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Umfangreiche Testphase. Probenahme und Prüfung der Heizraumausrüstung

Berücksichtigt werden auch die sogenannten Anlaufkosten. Dazu gehören die Kosten für eine umfassende Prüfung der Betriebsausrüstung von Anlagen (Fabriken, Werkstätten, Kraftwerke etc.) zur Feststellung der Inbetriebnahmebereitschaft neuer Anlagen 1.


Von den Kosten für die Produktionsentwicklung sind die Inbetriebnahmekosten, sogenannte Anlaufkosten, zu unterscheiden. Dazu gehören die Kosten für umfassende Gerätetests, Geräteanpassungen und Probebetrieb.

Der Kunde ist auch für die Inbetriebnahme und umfassende Prüfung der Geräte verantwortlich. Für die Durchführung von Inbetriebnahmearbeiten beauftragt der Kunde in der Regel spezialisierte Organisationen, die Arbeiten im Rahmen von Direktverträgen ausführen. Der Generalunternehmer organisiert die termin- und qualitätsgerechte Durchführung sämtlicher im Vertrag vorgesehenen Arbeiten zur Errichtung von Anlagen selbst und durch die Kräfte beteiligter Fachorganisationen und ist gegenüber dem Auftraggeber für die Durchführung verantwortlich vertraglich vorgesehene Arbeiten gemäß genehmigten Projekten, Kostenvoranschlägen und Ausführungszeichnungen.

Vor der endgültigen Inbetriebnahme von Bauvorhaben in den dauerhaften Industriebetrieb werden folgende Zwischenschritte der Abnahme- und Inbetriebnahmearbeiten durchgeführt: Übergabe abgeschlossener Installationen von Objekten zur Inbetriebnahme; umfassende Prüfung von Geräten unter Last; Inbetriebnahme von Objekten zur dauerhaften Nutzung. Industriebetrieb.  

Umfassende Tests der Geräte sollen dies überprüfen Zusammenarbeit unter der Belastung aller Geräte der Werkstatt (Anlage). Hauptaufgaben umfassende Prüfung prüfen den gemeinsamen Betrieb aller Elemente der Werkstatt unter Last mit Parametern und Indikatoren, die der Konstruktionsidentifikation nahekommen mögliche Mängel in Anlagen, Geräten und Strukturen, die einen zuverlässigen Betrieb behindern; Entwicklung von Maßnahmen zur Gewährleistung einer nachhaltigen und zuverlässiger Betrieb Werkstatt (Einrichtung).

Die Standarddauer für die Entwicklung der Konstruktionskapazität umfasst nicht die Zeit, die erforderlich ist, um a) die Produktionsvorbereitung sicherzustellen (Personal, Bereitstellung von Materialien, Energieressourcen, Bildung eines entsprechenden Teilebestands usw.), b) eine umfassende Prüfung der Ausrüstung durchzuführen (Leerlauf und im Betriebsmodus) c) ein Inbetriebnahmearbeiten.  

Der Standard für die Dauer der Entwicklung der Konstruktionskapazität umfasst nicht die Zeit, die erforderlich ist, 1) um die Vorbereitung der Produktion für die Freigabe von Produkten in der beauftragten Anlage sicherzustellen (Personal, Bereitstellung von Rohstoffen, Materialien, Energieressourcen, Erstellung einer entsprechende Reserve an Teilen usw.) 2) Durchführung umfangreicher Gerätetests (im Leerlauf und im Betriebsmodus) 3) für die Inbetriebnahme. Diese Arbeiten müssen vor der Inbetriebnahme der beauftragten Anlage, also vor dem Tag der Unterzeichnung des Gesetzes, abgeschlossen sein.

Umfassende Prüfung von Geräten im Leerlauf, unter Last, in neutraler Umgebung oder mit im Produktdesign vorgesehener Probelieferung, Anpassung von Geräten, Beteiligung von Installationsorganisationen am vorübergehenden Betrieb installierter Geräte und Elektroinstallationen. Diese Kosten entstehen dem Kunden zu Lasten der Kerntätigkeiten nach einem gesonderten Kostenvoranschlag für die Inbetriebnahme der Anlage.

