heim · Andere · Anforderungen an ein umfassendes Testprogramm. Wie der Akt des umfassenden Testens entsteht. Regeln für den technischen Betrieb elektrischer Verbraucheranlagen

Anforderungen an ein umfassendes Testprogramm. Wie der Akt des umfassenden Testens entsteht. Regeln für den technischen Betrieb elektrischer Verbraucheranlagen

Vollständig fertiggestellte Kraftwerke, Kesselhäuser (Dampf und Warmwasser), Elektro- und Wärmenetzanlagen sowie, je nach Komplexität der Kraftwerksanlage, deren Warteschlangen und Anlaufkomplexe müssen in der festgelegten Weise in Betrieb genommen werden die aktuellen Regeln. Diese Anforderung gilt auch für die Inbetriebnahme von Energieanlagen nach Erweiterung und Umbau.

1.2.2

Der Anlaufkomplex muss einen Teil des gesamten Auslegungsvolumens der Kraftwerksanlage umfassen, der einen normalen Betrieb unter gegebenen Parametern gewährleistet und aus einer Reihe von Bauwerken und Objekten besteht, die bestimmten Kraftwerken oder der Kraftwerksanlage als Ganzes zugeordnet sind (ohne Referenz). zu bestimmten Kraftwerken).

Es sollte Folgendes umfassen: Ausrüstung, Bauwerke, Gebäude (oder Teile davon) für Hauptproduktions-, Hilfsproduktions-, Hilfs-, Haushalts-, Transport-, Reparatur- und Lagerzwecke, landschaftlich gestalteter Bereich, öffentliche Verpflegungsstellen, Gesundheitszentren, Versand- und Technologiekontrolleinrichtungen (SDTU), Kommunikation, technische Kommunikation, Aufbereitungsanlagen, die die Produktion, Übertragung und Versorgung von Verbrauchern mit Strom und Wärme gewährleisten, die Durchfahrt von Schiffen oder Fischen durch die Schifffahrt oder Fischpassage Geräte. Soweit das Projekt für diesen Startkomplex vorsieht, müssen normale Sanitär- und Lebensbedingungen sowie die Sicherheit der Arbeitnehmer und der Umweltschutz gewährleistet sein Umfeld, Brandschutz.

1.2.3

Vor der Inbetriebnahme einer Energieanlage (Anlaufkomplex) muss Folgendes durchgeführt werden:

Einzelprüfungen von Geräten und Funktionsprüfungen einzelner Systeme, abschließend bei Leistungsteilen mit einem Probelauf der Haupt- und Zusatzausrüstung;

umfassende Prüfung der Ausrüstung.

Bei der Errichtung und Montage von Gebäuden und Bauwerken muss eine Zwischenabnahme von Geräteeinheiten und Bauwerken durchgeführt werden versteckte Arbeit.

1.2.4

Unter Einbindung des Kundenpersonals werden Einzel- und Funktionstests von Geräten und Einzelsystemen durchgeführt Gestaltungspläne nach Abschluss aller Bau- und Installationsarbeiten an diesem Gerät. Vor Einzel- und Funktionsprüfungen ist die Einhaltung dieser Regeln zu prüfen, Bauvorschriften und Regeln, Standards, einschließlich Arbeitssicherheitsstandards, technologische Designstandards, Regeln staatlicher Kontroll- und Aufsichtsbehörden, Normen und Anforderungen der Umweltgesetzgebung und anderer staatlicher Aufsichtsbehörden, Regeln für elektrische Anlagen, Arbeitsschutzregeln, Explosions- und Brandschutzregeln.

1.2.5

Während der Bau- und Montagearbeiten entstandene Mängel und Mängel sowie bei Einzel- und Funktionsprüfungen festgestellte Gerätemängel sind vor Beginn durch Bau-, Montagebetriebe und Fertigungsbetriebe zu beseitigen umfassende Prüfung.

1.2.6

Vor umfassenden Tests von Energieanlagen werden Probeläufe durchgeführt. Beim Probelauf muss die Funktionsfähigkeit des Gerätes überprüft und überprüft werden technologische Schemata, Sicherheit ihres Betriebs; Alle Überwachungs- und Steuerungssysteme wurden überprüft und konfiguriert, einschließlich automatischer Regler, Schutz- und Verriegelungsgeräte, Alarmgeräte und Instrumentierung.

Vor dem Testlauf müssen die Voraussetzungen für eine zuverlässige und zuverlässige Funktion erfüllt sein sichere Operation Energieanlage:

Das Betriebs- und Wartungspersonal ist besetzt, geschult (mit Wissensprüfung), Betriebsanweisungen, Arbeitssicherheitsanweisungen und Betriebspläne werden entwickelt und genehmigt. technische Dokumentation zu Buchhaltung und Berichterstattung;

Reserven an Treibstoff, Materialien, Werkzeugen und Ersatzteilen wurden vorbereitet;

SDTU mit Kommunikationsleitungen, Systeme wurden in Betrieb genommen Feueralarm und Feuerlöschung, Notbeleuchtung, Belüftung;

Überwachungs- und Kontrollsysteme wurden installiert und angepasst;

Genehmigungen für den Betrieb der Energieanlage wurden von den staatlichen Kontroll- und Aufsichtsbehörden eingeholt.

1.2.7

Umfangreiche Tests müssen vom Kunden durchgeführt werden. Bei umfassenden Tests sollte die gemeinsame Funktion der Hauptaggregate und aller Hilfsgeräte unter Last überprüft werden.

