Austausch von Lüftungskanälen.
6. Austausch der Lufterhitzer.
7. Austausch der Heizgeräte.
8. Filter wechseln.
9. Wechsel der Zyklone.
10. Änderung einzelner Kammerdesigns.

XIII. Wasserversorgung und Kanalisation

1. Teilweiser oder vollständiger Austausch der Rohrleitungen innerhalb des Gebäudes, einschließlich der Wasserversorgungseinlässe und Abwasserauslässe.

XIV. Warmwasserversorgung

1. Austausch von Spulen und Kesseln.
2. Austausch von Rohrleitungen, Teilen und im Allgemeinen von Pumpeinheiten, Tanks und Rohrleitungsisolierungen.

XV. Elektrische Beleuchtung und Kommunikation

1. Austausch verschlissener Netzabschnitte (mehr als 10 %).
2. Austausch der Schutzschilde.
3. Reparatur oder Wiederherstellung von Kabelkanälen.
4. Bei der Überholung des Netzes ist es erlaubt, Lampen durch andere Typen (herkömmliche durch Leuchtstofflampen) zu ersetzen.

B. DURCH STRUKTUREN

XVI. Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen

A) Rohrleitungen und Netzwerkarmaturen

1. Teilweiser oder vollständiger Austausch der Korrosionsschutzisolierung der Rohrleitung.
2. Änderung einzelner Rohrleitungsabschnitte (aufgrund von Rohrverschleiß) ohne Änderung des Rohrdurchmessers. In diesem Fall ist ein Austausch zulässig Gusseisenrohre auf Stahl, Keramik auf Beton oder Stahlbeton und umgekehrt, ein Austausch ist jedoch nicht zulässig Asbestzementrohre auf Metall (außer in Notfällen).
Die Länge der Netzabschnitte, in denen ein kontinuierlicher Rohraustausch zulässig ist, sollte 200 m pro 1 km Netz nicht überschreiten.
3. Austausch verschlissener Armaturen, Ventile, Hydranten, Kolben, Ventile, Steigrohre oder Reparatur durch Austausch verschlissener Teile.
4. Austausch einzelner Siphonrohre.

B) Wells

1. Reparatur von Brunnenkäfigen.
2. Änderung der Luken.
3. Auffüllen der Tabletts, um zerstörte zu ersetzen.
4. Austausch unbrauchbar gewordener Holzbrunnen.
5. Putzerneuerung.

B) Wassereinlässe und Wasserbauwerke

1. Dämme, Deiche, Überläufe, Kanäle

1. Änderung oder Ersatz von Ufer- oder Böschungsbefestigungen in Höhe von bis zu 50 %.
2. Auffüllung aufgequollener Böschungen von Erdbauten.
3. Gewandwechsel.
4. Erneuerung der Schutzschicht in den Unterwasserteilen von Stahlbetonkonstruktionen.
5. Gitter und Maschen wechseln.
6. Reparatur und Austausch von Paneelläden.

2. Wasserbrunnen

1. Auf- und Abbau einer Bohranlage bzw. Auf- und Abbau einer Bestandsbohranlage.
2. Reinigen des Brunnens von Einstürzen und Verschlammung.
3. Entfernen und Installieren eines neuen Filters.
4. Befestigung des Brunnens mit einer neuen Mantelrohrsäule.
5. Austausch von Wasserhebe- und Luftleitungen.
6. Wiederherstellung der Förderleistung des Brunnens durch Torpedieren oder Spülen mit Salzsäure.
7. Zementierung des Ringraums und Bohren von Zement.

D) Behandlungseinrichtungen

1. Reparatur und Austausch der kompletten Abdichtung.
2. Reparatur und Erneuerung von Putz und Beschlägen.
3. Übersetzung Backsteinmauern und Trennwände bis zu 20 % des gesamten Mauerwerksvolumens im Bauwerk.
4. Abdichten von Lecks in Stahlbeton-, Beton- und Steinwänden und -böden von Bauwerken durch Demontage des Betons an bestimmten Stellen und Neubetonierung.
5. Kontinuierliche Spritzbetonbeschichtung von Gebäudewänden.
6. Reparatur der Entwässerung rund um Bauwerke.
7. Austausch der Tankluken.
8. Gitter austauschen.
9. Austausch von Ladefiltern, Biofiltern, Aerofiltern.
10. Filterplatten wechseln.
11. Austausch von Rohrleitungen und Armaturen.
12. Übersetzung Entwässerungssystem Schlammstandorte.