Während des Zeitraums der umfassenden Prüfung der Ausrüstung wird die Ausrüstung überprüft, eingestellt und sichergestellt, dass sie im im Projekt vorgesehenen technologischen Prozess im Leerlauf zusammenarbeitet, gefolgt von der Überführung der Ausrüstung in den Betrieb unter Last und dem Erreichen eines stabilen Modus, wodurch die Freigabe sichergestellt wird der ersten vom Projekt vorgesehenen Produktcharge in einem bestimmten Volumen.

Kosten für den Unterhalt des Bedienpersonals, Dauer der Inbetriebnahmearbeiten, Dauer der umfassenden Prüfung der Geräte

Der Kunde führt unter Beteiligung interessierter Parteien umfassende Tests der Ausrüstung durch, überwacht die Installation von Produktionsanlagen, passt technologische Prozesse an und sorgt zusammen mit dem Generalunternehmer für die Inbetriebnahme von Produktionsanlagen und Bauprojekten.

Vor Abschluss der Arbeiten zur Abnahme der fertiggestellten Bauanlage ist auf der Grundlage der Ergebnisse von Einzelprüfungen und umfassenden Geräteprüfungen eine Abnahme der Gesamtanlage durchzuführen.

Vor der Übergabe der Objekte an die staatlichen Abnahmekommissionen müssen die vom Kunden (Entwickler) eingesetzten Arbeitskommissionen die Übereinstimmung der Projekte der Objekte und installierten Geräte, die Ergebnisse von Tests und umfassenden Tests der Geräte sowie die Einsatzbereitschaft der Objekte überprüfen für den normalen Betrieb und die Produktion von Produkten (Erbringung von Dienstleistungen), einschließlich der Umsetzung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Gesundheit und Sicherheit

Vollständig fertiggestellte Kraftwerke, Kesselhäuser (Dampf und Warmwasser), Elektro- und Wärmenetzanlagen sowie, je nach Komplexität der Kraftwerksanlage, deren Warteschlangen und Anlaufkomplexe müssen in der festgelegten Weise in Betrieb genommen werden die aktuellen Regeln. Diese Anforderung gilt auch für die Inbetriebnahme von Energieanlagen nach Erweiterung und Umbau.

1.2.2

Der Startkomplex muss umfassen normale Operation bei gegebenen Parametern Teil des gesamten Auslegungsvolumens einer Energieanlage, bestehend aus einer Menge von Bauwerken und Objekten, die bestimmten Kraftwerken oder der Kraftwerksanlage als Ganzes (ohne Bezug auf bestimmte Kraftwerke) zugeordnet sind.

Es sollte Folgendes umfassen: Ausrüstung, Bauwerke, Gebäude (oder Teile davon) für Hauptproduktions-, Hilfsproduktions-, Hilfs-, Haushalts-, Transport-, Reparatur- und Lagerzwecke, landschaftlich gestalteter Bereich, öffentliche Verpflegungsstellen, Gesundheitszentren, Versand- und Technologiekontrolleinrichtungen (SDTU), Kommunikation, technische Kommunikation, Aufbereitungsanlagen, die die Produktion, Übertragung und Versorgung von Verbrauchern mit Strom und Wärme gewährleisten, die Durchfahrt von Schiffen oder Fischen durch die Schifffahrt oder Fischpassage Geräte. Soweit das Projekt für diesen Startkomplex vorsieht, müssen normale Sanitär- und Lebensbedingungen sowie die Sicherheit der Arbeitnehmer und der Umweltschutz gewährleistet sein Umfeld, Brandschutz.

1.2.3

Vor der Inbetriebnahme einer Energieanlage (Anlaufkomplex) muss Folgendes durchgeführt werden:

Einzelprüfungen von Geräten und Funktionsprüfungen einzelner Systeme, abschließend bei Leistungsteilen mit einem Probelauf der Haupt- und Zusatzausrüstung;

umfassende Prüfung der Ausrüstung.

Bei der Errichtung und Montage von Gebäuden und Bauwerken sind Zwischenabnahmen von Geräteeinheiten und Bauwerken sowie verdeckte Arbeiten durchzuführen.