Als Beginn einer umfassenden Prüfung eines Kraftwerks gilt der Moment, in dem es ans Netz geht oder unter Last steht.

Eine umfassende Prüfung von Geräten nach im Projekt nicht vorgesehenen Schemata ist nicht zulässig.

Es wird davon ausgegangen, dass eine umfassende Prüfung der Ausrüstung von Kraftwerken und Kesselhäusern unter der Bedingung durchgeführt wird, dass die Hauptausrüstung 72 Stunden lang normal und kontinuierlich mit dem Hauptbrennstoff mit einer Nennlast und Auslegungsparametern von Dampf betrieben wird (für Gasturbineneinheiten ( GTU) - Gas) für ein Wärmekraftwerk, Druck und Wasserdurchfluss für ein Wasserkraftwerk im Startkomplex und mit ständigem oder abwechselndem Betrieb aller im Startkomplex enthaltenen Hilfsgeräte.

IN elektrische Netzwerke Es wird davon ausgegangen, dass eine umfassende Prüfung unter der Bedingung eines normalen und kontinuierlichen Betriebs unter Last der Umspannwerksausrüstung für 72 Stunden und der Stromleitungen für 24 Stunden durchgeführt wird.

In Wärmenetzen wird davon ausgegangen, dass eine umfassende Prüfung unter der Bedingung eines normalen und kontinuierlichen Betriebs der Geräte unter Last für 24 Stunden durchgeführt wird. Nenndruck im Startkomplex zur Verfügung gestellt.

Voraussetzung für eine umfassende Prüfung ist bei Gasturbinenanlagen darüber hinaus der erfolgreiche Abschluss von 10, bei hydraulischen Anlagen von Wasserkraftwerken und Pumpspeicherkraftwerken 3 automatische Starts.

Bei umfassenden Tests wurden die Instrumentierung, Verriegelungen, Alarmgeräte usw. überprüft Fernbedienung, Schutz und automatische Steuerung, die keine betriebliche Anpassung erfordern.

Wenn eine umfassende Prüfung des Hauptbrennstoffs oder der Nennlast und Auslegungsparameter Dampf (für eine Gasturbineneinheit – Gas) für ein Wärmekraftwerk, Druck und Wasserdurchfluss für ein Wasserkraftwerk oder Last für ein Umspannwerk nicht möglich ist, Stromleitungen während gemeinsamer oder getrennter Tests und Kühlmittelparameter für Wärmenetze können aus irgendeinem Grund nicht erreicht werden, der nicht mit der Nichterfüllung der vom Startkomplex vorgesehenen Arbeiten, der Entscheidung, einen umfassenden Test des Reservetreibstoffs durchzuführen, sowie zusammenhängt Grenzparameter und Lasten werden von der Abnahmekommission abgenommen und festgelegt und in der Abnahmebescheinigung für den Betrieb des Startkomplexes festgelegt.

1.2.8

Um die Kraftwerksanlage (Anlaufkomplex) für die Präsentation vor dem Abnahmeausschuss vorzubereiten, muss eine Arbeitskommission eingesetzt werden, die nach der Durchführung die Anlage gesetzeskonform abnimmt. Einzeltests für umfassende Tests. Ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Gesetzes ist die Organisation für die Sicherheit der Ausrüstung verantwortlich.

1.2.9

Die Inbetriebnahme von Geräten, Gebäuden und Bauwerken mit Mängeln und Mängeln ist nicht gestattet.

Nach umfassender Prüfung und Beseitigung festgestellter Mängel und Mängel wird eine Abnahmebescheinigung für den Betrieb der Anlage mit zugehörigen Gebäuden und Bauwerken erstellt. Es wird die Dauer des Zeitraums zur Beherrschung von Seriengeräten festgelegt, in dem die erforderlichen Tests, Anpassungs- und Entwicklungsarbeiten abgeschlossen und der Betrieb der Geräte mit den Auslegungsparametern sichergestellt werden müssen.

1.2.10

Die Organisation muss der Abnahmekommission die vorbereitete Dokumentation zur Verfügung stellen Arbeitskommission soweit dies in den aktuellen Regulierungsdokumenten vorgesehen ist.

1.2.11

Abgeschlossener Bau von freistehenden Gebäuden, Bauwerken und elektronische Geräte, eingebaute oder angeschlossene Räumlichkeiten für Produktion, Hilfsproduktion und Hilfszwecke mit darin installierter Ausrüstung, Steuerung und Kommunikation werden von Arbeitskommissionen zum Betrieb angenommen.

1.2.12

Experimentelle (experimentelle), pilotindustrielle energietechnische Anlagen bedürfen der Inbetriebnahme durch den Abnahmeausschuss, wenn sie zur Durchführung von Experimenten oder zur Herstellung der im Projekt vorgesehenen Produkte bereit sind.

