heim · Beleuchtung · Aluminium und daraus hergestellte Produkte. II. Anforderungen an die technische Verstärkung von Kassenräumen von Unternehmen mit einer Dicke von mindestens 2

Aluminium und daraus hergestellte Produkte. II. Anforderungen an die technische Verstärkung von Kassenräumen von Unternehmen mit einer Dicke von mindestens 2

1. Zaun der Schutzklasse 1(der erforderliche Mindestschutzgrad eines Objekts vor Eindringen) – Zäune aus verschiedenen nicht permanenten Strukturen mit einer Höhe von mindestens 2 m.

2. Zaun der Schutzklasse 2(durchschnittlicher Schutzgrad des Objekts vor Eindringen) - massiver Holzzaun (Brettstärke mindestens 40 mm), Metallgitter oder -gitter mit einer Höhe von mindestens 2 m.

3. Zaun der Schutzklasse 3(hoher Schutz des Objekts vor Eindringen) - Stahlbeton, Stein, Ziegel, massive Metallzäune mit einer Höhe von mindestens 2,5 m.

4. Zaun der Schutzklasse 4(besonderer Schutzgrad des Objekts vor Eindringen) - monolithische Zäune aus Stahlbeton, Stein und Ziegeln mit einer Höhe von mindestens 2,5 m, ausgestattet mit zusätzlicher Umzäunung.

ANHANG Nr. 3.

TOR-EIGENSCHAFTEN

1. Schutzklasse Tor 1(der erforderliche Mindestschutzgrad eines Objekts vor Eindringen) – Tore aus nicht permanenten Bauwerken mit einer Höhe von mindestens 2 m.

2. Schutzklasse Tor 2

kombinierte Gitter- oder Lamellentore aus Metallkonstruktionen mit oder entsprechend der Kategorie und Klasse – nicht niedriger als O-II, gemäß GOST 51242-98;

Holztore mit durchgehender Füllung aus Paneelen mit einer Dicke von mindestens 40 mm;

Gitter Metalltore Hergestellt aus Stahlstäben mit einem Durchmesser von mindestens 16 mm, die eine Zelle von höchstens 150 x 150 mm bilden und an jeder Kreuzung verschweißt sind

Die Höhe des Tores beträgt mindestens 2 m.

3. Schutzklasse Tor 3

kombinierte oder massive Tore aus Metallkonstruktionen mit oder entsprechend der Kategorie und Klasse – nicht niedriger als U-I, gemäß GOST 51242-98;

Holztore mit einer durchgehenden Füllung aus mindestens 40 mm dicken Brettern, beidseitig mit Stahl ummantelt Metallblech Dicke von mindestens 0,6 mm;

kombiniert oder: Massivtore aus Stahlblech mit einer Dicke von mindestens 2 mm, verstärkt durch zusätzliche Versteifungen und innen gepolstert mit Brettern mit einer Dicke von mindestens 40 mm.

Die Höhe des Tores beträgt mindestens 2,5 m.

4. Schutzklasse Tor 4

solide Tore entsprechend der Kategorie und Klasse – nicht niedriger als C-1 gemäß GOST 51242-98;

Massive Tore aus Stahlblech mit einer Stärke von mindestens 4 mm, verstärkt durch zusätzliche Versteifungsrippen.

Die Höhe des Tores beträgt mindestens 2,5 m.

ANHANG Nr. 4.

EIGENSCHAFTEN VON TÜRSTRUKTUREN

1. Türdesigns 1 Schutzklasse

Türen mit Glasscheiben in Metallrahmen oder ohne diese: Normalglas, Klassen M 4 - M 8 gemäß GOST 111-90, gehärtet gemäß GOST 5727-88, verstärkt gemäß GOST 7481-78, gemustert gemäß GOST 5533-86, dreischichtig („Triplex“) nach GOST 5727-88 oder Schutzklasse AI nach GOST R 51136-98;

Innentüren aus Holz mit Voll- oder Feinhohlfüllung gemäß GOST 6629-88, GOST 14624-84, GOST 24698-81. Die Dicke der Leinwand beträgt weniger als 40 mm;

Holztüren mit Glassplittern aus regulären Blechsorten M 4 - M 8 nach GOST 111-90, verstärkt nach GOST 7481-78, gemustert nach GOST 5533-86, getönt nach OST 3-1901-85, sicher nach GOST R 51136-98 Glas Die Dicke des Glassplitters ist nicht genormt;

Gitter Metalltüren beliebiger Bauart, hergestellt aus Stahlstäben mit einem Querschnitt von mindestens 78 mm 2, die eine Zelle mit einer Fläche von nicht mehr als 230 cm 2 bilden und an jeder Kreuzung verschweißt sind.

2. Türkonstruktionen mit 2 Schutzklassen(durchschnittlicher Schutzgrad des Objekts gegen Eindringen):

Türen entsprechend der Kategorie und Stabilitätsklasse O-II und höher gemäß GOST R 51242-98;

Türen entsprechend der Stabilitätsklasse IA gemäß GOST R 51224-98;

Außentüren aus Holz (Typ NS nach GOST 24698-81) mit durchgehender Füllung der Paneele mit einer Dicke von mindestens 40 mm;

Türen mit Glasscheiben in Metallrahmen oder ohne diese mit Schutzverglasung der Klasse A2 und höher gemäß GOST R 51136-98 oder gewöhnlichem Verbundglas Schutzfilm, mit Glasstabilitätsklasse A2 und höher GOST R 51136-98;

Gittermetalltüren aus Stahlstangen mit einem Durchmesser von mindestens 16 mm, die eine Zelle von nicht mehr als 150 x 150 mm bilden und an jeder Kreuzung verschweißt sind. Entlang des Umfangs ist die Gittertür mit einer Stahlecke von mindestens 35 x 35 x 4 mm eingerahmt;

Gitterschiebetüren aus Metall aus Streifen mit einem Querschnitt von mindestens 30 x 4 mm und einer Zelle von nicht mehr als 150 x 150 mm.

3. Türkonstruktionen in 3 Schutzklassen(hoher Schutzgrad des Objekts vor Eindringen):

Türen entsprechend Kategorie und Klasse Stabilität U-I und höher gemäß GOST R 51242-98;

Türen entsprechend der Stabilitätsklasse IB gemäß GOST R 51224-98;

Holztüren mit Durchgehende Füllung aus Blechen mit einer Dicke von mindestens 40 mm, beidseitig verstärkt durch Polsterung mit Stahlblech mit einer Dicke von mindestens 0,6 mm bei gefaltetem Blech Innenfläche Türen oder am Ende des Flügels mit Überlappung mit Befestigung entlang des Umfangs und der Diagonalen des Flügels mit Nägeln mit einem Durchmesser von 3 mm und einem Abstand von nicht mehr als 50 mm;

Holztüren mit durchgehender Füllung der Paneele, mindestens 40 mm dick, mit zusätzlicher Verstärkung der Paneele durch Metallauflagen;

Türen mit Glasscheiben in Metallrahmen oder ohne diese mit Schutzverglasung der Klasse B1 und höher gemäß GOST R 51136;

Metalltüren mit einer Dicke der äußeren und inneren Stahlverkleidungsbleche von mindestens 2 mm.

4. Türkonstruktionen in 4 Schutzklassen (besonderer Grad des Schutzes des Objekts vor Eindringen):

Türen entsprechend der Kategorie und Stabilitätsklasse C-II und höher gemäß GOST R 51242-98;

Schutzkabinentüren gemäß GOST R 50941-96;

Schutztüren nach GOST R 51072-97;

Türen für Lagerräume, sichere Räume gemäß GOST R 50862-96.

ANHANG Nr. 5.

MÖGLICHKEITEN, TÜRSTRUKTUREN ZU STÄRKEN

Zur Verstärkung von Holz Türrahmen Es wird empfohlen, es mit einer Stahlecke von mindestens 45 x 28 x 4 mm einzurahmen und es zusätzlich mit Stahlbürsten (Krücken) mit einem Durchmesser von mindestens 10 mm und einer Länge von mindestens 120 mm in der Wand zu befestigen. Es wird empfohlen, es mit Metallstiften an der Wand zu befestigen, deren Abstand nicht mehr als 700 mm beträgt.

Die Stärkung der Festigkeit von Türen (Toren und Toren) wird durch den Einsatz von Sicherheitsverkleidungen, einer Sicherheits-Eckverriegelungsplatte, massiven Scharnieren und einer Verstärkung des Türblatts erreicht.

Scharniere für Türen, Tore und Pforten müssen langlebig und aus Stahl sein. Die Befestigung sollte je nach Material der Türen, Tore, Tore mittels Schrauben, Schrauben oder Schweißen erfolgen.

