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Einzeltests und umfassende Tests. Umfassende Prüfung von Technologie- und Hilfssystemen. Probenahme und Prüfung der Heizraumausrüstung

Regeln technischer Betrieb Elektroinstallationen von Verbrauchern

Kapitel 1.3. Inbetriebnahme elektrischer Anlagen

1.3.1. Neue oder umgebaute Elektroanlagen und Inbetriebnahmekomplexe müssen in der in dieser Ordnung und anderen behördlichen Dokumenten festgelegten Weise in Betrieb genommen werden.

1.3.2. Vor der Installation oder Sanierung elektrischer Anlagen ist Folgendes erforderlich:

erhalten technische Bedingungen in einem Energieversorgungsunternehmen;

ausführen Projektdokumentation;

Koordinieren Sie die Entwurfsdokumentation mit dem Energieversorgungsunternehmen, das die technischen Spezifikationen herausgegeben hat, und der staatlichen Energieaufsichtsbehörde.

1.3.3. Vor der Inbetriebnahme elektrischer Anlagen ist folgendes durchzuführen:

beim Bau und der Installation einer Energieanlage - Zwischenabnahme von Geräteeinheiten und Bauwerken, einschließlich versteckte Arbeit;

Abnahmeprüfungen von Geräten und Inbetriebnahmeprüfungen einzelner Elektroinstallationssysteme;

umfassende Prüfung der Ausrüstung.

1.3.4. Abnahmetests von Geräten und Inbetriebnahmetests einzelner Systeme müssen nach Abschluss aller Bau- und Konstruktionspläne durch den Auftragnehmer (Generalunternehmer) unter Einbeziehung des Personals des Kunden durchgeführt werden Installationsarbeit Für die zu liefernde Elektroinstallation ist eine umfassende Prüfung durch den Kunden erforderlich.

1.3.5. Vor Abnahme- und Inbetriebnahmeprüfungen sowie umfassenden Prüfungen von Geräten muss die Einhaltung dieser Regeln, Regeln für Elektroinstallationen, Bauordnungen und -vorschriften, Landesnormen, Arbeitsschutzvorschriften, Explosions- und Brandschutzvorschriften, Anweisungen von Herstellern und Installationsanweisungen für Geräte überprüft werden .

1.3.6. Für Inbetriebnahmearbeiten und Prüfung elektrischer Geräte ist das Einschalten elektrischer Anlagen gem Entwurfsschema auf der Grundlage einer befristeten Genehmigung der Landesenergieaufsichtsbehörden.

1.3.7. Bei einer umfassenden Geräteprüfung muss die Funktionsfähigkeit der Geräte überprüft und überprüft werden technologische Schemata, Sicherheit ihres Betriebs; Alle Überwachungs- und Steuerungssysteme, Schutz- und Verriegelungsgeräte, Alarmgeräte und Instrumentierung wurden überprüft und konfiguriert. Umfangreiche Tests gilt als unter der Bedingung eines normalen und kontinuierlichen Betriebs der Haupt- und Hauptanlage durchgeführt Zusatzausrüstung innerhalb von 72 Stunden und Stromleitungen - innerhalb von 24 Stunden.

1.3.8. Mängel und Mängel, die während der Bau- und Installationsphase entstanden sind, sowie Gerätemängel, die bei Abnahme- und Inbetriebnahmetests und umfassenden Tests elektrischer Anlagen festgestellt wurden, müssen beseitigt werden. Eine Übernahme zum Betrieb elektrischer Anlagen mit Mängeln und Mängeln ist nicht gestattet.

1.3.9. Vor der Prüfung und Abnahme müssen die Voraussetzungen für eine zuverlässige und sichere Durchführung geschaffen werden sichere Operation Energieanlage:

Elektro- und Elektrotechnikpersonal ist personell ausgestattet und geschult (mit Wissensprüfung);

Betriebsanweisungen, Arbeitsschutzanweisungen und Betriebspläne wurden entwickelt und genehmigt, technische Dokumentation zu Buchhaltung und Berichterstattung;

vorbereitet und getestet Schutzausrüstung, Werkzeuge, Ersatzteile und Materialien;

Kommunikations-, Alarm- und Feuerlösch-, Notbeleuchtungs- und Lüftungsanlagen wurden in Betrieb genommen.

1.3.10. Elektroinstallationen müssen vor der Inbetriebnahme vom Verbraucher (Kunden) abgenommen werden. in der vorgeschriebenen Weise.

1.3.11. Die Spannungsversorgung elektrischer Anlagen erfolgt nur nach Genehmigung der staatlichen Energieaufsichtsbehörden und auf der Grundlage eines Stromliefervertrages zwischen dem Verbraucher und dem Energieversorgungsunternehmen.


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Überwachungs- und Kontrollsysteme wurden installiert und angepasst;
Genehmigungen für den Betrieb des Kraftwerks wurden von den Aufsichtsbehörden eingeholt.
1.2.7. Umfangreiche Tests müssen vom Kunden durchgeführt werden. Bei umfassenden Tests sollte die gemeinsame Funktion der Hauptaggregate und aller Hilfsgeräte unter Last überprüft werden.
Als Beginn einer umfassenden Prüfung eines Kraftwerks gilt der Moment, in dem es unter Last eingeschaltet wird.
Eine umfassende Prüfung von Geräten nach im Projekt nicht vorgesehenen Schemata ist untersagt.
Es wird davon ausgegangen, dass eine umfassende Prüfung der Ausrüstung von Kraftwerken und Kesselhäusern unter der Bedingung eines normalen und kontinuierlichen Betriebs der Hauptausrüstung für 72 Stunden mit dem Hauptbrennstoff mit einer Nennlast und Auslegungsparametern von Dampf [für Gasturbineneinheiten ( GTU) - Gas] für ein Wärmekraftwerk, Druck und Wasserdurchfluss für ein Wasserkraftwerk im Startkomplex und mit ständigem oder abwechselndem Betrieb aller im Startkomplex enthaltenen Hilfsgeräte.
In Stromnetzen wird davon ausgegangen, dass eine umfassende Prüfung unter der Bedingung eines normalen und kontinuierlichen Betriebs unter Last der Umspannwerksausrüstung für 72 Stunden und der Stromleitungen für 24 Stunden durchgeführt wird.
In Wärmenetzen wird davon ausgegangen, dass eine umfassende Prüfung unter der Bedingung eines normalen und kontinuierlichen Betriebs der Geräte unter Last für 24 Stunden durchgeführt wird. Nenndruck im Startkomplex zur Verfügung gestellt.
Voraussetzung für eine umfassende Prüfung ist bei Gasturbinenanlagen darüber hinaus der erfolgreiche Abschluss von 10, bei hydraulischen Anlagen von Wasserkraftwerken und Pumpspeicherkraftwerken 3 automatische Starts.
Bei umfassenden Tests wurden die im Projekt vorgesehenen Kontroll- und Messgeräte, Verriegelungen, Alarmgeräte usw. getestet Fernbedienung, Schutz und automatische Steuerung, die keine betriebliche Anpassung erfordern.
Wenn eine umfassende Prüfung des Hauptbrennstoffs oder der Nennlast und Auslegungsparameter Dampf (für eine Gasturbineneinheit – Gas) für ein Wärmekraftwerk, Druck und Wasserdurchfluss für ein Wasserkraftwerk oder Last für ein Umspannwerk nicht möglich ist, Stromleitungen während gemeinsamer oder getrennter Tests und Kühlmittelparameter für Wärmenetze können aus irgendeinem Grund nicht erreicht werden, der nicht mit der Nichterfüllung der vom Startkomplex vorgesehenen Arbeiten, der Entscheidung, einen umfassenden Test des Reservetreibstoffs durchzuführen, sowie zusammenhängt Grenzparameter und Lasten werden von der Abnahmekommission abgenommen und festgelegt und in der Abnahmebescheinigung für den Betrieb des Startkomplexes festgelegt.
1.2.8. Um die Energieanlage (Inbetriebnahmeanlage) für die Präsentation vor der Abnahmekommission vorzubereiten, muss der Kunde eine Arbeitskommission ernennen, die nach Durchführung ihrer Einzelprüfungen die Anlagen gesetzeskonform zur umfassenden Prüfung abnimmt. Ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Gesetzes ist der Kunde für die Sicherheit der Ausrüstung verantwortlich.
Die Arbeitskommission muss die Ausrüstung nach umfassender Prüfung und Beseitigung festgestellter Mängel und Mängel gesetzeskonform abnehmen und außerdem ein Gesetz über die Bereitschaft fertiggestellter Gebäude und Bauwerke zur Vorlage an die Abnahmekommission erstellen.
Bei Bedarf sollten Arbeitskommissionen spezialisierte Unterausschüsse bilden (Bau, Turbine, Kessel, Hydraulik, Elektrik, Überwachungs- und Steuerungssysteme usw.).
Die Unterausschüsse müssen Schlussfolgerungen über den Zustand des ihrem Profil entsprechenden Anlagenteils und dessen Bereitschaft zur umfassenden Geräteprüfung und Inbetriebnahme ziehen, die von der Arbeitskommission zu genehmigen sind.
1.2.9. Bei der Abnahme von Anlagen, Gebäuden und Bauwerken durch die Arbeitskommission erfolgt die Generalunternehmerschaft Bau-Firma hat dem Kunden im erforderlichen Umfang Unterlagen zur Verfügung zu stellen aktuelles SNiP und Branchenakzeptanzregeln.
1.2.10. Die Kontrolle über die Beseitigung der von der Arbeitskommission festgestellten Mängel und Mängel obliegt dem Kunden, der die Energieanlagen zur Abnahme vorlegt.
1.2.11. Die Inbetriebnahme von Startanlagen, Warteschlangen oder Energieanlagen als Ganzes muss durch den Abnahmeausschuss erfolgen.
Der Annahmeausschuss wird je nach Wert von der Regierung der Russischen Föderation, dem Ministerium für Brennstoffe und Energie der Russischen Föderation oder niedrigeren Führungsgremien sowie von Investoren ernannt. geschätzte Kosten Startanlage und Quellen der Baufinanzierung.
1.2.12. Die Inbetriebnahme von Geräten, Gebäuden und Bauwerken mit Mängeln und Mängeln ist untersagt.
Nach umfassender Prüfung und Beseitigung festgestellter Mängel und Mängel muss die Abnahmekommission eine Abnahmebescheinigung für den Betrieb der Anlage mit zugehörigen Gebäuden und Bauwerken ausstellen. Der Abnahmeausschuss legt die Dauer des Entwicklungszeitraums von Seriengeräten fest, in dem die erforderlichen Tests, Anpassungs- und Entwicklungsarbeiten abgeschlossen und der Betrieb der Geräte mit Designparametern sichergestellt werden müssen. Für Prototypengeräte wird der Entwicklungszeitraum vom Kunden (Investoren) gemäß dem Koordinationsplan für die Fertigstellung, Anpassung und Beherrschung dieser Geräte festgelegt.
1.2.13. Der Kunde muss der Abnahmekommission die von der Arbeitskommission erstellten Unterlagen in dem Umfang zur Verfügung stellen, der in den aktuellen SNiP- und Branchenabnahmeregeln vorgesehen ist.
Alle Dokumente müssen in einen Gesamtkatalog eingetragen werden und separate Ordner mit Dokumenten müssen beglaubigte Verzeichnisse der Inhalte enthalten. Die Unterlagen sind zusammen mit den von der Abnahmekommission erstellten Unterlagen im technischen Archiv des Kunden aufzubewahren.
1.2.14. Abgeschlossener Bau von freistehenden Gebäuden, Bauwerken und elektronische Geräte Eingebaute oder angeschlossene Räumlichkeiten für Produktion, Hilfsproduktion und Hilfszwecke mit darin installierten Geräten, Steuerungen und Kommunikationsmitteln werden von Arbeitskommissionen zum Betrieb angenommen, da sie vor der Abnahme des Startkomplexes zur Vorlage beim Abnahmeausschuss bereit sind.
1.2.15. Experimentelle (experimentelle), pilotindustrielle energietechnische Anlagen bedürfen der Inbetriebnahme durch den Abnahmeausschuss, wenn sie zur Durchführung von Experimenten oder zur Herstellung der im Projekt vorgesehenen Produkte bereit sind.
1.2.16. Der Unterwasserteil aller Wasserbauwerke (mit eingebetteter Instrumentierung und Ausrüstung) sowie Navigations- und Fischpassgeräte muss im Rahmen des Startkomplexes fertiggestellt und vor der Flutung von der Arbeitskommission abgenommen werden. Ihre endgültige Abnahme im vollen Auslegungsumfang muss bei der Inbetriebnahme der gesamten Kraftwerksanlage erfolgen. Die Erlaubnis zum Fluten einer Grube und zum Blockieren von Flussbetten (für Wasserkraftwerke) wird von der staatlichen Abnahmekommission oder einer vom Ministerium für Brennstoffe und Energie der Russischen Föderation speziell ernannten Kommission erteilt.
1.2.17. Als Datum der Inbetriebnahme der Anlage gilt das Datum der Unterzeichnung des Gesetzes durch die Abnahmekommission.