PTEEP-Klausel 1.2.9. Für Verstöße beim Betrieb elektrischer Anlagen haften persönlich:

der Leiter des Verbrauchers und die Verantwortlichen für elektrische Geräte – wegen Nichteinhaltung der in den Regeln festgelegten Anforderungen und Berufsbeschreibungen;

Arbeitnehmer, die elektrische Anlagen direkt warten – für Verstöße, die durch ihr Verschulden begangen wurden, sowie für die unsachgemäße Beseitigung von Verstößen beim Betrieb elektrischer Anlagen im bedienten Bereich; Arbeiter, die Gerätereparaturen durchführen – bei Störungen, die durch mangelhafte Reparaturqualität verursacht werden;

Führungskräfte und Spezialisten des Energiedienstes - für Verstöße beim Betrieb elektrischer Anlagen, die durch ihr Verschulden sowie durch verspätete und unbefriedigende Verstöße entstanden sind Wartung und das Versäumnis, Notfallmaßnahmen umzusetzen;

Manager und Spezialisten für technologische Dienstleistungen - wegen Verstößen im Betrieb elektrischer Anlagen technologische Ausrüstung.

Welche Haftung besteht bei Verstößen gegen Vorschriften und Vorschriften beim Betrieb elektrischer Anlagen?

271-19.Welches Bundesorgan übt die Landesenergieaufsicht über die Einhaltung der Anforderungen der Arbeitsschutzvorschriften beim Betrieb elektrischer Anlagen aus?

Russisches Ministerium für Notsituationen
Rostechnadzor
Rosstandart
Rospotrebnadzor

PTEEP-Klausel 1.2.11. Die staatliche Überwachung der Einhaltung der Anforderungen dieser Verordnung erfolgt durch staatliche Energieaufsichtsbehörden. Siehe auch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 30. Juli 2004 N 401 „On Bundesdienstüber die Umwelt-, Technologie- und Atomaufsicht“ (in der Fassung vom 29. Mai 2006)

Siehe auch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 30. Juli 2004 N 401 „Über den Föderalen Dienst für Umwelt-, Technologie- und Nuklearaufsicht“ (in der Fassung vom 29. Mai 2006)

Was soll ein Mitarbeiter tun, wenn er eine Störung an der Elektroinstallation oder Schutzeinrichtung feststellt?

PTEEP-Klausel 1.2.10. Ein Verstoß gegen diese Regeln zieht eine Haftung gemäß der geltenden Gesetzgebung nach sich.

Jeder Mitarbeiter, der einen Verstoß gegen diese Regeln sowie Störungen der Elektroinstallation oder der Schutzausrüstung feststellt, hat dies unverzüglich seinem direkten Vorgesetzten, bei dessen Abwesenheit einem Vorgesetzten zu melden.

TICKET 3

In 24 Stunden
Innerhalb 48 Stunden
Innerhalb von 72 Stunden
Innerhalb von 120 Stunden

Wer führt vor der Inbetriebnahme elektrischer Anlagen eine umfassende Geräteprüfung durch?

PTEEP-Klausel 1.3.3. Vor der Inbetriebnahme elektrischer Anlagen ist folgendes durchzuführen:

beim Bau und der Installation einer Energieanlage - Zwischenabnahme von Geräteeinheiten und Bauwerken, einschließlich versteckter Arbeiten;

Abnahmeprüfungen von Geräten und Inbetriebnahmeprüfungen einzelner Elektroinstallationssysteme; umfassende Prüfung der Ausrüstung.

1.3.4. Abnahmeprüfungen von Geräten und Inbetriebnahmeprüfungen einzelner Anlagen sind nach Abschluss aller Bau- und Montagearbeiten an der zu liefernden Elektroanlage und umfassender Prüfung durch den Auftragnehmer (Generalunternehmer) unter Einbindung des Personals des Auftraggebers nach Entwurfsplänen durchzuführen sind vom Kunden durchzuführen.

Welche Organisation führt Abnahmetests von Geräten nach Abschluss der Bau- und Installationsarbeiten an der zu liefernden Elektroinstallation durch?

PTEEP-Klausel 1.3.4. Abnahmeprüfungen von Geräten und Inbetriebnahmeprüfungen einzelner Anlagen sind nach Abschluss aller Bau- und Montagearbeiten an der zu liefernden Elektroanlage und umfassender Prüfung durch den Auftragnehmer (Generalunternehmer) unter Einbindung des Personals des Auftraggebers nach Entwurfsplänen durchzuführen sind vom Kunden durchzuführen.

Wie lange dauert die umfassende Prüfung der Haupt- und Nebengeräte einer Elektroanlage vor der Inbetriebnahme?

In 24 Stunden
Innerhalb 48 Stunden
Innerhalb von 72 Stunden
Innerhalb von 120 Stunden

PTEEP-Klausel 1.3.7. Bei einer umfassenden Geräteprüfung müssen die Funktionsfähigkeit der Geräte und technologischen Systeme sowie die Sicherheit ihres Betriebs überprüft werden; Alle Überwachungs- und Steuerungssysteme, Schutz- und Verriegelungsgeräte, Alarmgeräte und Instrumentierung wurden überprüft und konfiguriert. Die umfassende Prüfung gilt als abgeschlossen, wenn die Haupt- und Hilfsausrüstung 72 Stunden lang normal und ununterbrochen in Betrieb ist und die Stromleitungen 24 Stunden lang in Betrieb sind.

Wie lange dauert eine umfassende Funktionsprüfung einer Stromübertragungsleitung vor deren Inbetriebnahme?