1.2.4

Einzel- und Funktionstests von Geräten und einzelnen Systemen werden unter Einbindung des Kundenpersonals nach Entwurfsplänen nach Abschluss aller Bau- und Bauarbeiten durchgeführt Installationsarbeit für diesen Knoten. Vor Einzel- und Funktionsprüfungen ist die Einhaltung dieser Regeln zu prüfen, Bauvorschriften und Regeln, Standards, einschließlich Arbeitssicherheitsstandards, technologische Designstandards, Regeln staatlicher Kontroll- und Aufsichtsbehörden, Normen und Anforderungen der Umweltgesetzgebung und anderer staatlicher Aufsichtsbehörden, Regeln für elektrische Anlagen, Arbeitsschutzregeln, Explosions- und Brandschutzregeln.

1.2.5

Mängel und Mängel, die bei der Konstruktion und Montage entstanden sind, sowie Gerätemängel, die bei Einzel- und Funktionsprüfungen festgestellt wurden, müssen vor Beginn der umfassenden Prüfung durch Bau-, Montagebetriebe und Fertigungsbetriebe beseitigt werden.

1.2.6

Vor umfassenden Tests von Energieanlagen werden Probeläufe durchgeführt. Beim Probelauf muss die Funktionsfähigkeit des Gerätes überprüft und überprüft werden technologische Schemata, Sicherheit ihres Betriebs; Alle Überwachungs- und Steuerungssysteme wurden überprüft und konfiguriert, einschließlich automatischer Regler, Schutz- und Verriegelungsgeräte, Alarmgeräte und Instrumentierung.

Vor dem Testlauf müssen die Voraussetzungen für eine zuverlässige und zuverlässige Funktion erfüllt sein sichere Operation Energieanlage:

Das Betriebs- und Wartungspersonal ist besetzt, geschult (mit Wissensprüfung), Betriebsanweisungen, Arbeitssicherheitsanweisungen und Betriebspläne werden entwickelt und genehmigt. technische Dokumentation zu Buchhaltung und Berichterstattung;

Reserven an Treibstoff, Materialien, Werkzeugen und Ersatzteilen wurden vorbereitet;

SDTU mit Kommunikationsleitungen, Systeme wurden in Betrieb genommen Feueralarm und Feuerlöschung, Notbeleuchtung, Belüftung;

Überwachungs- und Kontrollsysteme wurden installiert und angepasst;

Genehmigungen für den Betrieb der Energieanlage wurden von den staatlichen Kontroll- und Aufsichtsbehörden eingeholt.

1.2.7

Umfangreiche Tests müssen vom Kunden durchgeführt werden. Bei umfassenden Tests sollte die gemeinsame Funktion der Hauptaggregate und aller Hilfsgeräte unter Last überprüft werden.

Als Beginn einer umfassenden Prüfung eines Kraftwerks gilt der Moment, in dem es ans Netz geht oder unter Last steht.

Eine umfassende Prüfung von Geräten nach im Projekt nicht vorgesehenen Schemata ist nicht zulässig.

Es wird davon ausgegangen, dass eine umfassende Prüfung der Ausrüstung von Kraftwerken und Kesselhäusern unter der Bedingung eines normalen und kontinuierlichen Betriebs der Hauptausrüstung für 72 Stunden mit dem Hauptbrennstoff mit Nennlast und Auslegungsparametern Dampf (für Gasturbineneinheiten (GTU)) durchgeführt wird ) - Gas) für ein Wärmekraftwerk, Druck und Wasserdurchfluss für ein Wasserkraftwerk im Startkomplex und mit ständigem oder abwechselndem Betrieb aller im Startkomplex enthaltenen Hilfsgeräte.

IN elektrische Netzwerke Es wird davon ausgegangen, dass eine umfassende Prüfung unter der Bedingung eines normalen und kontinuierlichen Betriebs unter Last der Umspannwerksausrüstung für 72 Stunden und der Stromleitungen für 24 Stunden durchgeführt wird.

In Wärmenetzen wird davon ausgegangen, dass eine umfassende Prüfung unter der Bedingung eines normalen und kontinuierlichen Betriebs der Geräte unter Last für 24 Stunden bei dem im Anlaufkomplex bereitgestellten Nenndruck durchgeführt wird.