1.3. Personal

1.3.1. Personen, die eine besondere Bildung und eine Ausbildung im für die Stelle erforderlichen Umfang absolviert haben.
1.3.2. Personen, die eine Berufsauswahl durchlaufen haben und eine Lizenz zur Leitung dieser Anlagen erhalten haben, dürfen direkt Einfluss auf die Kontrollorgane von Energieanlagen nehmen.
1.3.3. Das Personal, das mit der Aufsicht über die Arbeit von Personen beauftragt ist, die die Steuerung von Energieanlagen bedienen, sowie von Personen, die direkt mit der Wartung von Energieanlagen betraut sind, muss entsprechend den besonderen Anforderungen geschult sein.
1.3.4. Arbeitnehmer, die schwere Arbeiten und Arbeiten im Zusammenhang mit gefährlichen oder gefährlichen Arbeiten verrichten gefährliche Umstände Die Arbeit muss obligatorisch vorläufig (beim Eintritt in die Arbeit) und regelmäßig (während) durchlaufen werden Arbeitstätigkeit) ärztliche Untersuchungen zur Feststellung der Eignung für die übertragenen Arbeiten und Warnungen Berufsbedingte Krankheit.
Die Liste der schädlichen Produktionsfaktoren und Arbeiten, bei denen vorläufige und regelmäßige ärztliche Untersuchungen durchgeführt werden, sowie das Verfahren zur Durchführung solcher Untersuchungen werden vom Gesundheitsministerium der Russischen Föderation festgelegt.
1.3.5. In Energieanlagen sollte eine ständige Arbeit mit dem Personal durchgeführt werden, um dessen Bereitschaft zur Ausübung beruflicher Aufgaben sicherzustellen und seine Qualifikationen zu erhalten. Schulungen und Unterweisungen zum Thema Arbeitssicherheit müssen kontinuierlich und mehrstufig erfolgen.
1.3.6. Sicherstellung der Arbeit mit Personal in Energieanlagen, stationären Ausbildungseinrichtungen, Ausbildungszentren und anderen spezialisierten Einrichtungen Bildungseinrichtungen.
Die Schulungs- und Produktionseinheit für die Personalschulung muss über Schulungsgelände verfügen. Klassenzimmer, Werkstätten, Labore, müssen mit technischen Lehr- und Ausbildungsmöglichkeiten ausgestattet sein. In die Personalschulung sollten hochqualifizierte Fachkräfte einbezogen werden.
1.3.7. In Energieanlagen müssen gemäß den Standardvorschriften eine technische Bibliothek, ein technisches Büro sowie Sicherheits- und Arbeitsschutzräume funktionieren.
1.3.8. Energieanlagen und andere Organisationen der Elektrizitätswirtschaft müssen daran arbeiten, junge Menschen und andere soziodemografische Gruppen der Bevölkerung einzubeziehen und professionell an die Arbeit in der Branche heranzuführen.
1.3.9. Die Verantwortung für die Arbeit mit dem Personal einer Energieanlage liegt bei der Person, die das Eigentum dieser Energieanlage verwaltet.
1.3.10. Die Leitung des Prozesses der Ausbildung, Aufrechterhaltung und Verbesserung der Qualifikationen des Personals sollte von technischen Leitern übernommen werden, und die Kontrolle über seine Umsetzung sollte von den Leitern der Unternehmen (Organisationen) ausgeübt werden.
1.3.11. Je nach Mitarbeiterkategorie werden folgende Formen der Personalarbeit etabliert:
Ausbildung für eine neue Position (Beruf) mit berufsbegleitender Ausbildung (Praktikum);
Prüfung von Kenntnissen über Regeln, Vorschriften und Anweisungen zum technischen Betrieb, Arbeitsschutz, Industrie und Brandschutz;
Vervielfältigung;
Kontrollieren Sie Notfall- und Brandschutzübungen;
Sicherheits- und Gesundheitssicherheitsunterweisungen: einleitend, primär, wiederholt (periodisch), gezielt (aktuell);
Spezielles Training;
Klassen zum feuertechnischen Minimum;
kontinuierliche berufliche Weiterbildung zur Verbesserung der Fähigkeiten.
1.3.12. Die Arbeit mit dem Personal wird nach Plänen organisiert und durchgeführt, die vom technischen Leiter des Kraftwerks oder der Struktureinheit genehmigt wurden:
bei Energieanlagen - mehrjährig oder jährlich;
V strukturelle Unterteilungen Energieanlage - vierteljährlich oder monatlich.
1.3.13. Arbeitspläne müssen folgende Bereiche enthalten:
Ausbildung neuer Arbeitskräfte;
Umschulung und Ausbildung von Arbeitnehmern in Nebenberufen und verwandten Berufen;

Kapitel 1.3. ABNAHME ZUM BETRIEB VON ELEKTRISCHEN ANLAGEN

1.3.1. Neue oder umgebaute Elektroanlagen und Inbetriebnahmekomplexe müssen in der in dieser Ordnung und anderen behördlichen Dokumenten festgelegten Weise in Betrieb genommen werden.