XVII. Fernwärme

A) Kanäle und Kameras

1. Teilweiser oder vollständiger Wechsel der Beschichtungen von Kanälen und Kammern.
2. Teilweiser oder vollständiger Austausch der Abdichtung von Kanälen und Kammern.
3. Teilweise Neuauskleidung der Wände von gemauerten Kanälen und Kammern (bis zu 20 % der Gesamtoberfläche der Wände).
4. Teilweise Verlegung von Entwässerungssystemen.
5. Reparatur von Kanal- und Kammerböden.
6. Erneuerung der Schutzschicht Stahlbetonkonstruktionen Kanäle und Kameras.
7. Luken wechseln.

B) Rohrleitungen und Armaturen

1. Teilweiser oder vollständiger Austausch der Wärmedämmung der Rohrleitung.
2. Erneuerung der Rohrleitungsabdichtung.
3. Austausch einzelner Rohrleitungsabschnitte (aufgrund von Rohrverschleiß) ohne Vergrößerung des Rohrdurchmessers.
4. Austausch von Armaturen, Ventilen, Kompensatoren oder Reparatur durch Austausch verschlissener Teile.
5. Austausch beweglicher und fester Stützen.

XVIII. Zufahrts- und innerbetriebliche Bahngleise

A) Untergrund

1. Erweiterung Straßenbett an Stellen mit unzureichender Breite zu normalen Größen.
2. Behandlung des Untergrundes in Gebieten mit Erdrutschen, Erosion, Erdrutschen und Abgründen.
3. Wiederherstellung aller Entwässerungs- und Entwässerungsgeräte.
4. Wiederherstellung aller Schutz- und Befestigungskonstruktionen des Straßenbetts (Rasen, Pflaster, Stützmauern).
5. Wiederherstellung regulatorischer Strukturen.
6. Korrektur, Füllung von Brückenkegeln.
7. Ersatz einzelner Bauwerke künstlicher Bauwerke oder deren Ersatz durch andere Bauwerke sowie vollständiger Ersatz von Rohren und Kleinbrücken (sofern es sich nicht um eigenständige Inventargegenstände, sondern um einen Teil des Straßenbetts handelt).

B) Gleisoberbau

1. Reinigen der Schotterschicht oder Erneuern des Schotters durch Endbearbeitung Ballastprisma bis zu den in den Normen für diesen Gleistyp festgelegten Abmessungen.
2. Austausch unbrauchbarer Schwellen.
3. Austausch verschlissener Schienen.
4. Austausch unbrauchbarer Befestigungselemente.
5. Kurven begradigen.
6. Reparatur von Weichen mit Austausch einzelner Elemente und Übergabestangen.
7. Weichenwechsel.
8. Reparatur des Brückendecks.
9. Austausch des Kreuzungsbelags oder Ersetzen von Holz durch Stahlbeton.

C) Künstliche Bauwerke (Brücken, Tunnel, Rohre)

1. Teilweiser Austausch von Elementen oder vollständiger Austausch abgenutzter Spannweiten.
2. Teilweise Umlegung von Stein- und Ziegelstützen (bis zu 20 % des Gesamtvolumens).
3. Reparieren Betonstützen(bis zu 15 % des Gesamtvolumens).
4. Spritzbeton oder Zementierung der Oberfläche der Stützen.
5. Einbau von verstärkenden Stahlbetonschalen (Jackets) auf Stützen.
6. Reparatur oder kompletter Austausch der Isolierung.
7. Austausch der Brückenträger.
8. Austausch der Diebstahlsicherungen.
9. Austausch des Holzbodens.
10. Austausch des Stahlbetonplattenbodens.
11. Gegenschienen wechseln.
12. Ersatz beschädigter Elemente von Holzbrücken, mit Ausnahme von Pfählen.
13. Ersatz von Holzpaketen durch Stahlbetonspannweiten.
14. Teilweise Neuverlegung von Steinen u Mauerwerk Gewölbe und Tunnelwände.
15. Pumpen Zementmörtel zur Auskleidung des Tunnels.
16. Reparatur und Austausch von Tunnelentwässerungsgeräten.
17. Umsetzen des Pfeifenkopfes.
18. Elemente ändern Holzpfeifen(bis zu 50 % des Holzvolumens).
19. Austausch von Elementen aus Stahlbeton oder Betonrohren (bis zu 50 % des Volumens).