Beim Öffnen von Türen (Toren, Pforten) „nach außen“ müssen an der Seite der Scharniere Endhaken (Ankerstifte) angebracht werden, um zu verhindern, dass die Tür entfernt wird, wenn die Scharniere bzw mechanischer Schaden. Endhaken sollten aus Stahlstangen mit einem Durchmesser von 6–8 mm bestehen.

Es wird empfohlen, Türverkleidungen, Steckdosen und Abschirmungen aus einem Stahlband mit einer Dicke von 4 bis 6 mm und einer Breite von mindestens 70 mm herzustellen. Sie müssen mit Bolzen gesichert werden. Die durch die Tür geführten Riegel werden mit gesichert innen Räumlichkeiten mit Unterlegscheiben und Muttern mit Nieten am Ende der Schraube.

ANHANG Nr. 6.

EIGENSCHAFTEN VON FENSTERSTRUKTUREN

1. Fensterdesigns 1 Schutzklasse(erforderlicher Mindestschutzgrad eines Objekts vor Eindringen) - Fenster mit gewöhnliches Glas(Glassorte M 4 - M 8 nach GOST 111-90, Dicke von 2,5 bis 8 mm).

2. Fensterkonstruktionen der Klasse 2(durchschnittlicher Schutzgrad des Objekts gegen Eindringen):

Fenster in Sonderausführung mit Schutzverglasung der Klasse A2 und höher gemäß GOST R 51136-98 oder gewöhnliches Glas, das mit einer Schutzfolie bedeckt ist und eine Verglasungsbeständigkeit der Klasse A2 und höher gemäß GOST R 51136-98 gewährleistet;

Schutzkonstruktionen entsprechend der Kategorie und Stabilitätsklasse O-II und höher gemäß GOST R 51242-98.

Holzläden mit durchgehender Füllung aus Leinwänden mit einer Dicke von mindestens 40 mm;

Paneele oder Holzläden aus Brettern oder Sperrholz mit einer Dicke von 12 mm, gepolstert mit Stahlblechen mit einer Dicke von mindestens 0,6 mm:

Metallgitter beliebiger Bauart, hergestellt aus Stahlstäben mit einem Querschnitt von mindestens 78 mm 2, die eine Zelle mit einer Fläche von nicht mehr als 230 cm 3 bilden und an jeder Kreuzung verschweißt sind.

3. Fensterausführungen in 3 Schutzklassen(hoher Schutzgrad des Objekts vor Eindringen):

Fenster in Sonderausführung mit Schutzverglasung der Klasse A3 und höher gemäß GOST R 51136-98;

Fenster mit Normalglas, zusätzlich geschützt:

Schutzkonstruktionen entsprechend der Kategorie und Stabilitätsklasse U-I und höher gemäß GOST R 51242-98;

Schutzkonstruktionen entsprechend der Stabilitätsklasse IB gemäß GOST R 51222-98;

Paneele oder Holzläden mit durchgehender Füllung der Paneele mit einer Dicke von mindestens 40 mm, beidseitig gepolstert mit Stahlblechen mit einer Dicke von mindestens 0,6 mm;

Metallgitter aus Stahlstäben mit einem Durchmesser von mindestens 16 mm, die Zellen von nicht mehr als 150 x 150 mm bilden, oder andere Strukturen entsprechender Festigkeit.

4. Fensterausführungen in 4 Schutzklassen(besonderer Schutzgrad des Objekts vor Eindringen):

Fenster mit Normalglas, zusätzlich geschützt durch Schutzkonstruktionen der Kategorie und Stabilitätsklasse C-II und höher gemäß GOST R 51242-98;

Fenster in Sonderausführung mit Schutzverglasung der Klasse BI und höher gemäß GOST R 51136-98;

Fenster mit Panzerglas (Panzerglas) gemäß GOST R 51136-98 Klasse 1 und höher;

Verglasung von Schutzkabinen gemäß GOST R 50941-96.

ANHANG Nr. 7.

EIGENSCHAFTEN VON GEBÄUDESTRUKTUREN

1. Bauen & Konstruktion 1 Schutzklasse(erforderlicher Mindestschutzgrad eines Objekts vor Eindringen):

Putz, Gipsbeton mit einer Dicke von mindestens 75 mm;

Wandtafel Holzkonstruktionen Dicke von mindestens 45 mm;

Konstruktionen aus Baumstämmen oder Holz mit einer Dicke von 100 mm;

Rahmentrennwände mit einer Dicke von mindestens 20 mm, die mit Metall bedeckt sind, einschließlich Profilblechen mit einer Dicke von mindestens 0,55 mm;

Ziegeltrennwände mit einer Dicke von 138 mm gemäß SNiP III-17-78;

Trennwände aus leichtem Wärmedämmbeton mit einer Dicke von weniger als 300 mm;

intern Wandpaneele 100 mm dick gemäß GOST 12504-80;

hohl Stahlbetonkonstruktionen 160 mm dick gemäß GOST 9561-91;

Trennwände aus Glasprofilen gemäß GOST 21992-83 und Glasbausteinen gemäß GOST 9272-81.

2. Bauwerke der Schutzklasse 2(durchschnittlicher Schutzgrad des Objekts gegen Eindringen):

Konstruktionen aus Baumstämmen oder Holz mit einer Dicke von mindestens 200 mm;

Ziegelwände mit einer Dicke von 250 mm gemäß SNiP III-17-78,

hohl Stahlbetonplatten 220 mm, 260 mm, 300 mm dick nach GOST 9561-91 aus Leichtbeton und 160 mm dick aus Schwerbeton;

solide Stahlbetonböden Dicke 120 mm, 160 mm nach GOST 12767-94 aus Leichtbeton;

Außenwandpaneele nach GOST 11024-84, Innenwandpaneele nach GOST 12504-80 und Wandblöcke nach GOST 19010-82 aus Leichtbeton mit einer Dicke von 100 bis 300 mm;

Wände aus monolithischem Stahlbeton nach SNiP III-15-80, aus schwerem Beton, bis 100 mm dick;

Baukonstruktionen der 1. Schutzklasse, verstärkt Stahlgeflecht nach GOST 23279-85 mit einer Stabdicke von 8 mm und einer Zelle von 100x100 mm.

3. Bauwerke der Schutzklasse 3(hoher Schutzgrad des Objekts vor Eindringen):

Ziegelwände mit einer Dicke von mehr als 380 mm gemäß SNiP III-17-78;

hohle Stahlbetonböden mit einer Dicke von 220 mm, 260 mm, 300 mm gemäß GOST 9561-91 aus schwerem Beton;

massive Stahlbetonböden mit einer Dicke von 120 mm und 160 mm gemäß GOST 12767-94 aus schwerem Beton;

Außenwandpaneele gemäß GOST 11024-44 und Wandblöcke gemäß GOST 19010-82 aus Leichtbeton mit einer Dicke von mehr als 300 mm;

Außenwandpaneele gemäß GOST 11024-84, Innenwände gemäß GOST 12504-80, Wandblöcke gemäß GOST 19010-82 und Wände aus monolithischem Stahlbeton gemäß SNiP III-15-80 mit einer Dicke von 100 bis 300 mm aus schwerem Beton;

Baukonstruktionen der Schutzklasse 1, verstärkt mit an Stößen verschweißten Stahlstäben mit einer Dicke von mindestens 10 mm und einer Zelle von nicht mehr als 150 x 150 mm;

Gebäudestrukturen der Schutzklasse 2, verstärkt mit Stahlgewebe gemäß GOST 23279-85 mit einer Stabdicke von 8 mm und einer Zelle von 100 x 100 mm.

4. Baukonstruktionen mit 4 Schutzklassen(besonderer Schutzgrad eines Objekts vor Eindringen) - Bauwerke, die der 5. und höheren Klasse der Einbruchhemmung gemäß GOST R 50862-96 entsprechen.


ANHANG Nr. 8.

Schematisches Speichergerät

Abbildung P8.1 – Schematischer Aufbau eines Wertsachenlagers

ANHANG Nr. 9.

EIGENSCHAFTEN VON SCHLIESSVORRICHTUNGEN

1. Schließvorrichtungen der 1. Schutzklasse(der mindestens erforderliche Schutzgrad eines Objekts vor Eindringen).

1.1. Einsteck- und Kastenschlösser:

1. Klasse nach GOST 5089-97;

suvaldnye. Mindestens 6 Hebel für ein Einsteckschloss oder 5 für ein Überkopfschloss;

Stift. Mindestens 6 Code-Pins;

lamellar. Mindestens 6 Codeschilder;

Scheibe. Mindestens 6 Codescheiben;

elektromagnetisch mit Abzugskraft - 150 kg.

Der Querschnitt des Riegels mechanischer Schlösser beträgt mindestens 250 mm 2, die Länge des Kopfes beträgt mindestens 30 mm. Bolzenmaterial: Stahl, Aluminiumlegierungen, Messing.