Voraussetzung für eine umfassende Prüfung ist bei Gasturbinenanlagen darüber hinaus der erfolgreiche Abschluss von 10, bei hydraulischen Anlagen von Wasserkraftwerken und Pumpspeicherkraftwerken 3 automatische Starts.

Bei umfassenden Tests wurden die Instrumentierung, Verriegelungen, Alarmgeräte usw. überprüft Fernbedienung, Schutz und automatische Steuerung, die keine betriebliche Anpassung erfordern.

Wenn eine umfassende Prüfung des Hauptbrennstoffs oder der Nennlast und Auslegungsparameter Dampf (für eine Gasturbineneinheit – Gas) für ein Wärmekraftwerk, Druck und Wasserdurchfluss für ein Wasserkraftwerk oder Last für ein Umspannwerk nicht möglich ist, Stromleitungen während gemeinsamer oder getrennter Tests und Kühlmittelparameter für Wärmenetze können aus irgendeinem Grund nicht erreicht werden, der nicht mit der Nichterfüllung der vom Startkomplex vorgesehenen Arbeiten, der Entscheidung, einen umfassenden Test des Reservetreibstoffs durchzuführen, sowie zusammenhängt Grenzparameter und Lasten werden von der Abnahmekommission abgenommen und festgelegt und in der Abnahmebescheinigung für den Betrieb des Startkomplexes festgelegt.

1.2.8

Um die Kraftwerksanlage (Anlaufkomplex) für die Präsentation vor dem Abnahmeausschuss vorzubereiten, muss eine Arbeitskommission eingesetzt werden, die nach der Durchführung die Anlage gesetzeskonform abnimmt. Einzeltests für umfassende Tests. Ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Gesetzes ist die Organisation für die Sicherheit der Ausrüstung verantwortlich.

1.2.9

Die Inbetriebnahme von Geräten, Gebäuden und Bauwerken mit Mängeln und Mängeln ist nicht gestattet.

Nach umfassender Prüfung und Beseitigung festgestellter Mängel und Mängel wird eine Abnahmebescheinigung für den Betrieb der Anlage mit zugehörigen Gebäuden und Bauwerken erstellt. Es wird die Dauer des Zeitraums zur Beherrschung von Seriengeräten festgelegt, in dem die erforderlichen Tests, Anpassungs- und Entwicklungsarbeiten abgeschlossen und der Betrieb der Geräte mit den Auslegungsparametern sichergestellt werden müssen.

1.2.10

Die Organisation muss der Abnahmekommission die vorbereitete Dokumentation zur Verfügung stellen Arbeitskommission soweit dies in den aktuellen Regulierungsdokumenten vorgesehen ist.

1.2.11

Abgeschlossener Bau von freistehenden Gebäuden, Bauwerken und elektronische Geräte, eingebaute oder angeschlossene Räumlichkeiten für Produktion, Hilfsproduktion und Hilfszwecke mit darin installierter Ausrüstung, Steuerung und Kommunikation werden von Arbeitskommissionen zum Betrieb angenommen.

1.2.12

Experimentelle (experimentelle), pilotindustrielle energietechnische Anlagen bedürfen der Inbetriebnahme durch den Abnahmeausschuss, wenn sie zur Durchführung von Experimenten oder zur Herstellung der im Projekt vorgesehenen Produkte bereit sind.

Kapitel 1.3. ABNAHME ZUM BETRIEB VON ELEKTRISCHEN ANLAGEN

1.3.1. Neue oder umgebaute Elektroanlagen und Inbetriebnahmekomplexe müssen in der in dieser Ordnung und anderen behördlichen Dokumenten festgelegten Weise in Betrieb genommen werden.

1.3.2. Vor der Installation oder Sanierung elektrischer Anlagen ist Folgendes erforderlich:

  • erhalten technische Bedingungen in einem Energieversorgungsunternehmen;
  • vollständige Designdokumentation;
  • Koordinieren Sie die Entwurfsdokumentation mit dem Energieversorgungsunternehmen, das die technischen Spezifikationen herausgegeben hat, und der staatlichen Energieaufsichtsbehörde.