In 24 Stunden
Innerhalb 48 Stunden
Innerhalb von 72 Stunden
Innerhalb von 36 Stunden

PTEEP-Klausel 1.3.7. Bei einer umfassenden Geräteprüfung müssen die Funktionsfähigkeit der Geräte und technologischen Systeme sowie die Sicherheit ihres Betriebs überprüft werden; Alle Überwachungs- und Steuerungssysteme, Schutz- und Verriegelungsgeräte, Alarmgeräte und Instrumentierung wurden überprüft und konfiguriert. Die umfassende Prüfung gilt als abgeschlossen, wenn die Haupt- und Hilfsausrüstung 72 Stunden lang normal und ununterbrochen in Betrieb ist und die Stromleitungen 24 Stunden lang in Betrieb sind.

Ist es möglich, Elektroinstallationen mit Mängeln und Mängeln in Betrieb zu nehmen?

PTEEP-Klausel 1.3.8. Mängel und Mängel, die während der Bau- und Installationsphase entstanden sind, sowie Gerätemängel, die bei Abnahme- und Inbetriebnahmetests und umfassenden Tests elektrischer Anlagen festgestellt wurden, müssen beseitigt werden. Eine Übernahme zum Betrieb elektrischer Anlagen mit Mängeln und Mängeln ist nicht gestattet.


Überwachungs- und Kontrollsysteme wurden installiert und angepasst;
Genehmigungen für den Betrieb des Kraftwerks wurden von den Aufsichtsbehörden eingeholt.
1.2.7. Umfangreiche Tests müssen vom Kunden durchgeführt werden. Bei umfassenden Tests sollte die gemeinsame Funktion der Hauptaggregate und aller Hilfsgeräte unter Last überprüft werden.
Als Beginn einer umfassenden Prüfung eines Kraftwerks gilt der Moment, in dem es unter Last eingeschaltet wird.
Eine umfassende Prüfung von Geräten nach im Projekt nicht vorgesehenen Schemata ist untersagt.
Es wird davon ausgegangen, dass eine umfassende Prüfung der Ausrüstung von Kraftwerken und Kesselhäusern unter der Bedingung eines normalen und kontinuierlichen Betriebs der Hauptausrüstung für 72 Stunden mit dem Hauptbrennstoff mit einer Nennlast und Auslegungsparametern von Dampf [für Gasturbineneinheiten ( GTU) - Gas] für ein Wärmekraftwerk, Druck und Wasserdurchfluss für ein Wasserkraftwerk im Startkomplex und mit ständigem oder abwechselndem Betrieb aller im Startkomplex enthaltenen Hilfsgeräte.
In Stromnetzen wird davon ausgegangen, dass eine umfassende Prüfung unter der Bedingung eines normalen und kontinuierlichen Betriebs unter Last der Umspannwerksausrüstung für 72 Stunden und der Stromleitungen für 24 Stunden durchgeführt wird.
In Wärmenetzen wird davon ausgegangen, dass eine umfassende Prüfung unter der Bedingung eines normalen und kontinuierlichen Betriebs der Geräte unter Last für 24 Stunden bei dem im Anlaufkomplex bereitgestellten Nenndruck durchgeführt wird.
Voraussetzung für eine umfassende Prüfung ist bei Gasturbinenanlagen darüber hinaus der erfolgreiche Abschluss von 10, bei hydraulischen Anlagen von Wasserkraftwerken und Pumpspeicherkraftwerken 3 automatische Starts.
Bei einer umfassenden Prüfung müssen die im Projekt vorgesehenen Instrumentierungen, Verriegelungen, Signal- und Fernsteuerungs-, Schutz- und automatischen Steuergeräte einbezogen werden, die keiner betrieblichen Anpassung bedürfen.
Wenn eine umfassende Prüfung des Hauptbrennstoffs oder der Nennlast und Auslegungsparameter Dampf (für eine Gasturbineneinheit – Gas) für ein Wärmekraftwerk, Druck und Wasserdurchfluss für ein Wasserkraftwerk oder Last für ein Umspannwerk nicht möglich ist, Stromleitungen während gemeinsamer oder getrennter Tests und Kühlmittelparameter für Wärmenetze können aus irgendeinem Grund nicht erreicht werden, der nicht mit der Nichterfüllung der vom Startkomplex vorgesehenen Arbeiten, der Entscheidung, einen umfassenden Test des Reservebrennstoffs durchzuführen, sowie der Maximale Parameter und Belastungen werden von der Abnahmekommission akzeptiert und festgelegt und im Inbetriebnahmezertifikat des Startkomplexes festgelegt.
1.2.8. Um die Energieanlage (Inbetriebnahmeanlage) für die Präsentation vor der Abnahmekommission vorzubereiten, muss der Kunde eine Arbeitskommission einsetzen, die nach Durchführung ihrer Einzelprüfungen die Anlage gesetzeskonform zur umfassenden Prüfung abnimmt. Ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Gesetzes ist der Kunde für die Sicherheit der Ausrüstung verantwortlich.