1.2. Vorhängeschlösser:

Stift. Die Anzahl der Codestifte beträgt mindestens 5. Das Design des Riegels ist bogenförmig. Der Durchmesser des Bolzens (Schäkel) beträgt mindestens 10 mm,

Scheibe. Die Anzahl der Codescheiben beträgt mindestens 6. Die Ausführung des Bolzens ist bogenförmig. Der Durchmesser des Bolzens beträgt mindestens 10 mm.

1.3. Garagenschlösser - Scheiben- und Hebelschlösser – mindestens 8 Kombinationsscheiben und 5 Hebel. Das Bolzenmaterial ist Stahl. Der Querschnitt des Bolzens beträgt mindestens 300 mm 2. Der Überstand der Schraube beträgt mindestens 25 mm, die Länge des Schraubenkopfes beträgt mindestens 35 mm. Die Dicke des Karosserieblechs beträgt mindestens 1,5 mm.

2. Schließvorrichtungen der Schutzklasse 2(durchschnittlicher Schutzgrad des Objekts vor Eindringen).

2.1. Einsteck- und Kastenschlösser:

2 Klasse nach GOST 5089-97;

suvaldnye. Mindestens 6 Hebel für ein Einsteckschloss oder 5 für ein Überkopfschloss;

Stift. Mindestens 8 Code-Pins;

lamellar. Mindestens 7 Codeschilder. Verfügbarkeit eines Bohr- und Faltschutzes;

Scheibe. Mindestens 8 Codescheiben. Verfügbarkeit eines Bohr- und Faltschutzes;

elektromagnetisch mit Abzugskraft - 250 kg.

Der Querschnitt des Riegels mechanischer Schlösser beträgt mindestens 300 mm 2, die Länge des Kopfes mindestens 35 mm. Das Bolzenmaterial ist Stahl.

2.2. Vorhängeschlösser:

Stift. Die Anzahl der Codestifte beträgt mindestens 6. Das Design des Riegels ist bogenförmig. Der Durchmesser des Bolzens beträgt mindestens 10 mm. Verfügbarkeit eines Schutzes gegen das Sägen des Bolzens;

Scheibe. Die Anzahl der Codescheiben beträgt mindestens 8. Die Ausführung des Bolzens ist bogenförmig. Der Durchmesser des Bolzens beträgt mindestens 10 mm. Das Vorhandensein eines Schutzes gegen das Sägen des Bolzens.

2.3. Garagenschlösser - Scheiben- und Niveausperren. Mindestens 8 Codescheiben und 6 Hebel. Das Bolzenmaterial ist Stahl. Der Querschnitt des Bolzens beträgt mindestens 500 mm 2. Der Überstand der Schraube beträgt mindestens 30 mm, die Länge des Schraubenkopfes beträgt mindestens 60 mm. Die Dicke des Karosserieblechs beträgt mindestens 2 mm. Für Scheibenschlösser - Überrollschutz.

3. Schließvorrichtungen in 3 Schutzklassen(hoher Schutz des Objekts vor Eindringen).

3.1. Einsteck- und Kastenschlösser:

3 Klassen nach GOST 5089-97;

suvaldnye. Mindestens 6 Hebel für ein Einsteckschloss oder 6 Deckenschlösser. Verfügbarkeit eines Schutzes gegen Aufbohren des Bolzenschaftpfostens;

Stift. Mindestens 10 Code-Pins. Verfügbarkeit eines Schutzes gegen Hauptschlüssel, Bohren, Falten;

lamellar. Mindestens 7 Codeschilder. Verfügbarkeit eines Schutzes gegen Hauptschlüssel, Bohren, Falten;

Scheibe. Mindestens 10 Codescheiben. Verfügbarkeit eines Bohr- und Faltschutzes;

elektromagnetisch mit Abzugskraft - 350 kg.

Der Querschnitt des Riegels mechanischer Schlösser beträgt mindestens 300 mm 2, die Länge des Kopfes mindestens 40 mm. Das Bolzenmaterial ist Stahl.

3.2. Vorhängeschlösser:

Stift. Die Anzahl der Codestifte beträgt mindestens 6. Die Ausführung des Riegels ist horizontal. Der Durchmesser des Bolzens beträgt mindestens 12 mm. Verfügbarkeit eines Schutzes gegen Hauptschlüssel, Sägen des Riegels und Aufbrechen des Schlosses;

Scheibe. Die Anzahl der Codescheiben beträgt mindestens 10. Die Ausführung des Bolzens ist horizontal. Der Durchmesser des Bolzens beträgt mindestens 12 mm. Das Vorhandensein eines Schutzes gegen das Sägen des Riegels und das Aufbrechen des Schlosses.

3.3. Garagenschlösser - Scheibenschlösser und Niveauschlösser. Mindestens 6 Codescheiben und Hebel. Das Vorhandensein eines Schutzes gegen Bohren und Falten. Das Bolzenmaterial ist Stahl. Der Querschnitt des Bolzens beträgt mindestens 750 mm 2. Der Überstand der Schraube beträgt mindestens 40 mm, die Länge des Schraubenkopfes beträgt mindestens 80 mm. Die Dicke des Karosserieblechs beträgt mindestens 2,5 mm.

4. Schließvorrichtungen in 4 Schutzklassen(sehr hoher oder besonderer Schutzgrad des Objekts vor Eindringen).

4.1. Einsteck- und Kastenschlösser:

4 Klassen nach GOST 5089-97;

sicher nach GOST R 51053-97, Anzahl und Klasse der Schlösser werden je nach Stabilitätsklasse der Tür ausgewählt;

elektromagnetisch mit Abzugskraft - 500 kg.

4.2. Vorhängeschlösser:

Stift. Die Anzahl der Codestifte beträgt mindestens 6. Die Ausführung des Riegels ist horizontal. Der Durchmesser des Bolzens beträgt mindestens 12 mm. Das Vorhandensein eines Schutzes gegen Hauptschlüssel, Sägen des Riegels und Aufbrechen des Schlosses. Verfügbarkeit eines Schutzes gegen Aufbohren des Geheimmechanismus und Sägen von Scharnieren;

Scheibe. Die Anzahl der Codescheiben beträgt mindestens 10. Die Ausführung des Bolzens ist horizontal. Der Durchmesser des Bolzens beträgt mindestens 12 mm. Das Vorhandensein eines Schutzes gegen das Sägen des Riegels und das Aufbrechen des Schlosses. Das Vorhandensein eines Schutzes gegen das Aufbohren des Geheimmechanismus und das Sägen von Scharnieren.

4.3. Garagenschlösser- Scheiben- und Niveausperren. Mindestens 8 Codescheiben und Hebel. Das Vorhandensein eines Schutzes gegen Bohren und Falten. Das Bolzenmaterial ist Stahl. Der Querschnitt des Bolzens beträgt mindestens 1000 mm 2. Der Überstand der Schraube beträgt mindestens 40 mm, die Länge des Schraubenkopfes beträgt mindestens 100 mm. Die Dicke des Karosserieblechs beträgt mindestens 3 mm.

ANHANG Nr. 10.

EIGENSCHAFTEN VON SICHERHEITSFERNSEHGERÄTEN

Tabelle A10.1 – Hauptmerkmale von Fernsehkameras

Charakteristisch

Objektuntergruppe

Auflösung, TVL, nicht weniger

Empfindlichkeit (am fotoelektrischen Wandler), Lux, nicht schlechter

Signal-Rausch-Verhältnis, dB

AGC-Tiefe, dB

Verfügbarkeit der Synchronisierung

Tabelle A10.2 – Hauptmerkmale von Videospeichergeräten

Charakteristisch

Objektuntergruppe

Auflösung, TVL, nicht weniger:

Farbbild

Schwarz-Weiß-Bild

Signal-Rausch-Verhältnis, dB

Videolaufwerkstyp

S-VHS oder digital

"Kurzschluss"

"Angst"

Tabelle A10.3 – Hauptmerkmale von Steuer- und Schaltgeräten

Charakteristisch

Objektuntergruppe

Auflösung, TVL, nicht weniger

Anzahl der Videoeingänge

Anzahl der Videoausgänge, nicht weniger

Anzahl der Alarmeingänge

Größer oder gleich der Anzahl der TCs

Anzahl der Alarmausgänge, nicht weniger

Eingabetyp der Alarmbenachrichtigung:

"Kurzschluss"

"Angst"

Tabelle A10.4 – Hauptmerkmale von Videomonitoren

Charakteristisch

Objektuntergruppe

Auflösung, TVL, nicht weniger:

Vollbild s/w

(Farbe)

Split-Screen-Bild s/w

(Farbe)

Diagonale Bildschirmgröße, Zoll, nicht weniger:

Vollbild

geteiltes Bildschirmbild

Maximale Helligkeit des Videomonitorbildschirms, cd/m², nicht weniger

Tabelle A10.5 – Maximale Videoübertragungsreichweite über Koaxialkabel in Metern

Kabelart

Objektuntergruppe

Anmerkungen:

1. Die Tabellen P10.1 – P10.4 geben die Mindestanforderungen für CCTV-Geräte an. Abhängig von den Eigenschaften des Schutzobjekts und den Anforderungen an die Zielerkennung können diese Eigenschaften festgelegt werden.