1.3.2. Vor der Installation oder Sanierung elektrischer Anlagen ist Folgendes erforderlich:

  • technische Spezifikationen beim Energieversorgungsunternehmen einholen;
  • vollständige Designdokumentation;
  • Koordinieren Sie die Entwurfsdokumentation mit dem Energieversorgungsunternehmen, das die technischen Spezifikationen herausgegeben hat, und der staatlichen Energieaufsichtsbehörde.

1.3.3. Vor der Inbetriebnahme elektrischer Anlagen ist folgendes durchzuführen:

  • beim Bau und der Installation einer Energieanlage - Zwischenabnahme von Geräteeinheiten und Bauwerken, einschließlich versteckter Arbeiten;
  • Abnahmeprüfungen von Geräten und Inbetriebnahmeprüfungen einzelner Elektroinstallationssysteme;
  • umfassende Prüfung der Ausrüstung.

1.3.4. Abnahmeprüfungen von Geräten und Inbetriebnahmeprüfungen einzelner Anlagen sind nach Abschluss aller Bau- und Montagearbeiten an der zu liefernden Elektroanlage und umfassender Prüfung durch den Auftragnehmer (Generalunternehmer) unter Einbindung des Personals des Auftraggebers nach Entwurfsplänen durchzuführen sind vom Kunden durchzuführen.

1.3.5. Vor Abnahme- und Inbetriebnahmeprüfungen sowie umfassenden Prüfungen von Geräten muss die Einhaltung dieser Regeln, Regeln für Elektroinstallationen, Bauordnungen und -vorschriften, Landesnormen, Arbeitsschutzvorschriften, Explosions- und Brandschutzvorschriften, Anweisungen von Herstellern und Installationsanweisungen für Geräte überprüft werden .

1.3.6. Zur Durchführung der Inbetriebnahme und Prüfung elektrischer Anlagen ist das Einschalten elektrischer Anlagen gemäß Auslegungsplan auf Grundlage einer befristeten Genehmigung der Landesenergieaufsichtsbehörden zulässig.

1.3.7. Bei einer umfassenden Geräteprüfung müssen die Funktionsfähigkeit der Geräte und technologischen Systeme sowie die Sicherheit ihres Betriebs überprüft werden; Alle Überwachungs- und Steuerungssysteme, Schutz- und Verriegelungsgeräte, Alarmgeräte und Instrumentierung wurden überprüft und konfiguriert. Es wird davon ausgegangen, dass eine umfassende Prüfung unter der Bedingung eines normalen und kontinuierlichen Betriebs der Haupt- und Hilfsausrüstung für 72 Stunden und der Stromleitungen für 24 Stunden durchgeführt wird.

1.3.8. Mängel und Mängel, die während der Bau- und Installationsphase entstanden sind, sowie Gerätemängel, die bei Abnahme- und Inbetriebnahmetests und umfassenden Tests elektrischer Anlagen festgestellt wurden, müssen beseitigt werden. Eine Übernahme zum Betrieb elektrischer Anlagen mit Mängeln und Mängeln ist nicht gestattet.

1.3.9. Vor der Prüfung und Abnahme müssen die Voraussetzungen für einen zuverlässigen und sicheren Betrieb der Energieanlage geschaffen werden:

  • Elektro- und Elektrotechnikpersonal ist personell ausgestattet und geschult (mit Wissensprüfung);
  • Betriebsanweisungen, Arbeitsschutzanweisungen und Betriebspläne, technische Dokumentation für die Buchhaltung und Berichterstattung wurden entwickelt und genehmigt;
  • Schutzausrüstung, Werkzeuge, Ersatzteile und Materialien wurden vorbereitet und getestet;
  • Kommunikations-, Alarm- und Feuerlösch-, Notbeleuchtungs- und Lüftungsanlagen wurden in Betrieb genommen.

1.3.10. Elektroinstallationen müssen vor der Inbetriebnahme vom Verbraucher (Kunden) in der vorgeschriebenen Weise abgenommen werden.

1.3.11. Die Spannungsversorgung elektrischer Anlagen erfolgt nur nach Genehmigung der staatlichen Energieaufsichtsbehörden und auf der Grundlage eines Stromliefervertrages zwischen dem Verbraucher und dem Energieversorgungsunternehmen.

K-Kategorie: Kesselinstallation

Probenahme und Prüfung der Heizraumausrüstung

Die installierte Ausrüstung wird getestet und getestet, um die korrekte Installation und ihre Bereitschaft für eine umfassende Prüfung der Kesseleinheit zu überprüfen. Beim Testen von Geräten erreichen wir zuverlässiger Betrieb Mechanismen ohne Klopfen und Blockieren, Austreten von Flüssigkeit, Luft oder Heizöl sowie unzulässige Erwärmung von Lagern und anderen Reibflächen.

Vor Beginn der Probenahme und Prüfung der Geräte werden Prüfberichte für die einzelnen Einheiten erstellt und die Einhaltung überprüft nächste Werke:
— Hinzufügen von Beton zu Fundamentbolzen, Stützrahmen von Mechanismen, tragende Strukturen Rohrleitungen und Metallkonstruktionen;
- Anziehen der Fundamentschrauben sowie Schraubverbindungen Mechanismus und damit verbundene Rohrleitungen und Metallkonstruktionen (Staubleitungen, Gas-Luft-Pipelines usw.);
— Anschluss von Rohrleitungen, die den Mechanismus zur Kühlung von Lagern und hydraulischen Dichtungen, Abflüssen und anderen Hilfsleitungen mit Wasser versorgen;
— Vollständigkeit der Installation der mit dem Mechanismus verbundenen Kommunikation, einschließlich hydraulischer Tests;
- Vollständigkeit Elektroinstallationsarbeiten, inklusive permanenter Beleuchtung der Arbeitsbereiche und Einbau eines Tasters zur Notabschaltung des Elektromotors;
- Wartungsfreundlichkeit Absperrventile, Fernantriebe und das Vorhandensein von Drehrichtungsanzeigern;
— Installation von Instrumenten und automatische Geräte;
— Installation von Schutzvorrichtungen und Abdeckungen an offenen rotierenden Teilen des Mechanismus;
— Wärmedämmung heißer Oberflächen;
— Abdeckung von Kanälen, Gruben, Mannlöchern usw. sowie Installation von Serviceplattformen, Treppen und Zäunen; Streichung fremde Objekte, Müll und Dreck. Besondere Aufmerksamkeit Achten Sie auf Verfügbarkeit und Qualität Schmierstoffe in Lagern und Getriebegehäusen.

Vor der Inbetriebnahme von Turbopumpen und Kolbendampfpumpen werden die Dampfleitungen gespült und ein Abschlussprotokoll erstellt.

Drehen Sie vor einem Probelauf des Mechanismus den Rotor manuell und stellen Sie sicher, dass keine Blockierungen oder Stöße auftreten. Geräteaktivierung automatische Abschaltung Die Mechanismen werden manuell überprüft. Anschließend wird durch kurzes Einschalten des Elektromotors die richtige Drehrichtung des Rotors des Mechanismus ermittelt. Ein Probelauf der Mechanismen wird im Leerlauf durchgeführt.

Kreiselpumpen werden in der folgenden Reihenfolge in Betrieb genommen: Schließen Sie das Ventil an der Druckleitung am Koka, das Vakuummeterventil und öffnen Sie das Manometerventil; Die Pumpe und die Saugleitung werden mit der Förderflüssigkeit gefüllt, während die Luft durch Luftventile, Stopfen oder andere Vorrichtungen abgelassen wird. In Fällen, in denen die Pumpe oberhalb des Flüssigkeitsspiegels im Aufnahmetank installiert ist, wird sie durch einen in das Saugrohr der Pumpe geschnittenen Trichter oder durch Ansaugen von Flüssigkeit mit einem Ejektor oder einer Vakuumpumpe mit Flüssigkeit gefüllt, und dann wird der Elektromotor eingeschaltet gestartet.

Wenn die Pumpe im Leerlauf läuft, wird die Rotationsenergie des Pumpenlaufrads für Reibung und Erwärmung der Flüssigkeit aufgewendet, nachdem die Pumpe erreicht ist Arbeitsfrequenz Durch die Drehung wird das Ventil an der Auslassleitung leicht geöffnet, sodass Flüssigkeit in einer Menge passieren kann, die eine Erwärmung des Pumpengehäuses verhindert. Bei Kolbendampfpumpen wird das Ventil an der Druckleitung geöffnet, damit der Flüssigkeitsdruck den Betriebsdruck nicht überschreitet. Der Pumpenbetrieb gilt als normal, wenn kein Klopfen oder Festfressen auftritt, die Erwärmung der Lager 65 °C und der Öldichtungen 25 °C Umgebungstemperatur nicht übersteigt und bei Nenndrehzahl keine Vibrationen auftreten mehr Werte unten angegeben.

Der Test der Pumpe gilt nach 2 Stunden normalem und stabilem Betrieb als abgeschlossen.