Die Arbeitskommission muss die Ausrüstung nach umfassender Prüfung und Beseitigung festgestellter Mängel und Mängel gesetzeskonform abnehmen und außerdem ein Gesetz über die Bereitschaft fertiggestellter Gebäude und Bauwerke zur Vorlage an die Abnahmekommission erstellen.
Bei Bedarf sollten Arbeitskommissionen spezialisierte Unterausschüsse bilden (Bau, Turbine, Kessel, Hydraulik, Elektrik, Überwachungs- und Steuerungssysteme usw.).
Die Unterausschüsse müssen Schlussfolgerungen über den Zustand des ihrem Profil entsprechenden Anlagenteils und dessen Bereitschaft zur umfassenden Geräteprüfung und Inbetriebnahme ziehen, die von der Arbeitskommission zu genehmigen sind.
1.2.9. Bei der Abnahme von Anlagen, Gebäuden und Bauwerken durch die Arbeitskommission erfolgt die Generalunternehmerschaft Bau-Firma hat dem Kunden im erforderlichen Umfang Unterlagen zur Verfügung zu stellen aktuelles SNiP und Branchenakzeptanzregeln.
1.2.10. Die Kontrolle über die Beseitigung der von der Arbeitskommission festgestellten Mängel und Mängel obliegt dem Kunden, der die Energieanlagen zur Abnahme vorlegt.
1.2.11. Die Inbetriebnahme von Startanlagen, Warteschlangen oder Energieanlagen als Ganzes muss durch den Abnahmeausschuss erfolgen.
Der Annahmeausschuss wird je nach Wert von der Regierung der Russischen Föderation, dem Ministerium für Brennstoffe und Energie der Russischen Föderation oder niedrigeren Führungsgremien sowie von Investoren ernannt. geschätzte Kosten Startanlage und Quellen der Baufinanzierung.
1.2.12. Die Inbetriebnahme von Geräten, Gebäuden und Bauwerken mit Mängeln und Mängeln ist untersagt.
Nach umfassender Prüfung und Beseitigung festgestellter Mängel und Mängel muss die Abnahmekommission eine Abnahmebescheinigung für den Betrieb der Anlage mit zugehörigen Gebäuden und Bauwerken ausstellen. Der Abnahmeausschuss legt die Dauer des Entwicklungszeitraums von Seriengeräten fest, in dem die erforderlichen Tests, Anpassungs- und Entwicklungsarbeiten abgeschlossen und der Betrieb der Geräte mit Designparametern sichergestellt werden müssen. Für Prototypengeräte wird der Entwicklungszeitraum vom Kunden (Investoren) gemäß dem Koordinationsplan für die Fertigstellung, Anpassung und Beherrschung dieser Geräte festgelegt.
1.2.13. Der Kunde muss der Abnahmekommission die von der Arbeitskommission erstellten Unterlagen in dem Umfang zur Verfügung stellen, der in den aktuellen SNiP- und Branchenabnahmeregeln vorgesehen ist.
Alle Dokumente müssen in einen Gesamtkatalog eingetragen werden und separate Ordner mit Dokumenten müssen beglaubigte Verzeichnisse der Inhalte enthalten. Die Unterlagen sind zusammen mit den von der Abnahmekommission erstellten Unterlagen im technischen Archiv des Kunden aufzubewahren.
1.2.14. Abgeschlossene Bauarbeiten an einzelnen Gebäuden, Bauwerken und Elektrogeräten, eingebauten oder angeschlossenen Räumlichkeiten für Produktion, Hilfsproduktion und Hilfszwecke mit darin installierter Ausrüstung, Steuerungs- und Kommunikationsmitteln werden von den Arbeitskommissionen zum Betrieb abgenommen, sofern sie vor der Abnahme fertig sind Startkomplex zur Präsentation vor den Kommissionen der Annahmestelle.
1.2.15. Experimentelle (experimentelle), pilotindustrielle energietechnische Anlagen bedürfen der Inbetriebnahme durch den Abnahmeausschuss, wenn sie zur Durchführung von Experimenten oder zur Herstellung der im Projekt vorgesehenen Produkte bereit sind.
1.2.16. Der Unterwasserteil aller Wasserbauwerke (mit eingebetteter Instrumentierung und Ausrüstung) sowie Navigations- und Fischpassgeräte müssen im Rahmen des Startkomplexes fertiggestellt und vor ihrer Flutung von der Arbeitskommission abgenommen werden. Ihre endgültige Abnahme im vollen Auslegungsumfang muss bei der Inbetriebnahme der gesamten Kraftwerksanlage erfolgen. Die Erlaubnis zum Fluten einer Grube und zum Blockieren von Flussbetten (für Wasserkraftwerke) wird von der staatlichen Abnahmekommission oder einer vom Ministerium für Brennstoffe und Energie der Russischen Föderation speziell ernannten Kommission erteilt.
1.2.17. Als Datum der Inbetriebnahme der Anlage gilt das Datum der Unterzeichnung des Gesetzes durch die Abnahmekommission.