1.3.3. Vor der Inbetriebnahme elektrischer Anlagen ist folgendes durchzuführen:

  • beim Bau und der Installation einer Energieanlage - Zwischenabnahme von Geräteeinheiten und Bauwerken, einschließlich versteckter Arbeiten;
  • Abnahmeprüfungen von Geräten und Inbetriebnahmeprüfungen einzelner Elektroinstallationssysteme;
  • umfassende Prüfung der Ausrüstung.

1.3.4. Abnahmeprüfungen von Geräten und Inbetriebnahmeprüfungen einzelner Anlagen sind nach Abschluss aller Bau- und Montagearbeiten an der zu liefernden Elektroanlage und umfassender Prüfung durch den Auftragnehmer (Generalunternehmer) unter Einbindung des Personals des Auftraggebers nach Entwurfsplänen durchzuführen sind vom Kunden durchzuführen.

1.3.5. Vor Abnahme- und Inbetriebnahmeprüfungen sowie umfassenden Prüfungen der Geräte ist die Einhaltung dieser Regeln, Elektroinstallationsvorschriften, Bauordnungen und Vorschriften zu prüfen, staatliche Standards, Arbeitsschutzvorschriften, Explosions- und Brandschutzvorschriften, Anweisungen von Herstellern, Anweisungen zur Installation von Geräten.

1.3.6. Für Inbetriebnahmearbeiten und Prüfung elektrischer Geräte ist das Einschalten elektrischer Anlagen gem Entwurfsschema auf der Grundlage einer befristeten Genehmigung der Landesenergieaufsichtsbehörden.

1.3.7. Bei einer umfassenden Geräteprüfung müssen die Funktionsfähigkeit der Geräte und technologischen Systeme sowie die Sicherheit ihres Betriebs überprüft werden; Alle Überwachungs- und Steuerungssysteme, Schutz- und Verriegelungsgeräte, Alarmgeräte und Instrumentierung wurden überprüft und konfiguriert. Es wird davon ausgegangen, dass eine umfassende Prüfung unter der Bedingung eines normalen und kontinuierlichen Betriebs der Haupt- und Hilfsausrüstung für 72 Stunden und der Stromleitungen für 24 Stunden durchgeführt wird.

1.3.8. Mängel und Mängel, die während der Bau- und Installationsphase entstanden sind, sowie Gerätemängel, die bei Abnahme- und Inbetriebnahmetests und umfassenden Tests elektrischer Anlagen festgestellt wurden, müssen beseitigt werden. Eine Übernahme zum Betrieb elektrischer Anlagen mit Mängeln und Mängeln ist nicht gestattet.

1.3.9. Vor der Prüfung und Abnahme müssen die Voraussetzungen für einen zuverlässigen und sicheren Betrieb der Energieanlage geschaffen werden:

  • Elektro- und Elektrotechnikpersonal ist personell ausgestattet und geschult (mit Wissensprüfung);
  • Betriebsanweisungen, Arbeitsschutzanweisungen und Betriebspläne, technische Dokumentation für die Buchhaltung und Berichterstattung wurden entwickelt und genehmigt;
  • vorbereitet und getestet Schutzausrüstung, Werkzeuge, Ersatzteile und Materialien;
  • Kommunikations-, Alarm- und Feuerlösch-, Notbeleuchtungs- und Lüftungsanlagen wurden in Betrieb genommen.

1.3.10. Elektroinstallationen müssen vor der Inbetriebnahme vom Verbraucher (Kunden) in der vorgeschriebenen Weise abgenommen werden.

1.3.11. Die Spannungsversorgung elektrischer Anlagen erfolgt nur nach Genehmigung der staatlichen Energieaufsichtsbehörden und auf der Grundlage eines Stromliefervertrages zwischen dem Verbraucher und dem Energieversorgungsunternehmen.

Vor der Inbetriebnahme muss das Gerät überprüft werden. Um mögliche Meinungsverschiedenheiten zu vermeiden, wird die Aktion dokumentiert.

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Es ermöglicht Ihnen, alle während der Prüfung festgestellten Fehler aufzuzeichnen. Zur Durchführung des Verfahrens müssen Sie vorab wissen, wie der umfassende Prüfbericht entsteht.

Was du wissen musst

Bevor Sie mit der Erstellung beginnen, müssen Sie die Liste der Anforderungen studieren.