Anschließend wird die Pumpe 4 Stunden lang unter Last getestet, um ihre Leistung bei einer bestimmten Förderhöhe, einem bestimmten Druck und einem bestimmten Stromverbrauch zu überprüfen. Beim Belastungstest wird üblicherweise die Pumpe zur Umwälzung eingeschaltet. Beispielsweise wird der Förderpumpe vom Entgaser Wasser zugeführt und über eine Rezirkulationsleitung zum Entgaser zurückgepumpt. Wenn die Pumpe mit heißer Flüssigkeit getestet wird, überwachen Sie den Druck an der Pumpenansaugstelle. Wenn der Flüssigkeitsdruck ist weniger Werte Bei der unten angegebenen Temperatur des Fördermediums kocht die Flüssigkeit und zerbricht stabile Arbeit Pumpe

Ein Probelauf der Rauchabsauger und Ventilatoren erfolgt im Leerlauf bei geschlossenen Leitschaufeln (Vanes). Nachdem die Einheiten erreicht haben volle Frequenz Die Drehung des Tors wird teilweise geöffnet, und wenn keine Störungen vorliegen, läuft der Mechanismus 10 Minuten lang. Danach wird der Rauchabzug bzw. Ventilator angehalten und überprüft. Wenn bei der Inspektion keine Mängel oder Fehlfunktionen festgestellt werden, wird der Mechanismus neu gestartet und läuft eine Stunde lang im Leerlauf. Dabei wird überwacht, ob sich rotierende Teile verklemmen, kein Öl austritt und keine erhöhten Vibrationen auftreten. Lager können sich 35...40 °C über die Umgebungstemperatur erwärmen, jedoch nicht mehr als 65 °C.

Wenn die Testergebnisse des Rauchabzugs oder des Ventilators im Leerlauf zufriedenstellend sind, werden sie 4 Stunden lang unter Last (mit geöffneten Leitschaufeln und Klappen) getestet. In allen Fällen werden der Rauchabzug und der Ventilator im Leerlauf gestartet, um eine Überlastung zu vermeiden Elektromotor. Belasten Sie den Mechanismus schrittweise und beobachten Sie dabei die Messwerte des Amperemeters. Der Stromverbrauch sollte den im Pass des Mechanismus angegebenen Wert nicht überschreiten.

Ein Testlauf von mechanischen Sieben, Kohle- und Staubzubringern wird bei Mindestgeschwindigkeiten und ohne Brennstoff durchgeführt. Mechanische Gitter werden 24 Stunden lang im Leerlauf getestet, Kohle- und Staubförderer 4 Stunden lang. Indikatoren normale Operation dieser Mechanismen bei Leerlaufdrehzahl: keine Blockierung, Reibung und Stöße in beweglichen Teilen, keine Geräusche in den Zahnrädern, Ölaustritt aus Lagern und Ölsystemen, gleichmäßige Erwärmung der Lager innerhalb von 60...70 °C, Vibration der Fördererlager nicht mehr als 0,12 mm und Getriebelager - 0,05 mm.

Abstreifersysteme für Brennstoffversorgung, Schlackenabfuhr, Förderbänder und Aufzüge werden ebenfalls 1 Stunde lang im Leerlauf ohne Kohle und Wasser in den Abstreifkanälen getestet. Gleichzeitig wird die ordnungsgemäße Funktion von Winden, Führungsblöcken, Endschaltern und Seilen überwacht . Der Kratzlöffel muss sich frei im Kratzkanal bewegen können, ohne von den Führungsvorrichtungen abzuweichen oder die Kanalwände zu berühren. Bei der Prüfung festgestellte Mängel werden vor der Prüfung der Geräte unter Belastung behoben. Abstreifersysteme werden im Rahmen einer umfassenden Prüfung der Kesseleinheit über 72 Stunden unter Belastung getestet.

Leckagen erkennen und beseitigen Gas-Luft-Weg In der Kesseleinheit prüfen sie die Luftkanäle und Lufterhitzer sowie die Ofen- und Abgaskanäle des Kessels. Lecks in Luftkanälen und Lufterhitzern werden durch Drucktests mit Luft festgestellt, die von einem Gebläse erzeugt wird. Gleichzeitig werden die Klappen im Luftweg nach dem Lufterhitzer geschlossen.

Dann werden ein oder zwei Eimer trockenes Kreidepulver in das Saugrohr des Ventilators gegossen, das durch vorhandene Lecks austritt und die Stelle von Luftlecks markiert.

Um Undichtigkeiten in den Abgaskanälen des Ofens und Kessels festzustellen, wird in diesen mittels Ventilatoren ein leichter Überdruck erzeugt (in diesem Fall müssen die Klappen vor dem Rauchabzug geschlossen sein). Gleichzeitig wird im Kesselofen eine spezielle Rauchbombe gezündet. Die Stellen, an denen Rauch austritt, werden mit Kreide markiert und nach der Prüfung werden die Undichtigkeiten beseitigt. Im Feuerraum und in den Schornsteinen können Undichtigkeiten auf andere Weise festgestellt werden. Schalten Sie dazu den Rauchabzug ein und erzeugen Sie einen Unterdruck in den Schornsteinen. Eine brennende Fackel wird an die Außenflächen der Gaskanäle herangeführt. Bei Undichtigkeiten wird die Brennerflamme in Richtung der Luftansaugbereiche abgelenkt. Die letztgenannte Methode zur Bestimmung von Lecks ist arbeitsintensiver und erfordert besondere Sorgfalt bei der Verwendung von offenem Feuer in Betriebskesselräumen. Erkannte Lecks werden mit einer Asbestschnur abgedichtet und anschließend mit einer speziellen Mischung beschichtet.

Die Ergebnisse der einzelnen Prüfungen von Geräten unter Belastung werden in einem Bericht dokumentiert, der als Dokument zur Dokumentation des Abschlusses der Installationsarbeiten für diese Geräte dient.