1.3. Personal

1.3.1. Personen, die eine besondere Bildung und eine Ausbildung im für die Stelle erforderlichen Umfang absolviert haben.
1.3.2. Personen, die eine Berufsauswahl durchlaufen haben und eine Lizenz zur Leitung dieser Anlagen erhalten haben, dürfen direkt Einfluss auf die Kontrollorgane von Energieanlagen nehmen.
1.3.3. Das Personal, das mit der Aufsicht über die Arbeit von Personen beauftragt ist, die die Steuerung von Energieanlagen bedienen, sowie von Personen, die direkt mit der Wartung von Energieanlagen betraut sind, muss in diesem Umfang geschult werden besondere Anforderungen.
1.3.4. Arbeitnehmer, die schwere Arbeiten und Arbeiten im Zusammenhang mit gefährlichen oder gefährlichen Arbeiten verrichten gefährliche Umstände Die Arbeit muss obligatorisch vorläufig (beim Eintritt in die Arbeit) und regelmäßig (während) durchlaufen werden Arbeitstätigkeit) ärztliche Untersuchungen zur Feststellung der Eignung für die übertragenen Arbeiten und Warnungen Berufsbedingte Krankheit.
Die Liste der schädlichen Produktionsfaktoren und Arbeiten, bei denen vorläufige und regelmäßige ärztliche Untersuchungen durchgeführt werden, sowie das Verfahren zur Durchführung solcher Untersuchungen werden vom Gesundheitsministerium der Russischen Föderation festgelegt.
1.3.5. In Energieanlagen sollte eine ständige Arbeit mit dem Personal durchgeführt werden, um dessen Bereitschaft zur Ausübung beruflicher Aufgaben sicherzustellen und seine Qualifikationen zu erhalten. Schulungen und Unterweisungen zum Thema Arbeitssicherheit müssen kontinuierlich und mehrstufig erfolgen.
1.3.6. Sicherstellung der Arbeit mit Personal in Energieanlagen, stationären Ausbildungseinrichtungen, Ausbildungszentren und anderen spezialisierten Einrichtungen Bildungseinrichtungen.
Die Schulungs- und Produktionseinheit für die Personalschulung muss über Schulungsgelände verfügen. Klassenzimmer, Werkstätten, Labore, müssen ausgestattet sein technische Mittel Schul-und Berufsbildung. In die Personalschulung sollten hochqualifizierte Fachkräfte einbezogen werden.
1.3.7. In Energieanlagen müssen gemäß den Standardvorschriften eine technische Bibliothek, ein technisches Büro sowie Sicherheits- und Arbeitssicherheitsräume funktionieren.
1.3.8. Energieanlagen und andere Organisationen der Elektrizitätswirtschaft müssen daran arbeiten, junge Menschen und andere soziodemografische Gruppen der Bevölkerung einzubeziehen und professionell an die Arbeit in der Branche heranzuführen.
1.3.9. Die Verantwortung für die Arbeit mit dem Personal einer Energieanlage liegt bei der Person, die das Eigentum dieser Energieanlage verwaltet.
1.3.10. Die Leitung des Prozesses der Ausbildung, Aufrechterhaltung und Verbesserung der Qualifikationen des Personals sollte von technischen Leitern übernommen werden, und die Kontrolle über seine Umsetzung sollte von den Leitern der Unternehmen (Organisationen) ausgeübt werden.
1.3.11. Je nach Mitarbeiterkategorie werden folgende Formen der Personalarbeit etabliert:
Ausbildung für eine neue Position (Beruf) mit berufsbegleitender Ausbildung (Praktikum);
Prüfung des Wissens über Regeln, Vorschriften und Anweisungen für technischer Betrieb, Arbeitsschutz, Industrie und Brandschutz;
Vervielfältigung;
Kontrollieren Sie Notfall- und Brandschutzübungen;
Sicherheits- und Gesundheitssicherheitsunterweisungen: einleitend, primär, wiederholt (periodisch), gezielt (aktuell);
Spezielles Training;
Klassen zum feuertechnischen Minimum;
kontinuierliche berufliche Weiterbildung zur Verbesserung der Fähigkeiten.
1.3.12. Die Arbeit mit dem Personal wird nach Plänen organisiert und durchgeführt, die vom technischen Leiter des Kraftwerks oder der Struktureinheit genehmigt wurden:
bei Energieanlagen - mehrjährig oder jährlich;
V strukturelle Unterteilungen Energieanlage - vierteljährlich oder monatlich.
1.3.13. Arbeitspläne müssen folgende Bereiche enthalten:
Ausbildung neuer Arbeitskräfte;
Umschulung und Ausbildung von Arbeitnehmern in Nebenberufen und verwandten Berufen;

Berücksichtigt werden auch die sogenannten Anlaufkosten. Dazu gehören die Kosten für eine umfassende Prüfung der Betriebsausrüstung von Anlagen (Fabriken, Werkstätten, Kraftwerke etc.) zur Feststellung der Inbetriebnahmebereitschaft neuer Anlagen 1.


Von den Kosten für die Produktionsentwicklung sind die Inbetriebnahmekosten, sogenannte Anlaufkosten, zu unterscheiden. Dazu gehören die Kosten für umfassende Gerätetests, Geräteanpassungen und Probebetrieb.

Der Kunde ist auch für die Inbetriebnahme und umfassende Prüfung der Geräte verantwortlich. Für die Durchführung von Inbetriebnahmearbeiten beauftragt der Kunde in der Regel spezialisierte Organisationen, die Arbeiten im Rahmen von Direktverträgen ausführen. Der Generalunternehmer organisiert die termin- und qualitätsgerechte Durchführung sämtlicher im Vertrag vorgesehenen Arbeiten zur Errichtung von Anlagen selbst und durch die Kräfte beteiligter Fachorganisationen und ist gegenüber dem Auftraggeber für die Durchführung verantwortlich vertraglich vorgesehene Arbeiten gemäß genehmigten Projekten, Kostenvoranschlägen und Ausführungszeichnungen.

Vor der endgültigen Inbetriebnahme von Bauvorhaben in den dauerhaften Industriebetrieb werden folgende Zwischenschritte der Abnahme- und Inbetriebnahmearbeiten durchgeführt: Übergabe abgeschlossener Installationen von Objekten zur Inbetriebnahme; umfassende Prüfung von Geräten unter Last; Inbetriebnahme von Objekten zur dauerhaften Nutzung. Industriebetrieb.  