Durch die rechtzeitige Einarbeitung in die Daten können Sie Probleme vermeiden, die beim Ausfüllen der Dokumentation auftreten können, damit das Papier nicht verloren geht rechtliche Handhabe.

Erforderliche Begriffe

Bei der umfassenden Prüfung von Geräten handelt es sich um eine Veranstaltung, die eine Prüfung der Haupteinheiten und Anlagen vor der Inbetriebnahme zur Identifizierung darstellt mögliche Fehlfunktionen und deren rechtzeitige Beseitigung.

Während die Aktion läuft technische Leitungen im Betriebsmodus getestet. Die Veranstaltung ermöglicht es Ihnen zu bestimmen, wie sich die Ausrüstung unter Arbeitsbedingungen verhält.

Vor dem Einsatz neuer Geräte ist das Unternehmen verpflichtet, diese zu testen. Basierend auf den Ergebnissen der Operation wird ein gleichnamiger Bericht erstellt.

Die Aktion wird von mehreren Personen gleichzeitig ausgeführt. Die Liste umfasst:

  • Kunde;
  • Generalunternehmer;
  • Vertreter des Montagebetriebs.

Das Papier muss die Bedingungen enthalten, unter denen das Gerät betrieben wurde. Hier wird auch die Frist für den Abschluss des Vorgangs eingetragen.

Die Anzahl der Kopien des Dokuments richtet sich nach der Anzahl der an der Operation beteiligten Interessenten. Normalerweise wird das Dokument in 3 Kopien erstellt. Letzte Stufe Ausarbeitung - Beglaubigung von Papier mit Unterschriften.

Das Formular muss die Angaben aller drei interagierenden Parteien oder ihrer zur Durchführung der Aktion befugten Vertreter enthalten. Fehlen Unterschriften, hat das Dokument keine Rechtskraft.

Brandschutzsysteme

Die Veranstaltung wird durchgeführt, um die Einsatzbereitschaft von Schutzsystemen unter realen Gefahrenbedingungen zu überprüfen. Die Aktion spielt in.

Dazu wird eine Situation simuliert, in der das Schutzsystem hätte auslösen sollen.

An der Veranstaltung beteiligte Spezialisten dokumentieren:

  • Alarmreaktion auf einen vermuteten Brand;
  • Aktivierung von Warnsystemen;
  • das Erscheinen eines Signals auf dem Bedienfeld der Feuerwehr und das Vorhandensein einer Angabe des Ortes, an dem die Aktion stattgefunden hat;
  • allgemeine Belüftung ausschalten;
  • Öffnen von Ventilen in der Triggerzone.

Basierend auf den Ergebnissen der Veranstaltung wird ein Dokument erstellt, das die Merkmale des Systemverhaltens unter realitätsnahen Bedingungen enthält.

Der für die Veranstaltung verantwortliche Spezialist erfasst die Reaktion der Ausrüstung für jeden der Parameter. Wenn mehrere Systeme gleichzeitig getestet werden, ist es zulässig, die endgültigen Daten in einem Akt zusammenzufassen.

Es ist zu beachten, dass die Prüfung der internen Löschwasserversorgung in einem gesonderten Gesetz dokumentiert werden muss.

Nur Geräte, die die Prüfung bestanden haben, dürfen weiterverwendet werden. Mit Hilfe einer Urkunde kann eine Besichtigung protokolliert werden automatische Installation Feuer löschen

Beleuchtungssysteme

Das Dokument ist notwendig, um die Leistung der in Betrieb genommenen Beleuchtungssysteme zu überprüfen und mögliche Verstöße während der Installation zu erkennen.

Zur Durchführung der Aktion wird eine Reihe von Maßnahmen durchgeführt, die realitätsnahe Bedingungen simulieren. Die für die Durchführung des Aktionsprotokolls verantwortlichen Spezialisten:

  • Qualität der Installation des Beleuchtungssystems;
  • System Geschwindigkeit;
  • das Vorliegen von Abweichungen vom Plan.

Die Daten werden in den Akt eingegeben, dessen Vorbereitung die letzte Phase der Veranstaltung darstellt.