- Probenahme und Prüfung der Heizraumausrüstung
  • 1.2.10. Die Organisation muss der Abnahmekommission die von der Arbeitskommission erstellten Unterlagen in dem in den aktuellen Regulierungsdokumenten vorgesehenen Umfang zur Verfügung stellen.
  • Kapitel 1.3 Personal
  • 1.3.4. In Energieanlagen muss eine ständige Arbeit mit dem Personal durchgeführt werden, die darauf abzielt, die Bereitschaft zur Ausübung beruflicher Aufgaben sicherzustellen und seine Qualifikationen zu erhalten.
  • Liste der verwendeten Literatur zu Kapitel 1.3
  • Kapitel 1.4 Überwachung der Effizienz von Kraftwerken, Kesselhäusern und Netzen
  • 1.4.2. Die Energiekennwerte müssen die realistisch erreichbare Betriebseffizienz der entwickelten Geräte unter Einhaltung der Bestimmungen dieser Regeln widerspiegeln.
  • 1.4.4. Für ein Stromnetz ist der standardisierte Indikator der technologische Stromverbrauch für seinen Transport.
  • 1.4.6. In Energiesystemen, Kraftwerken, Kesselhäusern, Strom- und Wärmenetzen sollte zur Verbesserung des Endergebnisses der Arbeit Folgendes durchgeführt werden:
  • Liste der verwendeten Literatur zu Kapitel 1.4
  • Kapitel 1.5
  • 1.5.3. Die ständige Überwachung des technischen Zustands der Anlagen erfolgt durch das Betriebs- und Wartungspersonal der Kraftwerksanlage.
  • 1.5.4. Regelmäßige Inspektionen von Geräten, Gebäuden und Bauwerken werden von Personen durchgeführt, die deren sicheren Betrieb überwachen.
  • 1.5.6. Mitarbeiter von Energieanlagen, die die technische und technologische Aufsicht über den Betrieb von Geräten, Gebäuden und Bauwerken einer Energieanlage ausüben, müssen:
  • 1.5.7. Energiesysteme und andere Organisationen der Energiewirtschaft müssen Folgendes durchführen:
  • 1.5.8. Die Hauptaufgaben der technischen und technologischen Überwachungsorgane der Abteilungen sollten sein:
  • Kapitel 1.6 Wartung, Reparatur und Modernisierung
  • 1.6.1. Jede Energieanlage muss Wartung, geplante Reparaturen und Modernisierung von Geräten, Gebäuden, Strukturen und Kommunikation von Energieanlagen organisieren.
  • 1.6.7. Der Umfang der Reparaturarbeiten muss vorher mit den ausführenden Organisationen (Auftragnehmern) abgestimmt werden.
  • 1.6.12. Bei der Übernahme von Geräten aus der Reparatur muss eine Beurteilung der Reparaturqualität durchgeführt werden, die eine Beurteilung von Folgendem umfasst:
  • 1.6.13. Der Zeitpunkt der Fertigstellung größerer (mittlerer) Reparaturen beträgt:
  • 1.6.14. Reparaturen an allen wichtigen Geräten des Aggregats müssen gleichzeitig durchgeführt werden.
  • 1.6.1 S. Energieanlagen müssen systematische Aufzeichnungen über technische und wirtschaftliche Indikatoren für die Reparatur und Wartung von Geräten, Gebäuden und Bauwerken führen.
  • 1.6.16, Energieanlagen müssen ausgestattet sein mit:
  • 1.6.18. Für eine zeitnahe und qualitativ hochwertige Reparatur müssen Energieanlagen mit Reparaturdokumentation, Werkzeugen und Mitteln zur Durchführung von Reparaturarbeiten ausgestattet sein.
  • 1.7.8. Alle Arbeitsplätze müssen mit den erforderlichen Anweisungen ausgestattet sein.
  • Kapitel 1.8
  • 1.8.3. An Dispatch-Punkten (LP) von Organisationen, die Strom- und Wärmenetze betreiben, müssen in Energiesystemen Dispatch-Kontrollstellen als solche tätig sein.
  • 1.8.4. Beim Betrieb der ASU müssen Sie sich anleiten lassen von:
  • 1.8.7. Der Komplex der technischen Mittel des automatisierten Kontrollsystems sollte Folgendes umfassen:
  • 1.8.8. Die Inbetriebnahme des automatisierten Steuerungssystems muss in der vorgeschriebenen Weise auf der Grundlage des Berichts der Abnahmekommission erfolgen.
  • 1.8.10. Einheiten, die das automatisierte Kontrollsystem bedienen, müssen Folgendes bereitstellen:
  • Kapitel 1.9
  • 1.9.1. Zu den Maßnahmen zur Gewährleistung der Einheitlichkeit der von jedem Kraftwerk durchgeführten Messungen gehören:
  • 1.9.6. Während des industriellen Betriebs von Geräten in Energieanlagen unterliegen die Messkanäle des IMS einer regelmäßigen Überprüfung und (oder) Kalibrierung in der vorgeschriebenen Weise.
  • 1.9.10. Messgeräte werden gemäß den vom Kraftwerk erstellten Zeitplänen zeitnah zur Überprüfung vorgelegt.
  • 1.9.11. Die Ergebnisse der Prüfung werden durch ein Prüfzeichen und (oder) eine Prüfbescheinigung beglaubigt, deren Form und Antragsverfahren durch russische staatliche Standards festgelegt sind.
  • 1.9.13. Die Häufigkeit der Kalibrierung wird vom messtechnischen Dienst des Kraftwerks im Einvernehmen mit den technischen Abteilungen festgelegt und vom technischen Leiter des Kraftwerks genehmigt.
  • 2.1.3. Bei Streuströmen auf dem Gelände eines Kraftwerks muss ein elektrochemischer Schutz unterirdischer Metallstrukturen und Kommunikationsmittel gewährleistet sein.
  • 2.1.4. Systematisch und insbesondere bei Regen sollte der Zustand von Hängen, Böschungen und Ausgrabungen überwacht und gegebenenfalls Maßnahmen zu deren Verstärkung ergriffen werden.
  • 2.1.11. Die Instandhaltung und Instandsetzung von Autobahnen, Brücken und darauf befindlichen Bauwerken muss den Bestimmungen der geltenden technischen Regeln für die Instandsetzung und Instandhaltung von Autobahnen entsprechen.
  • Kapitel 2.2
  • 2.2.1. Bei Energieanlagen ist eine systematische Überwachung von Gebäuden und Bauwerken während des Betriebs in dem durch örtliche Vorschriften festgelegten Umfang zu organisieren.
  • 2.2.10. Die Dächer von Gebäuden und Bauwerken müssen von Schutt, Ascheablagerungen und Baumaterialien befreit, das Regenwasserableitungssystem gereinigt und seine Funktionsfähigkeit überprüft werden.
  • 2.2.11. Metallkonstruktionen von Gebäuden und Bauwerken müssen vor Korrosion geschützt werden; Es muss eine Kontrolle über die Wirksamkeit des Korrosionsschutzes hergestellt werden.
  • 2.2.12. Die Lackierung von Räumlichkeiten und Geräten von Energieanlagen muss den Anforderungen der Industrieästhetik, der Hygiene und den Anweisungen für eine unverwechselbare Lackierung von Rohrleitungen genügen.
  • 2.2.13. Bauwerke, Gebäudefundamente, Bauwerke und Anlagen müssen vor dem Eindringen von Mineralölen, Säuren, Laugen, Dampf und Wasser geschützt werden.
  • Inhalt
  • 1.2.7. Umfangreiche Tests müssen vom Kunden durchgeführt werden. Bei umfassenden Tests sollte die gemeinsame Funktion der Hauptaggregate und aller Hilfsgeräte unter Last überprüft werden.

    Beginn der umfassenden Erprobung des KraftwerksAls neues Gerät gilt der Zeitpunkt, an dem es mit dem Netzwerk verbunden ist oder nichtBelastung.

    Umfassende Prüfung der Geräte nach SchemaMütter, die nicht im Rahmen des Projekts vorgesehen sind, sind nicht zugelassen.

    Umfassende Prüfung elektrischer GeräteEs wird davon ausgegangen, dass die Installation von Kraftwerken und Kesselhäusern unter der Bedingung eines normalen und kontinuierlichen Betriebs der Hauptleitung erfolgtAusrüstung für 72 Stunden mit Hauptbrennstoff mitNennlast und Auslegungsdampfparameter[für Gasturbineneinheiten (GTU) Gas] für thermischKraftwerke, Druck und Wasserdurchfluss für Wasserkraftim Startkomplex vorgesehene Stationen undmit ständigem oder wechselndem Betrieb aller HilfsgeräteTreibstoffausrüstung im Startkomplex enthalten.

    Umfassende Prüfungen in elektrischen Netzengilt als unter normalen Bedingungen durchgeführt und nichtintermittierender Betrieb unter Gerätelast unterStationen innerhalb von 72 Stunden und Stromleitungen innerhalb dieser Stunden24 Stunden lesen

    In Wärmenetzen umfassende Prüfung der Berechnungenunter normalen und kontinuierlichen Bedingungen durchgeführt werdenBetrieb der Anlage unter Volllast über 24 Stunden bei dem bei der Inbetriebnahme angegebenen Nenndruckin der Anlage.

    Für Gasturbinenanlagen ist darüber hinaus zwingende Voraussetzung für eine umfassende Prüfung der erfolgreiche Abschluss10 und für hydraulische Einheiten von Wasserkraftwerken und Pumpspeicherkraftwerken - 3 automatischkeine Starts.

    Bei umfassenden Tests sollte es einbezogen werdenchens vorgesehen durch das Projekt Instrumentierung, Blockierung,Alarm- und Fernbedienungsgeräte,Schutz und automatische Regelung sind nicht erforderlichModusanpassungen.

    Wenn eine umfassende Prüfung des Hauptbrennstoffs oder der Nennlast nicht möglich istund Auslegungsparameter von Dampf (für Gasturbineneinheiten - Gas) für WärmeHeulen des Kraftwerks, Druck und Durchfluss des Wassers für WasserkraftÜbertragungsleitungen bei gemeinsamen oder getrennten Tests und Kühlmittelparameter für Wärmenetzeaus irgendeinem Grund nicht erreicht werden kann, nichtIm Zusammenhang mit der Nichterfüllung der vom Startkomplex vorgesehenen Arbeiten wurde die Entscheidung getroffen, eine umfassende Durchführung durchzuführenPrüfung auf Reservekraftstoff sowie BegrenzungParameter und Belastungen werden von der Abnahmekommission abgenommen und festgelegt und im Abnahmeprotokoll festgelegtInbetriebnahme des Startkomplexes.

    Nach Beseitigung der von der Arbeitskommission bei der Einzelabnahme und Einzelprüfung der Geräte festgestellten Mängel und Mängel sollte eine umfassende Prüfung durchgeführt werden.

    Die Hauptziele umfassender Lasttests sind:

    Das Programm und der Zeitplan für die umfassende Geräteprüfung werden vom Kunden gemeinsam mit den Inbetriebnahmeorganisationen erstellt, mit dem Generalunternehmer, den Installationsorganisationen und den Anlagenleitern abgestimmt und von der Abnahmekommission genehmigt.

    Umfassende Prüfungen werden vom Kunden unter Beteiligung von Vertretern des Generalunternehmers, der Generalplanungsorganisation, relevanten Montage- und Inbetriebnahmeorganisationen sowie ggf. Herstellern von Geräten und Anlagen durchgeführt. Zur Durchführung umfassender Tests stellt der Kunde Folgendes zur Verfügung:

      qualifiziertes Bedienpersonal;

      Kraftstoff, demineralisiertes Wasser, Kondensat, Strom, Dampf, Druckluft, Schmieröle und andere Hilfsstoffe;

      zusätzliche Instrumentierung zur Überwachung der Zuverlässigkeit des Gerätebetriebs.

    Bei umfassenden Tests stellen der Generalunternehmer und die Subunternehmer sicher:

    Durchführung der erforderlichen Arbeiten zur Beseitigung festgestellter Installationsmängel vor Abschluss der umfassenden Prüfung (Mängel, die die Zuverlässigkeit des Gerätebetriebs nicht beeinträchtigen, nicht zu einer Verschlechterung seiner technischen und wirtschaftlichen Leistung führen und Umweltschutzbedingungen können nach Abschluss beseitigt werden). umfassender Tests);

    Während der gesamten Dauer der umfassenden Prüfung ist Montagepersonal im Einsatz.