Umfassende Tests der Geräte sollen dies überprüfen Zusammenarbeit unter der Belastung aller Geräte der Werkstatt (Anlage). Die Hauptziele umfassender Tests bestehen darin, den gemeinsamen Betrieb aller Elemente der Werkstatt unter Last mit Parametern und Indikatoren zu überprüfen, die der Konstruktionsidentität nahe kommen mögliche Mängel in Anlagen, Geräten und Strukturen, die einen zuverlässigen Betrieb behindern; Entwicklung von Maßnahmen zur Gewährleistung einer nachhaltigen und zuverlässiger Betrieb Werkstatt (Einrichtung).

Die Standarddauer für die Entwicklung der Konstruktionskapazität umfasst nicht die Zeit, die erforderlich ist, um a) die Produktionsvorbereitung sicherzustellen (Personal, Bereitstellung von Materialien, Energieressourcen, Bildung eines entsprechenden Teilebestands usw.), b) eine umfassende Prüfung der Ausrüstung durchzuführen (Leerlauf und im Betriebsmodus) c) ein Inbetriebnahmearbeiten.  

Der Standard für die Dauer der Entwicklung der Konstruktionskapazität umfasst nicht die Zeit, die erforderlich ist, 1) um die Vorbereitung der Produktion für die Freigabe von Produkten in der beauftragten Anlage sicherzustellen (Personal, Bereitstellung von Rohstoffen, Materialien, Energieressourcen, Erstellung einer entsprechende Reserve an Teilen usw.) 2) Durchführung umfangreicher Gerätetests (im Leerlauf und im Betriebsmodus) 3) für die Inbetriebnahme. Diese Arbeiten müssen vor der Inbetriebnahme der beauftragten Anlage, also vor dem Tag der Unterzeichnung des Gesetzes, abgeschlossen sein.

Umfassende Prüfung von Geräten im Leerlauf, unter Last, in neutraler Umgebung oder mit im Produktdesign vorgesehener Probelieferung, Anpassung von Geräten, Beteiligung von Installationsorganisationen am vorübergehenden Betrieb installierter Geräte und Elektroinstallationen. Diese Kosten entstehen dem Kunden zu Lasten der Kerntätigkeiten nach einem gesonderten Kostenvoranschlag für die Inbetriebnahme der Anlage.

Während des Zeitraums der umfassenden Prüfung der Ausrüstung wird die Ausrüstung überprüft, eingestellt und sichergestellt, dass sie im im Projekt vorgesehenen technologischen Prozess im Leerlauf zusammenarbeitet, gefolgt von der Überführung der Ausrüstung in den Betrieb unter Last und dem Erreichen eines stabilen Modus, wodurch die Freigabe sichergestellt wird der ersten vom Projekt vorgesehenen Produktcharge in einem bestimmten Volumen.

Kosten für den Unterhalt des Bedienpersonals, Dauer der Inbetriebnahmearbeiten, Dauer der umfassenden Prüfung der Geräte

Der Kunde führt unter Beteiligung interessierter Parteien umfassende Tests der Ausrüstung durch, überwacht die Installation von Produktionsanlagen, passt technologische Prozesse an und sorgt zusammen mit dem Generalunternehmer für die Inbetriebnahme von Produktionsanlagen und Bauprojekten.

Vor Abschluss der Arbeiten zur Abnahme der fertiggestellten Bauanlage ist auf der Grundlage der Ergebnisse von Einzelprüfungen und umfassenden Geräteprüfungen eine Abnahme der Gesamtanlage durchzuführen.

Vor der Übergabe von Objekten an staatliche Abnahmekommissionen müssen vom Kunden (Entwickler) eingesetzte Arbeitskommissionen die Übereinstimmung der Projekte von Objekten und installierten Geräten, die Ergebnisse von Tests und umfassenden Tests von Geräten sowie die Bereitschaft von Objekten für prüfen normaler Gebrauch und Herstellung von Produkten (Erbringung von Dienstleistungen), einschließlich der Umsetzung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Gesundheit und Sicherheit

8.1 Arbeiten im Zusammenhang mit umfassenden Tests von technologischen und Hilfssysteme, werden gemäß dem vom Kunden entwickelten Programm gemäß RD-19.020.00-KTN-089-10 durchgeführt. Der Zweck dieser Arbeiten besteht darin, die erforderliche Leistung einzelner Systeme gemäß den Anweisungen der Konstruktionsdokumentation sicherzustellen und deren Abnahmebereitschaft zu bestätigen.

8.2 Die Grundvoraussetzungen für die Ausführung der Arbeiten in dieser Phase müssen den in 6.14 – 6.22 festgelegten Bestimmungen entsprechen.

8.3 Bis zur umfassenden Prüfung der Technologie- und Hilfssysteme müssen die in der Konstruktionsdokumentation vorgesehenen Standard-Feuerlöschgeräte von den zuständigen Arbeitskommissionen übernommen werden.

8.4 Um eine umfassende Prüfung von Technologie- und Hilfssystemen (auf dem linearen Teil, technologischen Pipelines usw.) durchzuführen, muss der Kunde gegebenenfalls eine Genehmigung zum Befüllen der Pipeline mit Öl/Erdölprodukten einholen.