Probeabfüllung

Wenn Sie das Gesetz sorgfältig studieren, wird die Eingabe von Daten in das Dokument nicht schwierig sein. Die Aktion wird von allen Teilnehmern der Veranstaltung durchgeführt. Die Anzahl der Kopien des Dokuments wird entsprechend der Anzahl der Parteien zusammengestellt.

Damit ein Dokument Rechtskraft erlangt, muss es Folgendes enthalten:

  • Datum der Veranstaltung;
  • der Name der an der Aktion beteiligten Unternehmen;
  • Vertreter der an der Prüfung beteiligten Institutionen;
  • Daten der Kommissionsmitglieder.

Ausfüllen allgemeine Informationen, müssen Personen Informationen über die Ausrüstung eingeben, die bei der Veranstaltung untersucht werden soll.

Dazu wird im Papier Folgendes festgehalten:

  1. Name der Einheit oder technischen Anlage.
  2. Das Gebäude oder die Werkstatt, in dem sich der Artikel befindet.
  3. Der Name des Unternehmens, dem die Ausrüstung gehört.
  4. Der Name des Komplexes, zu dem das Grundstück gehört, falls eine solche Tatsache eintritt.

Hier können Sie auf Mängel und Abweichungen vom Plan zur Herstellung des Artikels hinweisen, die sich später auf dessen Funktion auswirken können.

Dann gibt es einen Abschnitt, der der Entscheidung der Kommission gewidmet ist. Es sagt aus:

  • Daten der Kommissionsmitglieder;
  • Gegenstand der Tat;
  • Unterschriften;
  • Abschluss der Kommission.

8.1 Arbeiten im Zusammenhang mit umfassenden Tests von technologischen und Hilfssysteme, werden gemäß dem vom Kunden entwickelten Programm gemäß RD-19.020.00-KTN-089-10 durchgeführt. Der Zweck dieser Arbeiten besteht darin, die erforderliche Leistung einzelner Systeme gemäß den Anweisungen der Konstruktionsdokumentation sicherzustellen und deren Abnahmebereitschaft zu bestätigen.

8.2 Die Grundvoraussetzungen für die Ausführung der Arbeiten in dieser Phase müssen den in 6.14 – 6.22 festgelegten Bestimmungen entsprechen.

8.3 Bis zur umfassenden Prüfung der Technologie- und Hilfssysteme müssen die in der Konstruktionsdokumentation vorgesehenen Standard-Feuerlöschgeräte von den zuständigen Arbeitskommissionen übernommen werden.

8.4 Um eine umfassende Prüfung von Technologie- und Hilfssystemen (auf dem linearen Teil, technologischen Pipelines usw.) durchzuführen, muss der Kunde gegebenenfalls eine Genehmigung zum Befüllen der Pipeline mit Öl/Erdölprodukten einholen.

8.5 Vor dem Datum des Beginns des Anschlusses und der Befüllung der MT mit Öl/Erdölprodukten müssen lineare und ggf. vor Ort befindliche MT-Anlagen fertiggestellt und von den Arbeitskommissionen mit der Durchführung der entsprechenden Handlungen abgenommen werden: die Pipeline selbst mit Schleifen und Reservefäden, mit Übergängen durch natürliche und künstliche Hindernisse, mit Linearventilen, Start- und Empfangseinheiten für Reinigungs- und Diagnosegeräte, Stromleitungen sowie Elektroinstallationen, Kommunikationsleitungen mit Knoten und Verstärkungspunkten, Linemenhäuser, Hubschrauberlandeplätze Pads, entlang von Autobahnen, Schutzstrukturen gegen Notfallverschüttungen von Öl/Erdölprodukten, ECP-Ausrüstung, lineare Telemechanik, Prozesspipelines von PS, RP, Pumpen, SIKN.

8.6 Arbeiten zur Befüllung mit Öl/Erdölprodukten sowie umfassende Prüfungen werden unter Anleitung des Kunden durchgeführt.