    Für Sicherheitsvorkehrungen, Explosions- und Brandschutz bei umfassenden Prüfungen ist der Kunde verantwortlich.

    Nach Beseitigung der bei der umfassenden Prüfung festgestellten Mängel und Mängel nimmt die Abnahmekommission die Kraftwerksanlage zum Betrieb ab.

    Die umfassende Prüfung gehört zu den komplexeren und verantwortungsvolleren Betriebsabläufen, da sie erstmals die gesamte Kraftwerksausrüstung in einer einzigen Technologiekette verbindet. Daher erfordert die Durchführung umfassender Prüfungen nicht nur eine gute Installation der Geräte, sondern auch eine sorgfältige Vorbereitung und qualifizierte, gut koordinierte Arbeit des Bedienpersonals, das bei komplexen Prüfungen an seinen Arbeitsplätzen tätig ist.

    Die bei der Vorbereitung und umfassenden Prüfung der Ausrüstung durchgeführten Arbeiten und Tätigkeiten werden gemäß dem vom Kunden oder in seinem Namen von der Inbetriebnahmeorganisation entwickelten und mit dem Generalunternehmer und den Subunternehmern der Installationsorganisationen vereinbarten Programm und Zeitplan durchgeführt und ggf. mit dem Aufsichtspersonal der Gerätehersteller.

    Das umfassende Prüfprogramm muss einen Abschnitt enthalten, der die Verantwortung der Prüfteilnehmer für Sicherheit, Explosions- und Brandschutz definiert.

    Umfassende Tests sollten vorausgehen:

    - bei thermischen Kraftwerken: Belastungsprüfung von Vorrichtungen zur Versorgung mit festen oder flüssigen Brennstoffen mit Inbetriebnahme von Luftentstaubungsanlagen auf dem Brennstoffversorgungspfad, Anlagen zur mechanischen Probenahme und zum Schneiden von Festbrennstoffproben, Metallsammelvorrichtungen; Dampfprüfung des Kessels; Einstellung von Sicherheitsventilen; Spülen von Dampfleitungen; Probebefeuerung des Kessels ohne Drehung und mit Drehung der Turbine (Turbogenerator einfahren, Vibrationszustand prüfen, Sicherheitsschalter prüfen; Generator trocknen, einstellen und testen); Inbetriebnahme der Wasseraufbereitungsanlage; Organisation des Wasserhaushalts und der chemischen Kontrolle des Blocks oder Kessels; Einrichtung von Überwachungs- und Kontrollsystemen für vorhandene Geräte; Einstellung und Prüfung von automatischen Steuergeräten, Fern- und automatische Kontrolle Absperr- und Regulierungsbehörden, technologische Schutzvorrichtungen und Verriegelungen (soweit dies unter den Bedingungen von Testläufen der Ausrüstung möglich ist); Anpassung, Konfiguration und Prüfung von Schutz- und Elektroautomatisierung;

      bei Wasserkraftwerken: Testen des Leerlaufbetriebs des Drucklagers und der Lager der Hydraulikeinheit; Überprüfen des Übergangs des Geräts von der manuellen Steuerung zur automatischen Steuerung; Lesen der Eigenschaften des automatischen Steuersystems und Überprüfen der Stabilität des Reglers; Überprüfung der Öffnung der Leitschaufel während des Turbinenstarts und des Leerlaufmodus, des Startdrehwinkels der Laufradschaufeln (bei hydraulischen Rotorblattturbinen) und des Drehzahlrelais. Nach Überprüfung und Prüfung der Mechanismen im Leerlauf wird die Genehmigung zum Einschalten der Erregung und zum Trocknen des Generators gemäß erteilt Technische Spezifikationen für die Installation und Anweisungen des Generatorherstellers. Nach dem Trocknen werden elektrische Prüfungen der Generatorwicklungen nach einem entsprechend erstellten Programm durchgeführt aktuelle GOSTs sowie Prüfung des elektrischen Maschinenerregers des Generators;

      in elektrischen Netzen: Durchführung von Abnahmeprüfungen aller Geräte und Ausrüstungen elektrischer Anlagen und Stromleitungen, die zum in Betrieb genommenen Komplex gehören elektrisches Netzwerk, gemäß den Anforderungen der Prüfnormen für elektrische Geräte.

    Der Zweck der umfassenden Prüfung von Umspannwerken und Stromübertragungsleitungen des Stromnetzes besteht darin, den unterbrechungsfreien Betrieb des Netzes unter Nennspannung und unter Last für eine bestimmte Zeit zu überprüfen; Dadurch wird ein ausreichendes Maß an Zuverlässigkeit der Isolierung der elektrischen Ausrüstung der in Betrieb genommenen Stromleitungen gewährleistet.

    - in Wärmenetzen: Spülung von Dampfleitungen mit Dampfabgabe in die Atmosphäre, hydropneumatische Spülung von Wassernetzen in geschlossene Systeme Heizungsversorgungs- und Kondensatorleitungen, hydropneumatische Reinigung und Desinfektion mit anschließender Nachspülung mit Trinkwasser offene Systeme Wärmeversorgung, hydraulische Druckprüfung von Rohrleitungen und Geräten gemäß den Anforderungen von PTE, Einzelprüfung von Pumpstationsgeräten.

    Bei umfangreichen Tests wird die gemeinsame Funktion der Hauptaggregate und ihrer Nebenaggregate unter Last überprüft.

    Die Leitung der umfassenden Prüfung obliegt einem von der Kommission bestellten technischen Leiter, in der Regel dem Chefingenieur des Energieunternehmens.

    Zur Durchführung umfassender Prüfungen stellt der Kunde Folgendes zur Verfügung: qualifiziertes, geschultes (mit Prüfungskenntnissen) Bedienpersonal; Wasser, Kondensat, Strom, Dampf, Druckluft, Schmierstoffe und andere Hilfsstoffe; zusätzliche Instrumentierung zur Überwachung der Zuverlässigkeit des Gerätebetriebs während der Inbetriebnahme und Inbetriebnahme.

    Bei einer umfassenden Prüfung stellen der Generalunternehmer und die Subunternehmer die Verfügbarkeit des diensthabenden Montagepersonals für den gesamten Zeitraum der komplexen Prüfung und die Durchführung der erforderlichen Arbeiten zur Beseitigung festgestellter Installationsmängel bis zum Abschluss der umfassenden Prüfung sicher.

    Instandsetzungsarbeiten an Geräten während der Gesamtprüfungszeit werden nach Arbeitserlaubnis gemäß den Anforderungen der aktuellen PTE und PTB durchgeführt.

    Wenn zwei Kessel fertig sind, wird eine umfassende Prüfung der Doppelblöcke durchgeführt. Im Rahmen einer umfassenden Prüfung muss die technische Möglichkeit eines zuverlässigen Betriebs des Kraftwerks mit der im Vorhaben vorgesehenen Erzeugung, Umwandlung oder Übertragung elektrischer oder thermischer Energie festgestellt werden. Dementsprechend erfordern PTEs einen normalen und kontinuierlichen Betrieb des eingeführten Objekts während umfassender Tests. Betriebsunterbrechungen, die durch Ausfälle der eingeführten Geräte verursacht werden, weisen auf deren unzureichende Zuverlässigkeit und die Notwendigkeit einer zusätzlichen Anpassung oder des Austauschs (Reparatur) einzelner Komponenten hin. Aufgrund der Erfahrung wurde festgestellt, dass zur Feststellung der Funktionsfähigkeit der Ausrüstung ein kontinuierlicher Betrieb von 72 Stunden ausreicht. Für Gasturbineneinheiten (GTU) und hydraulische Einheiten von HPPs und PSPPs, die für den Betrieb in der Bei der Regelung von Lastspitzen im Stromnetz ist auch auf die Zuverlässigkeit der Arbeit bei häufigen Starts und Stopps zu achten. Voraussetzung für eine umfassende Prüfung von Gasturbineneinheiten ist daher der erfolgreiche Abschluss von 10 automatischen Starts und von hydraulischen Einheiten von Wasserkraftwerken und Pumpspeicherkraftwerken - 3 automatische Starts.

    Bei umfassenden Tests ist es nicht erforderlich, automatische Steuergeräte einzuschalten, die eine routinemäßige Anpassung erfordern; eine solche Anpassung sollte während der Beherrschung der Ausrüstung durchgeführt werden.

    Umfassende Prüfungen der Ausrüstung werden in der Regel mit Auslegungsbrennstoff, bei Auslegungsdampf-(Gas-)Parametern, Nennlast, Drücken und Wasserdurchflussraten im Wasserkraftwerk durchgeführt, bei denen maximale Belastungen in den Komponenten und Teilen beobachtet werden die Ausrüstung. In einigen Fällen ist es jedoch möglicherweise nicht möglich, diese Anforderung zu erfüllen.