XIX. Autostraßen

A) Untergrund

1. Behandlung des Untergrundes in Gebieten mit Erdrutschen, Erdrutschen, Auswaschungen und Abgründen.
2. Wiederherstellung aller Entwässerungs- und Entwässerungssysteme.
3. Wiederherstellung aller Schutz- und Befestigungsanlagen des Straßenbetts.
4. Ersatz einzelner Bauwerke künstlicher Bauwerke oder deren Ersatz durch andere Bauwerke sowie vollständiger Ersatz von Rohren und kleinen Brücken (sofern es sich nicht um eigenständige Inventarobjekte handelt, sondern als einzelnes Inventarobjekt Teil des Straßenbetts oder der Straße sind).

B) Straßenbekleidung

1. Nivellierung und Austausch einzelner Zementbetonplatten.
2. Aufbringen einer Ausgleichsschicht aus Asphaltbeton auf die Zementbetonoberfläche.
3. Bau von Asphaltbetondecken auf Straßen mit Zementbetondecken.
4. Veränderung Zementbetondecke für etwas Neues.
5. Verstärkung der Asphaltbetondecke.
6. Rekonstruktion von Schotter- und Kiesflächen.
7. Neupflasterung.
8. Profilierung von unbefestigten Straßen.

B) Brücken, Rohre

1. Teilweise Umlegung von Stein- und Ziegelstützen (bis zu 20 % des Gesamtvolumens).
2. Reparatur von Betonstützen (bis zu 15 % des Gesamtvolumens).
3. Ersatz beschädigter Elemente von Holzbrücken, mit Ausnahme von Pfählen.
4. Ersatz von Holz- oder Stahlbetonböden sowie Ersatz von Holzböden durch Stahlbeton.
5. Vollständiger Austausch oder Austausch von Spannweiten.
6. Umsetzen der Pfeifenköpfe.
7. Austausch von Elementen aus Holz, Stahlbeton oder Betonrohren (bis zu 50 % des Volumens).

D) Standorte für Autos, Straßenbau
und andere Maschinen, Lagerflächen sowie Flächen
Getreidesammelstellen

1. Reparatur und Sanierung von Entwässerungsbauwerken (Tröge, Gräben usw.).
2. Neupflasterung von Kopfsteinpflasterflächen.
3. Rekonstruktion von Schotter- und Kiesoberflächen von Standorten.
4. Reparatur von Betonplattformen mit Aufbringen einer Ausgleichsschicht aus Beton.
5. Nivellierung und Austausch einzelner Zementbetonplatten.
6. Abdeckung der in den Absätzen 2 - 5 aufgeführten Bereiche mit Asphaltbeton.

XX. Strom des Netzes und Kommunikation

1. Unbrauchbare Armaturen austauschen oder ersetzen.
2. Haken durch Traversen ersetzen.
3. Kabelwechsel.
4. Reparatur und Austausch von End- und Anschlusskabelhülsen.
5. Reparatur oder Austausch von Erdungsgeräten.
6. Stützenwechsel (bis zu 30 % pro 1 km).
7. Installation von Kabelschächten.

XXI. Andere Gebäude

1. Reparatur, Austausch oder Ersatz durch andere Stützen von Überführungen für die Luftverlegung von Rohrleitungen.
2. Reparatur oder Austausch von Plattformen, Treppen und Überführungszäunen für die Luftleitungsinstallation.
3. Reparatur oder Austausch einzelner Säulen (bis zu 20 %) von Krangestellen.
4. Reparatur oder Austausch von Kranträgern von Kranböcken.
5. Reparatur von Galerien und Brennstoffversorgungsgestellen von Kesselhäusern und Gasgenerator-Umspannwerken mit Austausch (bis zu 20 %) der Bauwerke ohne Änderung der Fundamente.
6. Änderung oder kompletter Ersatz Holzstangen Zäune (Zäune).
7. Reparatur oder Austausch einzelner Beton- und Stahlbetonpfeiler (bis zu 20 %) und Zäune (Zäune).
8. Reparatur einzelner Füllabschnitte zwischen Zaunpfosten (bis zu 40 %).
9. Reparatur einzelner Abschnitte von Massivsteinzäunen (bis zu 20 %).
10. Reparatur einzelner Abschnitte von massiven Lehmzäunen (bis zu 40 %).
11. Reparatur von Schornsteinen mit Austausch oder Austausch der Auskleidung, Einbau von Reifen, Wiederherstellung der Schutzschicht von Stahlbetonrohren.
12. Reparatur und Austausch einzelner Abschnitte von Metallschornsteinen.
13. Reparatur von Asche- und Schlackenentsorgungssystemen mit vollständigem Austausch einzelner Rohrleitungsabschnitte (ohne Vergrößerung des Durchmessers).
14. Reparatur von Ladeflächen mit komplettem Wechsel des Holzbodens, Blindbereichs oder Asphalts. Austausch einzelner Stützen oder Stützmauerabschnitte (bis zu 20 %). Für den Fall, dass der Entladebereich Teil einer Lageranlage (Rampe) ist, ist eine vollständige Änderung oder ein Austausch aller Strukturen zulässig.