2. Um ein Videosignal über Entfernungen zu übertragen, die über die in Tabelle A10.5 angegebenen Entfernungen hinausgehen, sind Videosignal-Korrekturverstärker oder alternative Wege Videosignalübertragung (über Twisted Pair, über Glasfaserleitungen, über Telefonleitungen, Radio und andere Kanäle).

Das Polymerbitumenband „LITKOR-NK-GAZ“ ist in der Beschichtungskonstruktion als Umhüllung beim Einsatz unter Straßenbedingungen vorgesehen Überholung Isolierbeschichtung (Neuisolierung) von Gasleitungen mit einem Durchmesser bis einschließlich 820 mm, bei einer Temperatur des transportierten Produkts von nicht mehr als +35 °C.

Bandstärke: 1,8 mm

Rollenlänge: mindestens 30 m

Die Fläche des Bandes in einer Rolle mit einer Breite von 450 mm beträgt 13,5 qm. M

Gewicht 1 qm. = 1,74 kg

Rollenbild Glatte Kanten. Zulässig sind konische, tonnenförmige und sattelförmige Formen, jedoch nicht mehr als 5 mm über die Breite der Rolle 5.1 dieser Spezifikationen
Aussehen des Bandes Mastixauslassungen und Fremdeinschlüsse sind nicht erlaubt
Flexibilität auf einem Balken mit einem Krümmungsradius von 10 mm, °C, nicht höher - 20 Gemäß GOST 2678, gemäß Abschnitt 5.7 der technischen Spezifikationen
Haftung auf Polymerbitumenbeschichtung bei einer Temperatur von +23 ± 2 °C, N/cm, nicht weniger 10,0

GOST 411 Methode B.

Gemäß Abschnitt 5.8 der technischen Spezifikationen

Haftung von Band zu Band in Überlappung bei einer Temperatur von +23 ± 2 °C, N/cm, nicht weniger 7,0

GOST 411 Methode B.

Gemäß Abschnitt 5.8 der technischen Spezifikationen

Wasseraufnahme nach 1000 Stunden Einwirkung von Wasser bei einer Temperatur von +60 ± 2 °C, %, nicht mehr 5

Gemäß GOST 4650,

gemäß Abschnitt 5.9 der technischen Spezifikationen

2

GOST 9.048-9.049,

Gemäß Abschnitt 5.10 der technischen Spezifikationen

Zugfestigkeit des Basisbandes in Längsrichtung bei einer Temperatur von +23 ± 2 °C, MPa, nicht weniger 12,0

GOST 11262-80,

Gemäß Abschnitt 5.11 der technischen Spezifikationen

Relative Bruchdehnung des Basisbandes in Längsrichtung bei einer Temperatur von +23±2 °C, % nicht weniger 200

GOST 11262-80,

Gemäß Abschnitt 5.11 der technischen Spezifikationen

Dicke, nicht weniger, mm 1,8 ± 0,2
Klingenbreite, mm 450±5
Rollendurchmesser, mm 400 ± 10
Wickellänge pro Rolle, nicht weniger als, m 30
Polymerbitumenband LITKOR-NK

Es wird in folgenden Korrosionsschutzsystemen (Strukturen) verwendet: Design Nr. 1. Für Rohrleitungen mit einem Durchmesser bis einschließlich 820 mm: 1. Polymer-Butymic-(Mastix-)Grundierung Transkor;2. Litkor-NK-Band (1 Schicht); 3. Verpackungsfolie PEKOM. Design Nr. 2. Für Rohrleitungen mit einem Durchmesser bis einschließlich 1220 mm: 1. Polymer-Butymic-(Mastix-)Grundierung Transkor;2. Litkor-NK-Band (2 Schichten); 3. Polylen-OB-Hülle.

Bandstärke: 1,8 mm

Rollenlänge: 360 m

Die Fläche des Bandes in einer Rolle mit einer Breite von 450 mm beträgt 13,5 Quadratmeter. M

Gewicht 1 qm. = 1,74 kg

BANDTYP Polymer-Bitumen-Band wird durch Auftragen einer Schmelze aus Bitumen-Polymer-Mastix „Transkor“ auf eine mit Polyvinylchlorid oder Polyethylen modifizierte Folie (Basis) hergestellt.
ANWENDUNGSGEBIET Es wird zur Isolierung der Außenfläche von unterirdischen Öl- und Gaspipelines aus Stahl mit einem Durchmesser von 1.220 mm bei Betriebstemperaturen bis + 40 °C während deren Bau und Reparatur verwendet.
LITKOR-NK-Band – wichtigste technische Eigenschaften:
Farbe Schwarz
Klingenbreite, mm 450
Gesamtdicke 1,6 mm - 1,8 mm
Basisdicke 0,5 - 0,6 mm
Klebestärke 1,1 - 1,2 mm
Zugfestigkeit bei +23°C (N/10 mm Breite) > 80 > 70
Bruchdehnung bei +23°C 600 — 700 270 — 310
Haftung auf grundierter Metalloberfläche bei +23 °C mit einer Dehnungsrate von 300 mm/min (N/10 mm Breite) 50 — 58 40 — 55
Haftung auf dem Untergrund bei +23°C mit einer Dehnungsrate von 300 mm/min (N/10 mm Breite) 7
Anwendungstemperatur Sommermarke: von - 5 °C bis + 40 °C;
Wintermarke: von - 20 °C bis + 40 °C

LITKOR-Band L, Z, NNTU 2245-001-48312016-01

Es wird in folgenden Korrosionsschutzsystemen (Strukturen) verwendet: Design Nr. 1.1. Polymerbitumengrundierung TRANSKOR;2. Polymerbitumenband LITKOR in zwei Schichten;3. Schützende Polymerklebefolie mit einer Dicke von mindestens 0,6 mm. Design Nr. 2.1. Bitumengrundierung 2. Polymerbitumenband LITKOR in zwei Schichten;3. Schützende, klebrige Polymerhülle mit einer Dicke von mindestens 0,6 mm.

Bandstärke: mindestens 1,5; 2,0 mm

Bandlänge pro Rolle: mindestens 30 m

Die Fläche des Bandes in einer Rolle mit einer Breite von 450 mm beträgt 13,5 Quadratmeter. M.

Gewicht 1 qm. = 2,2 kg

BANDTYP Isolierendes Rollenmaterial mit Polymerbitumen-Mastixbeschichtung
ANWENDUNGSGEBIET Entwickelt, um unterirdische Öl- und Gasleitungen aus Stahl sowie Produktleitungen und Versorgungsleitungen sowie Wasserleitungen mit einer Temperatur des transportierten Produkts von bis zu plus 40 °C vor Korrosion zu schützen.
Verbrauchsraten für LITKOR-Band pro 1 km Rohrleitung, Tonne:
Rohrleitungsdurchmesser, mm LITKOR
1 Schicht 2 Schichten
150 1,187 2,374
219 1,733 3,466
325 2,572 5,144
530 4,194 8,388
720 5,697 11,394
820 6,488 12,976
1020 8,071 16,142
1220 9,654 19,308
1420 11,236 22,472
LITKOR-Band – wichtigste technische Eigenschaften:
Aussehen SOMMER WINTER
Glatter Stoff ohne Falten, Einstiche oder Risse. Gleichmäßige Beschichtung ohne Einschlüsse von Fremdstoffen, die Höhe der Wellen auf der Mastixschicht beträgt nicht mehr als 0,5 mm.
Risse, Brüche der Mastixschicht und deren Ablösung vom Untergrund sind nicht zulässig.
Gesamtbanddicke, mm, nicht weniger 1,5; 2,0
Bandbreite, mm 450mm
Länge der Bahn in Rolle, m, nicht weniger 50 l.m.
Sprödigkeitstemperatur der Mastixschicht -5 -20
Haftung des Bandes auf einer grundierten Stahloberfläche bei einer Temperatur von 20 °C, MPa, nicht weniger, bei Anwendung:
- Kaltmethode 0,20 0,30
0,25 0,35
Haftung des Bandes auf einer grundierten Stahloberfläche bei einer Temperatur von 20 °C, N/cm, nicht weniger, bei Anwendung:
- Kaltmethode 10 15
- mit Aufschmelzen der Mastixschicht 15 20
Haftung des Bandes in einer Überlappung bei einer Temperatur von 20 °C, N/cm, nicht weniger 7,0
Wassersättigung in 24 Stunden, %, nicht mehr 0,2
Pilzresistenz, Punkt, nicht mehr 2
Schlagfestigkeit der Beschichtung (zwei Lagen Klebeband plus Umhüllung) im Temperaturbereich von -20 bis +40 °C, J, nicht weniger 5

Es gibt drei Arten von Litkor-Klebeband:L – SommerZ – WinterNN – Ganzjährig

Schleife Polymerbitumen LITKOR Basierend auf TRANSKOR-Mastix ist es für den Selbstschutz vor Korrosion von unterirdischen Stahl-Öl- und Gasleitungen sowie von Produkt- und Wasserleitungen mit einer Temperatur des transportierten Produkts bis zu plus 40 °C in der Schutzbeschichtungsausführung Nr. 18 bestimmt und 21 gemäß GOST R 51164-98, Nr. 5 und 6 gemäß GOST R 9.602-2005. Als Basisband wird PVC-Band ohne Klebeschicht verwendet. Abhängig von der Formulierung des Polymer-Bitumen-Mastix wird das Band in zwei Ausführungen hergestellt: Sommer, Winter und Ganzjahresband.