    Wenn alle vom Startkomplex vorgesehenen Arbeiten vollständig abgeschlossen sind und der Start und die Lastaufnahme aus externen Gründen nicht durchgeführt werden können: Mangel an Verbrauchern elektrischer und thermischer Energie für Strom- und Wärmenetze, Mangel an Auslegungsbrennstoff bei thermischen Kraftwerken kann die Abnahmekommission über die Durchführung umfassender Prüfungen von Reserve-(Starter-)Brennstoffen mit gegenüber den Nennwerten reduzierten Parametern und Belastungen entscheiden; für die Stromübertragung und Umspannwerke, indem diese unter Spannung gesetzt werden (ohne Belastung); bei Heizungsnetzen mit zwei oder mehr Rohren durch Umwälzung des Kühlmittels über eine Brücke und bei Einrohr-Wärmenetzen durch Druckbeaufschlagung.

    Der Abnahmeausschuss kann auch die Durchführung umfassender Tests bei Teillast und reduzierten Dampf- und Gasparametern (für Gasturbinen- und GuD-Gasturbineneinheiten) beschließen, wenn die Hauptausrüstung (insbesondere Kopfproben) eine Durchführung bei Nennleistung nicht zulässt Werte aufgrund von Konstruktionsfehlern und aufgedeckten Herstellungsfehlern.

    Die ersten Blöcke neu gebauter Wasserkraftwerke werden in der Regel in Betrieb genommen und umfassenden Tests bei reduzierten Wasserdrücken aufgrund unvollständiger Bauwerke der Rückhalteanlagen unterzogen, was sich im Anlaufkomplex widerspiegeln sollte; spezifische Werte Die Anfangsdrücke werden vom Abnahmekomitee festgelegt. Um bei reduzierten Durchflussraten und Wasserdrücken zu starten, werden manchmal temporäre Räder hydraulischer Turbinen verwendet, die für den Betrieb bei reduziertem Druck ausgelegt sind.

    Eine frühere umfassende Prüfung mit Abweichung von der Anforderung zur Erreichung der Nennlast und der Auslegungsparameter ermöglicht bei Wasserkraftwerken eine Verkürzung der Amortisationszeit von Kapitalinvestitionen und bei Wärmekraftwerken eine Verkürzung der Zeitspanne für die Entwicklung der Ausrüstung. Gleichzeitig erhält der Kunde früher die Möglichkeit, Erfahrungen im Betrieb der Geräte zu sammeln und mögliche Mängel in der Konstruktion, Konstruktion und Herstellung der Geräte zu erkennen, was besonders bei Prototypenmustern wichtig ist.

    In der Inbetriebnahmebescheinigung des Startkomplexes werden alle von der Abnahmekommission akzeptierten Abweichungen von den Nennwerten im Betrieb der Anlage vermerkt. Der Kapazitätsinbetriebnahmeplan muss die tatsächlich erreichten Kapazitäten während umfassender Tests berücksichtigen.

    1.2.8. Vorbereitung einer Kraftwerksanlage (Startkomplex)Der Antrag muss der Annahmekommission vorgelegt werdenEs gibt eine Arbeitskommission, die das Gesetz annimmtAusrüstung nach Durchführung ihrer Einzeltests für eine umfassende Prüfung. SeitMit der Unterzeichnung dieses Gesetzes ist die Organisation für deren Aufrechterhaltung verantwortlichness der Ausrüstung.

    Die Arbeitskommission nimmt die Geräte gemäß dem Bericht nach umfassender Prüfung und Beseitigung festgestellter Mängel und Mängel ab und erstellt außerdem einen Bericht über die Bereitschaft fertiggestellter Gebäude und Bauwerke zur Vorlage an die Abnahmekommission.

    Die Einsetzung der Arbeitskommission erfolgt durch Beschluss (Anordnung, Beschluss etc.) des Auftraggebers. Die Bedingungen für die Bildung, Vorgehensweise und Arbeitsdauer der Arbeitskommission werden vom Auftraggeber im Einvernehmen mit dem Generalunternehmer und den Subunternehmern für die Installation der Hauptprozessausrüstung festgelegt.

    Der Arbeitskommission gehören Vertreter an;

      Kunde (Vorsitzender der Kommission);

      Generalunternehmer;

      Subunternehmer;

      Generaldesigner;

      staatliche Gesundheitskontrollstellen;

      Landesfeuerwehraufsichtsbehörden;

      staatliche Arbeitssicherheitskontrollstellen;

      Organe der staatlichen Energieaufsichtsbehörde des russischen Energieministeriums;

      Organe des Gosgortechnadzor Russlands;

      eine Energieauditorganisation, die eine Energieinspektion vor der Inbetriebnahme (vor dem Betrieb) durchführt;

    Andere interessierte Organisationen nach Entscheidung des Kunden.

    In den Hauptkraftwerken gehören der Arbeitskommission Vertreter der Produktionsstätten der wichtigsten Hauptausrüstungen und -ausrüstungen an.

    Darüber hinaus gehören der Arbeitskommission, die die im PTE genannten Hilfseinrichtungen abnimmt, auch Vertreter der für den Betrieb dieser Einrichtungen zuständigen Dienststellen an.

    Die Arbeitskommission wird vor Beginn der umfassenden Prüfung spätestens gebildet:

      für 12 Monate für die Haupt- und ersten Kraftwerke des Kraftwerks sowie für Versuchsanlagen;

      für 6 Monate für Dampfturbinenkraftwerke von Wärmekraftwerken mit einer Leistung von 175 MW und mehr sowie Gasturbinen- und GuD-Aggregate mit einer Leistung von 100 MW und mehr;

      innerhalb von 4 Monaten für Wasserkraftwerke;

      in 2 Monaten für Dampfturbineneinheiten Wärmekraftwerke mit einer Leistung von weniger als 175 MW sowie Gasturbinen- und GuD-Kraftwerke mit einer Leistung von weniger als 100 MW.

    In anderen Fällen wird spätestens fünf Tage nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung des Generalunternehmers über die Lieferbereitschaft der Ausrüstung oder Anlage ein Arbeitsauftrag gebildet.

    Die Arbeitskommission führt folgende Arbeiten durch:

      prüft die Einhaltung der abgeschlossenen Bau- und Installationsarbeiten, Arbeitsschutzmaßnahmen, Gewährleistung des Explosions- und Brandschutzes sowie des Umweltschutzes natürlichen Umgebung und erdbebensichere Maßnahmen, Entwurfs- und Kostenvoranschlagsdokumentation, Normen, Bauvorschriften und Arbeitsregeln;

      übernimmt die Ausrüstung nach Einzelprüfungen, um sie zur umfassenden Prüfung zu übergeben;

      nimmt Geräte nach umfassender Prüfung ab und entscheidet über die Möglichkeit, sie dem Abnahmeausschuss vorzulegen;

      prüft einzelne Bauwerke, Gebäudeteile und Bauwerke und nimmt Bauwerke und Bauwerke zur Vorlage beim Abnahmeausschuss entgegen;

      prüft die Bereitschaft der dem Inbetriebnahmeausschuss vorgelegten Energieanlagen für den unterbrechungsfreien Betrieb und die Entwicklung der vorgesehenen Kapazitäten regulatorische Fristen prüft insbesondere die Besetzung der Anlage mit Betriebspersonal, Energieressourcen, Materialien und die Möglichkeit des Verkaufs von Produkten sowie die Bereitstellung der für den Service erforderlichen Sanitäranlagen, Gastronomieeinrichtungen, Wohn- und öffentlichen Gebäude für das Betriebspersonal;

      erstellt auf der Grundlage der Inspektionsergebnisse Berichte über die Bereitschaft der Kraftwerksanlage zur Vorlage bei der Abnahmekommission und erstellt außerdem zusammenfassende Materialien über die Bereitschaft der Kraftwerksanlage zur Inbetriebnahme durch die Abnahmekommission;

      führt die Abnahme des Unterwasserteils von Wasserbauwerken (mit Verlegung von Kontroll- und Messgeräten) und Geräten vor deren Flutung durch und erstellt einen Bericht über deren Flutungsbereitschaft zur Vorlage beim Abnahmeausschuss.

    Die Arbeitskommission nimmt die folgenden Gebäude, Bauwerke und Räumlichkeiten, die Teil der Energieanlage sind, in Betrieb: Wasseraufbereitungsanlagen, Startkesselhäuser, Ersatz- und Dieselkraftwerke, Bahngleise, Entlade- und Enteisungsanlagen, Öl- und Heizölanlagen, Kompressor Pumpstationen, Aufbereitungsanlagen, Elektrolyse- und Kohlendioxidanlagen, Elektroanlagen und Zivilschutzräume, Zentralheizungspunkte, Reparaturwerkstätten und Werkstätten, Sammelplätze und Kommunikationspunkte, Sauerstoff- und Propan-Butan-Spender, Lagerhäuser und Lagereinrichtungen, Feuerwehr- und Eisenbahndepots , Garagen, Stickstoff-Sauerstoff- und Acetylen-Generatorstationen, Asche- und Schlackendeponien, Müllverbrennungsgebäude, Chlorierungsanlagen, Strukturen und Räumlichkeiten, die von Bau- und Installationsunternehmen während des Bauprozesses genutzt werden. Die Arbeitskommission hat das Recht:

    Führen Sie bei Bedarf zusätzliche Probenahmen und Tests von Geräten sowie einzelnen Bauwerken und Bauteilen von Gebäuden und Bauwerken durch (über die in Bauvorschriften und -vorschriften und anderen behördlichen Dokumenten vorgesehenen hinaus) und beziehen Sie zu diesem Zweck in der vorgeschriebenen Weise die ein Personal des Generalunternehmers und seiner Subunternehmer;

    Überprüfen Sie ggf. die Übereinstimmung des Umfangs und der Qualität der durchgeführten verdeckten Arbeiten mit den in den vom Generalunternehmer vorgelegten Berichten angegebenen Daten;

    Überprüfen Sie die Übereinstimmung der in den Abnahmebescheinigungen einzelner Bauwerke und Komponenten angegebenen Arbeiten mit den tatsächlich durchgeführten Arbeiten sowie die Schlussfolgerungen in den Prüfberichten von Wasser-, Wärme- und Gasversorgungssystemen usw.