Liste der Arbeiten im Zusammenhang mit größeren Reparaturen am Wohnungsbestand

Anhang Nr. 8 zum Beschluss des Staatlichen Bauausschusses der Russischen Föderation vom 27. September 2003 N 170 „Über die Genehmigung der Regeln und Standards für den technischen Betrieb des Wohnungsbestandes“

PROBENLISTE
ARBEITEN, DIE WÄHREND DER HAUPTREPARATUR DURCHGEFÜHRT WERDEN
WOHNBESTAND

1. Inspektion von Wohngebäuden (einschließlich einer vollständigen Inspektion des Wohnungsbestands) und Erstellung von Entwurfsschätzungen (unabhängig vom Zeitraum der Reparaturarbeiten).

2. Reparatur- und Bauarbeiten zum Austausch, zur Wiederherstellung oder zum Austausch von Elementen von Wohngebäuden (mit Ausnahme des vollständigen Austauschs von Stein- und Betonfundamenten, Tragende wände und Rahmen).

3. Modernisierung von Wohngebäuden während ihrer Generalsanierung (Sanierung unter Berücksichtigung der Aufteilung von Mehrzimmerwohnungen; Geräte zusätzliche Küchen und Sanitäranlagen, Erweiterung des Wohnraums durch Nebenräume, Verbesserung der Sonneneinstrahlung von Wohnräumen, Beseitigung dunkle Küchen und Zugänge zu Wohnungen über Küchen mit ggf. eingebauten oder angeschlossenen Räumlichkeiten für Treppenhäuser, Sanitäranlagen oder Küchen); Ersatz der Ofenheizung durch Zentralheizung durch Installation von Heizräumen, Wärmeleitungen und Heizpunkten; Dach- und andere autonome Wärmeversorgungsquellen; Sanierung von Öfen zur Verbrennung von Gas oder Kohle; Ausrüstung mit Kalt- und Warmwasserversorgungssystemen, Kanalisation, Gasversorgung mit Anschluss an bestehende Hauptnetze in einer Entfernung vom Eingang bis zum Anschlusspunkt an die Hauptleitungen bis zu 150 m, Installation von Gaskanälen, Wasserpumpen, Heizräumen; vollständiger Austausch bestehender Zentralheizungssysteme, Warm- und Kaltwasserversorgung (einschließlich der obligatorischen Verwendung modernisierter Heizgeräte und Rohrleitungen aus Kunststoff, Metall-Kunststoff usw. und eines Installationsverbots). Stahl Röhren); stattdessen die Installation von Elektroherden für den Haushalt Gasherde oder Küchenherde; Installation von Aufzügen, Müllschluckern und pneumatischen Abfallentsorgungssystemen in Häusern mit der Marke Landung Dachgeschoss 15 m und mehr; Umstellung des bestehenden Stromversorgungsnetzes auf höhere Spannung; Reparatur Fernsehantennen Mitbenutzung, Anschluss an Telefon- und Rundfunknetze; Installation von Gegensprechanlagen, Elektroschlössern, Installation von automatischen Brandschutz- und Rauchabzugssystemen; Automatisierung und Steuerung von Aufzügen, Heizkesselhäusern, Wärmenetzen, technische Ausrüstung; Verbesserung der Hofflächen (Pflasterung, Asphaltierung, Landschaftsgestaltung, Installation von Zäunen, Holzschuppen, Ausstattung von Kinder- und Wirtschaftsbereichen). Reparatur von Dächern, Fassaden, Fugen von Fertighäusern bis zu 50 %.

4. Isolierung von Wohngebäuden (Verbesserungsarbeiten). hitzeabschirmende Eigenschaften Umfassungskonstruktionen, Einbau von Fensterfüllungen mit Dreifachverglasung, Einbau von Außenvorräumen).

5. Austausch des Intrablocks Versorgungsnetze.

6. Installation von Zählern zur Messung des thermischen Energieverbrauchs für Heizung und Warmwasserversorgung, Kälte und heißes Wasser am Gebäude, sowie Installation von Wohnungswarmwasserbereitern und kaltes Wasser(beim Austausch von Netzwerken).