TU 2245-001-48312016-01

Das Band ist zum Isolieren von Rohren mit einem Durchmesser bis einschließlich 1420 mm bestimmt und muss eine Mastixschichtdicke von mindestens 1,1 und 1,6 mm und eine Gesamtdicke von mindestens 1,5 und 2,0 mm aufweisen.

Das Band ist in Rollen mit verschiedenen Breiten erhältlich, um die Verwendung an Rohrleitungen mit unterschiedlichen Durchmessern zu erleichtern.

Das Band wird im Set (Design Nr. 18 VUS) mit TRANSKOR-Grundierung oder PL-M-Grundierung und obligatorischem Schutz der Beschichtung mit Polymerhüllen vom Typ POLYLEN-OB verwendet. Das Polymerbitumenband LITKOR wird zur Isolierung von Stahlrohrleitungen in städtischen Netzen verwendet. Kaufen Sie VUS-Rohre Design Nr. 18 gebrauchsfertig für die Polymerbitumenisolierung Litkor.

HAUPTMERKMALE

Name

Norm

Gesamtbanddicke, mm, nicht weniger

2,0 ± 0,03

Bandbreite, mm**

450±5; 225±5; 150 ± 5

Länge der Bahn in Rolle, m, nicht weniger

Außendurchmesser Rolle, mm, bis zu

Klebebandfläche pro Rolle in der Breite

450 mm – 22,5 m². M.,

225 mm – 11,3 m². M.,

150 mm – 5,6 m².

Gewicht 1 qm

2,2 kg

Korrosionsbeständiges Polymer-Asmol-Band LIAM, GOST R 52602-2006 anstelle von TU 2257-016-16802026-99 mit Änderung. NEIN. 1 . Das Band ist ein Polymerband mit einer darauf aufgetragenen Mastixschicht auf Basis von Asmol. Als Bandbasis werden Polyvinylchlorid- oder Polyolefinbänder verwendet. Um ein Verkleben der Mastixschicht in der Rolle zu verhindern, wird ein Trennmittel auf die Mastixschicht aufgetragen.

LIAM Tape ist in folgenden Marken erhältlich:

LIAM-L-Band (Sommer) zum Anbringen an der Rohrleitung bei Umgebungstemperaturen von plus 5 °C bis plus 30 °C, LIAM-Z-Band (Winter) – bei Temperaturen von minus 20 °C bis plus 10 °C. Zur Isolierung von Rohrleitungsabschnitten mit einer Temperatur des Förderguts bis zu + 70 °C wird auf Kundenwunsch LIAM-Band (hitzebeständig) hergestellt.

LIAM-Band wird gemäß GOST R 52602-2006 „Anti-Korrosions-Polymer-Asmol-Band LIAM“ hergestellt. Technische Bedingungen".

LIAM-Band ist in den Breiten 450, 225, 150, 112 und 90 mm erhältlich. Wird in Rollen an die Strecke geliefert.

Das LIAM-Band ist von den Behörden für sanitäre und epidemiologische Aufsicht der Russischen Föderation zertifiziert und verfügt über ein Hygienezertifikat Nr. 2.BTs.01.225.P.001041.10.06 vom 10.06.2006.

Einige physikalische und mechanische Eigenschaften des LIAM-Bandes:

NEIN.

Indikatorname

Bedeutung

Bandstärke

2,0 ± 0,3 mm.

Haftung auf einer grundierten Oberfläche bei einer Temperatur von 20 °C im Schälverfahren

20,0 N/cm (2,0 kgf/cm)

Verklebung des Klebebandes in einer überlappenden Fläche bei einer Temperatur von 20 °C

10,0 N/cm (1,0 kgf/cm)

Bereich der Beschichtung, der sich während der kathodischen Polarisation nach 30-tägiger Einwirkung von Elektrolyt bei 20 °C ablöst

5,0 cm2

Übergangsfestigkeit der Beschichtung nach 3-tägiger Einwirkung. in 3%iger NaCl-Lösung

1·108 Ohm·m2

Wasseraufnahme in 24 Stunden bei 20 °C in destilliertem Wasser

0,2%

Sprödigkeitstemperatur der Mastixschicht

30°C

Abdeckungen auf Basis von LIAM-Band sind gemäß den Empfehlungen in GOST 9.602 enthalten und gehören zur verstärkten Art der Isolierung. Coverdesign:

Asmol-Grundierung, TU 2312-021-16802026-2000

LIAM-Band in 1 Schicht

Polymerklebefolie mit einer Dicke von mindestens 0,6 mm in 1 Schicht (für Rohre mit einem Durchmesser von nicht mehr als 114 mm) oder 2 Schichten (für Rohre mit einem Durchmesser von bis zu 426 mm).

Die Klebeschicht des Bandes sorgt für die Haftung des Bandes an der Polymerschicht, sodass LIAM-Band über die vorherige Schicht aufgetragen werden kann, ohne dass eine vorherige Grundierung in mehreren Schichten erforderlich ist.

Die Bandanwendungstechnologie ist wie folgt. Asmol Primer wird in einer kontinuierlichen, gleichmäßigen Schicht auf die bis zum 4. Grad gereinigte Rohroberfläche aufgetragen. Die Verwendung anderer Grundierungsarten ist nicht zulässig! Anschließend werden mit einer nicht getrockneten Grundierung eine Schicht LIAM-Band und eine Schicht Polymerklebstofffolie auf die Rohroberfläche aufgetragen.

LIAM-Klebeband sollte mit einer Mastixschicht nach innen spiralförmig ohne Verzerrungen, Falten und Durchhängen mit einer Überlappung von mindestens 30 cm auf die Oberfläche aufgetragen werden, nachdem das Antihaftmittel von der Oberfläche des Klebebands abgewickelt wurde.

Das Anbringen des Klebebands auf der Rohroberfläche sollte mit Isoliermaschinen oder manuellen Isoliermaschinen vom Typ „Eichhörnchenrad“ erfolgen.

Die manuelle Beschichtung ist nur für die Isolierung von kurzen (bis zu 1 m) Abschnitten, Einsätzen, Bögen und Schweißverbindungen zulässig.

Die Verwendung von LIAM-Band erfordert kein hohes Maß an Reinigung der Rohroberfläche sowie Vorwärmen der Rohroberfläche und Isoliermaterialien bei Anwendung im Winter.

Theoretischer Verbrauch für die Isolierung von 1000 m Rohrleitung

Beschichtung auf Basis von LIAM-Band

Durchmesser,

mm

Bandbreite, mm

Das Ausmaß der Überlappung

mm

1+1-Design basierend auf LIAM-Band

Asmol-Primerverbrauch pro 1000 m Rohr, kg

Verbrauch von LIAM-L-Band pro 1000 m Rohr, kg

Verbrauch des Bandes POLILEN 40-OB-63 pro 1000 m Rohr, kg

theoretisch

Unter Berücksichtigung des Koeffizienten K2

1054

1106

1116

1171

1276

1340

1483

1557

1567

1645

2042

2144

2378

2497

2546

2673

2798

2938

3245

3408

3667

3851

1050

4229

4440

1208

Koeffizient K2 =1,05 (bei manuelle Anwendung, sowie bei Änderung des Rollendurchmessers, wenn die richtige Spannung des Bandes nicht gewährleistet ist, ungleichmäßige Überlappungsbreite, statistische Schwankung der Banddicke usw.)