    Bei Bedarf kann die Arbeitskommission spezialisierte Unterausschüsse bilden (Bau, Turbine, Kessel, Wasser- und Elektrotechnik, Überwachungs- und Steuerungssysteme usw.). Unterausschüsse erarbeiten Schlussfolgerungen über den Zustand des ihrem Profil entsprechenden Anlagenteils und dessen Bereitschaft zur umfassenden Geräteprüfung und Inbetriebnahme, die von der Arbeitskommission genehmigt werden. Jeder Fachunterausschuss erstellt eine Schlussfolgerung über den Zustand des entsprechenden abgenommenen Anlagenteils nach technischer Umrüstung und dessen Bereitschaft zur umfassenden Geräteprüfung und Inbetriebnahme.

    Die Schlussfolgerung enthält:

      Beurteilung der Qualität der Bau- und Installationsarbeiten;

      Beurteilung der Qualität der installierten Ausrüstung;

      Daten aus der Überprüfung der Mängelbeseitigung und Mängelbeseitigung bei Bau- und Montagearbeiten;

      Schlussfolgerungen und Vorschläge (Angaben zur Betriebsbereitschaft des geprüften Anlagenteils und Vorschläge für Maßnahmen, die zur Erstellung getroffen werden müssen normale Bedingungen unterbrechungsfreier und zuverlässiger Betrieb).

    Die Schlussfolgerungen der Fachunterausschüsse werden von der Arbeitskommission genehmigt.

    Der Generalunternehmer legt der Arbeitskommission folgende Unterlagen vor:

    Eine Liste der an Bau- und Installationsarbeiten beteiligten Organisationen mit Angabe der von ihnen durchgeführten Arbeiten sowie eine Liste der verantwortlichen Ingenieure und Techniker für jede Art von Arbeit;

    Eine Reihe von Arbeitszeichnungen für den Bau von Energieanlagen, die zur Abnahme vorgelegt werden und von Planungsorganisationen entwickelt wurden, mit Angaben zur Übereinstimmung der ausgeführten Arbeiten mit diesen Zeichnungen oder den daran vorgenommenen Änderungen, den Ergebnissen der Energiegutachten des Projekts. Bei den angegebenen Arbeitszeichnungen handelt es sich um eine Bestandsdokumentation;

      Zertifikate, technische Pässe oder andere bescheinigende Dokumente Qualität der Materialien, Strukturen und Teile, die bei Bau- und Installationsarbeiten verwendet werden;

      wirkt auf die Inspektion versteckter Arbeiten und wirkt auf die Zwischenabnahme einzelner kritischer Strukturen ein;

    - befasst sich mit der Prüfung von Geräten, die Explosions-, Feuer- und Blitzschutz bieten;

      Wirkt auf Prüfungen der Haftfestigkeit in tragenden Mauerwerkswänden Steingebäude in seismischen Gebieten gelegen;

      Berichte über einzelne Tests der von ihm installierten Ausrüstung, Prozessleitungen bis 22 kgf/cm 2 (2,16 MPa);

      Zertifikate über die Inspektion und Prüfung des Unterwasserteils von Wasserbauwerken und -geräten, eingebettete Kontroll- und Messgeräte und die Bereitschaft zum Fluten der Grube und zum Blockieren des Flussbetts;

      Dreiliniendiagramm von Freileitungen mit Phasenfarben, Verlegung der Drähte und Anzahl der Versetzungsstützen;

      Berichte über Inspektionen und Messungen von Übergängen und Kreuzungen, erstellt mit Vertretern interessierter Organisationen (für Freileitungen);

      Handlungen (Schlussfolgerungen) der Energieauditorganisation zur Durchführung einer Energieinspektion vor der Inbetriebnahme nach Art der im Startkomplex enthaltenen Ausrüstung.

    Bau- und Installationsunternehmen liefern bei der Lieferung von Haupt- und Hilfsstromanlagen, Generalstationen und anderen Geräten, Prozessleitungen, einschließlich Rohrleitungen für automatische Feuerlöschsysteme, Gebäude aus Metall und Stahlbetonkonstruktionen (im Umfang der im Unterauftragsvertrag vorgesehenen Arbeiten) die Arbeitsauftrag mit folgender Dokumentation:

      wirkt weiter Einzeltests installierte Ausrüstung;

      Zertifikate zum Testen von Prozesspipelines, interne Systeme Kalt- und Warmwasserversorgung, Kanalisation, Gasversorgung, Heizung und Lüftung, externe Wasserversorgungsnetze, Abwasser-, Wärme-, Gasversorgungs- und Entwässerungsgeräte;

      wirkt auf die Umsetzung der Verdichtung (Abdichtung) der Ein- und Ausgänge von Versorgungsleitungen an den Stellen, an denen sie verlaufen unterirdischer Teil Außenwände von Gebäuden gemäß dem Projekt.

    Elektroinstallations- und Fachbetriebe für die Lieferung von Elektrogeräten; Automatisierungssysteme; Telefon, Radio, Fernsehen, Alarmgeräte; automatische Systeme, Feuerlöschsysteme in Umspannwerken; Baumetall und Stahlbetonkonstruktionen(im Umfang der in Unterauftragsverträgen vorgesehenen Arbeiten) der Arbeitskommission folgende Unterlagen vorlegen:

      befasst sich mit der Prüfung interner und externer elektrischer Anlagen und elektrischer Netze;

      befasst sich mit der Prüfung von Telefon-, Radio-, Fernseh-, Alarm- und Automatisierungsgeräten.

    Bau-, Installations-, Elektro- und Fachbetriebe stellen der Arbeitskommission Dokumentation zur Verfügung, sofern dies in Unterauftragsverträgen ausdrücklich festgelegt ist. Fehlt diese Aufzeichnung, wird die Dokumentation vom Generalunternehmer eingereicht.

    Das Vorhandensein der angegebenen Dokumentation beim Kunden ermöglicht es Ihnen, den Betrieb der Energieanlage (Energieanlage) angemessen und kompetent zu organisieren, zu diesem Zweck übergibt die Arbeitskommission ihm alle Unterlagen.

    Die Kontrolle über die Beseitigung der von der Arbeitskommission festgestellten Mängel und Mängel obliegt dem Kunden, der die Energieanlagen zur Abnahme vorlegt.

    Ab Beginn der Arbeiten auf der Baustelle organisiert der Kunde die Abnahme der abgeschlossenen Bau- und Montagearbeiten (Bauteile und technologische Liefereinheiten) und Eingabesteuerung Ausrüstung, elektrische Ausrüstung, automatisierte Prozessleitsysteme und SDTU-Ausrüstung, Instrumente und Geräte, die in Lagern und Standorten eintreffen. Gleichzeitig werden Listen von Konstruktions- und Installationsmängeln und -mängeln, Konstruktionsmängeln und Ausrüstungsmängeln (Konstruktion und Herstellung) erstellt. Die Identifizierung von Mängeln, Mängeln und die Kontrolle über deren Beseitigung erfolgt durch die Mitarbeiter des Betriebs von technologischen Werkstätten und Labors, beteiligten Fachorganisationen usw letzte Stufe Konstruktion - durch eigene Spezialisten und Spezialisten der beteiligten Organisationen Arbeitskommission und Unterausschüsse.

    Mängel und Mängel an Bau- und Montagearbeiten sowie am Projekt werden vom Generalunternehmer und seinen Subunternehmern beseitigt; Gerätemängel - durch Hersteller.

    Die Überwachung der Beseitigung von Mängeln und Mängeln gewährleistet die Möglichkeit einer rechtzeitigen Inbetriebnahme der Anlage und muss daher kontinuierlich, zielgerichtet und systematisch mit rechtzeitiger Benachrichtigung des Generalunternehmers über den Fortschritt der Beseitigung von Mängeln und Mängeln für jede Einheit durchgeführt werden.

    Der Fortschritt der Mängelbeseitigung wird von der Arbeitskommission überwacht, zu diesem Zweck hört sie in ihren Sitzungen regelmäßig Berichte von Kundenvertretern zu diesem Thema und trifft bei Bedarf Entscheidungen zur Intensivierung der Arbeiten zur Beseitigung von Mängeln und Mängeln.