7. Sanierung unbelüfteter Kombidächer.

8. Projektüberwachung von Projektorganisationen für größere Reparaturen von Wohngebäuden mit vollständigem oder teilweisem Austausch von Böden und Sanierung.

9. Technische Überwachung in Fällen, in denen die Behörden Kommunalverwaltung, Organisationen haben Einheiten für die technische Überwachung größerer Reparaturen am Wohnungsbestand geschaffen.

10. Reparatur von Einbauräumen in Gebäuden.

1. Liste der Dienstleistungen und (oder) Arbeiten bei Großreparaturen von Gemeinschaftseigentum in einem Mehrfamilienhaus, deren Erbringung und (oder) Durchführung aus dem Kapitalreparaturfonds finanziert wird, der auf der Grundlage des Mindestbeitrags für Großreparaturen gebildet wird Von der Regulierungsbehörde festgelegte Reparaturen Rechtsakt Gegenstand der Russischen Föderation, umfasst:

1) Reparatur innerbetrieblicher technischer Systeme der Elektro-, Wärme-, Gas-, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung;

2) Reparatur, Austausch, Modernisierung von Aufzügen, Reparatur von Aufzugsschächten, Maschinen- und Blockräumen;

3) Dachreparatur;

4) Reparatur von Kellern, die zum Gemeinschaftseigentum in einem Mehrfamilienhaus gehören;

5) Fassadenreparatur;

6) Reparatur des Fundaments eines Mehrfamilienhauses.

(siehe Text in der vorherigen Ausgabe)

2. Ein normativer Rechtsakt einer konstituierenden Körperschaft der Russischen Föderation sieht eine Liste von Dienstleistungen und (oder) Arbeiten für größere Reparaturen von Gemeinschaftseigentum in einem Mehrfamilienhaus vor, die aus dem Kapitalreparaturfonds finanziert werden, deren Höhe sich nach dem richtet Mindestbeitragshöhe für größere Reparaturen, die durch einen Rechtsakt einer konstituierenden Körperschaft der Russischen Föderation festgelegt ist, kann durch Dienstleistungen und (oder) Arbeiten zur Fassadendämmung, Umwandlung eines unbelüfteten Daches in ein belüftetes Dach, Dachmontage ergänzt werden Ausgänge, Installation automatisierter Informations- und Messsysteme zur Verbrauchsmessung Versorgungsressourcen Und Dienstprogramme, Installation von Sammelzählern (gemeinsame Hauszähler) zur Messung des Verbrauchs von Ressourcen, die für die Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen erforderlich sind, und Einheiten zur Verwaltung und Regulierung des Verbrauchs dieser Ressourcen (Wärmeenergie, Warm- und Kaltwasser, elektrische Energie, Gas) und andere Arten von Dienstleistungen und (oder) Arbeiten.

(siehe Text in der vorherigen Ausgabe)

3. Wenn die Eigentümer von Räumlichkeiten in einem Mehrfamilienhaus beschließen, einen Beitrag für Kapitalreparaturen in einer Höhe festzulegen, die den Mindestbeitrag für Kapitalreparaturen übersteigt, wird durch Beschluss der Hauptversammlung der Eigentümer ein Teil des aus diesem Überschuss gebildeten Kapitalreparaturfonds gebildet Räumlichkeiten in einem Mehrfamilienhaus können zur Finanzierung von Dienstleistungen und (oder) Arbeiten an größeren Reparaturen am Gemeinschaftseigentum in einem Mehrfamilienhaus verwendet werden.

4. Die Liste der Dienstleistungen und (oder) Arbeiten für größere Reparaturen an Gemeinschaftseigentum in einem Mehrfamilienhaus, die aus staatlichen Fördermitteln einer konstituierenden Körperschaft der Russischen Föderation finanziert werden können, wird durch einen Rechtsakt einer konstituierenden Körperschaft festgelegt der Russischen Föderation.

5. Arbeiten an größeren Reparaturen an Gemeinschaftseigentum in einem Mehrfamilienhaus können Arbeiten zum Austausch und (oder) zur Wiederherstellung tragender Gebäudestrukturen eines Mehrfamilienhauses und (oder) von Versorgungsnetzen eines Mehrfamilienhauses umfassen, die gemäß der Klassifizierung klassifiziert sind Gesetzgebung zu städtebaulichen Aktivitäten wie der Rekonstruktion von Kapitalbauprojekten.