Theoretischer Materialverbrauch für die Isolierung von 1000 m Rohrleitung

Rohrleitungsdurchmesser, m

Breite Rollenmaterial, M

Länge des zu isolierenden Abschnitts, m

Asmol-Grundierung, kg

Klebeband DRL-L 0,8/1,2 mm, kg

Polylen-OB TU 2245-004-1297859-99, kg

Nicht berücksichtigter Verlustkoeffizient für LIAM-Band, Polymerbänder

LIAM-Band, 1 Schicht, kg

0,529

0,450

1000

1549

1208

1,08

4229

0,720

0,450

1000

2104

1641

1,08

5755

0,82

0,450

1000

2395

1868

1,08

6555

1,02

0,450

1000

2977

1,08

8153

1,22

0,450

1000

3558

1,08

9752

1,42

0,450

1000

4139

1,08

11351

1 Rolle LIAM (berechnet): Rollengewicht – 54 kg, Rollenlänge – 50 m, LIAM-Bandstärke – 2,1 mm, Gewicht 1 m2 ≈ 2,2 kg.

1 Rolle Polylene-OB: Gewicht 50 kg, Länge pro Rolle 170 m (Dicke - 0,6 mm)

1 Rolle DRL-L-Band: 0,8 mm – Gewicht 41 kg. Rollenlänge 115 m / 1,2 mm - Gewicht 42 kg. Länge - 77 m.

Überlappung 30 mm.

Alle Bandverbrauchsraten werden unter Berücksichtigung des Koeffizienten für nicht berücksichtigte Verluste angegeben. Bei manueller Isolierung erhöhen sich die Materialverbrauchsraten um - 10 %;

Das Produkt ist für den Einsatz in den Anlagen von OJSC Gazprom zugelassen, Zertifikat GO00.RU.1303.N00012

Notiz:

(a) Stangen – gewalzt, extrudiert, gezogen oder Gefälschte Produkte, nicht zu Rollen gerollt und mit einem über die gesamte Länge durchgehenden Querschnitt in Form von Kreisen, Ovalen, Rechtecken (einschließlich Quadraten), gleichseitigen Dreiecken oder regelmäßigen konvexen Vielecken (einschließlich „abgeflachter Kreise“ und „modifizierter Rechtecke“) deren gegenüberliegende Seiten konvexe Bögen sind und die anderen beiden Seiten gerade, gleich lang und parallel sind). Produkte mit rechteckigem (einschließlich quadratischem), dreieckigem oder vieleckigem Querschnitt können über die gesamte Länge des Produkts abgerundete Ecken haben. Die Dicke solcher Produkte mit rechteckigem (einschließlich „modifiziertem rechteckigem“) Querschnitt übersteigt 0,1 ihrer Breite. Diese Bezeichnung gilt auch für gegossene oder gesinterte Produkte gleicher Form und Größe, die nach der Herstellung einer Bearbeitung unterzogen werden (mit Ausnahme des bloßen Beschneidens von Kanten oder Entfernen von Zunder), sofern sie dadurch nicht erworben wurden Unterscheidungsmerkmale, charakteristisch für Produkte anderer Rubriken.

(b) Profile – gewalzte, stranggepresste, gezogene, geschmiedete oder geformte Produkte, auch zu Rollen gerollt, mit einem über ihre gesamte Länge konstanten Querschnitt, die nicht den Definitionen von Stäben, Drähten, Platten, Blechen, Bändern oder Bändern entsprechen , Folie, Rohre oder Röhren Der Begriff gilt auch für gegossene oder gesinterte Erzeugnisse gleicher Form, die nach der Herstellung einer Behandlung (mit Ausnahme des bloßen Beschneidens oder Entzunderns) unterzogen wurden, sofern sie dadurch nicht die Unterscheidungsmerkmale von Erzeugnissen anderer Positionen erhalten haben.

(c) Draht – gewalzte, stranggepresste oder gezogene Produkte in Rollen mit durchgehendem Querschnitt über ihre gesamte Länge in Form von Kreisen, Ovalen, Rechtecken (einschließlich Quadraten), gleichseitigen Dreiecken oder regelmäßigen konvexen Vielecken (einschließlich „abgeflachter Kreise“) und „modifizierte Rechtecke“, deren zwei gegenüberliegende Seiten konvexe Bögen sind und deren andere beiden Seiten gerade, gleich lang und parallel sind). Produkte mit rechteckigem (einschließlich quadratischem), dreieckigem oder vieleckigem Querschnitt können über die gesamte Länge des Produkts abgerundete Ecken haben. Die Dicke solcher Produkte mit rechteckigem (einschließlich „modifiziertem rechteckigem“) Querschnitt übersteigt 0,1 ihrer Breite.

d) Platten, Bleche, Streifen oder Bänder und Folien – flache Erzeugnisse (ausgenommen unbearbeitete Erzeugnisse der Position 76.01), auch gewalzt, mit einem massiven rechteckigen (ausgenommen quadratischen) Querschnitt, mit oder ohne abgerundeten Ecken ( einschließlich „modifizierter“ Ecken). Rechtecke, von denen zwei gegenüberliegende Seiten konvexe Bögen sind und die anderen beiden Seiten geradlinig, gleich lang und parallel sind, mit konstanter Dicke, mit:

– rechteckige (einschließlich quadratische) Form mit einer Dicke von nicht mehr als 0,1 Breite;

– eine andere als rechteckige oder quadratische Form, beliebiger Größe, sofern sie keine charakteristischen Merkmale aufweisen, die für Erzeugnisse anderer Positionen charakteristisch sind.

Zu den Nummern 76.06 und 76.07 gehören unter anderem Platten, Blätter, Streifen und Folien mit Reliefoberfläche(z. B. Rillen, Vorsprünge, Käfige, Rauten) sowie perforierte, gewellte, polierte oder beschichtete Produkte, sofern sie keine charakteristischen Merkmale aufweisen, die für Produkte anderer Positionen charakteristisch sind.

(e) Rohre und Röhren – Hohlprodukte, auch zu Rollen gerollt, mit konstantem Querschnitt und nur einem geschlossenen Hohlraum über die gesamte Länge des Produkts in Form von Kreisen, Ovalen, Rechtecken (einschließlich Quadraten) oder gleichseitigen Formen Dreiecke oder regelmäßige konvexe Vielecke mit konstanter Wandstärke. Produkte mit einem Querschnitt in Form eines Rechtecks ​​(einschließlich eines Quadrats), eines gleichseitigen Dreiecks oder eines regelmäßigen konvexen Vielecks mit abgerundeten Ecken entlang ihrer gesamten Länge werden ebenfalls als Rohre und Röhren klassifiziert, sofern ihre Innen- und Außenflächen übereinstimmen Die Querschnitte sind konzentrisch und haben die gleiche Form und Ausrichtung. Rohre und Röhren mit den oben genannten Querschnitten können poliert, beschichtet, gebogen, mit Gewinde versehen, gebohrt, konisch, aufgeweitet oder konisch sein oder an ihren Enden Flansche, Kragen oder Ringe aufweisen.

Hinweise zu Zwischenüberschriften:

1. Die in dieser Gruppe verwendeten Begriffe bedeuten:

(a) unlegiertes Aluminium – ein Metall, das mindestens 99 Gewichtsprozent Aluminium enthält, vorausgesetzt, dass der Gewichtsgehalt jedes anderen Elements die in der folgenden Tabelle angegebenen Grenzwerte nicht überschreitet:

Andere Elemente

(b) Aluminiumlegierungen – Metall-Legierungen, bei dem der Massengehalt an Aluminium den Massengehalt aller anderen in der Legierung enthaltenen Elemente übersteigt, sofern:

(ii) allgemeiner Inhalt anderer Elemente beträgt mehr als 1 Gew.-%.

2. Unbeschadet der Bestimmungen der Anmerkung 1 c) zu diesem Kapitel bezeichnet der Begriff „Draht“ im Sinne der Unterposition 7616 91 nur Erzeugnisse, auch in Rollen, und mit beliebiger Querschnittsform, deren Größe jedoch keine Rolle spielt 6 mm überschreiten.

Zusätzliche Anmerkung:

1. In der Unterposition 7601 20 200 bedeuten folgende Begriffe:

– „Platten“ – unbearbeitete Erzeugnisse mit einem über die gesamte Länge durchgehenden Querschnitt in Form von Rechtecken oder anderen Polygonen, einer Breite von mehr als 800 mm, einer Dicke von mehr als 280 mm und einer Länge, die stets die Breite überschreitet und Dicke. Diese Produkte sind zum Rollen bestimmt;

– „Knüppel“ – unbearbeitete Erzeugnisse mit einem kontinuierlichen Querschnitt in Form von Kreisen (einschließlich „abgeflachter Kreise“) mit einem Durchmesser von mehr als 125 mm, der über die gesamte Länge konstant ist. Diese Produkte sind für die Extrusion konzipiert.