8.7 Abnahmepflichtige Gegenstände und Bauwerke vor Beginn der umfassenden Prüfung müssen mit Betriebspersonal besetzt und mit der erforderlichen betrieblichen (Betriebs-)Dokumentation versehen sein; in diesen Einrichtungen müssen Arbeitsbedingungen entsprechend den Anforderungen des Arbeitsschutzes geschaffen werden, Betriebssicherheit, Brandschutz Und industrielle Hygiene. In Betrieb genommene Anlagen müssen mit standardmäßigen (gemäß der Konstruktionsdokumentation) Feuerlöschmitteln ausgestattet sein, einschließlich allgemeiner Zweck, Feuer und Einbrecheralarm, Mittel zur Umweltkontrolle von Ableitungen, Emissionen, Schadstofflecks sowie Kommunikationsmittel und ein Warnsystem für den Fall mögliches Vorkommnis Notfallsituationen.

8.8 Vor einer umfassenden Prüfung müssen Objekte und Bauwerke mit Energieressourcen, Wasser, Ersatzteilen und anderen für ihre normale Funktion erforderlichen Mitteln versorgt werden. Die spezifizierten Materialanforderungen werden vom Kunden erfüllt und müssen den in der Konstruktionsdokumentation und den entsprechenden Anweisungen angegebenen Mengen entsprechen.

8.9 Im Rahmen der umfassenden Prüfung wird Folgendes durchgeführt: Befüllung von Rohrleitungen mit Öl/Erdölprodukten (auf dem linearen Teil, Prozessleitungen usw.), Überprüfung, Einstellung und gemeinsamer Verbundbetrieb von Geräten und Servicesystemen im Leerlauf, Betrieb unter Belastung und bringt eine stabile Konstruktion technologischer Modus innerhalb von 72 Stunden. Die angegebenen Maßnahmen und Kontrollen werden im Rahmen umfassender Tests von Tanks, Be- und Entladeregalen und in anderen OST-Einrichtungen durchgeführt.

8.10 Die umfassende Prüfung erfolgt durch den Auftraggeber unter Einbindung eines Auftraggebers, einer Konstruktionsorganisation und ggf. Spezialisten des Geräteherstellers.

8.11 Die unverzügliche Beseitigung von Mängeln, die bei einer umfassenden Prüfung festgestellt werden, obliegt dem Auftragnehmer, der den Mangel verursacht hat.

8.12 Die Anzahl des Betriebspersonals und der technischen Mittel bei der umfassenden Prüfung sowie die Betriebsweise der Anlage (einschließlich Betriebsparameter, Dauer, Zusammensetzung und Eigenschaften des Prüfmediums, Temperaturbeschränkungen usw.) werden gemäß der umfassenden Prüfung festgelegt vom Kunden entwickeltes Testprogramm in Bezug auf dieses Objekt. Die Überwachung der Einhaltung der Betriebsparameter obliegt dem Kunden. Bei der Durchführung umfassender Tests von Geräten in Einrichtungen, die Verschmutzungsquellen darstellen atmosphärische Luft, es muss sichergestellt werden, dass Laborforschung Luftqualität in der von den Emissionen der Anlage betroffenen Zone gemäß dem vom Kunden genehmigten Programm. Die Ergebnisse dieser Laboruntersuchungen sind verbindlich Bestandteil Unterlagen der Annahmekommission.

8.13 Bei umfassenden Tests festgestellt Zusätzliche Arbeit, die in der Konstruktionsdokumentation nicht vorgesehen sind, müssen vom Bau- und Montagebetrieb gemäß durchgeführt werden Zusatzvereinbarung. Gleichzeitig entstehen für den Kunden zusätzliche Arbeiten Projektdokumentation und es wird eine Frist für die Fertigstellung der Arbeiten und die Inbetriebnahme der Anlage festgelegt.

8.14 Mängel technologische Ausrüstung und Rohre, die bei umfassenden Tests oder früher identifiziert wurden, müssen vom Ausrüstungslieferanten auf Reklamation des Kunden hin entfernt werden, bevor eine Bescheinigung über die Abnahme der Anlage für den Betrieb ausgestellt wird.

Eine ähnliche Anforderung gilt für versteckte Herstellungsfehler, die bei der hydraulischen Festigkeitsprüfung von Geräten und Rohren sowie bei deren Dichtheitsprüfung festgestellt werden. Aufgrund der festgestellten Mängel hat der Auftragnehmer gemeinsam mit einem Vertreter der Prüfstelle entsprechende Berichte zu erstellen.