8.5 Vor dem Datum des Beginns des Anschlusses und der Befüllung der MT mit Öl/Erdölprodukten müssen lineare und ggf. vor Ort befindliche MT-Anlagen fertiggestellt und von den Arbeitskommissionen mit der Durchführung der entsprechenden Handlungen abgenommen werden: die Pipeline selbst mit Schleifen und Reservefäden, mit Übergängen durch natürliche und künstliche Hindernisse, mit Linearventilen, Start- und Empfangseinheiten für Reinigungs- und Diagnosegeräte, Stromleitungen sowie Elektroinstallationen, Kommunikationsleitungen mit Knoten und Verstärkungspunkten, Linemenhäuser, Hubschrauberlandeplätze Pads, entlang von Autobahnen, Schutzstrukturen gegen Notfallverschüttungen von Öl/Erdölprodukten, ECP-Ausrüstung, lineare Telemechanik, Prozesspipelines von PS, RP, Pumpen, SIKN.

8.6 Arbeiten zur Befüllung mit Öl/Erdölprodukten sowie umfassende Prüfungen werden unter Anleitung des Kunden durchgeführt.

8.7 Abnahmepflichtige Gegenstände und Bauwerke vor Beginn der umfassenden Prüfung müssen mit Betriebspersonal besetzt und mit der erforderlichen betrieblichen (Betriebs-)Dokumentation versehen sein; in diesen Einrichtungen müssen Arbeitsbedingungen entsprechend den Anforderungen des Arbeitsschutzes geschaffen werden, Betriebssicherheit, Brandschutz und industrielle Hygiene. In Betrieb genommene Anlagen müssen mit standardmäßigen (gemäß der Konstruktionsdokumentation) Feuerlöschmitteln ausgestattet sein, einschließlich allgemeiner Zweck, Feuer und Einbrecheralarm, Mittel zur Umweltkontrolle von Ableitungen, Emissionen, Schadstofflecks sowie Kommunikationsmittel und ein Warnsystem für den Fall mögliches Vorkommnis Notfallsituationen.

8.8 Vor einer umfassenden Prüfung müssen Objekte und Bauwerke mit Energieressourcen, Wasser, Ersatzteilen und anderen für ihre normale Funktion erforderlichen Mitteln versorgt werden. Die spezifizierten Materialanforderungen werden vom Kunden erfüllt und müssen den in der Konstruktionsdokumentation und den entsprechenden Anweisungen angegebenen Mengen entsprechen.

8.9 Im Rahmen der umfassenden Prüfung wird Folgendes durchgeführt: Befüllung von Rohrleitungen mit Öl/Erdölprodukten (auf dem linearen Teil, Prozessleitungen usw.), Überprüfung, Einstellung und gemeinsamer Verbundbetrieb von Geräten und Servicesystemen im Leerlauf, Betrieb unter Belastung und bringt eine stabile Konstruktion technologischer Modus innerhalb von 72 Stunden. Die angegebenen Maßnahmen und Kontrollen werden im Rahmen umfassender Tests von Tanks, Be- und Entladeregalen und in anderen OST-Einrichtungen durchgeführt.

8.10 Die umfassende Prüfung erfolgt durch den Auftraggeber unter Einbindung eines Auftraggebers, einer Konstruktionsorganisation und ggf. Spezialisten des Geräteherstellers.

8.11 Die unverzügliche Beseitigung von Mängeln, die bei einer umfassenden Prüfung festgestellt werden, obliegt dem Auftragnehmer, der den Mangel verursacht hat.

8.12 Die Anzahl des Betriebspersonals und der technischen Ressourcen bei der umfassenden Prüfung sowie die Betriebsweise der Anlage (einschließlich Betriebsparameter, Dauer, Zusammensetzung und Eigenschaften des Prüfmediums, Temperaturbeschränkungen usw.) werden gemäß der umfassenden Prüfung festgelegt vom Kunden entwickeltes Testprogramm in Bezug auf dieses Objekt. Die Überwachung der Einhaltung der Betriebsparameter obliegt dem Kunden. Bei der Durchführung umfassender Tests von Geräten in Einrichtungen, die Verschmutzungsquellen darstellen atmosphärische Luft, es muss sichergestellt werden, dass Laborforschung Luftqualität in der von den Emissionen der Anlage betroffenen Zone gemäß dem vom Kunden genehmigten Programm. Die Ergebnisse dieser Laboruntersuchungen sind verbindlich Bestandteil Unterlagen der Annahmekommission.

8.13 Bei umfassenden Tests festgestellt Zusätzliche Arbeit, die in der Konstruktionsdokumentation nicht vorgesehen sind, müssen vom Bau- und Montagebetrieb gemäß durchgeführt werden Zusatzvereinbarung. Gleichzeitig entstehen für den Kunden zusätzliche Arbeiten Projektdokumentation und es wird eine Frist für die Fertigstellung der Arbeiten und die Inbetriebnahme der Anlage festgelegt.

8.14 Mängel an Prozessanlagen und Rohren, die während eines umfassenden Testverfahrens oder früher festgestellt wurden, müssen vom Anlagenlieferanten auf Reklamation des Kunden hin beseitigt werden, bevor eine Bescheinigung über die Abnahme der Anlage für den Betrieb ausgestellt wird.

Eine ähnliche Anforderung gilt für versteckte Herstellungsfehler, die bei der hydraulischen Festigkeitsprüfung von Geräten und Rohren sowie bei deren Dichtheitsprüfung festgestellt werden. Aufgrund der festgestellten Mängel hat der Auftragnehmer gemeinsam mit einem Vertreter der Prüfstelle entsprechende Berichte zu erstellen.