Zusätzlicher Hinweis der Eurasischen Wirtschaftsunion:

1. In der Unterposition 7606 12 200 2 bedeutet der Begriff „Mehrschichtplatten“ flach mehrschichtiges Material, bestehend aus zwei außen beschichteten Aluminiumblechen und einer oder mehreren Füllschichten, die eine Innenschicht oder einen Kern bilden.

HS-CodePositionsnameEinfuhrzollsatz
7601 Rohes Aluminium
– unlegiertes Aluminium 0
7601 20 – Aluminiumlegierungen
7601 20 100 0 – – primär
10%
- - - Andere 10%
7601 20 200 0 – – Brammen und Knüppel:
0
- - - Andere 5%
7601 20 800 0 - - andere:
– – – von der Grundschule Aluminiumlegierungen für die Produktion von Flugzeugtriebwerken 0
– – – aus sekundären Aluminiumlegierungen, in Barren oder im flüssigen Zustand 5%
- - - Andere 5%
7601 20 900 0 – – sekundär
– – – in Barren oder in flüssigem Zustand 10%
- - - Andere 10%
7602 Aluminiumabfälle und Schrott
7602 00 - Abfall
– – Drehspäne, Besäume, Schutt, Fräsabfälle, Sägemehl und Besäumabfälle; Abfall gefärbt, mit verschiedene Beschichtungen oder verklebte Bleche und Folien, Dicke (ohne Unterlage) nicht mehr als 0,2 mm0
– – Sonstiges (einschließlich abgelehnter Produkte) 0
– Brecheisen 0
7603 Aluminiumpulver und -flocken
– Pulver mit nichtschichtiger Struktur 10%
– Pulver mit Schichtstruktur; Waage 10%
7604 Aluminiumstangen und -profile
7604 10
7604 10 100 0 - - Stangen
– – – für die Produktion von Flugzeugtriebwerken 0
- - - Andere 10%
– – Profile 12%
7604 20 – aus Aluminiumlegierungen
– – Hohlprofile 12%
7604 29 000 0 - - andere
7604 29 100 0 – – – Stäbe
0
- - - - Andere 10%
– – – Profile 10%
7605 Aluminiumdraht
7605 10 – aus unlegiertem Aluminium
9%
- - andere 10%
7605 20 – aus Aluminiumlegierungen
- - Mit maximale Größe Querschnitt mehr als 7 mm 9%
7605 29 000 0 - - andere
– – – für die Produktion von Flugzeugtriebwerken 0
- - - andere 10%
7606 Aluminiumplatten, -bleche, -bänder oder -bänder mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm
7606 10 – rechteckig (auch quadratisch)
7606 11 000 0
12%
7606 11 900 0 – – – andere, dick
– – – – weniger als 3 mm 12%
15%
– – – – nicht weniger als 6 mm 12%
7606 12 000 0 – – aus Aluminiumlegierungen
7606 12 200 0 – – – bemalt, lackiert oder mit Kunststoff überzogen
– – – – Streifen für Jalousien 15%
7606 12 200 2 - - - - Andere
– – – – – Mehrschichtplatten 12%
- - - - - Andere 10%
7606 12 900 0 – – – andere, dick
7606 12 920 0 – – – – weniger als 3 mm
– – – – – Streifen für Jalousien 15%
7606 12 920 2 - - - - - Andere
– – – – – – für die Produktion von Flugzeugtriebwerken 0
- - - - - - Andere 10%
7606 12 930 0 – – – – nicht weniger als 3 mm, jedoch weniger als 6 mm
– – – – – für die Produktion von Flugzeugtriebwerken 0
- - - - - Andere 12%
– – – – nicht weniger als 6 mm 12%
7606 90 - andere
- - aus unlegiertem Aluminium 12%
– – aus Aluminiumlegierungen 12%
7607 Aluminiumfolie (ohne Träger oder auf einem Träger aus Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Materialien) mit einer Dicke (ohne Träger) von nicht mehr als 0,2 mm
7607 10 – ohne Sockel
7607 11 000 0 - - gerollt, jedoch ohne weitere Bearbeitung
7607 11 100 0
7607 11 110 0 – – – – in Rollen mit einem Gewicht von nicht mehr als 10 kg
0
12%
7607 11 190 0 - - - - andere
– – – – – Dicke weniger als 0,0046 mm 0
– – – – – Dicke nicht weniger als 0,0046 mm, jedoch weniger als 0,021 mm 12%
12%
7607 19 000 0 - - andere
– – – Dicke weniger als 0,021 mm 12%
7607 19 900 0 – – – Dicke nicht weniger als 0,021 mm, jedoch nicht mehr als 0,2 mm
– – – – selbstklebend 15%
- - - - andere 12%
7607 20 – mit Sockel
- - Dicke (ohne Basis) weniger als 0,021 mm 12%
– – Dicke (ohne Berücksichtigung der Basis) nicht weniger als 0,021 mm, jedoch nicht mehr als 0,2 mm 12%
7608 Aluminiumrohre und -röhren
7608 10 – aus unlegiertem Aluminium
- - mit angeschlossenen Armaturen, geeignet für die Versorgung mit Gasen oder Flüssigkeiten, bestimmt für zivile Luftfahrzeuge5%
- - andere 12%
7608 20 – aus Aluminiumlegierungen
7608 20 200 0 - - geschweißt
- - - mit angeschlossenen Armaturen, geeignet für die Versorgung mit Gasen oder Flüssigkeiten, bestimmt für zivile Luftfahrzeuge5%
- - - Andere 12%
7608 20 800 0 - - andere
7608 20 810 0 – – – ohne weitere Bearbeitung nach der Extrusion
– – – – für die Produktion von Flugzeugtriebwerken 0
7608 20 810 4 - - - - Andere
5%
- - - - - Andere 8%
7608 20 890 0 - - - Andere
– – – – für die Produktion von Flugzeugtriebwerken und/oder Zivilflugzeugen 0
7608 20 890 3 - - - - Andere
– – – – – mit angeschlossenen Armaturen, geeignet für die Versorgung mit Gasen oder Flüssigkeiten, bestimmt für zivile Luftfahrzeuge5%
- - - - - Andere 8%
Rohr- oder Rohrverbindungsstücke aus Aluminium (z. B. Kupplungen, Winkelstücke, Flansche)
7610 Aluminium-Metallkonstruktionen (ausgenommen vorgefertigte Eisenkonstruktionen der Position 94.06) und Teile davon (z. B. Brücken und Teile davon, Türme, Gittermasten, Dachplatten, Gebäudebinder, Türen, Fenster und deren Rahmen, Türschwellen, Balustraden, Stützen und Spalten ); Aluminiumbleche, -stangen, -profile, -rohre und ähnliche Produkte zur Verwendung in Metallkonstruktionen
– Türen, Fenster und deren Rahmen, Türschwellen 12%
7610 90 - andere
- - Brücken und deren Abschnitte, Türme und Gittermasten 12%
- - andere 10%
Vorratsbehälter, Tanks, Tanks und ähnliche Aluminiumbehälter für alle Stoffe (außer komprimierten oder komprimierten Stoffen). Flüssiggas) mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l, mit oder ohne Auskleidung oder Wärmedämmung, jedoch ohne mechanische oder thermische Ausrüstung
7612 Fässer, Fässer, Dosen, Kisten und ähnliche Behälter (einschließlich starrer oder verformbarer rohrförmiger Behälter) aus Aluminium für alle Stoffe (außer komprimiertem oder verflüssigtem Gas) mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 300 Litern, auch ausgekleidet oder wärmeisoliert, jedoch ohne mechanische oder thermische Ausrüstung

4 Auswahl der Schutzklasse des Zauns abhängig von der Kategorie des Schutzobjekts

4.1. Abhängig von funktionaler Zweck geschütztes Objekt und die zu erwartende Bedrohung während seines Betriebs, die Bedeutung und Konzentration der am Objekt befindlichen materiellen, künstlerischen, historischen und kulturellen Werte, die Folgen möglicher krimineller Bedrohungen für sie, alle Objekte, ihre Räumlichkeiten und Territorien werden in Kategorien eingeteilt .

4.2. Gemäß RD 78.36.003-2002 „Ingenieurwesen und technische Stärke. Technische Mittel Sicherheit „Anforderungen und Gestaltungsstandards zum Schutz von Objekten vor kriminellen Angriffen“, genehmigt vom Innenminister Russische Föderation 6. November 2002, Objekte und Gebiete, die durch Umzäunungen geschützt werden, werden in zwei Gruppen (Kategorien) eingeteilt: A und B. Aufgrund der großen Vielfalt heterogener Objekte in jeder Gruppe werden sie weiter in jeweils zwei Untergruppen unterteilt: AI und AII. BI und BII:

Objekte AI- und AII-Kategorien(KI-Kategorie – die höchste) – Dies sind Objekte von besonderer Bedeutung, erhöhter Gefahr und Lebenserhaltung, illegale Handlungen (Diebstahl, Raub, Raub, Terrorismus und andere), zu denen gemäß der Strafgesetzgebung der Russischen Föderation führen können zu großer, insbesondere großer wirtschaftlicher oder sozialer Schaden für den Staat, die Gesellschaft, das Unternehmen, die Umwelt oder sonstige Vermögenseigentümer;

Objekte der Kategorien BI und BII- Hierbei handelt es sich um Gegenstände, bei denen der Diebstahl gemäß der Strafgesetzgebung der Russischen Föderation zu Schäden in Höhe von bis zum 500-fachen bzw. über 500-fachen des Mindestlohns führen kann.

4.3. In Übereinstimmung mit den „Anweisungen zur Gewährleistung der technischen und technischen Verstärkung und zur Erhöhung des Niveaus des Anti-Terror-Schutzes von Objekten der Organe für innere Angelegenheiten der Russischen Föderation vor kriminellen Angriffen“, genehmigt durch Beschluss des Innenministeriums Russlands vom 18. Januar 2011 Nr. 24, geändert durch Beschluss des Innenministeriums Russlands vom 1. Juni 2013 Nr. 337, werden Objekte und Gebiete, die durch Umzäunungen geschützt werden, unterteilt in:

Objekte der Kategorie I– ein Komplex von Gebäuden oder Bauwerken, die ein gemeinsames angrenzendes Territorium (oder ohne dieses) und äußere Grenzen haben; ein separates Gebäude oder Bauwerk mit angrenzendem Gebiet (oder ohne dieses), in dem eine 24-Stunden-Zugangskontrolle und ein 24-Stunden-Dienst obligatorisch sind;

Objekte der Kategorie III– separate Gebäude oder Bauwerke mit angrenzendem Gebiet (oder ohne dieses), bei denen eine 24-Stunden-Zugangskontrolle und ein 24-Stunden-Dienst nicht erforderlich sind.

Zaun der Schutzklasse 1 (der erforderliche Mindestschutzgrad eines Objekts vor Eindringen) - der Hauptzaun mit einem sichtbaren flexiblen oder starren Blech aus Stahlstäben mit einem Durchmesser von 4 - 5 mm, an den Kreuzungspunkten verschweißt, mit einer Zelle von nicht mehr als 50 x 200 mm , verzinkt und beschichtet Polymermaterial oder Zäune aus verschiedenen Baumaterialien.

Zaun der Schutzklasse 2 (durchschnittlicher Schutzgrad des Objekts vor Eindringen) - ein Hauptzaun mit einem abschnittsweise sichtbaren Metallgitter oder einem starren Gittergewebe aus Stahlstäben mit einem Durchmesser von 6 mm, an Kreuzungen verschweißt, mit einer Zelle von nicht mehr als 50 x 200 mm , verzinkt und mit einem Polymermaterial beschichtet.

Es darf ein massiver Holzzaun aus Brettern mit einer Dicke von mindestens 40 mm verwendet werden.

Zaun der Schutzklasse 3 (hoher Grad des Schutzes des Objekts vor Eindringen) - Der Hauptzaun besteht aus einem im Schnitt sichtbaren starren Metallgitterblech, das aus verzinktem Streckmetallblech mit einer Dicke von mindestens 2 mm oder Stahlstangen mit einem Durchmesser von 6 mm hergestellt und angeschweißt ist die Kreuzungen und verstärkt mit einem doppelten horizontalen Stab mit einer Zelle von nicht mehr als 50 x 200 mm oder Zäunen mit einem Stabdurchmesser von 5 mm und einer Zelle von 25 x 100 mm, verzinkt und mit Polymermaterial beschichtet.

Der Hauptzaun kann auf einem Streifenfundament aus Stahlbeton mit einer Höhe über dem Boden von mindestens 0,5 m oder auf einer Pfahlgründung errichtet werden.

Bei der Installation auf einem Pfahlfundament muss der Hauptzaun mit einem zusätzlichen unteren Zaun ausgestattet werden.

Bei Bedarf (angegeben im Inspektionsbericht, technischen Spezifikationen für die Gestaltung) darf gemäß den architektonischen und strukturellen Lösungen dieser Gebiete der folgende Zaun als Hauptzaun verwendet werden:

Stahlbeton, mindestens 100 mm dick,

Stein oder Ziegel, mindestens 250 mm dick,

Massives Metall mit einer Blechdicke von mindestens 2 mm, mit Versteifungen verstärkt, auf einer Leiste montiert Stahlbetonfundament Höhe über dem Boden von mindestens 0,5 m, mit einer Tiefe in den Boden von mindestens 0,5 m.

Zaun der Schutzklasse 4 (besonderer Grad des Schutzes des Objekts vor Eindringen) - der Hauptzaun besteht aus verzinktem Streckmetallblech mit einer Dicke von mindestens 2 mm oder aus einem starren Metallgittergewebe mit einem Durchmesser vertikaler Stäbe von 6 mm, an der Seite angeschweißt Kreuzungen und verstärkt mit einer doppelten horizontalen Stange mit einem Durchmesser von 8 mm, mit einer Zelle von nicht mehr als 50 x 200 mm, verzinkt und mit Polymermaterial beschichtet. Der Zaun wird auf einem Streifenfundament aus Stahlbeton mit einer Höhe über dem Boden von mindestens 0,5 m installiert.

Der Hauptschutz muss mit einem zusätzlichen unteren Schutz ausgestattet sein.

Der Hauptzaun muss mit zusätzlichen Schutz- und Warnschutzvorrichtungen ausgestattet sein.

Um zu verhindern, dass Fahrzeuge in den geschützten Bereich eindringen, müssen Rammschutzbarrieren installiert werden.

Bei Bedarf (angegeben im Inspektionsbericht, technischen Spezifikationen für die Gestaltung) dürfen in Übereinstimmung mit den architektonischen und strukturellen Lösungen des jeweiligen Gebiets Zäune als Hauptzaun verwendet werden:

Monolithischer Stahlbeton mit einer Dicke von mindestens 120 mm,

Stein oder Ziegel mit einer Dicke von mindestens 380 mm.

Oder die in Abschnitt 11.2.1 beschriebene dekorative Zaunoption. „Anleitung zur Bereitstellung von Ingenieurleistungen technische Stärke und Erhöhung des Niveaus des Anti-Terror-Schutzes der Objekte der Organe für innere Angelegenheiten der Russischen Föderation vor kriminellen Angriffen.“

4.5. Abhängig vom Ausmaß des möglichen sozialen oder wirtschaftlichen Schadens für Staat, Gesellschaft, Unternehmen, Umwelt oder Grundstückseigentümer sowie der Umsetzung einer verbindlichen Rund-um-die-Uhr-Zugangsregelung und eines Rund-um-die-Uhr-Dienstes am Standort, z Für jede Kategorie von Sicherheitsobjekten wird die Anzahl der umlaufenden Zaunlinien bestimmt, und die Zäune selbst müssen einer bestimmten Schutzklasse (Grad) der Strukturelemente entsprechen.

4.6. Die Anzahl der Umzäunungslinien, mit deren Hilfe die erforderliche Schutzklasse des Schutzobjektes erreicht wird, wird gemäß Tabelle 4.1 dieser Richtlinien ermittelt.

Tabelle 4.1 Zuordnung der Objektkategorien zu Schutzklassen und Anzahl der Zaunlinien.

* Gemäß Designvorgaben.

4.7. Unabhängig von der Kategorie des Objekts ist es zulässig, den Hauptzaun einer niedrigeren Schutzklasse zu verwenden, wenn aufgrund objektiver Faktoren keine Möglichkeit besteht, ihn überhaupt nicht zu verwenden.

Solchen objektive Faktoren betreffen:

Lage von Gebäuden und Bauwerken der Anlage in unmittelbarer Nähe Transportwege(vor der Fassade des denkmalgeschützten Gebäudes gibt es eigentlich kein Territorium);

Bau oder Umbau einer Anlage im Besonderen Klimazonen(Permafrost, Wüsten, Wälder usw.);

Bedeutende Länge des Umfangs des Schutzgebiets;

Der Hauptzaun erfüllt nicht die erforderliche Schutzklasse Vorschriften Behörden der Teilstaaten der Russischen Föderation oder kommunale Behörden im Hinblick auf architektonische und planerische Entscheidungen für die Entwicklung einer Region, Region, Stadt.

In diesem Fall wird die Gewährleistung der notwendigen Sicherheit der Anlage durch die Schaffung zusätzlicher Sicherheitslinien erreicht, die mit Hilfe eines physischen Schutzsystems bestehend aus diensthabendem Personal zum Schutz der Anlage, organisatorischen und technischen Maßnahmen und durchgeführten Maßnahmen organisiert werden sie sowie eine Reihe von technischen und technischen Sicherheitsmitteln.